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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 08.01.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19040108019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1904010801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19040108
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1904010801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-08
- Monat1904-01
- Jahr1904
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 08.01.1904
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Serugrgedüdf: ««krl'IiibrlrL f», vr»»»r» »»I t»,li» MeimlUtoer Lu«ra«u«a durL «nter« ««tcn »»»>»« u»d »«, »« au Gönn- und Monlaae» nur «lnmav »MI «0»> . dund audwüritaeLom. «»N,nw » «tbei» MI »o V». v«i ,tnma»«k üulltlluna durch di« Poll »MI <»dm>8r<ltllukld>. im Lu». l«d cktl ouwlechcndem Auichlaac. Nachdruck aürr Srtikl u. Onatnal- VUiikilunirn nur mu deutlicher va»l I«« an, ad»l.Dredd Nackir.") MN,. Na-tiirdoltch« Honorar, anivkijch« bleibe» unberückilchttat: «werianri« Mauusiripte werde« Acht aulbewadr». »elearamm-Ldrelle: «»chelcht», »r«*de» Gkßsiindel 1856. 4«UU8 Loatlor. llcsril«», VitNslr. IS siupkioblt in zluLivadl: u U Ilvrel«, IIuu« , liü kvll-unä Hauptgeschäftsstelle: Mariciiftr. 38/40. Anreizen-tanf. Lnnabme von Antündi,ur,,c» bi» nachmlllaa» s Uär. Lonu- lieiencaL nur Marieuitnk!: W vo» II bis >/,i Ubr. Dü: I'Palace Lniud- -eile .'ca. s -Lilbcu» su 4'in.. Un NIndlaunaen aus dkr'Lriv»!-r>tt.:-ste r»M«.: die2ivalti»«Ä«iIe a!ü..c? gelandt" oder aut Lerlleiie --u 4 . In Nummern nach Zonn m.d H . ^ lagen I bci. umoüiae lMlui^'! <> u>. « de». >L und lv L'a- Nack, i" iondcrc-.i Loris. Au^wi ttiue „ trage nur gegcn Loransbetabl-ng. Äclcgblüttrr werden Utti w i dcrechner. Serntv'.sLe-.npsai: Amt I Sir. U und Nr. 2t)I)t». Lüolk «uodwvtstvr, Vvillsur z iw Oskö L8„lx. I KlkHwnlv AUvtts /um D lür Vamvo anci «s>,vu. KwvrlkanlMvI»« — IIa«> ^ » °«'°r »»« I^berii-iw ß Mitten.rs. uglicll r MSI W „in l^l»vrtl-«iie-i,iil8iM 8 mang;«!!« Nllck »uvnelt» H8 Oi-c^LS tlKsolw 2 A.arlc. Vorrnmä urwd vuü'Gist. < 8 MU- EWS M Lvmxl. llolspMeLk, vresüs». «eorßMtvr. K Wntei'-rslelok Z K 8sc! :o-LlirWdir MMW Lodert Lunrv. R D^e Denrsch'ist z»rr Walrllkfoim. BitzthumscheS Gmniuisimn. Hosiiachnchlen, Lmid- I Mutmaß!. Witterung: Nebeliges, I I 8 tagsvechank>lttiigen. ^stadtverorduetensitzung. Gentluspc«!illud1. Osiasiarische KUus. l zeitweise heiteres Arostwetter. j O» I Die Denkschrift zur Wahlreform. Die in der Thronrede angekündigte Denkschrift der Regierung zur Wahlrechtsreform liegt als Dekret 21 nunmehr der Ocffent- lichkeit vor und wird so lange den Mittelpunkt des innerpolitifchen Interesses bilden, als sie ihren Zweck erfüllt und durch ihre Initiative die Ständekammern bewogen hat, die Lösung der Wahlrcchlsfrage vorzunehmen. Was seither über ihren Inhalt verlautete, erscheint kaum geeignet, eine zutreffende Vorstellung von ihrem Gcsamtcharakter und von der Summe der Einzel heiten. die sie bietet, zu gewähren. In der Hauptsache trägt das Dekret 21 das Gepräge einer streng wissenschaftlichen Unter suchung, die sowohl das zur Beurteilung der Reformfrage unent behrliche Material liefert, als auch Beiträge in Gestalt selb ständiger Vorschläge hierzu bcibriugt. Ganz unabhängig von ihrer unmittelbaren Aufgabe ist die Denkschrift als eine verdienstvolle, durch staatsmännischc Gedanken ausgezeichnete Arbeit auf dem Gebiete der Wahlrechtspolitik zu begrüßen. Die Bviausseßuna für die Wahlrechtsreform bildet der Nachweis der Resormbcdürftigkeit. Dieser Nach weis ist in überzeugender Weise in der Denkschrift erbracht. Er erstreckt sich in erster Linie auf die Kritik des bestehenden indi rekten Wahlversahrens. Vornehmlich fällt gegen diesen Wahlnwdliö die sich ans der Wahlstatistik ergebende Tatsache inS Gewicht, daß er politische Interesselosigkeit erzeugt, Laß er die Wahlbeteiligung mindert und hemmt und damit die aus allgemeinen staatlichen Gründen nicht erwünschte Wirkung hervorrnst, gerade solche Bevölkcriingsschichten. deren Teilnahme an der Gestaltung der vaterländischen Geschicke gefordert werde» sollte, zur politischen Einklußlosigkeit herabzudrücken. Bei den drei Ergänzungsmahlen zum Landtage, die nach dem gegenwärtigen indirekien Wahlversahren erfolgt sind, betrug die Gesamtwahl- beteiligung 38.9 (im Jahre 1897,. 29.8 (1899, und 39.6 (1901) Prozent In der I. und II. Abteilung ist die Wahlbeteiligung zurückg,gangen, in der Hl. Ableitung hat sie trotz des bereits 1901 beschlossenen vollen Eintritts der Sozialdemokratie nicht wesentlich jirgenominen. Bon den 285211 Wahlberechtigten, die zum Nr-> brilerstande zu zählen sind, haben bei den ErgänzungSwadlen von 1897 bis 1901 insgesamt 95517 oder 35 Prozent gewählt. Als besonders charakteristiich aber ist hrrvorzuheben, daß von Beamten und Lehrern unter dem jetzigen Wahiverfcchren noch nicht die Hälfte aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ansgeübt haben. Es enihüllt aber mehr als bloße Interesselosigkeit, so urteil! die Denk schrift. wenn von 37026 öffentlichen Beamten in der ill. Ab teilung 20126. von 3178 Lehrern in der III. Ableitung 2289 der Wahlurne ierngeblicben sind. AIS ein Moment von durchschlagender Bedeutung gegen das bestehende Wahlrecht bewertet die Denkschrift ferner mit Recht die offenkundige Tatsache, daß seit Einführung deS neuen Wahl gesetzes sämtliche Abgeordnete von den Wahlmännern der I. und II. Abteilung, und falls die III. Abteilung überhaupt selbständig verging, gegen die Stimmen ihrer Wahlmänner gewählt worden sind. Soweit eine Verständigung stattgcfunden hat. ist sie stets zwischen der I. und II. Abteilung, und nicht auch zwischen der II. und III. Abteilung erfolgt. Da aber die III. Abteilung über 80 Prozent der Urwähler umfaßt, so ergibt sich ohne weiteres daß ein ganz erheblich« Bruchteil der sächsischen W'ählersclwft eine ihrem Willen entsprechende Vertretung überhaupt nicht besitzt und unter dem bestehenden System das Wahlrecht weiter Volkskreise nahezu illusorisch geworden ist. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß kein sozial demokratischer Abgeordneter mehr in den Landtag gewählt worden ist. Bei den Landtagswahlen von 1697 und 1899 konnte der gänzliche Ausfall der Sozialdemokratie mit darauf zurückgcführt werden, daß ein Teil derselben dem neuen Wahlgesetze gegen- ilber Wahlenthaltung zu üben beschlossen hatte. Aber auch die Wahlen von 1901 lieferten dasselbe Ergebnis, obwohl auf dem Leipzig« Parteitage zu Pfingsten 1901 der Standpunkt der Wahlenthaltung von allen Seiten aufgegeben worden und die Partei geschlossen und mit Nachdruck in die Wahlbewegung cin- getrcktsn war. Hin weiterer bedenklicher Mangel des gegenlvärtigen Wahl systems «gibt sich daraus, daß der Grundsatz, auf dem cs beruht, haß nämlich das Wab'recht oer Steuerle.stung entsprechen soll, stände und >n der benachbarten kleinen Landgemeinde zur be sitzenden Klasse rechnen uno es fehlt an jedem anneymbarcn Grunde, warum er hier in der I. Abteilung mit vielleicht noch vier anderen Urwäldern zusammen einen eigenen Wahlmann wählen darf, während seine Stimme, wenn er vielleicht einige Häuser weiter womit, in der III. Abteilung unter Hunderten von Urwahleriiimmen verschwindet. Die Umcr'cy.cöc, weiche durch die Steuerdrittelung hcrveigcfichrt werden, weichen nicht bloß von dem Grundsätze ab. der das Wahlrecht nach der Skcucrkrast be nutzt, sondern ermangeln üverhaupt zcocr grundsätzlichen Regelung. Denn die bloße rciaiwe Wvhchcivcmieit des cmzctncn inuerhalv der Gemeinde bietet kc.ne ausreichende Grundlage für ein Land tagswahlrecht, solange man neveu den Gememoeinlerestcn noch em lelviiändiges Staalsiiueressc gelten läßt. Das jetzige Wahlgesetz hat die von der Verfassung gegebene Einteilung in städtische and ländliche Wahlkreise beibehaltcn. Die Denkschrift kommt indes in ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis, dag eine Unterscheidung zwischen Stadt und Land als solche nicht mehr ausrecht zu cryallcn ist, weil -das Verhältnis, daß 37 städtische und 15 ländliche Wahlkreise je gemeinden 2 099 188. Ferner haben die sächsischen Städte un Jahre 1901 inacsamt 27217389 Alk., das platte Land nur 11 153178 Mk direkte Stacitssteiiern aufgebracht. Ferner gibt das jctzge Wahlsystem gar keine Gewähr, daß die Landwirtschaft eine ihrer Bedeutung für die Erhaltung entsprechende Vertretung in der Zweiten Kammer schält. Auch die ländlichen Wahlkreise wählen jetzt, infolge des unaufhaltsamen Vordringens der In dustrie aus das platte Land, vielfach Nichtlandwirte. Die Zahl der hier gewählten Landwirte ist sogar immer mehr zurück- gegangen. Unter den 45 Vertretern der ländlichen Wahlbezirke waren in den Landtagen 1899/1900 und 1901/1902 nur 26 Landwirte, und gegenwärtig sitzen in der Zweiten Kammer nur 25 Landwirte. Das Ergebnis der bisher skizzierten Untersuchungen der Denkschrift ist ein negatives: weder empfiehlt sich die Bei- K und 38 Mk «iey; aber in vielen teuerlelstung als untere Grenze angenom cmeindm und Urwahlbezirken I. und II. Abteilung sehr weit unter T. A! Wahlbezirken der «» ge -/ht.die cs« Lmie ließen nur ->k. in S9 so^r . .. der U. Abteilung mit der unteren Sieuergrenze von ese herunter. Hiermit ist aber taktisch« Bedenken hervor- uns entbehrt. Man kann und Einkommensteuer zahlt, Stadt »um Lohnarbeite» hen unt« d: behaltung des indirekten Wählmoduö, noch die Differenzierung des Wahlrechts lediglich nach Maßgabe der direkten Steuer- leistung. noch die Trennung von Stadt und Land. Der Kritik des bestehenden Wahlrechts folgt nunmehr in der Denkschrift naturgemäß die Festlegung derjenigen allgemeinen Grund sätze. die bei der Wahlreform an erster Stelle maßgebend sein müssen. Jestgestcllt wird zunächst, daß das Wahlrecht kein Recht ist, das um seiner selbst willen besteht, daß es nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck ist: es ist eine öffentliche Iunktion, die der Förderung und Erfüllung der jeweiligen Staatszwecke dienen soll. Auch dem Wahlrecht gegen über ist das oberste Gesetz das allgemeine Staatswohl. 'Da ab« die Ausgaben des Staatswesens nach Zeit und Umständen verschieden sind, so wird sich die Jtage nach dem geeignetsten Wahlsysteme stets auch nur für eine bestimmte Zeit und eineu bestimurten Staat beantworten lassen. Die Denkschrift sucht des halb die Frage zu beantworten, welche Aufgaben dem König- reich Sachsen in gegenwärtiger und nächster Zeit gestellt sind, welche Zusammensetzung die Volksvertretung erfordert, um diese Aufgaben in befriedigend« Weise zu lösen und welches Wahl system endlich die erforderliche Gewähr für die Erzielung einer so befähigten VolAvertretung bietet. Die Angelegenheiten, mit denen sich der Landtag in erster Linie zn beschäftigen hat, sind haupt sächlich wirtschaftlicher und sozialer Natur. Bei diesen Angelegenheiten werden aber die wirtschaftlichen und sozialen Gegen- sähe im Volke ausgelöst. diesen Aufgaben gegenüber ist die staats bürgerliche Einheit nicht aufrecht zu erhalten, reichen die poli tischen Partciunterschied« nicht aus, um das Verhalten des ein zelnen zu bestimmen. Heute und in der Folgezeit handelt cs sich um die Lösung neuer Gegensätze auf wirtschaftlichem, und sozialem Gebiete. Lohnarbeiterstanb, Mittelstand, die Vertreter der Landwirtschaft wie der Industrie bestürmen heute den Staat mit Forderungen wegen Sicherung und Besserung ihrer Lage und betreiben eine Auseinandersetzung ihrer Interessen, soweit diese untereinander, sowie mit denen der übrigen Volkskreise im Widerstreit sichen. Wenn ober derartige Gegensätze auf par lamentarischem Boden zum Austrag gebracht werden sollen, so ist es nicht bloß gerecht, sondern auch unbedingt notwendig, daß die an dem „Kampfe" beteiligten Volksklassen ausreichend vertreten sind. Es widerspricht nicht nur dem natürlichen Gefühl der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern würde geradezu verhängnisvoll sein, wenn diejenigen Volks- kreise, welche von den Reformbestrebungeu unmittelbar ange griffen werden, auf die Dauer nicht mehr imstande wären, im Landtage ihre Sache wirksam zu verteidigen und zu vertreten. Gerade weil die Sozialpolitik den Arbeitgebern fortschreitende Opfer an Geld und Freiheit der Bclvegung auferlegt und auf erlegen muß. geht es nicht an. daß dies einfach durch Ai ehr heitSbeschlnsse festgesetzt wird, ist eS notwendig, daß sie gehört werden und ihr Rat und ihre Erfahrung de» Weg bezeichnen können, auf welchem die vorwärtsdrängenden Ansprüche der Ar beiterschaft in zweckentsprechender und dabei schonender, die Er- Haltung und ruhige Fortentwicklung des Bestehenden nicht ge fährdender Weise befriedigt werden können. Industrie und Landwirtschaft, besitzend« Klassen u«d Mittelstand müssen gevade unt« unseren heutigen Verhältnissen im Land- tage vertreten sein. Ebenso müssen aber auch die Lohn- arbeiter «ine ihrem Wille« entsprechende Ver tretung haben. Auf die Dauer kann die Fürsorge für die Ar beiterschaft Loch nicht durch einseitige Patronage geschehen, > ' : sachgemäße und erfolgreiche Sozialpolitik hängt doch davon a,-. daß sic durch Verhandlung mit den Arbeitervertretern und wenn möglich um« deren — b.sher allerdings oft auch bei wlchl'gc,! Verbesserungen versagter — Mitwirkung betrieben wird. Es liegt auf der Hand, daß diejenigen VolkSkla'stn, die > Mitarbeit bei der Behandlung und Lösung der dem w.chfin.,>°. Staate gegenwärtig und in nächster Zeit gestellten Aufgaben w schaftltcher und sozialer Natur an erster Stelle beritten und, e: e angemessene Vertretung im Landtage am sichersten durch ocru' -. - ständische Wahlen erlangen. Die Denkschrift kommt daher zur Empfehlung des berussstäudischcn Wahlsystems, aber der gestalt, daß die Volksvertretung nicht ausschließlich uns berufsständischcr Grundlage beruht. Gegen die alleinige Ver tretung nach Berufsständen sprechen schwerwiegende praktische und prinzipielle Bedenken. Die Denkschrift weist besonders dar auf hin, daß eine Organisation der Berufsstände, die als Wahlkörper dienen könnte, bis jetzt nur zum Teil vorhanden ist, daß cs insbesondere an einer entsprechenden Organisation des Arbeiterstandes, die gerade für diesen Zweck unentbehrlich Iväre, gänzlich gebricht. Ferner ist aber auch der oft wiederholte Eiuwaiid nicht von der Hand zu weisen, daß bei einer ausschließ lich berufssläudischen Vertretung leicht das einigende Land de^ allgemeinen Staotsinteresscä durch den Kampf der Sondcrinter- essen gelockert und gelöst werden könnte. Die Erfahrung lehrt immer wieder, daß berufsstäiidifchc Organisationen die unwillkür liche Neigung haben, ihre bejoiideren Sraiioesimeresien gegen das Allgemeinintereisc anszüfpiclen und die Verfolgung dieser Sonderinteressen als ihre eigentliche Aufgabe, als die höher stehende Standespflicht anzusehen. Auf diese Weife besteht die Gefahr, daß eine solche Volksvertretung nicht die Sraatseinhcii, sondern den Krieg aller gegen alle verwirklichen würde. Die 'Denkschrift empfiehlt daher ein kombiniertes Wahl system: 18 Abgcoronete sollen durch Abteil ungswahlcn, 35 durch bernfssläudischc Wahlen gewählt werden. Die Abtei- lungswahlen liefern Vertreter aus dem Gesichtspunkte des all gemeinen Staatsbürgertums, der damit doch in den Vordergrund gestellt bleibt; die bcrufsständischeu Wahlen sorgen dafür, daß ivenigstens die Hcmptprodukttvstände niemals in ungenügender Zähl vertreten sind und die in ihnen ruhende wertvolle Sach kenntnis niemals ganz zu vermissen ist. In der Verbindung, meint die Denkschrift, mildert und berichtigt jedes dieser beiden Systeme die Mängel des anderen. Das Klassen wahlsystem, das also für den größeren T: i l der Abgeordneten beibehaltcn werden soll, erfährt aber nach den Regie rungsvorschlägen grundsätzliche Aenderungen. Das Wahlverscuiren soll direkt sein, jede Abteilung soll ihre Abgeordneten kür fiw. wählen, und die direkte Steuerleistung soll nicht der einzige Maßstnd für die Klasseneinteilung sein. Wenn cs für notwendig angesehen werden muß, daß die die III. Abteilung bildenden Wahibcrcchtig!.'n im Landtage vertreten sind, so wird man diesen Ansprüchen be: den vielseitigen Interessengegensätzen nur dadurch gerecht wermu können, tvcnn jede Abteilung ihre Abgeordneten für sich weich. Ein Hauptvor Wurf, welcher gegc» das bisherige Drccklassen- system erhoben worden ist, richtet sich gegen die ansschließlic-, materielle Wertung des einzelnen Wählers nach seiner Steuer- leistung. Es ist insbesondere von denjenigen, die sich eine besser: Bildung angeeignet haben, mit Glücksgütern aber nicht gesegim. sind, als eine bittere Ungerechtigkeit euipfunden worben, daß st: hinsichtlich ihres Wahlrechts hinter minder gebildeten, aber vm mögendcren Mitbürgern zurückstehcn sollen. Das Bedenken, wclckr z eine rein materielle Grundlage des Wahlsystems hcrvorruft, wird aber noch vermehrt, wenn man die zur Ergänzung hcranzuziehenden bcrufsständischeu Vertreter auf die drei Produktivstände beschränkt. Es empfiehlt sich deshalv. dem Biloungsmoment dadurch einen größeren Einfluß zu gewähren, daß die Klasseneinteilung nicht einseitig auf die den Vermögensverhältnissen entsprechende Steuerlcistung, son dern gleichzeitig auf „Besitz und Bildung" begründet wwe. 'Demgemäß scblägt die Regierung vor, daß Wähler, welche du. das Hochschulstudium abschließende Prüfung bestanden oder all ein« deutschen Hochschule den Grad als Doktor oder Doktor Ingenieur erlangt haben, ohne Rücksicht auf ihre Steuerlcistung der I. Wählerabteilung angehören, diejenigen, welche die B rechtigung zum Einjährig-Frciwilligendicnste erworben haben, auch dann, wenn sie nach ihrer Steuerlcistung der HI. WSHlcr- abtcilung angehören würden, in der II. Abteilung zu wählen haben. Bei der bisherigen zur Bildung der drei Wähler- abteilungen erforderlichen Steuerdrittelung war nur die staatliche Gnlnd- und Einkommensteuer berücksichtigt worden: in Zukunft soll ab« auch die neue ErgänzungS» (Vermögens-) Steuer m Anrechnung gebracht werden, was bei fester Ab grenzung der Abteilungen nicht in plutokratischer, sondern in ent- gogengesetzter Richtung wirkt, da hierdurch die Zahl der Wähler in den höheren Abteilungen nur vermehrt wird. Mit der bisherigen Wahlkreiseinteilung sind direkte Abteilungswahlen unvereinbar. Es ist von vornherein ausge schlossen, daß jedem der gegenwärtigen 82 Wahlkreise drei Ab geordnete - für jede Abteiluna einer — zuaeltandc» vatM ... c>c
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