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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187009120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-09
- Tag1870-09-12
- Monat1870-09
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1870
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 255» Montag den 12 September. 1870. Bekanntmachung. Bei dem Unterzeichneten Bezirksgerichte und dessen gericht-amtlichen Lbtheilungev ist Herr Tischlermeister Stadtrath Franz Joseph Rörpel hier als Sachverständiger für Gegenstände, welche in da- Tischlergewerke eiuschlagen, au- und iu Pflicht genommen worden. Leipzig, am 8. September 1870. DaS Direktorium de- Königlichen Bezirksgerichts daselbst. . vr. Rothe. Bekanntmachung, da- Verbot de- Abbrennen- von Feuerwerkskörpern, sowie de- GchtesteuS mit Fenergewehr betreffend. ES ist wahrzunehmen gewesen, daß in den jüngsten Tagen, insbesondere bei der Siegesfeier vom 3. September d. I., durch Abbrenuen von Schwärmern, Raketen, Kanonenschlageu und sonstigem Feuerwerk, sowie durch Abschießen von Feuergewehren nicht bloS. vielfache Belästigungen verursacht, sondern auch nicht unerhebliche Beschädigungen an Personen und Eigenthum verübt worden sind. Wir bringen de-halb in Erinnerung, daß daS Abbrenuen von Feuerwerk jeder Art ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß nirgend- gestattet, da- Schießen mit Feuergewehren aber in der Stadt und deren nächster Umgebung schlechterdings verboten ist. Wir warnen demgemäß vor erneuten Ueberschreitungeu der die-fallfigeu Vorschriften und machen darauf aufmerksam, daß bei ähnlichen Vorkommnissen jede Zuwiderhandlung mit Geld- oder Gefänguißstrafe zu ahnden sein wird. Wir hegen indessen die Befürchtung nicht, daß wir gevöthigt sein werden, gegen dergleichen Exceffe strafend einzuschreiten, son dern geben uuS der Hoffnung hin, daß diese ernste Mahnung genügen wird, um deren Wiederholung vermieden zu sehen. Die Ein wohner unserer Stadt werden begreifen, daß durch gesetzwidrige- Gebühren, sei dasselbe auch von böslicher Absicht völlig frei und nur der falschverstandene Ausdruck der Freude, die Siege unserer deutschen Heere nicht gefeiert, sondern nur verunehrt werden, und daß auch der Leichtsinn um so härter geahndet werden muß, wenn er, wie im vorliegenden Falle, für Leben, Gesundheit und Eigen thum unserer Mitbürger Gefahr bringend ist. Insbesondere aber fordern wir, da vornehmlich von Knaben und jungen Leuten solcher Unfug getrieben worden ist, Eltern, Lehrer, Lehr- und Dienstherren auf, die ihrer Obhut unterstehende Jugend auf da- Unzulässige solcher Excrsse ernstlich hinzuweisen. Leipzig, den 10. September 1870. Der Rath «ad da- Polizetamt der Gtadt Leipzig. vr. Koch. vr. Rüder. Heinke. Bekanntmachung. Nach Vorschrift der allgemeinen StLdteordnuug ß. 73 unter o find von Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte und sonach von dem Befugnisse, bei der Wahl der Stadtverordneten mitzustimmen, alle diejenigen Bürger auszuschließen, welche sich mit Berichtigung von Lande- - und Gemeindeabgaben ganz oder zum Theil länger al- zwei Jahre im Rückstand befinden. Unter Hinweis auf diese gesetzliche Bestimmung fordern wir daher au- Veranlassung der bevorstehenden Neuwahl de- Stadl - verordnetencollegiumS alle Abgabenrestauten, welche davon betroffen werden, zur ungesäumten Abführung ihrer Rückstände auf. Leipzig, den 7. September 1870. Der Rath der Gtadt Leipzig. vr. K o ch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Königliche Generaldirection der Lazarethe iu Dresden, welcher wir die Liste der bei un- eiugegaugenen Anmeldungen wegen ««entgeltlicher Aufnahme Verwundeter t» Privathärrser zur Genehmigung übersendet haben, hat uns mit dem Aus drucke ihre- DankeS für die iu hochherziger und patriotischer Werse erfolgten Anerbieten eröffnet, daß die Lazaretheommissionen zur Berücksichtigung dieser Anmeldungen würden angewiesen werde«. Wir bringen dies hiermit zur Keuntniß der Betheiligte«. Leipzig, am 10. September 1870. Der Rath der Gtadt Leipzig. H vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Entschädigung für daS vom v. Auguff d. I. Mittag- bis 7. Anguff Abend- v Nhr allhier verquartiert ge wesene 2. Bataillon (Halle) de- H Magdebnrgische« Landwehr-Regiment- Rr. 27 kann den 12. und 13. September d. I. bei uvS erhoben werden. Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, den 11. September 1870. Da- -Lnartier-Amt. Bekanntmachung. Zur ersten diesjährigen Vorstellung zum Besten deS Theaier-PevfiouSfondS haben wir gewählt Sie ist wahnsinnig. Drama in 2 Acten nach MÄeSville'S „Llle est tolle" bearbeitet von Schneider. Eine Partie Piquet. Lustspiel in L Act nach dem Französischen von Fournier frei bearbeitet von Denecke. Sir Harleigh und Chevalier Rocheferrier: Herr Direktor Friedrich Haase. Die Aufführung wird Montag den 12. September d. I. stallfinden. ES gereicht unS zu großer Frmde, dem geehrten Publicum anzeigen zu können, daß der gefeiert« Künstler, Herr Director Friedrich Haa.se dir besondere Güte gehabt hat, seine Mitwirkung zuzusage», und geben wir unS der Hoffnung hin, daß die bevorstehende Vorstellung eine- recht zahlreichen Besuches sich erfreuen werde. Sechzig, de« S. September 1870. Der Derwaltnngs-An-schnff de- Theater PenfionSfondS.
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