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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-11-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187011110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-11
- Tag1870-11-11
- Monat1870-11
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1870
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I. 3.50; echsel-! rrd«, 88btk j 10",;, ulch 09»..; nach Mch 10'/.! lköch lerdm oloque 9. Iil- S: 70 lg dn ld z»r rl von Mm sch br> rn fl» ieltnld. nnähr» :espor- twllth' fass» n En- SadeiS t>ym- »inzial- crtheill erhält« Pari-, utlichu iS Hel- >-aÜl0!- en vsi, ser. hallt rS Ka« Flotti i iluS- ritung" Dir n Ntil- c Näht hricht« eich be« Mam angdn heutigen mirival t emer )ie Re- großen z «me- daß dir werde» 19°. und Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. M 315. Freitag dm 11. November. 187«. Bekanntmachung. Nach Z. 3 und 4 d«s Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betreffend, vom 10. September 1870 sind au Sonn-, Fest- >»vd Bußtagen die gewöhnlichen Handtierungrn und Wochenarbeiten so wie jeder öffentliche Handel, mit alleiniger Ausnahme der Zubereitung und drS Verkaufs von Arzneimitteln, so wie deS Verkauf- von Brod und weißer Bäckerwaare, während de- Bor- mrd NachrmttagSaotteSdieufteS verboten, vor Beginn und nach Schluß desselben jedoch außer dem Verkauf von Eß- und Material- meareu, einschließlich von Tabak und Cigarren, nur dann gestattet, wenn sie ohne Geräusch und Störung nach außen innerhalb der WohnungSräume vorgenommen werden. Wir verweisen auf diese Bestimmungen mit dem Bemerken, daß als Anfang-- und Schlußflundev de- Gotte-dieustcS die Sumden 8»/,—10»/, Uhr Bormittags und 2—3 Uhr Nachmittags zu gelten haben, so wie daß nach §. 11 de- auaezogeuen Gesetzes Zuwiderhandlungen mit Verweis oder Geldstrafe bis zu 10 Thalern, welche im Wiederholungsfälle bi- zu 50 Thalern gesteigert werden kann, oder im Falle deS Unvermögen- mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe zu ahnden sind. Leipzig, den 5. November 1870. Der -sath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Uhlworm. Gewerbekammer zu Leipzig. I Zu der am 24. October a. e. im Saale der ersten Bürger schule stattgefundenen öffentlichenSitzung hatten sich 12 Mit- alieder eingefundeu. Nach Eröffnung der Sitzung begrüßte der Herr Vorsitzende zunächst daS inzwischen neueingetretene Mitglied Mitglied, Herrn Lackirer Julius Müller, und erstattete sodann Vortrag auS der Regi strande. Bon den Gegenständen der selben ist besonders zu erwähnen: a. Au der von Seiten der Stadt Leipzig errichteten Vorschußbank sind auch 3 Mitglieder der Gewerbekammer deputtrt worden, die Herren Herzog, Müller uud Rudloff Herr Müller gab ein ausführliche- Bild der Thätig- krit der Bank und erwähnte unter Anderm, daß in der Zeit vom 30. Juli bi- 15. October überhaupt 207 Geschäfte, 151 mit hie sigen, 56 mit auswärtigen Firmen gemocht uud bei den erster« 157,850 Thlr., bei den letzter« 36.800 Thlr., iu-gesammt 174,150 Thlr. gegen Pfand vorgeschoffen worden seien. Hinsicht lich der beliehrnen Pfänder vertheilt sich die umgesetzte Summe auf Manufacturwaareu (26.600 Thlr), Tuche, Flanelle und Lama- (25,500 Thlr.), Weißwaaren, Spitzen uud Stickereien (21,100 Thlr.), Cigarren uud Tabak (20,750 Thlr.), Bettfedern, Borsten uud Roßhaare (17,100Thlr ), Strumpfwaaren (13,200 Thlr.), Rauchwaare» (12.500 Thlr.), Hasen-. DachS- und Schaffelle (10,000 Thlr.), Uhren (4450 N»lr.), Werthpapiere (3200 Thlr.), Papier und Pappen (3200 Thlr.), Posamentirvaare», Band, Zwirn und Schuhmacherartikel (2800 Thlr.), Eisen-, Kur»- und Gla-waareu (2750 Thlr.), Gar» (2300 Thlr.), Gold-, Silber- uud Bijouteriewaaren (2050 Thlr.), Musik-Instrument« (2050Thlr), Schafwolle (1050Thlr.), Maschinen (1050 Thlr.), Kleidungsstücke und Schuh- waareu (850 Thlr.), Wach-tuch, Rouleaux uud Leder- »aare» (800 Thlr.) uud Colonial- uud Farbewaaren (350 Thlr.). Der Redner zog sodann einen Vergleich mit den Geschäften, welche die in ähnlicher Veranlassung im Jahre 1866 errichtete Borschußbank gemacht, wie- nach, wie weit günstiger diesmal die KrifiS verlaufe» sei, uud iheilte endlich mit, daß be reit- über 45,000 Thlr. zurückgezahlt seien, die Bank selbst aber, da da- Bedvrfuiß nicht mehr vorhanden, ihr Geschäft eingestellt habe. Der Herr Vorsitzende iheilte daran ankuüpfend mit, daß zu der etwa- später von Seiten de- Norddeutschen Bunde- hier m Leipzig errichteten DarlehnScasse für den Leipziger Regie rungsbezirk und da- Herzogthum Alienburg (mit vesonderer Agentur in der Stadt Altenburg) ebenfalls zwei Mitglieder der Gewerbekammer, er selbst und Herr Zinngießermeister M. Krause zagezogeu worden seien, worauf Herr Krause über diese Caffe einige Mitthekluugen gab. Er erwähnte namentlich, daß dieselbe durch die Bestimmungen ihre- Regulativ-, welche- zu wenig Rück sicht auf locale Verhältnisse genommen habe, behindert gewesen sei, so coulant zu verfahren, wie man wohl gewünscht hätte, und daß sie darum mit der vorhin erwähnten städtische» Bank nicht habe concurrire« können. So sei e- gekommen, daß nur 30,000 Thlr. umgesetzt worden seien, und hiervon »/?. in Börsen-Effecierr, da- Uebrige hauptsächlich in Tuch, Leinenwaaren und Maschinen. Die Geschäfte seien vielfach durch hiesige Spediteure vermuthlich für Auswärtige gemacht worden. — d. Da- Ministerium d«S Innern hat die Entwürfe zu den, die Maaße für Kohlen, Kalk und andere Mineralproducte, sowie Brennholz und Torf betreffenden Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 zur Begutachtung an die Kammer gelangen lasten, und wurde diese Vorlage an eine besondere Deputation gewiesen. Uebergehend zur Tagesordnung erstattete der Herr Vorsitzende den Bericht über die Ministerialvorlage, die Einwirkung der Einverleibung deS Elsaß und Lothringen- auf die Baumwollindustrie betreffend. Der Bericht sagt: Die Anfrage de- Ministerium- bezieht sich, wie in derselben hervorgehoben ist, lediglich auf die Baumwolliudustrie. Da derjenige Theil dieser Industrie, welcher im Bezirke der Kammer Überhaupt ver treten ist uud hier allein in Frage kommt, zur Compeien» der Handelskammer gehört, so werden die Interessen der Betroffenen bei dem von dieser erforderten Gutachten sicher Berücksichtigung finden. Diejenigen Industriellen, deren Interessen die Gewerbekammer sprelell zn vertreten hat, sind wesentlich Händler und Verarbeiter von Baumwollwaaren, und bei solchen kann von vornherein von einem Nachtheile de- Anschlüsse- eine- für die Baumwollindustrie so productiven Gebiete-, wie eS Elsaß uud Lothringen bekannt lich sind, in keiner Weise die Rede sein, da ihnen voraussichtlich dadurch nur die Möglichkeit größerer Auswahl und billigeren Ankauf- verschafft wird. Abgesehen hiervon aber darf und muß sich wohl bei der angeregten Frage unsere Kammer dafür auS- sprechen, daß sie denjenigen volkSwirthschaftlichen Standpunct rheilt, welcher in einer Vermehrung der Concurrenz niemals einen allgemeinen Nachtheil, sondern in der Regel einen dem Ganzen zu Gute kommenden, selbst die Beeinträchtigung Einzelner auSgleichen- deu Vortherl erblickt, und welcher die der GewerbS- vder Handelsfreiheit gezogenen künstlichen Schran ke», selbst wo sie die Absicht eine- Schutze- und einer Begünstigung verfolgen, als schädliche Maß regel« betrachtet, weil diese Schranken sogar in den selteneren Fällen, in denen sie ihren Zweck erreichen, immer auf der andern Seite erheblich« Nachtheile mit sich bringen. Wenn durch den Anschluß de- Elsaß und Lothringen- die Zahl der mit der Baumwoll iudustrie sich beschäftigenden Etablissement- erheblich vermehrt wird, so kann die- nicht wesentlich ander- aufgefaßt werden, alS der immerhin denkbare Fall, daß sich in Folge zufälliger Umstände plötzlich eine große Anzahl von Baumwollfabrikante« rc. im Zoll verein freiwillig anfiedeln. Niemand wird daran denken, vir al- ein allgemeine- Unglück zu betrachten und dagegen Vorkeh rungen zu treffen, vielmehr würde man auch in solchem Falle die Ausgleichung der für Einzelpersonen etwa erwachsenden Uebel- stäude der natürlichen Entwickelung überlaffen und von StaatS- wegen jedenfalls nicht durch Aufrichtung von Schranken irgend welcher Art, sondern im Gegenthril nur durch Beseiti gung etwa noch bestehender Hemmnisse eivgreifen dürfen. Bon
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