Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188003136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-13
- Monat1880-03
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1880
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint «glich früh 6'/, Uhr. „» N»»rNtt«« JohauaiSgaffr »3. >WHchß»»>l, der Nr»«tt«,: vormittag« 10-12 Uhr. Nachmittags 4—« Uhr. Mr du RtU^ld» ein,handln Mao». urt»tr »acht i»ch die NcLacwm »ich» »«ritadlich. der für Oie nächst- Nnnnner destimmlru an Wochen tagen dis Nachmittags, an Sonn- ttagrn früh bis'/.V Utzr. H« hr« Filiale, str Z»s.X»«ahme: Ott» Klemm. UniversitätSstr. 22. Kot-Läfchk.Latharinenstr. 18.P. or bis '/,3 Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichtc, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 16.000. Ad»»»k«r»t«urrt§ viertelt. 4'/, Mt^ incl. itirinaerlohn 5 Mt., durch die Post bezogen S Mt. Jede einzelne Nummer 2b Pf. Belegexemplar 10 Pf. Vedührrn für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung SS Mt. Mit Postbefvrderung 48 Mt. Ziserate S gesp Petitzeile 20 Pf. Größer« Echrifteu ümt «nlere» Prn-verzeichnitz. — Tabellarischer Rrcüme, »nlcr de» »edaeltoißttch die Spaltzeil« 40 Pf Inserate sind stets an d. GchrdtN«« zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung prnsnumeenn-» oder durch Postvorschuß. 98. Sormabeu- den 13. März 1880 74. Jahrgang ZN gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 14. März nur Vormittags bis ^9 Uhr geöffnet. Bekanntmachung. Mü Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir beschlossen, vom I. Aprrl d. I. ab daS Schulgeld an unfern beide« städtischen Gymnasien zu St. ThomL und St. Nicolai, sowie an unserer Vealschule I. Ordnung auf jährlich 120 für Einheimische und auf jährlich 1b0 für Auswärtige zu erhöhen, jedoch mit der Beschränkung, daß daS Schulgeld für die gegenwärtig die erwähnten Schulanstalten bereit- besuchenden Schüler nach dem bisherigen Satze sortcrhoben werde. AIS auswärtige Schüler werden diejenigen betrachtet, deren zur Bezahlung deS Schulgeldes verpflichtete Angchöriae m hiesiger Stadt nicht wohnen und zu den persönlichen Gemeinde-Abgaben nichts beitragen. Leipzig, den 1. Mär, I880ä Der «ath der Stadt Letpjt, vr. Tröndlin. Wilisch, Ass. Bekanntmachung. -te Hälfte der einjährigen Zinsen der Glockenstiftung ist von uns an vier würdige, hülssbedürftiae Wittwev, welche hier ihren bleibenden Wohnsitz haben und nicht schon Unterstützung auS der Armenanstalt erhalten, gegenwärtig zu vertheilen. Wittwen, welche den angegebenen Stiftungsbestimmungen entsprechen und sich um die zu vertheilenden Spenden bewerben wollen, haben ihre Gesuche längstens bis;um 20 März e. schriftlich bei unS — EingangSbureau. RathhauS, l. Etage, Zimmer Nr. 7 — eimureichen. Leipzig, den 11. März 1880. Ter Nath der Stadt Leipzig vr. Georgi. Richter Bekanntmachung. AuS der Apel'schen Stiftung zur Bestreitung der Kosten des AufdingenS und LoSsprechens und zur Beschaffung von Lehrbetten für arme Knaben, welche die Schneider- oder Schuhmacher-Profession erlernen wollen, find einige Spenden zu vertheilen. Bewerbungen darum sind längstens bis zum 25. März e. schriftlich bei uns (EingangSbureau. RathhauS, 1. Etage, Zimmer Nr. 7) einzureichen. Hierbei bemerken wir, daß solche junge Leute, welche bereits in der Lehre stehen oder außerhalb Leipzigs in dre Lehr« treten wollen, nicht berücksichtigt werden können und daß hier ortsangehörigen Bewerbern in der Regel vor auswärtigen der Vorzug zu geben ist. Äipzig. den 11. März 1880. Ser »ath der Stadt Leipzig. vr Gevrgi. Richter Bekanntmachung. Die Herstellung eines KieSfutztuegeS ans de« Gahliser Wege soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedinqunaen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserem Bauamt, RathhauS, U Etage, Zimmer Nr. 17, auS und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift KteSfutzweg auf dem Gahliser «ege detr. versehen ebendaselbst und zwar bis zum 17. dsS. Mts. Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 8. März 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Iw. Wangemann. Wiesenverpachtung. Folgende der Stadtgemeinde Leipzig gehörige und eingetretener Verhältnisse halber pachtfrei gewordene Wiese«, nämlich in der Stadtflur Leipzig 1. » Ucker 164 mR. — 1 Hektar 96.28 Ar Abtheilung 19 der sogen. Ranstädter Viehweide, einschließlich der ganzen angrenzenden Wuthrinne, in der Flur Ltndena« r. 8„ 86 „ — 1 „ 38.55 Ar Abtheilung >1 ) z. 1 „ 183 „ — », 89.10 „ „ 2 > der Podelwitzwiese, 4. 4 „ 197 „ - 2 ,. 57.71 „ 3 j 5. 8 „ 358 „ ---> 1 „ 58.38 „ Schaafwiese an der sogen. Gottge, in der Flur Connewitz 6. 3 „ 240 „ — 2 ,, 10.30 „ Pleißenfluthrinne Abtheilung X, sollen zur anderweiten Verpachtung auf die neun Jahre 1880 dt« mit 1888 Sonnabend, den SO. d M, Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle (Rathbaus, I. Etage, Zimmer Nr. 1«) versteigert werden. Die Verpachtung-- und Versteigerungsbedingungen sowie die betreffenden Sitnationspläne liegen in der Ehpedtttou unserer Oekonomte-Jnspection im alten Johanni-Hospitale zur Einsichtnahme aus. Leipzig, den 8. März 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Cerutti. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Kochstraße aus dem Tracte von dem Zeitzer Thor an bis zur lrndtftrnße und die Südftraße auf dem Tracte von dem Zeitzer Thor an bis zur Schenkendorfstraß« mm -flastern zu lasten und ergebt deshalb an die Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die An wohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, den oezeichneten Straßentract berührende Arbeiten an den Privat-, GaS- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neu- -flasterung auszusühren, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten Straße,ivflasterS dergleichen Arbeiten während eine- Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupslasterung in der Regel nicht mehr zu- gelaffen werden. Nicht minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 2. Januar 1877 und vom 29. März 1879 aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 oder der sonst in den gedachten Bekanntmachungen angedrohten Nachtheile die Unterführung der Dachtraufen Mittelst besonderer Fallrobrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die Hauptschleuße der Straße recht zeitig und spätestens bis zum 15. April d. I. bewirken zu lasten. Leipzig, am 18. Februar 1880. Der «ath her Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr Wangeman«. Holzpflanzen-Verkaus. Bon dem städtischen Forstrevier Burgau können durch den Revierverwalter Herrn Oberförster Dietze in ForsthauS Burgau (Post Böhlitz-Ehrenberg bei Leipzig) die nachverzeichneten Holzpflanzen zu den bei- gesetzten Preisen gegen Baarzahlung oder Nachnahme abgegeben werden, als: 6000 Stück 4jähnge Eichen, ca. 1'/,—1'/. Meter Höhe, ä Hundert --- 6 lOOOO 30000 400 5000 100 500 1500 500 1000 1000 5000 10000 5000 3000 2000 Leipzig, am 14. Februar 1880. 3 - Eichensaat, 1 . Linden, ca. 2s, Mtr. Höhe, ä Stück 60 ^ 3jährige Lindensaat, Birken mit Ballen, 4 Meter Höhe, dergl., 3 Meter hoch, ä Stück 50 dergl., I'/«—2 Meter hoch, eschenblätt. Ahorn, 4—4'/, Meter Höhe, ä Stück l ^r, dergl., 2'/,—3 Meter Höhe, ä Stück 60/H, dergl., 2 Meter Höhe, ä Stück 30 2jährige Eschensaat, 1 - Weißbuchensaat, Fichten mit Ballen, 1—1'/. Meter Höhe, ä Stück 50 /H, dergl., 1',,—1'/. Mtr. Höhe, ä Stück 75 dergl., 2—2'/, Meter Höhe, ä Stück 1 1 . --- 1 . --- 50 . -- 2 Stück ^ 1 Hundert --- 40 . ----- 20 - --- 90 . -- 50 . ^ 2b 2b 7b 5« . 40 . — . « --- 70 « — , » --- 90 , — » Des »ath» Korstheputall»«. ! Bervachtung. Die an der alten Elfter und an der Fregeftrafte gelegene, der Stadtgemeinde gehörige Wies«, Var celle Nr. 2098 des Flurbuchs, soll in 4 Adtheilungen LbthrUung 1 von 12.30 Ar--- — Ack. 67 O R. - : AL : - - : A - ) ^«^1. ., IV „ 64.42 - I „ 50 „ , an die Meistbietenden ans »te 10 Jahre 188« bis «tt 188S verpachtet werden und zwar di, «btbeu lungen I —III zur Benutzung als Werk- oder Lagerplätze, die dem Hochwasser auSgesetzte Abtheilung IV zur Wtesennutzung bez. als Trockenplatz (mit Ausschluß jeder anderen Bcnutzungsweise), wozu wir Her- steigerungStermin an RathSstelle (Rathhaus, I. Etage, Zimmer Nr. 16) auf Freitag, den IS. d. M . Vormittags 11 Uhr anberaumen. Die Verpachtungs- und VersteigerungSbedingungen nebst dem Situationsplane liegen auf dem Nach hauSsaale, I. Etage, mr Einsichtnahme auS. Leipzig, den 8. Mär, 1880. Der Nath »er Statzt Leipzig vr. Tröndlin. Eerutt,. Vermiethunaen in der Fleischballe am Hospitalplatze. In obiger Fleischhalle sollen die Adthetlungen Nr. S und 22 sofort, - 2 vom 15. April d. I. an, - 2S vom 6. Juni d. I. an gegen einmonatliche Kündigung anderwett vermtethet werden und haben nur hierzu VerfleigernngS- termin auf Dienstag, den 2». d. «tS. Vormittags II Uhr. an Rathsstelle anberaumt. Die Versteigerung»- und Vermiethungsbedingungen können schon vor dem Termine auf dem RathhanS- saale, I. Etage, eingesehen werden. Leipzig, den 11. März 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Stöß. Schule zu Gohlis. Die öffentlichen Schulprüfungen beginnen am 14. März und enden am 22. März-, Eltern und Pfleger der Schulkinder, sowie alle Freunde der Schule werden hierdurch zur Theilnahme an denselben eingeladen. I. Lotze, Direktor. Rückblick aus deu „Fall Harlmaim''. Die Angelegenheit deS russischen Nihilisten Hart mann hat die gesammte europäische Presse in leb hafte Bewegung gesetzt und die Frage der Aus lieferung politischer Verbrecher wieder angeregt. Tpeciell war be« dem „Fall Hartmann" zu er wägen, ob .politische" Mörder oder solche, welche mißglückte Mordversuche auf gekrönte Häupter und deren Familienglieder verübt haben, gleich anderen politischen Verbrechern der RechtSwohltbat der Nichtauslieferung theilhaftig sein sollen ober nicht. Die von der französischen Republik voll zöge«« Freilassung Hartmcmn'S hat nicht die Be deutung einer principiellen, den internationalen Interessen entsprechenden Entscheidung, da sie nur auf Grund der Unzulänglichkeit deS BcweiSmate- riale- in dem einzelnen Falle erfolgt ist. Die ministerielle oder richterliche Sentenz ist, wie aus drücklich hervorgehoben werden muß, nicht aus «Igemnnen politischen Erwägungen hervorgegangen und die französische Regierung ist für diesmal vor der Klippe bewahrt geblieben, ein Princip von größter Tragweite bekennen zu müssen. In der That, daS Cabinet Frehcinet hat ..Glück" gehabt. Hinsichtlich gewöhnlicher politischer Flücht linge liegt die Sache ziemlich einfach. Man kann überall nur Denjenigen als Verbrecher behandeln, der nach den Gesetzen des Lande», dessen Boden er betreten hat, für eine That straffällig erscheint. deren Motive gegen die Grundsätze der Sittlichkeit verstoßen, die doch überall in gleicher Geltung sind. Gemeine Verbrockn werden deshalb von allen Ländern, die überhaupt auS liefern, den Staaten zur Verfügung gestellt, in denen sie ihr Verbrechen verübt haben: denn die Anschauungen über die Verletzungen der Gesellschastsinleressen, die unter allen Umstanden strafbar sind, sind überall dieselben, oder die Verschiedenheit erstreckt sich doch nur auf leichte Fälle, die zu politischen Schritten in der Regel keinen Anlaß geben. Politische Verbrechen stellen sich dagegen als eine Auflehnung gegen die Staatsgrundge- setze dar, nicht gegen die allgemein gültigen Normen der Gesellschaft; daher hängt denn auch die Bestimmung dessen, was als politisches Verbrechen zu betrachten ist, von den politischen Formen ab, die nach Ort und Zeit verschieden sind. Ein Land, in dem vollkommene Preßfreiheit herrscht, kann unmöglich an der Verfolgung eines Preßvergehens Mitwirken, eine Republik sich nicht der Strashülse gegen Jemanden schuldig machen, der in republckanischer Ueberzeugung, gegen monar chische Staatsformen angekämpft yat. Außerdem entspringen die politischen Vergehen wohl niemals einer ehrlosen Gesinnung, sondern nur der eigen artigen Auffassung gewisser staatlicher Zustände. Uber deren arößere oder geringere sittliche Berech tigung der Unbetheiligte ein entscheidendes Urtheil nicht fällen kann. Daher steht nach unserer Mei nung keinem Staate ein Recht zu, die Bestrafung von Personen herbeizuführen, dre sich gegen fremde politische Zustände in Widerstand befanden. In allen AusiicferungSverträgen sind deshalb politische Flüchtlinge im Allgemeinen von der Auslieferung befreit. Ganz ander« liegt die Sache aber, wenn die politische Auflehnung in einer Form geschehen ist, welche den Kainsstempel des gemeinen Ver brechens an der Stirn trägt; wenn sie mit einer absichtlichen Schädigung deS EigenthumS und einer planmäßigen Bedrohung deS Lebens Einzelner, und insbesondere gekrönter Personen, welche die StaatSautorität verkörpern, auSqeübt worden ist. Bei dieser Art von politischer Auflehnung mischt sieb daS gemein verfolgte Verbrechen mit dem nicht gemein verfolgten; der Auslegung ist daher freier Spielraum gelassen, welches von Beiden die Behandlung deS Schuldigen bestimmen soll. CS ist sehr schwer, diese Frage vollkommen ge reckt zu entscheiden; zwischen den Regierungen der Mächte herrschen denn auch die verschiedensten An sichten darüber. Was unS aber anbelrifst, so blei ben wir dabei stehen, daß der Charakter der Ge meinheit deSVerbreckenS bei der Nnthat des poli tischen Mordes überwiegend ist, daß gekrönte Häupter aleickes Recht wie Alle beanspruchen müssen, daß die Auslieferung von KönigSmördern also durchaus geboten ist. AndcrSwo denkt man anders darüber; denn die Auslieferung-Praxis betreff» deS poli tischen Mordes ist bei den Staaten vcr- chieden. England, die Schweiz u. s. w. liefern auck Mörder aus politischen Motiven nicht auS Selbst das monarckische Frankreich unter dem zweiten Kaiserreiche hat Verträge abgeschlossen, in Denen von der Verfolgung von Kömgsmörderu abgesehen ist — so mit England, der Schweiz, Italien u. f. w. Wir wollen unter allen Umständen Mord und Mordversuch als gemeines Verbrechen behaa- delt wissen; besonders aber, wenn sie gegen ekcönte Häupter gerichtet sind. Der Begriff de« -ochverrathcS und de« politischen Ber- rechenS tritt bei der Größe der Schuld nach unserem RechtSgefühle gänzlich in den Hintergrund; ein Ausnahmezustand erscheint unS daher unzulässig. Gerade vom Standpunkte der Verabscheuung der robesten und bar barischsten Form politischer «selbsthUlse ist zu wünschen, daß die Monarchien selbst vorangeheu, den Unterschied von Morden aus politischen Mo tiven — schlechthin „Attentate" genannt — gegen den aus gemeinen Jnstincten hervorgegangencn vorsätzlichen Todtscklag auS der Strasprax«» zu beseitigen. Damit wäre der Weg für eine inter nationale Behandlung einer zfrage angedeutet, die nichts mehr und nichts weniger verlangt als — gleiches Recht für Allel
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite