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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188003272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800327
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-27
- Monat1880-03
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1880
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Erschein ttzüch stüh 6V. Uhr. A4» KedmKv» »I TiPtdtll«» Jvhmmisgaff« 5». >Mchß»»»,, »er »ed«ett»,r Vormittag« 10—t2 Uhr. Nachmittag« «—« Uhr. Mr »n 6»«ja»d»rr » ia»t» »»cht »q »- »rdacrtm, 8rriiiU>ttch. r der für die nächst- Nummer bestimmte» «» «ochevtageu dt« - Ähr Nachmittag«, an Soan- mV Festtage« fräst dt«'/.» Uhr. A> «r,FUt»tr» sie Z»l..t»mchar-. Ott» Klemm. «Niversttätsstr. 22, staät« Lösche. Katharineustr. 18. p. mir dt« '/H Uhr. Auflage 16.000. L»e«>r«e»t§»rri» oiertrtj. 4'/, ML, incl. Bnngerlvdn b Mt,, durch die Post bezogen 6 Mt. Jede einzelne Nummer 25 Pf. Belegexemplar 1« Pf. Gebühren für Extrabeilagen ahne Pofibefürd«uag »» Mt. mit Postbefbrderuag 48 Mt. Justrotr Sgrsp. Petitzelle 20 Pf. Größere Schriften laM unserem Preisverzeichnis — Tabellariicher Sah nach höhere» lanf. Raülme, »«Irr de» Le»«st«»sttrich di« Evaltzeile 40 Pf Inserate find stet« an d. Oepedttio» zu senden. — Rabatt wnd nicht gegeben. Zahlung pr»«luuo«e»o<1o oder durch Postvorschuß. HL. Sounaben- den 27. März 1880. 74. Jahrgang. GM- M gefälligen Beachtung. -W» Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 28. März nnr Vormittags bis '>,9 Uhr geöffnet. Bekanntmachung. In Vemäßheit von 8- 5 der Ausführungsverordnung vom 6. Juli 1863 zu dem Gesetze vom 6. Juli 1863. betreffend da- wegen polizeilicher Beaufsichtigung der Baue zu beobachtende Verfahren, haben wir die nachstehenden Bauvorschriften für das in der Ueberschrift derselben näher bezeichnet«: Bauarcal mit Zustim mung der Gemeindevertretung als obrigkeitliches Bauregulativ festgefteüt. Leipzig, den LO. Mär, 1880. Der «alt, der Stadt Leipzig. Or Georgi. Wilisch, Aff. Bauvorschriften für da« de« JohanntSboSpttale gehörige vauareal an der Stephanftratze, verlängerten Mrichs- gaße ««d Stermvartenftratze, sowie an der mit der Licbigftrafte parallel, nördlich der letztere«, von der Dtzalftratze ab nach der Stephanftratze geführten Straße. 1) Jede Verkleinerung der einzelnen Bauvarcellen ist auf so lange untersagt, bis dieselben in der vom Rath« der Stadt Leipzig in Gemäßheit dieser Vorschriften genehmigten Weise bebaut worden sind. Ausnahmen hiervon können vom Rathe der Stadt Leipzig nur mit Zustimmung der Stadtverordneten gestattet werden. st) Gerwerbliche Anlagen der im 8- 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 bez. im Reichsgesetz vom 8. März 1874 bezeichnet«» Art, sowie solche, welche sonst durch Entwickelung von Rauch, Ruß oder üblen Gerüchen eine Belästigung der benachbarten Grundstücke herbeiführen, und Dampfkeffelanlagen mit hohen Schornsteinen dürfen auf dem in der Ueberschrift gedachten Bauareale nicht errichtet werden. st) Die Vordergebäude an den Straßen dürfen nur bestehen aus Erdgeschoß (Parterre) und drei Stockwerken. Mansarden sind nur bei Häusern mit Erdgeschoß und 2 Stockwerken gestattet Die Einrichtung von Dachwohnungen an Vorder- und Rückfront ist untersagt. 4) Souterrainwohnungen sind unter der Bedingung gestattet, daß der Fußboden derselben nicht tiefer als einen Meter unter die Trottoirkante gelegt und nn klebrigen bei deren Herstellung allenthalben den Vorschriften der angefügten Verordnung der vormaligen Königlich Sächsischen Kreisdirectton zu Leipzig, die Anlage von Souterrainwohnungen betreffend, vom 27. December 1873 nachqegangen wird. st) Die Vordergedäude sind in geschloffener Häuserreihe zu errichten und wird die Fluchtlinie vom Rath« der Stadt Leipzig alS Baupolizeibehörde vorgeschrieben. Luch find alle Gebäude im Straßenniveau aufzufüh-en. G) Für die Bebauung von Hofrüumen und für Hofräume überhaupt gilt Folgende»: ». Vollständige Umbauung der Höfe ist nur dann zulässig, wenn die sich gegenüberliegenden Gebäudefronten allenthalben mindesten- V, der Höhe des Vordergebäudes von einander entfernt sind; d. Hintergebäude, parallel zum Vordergebäude, können errichtet werden, wenn ihr Abstand vom Vordergebäude mindestens V, der Höhe deS letzteren beträgt; für Sertenslügelgebäude ist als Abstand von der gegenüberliegenden Nachbargrcnze mindesten- V, der Höh« des VordergebäudeS erforderlich; 4. unter den vorstehenden Bedingungen ist für Seiten-. Hinter- und Qucrgebäude die Höhe de- Vordergebäudes, bis zu dessen Simskante gerechnet, statthaft: eS sind jedoch die Schornsteine der zu Wohnzwecken errichteten Hinter- und Nebengebäude mindestens bis zur Simskante der Vordergebäude aufzuführen; «. bei Zusammenlegung von Hofräumen nachbarlicher Baustellen müssen die Seitenflügelgebäude einen Abstand von mindestens der Gesammthöhe der Vordergebäude von einander haben; s. in allen Fällen darf die Tiefe de« Hofraumes nicht weniger als 8 Meter betragen. 7) Die Vordergebäude sind da, wo Hofgebäude errichtet werden, zunächst oder mindestens gleichzeitig mit den Hofgebäudcn zu erbauen. 8) An allen Straßenfronten der Bauparcellen sind längstens binnen zwei Jahren, wenn aber dieselben innerhalb dieser Frist bebaut werden, sofort nach Beseitigung der Bauplanke die Fußwege mit Trottoir von Granitplatten und sonst in der vom Rathe der Stadt Leipzig vorzuschreibenden Weise zu versehen. Das Eigenthum an diesen Granitvlatten sammt Anpflasteruna und Schwelleneinfassung ist an die Stadtgemeinde Leipzig als Eigenthümerin der Straßen ohne jede Entschädigung abzutreten und wird die Uebernahme seitens des Rathes der Stadt Leipzig für die Stadtgeineinde den diesfallsigen Bestimmungen gemäß erfolgen. st) Die Einführung von Privatschleußen in die Hauptschleußen ist nach Vorschrift des Rathes der Stadt Leipzig als Baupolizeibehörde und gegen Ausstellung des üblichen Reverses gestattet. Der Anschluß an die Hauptschleußen ist jedoch durch das RathSbauamt auf Kosten deS betreffenden Grundstücksbesitzer- zu bewirken. Verordnung tzte «nlage von Louterratnwahnunaen betreffend Da- königliche Ministerium des Innern hat Veranlassung gehabt, über die Zulässigkeit von Souterrain- wvhnungen in geschloffenen Häuserreihen vom Standpuncte der SanttätSpolizei das Gutachten deS Landes- Medicinal-Eollegiums zu erfordern. Von Letzterem »st nun, nachdem es zuvor noch Bauverständige über di« Möglichkeit der Herstellung gesunder Souterrainwohnungen übei Haupt und in geschloffenen Häuserreihen insbesondere gehört hat, die Anlage dieser Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen für statthaft er achtet worden: 1) Das betreffende Gebäude darf nur in einem solchen Gebiete liegen, welches niemals von einer Ueber- schwemmung getroffen wird; auch ist darauf zu sehen, daß die Sohle des Souterrain- mindesten- 1 Meter über den muthmaßlich höchsten Stand deS GrundwasserS zu liegen kommt. 2) Die Souterrainwohnungen dürfen niemals nach Norden liegen, sodern nur nach Qsten, Süden und Westen. 3) Die Souterrainwohnungen dürfen nur in solchen Häusern angelegt werden, welche entweder an einem freien Platze liegen oder auf Straßen, auf welchen die den Souterrainwohnunqen gegenüberliegenden Häuser bi» zum Hauptsimse (Traufkante) nicht höher sind, als die Straßen selbst breit sind. 4) Vor der Souterrainwohnung muß sich in der ganzen Länge derselben ein isolirender und ventilir- barer Luftraum von mindestens 0.25 Meter Weite von der Umfassungsmauer befinden; dieser Luftzwischen- raum muß bis unter die Dielung der Souterrainwohnung hinabreichen. 5) Der Fußboden der Souterrainwohnung muß betonirt sein in einer Dicke von 0.15 Meter, und da rauf erst ist daS Balkenlage! und die Dielung zu bringen. 6) Die Höhe der Wohnräume hat mindestens 2.6 Meter zu betragen. 71 Die über dem Straßenniveau liegende Fensterfläche hat mindestens 0.7 Quadrat-Meter zu betragen. 8) Die Wohnräume müssen von Innen zu beheizen sein. 9) Im Falle durch die Souterrainwohnung Beischleußen geführt sind, so dürfen diese innerhalb dieser Wohnung keme Qeffnung haben. Auf Anordnung des königlichen Ministeriums des Innern werden die vorstehenden, die Vorschriften in 8 18 beziehentlich 8 lb der allgemeinen BaupolizeiQrdnungen für Städte und für Dörfer vom 27. Februar 1869 über die Souterrainwohnungen näher normirenden Bestimmungen zur Kenntnißnahme und beziehent lich Nachachtung hierdurch eröffnet. Leipzig, «m 27. December 1873. Königlich sächsische KreiS-Dtreetiou. von Burgsdorff. Diejenigen Eltern, deren Kinder zu Lftern 1882 tu der evangelisch-resormtrten Kirche rvnstrmtrt werden sollen, werden ersucht, dieselben in der Zeit zwischen dem :i0. März und 17. April d. I. anzumeldeu, und zwar die Knaben bei Herrn Pastor 1»r. Howard, die Mädchen bet Herrn Pastor I». Drcydorff. Selbstanmeldungcn der Kinder werden nicht angenommen Leipzig, am 20. März 1880 Las cvangelisch resvrmirte Pfarramt. Städtische Gewerbeschule. Zum Besuche der Ausstellung der Schülerarbeiten, welche in der 2. Etage de- EchullocaleS östlicher Flügel der III. Bürgerschule, Grimmaischer Steinweg 17/18, vom 23. bis 30. ko), stattfindet, beehrt sich i» Namen des Lehrer-Collegiums hierdurch ergebenst einzuladen Leipzig, am 20. Mär» 1880. Der Ltrectar: Nieper. Geöffnet ist die Ausstellung von Bormittaas 10 bi- Mittag- I Uhr. Städtische Gewerbeschule. Mehrfach kundgegebenem Wunsche entsprechend wird die Ausstellung von Schülerartette» während dieser Woche außer den Besuchstunden von Vormittag- 10 bi- Mittag- I Uhr am Donnerstag und Sonnabend auch in den Abendstunde« von 0—8 Uhr geöffnet sein. Leipzig, am 24. März 1880. Der Direktor: Nieper, Pros. II. 8läi1ti86li6 kor1bi1ilunS88otiul6 1'ür Knaben. Von Ostern 1680 nn eintretenäe 8eliüler »»» tolgenäen 8trnssen äer 8tn<It: Xlkerisirnüse, Xlexanäerslrnsse, ^lter Amidins, ^n <ter l. Iturgersetnile, Xrnätsirssse, knndnfstrnsse, llnzeriselie bitrnsse, ttr»nävor>sesltstr»»8e, lirnnäneg, Nrnusiissse, Urüäerstrssse, linrgslrssse, O11n.1I- sirssse, Osrolineusirasse, Oentrnlslrnsse, 0ol«nnn,len-itr»8se, Onviästrssse, Oorullieenslrnsse, Oosener >Veg, klisenslrssse, klsterstrnsse, kniilienstrasse, dirämsnnslrnsse, b'lossplntr, k'rnnlisnrlei^trnsse34 —43, kHeilriclisstriisse, fielUestrssse, l'ürslenstrnsse, Levniitl^nsselien, (Zlnclienslrssse, Unrltnrtsirnsse, llsupiinnnnstrssse, ilolie iitrssse, Kaiser Wiltwlm - 8trnsse, K»l>Ien»trasse, liörnerstrssse, K»>>ser- gnsscden, l.essingslrasse, Küsnixer 8trnsse, Kütrivsirnsse, dlngnringnsse, Katilninnnsirasse, »nrscliner- «irasse, Iffosckelesslrssse, KoIlKesirnsse, Kenäelssolinstrnsse, Koriirstrssse, Illülilgnsse, INunrgasse, dieumarkt, diürnberger 8tr»s8e 23K-52, Obsimnrkt, I'eiersltirelinf, Peler88teil>«e>z, I'etersstrssse, ptngvitrer 8trss»e, ^n äer pleisse, l'Ieissengssse, ^onisionsltxslsssse, preusse'gässelien, I'rom«„näen- »trasse, Kn88plnlr l—II, iieliilwrLirssse, 8ebletter8lr»88e, diclileussiger tidilnssgasse, 8elireber- gässelien, 8clireder8tr»88e, 8cl>röterg»88cl» n, 8cl»>ilstrs88e, 8el»S8ii«n - iinrli - 8>r:is8e, 8eiten8irs8se, 8n;>t»ien8trs88e, tiporergässdien, tjnäslrssse, 8ler»>vsrikN8trn88e, 1, iekslrasse, klinlstrnsse 9 b—29, l'urnerstrssse, lUrirbsgssse, liniversitnlsslrssse, ^'sisenbnnsslrnsse tjeiri l.iebigstrnsse), Vekergnsse, IVestsirssse, IViesenslrnsse, IVinäinülil« n^eg, IVinäninlilengnsse, lö'inänniblenstrnsse, Xeiirer 8ir»8se, /imnierslrnsse gebören rur „11. Ktüätlsetlvn korldlläungnuodalv kvr Anadvn" (im Oebäuile äer V. vürgersekule. 8cl>letti r8lrn88e I5>. Oie ^nmvläang Ntzllvr 8etiUIvr bnt in äen kngen lies 5, 6. »0,1 7 Xpril, 10—^1 1 lir Vormiitngs unä 4—6 bbr 8sekmilt»gs ru erfolgen. Oer Hutsrrlebt beginnt ilontax, ävn 5. ^pril, >ben<>8 6 lbr. Oeiprig. >len 25. dlnrr 1880 Or. 81«vrl, vireelnr äe« Politische Uebersicht. Leipzig, 2«. März. Der bereits gestern telegravhisch angekiindigte Erlaß des Kaiser- ist jetzt im „Reichsanzeiger" erschienen und lautet: „Ein freudige- Bewußtsein erfüllt Mich, in dem Ich beobachte, wie allgemein im deutschen Vaterlande der Tag festlich begangen worden ist, an welchem e- Mir vergönnt war, ein neue- Lebensjahr anrutreten. Ich weiß eS zu schützen, daß da- deutsche Volk Mir an diesem Tage seine Huldigungen gewidmet hat. Bon allen Seiten bin Ich beglückwünscht und mit Aufmerksam keiten überschüttet worden. Wenn Ich nun mit Genugthuuna ersehe, wie viele Adressen, ver- ehrungSvolle Aeußerungen in telegraphischer und schriftlicher Form, Spenden von Dichtungen, künstlerischen und literarischen Erzeugnissen, so wie schöne Kränze und duftige Blumensträuße ' Mir dargebracht worden sind, so erkenne Ich mit inniger Freude an, daß der Zweck der Einsender. Mich an diesem Festtage in eineglUckticheStimmung zu versetzen, in höchstem Grade erreicht ist. Nicht kann jeder dieser freundlichen Spender den be sonderen Ausdruck Meiner Dankbarkeit erwarten; aber Ich beeile Mich, Allen, welche Mir den OeburtStaa durch ihre sympathischen Begrüßungen versüßt Häven. hierdurch auS vollem Herzen zu danken. Demnach beauftrage Ich Sie, diesen Erlaß alsbald za veröffentlichen. Berlin, den 24. März 1880. Wilhelm. An den Reichskanzler." In der am Mittwoch unter dem Vorsitze des StaatSministerS Hofmann abgehaltenen Sitzung de- BundeSrathe- erhielten die Gesetzentwürfe wegen Feststellung de- ReichshauShaltS- Etats für 1880/81 und wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwal tungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres m der von, Reichstage beschlossenen Fassung die Zustimmung. Die zu dem ReichShauShalls-Elat vom Reichstage gleichzeitig angenommenen Resolutionen wurden, ebenso wie die auf die Untersuchung des Zustande« de- RheinstromeS bezügliche Reichstags-Resolution dem Herrn Reichskanzler überwiesen. An Präsidial vorlagen und sonstigen Anträgen waren einge« gangen bezw. wurden angekündigt: a) die Nach- weisung der Veränderungen in dem Bestnnde der vom Reich durch specielle Rechtstitel erworbenen Grundstücke, d) die am 7. März d. I. zu Bien zwischen Deutschland und Desterrricb-Ungarn abge schlossene revidirte Elbschifsfahrtsacte nebst Schluß protokoll, c) der Gesetzentwurf wegen Uebernahme einer Garantie zu Gunsten der deutschen SeehandelS- Gesell^chast. ck) ein Antrag Mecklenburg-Schwerins betreffend die Ermächtigung der Neben-Zollämter WiSmar und Warnemünde znr zollamtlichen Ab fertigung von Leinwand, e) ein Antrag Sachsen- MeininqenS betreffend die Denaturirung de- zur Bleizucker-Fabrikation bestimmten Branntweins, k) ver Bericht der Reichsschuldencommission über die Verwaltung deS Schuldenwesens, sowie Uber ihre Thätigkeit in Ansehung der außerdem ihrer Aus sicht unterstellten Angelegenheiten. Die Vorlagen zu d bi« k gingen an die zuständigen Ausschüsse. Demnächst wurden, dem gutachtlichen Berichte der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen entsprechend, die zur Ausführung des Gesetzes über die Be steuerung de- Tabaks erforderlichen Vorschriften sestgesteltt. Den Schluß bildeten Mittbeilungen Uber neuerdings eingelausene Eingaben, Uber deren geschäftliche Behandlung Bestimmung getroffen wurde. In den nächsten Tagen steht in Frankreich übereinstimmenden Meldungen zufolge die Auf lösung de« Jesuitenorden- bevor, ein t» dem internationalen Kamps der römischen Kirche mit der Staatsgewalt so bedeutunaSvollcS Ereig niß. wie nur denkbar. Bei der großen Mitglieder zahl und der außerordentlichen Macht dieses Ordens, der einen wesentlichen Theil de- höheren UnterrichtSwesenS in den Händen hat, ist der Ent schluß der französischen Regierung ein überaus kühner und energischer und von noch weit größerer praktischer Bedeutung als die ähnliche Maßregel, rvelche wir vor acht Jahren in Ten-schland er griffen haben. Bekanntlich setzt die frsnzöpsche Re gierung der ihrem Verfahre« «ur bestehende Gesetze in Wirksamkeit, die lange Zeit nicht in An wendung gekommen waren. Auch bei uns hat eS nicht an Stimmen gefehlt, welche den Eultur- kampf am einfaebsten dadurch beseitigen zu können meinten, daß man die anstößigen Gesetze ruhen laste. Das Beispiel Frankreich- zeigt, wie bedenk lich eine solche Prari« der milden bezw. ganz unter bleibenden Anwendung der Gesetze selbst für Die jenigen ist, die e»ne Zeit lang davon Nutzen ziehen. Man darf gespannt sein, welche weitere Folgen der jetzt so scharf auf die Spitze getriebene Kamps wischen dem republikanischen Ataat und dem lltramonlanismus sowohl für die fernere poli tische Entwickelung Frankreichs, wie für die Be ziehungen anderer Mächte zur Curie haben wird. Der Gang der Dinge in Frankreich war stets von deutlich wahrnehmbarer Rückwirkung auf den Höhestand deS deutschen Culturkampses; auf das füngste erste Einlenkcn der Curie gegen über der preußischen Regierung war sicherlich schon die Erkenntniß von Einfluß, daß der ultra montane Weizen in Frankreich gegenwärtig nicht in Blüthe stehe, und man wird wohl erwarten dürfen, daß die Verschärfung de- Kampfe- jenseits der Vogesen in Roin die Neigung erhöhen wird, not Deutschland zu einem leidlichen Abkommen zu gelangen. Die Stellung unserer Regierung wird dadurch unverkennbar noch Verbeffert und damit hoffentlich auch die etwa bestehende Neigung verringert, auS reiner Friedensliebe unerläßliche Schutzwchren der Staatshoheit preiszuczeben. Die russische Regierung hat. wie der Lon doner „Eramincr" erfährt, eine Commission er nannt, welche Informationen Uber die Auslie ferungsgesetze aller Länder sammeln und einen internationalen Codex für die wechselseitige Auslieferung von Verbrechern auSarbciten soll. Mitlerweile wären die russischen Botschafter im AuSlande angewiesen worden, die Höfe, bei denen sie beglaubigt sind, betreff- der Möglichkeit einer Ergänzung der bestellenden BuSliescrungSgesetzc in Bezug auf politische Verbrecher auszuforschen. Im ungarischen Cabinet soll nach Allem, was verlautet, bei nicht weniger alS vier Ministerien
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