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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188005027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-05
- Tag1880-05-02
- Monat1880-05
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1880
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Erschekrt «glich früh 6'/. Uhr. >«d»cNo» «t S»Puml»gasi« U. glichst«»«, der Lrdoctt»,: Vormittag» 10—12 Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. M» »N «ra^tx ««». »NM» »achtMcht »er für die «ächst- Nummer bestimmte« an Wochentagen dt» NachmtttagS, au So«»- estt^en sttihdi» V.vllhr. Ml de» Fittatr, fiir Z,s. T»mch»r: Ott» Rte««. UniverfltätSstr. 22. 1 Ltiche.Katharinenstr. 18.P. N»r dis v.rr Uhr. ^-148. KiWger LaMatt Anzeiger. OlW für Politik. Localgkschichtk, Handels- und Geschäftsverkehr. Sonntag den 2. Mai 1880. Auflage 16,000. Ld»»»e»r»t«»rrt» viertelt-S^BL, incl. «ringerlohn b E durch die Post bezogen » LA Jede einzelne Nummer 2t Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren sür Lxlrabetlagen ahne Postbrfvrderung S» VL m!t Postdefvrberuug 4S ML Znsrratr Sgesp Pektzeil« 2« M GrStzrr« Schriften laut « ' PrriSverze'chllitz — Labeüa llarstcher Lach/ Satz nach höherem La R«cla»t» »,ter de» kidatttomchrtch dir Spaltzeil« 40 Pf Anserate find stet« au d. Tqxtvt», zu senden. — Rabatt wirb nicht gegeben Zahlung pr»«,um»»»ch» oder durch Postvorschaß. 74. Jahrgang. Oeffmtliche Sitzung der Stadtverordneten Freitag. «« 7. Mat ». e., «dends «'/, Uhr i« Saale der I. Vürgerfchnle Tagesordnung: I. Gutachten deS Bau-, Oekonomie- bez. Stiftung-- und Finanz-AuSschuffeS über: den Ankauf deS Altner'schen Gute- in Plösen für Rechnung des JohannishoSpitals; b. den Zuschlag der Bauplätze 1 bil. mit 8 an der Jacobstraße um die bei der Licitation gethanen Höchstgebote; c. Entschädigung eine- Adjacenten der Münzgaffe für Arealabtretung zur Straßenverbreiterung: ä. dergl. eine- Adja- centen der UlrichSgasse für Arealabtretung zu gleichem Zwecke. II. Gutachten deS Finanz-AuSschuffeS über: die Haushallpläne der vier Parochialkirchen pro 1880; d. Kostenverrechnung für den Ducker der 8. südlichen Vorstuthschleuße; e. dergl. für die Brücken pfeiler in der verlängerten BiSmarckstraßc: ä. Verwilligung eines Beitrages zur Errichtung des SaaleS deutscher Reichsstädte im Germanischen National-Museum. IN. Gutachten deS Ausschusses zur Gasanstalt über: ». die Beleuchtungsanlagen in den neuen Straßen des Kurprinzareals; d. dergl. in den neuen Straßen deS südwestlichen Bebauungsplanes; c. Auf stellung eines neuen Condensations- und Reinigungsapparates in der Gasanstalt. IV. Gutachten deS Schul- und Bau-Ausschusses über: ». die Ausstellung deS Erweiterungsbaues der Nicolaischule rc.; d. Vergrößerung des Bauplatzes für die neue Volksschule an der Sebastian Bach- Straße ; c. Errichtung einer neuen Oberlehrer- und einer neuen Hülfsleyrerstelle an der Thomasschule. Im Monat April IW erhielten daß hiesiac Bürgerrecht: Herr Drehbrodt, Julius Cäsar, Locomotivführer. « Fichtner, Albert Ferdinand, Kaufmann. ' Fischer, August Otto, vr. und Regierungsrath. - Friedrich, Ernst Richard, Kaufmann. « Gossing, Franz, Schneider. » Götz, Carl Gottlob, Depositenbuchhalter. » Gum Pr echt, Johann Theodor, Geheimer Regie rungs Rath, Ritter rc. « Hildner, Carl Julius, Buchbindereifactor. « Hirzel, Rudolf Jacob Salomon, Professor an der Universität. « Horn au er, Friedrich Hermann, Schutzmann. - Knobloch, Carl Gustav, Decorationsmaler. Herr Kühne!, Carl Emil, Buchbindereiwerkführer. - Lieb ich, Friedrich Arthur. Kaufmann. - Meißner, Carl Eduard, Maurer u. Hausbesitzer. - Pohle, Heinrich Ferdinand, Fuhrwerksbesitzer. - Pöhle, Friedrich August, Inhaber eines Hut- und Schirmgeschäfts. « Qu aas, Friedrich Gustav Hermann, RathS- registrator. « Thömsgen, Hermann Rudolf Otto, Buch- bindereibentzer. - Wrttnich, Ernst Julius, BuchhandlungSgehülfe. » Ziegert, August Eduard, Polizeiamtsregistrator. > Zschucke, Paul Albert, Kaufmann. Bekanntmachung. Etaattz-Einkommensteuer betreffend. In Gemäßheit deS Finanzgesetzes vom 8. März dieses Jahres und der Ausführungsverordnung dazu ;on demselben Lage in Verbindung mit der Verordnung vom 10. December 1879 ist hie TtaatS-Etu- r,««evftener t« laufe«»en Jahre netzst eine« Zuschläge do» 50 Praeent t« Lret Terminen zu ««trtchtea, »»,»«« her erste Termin Heu S«. April dieses Jahres zu eine« Lrttthetle des «esammttzetrages fällig Ist. Dre hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert. ihre Eteuerbeträoe ungesäumt und spätesten- binnen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, an unsere Stadt-Steuer-Einnahme, Brühl bl, Blauer Harnisch, L. Stock, bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretenden gesetz lichen Maßnahmen abzuführen. Denjenigen Steuerpflichtigen, denen ein Steuerzettel nicht hat dehändigt werden können, bleibt nach der in dem Schlußsätze deS 8. 46 deS Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthaltenen Be stimmung überlassen, sich wegen Mtttheilung des EtnschätznngSergedutflcS an die Stadt-Stcuer- Etnnahme zu wenden. Hierbei wird noch ganz besonders auf 8. 49 des bereit- angezogenen Einkommensteuergesetzes hin gewiesen, nach welchem die Reklamation bet Vermeidung der »uSschlteszung binnen 8 Wochen von vehändtgung des Steuerzettel» ab gerechnet bei der Königlichen Beztiks-Steuer-Einuadink schriftlich etnzudrtngen ist, diese Frist aber für Lieientgen. denen eia Steuerzettel nicht hat behändigt Werden können, von der tn 8. 46 vorgeschrtcbenen öffentliche« «uffordcrung, mithin für das lausende Jahr von dem unterfertigten Tage ab zu berechnen ist. Leidig, den 30. Apnl 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Taube. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Vorschriften des NetchSimpsgefetzeS vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen Ausführungsverordnung vom 20. März 187k machen wir hierdurch Folgende- bekannt: 1. Die Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Jmpsbeztrk, für welchen der Stadtwundartt Herr »r. mvä. «tlhelm Conrad Blast als Jmpfarzt und Herr vr. mva. Schellenbcrg als besten Assistent verpflichtet worden sind. 2. Das Jmpflocal befindet sich in dem alten ThomaSschulgebäude auf dem Thomaskirchhofe ^Eingang mittelste Thüre). 8. Daselbst ifinden die öffentlichen Impfungen von hier aufhältlichen Kindern tn der Zeit Pom L. Mnt bis tnel. 14. Jult und vom 18. August bis Ende September und zwar bis auf Wettere- an jede« Mittwoch von '/,8 bis 5 Uhr Nachmittags unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge je an dem darauf folgenden Mittwoch zur Revision vorzustellen. 4. I« Lause dieses Jahres sind der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder, ». welche im Jahre 1879 geboren worden, d. welche in den Jahren 1874, 187b, 1878, 1877 oder 1878 geboren sind und im Jahre 1879 der Jmpspflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos geimpft oder wegen Krankheit nicht geimpft), II. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatschulen, ». welche im Jahre 1888 geboren sind, . K. welche in den Jahren 1863, 1864, I86S, 1866 oder 1867 geboren sind und nn Jahre 1879 der Jmpspflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nicht wieder geimpft). 5. AS« hiesigen Einwohner find berechtigt, ihre, wie zu 4 unter I» und b bemerkt, tmpspfltchttge« Kinder dort ««entgeltlich impfen zu lasten. Ebenso wird unbemittelte«, hier wohnhaften Personen, deren Kinder A»r dem Jahr« 1874 geboren, aber noch nicht oder nicht mit Erfolg geimpft find, die unentgeltliche Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impfterminen hiermit angeboren. L. Für jedes Kind, welches zur Impfung gebracht wird, ist »IMmitig ein Zettel ur übergeben, auf welchem Nnme, GednrtStahr «nd «rbnrtstag bes KtnbeS, f»w«eWN»e. Stnnb «nd Wohnung de» Vnter«. PflegepnterS »der Vvrmunbes. beztehentltch der Mntte» »»er Pflegemutter deutlich ver Deichnet ist. 7. D»e Eltern der im laufenden Jahre tmpspfltchttgen Kinder werden daher hierdurch unter auSdrück sicher Verwarnung vor den im 8 14 Absatz 2 dr» Jmpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf- und RevifionSterminen behufs der Jmpfting und ihrer Controle zu erscheinen, oder die Befreiung von der Jmpspflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachzuweisen. 8. Wegen der Anberanmung der Impf- und RevifionStermin« zur Wiederimpfung beziehentlich Eon trol« der oben unter II» und d gedachten impfpfsichtigen ZögltNGe wird an die Schulvorsteher besondere Weisung gehen. d. Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1880 impspflichtigen, beziehentlich wieder impfpflichttgen Kinder und Pflegebefohlenen, wie ihnen freigeftellt ist, durch Privatärzte der Impfung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch aufgefordert bi- längstens zum 36. September 188» die erforderlichen Impfungen auSsühren »u lasten, sowie jedenfalls längsten« am 7. Januar 1881 die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung, bezioflentlich Mcherimpsuiia erfolgt oder auS einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, auf dem Rathhause I. Stage. Zimmer Nr. 4 b vorzu- leoen. widrigenfalls sie Geldstrafe bis zu 5V Mark oder Haft di» >> 8 Tagen zu gewärtigen haben veintg. am 30. April 1880. Ter »attz »ei Stadt Leipzig »e. Georgi. Uhlmann. Bekanntmachung. ES ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß die städtischen Leichenfrauen häufig, namentlich in Fällen, wo dritte Personen mit der Vermittelung dieser Bestellung beauftragt worden sind, erst am zweiten »der dritten Tage nach stattgefundenem Todesfall zur Wartung ihres Amtes bestellt worden sind. Da sich hieraus mannigfaltige Unzuträglichkeilen ergeben haben, verordnen wir hierdurch, daß bei jede« Todesfall die betreffende Leichenfrau direct durch die Hinterlastenen selbst oder die bei diesen unmittelbar )ediensteten Personen und tm Laufe der erste« 24 Stunde» nach eingetretenem Tode zur Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten zu bestellen ist. Zuwiderhandlungen dagegen werden mit Geldstrafe bis zu IbO bez. im Unvermögensfalle mit ent- prechender Haftstrafe geahndet werden. Nachstehend fügen wir noch die Namen der bier verpflichteten Leichenfrauen unter Bezeichnung ihrer Wohnungen und der Distrikte bei, in welchen sie ihre Functionen auszuüben haben: I. Ltftrtct (Innere Stadt): Frau Concordia verw. Friedrich, Neukirchhof Nr. 12, ll. H. Ltstrict (Nordvorstadt), begrenzt durch den Ranstädter Steinweg, die Frankfutter Straße und Lindenauer Chaussee einerseits und durch die Blücher- und Berliner Straße andererseits: Frau Lse. Stetefeld, Thomasgäßchen Nr. 7, Hof l. HI. Ltstrict (Wrstvorstadt), begrenzt durch den Ranstädter Steinweg, die Frankfurter Straße und die Lindenauer Chaussee einerseits und durch den von der Nonnenmühle hinter der Westftraße hinführenden Abflußgraben, sowie den Johanna park, diesen mit umfastend, andererseits: Frau Johanne Pettag, Neukirchhof Nr. 10, IV. IV. Listrtct (Südvorstabt). begrenzt durch den vorgedachten Mühlabflußgraben und den Johannapark einerseits und durch den Königs- Platz, die Windmühlenstraße und den Dösener Weg andererseits: Frau Adelheid Greschner, Hohe Straße Nr. 10, l. V. Listrtct (Sü-öftltchc Vorstadt, etnschltetzlich dcs St. JohanntSstiftS). begrenzt durch den KönigSplatz, die Windmüblenstraße und den Dösener Weg einerseits und durch die Johannesgaste und Dresdner Straße andererseits: Frau Friederike Leonhardt, Nürnberger Straße Nr. 4—b, IV. VI. Listrtct (Nordöstliche Vorstadt). begrenzt durch die Johannesgaste und Dresdner Straße einerseits und die Blücher« und Berliner Straße andererseits: Frau Johanna Ritter, Friedrichsstraße Nr. 40, ll. Armen-Leichenfrau: Frau Pauline verehel. Schramm, Magazingaste Nr. 6, M. Leipzig, am 24. April 1880. Ler Nath der Stadt Letpzt». vr. Georgi. Kretschmer. Bekanntmachung. Wir machen hierdurch öffentlich bekannt. 1) baß alle in Leipzia wohnhaften Knuden, welche Ostern 1879 und Ostern 1880 auS einer der hiesigen Volksschulen entlasten worden oder von einer höheren Schule abge^rnaen find, ohne das Ib. Lebensjahr vollendet zu haben, zu dem Besuche der Fortbildungsschule sür Knaben verpfsicknet sind; 2) daß die Anmeldung derselben, wenn sie im Bezirk der I. Fortbildungsschule wohnhaft stn>, bei Herrn Director vr. Bräutigam, dafern sie sich aber im Bezirk der U. Fortbildungsschule auf halten, bei Herrn Director vr. Störl zu erfolgen hat; 3) das; auch diejenigen Knaben anznmelden sind, welche aus irgend etnem Grunde bon dem Besuche der städtischen Fortbildungsschule cntbundc» zu sein glauben , 4) daß hier einziehende Knaben, welche Ostern 1878, 1879 und 1880 auS einer auswärtigen Volks schule entlasten worden sind, ebenfalls zum Besuch der Fortbildungsschule verpflichtet und so fort, spätestens aber binnen drei Tagen nach dem Einzüge bei dem Direttor der Fort bildungsschule ihres Bezirkes anzumelden sind: b) daß Ellern, Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark, die im Falle der Nichterlegung in Haft umzuwandeln ist, die schulpflichtigen Knaben zu dieser Anmeldung anzuhalten oder letztere selbst vorzunehmen haben. Leipzig, am 29. April 1880. Ler Natt» der Stadt Leipzig vr Georgi. Lehnett. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Moltkcstraße östlich der Südstraße auf dem ehemaligen Areal der Jmmobiliengesellschaft zu Leipzig neu pflastern zu lasten und ergeht deshalb an die Besitzer der angrenzen den Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, den bezetchneten Straßentract berührende Arbeiten an den Privat-, Gas- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflasterung auszuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten Straßen- vstafters dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von b Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht mehr zugelasten werden. Nicht minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 2. Jan. 1877 und vom 29. März 1879 aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 oder der sonst in den gedachten Bekanntmachungen angedrohten Nachtheile die Unterführung der Dachtraufen mittelst be sonderer Fallrohrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die Hauptschleuße der Straße rechtzeitig und spätestens bis zum 20. Mai d. I. zu bewirken. Leipzig, am 26. April 1860. Ler Nath der Stadt Letpzt». vr. Georgü vr. Wangemann. Bekanntmachung. Die Fahrbahnen der Südstraße zwischen der Körner- und Schenkendorfstraße, ferner der Kochstraß« zwischen der Körner- und Arndlstraße und endlich der Moltkestraße von der Südstraße östlich auf dem ehe maligen Areal der Jmmobilien-Gesellschaft sollen mit bosfirten Steinen gepflastert, dir Trotwiranpflasterungen daselbst auS sogenanntem Mosaikpflaster hergestellt und diese Arbeiten an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die Bedingungen und Zeichnungen sür diese Arbeiten liegen bei unserer Tiefbau-Verwaltung, Rath- hau- ll. Etage, Zimmer Nr. 18 auS und können daselbst ringeseyen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Pflasterung der Süd- und Kochstratze betreffend" versHen ebendaselbst und zwar bcS zum 7. Mai d I. Nachmittag» b Uhr einzurcichen Leipzig, am 28. April 1880. Ler «attz der Stadt Letpzt». vr Georgi. vr. Wangemann. Bekanntmachung. Di« »vm Umbau der PoatatvwSktzbrücke in der Lesfingftraße hier erforderlichen Gtsencvnstrnett»«»- artzette» tollen an «inen Unternehmer m Accord vergeben werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Li beiten liegen bei unserer Tiefbauverwaltung, RachhauS ll. Etage Zimmer Nr 18 au» und können daseldft eingesehen resp. entnommen werden. Bezüglich« Offerten sind versiegelt und mtt der Aufschrift: „Etseuconttructtansartzetten tzer P«utat»wskt»drücke tzetr." versehen, ebendaselbst und »war blS zum M. Mai d. I. Nachmittags 5 Uhr einzureichen Leipzig, am »9. April 1880. LeS Nattzs Vaudepvtatto«. Wegen Reinigung der Räume bleiben die Etadtcaffe und die StiftungSbuchhalterei für 5 Mat d I. geschloffen. Leipzig, den 1. Mai 1880. LeS RattzS Ftnanz-Leputatta». Bekanntmachung. Im Buctionslocale deS hiesigen Könialicb-n Amtsgericht- (Ecke oer Harkortstraße und Pleißengaffe) sollen den 7 Mat I8K6. «ormtttags 16 Uhr circa 240 Meter verschiedene Lamen PaleKtt Stoffe, 166 Paar verschiedene Lederhandschuhe und dergl. öffentlich an den Meinbietenden gegen sofortige Baar,abluna versteig-rt werden. Leipzig, am 30. April 1880. Ler Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts dasetzft. i. v. Frepgang.
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