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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: S. 2065 statt S. 2605
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-15
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1867
- Autor
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' ' " ^ ^ '. A Anzeiger. Amtsblatt deS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 105. Montag dm 15. April. Bekanntmachung, 1887. die Bezahlung der JmMohiltar-Brandeaffe«'Beiträge betreffend. Den 1. April d. I. sind die für den 1. halbjährigen Termin laufenden Jahre- fälligen BrandverffcheruugSbeiträge nach § 49. de- Gesetze- vom 23. August 1862 mit 2 Pfennige« von der BeitragSeiaheit zu entrichten und werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge von diesen» Tage ab spätestens -innen L4 Tagen bei der Brandcaffeugelder-Einnahme allster (RathhauS II. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müsse». Leipzig, den 30. März 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Rothe. Bekanntmachung. Die Geburt--- und Militair-Freischeine rc. der bei der ersten Recrutirunq diese- Jahre- militairpflichtig gewesenen hiesigen Mannfchaften liegen auf unserm Quartier-Amte, Rathhau- 1. Etage zum Abholen bereit, wa- hiermit zur Kenntnißnabme der Betheiligten gebracht wird. — Leipzig, den 11. April 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen die Gebäude de- vormaligen MarstallgrundstückeS, Neumarkt Nr. 18- 22, zum Abbruch zu bringen und unerwartet de- letzteren, welcher erst nach Johanni- d. I. beginnen kann, da- dadurch zu gewinnende, in 4 Bauplätze von 11171/4, 1159»/,, 1196 und I831»/i lüEllen Flächeninhalt eingetheilte Areal schon jetzt nach dem ausgestellten ParcellirungSplane au die Meistbietenden zu versteigern. Die Uebergabe der versteigerten Bauplätze würde selbstverständlich erst nach beendigtem Abbruche erfolgen können, eS soll aber die Versteigerung der Baulichkeiten auf den Abbruch (bi- zum Straßenniveau, also ohne die Keller) mit Rücksicht auf eine etwaige Betheiligung der Parcellenerwerber dabei erst nach erfolgtem Zuschläge der Bauplätze statlfinden. Jur Versteigerung der gedachten 4 Bauplätze haben wir auf Dienstag den 16. April d. I. Vormittag- Iv Uhr Termin anberaumt und fordern Kauflustige auf, in demselben zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Die Versteigerung wird pünctlich zur angegebenen Stunde beginnen und bezüglich jede- einzelnen Platze- geschloffen werden, sobald weitere Gebote darauf nicht mehr erfolgen. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die BersteigerungSbedingungen und der ParcellirungSplan liegen in unserem Bauamre (RathhauS 2. Etage) zur Einsicht au-. Leipzig, den 29. März 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Die Ausführung der Erd- und Maurer-Arbeiten zur Herstellung de- 1177 Ellen langen oberen TractS der südlichen Bor- slnthschleufe II. Claffe, welcher vom KuhstrangSwaffer durch Herrn Friedr. Voigt- Grundstück über den Floßplatz und dura» die Münzgaffe sich erstrecken wird, ingleichen die Herstellung eine- anschließenden 320 Ellen langen Sckleusenzugö III. Claffe auf der Ostfeite de- Floßplatzeö soll vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten zu übernehmen beabsichtigen, werden aufgefordert, Prostlzeichnungen und Bedingungen auf dem RathSbauamte einzufeben, ihre Preisforderungen in die daselbst zu erhaltenden Au- schlag-formulare einzusetzen und letztere, mit NamenSunterschrift versehen und versiegelt, bi- zum 24. April d. I. Abend- 6 Uhr an vorgenannter Stelle abzugeben. Leipzig, den 10. April 1867. DeS Raths Bau-Deputation. Den Herren Stadtverordneten zur Kenntnißnahme. Joseph. Der Rath schreibt unS: Nachdem durch da- Gesetz vom 13. Februar d. I. die Quartier leistungen für die hier garnisonirenden königl. preußischen Truppen auSschlreßlich auf den Grundbesitz gelegt waren, mußten wir un- dringend für verpflichtet halten, die den Angesessenen unserer Stadt damtt zufallende schwere Belastung soweit irgend möglich zu er leichtern. Wir glaubten eine solche Erleichterung in der Bei behaltung de- bi- dabin beobachteten Verfahren- der Einquar tierung der Truppen in ermietheten Quartieren auf Kosten der Stadt und der Aufbringung de- für letztere entstehenden Au-fall- durch Steuerzuschläge erblicken zu sollen. Dabei konnte» wir n»S indeß nicht verhehlen, daß die Lage der Sache insofern eine wesentlich andere geworden war,-als der Kreis der Berpflich. tete» nicht mehr alle Einwohner, Angesessene und Unangescffene gleichmäßig umfaßte, sondern nur die Elfteren allein. Lin zweite- rau« geringere- Bedenken knüpfte sich an die Erwägung, daß die Beschaffung de- Ausfall- durch Zuschläge zur Grundsteuer, wie sie eine zahlreich unterschriebene Eingabe hiesiger Grundstücksbe sitzer wünschte, illusorisch werden müßte, dafern nicht alle Ver pflichteten ohne Ausnahme auf die eigene, unmittelbare Natural leistung der Quartiere verzichteten. Wir glaubten indeß zu einer günstigen Lösung der Frage ge langen zu können, wenn wir durch Verordnung der Vorgesetzten Regierungsbehörde in den Stand gesetzt würden, die QuarHer- leiftungen in der angegebenen und gewünschten Weise übernehmen und beziehentlich auSgletchen zu können. Deshalb erstatteten wir in diesem Sinne, und zwar bereits am 24. März d. I., mithin noch vor Eintritt der auf den 1. d. M. anberaumten Umquar- tierung Bericht zur königl. KreiSdirection, welche wiederum an da- köuigl. Kriegsministerium hierüber Bortrag erstotiete. In Folge dessen ist nun durch Verordnung de- letzteren vom 4. d. M. eine solche Änrichtirng unter der Voraussetzung für völlig unbedenklich erachtet worden, daß dieselbe mit der Gemeindevertretung local- statotarisch vereinbart wird. Angesicht- dieser Verordnung de- Königlichen KnegSministe- rinmS konnten wir kein Bedenken tragen, den darin vorgeschritten Weg zu beschreiten, und die- um so mehr, als uu- zugleich da- Lommunicat der Herren Stadtverordneten vom 4. dies Mon., worin Sie die Eingabe der Herren Näser u. Gen. zu der Ihrigen . IfZ -- W .iL t i -'.1 -AI -*
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