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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.05.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-05-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186705097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670509
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670509
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-05
- Tag1867-05-09
- Monat1867-05
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.05.1867
- Autor
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WM. id,-' Anzeiger. SEM i« SöiiU BqiMjkiich« «O di« RW der GM LWi. m 129. Donnerstag den 9. Mai. M7. Bekmmtmachung, den Brodvcrkanf betreffend. Folgende, in der Bekanntmachung vom 10. December 1857 enthaltene Bestimmungen: 1) E- darf in hiesiger Stadt kein anderes als vollkommen auSgebackeueS «ud abgekühlteS, gute- reines Roageubrob ohne alles Gemenge zum Verkauf gestellt werden. Die Brode find nur «ach Pfunde« ohne Bruchtheile zu backen und muß jedes Brod mit so viel Gruben auf der Oberrinde versehen sein, als eS Pfunde wiegen soll; auch haben die eoucessionirten Land- brodbäcker auf de» Teig jedes zum Verkauf in hiesige Stadt gebackenen BroveS ihre CvncessionSnummrr dergestalt einzudrücke», daß dieselbe auf der Unterrinde deutlich zu erkennen ist. Zugaben zu unterwichtigeu Broden find durchaus verboten und dürfen letztere nicht anders als zerschnitten zum Verkaufe ausgelegt und gebracht werden. 2) Jeder coneesfionirte Landbrodbäcker hat an seinem Marktstand eine Tafel auSzuhängen, auf welcher seine ConcessionS- Nummer, sein Name und Wohnort deutlich augeschrieben ist. 3) Damit Her Käufer von der Qualität des zu verkaufenden Brode- sich überzeugen kan», hat jeder Brodverkäufer von jeder Sorte de- von ihm zum Verkaufe au-gelegtm Brode- ein angeschnittenes fortwährend in seinem Verkaufs- locale, resp. am BerkausSstande zur Ansicht bereit liegen zu lassen. 4) Behuf- der Coutrole über das nchtige Gewicht und dre gute Beschaffenheit de- zum Verkaufe gestellten Brode- werden durch unsere Marktosficianten und Diener Nachwiegungen und Recherchen bei den Brodverkäufern stattfiuden. Auch kann Jedermann da- von chm allhier erkaufte Brod in der RathhauSwach«, so wie an den Wochenmarkt-. tagen auf der auf dem Brodmarkt öffentlich ausgestellten Brodwaage von den verpflichteten Wiegern Nachwiegen lassen. 5) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldbuße bis z« 20 Thaler oder Verhältnis- «ästiger Gefängniststrafe, beziehentlich unter gleichzeitiger ConfiSeation de- im Gewicht unrichtig oder von' schlechter Beschaffenheu befundenen BrodgebäckeS und der etwa vorhandene» unrichtigen Waagen und Gewichte geahndet; e- haben auch die Bäcker und Brodverkäufer in jedem Falle ihre Angehörigen, Gehülfea oder Dienstleute persönlich zu vertreten. bringe» wir hiermit zur Nachachtung in Erinnerung. Im Uebrigen verfüge» wir unter Aufhebung dex nach obgedachter Bekannt machung getroffenen Bestimmungen, soweit sie nicht in Vorstehendem wiederholt find, daß alle Brodverkäufer ihre Preise in ihren GewerdSlocalen resp. am BerkausSstande in einer für da- kaufende Publicum leicht erkennbaren Weife auSzuhängen haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden nach obiger Bestimmung sud 5 bestraft werden. Leipzig, den 4. Mai 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. E. Stephani. Ruscher, Act. Bekmmtmachung. Nachstehende Anordnung: Auf Trottoir- und Fußweg« ist da- Rette», da- Fahren mit Karren, Hand- und ander« Wag«, ingleich« da- Trag« umfangreicher Gegenstände, wie Trag- und Marktkörbe, Koffer, Kisten, Trag«. Fleischermulden u. dergl. bei Strafe verbot«, bring« wir hierdurch mit dem Bemerk« in Erinnerung, dag dieselbe selbstverständlich anch siir die Vorstädte Gül tigkeit hat, und unsere wie de- PolizeiamtS Organe zur strengst« Durchführung dieser Maßregel angewiesen sind. Leipzig, am 6. Mai 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Rttscher, Act. Bekanntmachung. Da- Grundstück der vormalige» städtische« Aiegelei an der Lindenauer Chaussee nebst dm dazu gehörig« Gärt«, Obstplantagen und ca. 1»/, Acker Feld soll ans 0 Jahre au dm Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern Pachtlustige auf Dienstag den LA dS. MtS.. Vormittags LI Uhr, au RathSstelle sich emzufinden und ihre Gebote zu thun. Die püncilich zur angegebenen Zeit beginnende Lreitation wird geschlossen, sobald wettere Gebote nicht mehr erfolge»; eS bleibt aber dem Rathe die Auswahl unter dm Breie« sowie jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die LicitationS- und BerpachtungSbedingungm lieg« in der Marstall-Expedition im JohanniSho-pitale zur Einsicht au-, wo auch sonst etwa gewünschte wettere Auskunft ertheilt werden wird. Leipzig, den 3. Mai 1867. DeS RatheS der Stadt Leipzig Oekonomie - Deputation. . Bekanntmachung. von dm zeither zum Gute Pfaffmdorf gehörig«, in Stadtflur (Pfaffen- und Petscher Mark) gelegme« Felder« sollen ans daS lausende Jahr 7 Acker in zweiter Düuaung, zweimal geackert und eingeeggt, von der Parzelle Nr. 2707 zwischen de» Gohlis« Fahrwege, dem von Pfaffmdorf »ach dem s. g. Kreuze führende» Feldwege und der Eutritzsch« Straße, bi» an die Sanv- ' grübe und die Baumschule ; ans die Jahre L8V7 bis mit L87« 3 Acker Brache, Parzelle Nr. 2694 zwischen der Pleiße und d« Sandgrube am Exercierplatze, 3 - 160 mR. Haferstoppel, von dm Parzellen Nr. 2733 u. 2734 an der Thüringer Eisenbahn recht- d« Eutritzsch« Straße, 4 - 253 - m frisch« Düngung, Parzelle Nr. 2742 au der Berliner Straße vor der Guanofabrik, 1 - 57 - unbestellt, Parzellen Nr. 2753 u. 2755 an der Berliner Eisenbcchn beim AuSgauge de- Bahnhof-, 8 - 5 - unbestellt, von der Parzelle 2759 hinter de« Berliner Bahnhofe »ach der Parthe zu, an die Meistbietend« verpachtet werden. Wir fordern Pachtlustige auf. Dienstag den LA. dieses Monats Vormittags L0 Uhr sich au RathSstelle einzufind« und ihre Gebote zu Ihm». Die Au-wahl unter dm Biete« und jede sonstige Entschließung wtrd dem Rache Vorbehalt«. Die Versteigerung-- «nd Pachtbedingung« können schon vor dem Termine an RathSstelle eingesehen »»erd«. — Leipzig, de» 7. Mai 18S7. Des Raths der Stabt Leipzig Oekonomie - Deputation.
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