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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188008088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-08
- Tag1880-08-08
- Monat1880-08
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1880
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. r- - -"f"' " 'r-W^ "1 Erscheint tiiglich früh 6'/. Uhr. Krkttl», u» «rpektt»» JohanniSgasir SS. Hmchshmtzk» kr «r»ac1t-,r Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. «Ar dir NUtkgab« rtngrlandlrr M«m>» sacht» «acht fich dt« Redactton nicht vrrotndltch. NumHme der für die nächst- ?»laenvk Nummer bestimmten Zmeratt au Wochentagen bi» » Uhr Nachmittags, an Soun- nnd Festtage« früh bis '/,S Uhr. 2, Ka/Mate» str Ins. Avnahmr: Vit» Klemm, Universltätsstr. 22, > Laut» Lösche, Katharinenstr. 18,p. nur bis '/L Uhr. MiWgerIagMll Anzeiger. Organ für Politik, Svcalgcschichle, Handels- nnd Geschästsvcrkchr. Auflage 16,150. ZUtt,t«e»t§»rrt» Viertels. 4'/.VL, incl. «nngcrlohn L Mk., durch die Post bezogen » ML Jede einzelne Nummer 26 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesvrderung 39 ML Mit PofidefVrderung 48 ML Inserate Sgesp. Petitzeile 2V Pf. Größere Schriften laut unserem Preisverzrichniß.—Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Ueclame, »ater dem Ne»ae«»«ßrtch dir Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Sepedttt»» zu senden. - Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praenam»»««» oder durch Poftvorschuß. L46. Sonntag den 8. August 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. Wir machen hierdurch öffentlich bekannt, 1) daß alle in Leipzig wohnhaften Knaben, welche Ostern 1879 und Ostern 1880 auS einer der hiesigen Volksschulen entlassen worden oder von einer höheren Schule abgegangen sind, ohne daS 15. Lebensjahr vollendet zu haben, zu dem Besuche der Fortbildungsschule für Knaben verpflichtet find; 3) daß die Anmeldung derselben, wenn sie im Bezirk der I. Fortbildungsschule wohnhaft find, der Herrn Direktor vr. Bräutigam, dafern sie sich aber im Bezirk der II. Fortbildungsschule aufhalten, bei Herrn Direktor vr. Störl zu erfolgen hat; 9) datz auch diejenigen »naben anrnmelden find, welche aus Irgend einem «runde von dem Besuche der städtischen Fortbildungsschule entbunden zu fein glauben . 4) daß hier einziehende Knaben, welche Ostern 1878, 1879 und 1880 aus einer auswärtigen Volksschule entlassen worden sind, ebenfalls zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet und sofort, spätestens aber binnen drei Tagen nach dem Einzüge bei dem Direktor der Fortbildungsschule ihre- Bezirks anzumelden sind: 5) daß Eltern, Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 .46, die im Falle der Nichterlegung in Hast umzuwandeln ist, die schulpflichtigen Knaben zu dieser Anmeldung anzuhalten oder letztere selbst vorzunehmen haben. Leipzig, am 4. August 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. v». Tröndlin. Lehnert. Bekanntmachung. ES sind neuerdings in unserer Stadt sogenannte „GasSpar-Apparate" in Gebrauch genommen worden, welche darauf beruhen, Gas oder reine atmosphärische Luft mit den Dämpfen sehr leicht flüchtiger Kohlenwasserstoffe zu mischen. Die hierbei verwendbaren flüssigen Kohlenwasserstoffe sind aber lue flüchtigsten und daher feuergefährlichsten Bestandtheile deS rohen Petroleums. Deshalb und weil ferner die Dämpfe dieser Flüssigkeiten, nnt der geeigneten Menge Luft gemischt, ein sehr leicht entzündliches und sehr heftig explodirendeS Gemenge bilden, auch bei dem Verbrauche solcher Kohlenwasserstoffe, namentlich beim Nachfüuen derselben, die Bildung explosionsfähiger Gemenge in den ge dachten Apparaten unvermeidl ch ist, so verbieten wir hiermit die Benutzung der sogen. «aS-Spar-Apparate, welche mit den vorstehend charakteristrten feuergefährlichen Stoffen (Nhigolen, «asolin, »eroselen, Ligroin, Petroleumither, »arbonbl, Luol re.) gefüllt werden, unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 300 >6 oder entsprechender Haftftrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Lestyig, am 6. August 1880. Ter «ath der Stadt Leipzig vr Tröndlin. Wilisch, Aff. Bekanntmachung. » Die in unserer Bekanntmachung vom 6. Juni 1879 enthaltenen Bestimmungen über die Gräberpflege . in den unter unserer Verwaltung stehenden Friedhöfen treten mit dem IS. d. M. in Kraft und werden von diesem Tage ab nur solche Personen zur gewerbmäßigen Ausschmückung und Pflege von Gräbern zu gelassen werden, welche nnt Srlaubnißkarten hierzu von unS versehen worden sind. Leipzig, am «. August 1860. Ter »ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. vr.Wangemann. Nach fast dreiundvierzigjährigem Fungiren ist der Beutlermeister Herr Gustav Schindler so». auS dem Amte eines LrmenpflegerS ausgeschieden. Derselbe hat, beseelt von dem edelsten Gemeinsinne, deS mühevollen AmteL im stillen Wirken auf daS Treueste gewartet und durch seinen unermüdeten Eifer, seine mit echter Menschenfreundlichkeit verbunden« rastlose Thütigkeit im Interesse unseres ArmenwesenS den gerechtesten Anspruch aus den Dank der Gemeinde sich erworben. Wir können nicht umhin, unfern: aufrichtigen und trefgefuhlten Danke für sein lang- lährigeS verdienstvolles und segensreiches Mitwirken an unserer Anstalt auch öffentlich hierdurch Ausdruck zu geben. Leipzig, den 7. August 1880. Das «rmen-Direetortum. Ludwig-Wolf, - d. Z. Bors. Hentschel. Bekanntmachung. Am 31. vorige« Monats Nachmittags halb S Uhr ist ein unbekannter, ungefähr 80 Jahre aller, anscheinend dem Arbeiterstande angeböriger, nachstehend näher bezeichnet«! Mann Ecke des BrühlS und der Katharinenstraße in Folge eines Herzschlages plötzlich umgefallen und auf dem Transporte nach dem Kranken haus« verstorben. Zur Feststellung der Persönlichkeit des Verstorbenen werden mit dem Bemerken, daß ein Theil der von dem Verstorbenen benutzten Kleidungsstücke in unserem Krankenhause aufbewahrt wird, alle Diejenigen, welche Auskunft zu ertheilen vermögen, aufgefordert, schleunigst Nachricht an unS gelangen zu lassen. Leipzig, am 6. August 1880. Der »ath Per Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. G Größe: 1.70 Meter: Haare: graumelirt: hohe Stirn, mäßige Glatze, blaugraue Augen, Mund: breit; Backenbart und schwacher Bart am Halse- Gesicht: länglich; Wangen: etwas eingefallen; Gestalt: kräftig; Zähne: defect. Besondere Kennzeichen: rechtseitigen Wafferbruch. Kleidung: dunkler Winterrock, blaugraue Arbeitshose und dergleichen Weste, dunkelgrüne Tuchmütze, leinene- Hemd, gezeichnet F. L. Nr. 10, schwarze- Halstuch. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit den Peterssteinweg vom sogenannten Römischen Hause ab biS zur Albertstraße neu Pflastern zu lassen und ergeht deshalb an die Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch Aufforderung, etwa beabsichtigte, den bezeichneten Straßentract berührende Arbeiten an den Privat-GaS- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neu pflasterung auSzuführen, da mit Rücksicht auf d:e Erhaltung eine- guten Straßenpflasters dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendigter Neupflafterung in der Regel nicht zugelaffen werden. Gleichzeitig verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 39. März 1879, Inhalt- deren vor Neu- Pflasterung von Straßentracten die Dachtraufen mittelst besonderer Fallrohrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die städtischen Hauptschleußen zu führen sind- Leipzig, den 39. Juli 1880. Der »ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Stöß. Bekanntmachung. Im Monat Juli d. I. gingen bei der Armenanstalt ein: a. an Vermächtnissen: 3000 ^ von dem am 3. Mai l. I. verstorbenen Privatmann Herrn Johann »ämsch, von der am 13. März l. I. verstorbenen Frau Caroline Henriette verv. SteneramtS- assistent Helft, geh. NenhauS, d. an Geschenke«: — - als Erlös für herrenlose- Gut auS dem Jahre 1878 von den Herren Gebrüder Haunftetn, 40 - Erlös eine- Sühnetermin'S, durch» Herrn Friedensrichter Stadtrath Philipp Nagel, — - von einem Ungenannten, zur Vertheilung an 15 würdige Arme mit je 10 ^l, — - Zeugengebühren gegen A. H. von E. He.. e, — - als Sühne in Sachen R. ./. E. ------ E. ./. I. — - - - - ' B. H. durch Herrn Friedensrichter Conrad. — - - - - - I. ./. (9 — N../. F. «r. an der «rmencasse gesetzlich zafallenden Geldern: 88 - 50 - für Musikerlaubniß und Gestattung von Schaustellungen, durch den Rath, 47 - 50 - diverse Strafen, Sonntag! entheiligung betr., durch denselben, 11 - — - dergl. auf Grund von 8- 35 deS Gesetze- vom I. December 1864, durch daS Polizeiamt. 600 - — 30 1 180 1 8 5 3 3 1 3934 40 Leipzig, den L. August 1880. Das «rmen-Dtreetorium. Ludwig-Wolf, d. Z. Vorsitz. Ludwig Werner- Die Ergebnisse der Loburger Verhandlungen. Schneller. alS zu erwarten war, ist der Bann von dem Geheimniß der Coburger Conferenzen genommen worden und zwar durch die ersichtlich mspirirten Eröffnungen der „Nordd. Allg. Ztg." Nicht die Bedürfnisse deS Reichs, sondern die jenigen der Einzelstaaten haben hiernach die Finanzminister zusammengeführt, nicht von der Reichsregierung, sondern von dem Finanzminister Preußens sind die Einladungen ergangen und der improvisirte BundeSrath m der alten Ehren burg gewinnt hiernach eine von den Hei delberger Besprechungen wesentlich abweichende Gestalt. Za, er kann als daS gerade Gegenstück zu denselben bezeichnet werden. Während eS sich dort darum handelte, dem Reich mit Umgehung der Einzelstaaten direkte neue Einnahmequellen zu verschaffen, war hier die Aufgabe die, das Reich in noch höherem Grade, als eS vermittelst des bekannten Frankenstein'schen Antrag- schon ge schehen, zum Steuerempfänger der Particular- finanzverwaltungen zu machen. ES soll den spröden Abgeordneten da- Opfer der Börsen-, Brau- und Wehrsteuer mit dem Rechenexempel mundgerecht gemacht werden, daß hier doch eigentlich eine Wohlthat beabsichtigt werde, daß der Finanznoth der Einzelstaaten durch eine einzige, da- gesammte Reich umfassende Maß regel m:t einem Schlage abgeholfen werden solle. DaS Reich will die neuen Steuern ja nicht für sich, eS will sie auch nicht in der Form erhöhter Matricularbriträge zurückfordern, sondern e- ist so großmülhia, sie ganz und gar bis auf den letzten Rest m die Cossen der einzelnen Finanzministerien abzu führen, um die Minister derParticularstaaten von dem Odium zu befreien, daß sie etwa selber mit Steuer- erhvhungen vor ihre Landtage treten müßten. Sieht man aber näher zu, so ist mit diesen Eröffnungen doch eigentlich herzlich wenig gesagt. Tarn ve- durfte eS wohl nicht erst deS weitschichtigen Appa rat» einer Ministerconserenz, um der Welt zu ver künden, daß die neuen Steuern zwar auf jeden Fall gefordert werden würden, daß der Steuer zahler aber die zweifelhafte Genugthuung haben solle, sie in andere Caffen fließen zu sehen, als er ursprünglich angenommen. Weit wichtiger als diese negative Seite des osficiösen Ergusses muß eS erscheinen, daß über den Um fang de- SteuerproarammS, welches den Reichs tag in seiner nächsten Session beschäftigen soll, Klarheit verbreitet wird. Und hier ist eS bedauer lich, daß die Nachricht ein Dementi erfährt, eS hätte in Coburg auch die Erhöhung der Brannt weinsteuer zur DiScussion gestanden. ES ist nicht recht ersichtlich, wie der Reichstag der erhöhten Braustruer ein wärmeres Interesse als in der letzten Session entgcgenbringen soll, wenn nach wie vor die compensirende Bedingung einer Steige rung der Branntweinerträge unerfüllt bleibt. Von beachtenSwertherSelle wird unS Überden selben Gegenstand geschrieben: „Wenn die Ent hüllung der „Nordd. Allg. Ztg." Uber Zweck und Erfolg der Coburger Eonserenz wirklich, wie sie sich den Anschein giebt, auS dem preußischen Finanzministerium stammt, so nöthiat sie, waö Offenheit anlangt, einen Vergleich zwischen Herrn Bitter und seinem Vorgänger auf, der keines wegs zu Gunsten de- ersteren auSsällt. Denn die Mittheilung bewegt sich in so hand greiflichen Widersprüchen, um mit nahezu mathematischer Gewißheit den Schluß an die Hand zu geben, daß sich die Dinge so nicht verhalten können. Während man eS sich sehr angelegen sein läßt, „irrthümliche Unterstellungen" in öffent lichen Blättern über den Gegenstand zu berichtigen, wird zunächst über die Qualität der Zusammen kunft als Zollconferenz, die denn doch auch be stimmt genug gemeldet worden, vollständig ge schwiegen, wenn nicht die Versicherung, daß eS sich „nicht um Zollangelegenheiten" gehandelt, auch auf diese Formfrage zielen soll. Thatsächlich erfahren wir, daß der preußische Finanzmimster — also nicht wie 1878 der Reichs kanzler — vie „Leiter der Finanzverwaltungcn der Bundesstaaten" berufen hat. Da somit die Sache nicht al» Reichsangelegenheit behandelt wurde und neben der ReichSverfaffung nur der Zollvereins vertrag die Bundesstaaten vereinigt, auf welchen Titel hin, wenn nicht auf den letzteren, hat dann der preußische Finanzminister die Berufung erlaffen ? Soll etwa diese Finanrminister-Conföderation als neuer Zierrath in daS schon hinreichend bunte staats rechtliche MosaikDeutschlandS eingesetzt werden? Wir hören weiter, eSsei irrthümlich, daß die Besvrechungen sich auf die Aufstellung neuer oder aus die Dis kussion schon vorhandener Steuerprojecte be zogen hätten. Nachher aber heißt es doch, daß eine Entschließung bezüglich der Mehreinnahmen gefaßt worden, welche von den in der letzten Bun- deSrathS- und ReichötagSsession in Aussicht genom menen Besteuerung-gegenständen zu erzielen sein würden. Da nun aber ein BundeSrathsbeschluß bis jetzt nicht gefaßt sein kann, daß dieselben Projekte in der nächsten ReichstagSsessio» wieder eingebracht werden sollen, so muß wohl in der Eonserenz selbst über die Voraussetzung ihrer Entschließung vorab ein Austausch der Ansichten stattgesunden haben — also doch eine Diskussion schon vorhandener Pro jekte! Drittens: um den nächsten Schritten zu weiterer Ausbildung des Reichssteuersystems — also nach Obigem die Wiedereinbringung der beiden lagen der letzten Session — „den Boden nach Möglichkeit zu ebnen" hätte man die Frage ver handelt, ob und in welchem Umfange der bisher vermißte unmittelbare Zusammenhang zwischen der ReichSsteuerresorm und einer entsprechenden Er mäßigung der Steuern der einzelnen Bundes staaten überall Herrustellen sei. Nun sind ja die Braufleuer und Börsensteuer im Reichstage auf vielerlei Unebenheiten gestoßen, davon aber, ob der erwähnte Zusammenhang rwische« den Maßregeln im Reich und den Einzel- staaten hinreichend gesichert sei, ist nur insofern die Rede gewesen, al» der Abg. Rickert die Be fürchtung au-sprach, e- möchte daS BerwendungS- aesetz im Herrenhause scheitern oder hängen bleiben. Da aber diese Sorge durch die inzwischen erfolgte Publikation de» Gesetze- vollständig gehoben ist, so bleibt eS ein Räthsel, waS in dieser Beziehung noch zu ebnen wäre. Die Verhandlungen Uder diese „Ebnung" sollen nur zu dem .erwünschten Ergebniß" dadurch geführt haben, daß die Regie rungen sich „einstimmig in der Entschließung ver einigt haben", die — auS den beiden „schon vor handenen" Projekten — zu erzielenden Mehrein nahmen „unveikitrrt der Verminderung der Steuer last in den einzelnen Staaten zu widmen, und nach Maßgabe ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse auf deren Verwendung zu diesem Ziele hinzuwirken." Klingt daS nicht fast, al» ob dem Reichstage, um seine Bedenken gegen die neuen Steuern zu überwinden, durch die Entschließung der Regierungen eine Garantie gegen den oösen Willen ihrer Land, tage gegeben werden müßte, von denen allen falls zu besorgen wäre, daß sie da» Geld im Kasten liegen lasten möchten? In die etwaigen neuen Steuergesetze eine Clausel einzufügen, daß deren Ertrag unverkürzt an die Einzelstaaten zu vertheilen wäre, ist eine so überaus einfache Sache, daß darum doch wahrlich die Herren sich nicht nach Coburg zu bemühen brauchten! Wenn aber die bloße „Entschließung' der Regierungen, da» an sie kommende Geld auch wirklich zur Verminderung der Steuerlast verwenden zu wollen, dem Reichs tage als „im unmittelbaren Zusammenhang" der Reform im Reich und den Einzelstaaten gelten könnte, wozu hat man sich dann dritthalb Jahre um die konstitutionellen Garantien in Preußen Sorge gemacht? Also da» erwünschte Ergebniß der Eonserenz wäre eine „Entschließung", die, um „den Schritten zur weiteren Ausbildung de- Reichssteuersystems den Boden zu ebnen", völlig werthlo» erscheinen müßte, wenn sie nicht überflüssig wäre — in Preußen durch da» VerwendungSaesetz, in den meisten übrigen Staaten durch ihre Landesverfassungen! WaS also immer in Coburg vorgegangen sein mag, vie Nachricht der „Nordd. Alla. Ztg." umgeht ganz offenbar DaS, worauf eS ankommt, und vaut auS widerspruchsvollen, selbstverständlichen, überflüssigen oder werthloseu Dkigen ein Kartenhaus zusammen." Polittscht Ilrberstcht. Leipzig, 7. August. Der preußische CultuSminister ist noch lange nicht der Mann nach dem Herren der Hetz- capläne. Der ultramontane „Westfälische Merkur" bringt einen heftigen Artikel „wider die Schulpolitik deS Herrn v. Putt kam er". Der CultuSminister, der doch auf dem Gebiet der Schul politik in seinem freien Ermessen so gut wie gar nicht beengt werde, habe wenig gethan. um sich den Ruf eme» wirklich konservativen Minister- zu erhalten. Herr v. Puttkamer sei in der Lage ge wesen, sämmtliche Geistliche als Localschulinspectoren
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