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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188010231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18801023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18801023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-10
- Tag1880-10-23
- Monat1880-10
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1880
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Erscheint täglich früh S'/. Uhr. »ed«i1„ «^edttl», JohanniSgasie SS. »»uchß„»r» drr »rdarNs, Vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittags 4—ü Uhr. Mr dt« «lUkgatx rtng^andier Main». firMt« »acht ftch »«, R»d«rU>n nicht »rrbtndllch. ,e der für die «tchst- »e Nummer bestimmten itr au Wochentage« bis ihr Nachmittags. au Sonn- » Festtage« früh bi- '/.S Uhr. 2« de, FtUate, fiir Z,s.Tmuch«e: Otto Klemm, UniversttLtSstr. 22, LoutS Lösche, »atharineostr. 18. P. nur dis Uhr. Auflage 16.200. Ademmorateoui» »irrlrlj.S^.DL, iacl. vringcrloh« S Mt., durch die Post bezogen « Mt. Jede einzelne Nummer 2ü Ps. Belegexemplar IS Ps. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesördrrung S9 Mk. Mit Postdefürderung <8 Ml. Zusrratr 5gesp. Petitzeil« 20 Pf. Größer« Schriften laut unserem PteiSvrrzeichnib.—Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Letlaxu» »ater dem Urtatttamßrtch di« Spaltzeile 4« Ps. Inserat« sind stet« an d. Tepebttlo, zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praaoomaraaüo oder durch Postvvrschuh. ZL2. Sonnabend den 23. October 1880. 74. Jahrgang. GM- Zur gefälligen Achtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag de« 24. October nur Vormittag« bis 't-9 Uhr geöffnet. Bekanntmachung. gewerbliche Schule« betresfeud. In Gemäßheit deS Gesetzes vom 3. April d. I. unterliegen von jetzt ab alle «werblichen Lehranstalten, einschließlich der landwitthschaftlichen Schulen, der Handelsschulen und der Lehranstalten für Musik, Maleret und ähnliche Unterricht-gegenstände, der staatlichen Beaufsichtigung. Hmgegen fällt Privatunterricht in «werblichen Fächern, insofern derselbe nur von einzelnen Personen mit oder ohne Mitwirkung von Familiengliedern, unter Ausschluß anderer Lehrkräfte ertheilt wird, nicht unter daS Gesetz. Nachdem nun daS königliche Ministerium deS Innern über die Verhältnisse der bestehenden, von dem Gesetze betroffenen Anstalten eingehend« Anzeigen erfordert hat und deshalb an die unS bekannten Vor steher und Kitter gewerblicher Schulen bereit- entsprechende Verfügung ergangen ist, werden alle sonst hier befindlichen, unS nicht bekannten Inhaber derartiger Lehranstalten hierdurch veranlaßt, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1k ihre Anstalt ungesäumt und spätestens »ts ,u« rs. d. «. schriftlich bei unS anzumelden. Zu ihrer Information können dieselben Exemplare der zu Ausführung d«S gedachten Gesetze- von dem königlichen Ministerium de- Innern unter dem 6. Juli d. I. erlassenen Verordnung bei unserer Schulexpedition in Empfang nehmen. Leipzig, am 13. October 1880. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lehnert. Bekanntmachung, die die-jährige Volkszählung betr. AIS Vorbereitung für die am 1. December d. I. ftattfindende allgemein« Volkszählung macht sich die HmauSgabe von Grundstücksliste« nöthig. Dieselben werden durch legitimirte Boten unser»- statistischen tzureaus in den nächsten Tagen an die hiesigen Grundstücksbesitzer bezw. deren Stellvertreter auSgehändigt und acht rage nach der Anfertigung wieder adaeholt werden. Wir veranlassen die hiesigen Grundstücks besitzer, diese Liften in der vorschriftsmäßigen Weise und binnen der genannten Frist au-zufüllen und zur ^ oluna bereit u» halten. Säumige werden wrr mit einer Geldstrafe diS zu Ko »der entsprechender bestrafen. Wir bemerken ausdrücklich, daß die durch diese SrundstückSlisten erfolgende Erhebung „ «so wie die am 1. December vermittelst Hau-haltung-listen und WohnunaSkarten ftattfindende eigentlich« Zählung weder Steuerzwecke« nach paltzeilichev, sondern ausschließlich statistische« Zwecken dient und daß deshalb auch etwaige bei dieser Gelegenheit zu unserer Kenntniß gelangende unterlassene Meldungen u. s. w. nicht zu Strafen Veranlassung geben werden. Für die mit der Volkszählung zusammenhängenden Arbeiten haben wir unserem statistische« vurrau, welches mit der Ausführung der Zählung beauftragt ist, Diensträume im zweiten Stock d«S ehemaligen ReichöoberhandelSgericktsgebäudeS, Obstmal kt Nr. 3, angewiesen. Leipzig. dm SO. October 1880. »er »attz »er Stadt Lei-,»». vr. Georgi. Haffe. Auktion. Den 28. Oktober 188V, vormittag- 8—13 und Nachmittag- 3—8 Uhr, sollen in der Pfandniederlage de- Unterzeichneten RatheS, Gerderstratze «r. IS, H,f O «ta,e, 3 SophaS, 3 Kleiderschränke, Tisch«, Stühle, Spiegel, Küchenschränke, Kleidungsstücke, 1 Unter bett, 1 Kopfkiffen, 1 goldene Eavonett-Ankeruhr, 1 größere Aniahl Taschen- und Wanduhrm, L Siegelringe, Bücher, 1 Hobelbank, K3 Stück Bieter, mehrere Koffer rc. rc., nach vorheriger Bekanntmachung der Bedingungen, an dm Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 13. October 1880. »er »attz der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Nüster. Bekanntmachung, die städtische Gt»k»»»«»ensteoer hetr. Nach dem im Einvernehmen mit dem Etadtverordnetencolegium gefaßten Beschlüsse ist der Mette Termin der städtischen Einkommensteuer de» 13 vctoder diese» Jahre« mit de» Vierfache» Betrage de» einfache» Sreuersatze» z» erhebe«. Die Beitragspflichtigen werden deshalb ausgesordert, ihre Steuerbetrtge spätesten- tzinae» 14 Lage», von dem Termine ab gerechnet, an unser« Stadt-Steuereinnabme, Brühl kl U. Stock, bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretenden gesetzlichen Maaßnahmen abzuführen. Bezüglich der gleich,emg mit zur Erhebung gelangenden persönlichen Anlagen für dir evaugeksch-btche- rischen Kirchen in Leipzig verweisen wir auf d»e untenstehende besondere Bekanntmachung. Leipzig, den 3k. September 1880. »er »attz der Stadt Leipzig. vr. Georat. Koch Bekanntmachung, die persS»Uche« A»l«ge» für die eva»gelifch-l«thertsche« Kirche« t« Leipzig hetr Auf Grund von 8- 7 de- Regulativs für die Erhebung der Anlagen für die evangelisch-lutherischen Kirchen in Leipzig, vom 10. Juli 1879, wird andurch bekannt gemacht, daß die zur Deckungder Fehlbeträge der hiesigen Parochien aufzuvringenden persönlichen Anlagen von allen mit über 800 Mark jährlichem steuerpflichtigen Einkommen zur staatlichen Einkommensteuer geschätzten beitragspflichtigen evangelisch- lutherischen Glaubensgenossen mit dem vollen Berrage de- einfache« städtische« Einkommensteuersatzes auf- zubringen und je z«r Hälfte zu den für Erhebung der städtischen Einkommensteuer festgesetzten Terminen zu entrichten sind. Die Mette Hälfte gelangt demnach de« 13. Octoder ». e. zur Einhebung und ,S werben die Beitragspflichtigen aufgefordert, ihre Beträge bt««e« 14 Tage», von dem Termine ab gerechnet, an die Etadt-Eteuereinnahme, Brühl kl ll. Stock, abzufübren, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen die gesetzlichen Maaßnahmen eintreten werden. Leipzig, den 38. September 18S0. »er »attz der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Koch Bekanntmachung. Die Lieferung der für daS Jahr 1881 zu Echleußenreparaturen voraussichtlich erforderlichen und nach stehend sob G verzeichneten Materialien soll an einen oder mehrere Bewerber vergeben werden. Die Bedingungen für diese Lieferungen können bei unserer Tiefbau Verwaltung, RathhauS, 11. Etage, Zimmer Nr. 18 entnommen werden, woselbst auch bezüalich« Offerten versiegelt und «ü der Aufschrift: „Schle«szenba«i»ater1aUe» betreffe»»" versehen, bi- »um 13. November er. Abend- k Uhr einzureichen find. Lrtttzig, den 31. October 1880. »er »attz der Stadt Letpzi«. vr. Georgi. vr. Wangemann. G p., circa 30,000 Stück Mauersteine, - 300 Hecioliter Altenburger Graukalk, 0-, « K4 Tonnen Stettiner Stern-Cement, o, - ISO Kubikmeter durchgeworfener, seiner, scharfer Mauersand. L., an Eteinzeugröhren: 1) circa 640 laufende Meter gerade Rohre, 3) - 110 Stück «mestücke. r., an Steinmetzarbeiten: 1) circa KS Stück Schleußrneinfallrinnfteine von Granit, 31 - KK Stück Schleußeneinfallmundsteine von Grämt, 3) - 84 Stück Schleußendecksteine von Granit, 4) - b Stück Elbsandstein zu den Einsteigelöchern. Bekanntmachung. In 8 deS Regulativ- über daS Droschkenwesen vom 38. September 1874 ist bestimmt, »atz de« »roschkeuführer» da» »«ave« mit der Pritsche nicht gestattet ist, die i« «ege befindliche« Per- fo«e» «nd Fuhrwerke Vielmehr durch geeignetes «nrnsen rechtzeitig a«s«erksam z» mache« »nd die Droschken, da näthtg, anzuhalten find. Diese nicht immer gehörig befolgte Vorschrift wird mit der Bestimmung, daß da- Anrufen ausschließlich durch daS Wort: „Achtung" zu erfolgen hat. hiermit zu strengster Befolgung in Erinnerung gebracht m»d zugleich aus die Führer aller despannte« Geschirre ohne Ausnahme hierdurch erstreckt. Zuwiderhandelnde werden um Geld bis zu 60 oder mit Haft bi» zu 14 Tagen bestraft werden. Leidig. am 1k. October 1880. »er »attz und das Poltzetamt der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Rüder. Harrwitz. Urform )rr Militärgerichtsbarkeit. Dl« Herstellung einer neuen einheitlichen Mili- ISrfirasvroceßordnung für da- deutsche Heer scheint erhebliche« Schwierigkeiten zu begegnen. Der Ge setzentwurf, den der Geueralauditeur Oehl sch lä ge r auSgearbritet hat, ist zwar einstweilen ein im Wesentlichen noch unbekannte- Werk; allein wenn man erwägt, wie weit da- heute in Preußen gül tige Militärstrafversahren von den Forderungen abweicht, welche man bei dem bürgerlichen Straf- proceß als unerläßliche Bedingung einer gaten und gerechten Strafrechtspflege anerkannt und in der Ge setzgebung festgestellt hat. wenn mau sich vergegenwär tigt, welch starken Widerstand militärische Reformen zu begegnen Pflegen, die nicht lediglich techuisch-orga- nisatorischer Natur find, sondern die eigenartigen Erfordernisse und Interessen de- mtlitatrischen Dienste- mit den für da- allaemeiue bürgerliche Leben gültigen Grundsätzen in veffern Einklang zu setzen suchen, wenn man ferner überlegt, wie un« günstig gerade die heute wehend« polmsche Lust für gesetzgeberisch« Rrsormarbeiten ist, dann wird man in der Besorgmß kommen wüsten, daß eS sich bei der Rcform der Militairstrafprocrßordnung im Wesentlichen nur nm eine Ausdehnung be deut« geltenden preußischen Verfahre»- ans da gar z« Reich handelt. Daß, wenn kiese Voraussetzung zutrifft, für einzelne Länder» welche sich bis jetzt eine selbst- ständige Militairgesetzgebung bewahrt, namentlich für Ba'ern, ein sehr erheblicher Rückschritt in Nu-ficht stände, ist eine bekannte Thatsache. DaS bairisch« Milttairstrasverfahrea hat in letzter Zeit viel von sich reden machen Die wiederholten Ge richtsverhandlungen wegen Soldatenmißhandlungen haben peinliche- Aufsehen erregt. Man sagte sich, in Preußen ereignen sich ähnliche em- pvrend« Vorkommnisse gewiß ebenso oft, allein sie werden hier in dem Geheimniß de- MilitairgerichtS- wesens begraben und eben damit wird die Garantie vermindert, daß Vergehen von Militair-Personen die gebührende Ahndnng finden, daß die Verletzten eine« genügenden Rechtsschutzes sicher sind. Die bairisch« MilitairgerichtSordnung enthält den Grundsatz: „Da- Militairstrafoerfahren richtet sich nach den für da- bürgerliche Strafverfahren geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insoweit nicht im gegenwärtigen Gesetze ander- verordnet wird." Und dieser Grundsatz ist im bairischen Militair- gericht-verfahren in einer Weise praktisch durch- geführt worden, gegen welche sich stichhaltige Einwendungen schwerlich erheben lasten. Daß die DiSciplin dabei Schaden leide, bedarf doch noch sehr de- Beweise-. Die starke Beschränkung der Bertheidigung, die thatsächliche alleinige Ent scheidung de- Auditeur«, die mangelhafte Zusammen setzung de- ausschließlich mittlairischen Richter- personal-, die Ausschließung der Oeffentlichkeit, der Mangel einer Berufung u. s. w. sind oft gerügte Urbelständ« de- preußischen MilitakgerichtSwesenS, dem da- in Baiern geltende öffentliche, mündliche, in den wesentlichsten Formen dem bürgerlichen Procrß nachgebilvete Militairstrasverfahren sehr vortheilhaft gegeuübersteht. E- ist sehr vegrtiflich, daß in denjenigen Län dern, wo man eine b,ffere Militairstratproceß- orduung mit genügenderen Lauteten für wirksamen Rechtsschutz besitzt, die lebhafteste vfforgniß herrscht, dieser Vorzüge durch einen Act der Reichsgesetz, gebung verlustig zu gehen, und daß »an lieber den empfindlichen Uebelstond einer verschieden artigen Gesetzgebung ans diesem Gebiet ertragen will, als Einrichtungen anzunrhmen, die in den wichtigsten Beziehungen als den herrschenden RechtS- gruudsätzeu widersprechend beznchnet werden müssen. Die preußische Regierung thäte vm so Wohles, an überlebten Einrichtungen nicht allzu starr ftstzuhaltea und gegen maßvolle Reformen sich nicht zu ver schließen, als sie sonst leicht weit radicaleren For derungen, wie der gänzlichen Aufhebung de- mili- tairischea AusnahmegerichtSstandeS oder der Be schränkung desselben auf rein milttairische Vergehen, Vorschub leisten würde. E» ist über den preu ßischen Entwurf noch zu wenig bekannt, um ein endgültige- Urtheil zu fällen; allein die öffentliche Meinung nimmt schwerlich ohne Grund an, daß da- Werk nicht zur guten Stunde und unter gün stigen Aussichten in Angriff genommen worden. P-lMsche Iledrrsicht. Leipzt«. 33. October. Der wahrhaft erhebende und, wir dürfen sagen großartige Verlauf de- Kölner DomfesteS hat die CaplauSprcffe um alle Besinnung gebracht. Lediglich um die vaterland-lose Gesinnung deSUltra- montauiSmuS zu zeigen, geben wir einige Aeuße- rungeu dieser Preßorgane wieder. Der historische Kestzug, der bekanntlich so prächtig war, daß der Kaiser ihn sich zweimal vorführen ließ, wird in folgenden Worten verspottet: „Um heute beim historische« Zuge recht an Fastnacht erinnert zu werden, prange« in einzelnen Schaufenstern An preisungen „historischer Fest-Häringe", „historischer Fest-Würste" u. f. Die Kestgenosseu- schast wird folgendermaßen geschildert: „War gestern schon diel „Jüdische«" hier, so wogt eS heute (Sabbath) förmlich von Juden. Die ganze Provinz und noch darüber hinaus muß unS heute ihre Judenschaft hergeschickt haben. Die orienta lische Physiognomie beherrscht bei dem vrufeste die Situation. . . . Mau erblickte hcute während de- ganzen Feste- nirgend- einen katholische» Geist- lichen, denen man doch sonst in den Straßen Köln- öfter- begegnet. Der katholisch« KleraS bat sich also dem Feste ganz fern gehalten. Dagegen waren die Juden sehr zahlreich, besonder- auch auf den Tribünen vertreten." Den Eindruck de- gauzen Feste- beschreibt die „D. ReichS-Ztg." endlich mir folgenden Worten der „Köln. Volks- Zeitung": „Uebrrblicken wir den Verlauf de- Feste-, so müssen wir gestehen, daß dasselbe trotz allen äußeren Glanze- einen — wir können nicht anders sagen — kühlen Eindruck hinterlicß. Eine »abr- haft freudige, gehobene oder gar begeisterte Stim mung der Massen kam nirgend- zum Durch bruch." Wir würden unserseits den Eindruck diese- Lügenberichte- abzuschwächen glauben, wean wir noch Bemerkungen hinzufügtev. ES heißt auch jetzt wieder, daß der Kaiser schon seit längerer Zeit an eine Amnestirung der katholischen Geistlichen, welche in Folge de« EulturkawpfeS mit den prenßischen StaatSgefttzen in Lonflict gekommen find, gedacht hat. Indessen die Versammlung in Münster und die dabei ge haltenen Reden, die bekannte anzügliche Adresse und die Haltung der schrofferen Ultramoutanen dem Domvanfeste gegenüber konnten «S wohl »tcht rathsam erscheinen lassen, eine Handlung der Milde in einem Augenblicke vorzunehmen, wo sie »IS Schwäche gedeutet werden konnte. Mögen »echt bald die Umstände sich so gestalten, daß sie »nserm Kaiser gestatten, seinem Herzen zn folgen. Ultramontane Blätter »erwerthen eine Nach richt de« „Standard", wonach über die Feier de- Jubiläum- in Köln Verhandlungen mit dem bor maligen Erzbischof Melcher- stattgesunden hätten, zu der Unterstellung, »IS hätte Kaffer Wilhelm diese Verhandlungen geführt; wenigsten- wird die Nachricht in einer Fassung verbreitet, baß jeder Unbefangene ihr diese Deutung geben muß. ,.E« dürfte deshalb nicht überflüssig sein — bemerkt die „Köln. Ztg." — zu versichern, daß Kaiser Wilhelm und die preußische Regierung von angeblichen Ver handlungen mit dem früheren Erzbischof keine Kenntniß hatten; «S kann sich also bei oem ver meintlichen Vorgang nur vm rin Jnternum der Kirche gehandelt haben."
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