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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187904157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-04
- Tag1879-04-15
- Monat1879-04
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1879
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Erscheint rLgüch früh S'/. Uhr. JohanuiSgaff« S». »pmSßunöe, »er »rd«Ü-»« «»»Mag« 10-12 Uhr. «atbmittag» »r M» «LS»»« «vM«»d»« «»»- »Ächr KL die NedacrtsE »tcht der für dir nächst. Nummer bestimmten an »vchentage, dtö I lttzr N»ch«ttttaaS, an Smw- »chEchttM-» früh«- V.SU-r. >, de, LUM, stst I»s.-L«ch»t: Ott» ««m«. Untverfitättstr. 22. tz«Ü» Lösche. »athari«e»ffr. 18^». «ur bt»^8 Ahr. i«s. WpMtr.TagcblM Anzeiger. Orzm für Positik, Lokilgtschichlt, Handels- »st GeschistSverkchr. DierrStag den 15. April 1879. tucl. «mH dir Po- bezöge» « ML Jede einzelne Rmamer 2L Ps. Veiegexemplar 10 W. Sebühren für rprabellagm Ohne Postbrfvrdmmg Z6 »tt. mit Pvswestrderang 4L Mk. Jestratt baesp. Pettchetl, 2V Pf. »rötzerr Gchristeu laut ' Prrisverzrichv Satz nach Höhe«» Urrt««, »Irr de» RrdacÜ»«»ßr1ch dir Spritzest« 40 «. Inserat« stad ßtt» «md.GpchM«, zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. AahlnnApr»onL»«»aäo oder durch Poftvoeschnß. 73. Jahrgang. Bekanntmachung Unter vezugnalnne auf die hierunter beigedruckte Verordnung des Königlichen Ministeriums de» Innern vom 1. Deeemder 1864 fordern wir hi«rmit all« hirfigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegt« JahreSfieuer ohne Verzug an die in der l. Etage der alten RathSwaage, Katharineustraß« Nr. 99, b> kindliche Hundesteuer-Ernnahm« zu bezahlen. In die angedrohte Strafe d«S dreifachen BctragS der Steuer verfallen Diejenigen, welche bi» »um 1. Mrt ». S. nicht die Steuer abgefühtt haben. MfGg. am 4. April IST». Der «at» »er «ta»1 LetpMj. vr. Geergi. Lamprecht. Verordnung, die Besteuerung der dr«htigallen detresteud, VS« 1. Deeemder 18T4. »uf Antrag drr Etändeversammluna wird hierdurch Folgende» verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mar ISS» an eine jährliche, der Armencafse seine» Wohnort» »ufließende Abgabe von 4 Thalern und »war in der Regel am 1. Mai irden Jabre» m entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nachtschläger) stob jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. Ueber die erfolgte Abentrichtung der gedachten JahreSfieuer ist in den Städten eine von dem Stadtrath« auSiufertigrnde, aus dem platten Lande eine von dem Armencaffen-Mnnehmer de» betreffenden Orte» unter Beidrückung de» «emeindefiegel- auSzustellende Quittung »u ercheilen, die in jedem Falle auf den Namen de» Steurrleger» zu verlauten hat. Geht innerhalb de» vom 1. Mai bi- »um nächsten 30. April laufenden SteuerjahreS eine auf da» letztere bereit» versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere vo» der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf da» bi» Mn nächsten 30. Avril noch laufende Steuerjahr nur durch den BorweiS der auf da» letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrath«, beziehentlich dem Armencaffen-Einnehmer auf ihren Namen übertragenen Quittung über die seiten» de» vorigen Besitzer» der Nachtigall auf da» laufend« Steuerjahr bereit» bewirkte Aahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von De»j«ni>m zu entrichten, welcher eine erst während de» laufenden Steuerjahre» eingesangene Nachtigall hält. -Uttetziehungen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfall» der Ort-armencaff« »«fließenden dreifachen Betrag, derselben »u ahnden. Seitens der in dieser Angelegenheit compcheuten Armenpolizeibehörden ist dabei, insoweit e» sich nicht um Contraventionen und deren Bestrafung Handolt, allenthalben kostenfrei »u expediren. Hiernach haben sich Alle, die e» angcht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadträth« sowie die GerichtSLmter und GemeindevorstäaL« dafür, daß dem vorstehenden genau nachgegangen werde, gehörige Sorge zu tr Dresden, den 1. December 1864. en. Ministerium de« Innern. Frhr. v. Brust. Lehmann. Bekanntmachung. » Kroi»Hauptmannschaft Hierselbst find di« Berwaltungttehörden ihre» »«v«. Anordnung zu treffen, deß die '^genannte Kleesetd« (6n»cnt,) wegen den ffutterbau überall, wo dieselbe aus Bckenändereien jeder Ltt, sowie auf Feld« rainen. Ärgerändern, Sisenbahndämmen, Wiesen und Weiden angettoffen wird, vernichtet werde. Die Veranlassung hienu ist eine vom LandeSculturrathe an da» Königliche Ministerium erstattete An« Mige, wonach da» vorgedachte schädliche Schmarotzergewäch» im Lande immer mehr und mehr Au-breitung gewinnt, welche die zeither angewendrten Mittel, wie Belehrungen. Eamencontrole, Aufmunterungen »um Anbau seidefreien Kleesamen-, nur zu verlangsamen, nicht aber »u verhindern im Stande gewesen find, indem bei dem internattonalen Charakter de» Samen- und Futtermittelhandel» und der leichten Verschlepp- barkeit de- Kleeseidensamen» die Veranlassungen zur Jnficirung der Felder zu zahlreich find, um dem ein- »elnen Landwnthe wirksame Abwehr möglich zu machen. Daher verfügen wir hierdurch, wie folgt: 1) Die Besitzer bestehentlich Pächter von Aeckern, Wiesen und sonstigen bewachsenen Flächen der oben gedachten Art im hiesigen Stadtbezirk haben im Frühjahre, Sommer und Herbst, besonder» nach dem ersten Kleeschmtte fortdauernd zu beobachten, ob auf ihren Grundstücken Kleeseid« sich zeigt, und, sobald die» der Fall ist, die Kleeseidenpflanzen, insbesondere die blühenden und Samen tragenden, zu vernichten, auch die betreffenden Stellen in einer Tiefe von mindesten» 1» Centtmeter in genügender Ausdehnung umzugraben. L) Wer der vorstehenden Bestimmung nachzugehen unterläßt» wird um Geld bi» zu 80 oder mit Haft bi» zu 14 Tagen bestraft werden. Leipzig, am SO. Mär, 1879. Der «attz »er Stadt Leipzl». — vr. Georgi. Richter. Bekanntmachung. In neuner Zeit ist e» wiederholt und insbesondere bei Neubauten und Umbauten vorgekommen, daß di« Besitzer von Privatgrundstücken die vor ihren Grundstücken befindlichen Granit-Trottoirplatten, Granit schwellen und Anpflasterungen, auch soweit deren Unterhaltung der Etadtgemeinde obliegt, ohne unser vorwiflen entfernt und wieder verlegt haben. Hindurch sind die betreffenden Materialien vielfach beschädigt worden, und ordnen wir zur Verhütung deffen hiermit an, daß Niemand Granit-Trottoirplatten. Anpflasterung und Sranitschwellen, deren Unter haltung der Etadtgemeinde obliegt, wegnehmen und wieder verlegen darf. Es find derarttge Arbeiten vielmehr lediglich durch unser Bauamt. Abtheilung für Tiefbau, auf Kosten der anliegenden Grundstücksbesitzer auSzufilhren und baden letztere zu diesem Behuf« ihre Gesuche schriftlich bei un» einzureichen und die Kosten der vorzunehmenden Arbeiten an un» im voraus einzuzahlen. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden unnachfichtlich mit einer Geldstrafe »iS z« GP Mark oder «tt Hast »iS zu 14 rage« geähndet werden. Leipzig, am IS. Mär, 187». Der «at» »er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Die in den RathS-Forstrevieren erstandenen Hölzer find innerhalb 8 Tagen abzufahren, widrigenfalls »ach den Licitation-bedingungen verfahren werden müßte. Leipzig, am 8. April 1879. De» «ath» Korstöeputatto«. Znm Zolltarif-Entwurf. Der dem Reichstage vorgeleat« Entwurf eine» Gesetze», betreffend den Zolltarif de» deutschen Zollgebiet»», enthält fast in jeder Position Erhöhungen, zum Theil sehr erheblicher Art. Die Interessen nicht blo» de» Handel», sondern auch der verschiedensten Industriezweig« werden dadurch auf da» Tiefste betroffen. Obgleich die Zeit für eine gutachtlich« Aeußerung sehr kur» bemessen ist, wird die Handelskammer da» Ihrige thun, um nach Möglichkeit »erechttgte Interesse» z>r Geltung zu örtuge» «u» »ratzeutze Schade» »dm« »«»»«». An alle Vetheiligten richte ich deshalb die Bitte, die Handelskammer durch genaue Darlegung der etnschlagenden Verhältnisse zu unterstützen und Wünsch« und Beschwerden an da» Bureau, Neumarkt 19,1, gelangen zu lasten. Leipzig, den iS. April 1879. Der vor fitzende der Handelskammer. vr. Wachömuth. vr. Gensel, E. Bekanntmachung. Laut Anzeige werde« von i» hiesigen Schlachthofe schlachtenden Fleischern zuweilen Fleischtheile, Blut und and«e thierische Abfälle i» die Pleiße geworfen. Diese» Ungebührniß können wir au» gesundheitlichen Rücksichten nicht länger dulden. E» wird daher allen Fleischern, w«che im hiesigen Schlachthofe schlachten, da» Einwerfen thierischer Lheile in den Fluß hiermit untersagt und für jeden EontraventionSfall Geldstrafe bi» zu KV bez. im Unvermögensfalle Haft bi» zu 1 Woche anaedroht. ^ LeipPg, am 8. April 1879. Der Math der Stadt «eiprta. vr. Georgi. Kretschmer. Bekanntmachung. In dem der Stadtgemeind« Leipzig ge-Srigen Grasdorfer Stei«»r»che find größere Mengen von bosfirte» Estaft vorräthig, welch« wir zu de« »ftersteinen ll. Elasse, UI. Pflastersteinen, gsstinen 4 50 >4 für den Quadratmeter bosfirte Pflastersteine ll. klaffet 16 . 5V » « » Lchikmeter dergleichen Ul. Elaff« oder > ad Leipzig, 3 « SV » « » Quadratmeter dergleichen ! Tubikmeter Schlag- und Pflasterstein« ad «rnch L - 50 ,»» verkaufe stelle». Bestellungen sind entweder bet tzerrn Förster und Steinbruchauffeher Zacharia» in Eradefeid (Postamt Taucha) oder bei unserer OekonomiwJnspeäion hier, im alten JohanmiHospitale^ Leipzig, den 5. April 1879. »pnale, zu machen. Der »atd der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Eerutti. Vermiethung in der Fleischhalle am Plauen'schen Platze. Die zu« SS. Innt d I. «tethfret werdende «dttzetlun« «r. 8 der »dtgen Kletschtzalle soll von da -tb gegen eimnonatliche Kündigung DannerSta, de« 17. April ». I. varmtttag» 11 Uhr an Rath-stelle im Versteigerung-Wege anderweit tzermtethet werden und fordern wir Miethlustige hierdnrch auf, sich in diesem verstngerungStermine einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die BermrethungS- und BerfteigerungSbedingungen liegen schon vor dem Termine auf dem RathhauS« saale, 1. Etage, zur Einsichtnahme au». Leipzig, den 34. Mär, 1879. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Eerutti. Bekanntmachung. Die Anlieferung und Verlegung von Granitschwellen für die westlichen Fußweg« der Sebastian-Bach- Straße zwischen der Schieber« und Hauptmann-Straße soll an einen Unternehmer in Accord ver dungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserem Jngenieurburrau, RathhauS, ll. Etage. Zimnnr Nr. 18, au» und können daselbst «ingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift: „«ranttfchwellemteseruug für die Sebafttan-Vach-Stratze betreffend" versehen ebendaselbst und zwar dt» zu« S«. April laufenden Jahres, RachmittagS b Uhr. einzureichen. Leipzig, am 9. April 1679. Der «ath der Stadt Leipzig. . vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Die Pflasterung der Sebastian-Bach-Straße sowie di« Mosaikanpflasterung der westlichen Fußwege dieser Straße zwischen der Schreber- und Hauptmann-Straße soll an einen Unternehmer in Accord ver dungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserem Jngenieurburrau, RathhauS, U. Etage, Zimmer Nr. 18, au» und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift: „Pflasternng der Sedastian-Vach-Stratze betreffend" versehen ebendaselbst und zwar dt» r«m rs April laufende« Jahre», «achmtttag» b Uhr, einzureichen. Leipzig, am 9. April 1879. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. p-litisch« «rdrrsicht. Leipzig, 14. April. Mt der Bertagnug de» deutschen Reichstage» ist diesmal nicht, wie sonst gewöhnlich, eine Zeit der Ruhe, der Erholung »nd Sammlnng, ein Waffenstillstand in dem Kampfe der Parteien ein« getreten. E» herrscht vielmehr eine lebhafte Er« wie sie dem Beginne einer gesetzgeberischen Peritzde voranzugehen pflegt, der man mit hoch gesteigerter Spannung entgegensieht, weil man von chr große Entscheidungen über besonder» wichtige, die Interessen aller Kreise der Nation berührende Fragen erwartet. Wie da» „Berliner Tageblatt" wissen will,'be ginnt mau in den Kreisen der für den Export arbeitenden Industrien, welcye durch die vor« «fchlaaeuen neuen oder höheren Zollsätze ans Halbfabrikate und Fabrikationsmaterialien ihre C»ncurreuzs8higk:it ans dem Weltmärkte im höchsten Grade gefährdet sehen und sich mit der Bitte »m Abwendung dieser Gefahr zunächst an den Reich » tag »« wenden beabsichtigen, bereit» einen weiteren Schritt in Aussicht zu nehmen E» sagt: Wie die vorgeschlagenen Sätze de» Tarif-Entwurf» er kennen taffe», hat die Tarif-Commission bei ihren Beschlüssen vielfach gar keine Ahnung davon ge habt, in welche maunigfaltiaen aewerblichen Ver hältnisse die angenommenen Zoll-Aenderungen ein- greifen, wie viele wirtschaftliche Existenzen, die heute selbstständig und leistungsfähig dastehen, durch die im vermeintlichen Interesse anderer Ge« wervtreibenden beschlossenen Zollsätze auf daS Schwerste bedroht werden. Die Industriezweige, auf welchen vornehmlich Deutschland» indnstrielle Exportfähigkeit beruht, basiren meisten» ans Kleinbetrieben, und gerade diese Zweige, welch« für sich Nicht» gefordert, aber auch nur zu lange der Agitation der Großindustriellen ruhig zugesehen haben, würden am schwersten getroffen werden, wenn der Entwurf Gesetz würde. In den Kreisen dieser Industriellen ist denn auch der Ge danke ausgetaucht, sich noch in letzter Stunde bit tend an die Stelle zu wenden, wo sich noch immer ein väterliches Herz für da« Wohl und Wehe der kleinen oder wirthschaftlich schwächeren Elasten be- tbätigt bat. ES liegt in der Natur der Verhält nisse, daß reichbegüterte Grundherren und hervor ragende Großindustrielle in gewöhnlicher Zeit zu dieser Stelle vorwiegend durchdringen; auS solchen fetzen sich ja anch die ReichStagSfractionen vor nehmlich zusammen, welche als principielle An hänger einer allgemeinen Schutzzollpolitik austreten. Aber mit Recht dürfen die heut in ihrem keine Begünstigung fordernden Gewerbe plötzlich bedroh ten kleineren Industriellen an dem Vertrauen sest- halten, daß e» nur einer offenen, sachlich begrün deten Darlegung der aus dem Spiele stehenden Interessen bedarf, um von dieser Stelle die sorg samste Prüfung Ider Sache, an der eS bisher so sehr gefehlt hat, und, wo irgend möglich, eine Ab wendung de» so vielen Taufenden drohenden Ruins gewährt zu sehen. AuS Luxemburg wird gemeldet: Weder der Prinz noch die Prinzessin Friedrich Karl wissen Etwa» von einem hmterlaffenen Testamente, welche» auch bi» jetzt nicht aufgefunden ist. Prinz Heturich hat mit Niemandem über ein Testament oder audere Aufzeichnungen gesvrochen, wiewohl angenommen wurde, daß er solche bei seiner Ver ehelichung entworfen. Die Mittheilung, daß die Prinzessin guter Hoffnung ^,'ist durchaus unrich tig. Im Uebrigen entbehren die Gerüchte Uber da» große Vermögen, welche» Prinz Heinrich hinter- laffen, der Begründung. Der Prinz hat, wie sich jetzt herausstellt, sehr große Ausgaben gemacht. Hier wird allgemein geglaubt, daß der König von Holland der im Schlosse zu Haag refidirenden Prinzessin Heinrich, außer der ihr rechtmäßig zu« stehenden Wittwenpenston von 50,600 Gulden jährlich, eine Extra-Dotation werde zukommen lasten. Auf die Reclamation de» Wiener Cabinet» wegen der Beleidigung de« österreichischen ConsulS in Widdin antwortete di« Petersburger Regierung in der entgegenkommendste» Weife, indem sie ihr „vorläufiges lebhafte» Bedauern" über den „unan genehmen Vorfall" auSdrückte »nd um freundliche Bekanntgabe der österreichischen detaillirten Satis faktion» - Forderungen ersuchte. DaS Wiener Ca- binet wird demnächst seine Forderungen formuliren. Der russisch« Gouverneur in Widdin, der sich so brutal gegen den österreichischen Consul benahm, ist übrigen» gar kein Raffe, sondern ein Bulgare. Eine Deputation von Einwohnern von EprruS ist unter der Führung de» General» Sptzromilio
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