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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187201096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-01
- Tag1872-01-09
- Monat1872-01
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1872
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scheint tügltch nch 6'/r Uhr. io» uud Srprditt«, ilnnisgassr »L. Redakteur Fr. HLtMrr. bslunde d. Redaktion «I»ag« von n—12 Uhr nillag, von 4—L Uhr. »c der für dir nächst- Rummrr bestimmten in drn Wochentagen Uhr Nachmittags. 9. Tageblatt Anzeiger. Uatlblatt der Kiaigl. LezirkSgmchtr iwd der Mhr dn SM Leipzig. Dienstag den 9. Januar. »»Nage, «400. Lh«mm»e»t»rrt» Vierteljährlich t Thlr. 7'/, Nar,' incl vringerlohn I Thlr. tu Ngr. Jede einzelne Stummer 2'/, Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne PostbesVrderung 9 Thlr. mit PostbrsVrdtrung 12 Thlr. Zuseratr die Spaltzeile 1'/, Ngr. Neclamea inler d. Ne»aclioii»strich die Spaltzeile 2 Ngr. FUi-It: Otto Klemm. Universitätsfir. 22, Local-tLomptoir Hainstraße21. 1872. Bekanntmachung. Königlichen Ministerium deS Innern ist im Einverständnisse mit de« Königlichen Finanz- am nachstehender »ster Nachtrag zur Lagerhofordnuug der Stadt Leipzig, rt in Kraft tritt, genehmigt worden. waS wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, pzig am 2. Januar 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. aS Ministerium de- Innern hat im Einverständnisse best Finanzministeriums den anliegenden a Nachtrag zu der unterm 31. März 1853 Allerhöchsten OrtS confirmtrteu Lagerhof-Ordnung ktadt Leipzig mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen dieses Nachtrag- allenthalben nachgegangenn werden soll, hierüber ist gegenwärtige- V v v »7 v t Siegel und Unterschrift de- Ministerium- des Innern au-gefertigt worden. "re-ben, den 27. December 1871. Ministerin« des Inner». 8.) v. Nostttz-Wallwttz. Decret Bestätigung des sechsten Nachtrags igerhof. Ordnung der Stadt Leipzig. Fromm. Sechster Nachtrag zur Lagerhofordnnug der Stadt Leipzig. Zom Anfänge de- Jahre- 1872 ab tritt nachstehender Tarif in Kraft und erlischt die Geltung itherigen, dem vierten Nachtrag beigefügten und durch den fünften Nachtrag adgeänderten am 23. October 1871. a r i f. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlei! Slatteaeld für Benutzung der Lagerhofräume, Winden und sonstigen Auflade- und Avlade-Utenfitten beim Auf- und Abladeu der zur Niederlage eingehenden oder von derselben abgehenden Maaren. I Für eingehende Güter, gleichviel ob zollfrei oder zollpflichtig: a) von Eise» in Stangen und Bändern, Eisenbahnschienen, Getreide und Rap-saat per Zollcentner d) von allen andern trockne» Gütern per Zollcentner o) von allen «affe« Güter» eißner. Thlr. Ngr. Pf. Für au-gehent Waagegeld: ei Annahme zur Niederlage wird da- Gewicht der im freien Verkehr befindlichen ermittelt, wogegen für unverzollte Güter da- zollamtlich fekgestellte Gewicht uommen wild. Bei der Abmeldung von der Niederlage tritt in der Regel eine alige Verwiegung nicht eia, e- sei denn, daß solche btt thrilwttsn Abnahme einer — — 8 — — 5 — — 6 se . tie wegen «angelnder GewtchtSaufgabe de- abgebenden TheilS erforderlich ist, oder — — 5 — — 6 abgeb Königl. Hauptzollamte oder dem 'Lagernehmer selbst beansprucht wird. Für die Verwiegung bet der Annahme, sowie für eine im Zollintereffe vom Königl. Ipt-Zoll-Lmte erfordert« GewtchtSermtttelung Kür jede Verwiegung, welche wegen während der Lagerung vorgenommener Stür- 1 erfolgt, sowie für iede sorstige GewichtSermittrlung per Zollcentner .... ll. Nffecuranz-Prämie: per Ivo Thlr. Werth monatlich Die in der Wnihaugabe über Hundert überschießenden Thaler, sowie die Beträge in Hundert Thaler werden bei Berechnung der Prämie für volle Hundert Thaler Rechnet. Sowohl der Monat, in welchem die Auflagerung erfolgt, al- der Monat, lwelchem die Güter vom Lager abgehen, kommen «AS volle Monate ln Ansatz. V. Lagermiethe, gleichviel ob zollfrei oder zollpflichtig 1) von Eifeu in Stangeu und Bändern, Liftnbahnsch per Zollcentner monatlich 2) von allen anderen trocknen Gütern per Zollcentner monatlich L) von allen nassen Gütern per Zollcentner monatlich . . . Lagerung im Schuppe« nach Uevereinkunft. , Äst keine Urbneiakanst getroffen, so gelten die 'Lagerung im Freie» »ach lieberemkunft. Bei Erhebung der Lagerhofgefalle wird unter einem Eentner für einen vollen Centver, über den iner überschießende Pfund« unter '/, Centner gar nicht, V» Centn« und darüber für einen vollen irner gerechnet. Heringe, Getreide und Rap-saat werden nicht verwogen, da- Gewicht der Heringe d zu 3 Centn« V» Tonne angenommen und dient für da- Gewicht von Getreide und Rap-saat Frachtbrief oder die Factura al- Unterlage. Bet der Lagerung wird der Monat, in welchem iAnflagerung erfolgt, für voll, der Monat d« Rücknahme gar nicht gerechnet. Bekanntmachung, die Anmeldung Mtlttatrpstichtiger zun» Eintrag in die Stammrollen detr. Nach den Bestimmungen der Militair-Ersatz-Jnflruction für den Norddeutschen Bund vom 2S. März 1868 find für jeden Ort im Königreich Sachsen Verzeichnisse aller Militairpstichlige» ^Stammrollen) zu sühren und e- liegt für die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrollen VN Unterzeichneten Behörde ob. In vie Stammrollen sind einzutragen: 1) Militairpstichlige, welche in Leipzig geboren sind ; 2) Militairpstichlige, welche, ohne m Leipzig geboren zu sein, daselbst ihren ordentliche», bleibenden Aufenthalt haben ; 3) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipsig geboren zu sein und ohne ihren ordentliche», bleibenden Aufenthalt daselbst zu haben, al- Studenten, Gymnasiasten oder Zögltnae anderer Lehranstalten, al- Dienstboten, HauS- und Wirthschaft-beamte, HandluungS- diener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder al- andere in ähnlichem Bn» hältniß stehende Personen, sich nur vorübergehend am hiesigen Orte aushalten. Dergleichen Militairpflichtige haben sich im betreffenden Gestellungsjahre, soweit sie in Leipzig a»wisend sin», in der Zeit vom 15 Januar bi« 1. Februar bei der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde »um Behuf der Eintragung in dieselbe unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine oder Taufzeugniffe persönlich anzumelden. Sind solche Militairpflichtige während der Anmeldungsfrist überhaupt nicht in Leipzig anwesend oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Eltern, Vormünder, Dienstherren, Printtpale, Lehrherren oder Arbeitgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bi- zu 10 Thalern, im Falle de- Unvermögen- mit entsprechender Haft bestraft. Auch können Militairpflichtige, welche die Anmeldung verabsäumen, nach Befinden unter Verlust der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und unter Verlust de- an- etwaigen Reclama» tion-gründen «wachsenden Anspruch- auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste, vor zugsweise »u demselben heranzogen werden. Wir fordern demgemäß unter Androhung der vorerwähnten Strafen und unter Hinweis auf die außerdem eintrelenden Nachtheile alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie im Jahre 1852 geboren sind, beziehentlich im Falle dn Abwesenheit, deren Eltern, Vormünder, Dienstherren, Printtpale, Lehrherren oder Arbeitgeber hiermit auf: in der Zeit vom 15. Januar bi- 1. Februar künftigen Jahre- auf hiesigem Rathhause im Quartieiamt in den Stunden von Vormittag- 8 bi- 12 Uhr und Nachmittag- 2 bi- 6 Uhr untn Vorzeigung der Geburtsscheine odn Taufzeugniffe die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Sollten Pnsonen au- früheren Geburtsjahren, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, sich hi« aufhalten, so haben auch diese, sowie die btt vorig« Musterung Zurückgefiellteu, m d« nämlichen Weise sich anzumrldeu. SlttchAtttig bringen wir zur allaemttne» Kevnlniß, daß dittentzen Militairpflichtigen, welche im Laufe de- Jahres, in dem sie zur Ausnahme i» die Stammrika fich^anrumelden haben, »hren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen andern Musterungsbezirk verlege», die- sowohl der betreffende« Behörde de- OrtS, welchen sie verlassen, al- dn Behörde ihre« neuen Wohn- odn Aufenthaltsorte- behuf- Berichtigung dn Stammrolle ohne Verzug spätesten- innerhalb drei Tagen btt Vermeidung dn oben erwähnten Strafen und sonstigen Nachthelle anzuzeigen verbunden sind Leipzig/-den 10. December 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Hirnen, Getreide und Rap-saat, vorstehenden Tarifsätze. — — 8 — — 5 — — 6 « Für Arbtttnlristunaeu: l. Für gewöhnliche Arbeit. ' Für dir in 8. IS d« Lagnhof-Ordriu»g g^achte« Arbeite«: eingehende Güter: für trockene Maaren per Zollcentner ...» für flüssige Maare» pn Zollcevtnn Ir ausgehc»de Güter: für trockene Maaren pn Zollcentner für flüssige Maaren pn Zollcentner Für Extra-Leistungen 1) Kaffee, Rtt- n. f. w. zu stürzen, ttnzusacken u»d zuzuuährn incl. Bindfaden per Zollcentn 2) Ballen »u schneiden und wieder »uzunähe« incl. Bindfaden p« Ballen . . 3) Häute-Ballru zu öffnen, umzupacken und zu schnüre» excl. Stränge per Ballen 4) Ftüe-Ballen zu öffnen, umzupacken und zu schnüren excl. Stränge pn Ballen 5) Getreide und Saat zu stechen per 100 Zollcentner 8) sonstig«, nicht besonder« aufgeführte Extra-Arbeite« pn «am» »d pn Stund« 7) Auslage für Bindfaden, soweit di« Vergütung »icht in obigen Sätzen liegt, Leinen und Stränge, nach Kostenprtt«. Die oben »nt« 4. 4. hinsichtlich de- Gewicht- getroffenen Bestimmungen treten auch btt Be ug de- Arbttt-lohne- ein. Vorstehend« Tarif gilt auch für Lagerung im Sch»ppen. Thlr. Ngr. Pf. — — 3 — — 6 1 1 7 5 5 3 Holz- Auktion. Mtttiooch de» 1«. Jannar L87A solle» Bornttttags »»» S Nh, an in Lonne- Rente,, und »war tm sog. «ühlholze und t« Hake», ca. 480 Lnnghanfen »nur den Termine a» Ort vnd Stelle aogeschlagrne« Bedi»g»»ge» «m die Meistbietende» verkauft werden. Leipzig, «o IS. December 1871. Des Rnths G»rch.D«p«tatto». In Folge dn mit dem 1. Januar 1872 in Kraft tretenden Vorschriften der Maaß- und GewichtS- ordnung vom 17. August 1868 werden die Maaßveflimmungen in unsrer die Baugerüste betreffende» Bekanntmachung vom 15. August 1840 dahin abgeändert, daß zu l., die flehenden oder Stammgerüste mit Stempeln betr., die Rüfistämme nicht über 4 Mettr von eirander in die Erde etnzusetzen sind, die Streckhölzer an dn Spitze nicht untn 14 Centimeter, die Lang- und Streichhölzer an dn Spitze nicht unter 14 und 16 Centimeter stark sein, die Bretschoßriegel nicht Uber 85 Centimeter von Mittel zu Mittel auSeinandnliegen dürfen, und die Stärke der letzteren wenigstens 2 Centimeter betragen muß; fern«, daß zu III., die sogenannten fliegenden Gerüste betr, die zu denselben in den inneren Räumen deS Gebäude- zu verwendenden Pfosten wenigstens 4 Centi- mrter stark sein, die zwischen ihnen eiuzuzwängenden Stttfhölzn von 1',, zu 1'/, Mein Entfernung zu liegen kommen müssen, und zu den Streckhölzeru mindestens 12 bi- 14 Eentimrtn starke Karrenhölzer zu verwenden stad, deren Länge in der Regel nicht untn 5 Meter betragen darf. Wett« wird hiermit dn in tz. 13, Absatz 2 dn Leipziger Fe»nordnung vom 31. Juli 1837 bestimmte Abstand der Latten- oder Bretvnschläge um Feueressen auf 40 Centimet« festgestellt. Endlich verordnen wir untn Aufhebung unsrer Bekanntmachung vom 29. Juli 1850, einige baupolizeiliche Bestimmungen betr., daß die den Gesuchen um Genehmiguug zu Neubaueu und Bau veränderungen beizvfügendkn Zeichnungen nach dem «aßstabe von '/»«»o dn natürlichen Größe, odn nach 1 Eentimrtn auf den Meter, die Sttuation-pläue dagegen »ach dem Maßstabt von der natürlichen Größe oder von 1 Centimet« auf 3 Mein anzufertigrn sind. Leipzig, am 30. December 1871. D,r Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechier, Aff. Bekanntmachung. Die Abheilungen Nr 15, 23 dn neue» Fletschhalle an» Hospttalplatze sind micth- frei und sollen gegen dreimonatliche Kündigung Dienstag de« I«. df». Mts. VornUttagS LL Uhr auf dem Rathhause au dt« Meistbietenden ver«trthet werden. Die Versteigerung-- »»d Bermiethrmg-bcdingungen können schon vor dem Termine daselbst eingesehen werden. Leipzig, den 4. Januar 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. , Ceruttt. Freitag telwaldschla Holz-Auktion. a« LA d. M sollen BornrittagS von S Uhr an auf dem dle-jähri-e» Mittelwalbschlage m Ablh. s des Bnrganer Reuters an dn sog. alten Linie ca. 32b Lang- und Abrau«ha«fr» untn den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen A- dtngunaen an die Meistbietenden verkauft werden. «pz Leipzig, am 3. Januar 1872. DeS RathS Forst-Deputation. Höhere Bürgerschule für Mädchen. Die Anmeldung»-»», Schülerinnen erbitte H mir Frtttag den 12. und Sonnabend den IS. d. Bormitt. 8 Für solche Mädchen, welche eine öffeotli GeburtSschnn vorzulegeu. Leipzig, den 6. Januar 1872. - 10 Uhr tm Schulgebäude am ThomaSkirchhof. lichr Schale noch nicht besucht haben, ist ein Tauf- oder 14.
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