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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187203131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-13
- Monat1872-03
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1872
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V-Mli»! . H'/. - Äi k ü »T : Fester^. 1.28 r» pr-K »tgMg: tzen. Kreise ^ üfene all-! hataesta, 64 Thch vertrat«, Ml: ldträckr^I vtfßoni kri« Paris stnkesde,'! ariD W ich Tnich. ! die flkil, rosten rar I tnanc^e" :r Minister ein nwel mehr eil», tinghelli't )eu Zweck, fcben Ad gung bei >en Gell- u Sifti- Ollen«: e MG, rankreihl !-ierwut. »ßer Lis. m Anti- taat-cch, letzten Se lch« Unter. besch«er» er ordnete », «lche sevbchl« rbessrm, ich« solle. nd z Pal«». St. »ochl. e., a»d >r. Via»: Lll H-kkl. n, and London. . Mrad. el Haast«, tt, und z. Sonnt. Wien. lmban». Hotel Lt. Hotel,» Schwa», a. «ü. und de Vmffe. » Osch.». « vadien. M, Horel Schwur. , Hotel. >rm. r vamn. l, weißer de Proste. Lebe', -. er vaow And«. Hotel. R-ibi» o. l Hooffr. tu. .ZH«d-. vre««», Drelden, irnberff. - Erscheint ti-lich früh 6'/, Uhr. Seweii», iw» rrpeLttto» JohamriSgasse 33. v Nrdacteur Fr. HSttare. Sprechstunde d. Redaktion n«m»ia«« von li—>r Uhr Nich«»l-j« von «—s Uh«. TaiMatl Wnekme der für dir nächst» ftlzendt Nummer bestimmten Kchrale in den Wüchrutagru »io 3 Uhr Nachmittags. Anzeiger. König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. W 73. Mittwoch den 13. März. Bekanntmachung. Dir in Dresden unter der Rdrction August Olto Watster'S erscheinende Zeitschrift „Dresdner AolUbote" enihLlt in Nr. 53 auf der dritten Seite »tue MtNheilung b-S JnhaUS, daß die Leipziger Hiaaitarwal>schaft tu dem HcchverrathSproceß gegen Bebel und Genost-n den Versuch wache, für die dero strherde Hauplverhandlung daS Urtheil der Gesckwornen zu beiu fluffen, indem «eit ihrer Genehmig»«« durch daS Leipziaer Taaiblait Artikrl au- den ..Grenzboirn" gegen die avgrklaglen HociolMen vercstenlitckt werden. Diese Mittheiluug ist völlig und gründet Leipzig, den 1l. März 1872. Die GtaalSaawälte Hoffman». Löwe. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Locale bleiben a« Freitag de» IS. d. Mt». die Geschäfte deS Leihhause» und der Sparcaste auSgrsitzt. Leipzig, 13. Marz 1872 DeS SkathS Deputation für LethhaoS u«d Eparcaffe. Vir dcu „Elstrrflulher" detrrffrudrn Vcrhandlungen der Herren Stadtverordneten vom 22. Februar und28. Juni 1871 und vom 17. Januar 1872. (Schluß) Dir in den öffentlichen Verhandlungen der Herren Stadtverordneten vom 22. Februar v. I (st-hr oben sud 2) ausgesprochene Ansicht, „daß durch da- über den Damm getretene Hochwasser ein bedeutender Schaden nicht tloS für da- um liegende Areal, sondern auch für die neue Brücke verankßl worden sei", wird im AuSschußbertcht in keiner Weise begründet. That'ache aber ist rS, daß durch da- beim ersten Hochwasser stattgehabte Uedertretrn de- WasterS die zwischen dem Pleißenwildbettdamm und dem Scherbe»wege gelegenen, nur in ihren größten Treflagen unter Master gesetzten Wirsen gar nicht gelitten haben, die ober- und unterhaib d,S N«hns gelegene» Wielen und Borland« aber oigi sowohl durch dt« Ueberschwemmung, son der» dadurch an verschiedenen Stellen geschädigt worden stad, daß die von der Fluth abgehobene Eitdecke hier uud da auch zugleich die Rasennarbe au »egg nommen hatte. Der Schaden, der die neue, vertragsgemäß von der Stadt und der benachbarten Gemeinde ge meinschaftlich zu unterhaltende Brücke betroffen hat. redncirt sich auf 4 Thlr. 10 Ngr. für neue Dickplatte». Die in derselben Sitzung ausgesprochene Be fürchtung, „daß von Mitgliedern dieser Gemeinde Schäbenansprüche geltend gemacht werden würden", hat sich allerdings insofern realifirt, als diese Nachbargemeinde Ersatz der von ihr für Kanonen- schlüge und Arbeitslöhne zur Beseitigung de- LiseS bestrittenen Koste» gefordert uud zur ve- «ründung dieses Anspruch- sich darauf berufeu halte, dag dieser Aufwand nicht »öthig geworden sein würde, wenn man einen Schutz gezogen habe. SS hat aber diese Gemeinde, nachdem sie um Mttheilung deS fraglichen Gutachten- im Original oder in Abschrift ersucht worb« »ar, dieser Bitte nicht entsprochen, wohl aber de» Schäden»»sprach fall«» lasten uud ihre Forderung auf die vertrags mäßige Hälfte der Unterhaltungskosten beschränkt. Sulang«ud den in derselbe» öffeutlichen Sitzung dn Herren Stadtverordnete» aethaueuen AuS« sprrch, „daß während de- Hochwasser- vom 21. Februar v. I. beim Ziehe» der Schützen der kostende Beauftragte sich einer unverzeihliche» Xachläsfiakeit schuldig gemacht bade", so enthält MS Ausschußgutachten, wett entfernt, sich mit der Rechtfertig»»- je»«» UrtheilSsprncheS zu beschäf tigen, nur neue Angriffe gegen den Aufseher, de« vasterbautechutker und den hierbei mckt direct, sondern nur tu direct als Mitglied der Genossen schaft betheiligt«» Rath. Da tu diese« Gutachten aus etumal di« Pleißeu- vehre und deren Bedienung mit zur Sprache ge bucht werden, während tu den gesamwte» seit herige» Verhandlungen »ur von de« Elstnwehre die Rede gewese» ist, s» bedarf eS hier zunächst «teer Klarstellung der Sachlage. Die erstgedachten Wehre, da» Kopfwrhr uud tnschwehr am Schleußt-rr Wege, sind dazu de- stunil, um de» Wafferstand im Pleißeumühl- pchen zu regeln, also bei etntreteuder Hochflulh M Wasser von der Stadt ab in baS Pleißen- Adbett zu führe«, u»d bei niedrigem Waffer- chw« oder Waffrrmangst durch möglichste Dich- t«g der Schutzwerke da- Master im Mühlgraben für de» Bedarf der Triebwerke zurückzuhalte». Bei Hochwasser liegt also da- öffentliche Interest» vor, die Stabt vor Ueberschwemmuvg »sicher», bei niedrigem Wafferstand« da- Privat- t-ierrffr der Mühlenbefitzer. Hieraus erhellt zu- wichst, da». »«»» t« AuSschHbericht« dem Auf- scher »tu Auwidcrhaudeln gegen seine Justructiou hchhalb orig«»«st«u »ird, „weil er am Abende h» 20. Februar 1871 die Schütze» am Kopf, «d »trschwehr« so weit geigen, daß da» t» Pleißemrüthlgrabev noch unter der Spiegelmarke gepanbrn", bi,sc Thalsschc ln grr keinem Zusammenhang« mit der in drn Veihrnv- lurigrn der Herren Siadtvirordneten aufgrstrllicn und zu erweisen gkwrsrnen Behauptung siebt, daß er auS Nachlässigkeit die Schützen am Etster- sluther nicht, oder doch zu spät gezogen habe. ES stellt sich aber auch daS Veifahien d<S Auf seher- in Bezug auf die Plkißenwehre als eine jedenfalls nickt ravelnSwerlhr Vorsicht im öffent lichen Jnrerefle heraus, indem damit de Maste d«S durch den Pleißenwühlgraben der Siadt zu- geführien Master» verringert wurde, ohne daß dabei eine Schädigung de- Plivattnter«steS der Müblenbrsitzer zu befürchten stand. Wirb in dem AuSswußberichle ferner angeführt, „daß der Aufseher instruktionsgemäß veipfl.chttt gewesen fti, bei Tag und Nacht das Kops- und Krrschwrhr zu begehen, dem entgegen aber, nach dem er am Abende de» 20. Februar daS Steigen de» Wasser- bemerkt, erst am Morgen be folgenden Tage- wieder nachgesrhen habe", so gehört auch dir- nicht zur Sache, da e» sich nicht um da» Kopf- md Knschwehr, sondern um den Elsterflathrr handelt; «S ist aber auch hervor- znheben, daß »ach der von allen Z ugen be stätigten Auesaze de- Aufseher- derselbe schon vor Tage-aubruch zur Hülfeletstung nach einigen Fischern und dem am Schleußtger Wege wohnenden Sachkundigen geschickt hat und, da diese schon zwischen 6 und 7 Uhr Morgen- ein getrosten stad, wohl schon während der Nacht thättg gewesen sei» muß. Einen weitern Grund zum Tadel gegen den Aufseher findet der AuSschußbrricht darin, „daß derselbe bet dieser Hock fluth die Ansicht eine- Sach kundigen (auf deffeu Rath der Aufseher besonder- angewiesen worden war) und bei der zweiten vom 28. Juni die Mttrhetlung eine- Mühlburscheu darüber, daß die Schützen am Livdrnauer Wehre gezogen worden seien, »lS maßgebend angrnom men habe" Dem ist entgegenzusttllen, daß die Instruction ihm nur die Verpflichtung, sich von jener That- sach« zu überzeugen, nicht aber die auferlegt, durch eigene Anschauung resp. durch Begehen jener Wehre sich diese Ueberreugung zu verschaffen; auch ist darsmf hinzuwetsen, daß da- NuSschuß- -»tachttu hier wieder den Aufseber deshalb tadelt, well er zu zeitig sich um daS Ziehen der Schützen am Elsterfluther bemüht Hab«, während doch das selbe Gutachten sogt, ,,e» sei der recht« Zeitpunct, um de« Kuüher in Functron zu bringen, ver paßt worden", und bet drn Verhandlungen der Herren Stadtverordneten ein verspätete» Ltn- -rrtf« de< Aufseher» diesem zur Last gelegt wird. Stellt der Herr Referent di« Frag« auf: „warum »»», ««»» später da» Ziehen der Schützen für überflüssig erÜärt wurde, doch vorher so große Austren-nugen gemacht Hab«, um die Schützen in dt» Höhe zu bringen?" so findet man die Ant wort i» der vom Herrn Referenten selbst auge- zogeuen Au-sa-e de» Aussetzer», „daß er die- ge- tha» Hab«, »ur um den Leute» drn Willen zu thuu." Hieri» lag allerdings ein nicht zu billigen de- Vorgehen, und e» ist deshalb auch dem Auf seher eiugeschärft worden, fernerhin Rathschläge und Anforderungen Unberufener nicht zu beachte». I« Ausschußgutachten wird die weitere Frage gestellt: „wozu irnd die schon bei drohenden Hoch wässern auzustrllendeu Wachen da, al» um recht zeitig alle »othwendigeu Maßnahmen zu treffen, zu denen da» rechtzeitig« Trnhängen der Ketten doch tu erster Linie arhört?" Auf diese Frage ist zu rrwider», daß nach dem oben anaegebene» Inhalte der Instruction und de» technischen Gutachten» da» Ziehen der Schützen am Elsterfluther tu allerletzter Linie vorzuuehwen ist und daß dies« Instruction in ihrem den Ltfter- fluther betreffende» Theil« (86—S) kein Wort davon, daß am Elsterfluther Wacken aufznstellen seien, enthält, daß vielmehr tz 5 derselben, in ihrem die übrige» WafferreaulrrungSanlagen be- treffenden Theil«, tzs» Auffeh«r zur Anstellung und Eontrole einer vammwache verpflichtet, vier,, lag am Abend« d«s 20. uud am frühe» Morge, de« 21. Februar »^ keine »eranlasiung vor, und al« in den späteren vormiitagSfiuriden de- 2l. Februar die Hochflulh eil trat, wann ebenso, wie in der Nacht vom 21/22. Februar überall Leute angistrlll und dez. beim Damm- schvtze thälig. Die im AuSschußgutachlen noch angezogene. nur stückweise wiedergegekene AuSsage einiger ai- Zeugen abgehörien Fischerme st'r, „eS wäre ihnen nach fast Haid ä-igem Alberten auch gelungen, die Haken wnktrch frei zu machen", wird zu dem Schlüsse benutzt: „Daß trctzdem da» Ernhängen ver Ketten mißlang, bekundet also eine unzweck mäßige Constructtvn der beir>fsenden Einrich tungen." Die AuSiage lautet aber vollständig: „Sie hätten vor dem Hochwasser auf Anordnung deS Herrn Oekonomie-Insprc>oiS die Schützen resp. da- Wehr (Elsteistalhei) zweimal vom Erst frei gemacht und hierbei noch die Vorsicht ge braucht, daß sie mit Stacheln unter daS Most r gestöcken hätten, um auch dte Haken, an welchen die Kelten zum Z'ehen der Schützen etnzuhängen gewesen, vom Else frei zu mach n; ad<r, wie ver Aussetzer schon angegeben, ser da- Einhängen der Ketten (nach Eintritt der Hockfluih) durch ven inzwischen angesetztrn Schlamm oder Sand unmöglich gemacht worden." Ob hiernach d'e vorstehende SchUßfolzerung ncch al- richtig bezeichnet werden kann, ist zu be zweifeln. Der Bericht fährt weiter fort: „Daß nun mehr der kgl. Wasserbau I sp-cior sick durch eine unbefangene Untersuchung ter Sache Seile» S der Beteiligten so empfindlich verletzt zeigt, rc ist sehr zu beklagen" ES rst hier nicht klar, wer unter den „Bethei- ltgien" gemeint ist. auch nicht zu erkennen, wer die „unbefangene Untersuchung der Sache" ge führt hat. So viel aber ist gewiß, daß in öfs nl- Uckrr Plenarsitzurg der Herren Siadiverordneien vom 22. Februar 187 l die Aevßerungen gebraacht worden sind: „TS likge eine unverzethltche Nach lässigkeit deS betr.fsenden Beauftragten vor" — «S set unbegreiflich, wie daS Ziehen de» WehreS hätte uvtervleiben können" — ,,ma» müsse dte Bestrafung de» etwaigen Schuldigen im Auge behalten" — „nach Mitthetluna eine» hi'sigen Sachwalter» sei her Herr Wasterbau Jusprclor schon vor Wochen auf dte bevorstehende Gefahr aufmerksam gemacht worden." Und e« sind diese Aeußerungen, welche gleich zeitig Anklage und Aburtheilung obne vorherige- Gehör de» Angeschuldigreu und ohne vorherige Untersuchung der Sache enthalten, nicht bloS in öffentlicher Sitzung der Herren Stadt ver ordneten gethan, sondern eS ist ihnen auch noch durch den Druck weitere Verbreitung gegeben worden. Wird sich schon Jeder — Beamter oder nicht — durch Hineivziehen seiner Persönlichkeit in öfftnlliche Verhandlungen verlrtzt finden, so muß die- in weit stärkerem Maße bei einem Be amten der Fall sein, welcher ohne zur Stadt- aemeinde in dienstlicher Beziehung zu flehen, sich bewußt ist, die ihm bei gewissenhafter Erfüllung seiner Amtspflichten gebliebenen Freistunden viel- fach al» GeschäflSstunden im städtischen Inter esse benutzt zu haben. Ich erwähne hier seine THLtigkeil — Ausarbeitung der Pläne uud Bau leitung — für dte in neuerer Zeit auSgefühue» Wasserbauten aus der Nordsrite der Stadt (mit alleiniger Ausnahme der Gerberbrücke), für die neue» Brücken und Durchstiche im Burgauer und Connewitz« Forste, da» städtische Bad am Kopf, wehre, für da- neue Hochzeitwehr uud dte neue Brücke am Frankfurter Thore, sowie die von ihm in nicht 'geringer Zahl der städtische» Behörde auf deren Ersuchen abgegebenen technischen Gut achten. Gegenüber diesen der Stadtgemeinde seit Jahren von ihm geleisteten Dienste find jene von einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung gegen ihn gerichteten Angriffe gewiß nicht lobenS- werth; sie sind e- um so weniger, al» von allen diesen Angriffen auch nicht einer seine Berech tigung hat. Der Aeußeruny eine» Mitgliedes der Herren Stadtverordneten in deren Sitzung vom 22 Februar v. „daß der Wafferbautechniker schon vor Wochen auf die bevorstehend« Wafleraefahr auf merksam gemacht worden sei", wird dadurch die Spitze abgebrochen, daß derselbe Wasserbaut,ch ntker mich, wie ich schon oben bemerkt bereit« im Januar destrlben Jahre» uuter wei» auf diese Gefahr zur Beschasteng der gen uud resp. möglichen vorbeugnngSmittA ver- anlaßt hat. DaS in der Sitzung vom 17. Januar diese» Jahre» vorgrtragene AuSschußgutachten sagt: „Am 28. Juni, an welchem Tage wiederum Hochwaffer eiutritt, wiederholen sich di« gleichen Uebrlstäud«, wie im Februar, obgleich dte-mal von besonderen elementare» Ereignisteu, Eisstopfungen re. nicht die Rede sein kann. DieSmal ist e» vielmehr nach de» auf» Reue bkgiuneuden verhören und Proio- kollen Hokz und Heu, wa» da» Anhängen er- «Asla-e V500. Adannrmtntrprri« Virricljädrlich I Tblr. Nqr^ iuci. Bringcrlohn 1 Thlr. 10 Ngr. Jede einzeln« Nummer 2'/, Ngr. Äebüdren für Exrradeilaqcn ohne Postbeförderung 0 Thlr. mit Posldcförterung 12 Thlr. Inserate die Spaltzcile l'/, Ngr. Lettinnen unter !». ttc!>ael1o»»-rich die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale: Otto Klemm, UinoersitätSstr. 22, Local-((ompkoir Hainftrabe 21. 1872. sckwert. ES gel ngt nur, von 6 Tafeln 3 eiu- znha gen, weil sich die Hebekäurre verbiegen." Wenn sich die gleichen U.delfiLndr wie im Februar wtederholl haben soll en, so müßte am 28. Jur i die Fluih wieder Uder den Plerßen- wilddeitbamm g,stieben und ta'urch daS dah nter gelegene Areal in seinen Deftagen unter Master g.seyr worden sein. Laß weder daS Eire rock da« Andere geschehen, ist no orrsch, und «S geschah «b.-n nicht, weil eS kein, Wasserstauun en durch E Smofs n gab. Wird oder de Wiederholung des Uebelsiandes auf vaö Ziehen der Schien bezogen, so ist, ab gesehen davon, daß nach dem eben Aukgefüh't:» hier nur rin vermeintlicher Uebelßand Vor gelegen, daS Ziehen der Schützen nicht, wie man in der Sitzung d.r Herren Stadtverordneten rom 28 Jani >87i behauptet batte, unierblirben over zu spät erfolgt, sonvern kS sind an diesem Tage deS EintritiS rer Hochflulh drei Schützen gezogen worden ; übrigen« ist hier wiederholt daraus auf merksam zu nroch n, laß. weil ver Elsitiflulhrr > ur auf die auSg.süh ten zämm lichen Regul-rungS- anlagrn berechnet, deren unterer Theil aber erst in der Ausführung b?gr st. n ist, daS Ziehen sämmi-- ltcher Schützen auf diese Anlagen einen höchst nach» iheittgen Eli flitz gehabt u> d den Besitzern der unterhalb gelegenen Grundstücke und Wastertrieb- werke zu Schädrnansprüchen Veranlassung gegeben haben würde. Daß aber „eS diesmal Ho*z und Heu gewesen, welches daS Einlängen erschw rt habe", ist ein unrichtiges Referat; denn die von allen Zeugen bestätigte Auksaze d,S AusseberS geht bahn», daß man sich ritt om Elfte fltther, sondern am Kirsch- und Kovfwehre und nickt vor, sondern nach bewirktem Z'ehen der Schützen an diesem letzteren W hre bemüht hat, daö ansLwim- mende Heu uni Ho z zu beseitigen, um da- Ber- strpfen ver O staun gen zu verhindern. Die in dem Berichte gebrauchte AuSdruckSweife: „Die Helxbäume wüsten mit den ebenfalls de sec ten Ketten zur Reparatur nach Kleia- z'chocher geschickt werden", ist ebenfalls nicht wahr heitsgetreu; der bitr'ff.nde Satz im Pivlokolle lautet: „um sowohl die Hebel, welche sich ver bogen, wieder gerade richten, als auch einen Bruch an der Kette repariren zulasten". Nach d mReferate könnte man aunehwen, daß fämmt- liche Ketten und schon vor ihrer Anwendung defrct gewesen seien; die Unterlage zum Referate, daS erwähnte Protokoll, spricht aber nur davon, daß eine Kette, und zwar während deS Gebrauch» einen Bruch erhalten hat und auch die Hebebäume erst während de- Gebrauch- und nachdem schon drei Schützen gezogen worden, sich verbogen haben; und wenn sich Handwerkszeug während de« Ge brauchs einmal nicht bewährt, trifft da die Schuld, wenn eine solche überhaupt vorltegk, den Lieferante» oder den Besteller? Im AuSschußgutachten »ird weiter gesagt: „Nach einer Weisung ,e. wird endlich am 6 Juli auf Anregung deS Aufseher« der Wafferbauinspeclor vom Rathe erficht, zweckmäßige Aenderungen tu Vorschlag zu bringen." Da beim Wiruerhochwaffer die Vorrichtungen und da- Handwerkszeug zum Ziehen der Schützen gar nicht in Frag« gekommen ist, so kann da- Referat mit dem Worte „endlich" nur andeuten wollen, daß zwischen dem Tage, an welchem da» verbiegen der Hebebäume und ein Kettenbruch stattgefunden, am 28. Juni, und zwischen dem Tage, an welchem der Wafferbautechniker um set» Gutachten ersucht worden, am 8. Juli, ein langer Zeitraum verflossen sei. Derselbe beträgt acht Tage uud der Lnregung de« Ausseher« ist sofort entsprochen, ihm auch jene „Weisung" schon am 28. Juni ertheilt »orveu. Zu einer größeren Eile lag in deu beiden letzte« Beziehungen keine Möglichst, in ersterer ve» ztehung mit Rücksicht auf die Bestimmung de- Elsterstuiher« keine Veranlassung vor. Wenn aber Seiten einzelner Mitglieder der Herren Stadtverordneten die Dringlichkeit ihrer Anträge so sehr betont worden war «nd wenn da» AuSschußgutachten erst am 17. Januar 1872 zum Vortrag gelangte, nachdem die Unterlagen bereit« am 31. Juli 1871 deu Herren Stadtver ordneten übermittelt worden waren, in welchem Verhältnisse steht dann rin Zeitraum von 5'/, Mo naten zu einer Zeit von acht Tagen? DaS Ausschuß - Gutachten enthält ferner di« Worte: „ohne baß davon (zw'ckmäßige Aenderuna an dev Vorrichtungen zum Ziehen der Schütze») nach der kürzlich stattgefundenen veflcktignna Etwa» auSgeführt worden wäre, so daß sich bei einer etwa plötzlich riutreteudrn Hochflath dte alte Litanei wiederholen würde." Diese „kürzlich stattgesundene Besichtigung" kann keine gründliche gewesen sein ; sonst müßte man bemerkt haben, d< ß am Elsterfluther zur Er leichterung der Handhabung der Schützen der Webrstie durch Beilegung eine- neuen 8 bi-
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