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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-01-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187801073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18780107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18780107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-01
- Tag1878-01-07
- Monat1878-01
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1878
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Ikrichektt täglich früh 6»/, Uhr. »rd«kO»» »4 Trp,»l!ii>„ JshUNniSgafi« 33. sprechß«»4t« der 8c4attti>n: Bermittags 10—12 Mir. Rachnnttags 4—6 Uhr. lAiiDßtz», der für dir nächff- l4«taft>de Kummer bestimmten lIaurate an Wochentagen bis Z3 yhr Nachmittags. an Louu- luad Festtagen früh bis '/.st Uhr. Is* »rn FUialrv fßr Jas. .x«i»ahmr : I Ott» «lrnim, Universitätsstr. 22. I L»»lS Lösche. Kalhannenstr. 18, p. »ur bis Uhr. Anzeiger. OMU für Politik, Lvcalgeschichtc, Handels- und Geschäftsverkehr. «>ch«,e ls.rs«. . ^e,„«,»t»»rei» viertelt. 4»^ML, Btwgckemplar 1» M. GedStireb sile EpraderlE» aGR Mvesördcrnng 36 «4. >L Ws«»»rd«ru»g 4b Mt. MjR«» Lgrs». Petitzeil« Ls- Pf. <»»Wr« «choften l«ut »nchuM Prris»«rr«»chmß. Tabellanschrr Satz nach höherem Tarif, »eetmaen mtttr deck ttedaest»»»rsttz die Spaltzeile 40 A Inserate find stet» an d. te»«W1«» zn seiiden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«»v»en»a« oder durch Posivorschuß. 7. Montag den 7. Januar 1878. 72. Jahrgang. Bekanntmachung. 8- L. Die Hundesteuer beträgt 40 Mark jährlich für jeden hier gehaltenen steuerpflichtigen Hund. Indem wir dies hierdurch wiederholt bekannt machen, fügen wir folgende im Gesetze vom 18. August ^868 enthaltenen, bez. nach 8- 4 dieses Gesetzes von uns getroffenen Bestimmungen hinzu: 8. I. Die volle Jatzressteuer ist für jeden Hund, welcher am 10. Januar des betreffenden Jahres hier gehalten oder später im Laufe des Jahres hier angeschafft wird, zu entrichten. Aus genommen sind s. junge Hunde bis zur nächsten Konsignation, also bis zum 10. Januar des folgenden Jahres, jedenfalls aber so lange, als sie gesäugt werden, d. Hunde, welche an andern Orten im Königreiche Lachsen gehalten und versteuert waren, im Laufe des SteuerjahreL aber hierher gebracht worden sind, bis zum nächsten Steuertermine, also ebenfalls bis zum 10. Januar des folgenden Jahres. Die Steuer für die am 10. Januar jeden Jahres als dem gesetzlichen Äormaltage mittels der Hauslisten consignirten Hunde ist dt- zum 81. desselben Monats, die Steuer für jeden im Laufe des Jabres angeschafften steuerpflichtigen Hund Kinnen 14 Tagen vom Tage der Anschaffung an bei Vermeidung executivischer Einziehung gegen Quittung und Empfang der Steuermarke an die Hundesteuereiiinahme »u entrichten. 8- 3. «er die Hundesteuer hiuterztcht, insbesondere einen am Lousignationsta-e gehaltenen Hnnd verheimlicht oder es nntcrlätzt, einen im Laufe des Jahres angeschafften steuer- Pflichtigen Hund Vinnen 14 Tagen von Zeit der Anschaffung an dei der Hundesteuer einnahme zur Versteuerung anznmelden, verfällt in die im ff. 7 des Gesetzes geordnete Strafe de« dreifachen Betrages der Steuer, sonach in eine Strafe von 00 Mark. 8- Wer ein Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen dasselbe gelöst ist, an Dritte überläßt, wer ein für einen jungen Hund ohne Steuerzahlung (8. 1 ».) empfangenes Zeichen einem steuer pflichtigen Hunde anlegt, sowie Derjenige, welcher von Andern ein Steuerzeichen ohne den be treffenden Hund behufs der Verwendung erwirbt, verfällt ebenfalls der Strafe der Steuer hinterziehung. 8. 5. In gleiche Strafe sind ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Orte zur Umgebung der hiesigen Steuer mißbrauchen. Di« oben in H. I unter b gedachte gesetzliche Befreiung greift nur dann Platz, wenn der fragliche Hund von einer an dem betreffenden Orte wohnhaften Person besessen und versteuert war, ehe er hierher gebracht wurde. Personen, welche auswärts Grundstücke besitzen, aber in Leipzig wesentlich wohnhaft sind, haben ihre Hunde hier zu versteuern, dafern sic dieselben hier regelmäßig bei sich haben. 8. 6. Wer im Laufe eines Steuerjahres einen nach 8- l unter s und d nickt zu versteuernden Hund anschafft, bei sich aufnimmt oder beim Umzüge mit hierher bringt, hat lnes binnen 14 Togen bei einer Ordnungsstrafe von 5 bei unserer Hundesteuereinnabme anzuzeigen und gegen Er legung von 2K H em Steuerzeichen zu lösen. Hierbei ist das Alter junger Hunde durch tbicr- ärztsiche Zeugnisse, die anderwarte erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Quittung nachzuweisen. 8. 7. Wer sich nur zeitweilig hier aufhält und Hunde bei sich führt, hat. dafern der Aufenthalt die Dauer von 14 Tagen erreicht, binnen dieser Frist bei 5 ^ Strafe für jeden Hund ein Steuer lichen «egen Erlegung von 25 ^ ,u losen. Wird hierbei die erfolgte Versteuerung an einem andern Orte dei Königreich-Sachsen nach» wiesen, ßv har eS hierbei zu bewenden. Entgegengesetzten Falles ist ein die Steuer deckender Betrag zu deponiren, und eS wird hiervon bei der Abreise ein der Zeit des Aufenthalts entsprechender Steuerbetrag innebehalten, der Rest aber gegen Rückgabe des Zeichens zurückerstattet. Hierbei wird für 1 bis 6 Tage 30 für jede Woche, sofern nicht ein Monat erfüllt ist, 40 für jeden Monat 1 .4! 50 ^ an an- theiliqer Steuer erhoben. Bei der Berechnung nach Wochen und Monaten wird die angcfangene Woche be». der angesangene Monat für voll angenommen. Gasthalter und Logiswirthe haben bei 5 .M Strafe die bei ihnen wohnenden Fremden von vorstehenden Bestimmungen in stenntniß zu setzen. 8- 8. Besitzer von Hündinnen, welche geworfen haben, sind verpflichtet, dies und die Race, die Zahl und das Geschleckt der geworfenen Hunde bei 5 .0! Strafe binnen 14 Tagen bei der Hunde- fteuereinnahme anruzeigen, auch, soweit die jungen Hunde hier bleiben sollen, für jeden derselben ein Steuerzeichen für 25 H zu lösen. 8. 9. Die Steuerzeichen sind von den Hunden am Halsdande zu tragen. Hemde, welche anszerhal» »er Häuser, «ehöste und fausttaen seschlsffenen Localt- täte« ohne gültige Markcn am Halsdaude getroffen werden, find vom Caviler weg- infangen und die Besitzer find um 8 ^ zu destrafcn Bmnen 3 Tagen können die eingefangenen Hunde gegen Nachweis der Bezahlung der Strafe und Steuer, sowie von 50 ^ Fanggebühr und 1 .4! für jeden Tag Futtergeld ausgelost werden, nach Ablauf dieser Frist aber sind dieselben zu tödten. Diese Vorschriften leiden auch auf solche Hunde Anwendung, welche nach dem Obigen der Steuer nickt unterworfen sind oder bezüglich welcher die Anmcldungsfrist noch nickt abgelausen ist. (8. 1 und 8- ?) 8. lO. Im Falle unverschuldeten Verluste- der Steuermarke wird gegen Erlegung von I 50 ^ eine andere ausgehändigt, welche aber zurückzugeden ist, wenn die verlorene sich wiederfindet. Ueber die Hundesteuer sind vielfach irrige Ansichten verbreitet, zu deren Berichtigung wir auf Folgendes Hinweisen: Die Steuerpflicht ist begründet, sodald üderhauPt ein Hund gehalten wird. Ob derselbe Eigenthum der Person ist, welche ihn bei sich hat, oder nicht, ist völlig gleichgültig, und etwaige besondere Umstände, welche den Besitz des Hundes herbeigesührt haben, können nickt von der Steuerpsticht befreie». Daher find Hunde, welche zugelaufen sind, welche man auf Probe oder in Pflege hat, welche matt nicht dauernd zu behalten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit denen Handel getrieben wird u. s. »„keineswegs steuerfrei. Ebensowenig befreit die Abschaffung oder der Verlust eines consignirten oder im Laufe des Steuerjahres angeschafften Hundes, für welchen die Steuer noch rückständig ist, von der Pflicht iu deren Entrichtung. Die Steuer ist nach dem Obigen fällig am 10. Januar jeden Jahres, beziehentlich am 14. Tage nach der Anschaffung des betreffenden Hundes. Wenn kurze Zeit danach rin Hund abgesckasst wird oder sonst in Wegfall kommt und deshalb um Srlah der Steuer nackgesuckt wird, kann nach Befinden ein solcher Erlaß bewilligt werden. Aber die sogenannte Abmeldung des Hundes bei der Steuereinnahme ist in dieser Hinsicht wirkungslos. Säumige Steuerpflichtige haben sich sofortiger gerichtlicher Execution zu gewärtigen und es ist keines wegs erforderlich, daß eine Erinnerung vorhergebt. Nach der ausdrücklichen Bestimmung in 88- 5, 6 und 7 des Gesetzes haben dia Hunde die Steuerzeichen am HalSdaode zu tragen und es wird daher dem Gesetze nicht entsprochen, wenn, die Zeichen am Maul korbe befestigt werden. Hiernach ist die zu Abwcudungder gesetzlichen Strafe häufig gebrauchte Entschul digung hinfällig, daß ein Steuerzeichen zugleich mit dem Maulkorbe abhanden gekommen fei. klebrigen- sprechen wir die Erwartung aus, daß die Hausbesitzer beziehentlich Administratoren der Käufer bei den Consigncuionen der Hunde für die richtige Ausfüllung der HauStiften Sorge tragen wevden, in sonderheit sich genaue Kenntniß davon verschaffen werden, ob und welch« Hunde gerade am 10. Januar im Hause vorhanden sind, damit Ungenauigkeiten, wie sie zeither nicht selten tzorDekvmmen sind, vermieden werden. Auch sind die Hauslisten vorschriftsmäßig von den Besitzern oder Administratoren der Häuser, nicht aber von den Hausmännern zu unterzeichnen. Leipzig, den 5. Januar !878. Der Rath »er Stadt Le 1Prt De. Georgi. vr. Reichel. Bekanntmachung. Nack 8- 4 des nackstehends abgedruckten Regulativs der Fnedensstiftung »find die Unterstützungen ans dieser Stiftung am Tage deS Friedensschlusses, sonach am 2. März, zu vertbcrlrn, und wir fordern daher Diejenigen, welche um solche Unterstützungen nachsuchen wollen, hierdurch auf, ihre Gesuche bis zum 81. Aanaar 1878 mit den nöthigen Bescheinigungen bei un- einzureichen. Spätere Anmeldungen würden für diesmal unberückficbtigt bleiben müssen. Im Uebrigen verweisen wir auf unsere nachstehend wieder abgedruckte Bekanntmachung vom »I. Juni 187b. Leipzig, am 17. December 1877. Der Math der Stadt LetPzta. vr. Georgi. Lamprecht. Bekanntmachung. Nachdem wir die Bestimmungen des Regulativs für die Frievensftiftung der Stadt Leipzig in einigen Puncten unter Zustimmung der Stadtverordneten abgeändert haben, bringen wir das abgeünverte Regulativ nachsteheud zur allgemeinen Kenntniß. 8. 1. Der Zinsfuß des Stiftungscapitals an «0,000 X wird auf 5 Procent jährlich festgesetzt. Die Zinsen laufen vom 1. Januar 1871 an. - M A. 2. Die Zinsen werden Verwendei zur Unterstützung solcher in Leipsig wohnhafte» Javas" Angehörigen von Gefallen«, oder verstorbenen Invaliden aus dem Kriege 1870/71, di« «Wer Hüll ^ K. S. Ueber di« Gewährung der Unterstützung beschließt eine aus je 8 Mitgliedern de- Raths und der Stadtverordneten zu bildende Deputation. . 8. 4. Die Bertheilung der Unterstützungen findet regelmäßig alljährlich am Tag« de- FriedenSschluffts statt; ausnahmsweise können Unterstützungen auch außer dieser Zev nach Ermessen der Deputation ge währt werden. 8. 5. Ueber Einnahmen und Ausgaben wird der Rath alljährlich Rechnung ableaen. z. «. Abänderungen dieses Regulativs bleiben dem überernstimmenden Beschlüsse des RathS und der Stadtverordneten Vorbehalten. Leipzig, am 2l. Juni 1875. Der «attz Ne» Ut«»t LeiPzia. vr. Koch. S. Mechler. Holz-Auktion. Mittwoch, den 28. Januar 1878 sollen von Vormittags S Uhr an aus den neuen Sckießständen am Lcutzsck-Wahrener Fahrweg, in der Nähe der Fluthrinne im «urgauer Forstrevier ca. lOOAdraum- und 80 Langhaufrn unter den im Termine öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meist bietenden verkauft werden. Zusammenkunft: am Leutzsck-Wahrener Fahrweg und der Fluthrinne. Leipzig, am 24. December 1877. DeS RathS Forst-DePUtatta«. ^ 1u88ervftleiitllklte MieuiH <l«8 Lrrllivlten Vvrli'k8verelil8 «lee 8tL«It belprtz. Nontag äoa 7. äanuar, ädsnäs 8 Vkr lm blaaon 8»a1>» äor Vontraldalle. Tagvsorännng i 1) Vortrsx „lieber die 8«itbvendiakeit der sWkelickea Verülsentliebuog von verlebten über äs« ölkentücke <,e8>in<1keit8>ve»en der 8t»dt l>eiprig. — 2) NiUbeiluog über die V»bl rveier Nitglieder rum gemisckten ^uü«eku»8 kür üllentlieke Ke^undbeitspllege. — 3) Nittkeilung eine» von der Nagdedurger l-ekenüversickerungs t-eselkeksst gemuckten Vurucklsg». vr. klv88« LagesgeschichMche Ueberficht. LetPjt», «. Januar. Nach übereinstimmenden Nachrichten betrifft die insAuge gefaßteR ei ch sv c rwaltungs-Reform dje Stellvertretung des Reichskanzler-, die Ver bindung mehrerer Reichsämter mit preußischen Ministerien, die Wirthschaftsreform und schließlich die entsprechenden Personenfragen. Einen günstigen Abschluß der Verhandlungen des Reichskanzlers mit Führern der Nationalparlei vorausgesetzt, wird die endgültige Lösung selbstverständlich die Zustimmung des Kaiser«, des Staats-Ministeriums, des Bundes rath« und des Reichstag« erfordern. Die Zeitungs- anaaben über die Personenfragen gelten für ver früht. Eine interessante Frage, die mit der inneren Krisis zusammenhängt, ist das Problem, ob die ins Auge gefaßten neuen Ordnungen des Reiches, wie man pe vermuthen will, Verfassungs änderungen bedingen «der nicht. Auf den ersten Blick sollte man glauben, daß beispielsweise die etwaige Errichtung eine« Reichsfinanzamtes, dessen Triaer der preußische Finanzminifter wäre, sich als Ausführung der zweiten Nummer des Art. 4 der Reitfisversaifung rechtfertigen ließe, welche der Com- petenz des Reiche- „die Zoll- und Handelsgesetz- gebung und die für die Zwecke des Reiches ru ver wendenden Steuern" zuweist. Der künftige Reichs- Finanzminister würde natürlich nur diejenigen Zweige verwalten, welche die Verfassung dem Reiche zuweist. Selbst in BundeSrathsrreisen, wo man denn doch wenigstens in den Gesprächen mit den einschlagenden Fragen sich zu beschäftigen anfüngt, soll die Ansicht Vertreter haben, daß es ru jener Einrichtung keiner Aenderung der Her- faffrmg bedürfe. An Stellen indessen, wo man von den letzten Barziner Besprechungen in der einen oder anderen Weise Einiges erfahren haben kann, scheint eine Verfassungsänderung al- noth- wendig vorausgesetzt zu werden, sei es, daß man glaubt es müsse den Particulariften jeder Vor wand der Klage über eine übcrgreifende Auslegung der Verfassung entzogen werden, sei es, daß doch eine Entlastung de- Reichskanzler- in einer Weise geschaffen werden soll, die ohne eine Aenderung der Verfassung nicht möglich sein würde. Die Nachrichten über die im BundcSrathc ge machten socialpolitischen Vorlagen lassen zwar ein eingehendes Urtheil noch nicht zu, dürfen jedoch im Allgemeinen mit Genugthuung ausge nommen werden. Das Versprechen, welches der Präsident deS Reichskanzleramts un letzten Früh jahr gegeben, wird durch die Vorlagen vollauf ein- gclöst. Es ist durchaus zu billigen, daß die Reform der Gewerbeordnung zunächst auf diejenigen Puncte beschränkt bleibt, über deren Aenderungsbedürftig- keit so ziemlich auf keiner Seite ein Zweifel be steht, und über deren künftige Gestaltung m den betreffender: Rcichstagsdebattcn wenigstens eine an nähernde Ueberemstimmung der Anjichten hervor- aetreten ist. Eine Hcreinziehung der streitigeren Fragen in die vorliegende gesetzgeberische Maßregel würde dieselbe von vornherein zum ^ urtheilt haben. Die Bcrathung BuNdesrathe wird, da diese A seit langer Zeit aus der Tagl lichen Besprechung gestanden Regierungen beschäftigt Haber größere Schwierigkeiten von S erwünscht wäre es, wenn alSdan der Gesetzentwürfe und Ausarbeit das Ganze alsbald der Oeffentli würde, auch wenn der Reichstag bis übsrgeben dahin noch nicht versammelt sein sollte. Es haben zwar über die Verhältnisse der Gesellen und Lehrlinge, sowie über die Beschäftigung von Frauen und Kindern in Fabriken bekanntlich eingehende Untersuchungen stattgefunden, deren Ergebnisse während der letzten ReichStaassession veröffentlicht worden sind; gerade die Beschaffenheit dieser Ergebnisse läßt eS aber durchaus nicht überflüssig erscheinen, daß die Stimme des Publikums auch jetzt noch im weitesten Um- fanae zu Gehör komme. Die Tagesordnung der am 14. d. M. beginnen den sechsten Sitzungsperiode desDcutschenLand« wirthschaftsrathS ist von hervorragendem actuellen Interesse, besonder- wegen de- Gewichts, welches in ihr auf die schwebenden socialpolitischen Kragen gelegt wird. Obenan steht dabei die Er örterung des Einflusses, welchen die Revision der Gewerbeordnung auf die landwirthschastlichen Ver hältnisse haben würde. Angesichts der Gewißheit, daß diese Angelegenheit den Reichstag demnächst beschäftigen wird, werden die betreffenden Debatten de- Landwirthschastsraths die allgemeinste Aufmerk samkeit auf sich ziehen. In Berlin hat am Donnerstag daS erste Debüt der Herren, ivelche die kühne Absicht haben, eine neue chriftliche-sociale Arbeiterpartei zu begründen, stattgesunden, ist aber, wie sich nicht ander- erwarten ließ, mehr al- kläglich ausgefallen. Die Socialdemokraten waren durch ihr Partei organ angewiesen worden, zur Stelle zu sein, sie besetzten in der Zahl von einigen Hunderten den Saal und waren unbestrittene Herren der Ver sammlung, wie denn auch ihr Herr Grottkau zum Vorsitzenden vroclamirt wurde. Mit dem vorge schobenen Referenten, einem gewissen Herrn Grüne- oerg, hatten die Christlich-Socialen einen unglück lichen Griff gethan, denn der Herr schwatzte während einer Stunde in einem entsetzlichen Deutsch so viel ungewaschenes Zeug zusammen, daß er oftmals durch turbulente Heiterkeit und stürmischen Lärm unterbrochen wurde. — Hatte bis hieher die Ver sammlung den Charakter eines Sylvesterscherres, so wurde die Sache ernst, al- Hofprediger Stöcker die Tribüne betrat, um Herrn Grttneberg zu unterstützen und man muß sagen: freimüthig und furchtloS die N>ee deö christlichen SocialismuS zu vcrthcidigen. Er betonte es als ein wichtiges Factum, dag sowohl Grüneberg al« auch Klinkhardt und Andere vom SocialiSmuS abgefallen und zum Christentum rurückgckehrt seien. Man schelte die Pastoren mit Unrecht Verbündete des Capital-. Er sei zwar Hofprediger, stamme aber aus armer Arbeiter familie und wisse sehr gut, wo den Arbeiter der Scbuh drücke, wisse aber auch, daß man trotz der vielen Mängel der heutigen Zustände auch im heutigen Staate ein glückliches und zufriedenes Dasein führen könne. Er wolle dem Arbeiter stande nach bestem Wissen helfen, freilich aber auf anderem Wege als die Socialdemokraten. Die Forderung des socialen Staates lasse sich nicht in einer greifbaren Spanne Zeit und nicht ohne blutige Re volution erreichen und dieBertröstuug auf den socialen Staat sei daher auch ein „Wechsel auf eine ungewisse Zukunft." (Beifall und Lärm^) — Seine Worte gaben Herrn Most erwünschte Gelegenheit, in feiner vekannten düsteren, theatralischen Redeweise mit dev, „Pfaffengeschlecht" blutige Abrechnung zu halten. Er suchte die Scheiterhaufen de- Mittelalter-, die Greuel de- Bauernkrieges hervor, um unter stür mischem Jubel zu demonstriren, daß katholische und protestantische Pastoren zu allen Zeiten im Namen des Ehristenthum- furchtbar gehaust haben. „Mit Ihrer christlichen Liebe bleiben Sie uns als» dem Halse! Wir kennen Ihre Vergangenheit a»d schemm
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