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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186204248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620424
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-24
- Monat1862-04
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1862
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114, Donnerstag den 24. April. 1862» . . Bekanntmachung. In Gemäßheit der Stipendiatenordnung vom I. September 1853 wird denjenigen mit einem MaturitätS-Zeugniß versehmen Herren Studirenden, welche mn ein von der Collatur des Königlichen Hohen Mtnisterii des CultuS und öffentlichen Unterrichts abhängiges Stipendium nachsuchen wollen, hiermit bekannt gemacht, daß sie ihre dieSfallsigen Gesuche, welchen die 8. 2. dk Stipendiatenordnung 8ud a. bis 5. specificirten Unterlagen beizusügen sind, vom JE. April 18EZE bis IO. Mai L8VE bei der UniversitätS-Quästur (auf der Expedition des UniversitätS-GerichtS) einzureichen haben. Später eingehende Gesuche können nicht angenommen und beachtet werden. Die Namen derjenigen Herren Studirenden, welche bereits in früheren Semestern mn Verleihung eine- dergleichen Stipmdii nachgesucht haben, deren Gesuche aber noch nicht berücksichtigt worden sind, werden in dem Verzeichnisse der Bewerber fortgeführt, weSh.Ub ein wiederholtes Anhalten nicht erforderlich ist. UebrigenS wird auf die an dem inner« und äußern schwarzen Bret im Kreuzgange deS PaulinumS und in dem Eonvict befindlichen Anschläge verwiesen. Leipzig den 22 April 1862. Die Gphoren der Königlichen Stipendiaten. , Bekanntmachung. Die Abftchre der auf den diesjährigen Holz - Auctionen im Rofenthale erstandenen Nutz- und Brennhölzer konnte bei der in Folge deS letzten Hochwassers stattgcfundenen Unwegsamkeit eine Zeit lang nicht füglich erfolgen. Nachdem jedoch jetzt und. bereits seit längerer. Zeit ein Hinderniß der Abfuhrc nicht mehr besteht, werden hierdurch die Ersteher der auf den Gehauen beS^RysenthaleS noch liegenden Hölzer aufgefordert, die Abfuhre derselben bei Vermeidung weiterer, den LicltatiantzbMlgrntgen entsprechender Maßnahmen ohne Verzug und spätestens bis A. Mai d. I. vollständig zu bewirken. Leipzig den 17. April 1862. Des Akaths Forst-Deputation. Handelskammer. - - Beim Rach weil'! Zur Lhat eil'! Das Jahr 1862 hat Sachsen in den.Genuß zweier bedeuten der, von Vielen lana^ ersehnter ÄnstituüoNen gesetzt. Aus dem Chaos von Gesetzen, Verordnungen, Mandaten, Kammerausschrei- ben, seit der Römerzeit bis auf unsere Tage, führt uns das all gemeine deutsche Handelsgesetz in das Licht volksthüm- lichen, einheitlichen Verständnisses. Das Gewerbe ist frei von bisherigen Beschränkungen, das Recht auf selbstgewählte Arbeit, mit dem Gesetz vom 15. October 1861, dem Bürger wiederaegeben. Auch ein erfreulich Maß Selbst regierung, von welcher unsere Genossenschaft jetzt zum ersten Mal in der Wahl einer Handelskammer Gebrauch machen soll. ES wäre wohl an der Zeit, ein Wort darüber zu reden. Der §. 125 des Gewerbegesetzes bezeichnet sie ») als begutachtende, sachverständige Organe, bestimmt, dem Ministerium des Innern in Fragen zu dienen, welche den Handel des ganzen Landes oder Bezirkes angehen, b) als selbstständige Vertreter der gemeinschaftlichen HandelS- InteresseN, befugt, selbstständige Anträge und Wünsche an das Ministerium des Innern oder die betreffende Regierungs behörde-u.. richten,!... und verlangt endlich» daß sie alljährlich unaufgefordert Bericht über die Lage des Handels in ihrem Bezirk erstatten. DaS neue Institut wird darnach wenig Arbeit und geringen Erfolg haben, wenn es» nur die gesetzliche Pothdurst verrichtet. — Ein Paar Zahlen, ein Bischen statistischen Machweises, einige in teressante Vorkommnisse lassen sich durch einen tüchtigen Secretair zu einem erträglichen Jahres - Bericht ausdehnen. Und drüber hinaus wird, wie gerüchtweise verlautet, die Regierung wenig ver langen. Aber tritt die Handelskammer aus der engen Schranke des Nothdürftigen in das große Gebiet des Erlaubten — da eröffnet sich für sie ein wertes fruchtbares Feld gesegneter Wirk samkeit. Die Sorge für Erhaltung, Ausdehnung und zeitgemäße Entwicklung des Zoll vereins, Vertretung ihrer Mandanten gegenüber den öffentlichen Ver kehrs-Anstalten, dem Post-, Eisenbahn-, Schifffahrt-, Telegraphen-, Bank- und Versicherungs-Wesen, Sichtung der Handels- und Verkehrs-Usanzen, Sammeln und Verbreiten statistischer Nachweise, dieser schätzbaren Hülfsmittel für den Geschäftsmann, prompte Kenntniß der Verkehrsfortschritte im Ausland und Einführung derselben, unter gehöriger Berücksichtigung unserer Verhältnisse, das Erschließen neuer Hülfs- und Absatz-Quellen liegt den Handelskammern ob, soweit das Gesetz es gestattet. Die Leipziger aber, deren Bezirk mehr mit Verbreitung der Güter als mit Erzeugung, mit dem Handel mehr als mit der Industrie sich beschäftigt, soll zugleich Wacht halten gegen die Ueber griffe der Schutzzöllner. Endlich mag die Handelskammer der Regierung mit Rath und Thal zur Hand sein während des Ueberaangs der Gewerbtreibendeu aus den beseitigten Institutionen in die Gewerbefreiheit. Was auch gegen diese geschrieen und geschrieben sein mag, vom Hand werkertag in Berlin bis auf den Nothschrei eines Kramers in. Nr. 102 d. Bl. herunter, sie wird bestehen; denn die Zeit des ent fesselten Gedankens will in die Freiheit, in die rechte, gesetzmäßige, in den Lebens-Odem für Handel und Wissen! Der Mensch un serer Tage kann nicht mehr in der Idylle einer sechsjährigen Lehr- jungenzelt, eines mindestens zweijährigen gezwungenen Handels- diensteS auf derselben Stelle seine Jugend versitzen, um alsdann die Handschellen der Kramer-Ordnung sich anlegen zu lassen, und endlich, als für den höchsten Lebenszweck, in den Innungsversamm lungen dafür zu sorgen, daß Alles fein beim Alten bleibe! Nicht weil, sondern obgleich sie Zunftgenossen waren, sind Vor bilder unseres Standes groß geworden, und die Ouvrard, Roth schild, Heine, die Arckwright, Marshall und Kramsta haben's auch ohne zünftige Lehre gekonnt. Die Innung — schon der Name paßt nicht mehr für den Handelsstand von Leipzig, dem der Beruf geworden ist, nach außen zu schreiten — die Innung, mit der süßen Gewohnheit des Regieren«, Befehlend, Verbieten« und Anordnens, wird nicht leichten Kaufes da« Heft aus der Hand geben, und ihr, der bisher Allein Berechtigten gegenüber wird die Handelskammer einen schweren Stand haben. Al« ein Glied des allgemeinen BerkehrS-OraapisMuS soll sie volkSwirthschäftlich vereinigen, was die Satzungen lener zünftig getrennt; wird'-ihr gelmgen, all'ihre Obliegen-
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