Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186205137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-13
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«1. nb. ir. 2». sche 27. her, !, H. deut» r. 13, kreuz. Hau-. ni. hnerH re. oou Anzeiger. Amtsblatt des Kiiliijst. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M lL3. Dienstag den 13. Mai. 1882. Bekanntmachung. Da- Aufbauen und Abttagen der sog. Leder- und Lederwaagenbuden, so wie die Aufbewahrung derselben, soll auf die Dauer von 10 Jahren auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei zu betheiligen ge sonnen sind, können die Bedingungen aus dem RathS-Bauamte einsehen und haben ihre Forderungen bis zum Dienstag den RS. Mai d. I. daselbst versiegelt mit der Aufschrift „Lederbuden" schriftlich abzugeben. Leipzig, den 7. Mai 1862. DeS Raths Deputation zum Bndenwesen. Bekanntmachung. DaS Aufbauen und Abträgen so wie die Aufbewahrung der der Stadtgemeinde gehörigen Buden, und zwar: 1) die sogen. Leinewandbuden, 2) die sogen. Jndenbuden und Meststände, und 3) andere Meßbuden re., welche bisher von den Arbeitern des RatbSbauhofeS ausgebaut wurden, sollen, wie oben bemerkt, in 3 Theilen an den Mindestfordernden auf die Dauer von IO Jahren vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei betherligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Bedingungen auf dem RathS-Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zum 10. d. M. daselbst versiegelt mit obigen Bezeichnungen einzureichen. Leipzig, den 10 Mai 1802. DeS RathS Deputation zum Budenwesen. ^Bekanntmachung. Die zum Reubau der Turnhalle erforderlichen Maurer- und Steinmetzarbeiten sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Auf unser« Bauamte liegen die ArbeitSverzeichm'ffe nebft Bedingungen und Zeichnungen zur Einsicht «uS und eS sind daselbst die Preisangaben bßO den >G. Mat ßd. v. mit der Aufschrift „Turnhallen- Reubau betreffend", versiegelt wieder abzugeben. Leipzig den 13. Mai 1862. De- RathS Bau-Deputation. Verhandlungen -er Sta-tveror-nrten am 7. Mai 1862. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Nach Erledigung der Registtanden - Eingänge theilte Vorsteher vr. Joseph mit, daß er die heutige außerordentliche Sitzung nur mit Rücksicht auf einen als sehr dringlich bezeichneten Gegenstand, den Ankauf des Herrn Glasermeister Weber gehörigen Bauplatzes in der Wiesenstraße, anberaumt habe, daß aber die erwartete Vor lage noch nicht eingegangen sei, weil der Rath sich inzwischen ver anlaßt gesehen habe, seine definitive Beschlußnahme auszusetzen. Hierauf trug Herr vr. Günther ein Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Beseitigung der Baumreihen an der Waldstraße, deren Herstellung, den dortigen Brückenbau re. vor. Der Rath schreibt darüber: »Die Herstellung der Waldstraße giebt uns zu folgender erge benster Mmheilung Veranlassung Die Bepflanzung derselben mit vier Baumreihen betreffend, so haben die Herren Stadtverordneten beharrlich unsere Berechtigung zur Beseitigung der beiden äußeren Baumreiheu in Abrede gestellt und daran den Antrag auf Wiederanpflanzung der beseitigten Bäume geknüpft. »Wenden wir uns zuvörderst zu der die obwaltende Differenz zwischen beiden Eollegien veranlassenden Rechtsfrage, so haben sich darüber bisher die Ansichten schroff gegenübergestanden; wir mei nen aber, daß damit der Sache nicht gedient sei und erklären un sererseits, daß wir auf unserer bisher festgehaltenen Ansicht im Interesse der Sache und des guten Einvernehmens mit Ähnen nicht weiter beharren, vielmehr die Rechtsfrage auf sich beruhen lassen wollen, indem wir zur Bethätigung dessen unsere folgenden Beschlüsse Ihrer Zustimmung unterbreiten. »Wir suchten uns zuvörderst über die Möglichkeit der Ausfüh rung Ihres Antrags Gewißheit zu verschaffen. Der deshalb be auftragte Gärtner Herr Wittenberg legte nn- darauf ein Project vor, wonach die beiden äußeren Baumreihen je 8 Ellen von der Bau fluchtlinie, die mittleren beiden aber je von den äußeren 10 Ellen ent kernt zu stehen kämen, so daß mithin die Fahrstraße von 26 Ellen Breite auf 18 Ellen, die beiden daneben innerhalb der äußeren Baumreihen liegenden Fußwege aber auf 10 Ellen Breite vermindert werden würden. Die Kosten für diese Umänderung waren auf 710 Thlr. vom Gärtner und daneben noch für die Verlegung der Einfalllöcher und Beischleußen vom Bauamte mit 150 Thlr. ver anschlagt worden, so daß im Ganzen der Aufwand sich auf 860 Thlr. feststellte. „Ungeachtet so mannichfacher Bedenken hiergegen wollten wir doch, um Ihren Wünschen ru entsprechen, die Ausführung dieses ProjectS nicht beanstanden, sofern die bei dieser ganzen Slraßen- Anlage beteiligten Herren Prof. vr. Frege und l)r. Heine zu dieser Abänderung des ursprünglichen Planes ihre Zustimmung ertheilen würden. „Obschon nun Letzterer mit der Erklärung, daß er die Wald straße für eine öffentliche Straße halte, und daher diesem Projecte weder zuzustimmen noch dagegen etwas einzuwenden habe, der Ausführung der Vorlage nicht hinderlich gewesen sein würde, so versagte doch dagegen Herr Prof. Di-. Frege diese verlangte Zu stimmung und motlvirte seine Weigerung mit folgenden Gründen: 1) ES wäre doch bedauerlich, wenn die den gegenwärtigen Fahr weg von 26 Ellen begrenzenden Bäume wieder verpflanzt und dadurch, wenn auch nicht in ihrer Entwickelung gerade ul gestört, denn doch aufgehalten werden sollten. 2) ES würde der Schönheit der Gesammt-Anlage, so zu sagen der malerischen Wirkung deS Ganzen Eintrag gethan werben, wenn die Breite des Fahrwegs von 26 Ellen auf 18 Ellen beschränkt würde; auch bei 18 Ellen Breite könne der Fahr weg nicht zu schmal genannt werden: bei zeitweise gesteiger tem Verkehr würde es jedoch der größeren Sicherheit wegen immerhin wünschenSwerth sein, einen breiteren Weg zu haben; 3) werde man sich nicht verhehlen dürfen, daß einmal der Fall eintteten könne, die nach dem mitgetheilten Vorhaben 8 Ellen entfernt von der jetzt angenommenen Baufluchtlinie zn pflan zenden Bäume — die äußere Reihe — ganz beseitigt zu wünschen. Die Bäume entziehen den Häusern Licht und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite