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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.01.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186801284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-01
- Tag1868-01-28
- Monat1868-01
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.01.1868
- Autor
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und Anzeiger. eyer. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Palmbau de Prasse.! Lettin. Rusfie. zum Magts garui. )tel garni. Rusfie. t. Hombu e Pruffe. . Palmbau !t. Dresdens ür. Bahnh» und bürg, Baii Dienstag den 28. Januar. 1868. Bekanntmachung. dabei zu Beiträgen gezogene Terrain ist nach unten von dem Elster-Tratte nächst unterhalb des neuen Leipzig-Plagwitzer ges begrenzt. — Die untere Abtheilung umfaßt die Niederung von der Fluthbrücke der Thüringischen Eisenbahn bei Möckern abwärts bis zur udesgrenze; für diese Abtheilung ist das Beitragsverzeichniß den Betheiligt^n bereits vorgelegt worden. Du mittle Abtheilung endlich, bei welcher Grundstücke der Fluren Leipzig, Barneck, Böhlitz-Ehrenberg, Gohlis, Leutzsch, ^enau und Möckern als beitragspflichtig betheiligt sind, soll eb ' ' ' . - «» ' ^ ^ ° ihrung gelangen und es ist deshalb für diese mittle Abtheilung ormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr jeden Wochentags bestimmt " " ' ^ . ^ ' soi ^ rrpflichteten in Gemäßheit des Gesetzes vom 9- Februar 1864 hiervon in Kenntniß gesetzt und aufgefördert , ihre Inhalt des Verzeichnisses der Beitragsverhältnifse und gegen den Entwurf der Genossenschaftsordnung gerichteten Lieb. »re<den, leS Sieb, z. Palmbai r Baum reerSH. gai , Hotel »-Agio 14! Ameril. ^/r; Erieba »eutige Gp> werden die Ve, gen, gegen den Widersprüche, Einwendungen und Erinnerungen, bei deren Verlust, bls"längstens Freitag den 7. Februar 1868 Mittags 12 Uhr Unterzeichneten Commissar anzubringen. Binnen derselben Frist, also längstens bis zu dem 7. Februar 1868 Mittags 12 Uhr, sind etwaige Entschädigungsansprüche der tz. 15. flgde. tz. 26. des Gesetzes vom 15. August 1855 gedachten Art beim Cormmssar anzumelden, widrigenfalls sie im Ver- sttungswege nicht weiter beachtet werden können. Der Commissar oder dessen Stellvertreter wird am 23., 24. Januar und 6., 7. Februar 1868 Vormittags im oben bezeichneten kueau zugegen sein. Dem Rache der Stadt Leiprig, so wie den Vorständen der Gemeinden Böhlitz-Ehrenberg, Gohlis, Leutzsch, Lindenau und lockern ist zur Einsicht für die Betheiligten das oben erwähnte Verzeichniß auszugsweise zugefertigt worden. Dresden, am 27. December 1867. Der Königliche Commissar: Künzel, Reg. Rath. Bekanntmachung. l. Delegation ier js isetz- )en Di rtenhau cige ienfrage :g, Graf So :n Sitzung uern^' s, w chen A> lizeigl Aamm S derselbe» lg der " Für den Besuch der Vorstellungen im neuen Theater treffen wir hiermit folgende Anordnungen: 1) Das Drängen zum Eingänge und rur Cafse darf nicht 'stattfinden; eS haben vielmehr die Ankommenden nach Anweisung der anwesenden Polizeibeamten der Reihe nach sich aufzustellen und nur in dieser Reihenfolge Zutritt zur Casse zu nehmen. 2) DaS Belegen ungesperrter Plätze vor Beginn der Vorstellung ist unstatthaft. 3) Die Anfahrt nach dem Theater erfolgt vom AuguftuSplatze ° ^ Bahnhofstraße und bez. Goethestraße führenden Wegen. aus, die Abfahrt auf den hinter den Pavillons nach der Reihenfolge nach in Gebrauch zu nehmen und ist ein Belegen derselben, sobald nicht gleichzeitig eine Person darin Platz nimmt, unstatthaft. 5) Zuwiderhandelnde haben nach Befinden Arretur und Bestrafung zu gewärtigen. Leipzig, den 24. Januar 1868. Der Rath und DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Rüder. Schleißner. 1) Wilhelmine Henriette Wersic Straße 24, Bekanntmachung. Die Beaufsichtigung der gegen Ziehgeld bei fremden, nicht verwandten Personen allhier untergebrachten unehelichen Kinder bis zu Aufnahme in eine Schule hat uns seit mehreren Jahren Anlaß gegeben, besonders pflichttreuen Ziehmüttern aus dem durch thättgkett begründeten Fonds der Ziehkinderanstalt, so weit es die Mittel gestatten, entsprechende Geldprämien zu ertheilen. So auch jetzt die Ziehmütter 12) Friederike Auguste Funk, Münzgafse 3, 13) Christiane Friederike Wilhelmine Scheibe, Gerichtsweg 6, 14) Sophie Wilhelmine Gehlicke, hohe Straße 24, 15) Marie Louise Emma Backen, Colonnadenstraße 13, 16) Rosalie Günnel, Katharinenstraße 15, 17) Henriette Wilhelmine Pauline Voigt, Brüderstraße 19, 18) Johanne Sophie Diettxich, Antonstraße 8, 19) Friederike Therese Manecke, Gerberstraße 49. 20) Emma Rosalie Gensel, Alexanderstraße 6, 21) Marie Juliane Hiller, Grimm. Steinweg 9, 22) Amalie Auguste Fölk, Pleißengafse 9, Eisenbahnstraße 12, 5) Emilie Emma Lippe, Iöhannisgäffe 14, k) Friederike Voigt, HoSpitalstraße 13, 7) Sophie Henriette Ackermann, Bauhofstraße 1, l) Friederike Auguste Fuchs, UlrichSaasse 33, . lrichSgasse 47, 49 , ränge Straße 9, Mwien von resp. 3 Thaler und 2 Thaler. Wir bringen ihre N «vertrauten Kinder, Leipzig, den 25. amen, in Anerkennung der bewiesenen Pflichttreue und in Erwartung fernerer sorgfältiger Pflege der ihnen Ke, zur öffentlichen Kenntniß. uar 1868. DaS Armen-Direktorin«.
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