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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187803092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18780309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18780309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-03
- Tag1878-03-09
- Monat1878-03
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1878
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Erschrtut täglich früh 6'/, Uhr. Lebattt»» >,» Johann isgasse SS. Lpkrchll»«dc» Kn Xrbarttso: » Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. «»nähme der für dir «flchst- solaendr Nummer bestimmten Jmernte an Wocheutagn, dis ?. Uhr Nachmittags, au Sonu- i> nd Festtage» früh dis '/,8 Uhr. I» de« Filtate» für >«s. 1t»aah«e: Otto Ktrmm. UnwersttLtsstr. 22. ÄMiS Lösche, Latharinrnstr. 18. v. nur dis '/,8 Uhr. MMger,Tageblatt Anzeiger. OlM für Politik, Localzkschichte, Handels- «ad TeschästSderkehr. «»flage 1S.30V. ZU»a»r»k»I»»rtt» viertelt. incl. Vringrriohn 5 Ml., durch die Post bezogen S KL Jede einzelne Nummer 24 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gedthren für Extrabeilage« »hne Postbefürderung ZV Btt mit Posldefdrderung 4b Mt Z»ierale Sgesp Petttzeile 2V Pf Größere Schriften laut unferem Preisverzeichniß. — Tabellen^ Ober Satz nach höherem Tarif *ella»e« ««Irr de» XröatttmmNi» die Spaltzeile 40 Pf- Inserate find stets an d. Gichebittc» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praoamuaraaut« oder durch Postvorschuß. tz8. Sorrnckbend den 9. März 1878. 72. Jahrgang. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag dm 10. März nur Vormittags bis ',9 Uhr geöffnet. Vermietung in der Fleischhalle am Hospitalplatze. Die für den 28. April d. I. gekündigte «dtheilnng Nr. II der Fleischhaie am H»Shitnlhl«tze soll Dienstag, den IS. dies. Man. Vormittags II Uhr an RathSstelle gegen einmonatliche Kündigung vom 27. «tzrtl d. I. an anderweit an den Meistbieten den nermiethet werden. Die Versteigerungs- und Vermiethungsbedingungen können ebendaselbst schon vor dem Versteigerungs termine eingesehen werden. Leipzig, den «. März 1878. Der «nth der Stadt Leipzig vr. Georgi. Centtti. Nach A. 7 des Gesetzes über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern vom 15. Octbr. 18<8 muß Jeder, welcher die Fischerei auSüben will, ohne an der Stelle, wo er Dies thut, entweder als Fischerei berechtigter, oder als Pachter, oder als angestellter Fischer zur Ausübung der Fischerei befugt zu sein, mit einer von der Polizeibehörde beglaubigten Fifchkarte versehen sein, und hat dieselbe bei Ausübung der Fischerei stets mit sich zu führen. Zuwiderhandlungen ßnd mit Geld bis zu 15 Mark oder entsprechender Hast zu bestrafen. Die von der hiesiaen Fischer-Innung für dre fließenden Wasser in der Stadt und in der Umgegend, so weit derselben das Iiscbrecht darin zusteht, ausgestellten, aber nur zum Angeln und unter Ausschluß des Gebrauchs von Hechthaken berechtigenden, für das laufende Jahr gültigen Fischkarten werden in der Registratur unseres Commifsariates am Naschmarkt 9 gegen Erlegung von Drei Mark auSgegeben. Äipzig, am 8. März 1878. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die in der Zeit vom 18./IS. Februar bis mit I. Mürz dieses Jahre- an der Frankfurter- und Lesstngstratze. im Naundörfchen und am Nnnftndter Steiutoeg allhier einquartien gewesenen Mannschaften vom K T. 8. Jnfanterie-Negiment „Prinz Johann Georg" Nr. 1-7 kann in den nächsten 8 Tagen bei unserm Quartteramte, Rathhaus, 2. Etage, erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am v. März 1878. Der «ath »er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lamprecht. Der russisch-türkische Friedensvertrag. Ueber den Inhalt desselben geht der „Köln. Ztg." nuS Pera von» 7. März ein ausführliches Telegramm zu, das die Bestimmungen dcS Vertrages — offenbar auS diplomatischer Quelle und anscheinend dem Wortlaute sich annähernd — Punct für Punct in zusammen 29 Paragraphen aufzählt. Obwohl von Petersburg aus gewarnt worden ist, den aus gestreuten Gerüchten über den (auch dort noch nicht authentisch vorliegenden) Friebensvertrag unbeding ten Glauben zu schenken, wollen wir dock nicht unterlassen, die Lesart der „K. Ztg." zur Kenntnis; uuserer Leser zu bringen, zumal sie ziemlich positiv und plausibel austritt. Danach enthält der Ver trag folgende Bestimmungen: 11 Montenegro wird unabhängig und erhält Nntioari. . 2) Ueber se>ne Beziebuna.n zur Pforte bleibt eine weitere Uebereinkunft Vorbehalten. Streitigkeiten sollen durch Oesterreich und Rußland geordnet werden. 3) Serbien wird unabhängig, erhält Nisch, den Thalweg der Drina und Kleinzwornik. 4) Dre Muhamedaner können ihr bewegliches Eigen- Ibum behalten. Eine türkisch-serbische Commission soll in zwei Jahren über die Fragen des unbeweg lichen Eigenthums, in drei Jahren über die Veräuße rung von Staats- und Kircheneigenthum (Bakus) entscheiden. 5) Rumänien wird unabhängig; die Frage der Kriegsentschädigung soll durch einen besonderen Ver trag zwischen Rumänien und der Türkei geregelt werden. Die rumänischen Unterthanen werden in der Türkei dieselben Reckte haben wie die der anderen Mächte. 6) Die endgültige Grenze der Bulgarei wird durch eine türkisch-russische Commission gezogen werden noch vor der Räumung Rumeliens. (Eine Karte ist beigesügt.) Die Grenze geht von Wrania über den Karadagh, die Karadrina, das Grammosgebirge, Kastoria, vom Zusammenfluß der Moglenitza und des Wardar (westlich von Salonichi) bis an die Mitte des Be- ichikgul, tritt mit dem Karasu (Struma) an die Meeresküste, umfaßt den Busen von Kawala, Burugul und die Tschaltepekette bis »um Rhodopegebirge, Ka- rakolos, gebt über den Fluß Arda bis Tschirmcn, schließt Adrianopel aus, geht über Luleh Burgas an das Sckwarze Meer bis Hekim Tabiassi, von da bis Mangalia, die Grenze des Sandjaks Tultscha entlang bis unterhalb Rassowa an der Donau. 7) Der Fürst soll frei durch die Bevölkerung ge wählt werden, von der Pforte bestätigt werden und der Zustimmung der Mächte bedürfen. Kein Mit glied einer der Dvnastien der Großmächte kann ge wählt werden. Die National-Versammlung wird nach Tirnowa oder Philippopel berufen wegen der künftigen Organisation des Landes, welche analog der Gestaltung der Donaufürstentdumer im Jahre 1830 bereits vor der Wahl des Fürsten unter der lleberwacbung eine- russischen Kommissars und im Beisein eines türkischen eingerichtet werden soll. Die Einführung der neuen Regierung wird für zwei Jahre einem russischen Lomnussar anvertraul. Nach einem Jahre können auch Bevollmächtigte altderer Mächte Theil nehmen, wenn dies für nothwcndig gehalten wird. 8) Die türkische Armee verläßt die Bulgare!, alle Festungen »erden geschleift auf Kosten der Gemeinden. Bis zur Bildung einer einheimischen Miliz bleibt die Bulgarei für zwei Jahre von den Russen, und zwar von sechs Divisionen Infanterie und zwei Di visionen Lavallerie, im Ganzen von böcbstens 50,000 Mann besetzt, welch« auf Kosten der Bulgarei unterhalten werden. d) Die Höhe des Tributs der Bulgarei wird durch ein Ueberemkommen der Türkei, Rußlands und der anderen Mächte festgesetzt. Die Bulgarei tritt in die Verpflichtungen der Türkei der Eisenbahn-Gesellschaft Ruftschuk-Barna gegenüber ein, nachdem eine Einigung zwischen der Pforte, der Bulgarei und der Gesellschaft erzielt ist. Eine Ordnung, die anderen Linien be treffend, bleibt Vorbehalten. 10) Die Pforte hat das Recht, eine Militairstraße für den Transpott von Truppen und Kriegsmaterial nach den jenseit der Bulgarei gelegenen Provinzen zu bauen. Die Regelung der Post- und Telegraphen verbindung wird einer besonderen Lommission Vor behalten. II) In Betreff der Rechte der außerhalb der Bulgarei ansässigen Mohamedaner ans in der Bul garei befindliches Eigentbum gelten dieselben Be stimmungen wie bei Serbien. 12) Die Donaufestungen werden geschleift; cS ist verboten, Befestigungen an der Donau anzulegen und dieselbe mit Kriegsschiffen zu befahren. Gestattet sind nur Zoll- und Polizeischiffe. Die Vorrechte der inter nationalen Donau-Commission bleiben in Kraft. 13) Die Pforte stellt die Sulina-Mündung wieder her und leistet für die Privatverluste Entschädigung. 14) In Bosnien und der Herzegowina werden un verzüglich Reformen eingeführt, wie dieselben in der ersten Sitzung der Conferenz von Konstantinopel festgesetzt wurden, mit Zustimmung Oesterreichs und Rußlands. Steuerrückstände werden nachge lassen, zukünftige Steuern bis zum 1. März 1880 für die Entschädigung der Flüchtlinge verwendet. 15) In Kreta findet die organisatorische Ordnung von 1808 genaueste Anwendung. Eine ähnliche Ord nung wird für Epirus, Thessalien und die anderen Theile der europäischen Türkei geschaffen. Eine be sondere Commission wird die Einzelheiteil dieser Or ganisation auSaroeiten. Dieselben werden der Prüfung der Pforte unterworfen, welche Rußland vor der Ausführung zu Rathe ziehen wird. 10) Armenien erhält Reformen nach den örtlichen Bedürfnissen und Sicherheit wird geboten gegen Kurden und Tsckerkessen. 17) Es soll eine vollständige und allgemeine Amnestie bewilligt werden. U ^ ^ 18) Die Pforte wird die Ansicht der Kommissare der vermittelnden Mächte über den Besitz der Stadt Khotour in ernste Erwägung ziehen und führt die Arbeit für die Abgrenzung der türkisch-persischen Grenze aus. 19) Die zu leistende Entschädigung wird auf 1410 Millionen Rubel festgesetzt, davon entfallen !»00 Mil lionen auf die Kriegskosten, 400 auf den Schaden, den der Handel erlitten, 100 auf den Ansstand im Kaukasus, 10 für die Entschädigung der russischen Unterthanen und Einrichtungen m der Türkei. 20) In Erwägung der bedrängten finanziellen Lage des türkischen Reiches und im Einverständniß mit dem Wunsche des Sultans ist der Kaiser von Rußland zufrieden, daß auch mit dem Sandschak von Tultscha (welches gegen Bessarabien ausgetauscht werden kann), Ardahan, Kars, Batum, Bajasid bis au den Sogbanlv- Dagb Zahlung geleistet werden kann. 21) Die Pforte verpflichtet sich, die schwebenden russischen Reclamationen in freundschaftlicher Weise zu erledigen. 22) Die Vorrechte der Mönche vom Athosgebirge verbleiben denselben. 23) Die Verträge und Conventionen treten wieder in Kraft. 24) (In Betreff der Meerengen bleibt es bei dem Bekannten.) 25) Der Rückmarsch der russischen Truppen auS dem türkischen Gebiet vollzieht sich in drei Monaten. Ein Theil schifft sich in den Häsen des Schwärzen Meeres, des Marmara-Meere- und in Trapezunt ein. 28) Die Russen verwalten das türkische Gebiet bis zum Rückzuge der Truppen. 27) Die Pforte verspricht, nicht gegen die ottoma- n (scheu Unterthanen einzuschreiten, welche Beziehungen mit den russischen Tntppen gehabt haben. 28) Nach der Ratification erfolgt die Auslieferung der Gefangenen. 29) Die Ratification soll spätestens in 14 Tagen erfolgen, womöglich in Petersburg. Der formelle Friedensschluß bleibt Vorbehalten, doch sind auf jeden Fall diese Piäliminarien für Rußland und die Türkei bindend. Sind diese Angaben richtig, so scheint unS zu nächst England noch immer besser wegzukominen als Oesterreich. England- Interessen liegen wesent lich an den Meerengen, bezüglich deren es im Wesentlichen beim Alten bleiben soll und über die noch näher zu bestimmen der Vereinbarung der Mächte Vorbehalten ist. Oesterreichs Interessen sind geschont, soweit sie Serbien betreffen, welche- nach der bosnischen Seite nur eine schmale Grenz crweitcrung (längs der Drina und dann weiter bis Zwormk) erhält. Dagegen ist die große Aus dehnung Bulgarien- für Oesterreich bedrohlich; dieser neue Slawenstaat soll nicht nur sebr weit nach Westen hinüberrcichen (nur durch den nicht sebr breiten albanischen Streifen vom Adriatischen Meere getrennt): er greift auch tief nach Süden hinab, schließt Tbeile von Thrakien und von Makedonien ein, läuft eine Strecke weit am Aegäischen Meere hin und erhält ein langgcdehnteö Küstengebiet am Schwarzen Meere — welche bei den letzteren Puncte übrigens auch England sehr nahe angebcn. Die zweijährige russische Besetzung Bulgariens, die Einrichtung der dortigen Verwal tung und deren Ucberwachung durch russische Be amte eröffnet gleichfalls keine sehr angenehme Fern sicht für das benachbarte Oesterreich, welches diese große Erweiterung des russischen MacbtkreiseS, viel leicht auch deS russischen Gebietes nicht gleichgültig mit ansehen kann. Kein Wunder, daß unter solchen Umständen im österreichischen Cabinet der Entschluß reift, jetzt endlich den schon früher ventilirten Ge- gcnzug zu führen und Bosnien, die Herzego wina, vielleicht auch das nördliche Albanienzu besetzen, um Rußland in Schach zu halten und ein Pfand in Händen zu haben, daS man an sich haflcn wurde, falls Rußland Miene machen sollte, sich in Bulgarien festzusetzen. Da- Gegen gewicht gegen den russischen Einfluß auf der Balkcinhalbinsel würde noch verstärkt werden, wenn Griechenland Südalbanien und Thessalien erhielte — ein Plan, den Oesterreich und England aus dem Conareß befürworten dürsten. WaS wird aber Rußland zu diesen Schachzügen sagen, die allerdings, wenn rasch ausgeführt, die russischen Pläne zum Theil durchkreuzen könnten? Hierauf giebt ein Wiener Telegramm der „Nat.-Ztg." folgende keineswegs beruhigende Antwort: „Es taucht hier vielfach die ourch Sümptome unterstützte Ber- muthung auf, daß Rußland indirekt einer eventuellen österreichischen Occupation Bosniens und der Herze gowina entgegenwirkt und der Türkei Mittel zu bieten beflissen ist, eventuell einen bewaffneten Widerstand zu leisten. Auch von serbischer Seite sind Schwierigkeiten zu besorgen, welche ein ener gisches Einschreiten gegen Serbien zur Folge haben könnten." Oesterreich wird sich durch die russisch- türkischen Cinschüchterungsversuche nicht abhalten lassen können, zu thun, was seine Selbstcrhaltungs- psticht ihm gebietet. Mit der Türkei wird Oester reich nickt viel Federlesens machen, und ob Ruß land sich ihm vireet cntgegenstellen wird, ist doch noch sehr zu bezweifeln. Immerhin könnte die ge plante Besetzung sich infolge der austauchenden Schwierigkeiten bis zum Beginn des Congresses hinauSziehen. Der Zusammentritt deS letzteren in Berlin ist gesichert; Gortschakoff und Andrassy wollen persönlich daran thcilnehmen; FürstBismarck soll präsidlren; Frankreich und Italien haben ihre Theilnahme zugcsagt und auch England wird nich Zurückbleiben. Daß der Conareß m Berlin tagen soll, sicht ein sonst sehr ernst urtheilender Corre- spondent der „Köln. Ztg." als ein FrievenSpfand an. „Fürst BiSmarck (sagt er) möchte schwerlich mit dein Namen de« ersten Congresses in Berlin einen Mißerfolg verbinden wollen, der in einen allgemeinen Weltbrand auslaufen würde. Die Annahme des Vorschlages würde im Gegentheil allem Anschein nach beweisen, daß der Reichs kanzler auf einen friedlichen Lnsgang mit einiger Sicherheit hofft und rechnet. Auch sonst tre ten in der allgemeinen Lage Anzeichen der Beruhiguim hervor und rechtfertigen die we niger pessimistische Ausfassung der letzten Zeit. Man wollte auch in der sehr freundlichen Auf nahme, welche der österreichische Kronprinz in Berlin gefunden hat, eine Gewähr für die guten Beziehungen zu Oesterreich und ein Friedenszeichen erblicken. Und so wird die Conferenz, die sich jetzt wieder in einen Conareß verwandeln soll, hoffent lich keine Penelope-Arbeit rurücklassen". Auch wir geben uns gern dieser Hoffnung hin, obwohl die entgegengesetzte Befürchtung nahe lieat. Der Con- greß wird vielleicht eine vorläufige Verständigung fertig bringen: wird sein Werk aber etwas Ganzes und Dauerhaftes sein? Manche- Gewand sieht von Weitem ganz aus; betrachtet man eS näher, so merkt man, daß cs nur Flickwerk ist. Möge es dem Congreß beschieden sein, keine Penelope- Arbeit, aber auch kein Flickwerk zu liefern. Tage-geschichtliche Ueberficht. Leipzig. 8. Mär». Zu dem Gesetzentwürfe, die Stellvertre tung des Reichskanzler- betreffend, sind noch folgende Abänderungs - resp. Zusatzanträge einge krackt: Abg. Wirth (nationalliberal, 8. württem- bergischer Wahlkreis) beantragt, dem Gesetzentwurf folgende Fassung zu geben: 8. 1. Die zur Gültigkeit der Anordnungen und Verfügungen des Kaisers erforderliche Gegenreich nung des Reichskanzlers und die Gesammtyeit der übrigen demselben durch die Verfassung und die Gesetze des Reiches übertragenen Obliegenheiten de, Geschäfte können durch einen Stellvertreter (Hülss kanzler) besorgt werden, welchen der Kaiser auf An trag des Reichskanzlers für den Fall der Hemmung desselben i« der Ausübuna dieses Amtes ernennt. , ß. ». Für diejenigen einzelnen Amtszweige, welche sich in der eigenen und unmittelbaren Verwaltung deS Reiches befinden, können die Vorstände der dem Reichskanzler untergeordneten Reichsbehörden aus seinen Antrag mit seiner Stellvertretung im ganzen Umfange (mit Einschluß der Gegenzeichnung) oder in einzelnen Theilen ihres Geschäfts kreise- auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vom Kaiser beauftragt werden. 8- 9. Die Stellver treter des Reichskanzlers sind für die in dieser Eigenschaft von ihnen vorgenommenen Amtshand lungen verantwortlich, woneben der Letztere verant wortlich bleibt für diejenigen Amtshandlungen, welche er etwa selbst während seiner Stellvertretung in deren Bereich vorzunehmen für gut findet. 8. 4. Die Bestimmung des Artikels 15 der Reichs Verfassung über die Vertretung des Reichskanzlers im Bundesrath wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Der Abg. v. Bühl er (deutsche ReichSpartei. 11. württembergischer Wahlkreis) beantragt, nach tz. 2 folgenden Paragraphen cinzuschalten: tz. 3 Kein Reichsbeamter und kein Stellvertreter eines solchen ist befugt, neben dem ReichSamt gleichzeitig ein StaatSamt in einem Bundesstaate zu bekleiden, sofern nickt das betreffende ReichSamt selbst al- ciu Nebenamt zu betrachten ist. Die beigesügte» Motive lauten: „Die Interessen dcS Reiches gehe« nicht durchweg parallel mit den Interessen jedes EinzelstaateS und es widerstreitet der Natur der Sache und allgemein anerkannten Rechtsgrund sätzen, daß ein Bevollmächtigter Interessen, welche unter Umständen collidiren, gleichzeitig vertritt." — Die Abgg. SchneeganS und Genossen (elsässische Autonomistcn) beantragen, am Ende des K. 2 folgenden Zusatz beizusügen: Der Stellvertreter de- Reichskanzlers für Elsaß-Lothringen hat sei«» Amtssitz in Straßburg. Der „Weser-Ztg." meldet man auS Berlin 7 März: Die nationalliberale Fraction hat sich dahin schlüssig gemacht, von AbänderungSanträaen zudem StellvertretungSgcsetz ganz abruseheu und die Vorlage einfach anzunehmen. — Finauz- minister Camphauseu ist erkrankt. Der Kronprinz Rudolf von Oesterreich, wÄcher die beabsichtigte Reise »ach Perleberg zur Besich tigung seines UlanenrvgimentS wieder aufgegeheil batte, verabschiedete sich am Mittwoch Abend, nach Aushebung der Dheegesellschaft bei den Majestäten im köm«Ache» Palais, von den daselbst anwesenden hohen Herrschaften und ist am Donnerstag Vor mittag «it dem Schnellzuge der Potsdamer Bahu zunächst nach Frankfurt ». M. abgereist. Der deutsche Kronprinz hatte den erlauchten Gast aus dem Schlosse abgeholt und nach dem Bahnhofe be gleitet, woselbst außerdem nur noch der öster reichische Botschafter Graf Karolyi, der Comma» dant und der Polizeipräsident anwesend waren. Die „Tribüne" lenkt die Aufmerksamkeit auf die „ElejndS-Statistiken", die von den Social demokraten veranstaltet werden. Eine solche Elends Statistik ist im Wahlkreise Rerchenbach-Neurode er hoben worden, der zufolge der Mann wöchentlich bei einer Arbeitszeit von 15 Stunden (täglich) nur 5,30 Mark erhalte und der Verdienst der Männer um 25 Procent zurstckgegangen sei; eine zweite soll in Berlin erhoben werden. Die „Tribüne" bemerkt
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