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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.03.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-03-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187803080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18780308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18780308
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-03
- Tag1878-03-08
- Monat1878-03
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.03.1878
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«rschedü tSglich früh 6»/, Uhr. RcSattt», »itt skP,sttto, JohanuiSgaste 33. LvschsümSe, srr LrtaNto,: «ormittag« 10-12 Uhr. Nachmittags 4—« Uhr. »«rahme der für dir nächst- lotanrde Nummer bestimmt« Jmerate an Wachentagrn dis a Uhr Nachmittags, an Soun- «ud Kesttagen früh dis '/,S Uhr. I» de» FUtatr» stlr Z»s. J,u^»or. Ott« Klemm, UuiversitLtSstr. 22, L<«ls Lösche. Lathariueufir. Id.p. nur MS '/.3 Uhr. UciWgcr JagMall Anzeiger. OlM für Politik, Localgcschichtk, Handels- md GeschästSderkthr. «»fl»,« AS»o,mntt«»rtt« »ierttlt. tutt. Brmaerllch« S Btt., durch die Post bezog«» 4 ML Jede eiuzel« Nummer 25 Pf. Bettaezemplar IS Pf. Sebühren für SxttabeUag« ohne PostbesSrdnmug 3« ML mit Postdcfvrdenmg 4b Mk Zahralt 5gesp. Petitzeile » Pf Größer« Schuften laut unsrer» PreiSverzeichnih — LadellarUchei Satz »ach höhere« Tarif, »«tmae, „«er de» LedaettooPrtch die Spaltzeil« 40 Pf. Inserat« find stets an d. EepeNtte» z» senden - Rabatt wird nicht gegeben Zahlung pr»«allw«r»»1» »der durch Postvorschuß. tz7. Freitag den 8. März 1878. 72. Jahrgang. Bekanntmachung. Das 3. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen ist bei uns singegangen und wird dis zum 2Z. dieses Monats auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 4. Verordnung, einen Zusatz zur Verordnung vom 23. August 1877 über die Verpflichtung der Ortsbehörden, den einbeorderten Heerespflichtigen die zuständigen Marschgebührnisse vorschußweise zu zahlen, betreffend; vom 3. Januar 1878. - 5. Bekanntmachung, die Gemeindeverfassung von Elterlein betreffend; vom 15. Januar 1878. - «. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Reuth betreffend: vom 19. Januar 1878. - 7. Bekanntmachung, die Bewilligung einer von der Stadtgemeinde Leipzig rücksichtlich der Pensionen der Wittwen und Waisen der dortigen Ratbsmitglieder und übrigen städti schen Beamten erbetenen Rechtsvergünsligung betreffend; vom 22. Januar 1878. - 8. Verordnung wegen Abänderung des Regulativs vom 6. August 1875, die Prüfungen für die Eandidaten des höheren Schulamtes betreffend; vom 1. Februar 1878. » 9. Bekanntmachung, die Befreiung des nach den Vorschriften der i'lisrmoeopo«-» tterm,nie» bereiteten Malzextrakts von der Brausteuer betreffend; vom 6. Februar 1878. - 10. Bekanntmachung, Abänderungen der Postordnung vom 18. December 1874 betreffend; vom 11. Februar 1878. - II. Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1876 und 1877 vom 2. Juli 1876 betreffend: vom 16. Februar 1878. - 13. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von der Zwickau-Schwarzenberger Staatseisenbahn nach den neuen Schachlanlagen des Erz- gebirgischen Steinkohlenactienvereins betreffend; vom 18. Februar 1878. - 13. Gesetz, die Aufnahme einer 3procentigen Rentenanleihe betreffend; vom 1. März 1878. - 14. Bekanntmachung, die Contrasignatur der Schuldverschreibungen der in Gemäßkeit des Gesetzes vom I.März 1878 aufzunekmendcn Königlich Sächsischen 3procentigen Renten- anleihe betreffend; vom 2. März 1878. Leipzig, den 6. März 1878. Der «sitz Ser StaSt Lechzt,. 1>r Georgi. Eerutti. Bekanntmachung. Das vom Stiftsrath« vr. Jstzan« Kranz B«rn für einen in Leipzig geborenen, die Rechte ftudiren- den Sohn ,. eines Beisitzers der hiesigen Juristenfacultät, oder, da deren keiner vorhanden, d. eines Beisitzers des vormaligen hiesigen Schöppenstuhles, oder, da ein solcher auch nicht wäre, e. eines Rathsherrn allhier, und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden, 6. eines hiesigen Bürgers gestiftete Stipendium im Betrage von 41 3 ^ 3 ^ 123 33 ^ ist auf die Jahre 1878 und 1879 zu vergebet,. Der Empfänger dieses Stipendii hat jedes Jahr am 13. Juni über ein „»rxumeotno, jurisioain" zu venrriren und diese Oration schriftlich nebst einem auf des Stipendiaten Kosten zu druckende» Programm oes Herrn Ordinarius der Juristenfacultät bei unS einzureichen. Dir fordern diejenigen Herren Studirenden, welch« auf obiges Stipendium Anspruch machen wollen, hierdurch auf, sich unter Bescheinigung ihrer stiftungsgemäßen Qualifikation bi- zum 10. April d. I. schrift lich bei uns anzumelden, widrigenfalls sie diesmal unberücksichtigt bleiben. Leipzig, am 5. Mürz 1878. Der Math Ser StaSt Leistzt«. vr Georgi. Stoß. Bekanntmachung. Hierdurch werden die Pächter und Pächterinncn von «irten im Johannisrhale veranlaßt, sich in Perf»» wegen Erneuerung ihrer Packtcontratte resp. Entgegennahme einer Eröffnung uut der betreffenden Einnahmestelle, Raschmarkt Nr. 1, ll. ungesäumt in Vernehmen zu setzen. Leipzig, den 5. März 1878. Die Keputattun zu« J»hannish»spit«le. Bekanntmachung. Di« Entschädigung für die in der Zeit vom 18./1S Kedruar bis mit 1. März SieseS Jahres an der Kranksnrler- und Lefsin,strafte, im Naundörfchen und am NauftöSter Stemme, allhier einquartiert gewesenen Mannschaften vom K L. 8. Infanterie Negimeut „Prinz Johann Georg" Nr. 1K7 kann m den nächsten 3 Tagen bei unserm Quartieramte, Rathhaus, 2. Etage, erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am «. März 1878. Der Nath Ser Stadt Leistzi,. vr. Georgi. Lamprecht Bekanntmachung. Vom 3. August d. I. an ist von uns ein Hölzel'sches oder Hölzl'sches Stipendium im Betrage von 185 Mark jährlich auf vier Jahre an einen hiesigen Studirenden zu vergeben und zwar zunächst an einen solchen, welcher den Namen Hölzel oder Hölzl führt und von ehelichen Eltern geboren ist, in dessen Ermangelung aber an einen hier studirenden Leipziger Bürgers- und HandwerkSmeisters-Sohn, bez. an ein Lnnaderger Stadtkind. Wir fordern diejenigen hiesigen Herren Studirenden, welch« sich in einer dieser Eigenschaften um das gedachte Stipendium bewerben wollen, auf, ihre Gesuche schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Zeug nisse bis zum 31. d. M. bei uns einzureichen und bemerken, daß später eingereichte Gesuche unberücksichtigt bleiben müssen. Leipzig, am 5. März 1878. Der Nath Ser StadtLetpzi,. vr. Georgi. Stöß. Bekanntmachung. Zwei aus einer Stiftung von Heinrich Wredcrkehrer, sonst Probst genannt, vom Jahre 1511 herrührende Stipendien für Studirende auf hiesiger Universität, im Bettage von je 31 38 ^ lührlich, sollen von Ostern d. I. an auf zwei Jahre vergeben werden. Hierbei sind nach einander zu berücksichtigen: 11 Wiederkehrer'schc Verwandte aus Willandtsheim, Jxhofen oder Ochsenfurt, 2) dergleichen aus dem Bisthum Würzburg, 3) Studirende aus den Ländern, deren Angehörige die ehemalige Bayerische oder Meißnisch« Nation auf diesiger Universität bildeten. Wir fordern diejenigen Herren Studirenden, welche sich in einer Ser gedachten Eigenschaften um eines dieser Stipendien bewerben wollen, auf, ihre Gesuche sammt Sen erforderlichen Bescheinigungen bis zum 20. dieses Monats schriftlich bei uns einzureichen; später eingehend« Gesuche müssen für diesmal unberück sichtigt bleiben. Leipzig, am 5. März 1878. Der «ath Ser StsSt Lechzt,. vr. Georgi. Stöß. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen in nächster Zeit auf dem zwischen der Arndt- und Moltkestraße gelegenen Tratte der Kochstraße Schleuftennenbauten vorzunehmen und fordern daher IM Interesse der Erhaltung der Schleusten in gutem Zustande diejenigen Besitzer bez. Administratoren der an genannte Etraßentratte angrenzenden Grund stücke, für welche sich die Nothwendigkeit der Einführung von Beischleußen in die Hauptschleuße für die nächsten Jahre übersehen läßt, aus, hierüber bis spätestens Sen »». «pril S. I. bei dem Rathsbauamte (Rathhaus, 2. Etage) Anzeige zu erstatten, damit die Legung der Privatbeischleußen rohre gleichzeitig mit dem Bau der Hauptschleuße auf Kosten der Adjacenten erfolgen kann. Leipzig, am 25. Februar 1878. Der Nath Ser StaSt Lechzt,. vr. Georgi. Wangemau,' Bekanntmachung. Auf dem zwischen der Arndt- und Moltkestraße gelegensten Tratte Ser Kochstraße soll eine Schleuß« M. Claffe erbaut und die hierzu erforderlichen Arbeiten einschließlich der Materiallieferung an einen Unter nehmer in Accord vergeben werden. Die betreffenden Kostenanschläge, Bedingungen und Zeichnungen können auf unserem Bauantt (Rath- haus, 2. Etage) eingeseben werden, wo auch die Offerten mit der Aufschrift , „Schleuste in Ser »»«hstrahe betresseuS" bis zum 12. März d. I. Nachmittags 5 Uhr unterschrieben und versiegelt einzureichen finS. Leipzig, am 26. Februar 1878. Her »attz Ser «ta»t Letpjt,. ^ v«. Georgi. Wangemann Bekanntmachung. Nach den Messungen des Herrn Geh. Rath Prof. vr. Kolbe betrug die Leuchtkraft des städtischen Leucht gases im Monat Februar d. I. das vierzehnfache von der der Normal-Wachskerze bei 0,5 speciftschem (Äewicht. Leipzig, den 6. März 1878 De» Nath» Depututtsn zur Gasanstalt. Bekanntmachung Diejenigen Herren, welche Bücher aus der Universitäts-Bibliothek entliehen haben, werden hierdurch ausgefordert, dieselben am 7., 8. oder 9. März (während der gewöhnlichen Oesfnungsstunde») gegen Zurück gabe der Empfangsbescheinigungen abzuliesern. Leipzig, den 25. Februar 1878. Die Directto» Ser UnitzerfitilSvibltattzek. vr. Krehl. Leipzi,. 7. März. Die Stellvertretungsdebatte wird mor gen, Freitag, im Reichstage in zweiter Lesung fort; «führt rverden, und den verschiedenen Parteien wird sich hierbei Gelegenheit bieten, ihre Abän der' zsvorschläge vorzubringen. Nach dem Ver- lau! den die erste Bcrathung genommen, ist eS jei ziemlich sicher', daß der Entwurf wesentlich unp^ -ndert zur Annahme gelangen wird. Formell gesch' t hierdurch dem Standpunkte des Bundes- rathe« Genüge, wonach das Gesetz ein Nothaesctz sein sol. welches, weit entfernt, eine gründliche Reor ganisation der Reichsregierung anzubabnen. nur den Zweck verfolgen würde, den überangcstrengten Reichs'anzler zu entlasten und die aus ihm ruhende Bürdv der Verantwortlichkeit, die bei der Aus dehnung der Reichsgeschäfte fast in demselben Maße wächst, alS seine Kräfte abnehmen, auf einen oder mehrere Stellvertreter mit zu übertragen. Von da HW znr Schaffung eines Reichs Ministeriums ist gewchuoch ein sehr langer W«; ei» solches weisen die Mittelstaat« »eit von sich ab. Die Erklä rungen der Minister Bayerns mid Württembergs ließ« hierüber kein« Zweifel, und Fürst BiSmarck seeunSirle ihn«, indem er den Reichstag bat, an dem im Bundesrathe mühsam zu Stande gebrachten Compromiß nicht zu rütteln. Dies wird denn auch nicht geschehen, wie schon Herr v Bennigsen andeu tete, der sich, getreu dem altbewährt« Grundsätze unserer Partei, auf den Boden der THatsachen stellte und, damit überhaupt Etwas geschehe, vorläufig Sas Erreichbare binnahm. obwohl es noch weit vom Wünschenswerthen entfernt ist. Wir sag«: vorläufig; denn wir können in der Annahme dieser Vorlage ein« Verzicht auf Sa- weitere noch zu erstrebende Ziel nicht erblick«: wir betracht« sie vielmehr als eine erste Etappe. Die Vorlage ' 'afft keine Reichsministerien: aber sie schiebt ihn« <ach kein« Riegel vor Mag daher immerhin der Bundesrath das Gesetz als eine Abfindungs summe aufsaffm; wir können sie nur als eine Anzahlung betracht«, durch welche anerkannt! wird, daß das Reick der Nation eine gehörig geordnete, organisch gegliederte, verfassungsmäßig äufgebaute Regierung schuldet. Oder kann Das etwa ein dauernder Zustand sein, wenn Sie Regie rung des Ganz« in Schwäche erhalt« wird, damit die HoheilSrechte derTheile nur ja recht sorgfältig conservirt werden'? Der Vertreter der bayerisch« Regierung erklärte, daß die Schaffung eines ReichS- ministeriumS für die Einzelstaat« verletz, nd, für ihre Selbstständigkeit bedrohlich sein würde. Bayern, Württemberg und Sachsen, ja jeder kleinste Duodezstaat soll also daS Recht haben, sich ein Ministerium zu halt« — das Reich aber nicht? DaS heißt doch die Dinge auf den Kopf stellen. DaS Reich kann sich wohl einige Zeit provisorisch in der bisherigen Weise fortbeheffen; auf die Dauer aber wird DaS nicht gehen, und endgültig werden wir auch im Reiche auf diejenige Ordnung zu- kommm müssen, die bei der Regierung aller übri gen Staat« gäng und gebe ist. Wir können wohl einräum«, daß unser Reich auf anderen Ent stehungsgrundlagen, auf ander« Leben-Bedingungen ruyt und daß dies« Rechnung getragm werden muß Dies kann uns aber nur bestimm«, die Frage der Reichsministerien für eine Frage der Zeit zu erklären. Rehmen wir also einstweil« die Anzahlung entgegen und hoff« wir, baß die Zeit der eigmtlichen Scbuldtllgung nicht fern ist, tue Zeit, in der man einseh« wird, daß, was den Einzelstaaten recht, mindest«- auch Sem Reiche billig ist. Zur Lage der Stellerfrage, über welche noch immer keine Verständigung zwischen Regierung und Reichstag in Aussicht ist, schreibt die„Nat Corresp.": Von «fficiöser Seite wird jetzt der Wendepunkt in die bevorstehende Entscheidung des Reichstages über die Steuervorlag« gelegt. Die Parole lautet: kein blos negatives Votum, sondern eine positive Erklärung, welcher Modalität Ser Besteuerung de« Tabaks der Reichstag den Vorzug giebt. Be, dem allgemein anerkannt« dringend« Bedürfniß nach einer Steuerreform ist es ohne Zweifel wünschen s- werlh, daß der Reichstag sich für die gegenwärtige Session in dieser Richtung nicht damit begnüge, die Steuervorlagen einfach zu begraben. Wenn in der pessimistischen Stinimung. unter welcher die neulich? Steucrdebatte sich vollzog, vielfach prophe zeit wurde, daß die Vorlagen nach der Verweisung an die Budgetcommission überhaupt nicht wieder aus die Tagesordnung des Plenums gelangen würden, so haben sich in dieser Beziehung die ÄuSsichten jedenfalls geändert. Die Budgctcommission wird, nachdem sie die Etatsarbciten erledigt haben wird, d. h. in 3 bis 4 Tag« an die Bcrathung der Steuervor lagen hcrantreten, und sie wird ihre Arbeiten derart eiurichten, daß Ser Reichstag in kurzer Zeit sein endgültiges Urtheil fäll« kann. Daß dies Urthcil vetreffS des Tabakfteucreutwurfs ein ab lehnendes sein wird, ist nach der Haltung sämmt- licher Partei« selbstverständlich. Aber auch die beiden übrigen Vorlagen, von denen wemgstens Ser Spielkartenftempel Chancen zu Hab« schien, werden voraussichtlich dieS Schicksal theilm. Der maßgebende Gedanke kann aber nur sein, eine wirkliche Steuerreform vorzubereiten, und nicht sich mit kleinem Flick,verk zu begnüg«. Diese negative Ausgabe wird der Reichstag rasch genug bewältig« können, so daß für einen positiv« Act der That noch hinreichend Zeit übrig bleiben wird. Die Frage ist nur, wer zu demselben die Initiative ergreif« und wie er beschaff« sein soll. Nach unserer Meinung würde die Initiative der Regierung zukommen. Der Reichstag hat deutlich genug er klärt, daß er die Steuerreform will, die Regierung ihrerseits bat wohl oder übel zugeb« müssen, daß d»e gegenwärtig« Steuervorlagen diese Reform nicht bedeut« — ohne Zweifel ist es da an der Regierung, ihrerseits andere Vorschläge zu mach« Wir wollen indeß nicht bestreit«, daß auch für den Reichstag in der Situation genügende Veranlassung liegt, an die Regierung eine pontive Aufforderung zu richten. Rur kann nickt — wie dies in officiös« Anden tung« geschieht — verlangt werden, daß dies in der Form einer bindend« Erklärung für d« ein« oder andern Modus der Besteuerung des TaSaks geschehen solle. ES ist, dächten wir, genügend dar- aelegt worden, wie für einen derartig« bindend« Beschluß der Volksvertretung noch die unerläßlichen Grundlagen de- Urtheil- fehl«. Dagegen sehen wir kein Bedenk« gegen eine ausdrückliche Auf forderung an die Regierung, diese Grundlagen zu beschaffen resp. ohne Verzögerung ein« Grsetzent- wurf einzubringen, welcher sie' dazu ermächtigt. Jedoch dürfte in dieser Aufforderung kein Zweffel gelassen werden über die sonstig« Vorbedingung« der Steuerreform, wie sie in den Reichstag-Ver handlungen bezeichnet worden sind. Damit befin den wir unS aber wieder im Mittelpunkte der Schwierigkeiten, der« Lösung bis jetzt leider nicht in Gicht ist. Tagesgeschichüiche Ueberficht. Letpzt,. 7. Mär». Der Besuch Ses österreichischen Thron folger- am kaiserlichen Hofe zu Berlin darf, wie die halbamtliche „Prov.-Esrr." hervorhebt, alS ein neueS Zeugniß der innig« Beziehung« der beiden Kaiserhöfe gelt«. Kronpriuz Rudolf empfing am Mittwoch Vor mittag im königlich« Schlöffe den Besuch des Prinz« Wilhelm von Preuß« und tes deutsch« Kronprinz«, Unternahm »it diesen eine Spazier fahrt durch Alt-Berlin und begab sich dann »ach der Easerne des Kaiser - Franz - Garde-Gre»adier regiment» in der Pionierstraße. Nm 1 Uhr fuhr« beide Kronprinzen mit dem Prinz« Wilyelm nach Potsdam, um ,m dortig« Wildpark eine Hofjagd abzuhaltm. Zu dem Friede« zwischen Rußland und der Türkei bemerkt die „Prov.-Eorr ": Die Bed,» gung« de« Fried«- sind im Einzelnen noch nicht genau bekannt. Das Eine ist zunächst gewiß und darf alS unwiderruflich feststehend gelt«, daß da« ausgesprochene und von der Zustimmung Europas be gleitete Streb« Rußlands, d« Druck der türkisch« Herrscher Über die christliche Bevölkerung Bulgarin,« zu brechen, vollstäuSig erreicht ist; diese» Ergebmß
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