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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187112174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-12
- Tag1871-12-17
- Monat1871-12
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1871
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j Erscheint täglich früh 6',, Uhr. IzMl» i>» Tkprtilio» z^lmilSg-sir 4/L. Acdacleur Fr HSItuer. lid« d. Redactiqp ,°n >>—l! Ui>r »Mag« «oll 4—i> Udl. der für die nächst- Nummer bestimmten in den Wochentagen t 8 Lhr Nachmittags. LSI. WpMtrLa-MM Anzeiger. Lwtrblatt des König!. Bezirksgerichts und der SiatbS der Stadt Leipzig. Sonntag den 17. December. «uflage S200. Xü»»»r»r»t»»«1» «ietteljährlich I Thlr. 7'/, Agr mcl. vringrrlohn l Thlr. lo Ngr Jede einzelne Nummer 2'/, Nar. Gebühren s Lnrabeilagen > 2 Thlr. Z»srr>t« die Spaltzeilr »V, Ngr. Rerlawe» autrr d. Rrdacttl>,»jtrtq di« Spaltzeilr 2 »tgr. Filiale Otto Klemm. UniverfitLtSstr. 22. Local-Comptoir Haiufiratzr ri. 1871. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten »och de« 20. December ». e. Abends >/,7Uhr i« Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Bericht dcS BauauSschusteS Uber daS Budget. II. Bericht deS Schul- und StiftungSauSschusseS über daS Budget. III. Bericht deS Lager hofauSschusteS Uber a) daS Budget (Conto deS LagerhofeS), b) die Lagrr- hofrechnung von 1870. IV. Bericht deS GaSauSschustes Uber Hkherlrgung der GaSzuleitungSröhre in der Parthenstraße und Budget. Der Unterzeichnete ÄahlauSschuß macht hierdurch bekannt, baß die Wahl von 8 neuen Kirchen- hern sUr die Parochie St. Nicolai k»tag de« 18. Deeenrber von tt bis L Ubr «nd von 2 bis 4 Uhr tn der Sakristei der Nicolaikirche stattfinden wird. licheschitdea sind: Minister vr. v. Gerber, seiner Bürgermeister vr. Koch, Adv. WachS- tz, Adv Götz, Stadtrath vr. Lippert-Dahne, R Landmann, Adv. Oehme und bbuoor. Die AuSgeschiedenen sind, den zuerst genannten ausgenommen, sofort wieder wählbar, l Wähler hat einen mit 8 Namen, nebst Bornamen, Stand und Wohnung beschriebenen oder Wahlzettel mitzubringen. Wir bitten die Wahlberechtigten, möglichst vollzählig zur Wahl zu wollen. Der Wahlausschuß deS KircheuvorstandeS »u St. Nicolai, vr. Fr. Ahlfeld. I)r. Grafe. R. Sandmann. I. Müller. Adv. Oehme. Adv. Schrey. Stadlrath L. Seyfferth. Bekanntmachung, tAttSloosnng Leipziger Stadtschuldfcheine der Anleihen vom 1. Juli 18SV, S. April L8«4 «nd 2. Januar I8«ö (Theater-Anleihe) betreffend. Lei der heute öffentlich erfolgten AuSloosung von Kapiralscheinen der hiesigen Stadtanleihen vom hli 1856, 9. April 1864 und 2. Januar 1865 sind von der Anleihe des Jahres L8S« Kamern 429. 824. 1079. 1227. 1400. 1480. 2065. 2212. 2549. 2600. 2619. 2659. 2756. 2062. 8018. 3084. 3464. S916. 4053. 4075. 4216. 4240. 4277. 4365. 4442. 4146. 4453. 4749. >. 5V83. 5170. 5323. 5613. 5811. 5842. 5978. 6091. 6875. 6904. 7001. 7530. 7tz31. 7945. >. 8182. 8643. 9129. 924>I. 0381. 0733. 9852. 9908. 10284. 10380. 10440. 11378. 11404. 14.11551. 11966. 12049. 12156 L 100 Thlr. von der Anleihe des Jahre- I8V4 NlMlMl 106. 142. 203 ü 500 Thlr. und Nr. 12676. 12703. 12723. 12081. 13103. 13115. iE 11118. 14228. 14610. 15168. 15207. 15704. 15755. 16201. 16431. 16538. 16648. 16007. 16t. 17115. 17263. 17406. 18218. 18555. 18600. 18610. 18780. 18002. 18048. 18078. 10060. SS. 1S144. 19289. 19299. 19379. 10831. 19876. 20156. 20186. 20313. 20483. 20530. 20856. 14.21286. 21785. 21810. 21832. 22108. 22237. 22245. 22287. 22431 ä 100 Thlr. vo« der Anleihe des Jahres L8ÜS (Theateranleihe) IkMtrn 46. 170. 257. 304. 506. 558. 818. 85«. 1144. 1231. 1320. 1352. 1548. 1624. 1719. 2086. 2307. 2710. 2790. 2944. 3304. 3306. 3658. 3838 ä 100 Thlr. gezogen worden, deren ildeträge sammt den davon bis Ende Juni 1872 laufenden Zinsen mit Ablauf dieses ZinS- , gegen Rückgabe der Kapitalscheine nebst den dazu gehörenden TalonS und Coupon- an die r derselben bei unserer Einnahmestube auSgezahlt werden sollen. Lir fordern daher die Letzteren auf, die gedachten Kapitalbeträge und Zinsen zu Ende deS ut Juui 1872 in Empfang zu nehmen. Im Falle der illichterhebuna deS Kapitals werden die »nf spätere Termine erhobenen, mithin ohne Verpflichtung gezahlten Zinsen davon am Kapitale scheu späterer Erhebung gekürzt werden. gleich werden die Inhaber der in früheren Terminen auSgeloosten und zahlbar gewordenen neu a der Anleihe deS JahreS 18L0 Ser. 38. M. 757. 760 ü 50 Thlr. - 48. Nr. 949 ä 50 Thlr. d. der Anleihe de- JahreS 1838 H.766. 769. 1402. 1560. 2680. 4626. 5792. 6018. 6045. 6047. 6054. 8780. 9001 10238. >11100 Thlr. Entwurf VolkSschnlgesetz für daS König reich Sachsen. ir, Johann, von Gölte- Gnaden König ktchsen rc. rc. rc. haben mehrfache Verän- m der Einrichtung de- Volksschulwesens «lhvrvdig erachtet und verordnen, unter Zu zug Unserer getreuen Stände, wie folgt: I. Allgemeine Bestimmungen, l. Aufgabe der Volksschule. Die ule bat die Aufgabe, der Jugend durch >t, Uebung und Eiziehung die Grund- tlich-religiöser Bildung und die für daS Le Leben nöthigen allgemeinen Kenntnisse Fertigkeiten zu gewähren. !. llnterrichtSgegenstäude. Wesent- degen stände de- Unterricht- der VolkS- istnd: ileliaionS- und Sittenlehre, deutsche Sprache «it Lesen und Schreiben, Rechnen, Formen lehre. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte »d Naturlehre, Gesang, Zeichnen, Turnen «nd, wo da- Bedürfniß hierzu vorhanden ist uud die erforderlichen Einrichtungen ge nossen werden können, für die Mädchen weib liche Handarbeiten. n> allgemeinen Unterricht-plan, in welchem khrstofs für die einzelnen Arten der BolkS- ' und die auf irden UnterrichtSzweig zu ver- k Zeit näher zu bezeichnen ist, stellt die kedulbehörde auf. 1 Arten der Volksschule. Zur VolkS- gehören: che einfache, mittlere und höhere Volksschule, che Fortbildung-- Sonntag-- oder Abend-) , ktule. lkr Unterricht in den mit Waisenhäusern, mit »nsialten für verwahrloste und mit Erzieh stallen für Nichtvollsinnige, für Schwack- nlttfionige verbundenen Schulen ist — mit doch die Verhältnisse bedingten Einschrän- " — nach den für die einfache Volksschule Bestimmungen zu ertherlen. 4. Schulpflichtigkett. Jede- Kind hat die einfache VolkSschute acht Jahre lang, in der Regel vom vollendeten sechsten bi- zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre, in dem Schulbezirke seine- Aufenthali-orl- ununterbrochen zu besuchen. Eine Befreiung von dieser Verbindlichkeit tritt dann ein, wenn diejenigen Personen, welchen die Sorge für die Erziehung der Kinder obliegt, Nachweisen, daß sie dieselben in oder außer dem Hause auf andere ausreichende Weise vollständig unterrichten oder unterrichten lassen. Die einfache Volksschule eines Nachbarort- darf ein Kind nur unter Zustimmung des Ortschnl- vorstandeS seine- Wohnort- besuchen. Beim Beginne eine- neuen SchulzahrS — zu Ostern — sind der Schule jedeSmal diejenigen Kinder zuzuführen, welche bi- dahin da- sechste Lebensjahr erfüllt haben; auck dürfen, auf Wunsch der Ellern oder Erzieher, solche Kinder ausge nommen werden, welche bi-zum 30. Juni desselben Jahre- daS sechste Lebensjahr vollenden. Gebrechlichen, kränklichen oder geistig unreifen Kindern kann der Eintritt in einem späteren Lebensalter, sowie die zeitweilige Unterbrechung de- bereit« begonnenen Schulbesuche- gestattet werden. Nach siebenjährigem Schulbesuch kann in be sonders dringenden Fallen die Entlassung an der einfachen Volksschule nach der Begutachtung deS OrischulvorstandeS vom BizirkSschulinspector dann gestattet werden, wenn der betreffende Zög ling nach dem Zeugnisse deS Lehrer- da- Ziel dieser Schule erreicht hat. Solche Kinder, welche da- Ziel der einfachen Volksschule in den wesentlichen Unterricht-gegen ständen, namentlich in Religion, deutscher Sprache, Lesen, Schreiben und Rechnen bis zum Abläufe d«S achten Schuljahr- nicht erreichen, haben die Schule mindesten- ein Jahr lang weiter zu besuchen. Die au- der einfachen Volksschule entlassenen Knaben sind noch drei Jahre lang zum Besuche der FortbildungLschule verbunden, soweit nicht in c. der Anleihe deS JahreS 1881 9lr. 204 ä 500 Thlr. Nr. 12002. 12054. 12070. 13090. 14123. 14386. 14569. 14880. 14950. 14951. 15508. 15779. 15980. 16323. 16144. 16186. 17521. 17673. 18504. 19499. 19555. 19630. 21480. 21572. 21626 ü 100 Thlr. ll der Anleihe deS JahreS 1883 (Theateranleihe) Nr. 755. 2484. 2802. 2035. 2968.^ 3041. 3125. 3258 ü 100 Thlr. wiederholt aufgefordert, ihre Kapitalbeträge zu Vermeidung fernerer Zinsenverluste, ohne längere Säumniß in Empfang zu nehmen. Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß die nach der Bekanntmachung vom 16. Mai diese- JahreS an diesem Tage auSgeloosten Kapitalscheine der hiesigen Stadtanleihen vom 1. Juli 1850, 1. Juli 1856, 9. April 1864 und 2. Januar >865 (Theateranleihe) und zwar von der Anleihe dcS JahreS 1838 die in Serie 46 enthaltenen Nummern 1,11. ü 500 Thlr. Nr. 226. 227. 228. 229. 230. 1,11. «. ü 100 Thlr. Nr. 676. 677. 678. 679. 680. 681. 682. 683. 681. 685. 686. 687. 688. 689. 690. 1,11. 11. ü 50 Thlr. Nr. 90l. 902. 903. 904. 905. 906. 907. 908. 909. 910. 911. 912. 913. 914. 915. 916. 917. 918. 919. 920. von der Anleihe des JahreS 1838 die Nummern 66. 309. 331. 611. 1137. 1209. 1527. 1599. 1797. 2836. 2890. 2966. 3399. 3644. 3706. 3808. 3843. 3883. 4284. 4457. 4855. 4027. 5400. 5528. 5561. 5571. 5641. 6114. 6160. 6300. 6305. 6358. 6605. 6766. 6818. 7111. 7205. 7321. 7341. 7376. 7398. 7538. 7572. 7955. 8325. 8789. 8998. 0053. 0130. 9020. 10002. 10106. 10118. 10467. 10526. 10640. 10026. 10063. 11556. 11626. 12010. 12053 ü 100 Thlr. von der Anleihe des JahreS 1884 die Nummern 27. 313 L 500 Thlr. und Nr. 12847. >2003. 13035. 13266. 14307. 14367. 14550. 15240. 15269. 15403. 15406. 1545t. 15638. 15735. 16615. 16660. 16895. 16920. 16048. 47247. 47328. 17332. 17648. 17827. 17871. 17932. 18143. 18203. 18331. 18410. 19115. 19131. 19250. 19359. 19520. 19747. 19941. 19960. 20068. 20353. 20503. 20592. 20664. 21030. 21140. 21202. 21207. 21089. 22015. 22102. 22172 k 100 Thlr. von der Anleihe des JahreS L88L (Theateranleihe) die Nummern 156. 809. 855. 902. 932. 1078. 1194. 1621. 2057. 2204. 2278. 2617. 2642. 2663. 2836. 2853. 2985. 3029. 3045. 3085. 3281. 3410. 3436. 3758 ä 100 Thlr. zur Zahlung für 8L. December diese- JahreS auSgesetzl sind. Leipzig, am 16. November 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch Seidemann, Stadtcassirer. 13435. 13174. 14087. 16215. 16281. 16480. Holz-Anction. Auf dem Kahlschlage in Abteilung XlV deS Bnrgauer Revier- (am Leutzsch-Wahrener Wege in der Nähe der Brücke) werden Montag den L8 d. MtS. von früh nenn Uhr an 15 sehr starke und large eichene, 21 rüsterne, 40 buchene, 9 ahornene, 7 lindene, 1 maßerlener und 11 erlene Klötze, ferner 7 Stück eichene Kahnkntee, 71 rüsterne und ahornene Schirrbölzer, 30 rüsterne L»ebebaun»e uno 1'/, Raummeter Nutzscheite unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden versteigert. Leipzig, am 8. December 1871. DeS RathS Forftdeputatio». Holz-Anction. Mittwoch am 2«. d. M. sollen Vormittags vo» » Uhr an in Lonnewitzer Revier und zwar auf dem Kahlschlage in Abteilung 26 a, an der sogen. Linie, unweit der weißen Brück«, ca. 3 Raummeter Nutzscheite, 104 eichene, 14 buchene, 12 rüsterne und 10 lindene Raummeter Prennscheite, 101 Stück Abraum- und 28 Stück Langhaufe« unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 14. December 1871. DeS RathS Forst-Deputation. anderer Weise für ihren ferneren Unterricht ge nügend gesorgt ist. Der regelmäßige Besuch einer mittleren oder höheren Volksschule bi- zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahre befreit von der Verpflichtung zur Theilnahme am Fortbildungöunterrichte, wenn da- betreffende Kind die seinem Alter entsprechende Elaste erreicht hat. 8. 5. Obliegenheiten der Eltern und Erzieher. Die Eltern und Erzieher sind ver bunden, schulpflichtige Kinder zum regelmäßigen Besuche der Schulstunden anzuhalten. Die Lr- laubniß zum Wegbleiben eine- KindeS auS der Schule ist in der Rcgel vorher zu erbitten; fall- die- aber unausführbar ist, muß der Grund der VersLumniß dem Schuldirector oder Lehrer unge säumt angezeigt werden. Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber haben ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nöthige Zeit rinzuräumSn, sie auch dazu anzuhalten. AIS statthafte Entschuldigungsgründe für Schul- versäumniste gelten im Allgemeinen nur Krankheit deS SchülerS oder ansteckende und bedenkliche Krankheiten in der Familie. Bei unentschuldigten oder ungerechtfertigten Versäumnisten hat die zuständige Behörde auf Anzeige de- Schulvorstands die Ellern oder Erzieher der betreffenden Schüler, nach Befinden auch die Lehrhcrren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen eine Verschuldung zur Last fällt, mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern, welche im Falle der Nicheerlegung nach 88- 28 und 29 de- BundeSstrafgesctzbucbS in Haft umzuwandeln ist, zu belegen. Kinder, welche sittlich verwahrlost oder der Ver wahrlosung auSgesitzt sind, sollen, sofern die der Sckule zu Gebote stehenden Zuchtmittel ohne Erfolg bleiben, von der Obrigkeit auf Antrag de- Sckml- vorstanv'S oder de- BezirkSschulinspectorS der Er ziehung der Eltern oder deren Stellvertreter ent nommen werden und zunächst auf deren Kosten, im Falle deS Unvermögen- derselben aber aus Kosten der Gemeinde anderer geeigneter Pflege, PrivatunterrichtSertheilung, in einer Besserungsanstalt nach Befinden mit übergeben oder auch unteraedracht werden. Beschwerden Uber die Schule oder den Lehrer sind, sofern sich dieselben nicht durch Verstän digung mit dem Lehrer selbst oder mit dem OrkS- schulinspector (brz. Director) erledigen sollten, bei dem OrtSschulvorstande anzubringen. Selbst- hülfe und eigenmächtige- Zurückhalten eines Schü lers vom Schulbesuche sind von der zuständigen Behörde auf Antrag de- Schulvorstand- oder deS Lehrer- mit Geldstrafe biS zu 20 Thalern, welche im Falle der Nichterlegung nach 8H- 28 und 20 de- Bundesstrafgesetzbuchs in Haft umzuwandcln ist, zu ahnden. Die eingegangenen Strafgelder stießen zurOrtS- schulcaste. 8- 6. Berücksichtigung de- Confes- sionSverhältnisseS. An Orten, in welchen sich Einwohner verschiedener Glaubensbekenntnisse befinden und für die Angehörigen der Confession der Minderzahl tnnerbalb de- Schulbezirks eigene den Schulen der Eonsession der Mehrzahl gleich- stehende Schulanstalten bestehen, haben die schul- pflichtigen Kinder die Schule ihrer Confession zu besuchen. Besteht aber für die Angehörigen der Confession der Minderzahl keine besondere Schule im Schulbezirke, so sind die schulpflichtigen Kinder derselben zum Besuche der öffentlichen OrtSschule verpflicht«. Doch sind sie, unter entsprechender Ermäßigung de- Schulgelde-, von der Theilnahme an dem tn dieser erthrilten Religionsunterrichte befreit. Für den Religionsunterricht rm eigenen Be kenntnisse dieser Kinder ist in einer von der Ver tretung der betreffenden Religionsgesellschaft für ausreichend erachteten Weise zu sorgen und darüber, daß eS geschehen, Zeugniß beizubringen. Ist jedoch dazu keine Gelegenheit vorhanden, so können, aus Antrag der El'erM, Kinder biS zum zwölften Lebensjahre auch am Religionsunterrichte einer anderen Confession, als derienizen, in wel cher üe zu erziehen sind, theilnrhmen. 8 ?. Schul-UnterhaltungSpslicht. Tie
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