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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187502236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-02
- Tag1875-02-23
- Monat1875-02
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1875
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L I 0 k. r. e »e l- t. >r N t- r. cki r. li- 0 fMU s-1S r^- »i«r Erschrt»t t-glich früh 6>/, Uhr. Nederti»» »nt tr,rttt1<» JohanntSgasse 33. Verantwortlicher Redakteur Ur. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redaktion «»r»i»a,» „a N—» U»i Nachm«»»»« »v« 4 —k Uhr. Annahme der für die nächst- solaende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 8 Uhr Nachmittags, an Sonn- »nd Festtagen früh dis V,v Uhr. Flltnl« für Zasrralraannadmr: Ott» Klemm, UuiversttLtSstr. 22. Laut» Lösche. Hatostr 21, pari. TagMM Anzeiger. Organ skr Politik, Localgrschichte, Handels- and Geschäftsverkehr. A»s>«,e 1S.7»«. Xd»mte»k»»»rrti viertelt. 4»/, Mt, iucl. Bringerlohn 5 Mt. Jede einzelne Nummer 3V Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen Ohne Postbesvrdrrung 3« Mk. mit Postbrfvrderung 45 Mt. Inserate 4aesp. Bourgeois-. 20 Pf. Größere Schnsien kaut unserem Preisverzeichniß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Strclanra nater dem vevatttonofkich die Svaltzeile 40 Pf. Inserate sind stet« an d. trpedttto» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»ennn>«r»n<1o oder durch Postvorschuß. W 54. Dienstag den 23. Februar. 1875. Bekanntmachung. Durch Verordnung de« Königlichen Ministeriums de- Innern vom 31. Juli diese- Jahre- sind die für da- Maast- und Ge»tcht»»esc» bestehenden Borschriften eingeschärft worden. Da uun auch hier wahrzunehmen gewesen, daß den Vorschriften der Maaß- und GewichtS- ordnung de- Deutschen Reich- nicht gehörig nachgegangen wird, Wersen wir die Betheiligten hierdurch aus die eingang-gedachte Verordnung hin mit dem Bemerken, daß wir in nächster Heit in Der, k»»Höl»c»lc» und »»f de» Märkte» Revisionen veranstalten und gegen Zuwiderhandelnde den Gesetzen gemäß verfahren werden. Hierbei bemerken wir noch besonder-, daß ein jede- zum Gewerbebetriebe oder verkauf benutzte Local, auch wenn e- zugleich als Wohnzimmer oder sonst zu Privatzwecken benutzt sein sollte, al» Uerkaus-local «uzusehen ist, und daß daher da- bloße Vorhandensein ungestempelter oder unrichtiger Maaße und Gewichte in solchen Localen ebenfall» die Bermuthung de« Gebrauchs zum gewerblichen verkHre begründet und nach Befinden da- polizeiliche Einschreiten rechtfertigt. Auch ist nach der Bekanntmachung der Königlichen Ober-Eichung--Commission vom 28. Febr. 1873, Maaßstäbe für Langwaaren betreffend, der Gebrauch» vo» Meterimnasisiäbe«, »» de«e» »1»r Mkarktr»»g des alte» Glle««aa-eS »»gebracht tft, t« Berkehr als N»^» lässig zu erachten. Leipzig, den 20. August 1874. Der Rath der Vtadt Leipzig. vr. Koch. vr. Reichel. Submission. Aus der Fahrbahn der Schiüerstraße. von der Universitätsstraße bi- zum PeterSbrückendamm. sollen 202S LI Meter, auf der Fahrbahn de- Kupfergäßchen» »28 lH Meter, aus der Fahrbahn de- BarfußgäßchenS 383 m Meter, und aus dem noch ungepfiasterten Theile de- PeterSbrückendammeS «20 lü Meter Straßenpstaster von bosfirten Steinen neu hergestellt und die hierbei erforderlichen Steinsetzerarbeiten nebst der Anlieferung de- dazu nöthigen Material- an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierauf Refleclirende haben ihre Offerten bi- zum 15. März d. I., Abend- 6 Uhr, versiegelt bei der Marstall. Expedition viederzulegen, woselbst auch die näheren Bedingungen eingeseyen werden können. Don 1s. März vormittag- 11'/, Uhr sollen diese Offerten an Rath-stelle geöffnet werden und steht r- den Submittenten frei, bei der Eröffnung zugegen zu sein. «ipzig, den 22. Februar 1875. Des RathS S, Des RathS Straßenbau-Deputation. Vorschule für die höheren Mädchenschule». Dieselbe ist zunächst eine Vorschule s»r dt« hiesige höhere Mädch»e«sch»ule und umfaßt die drei ersten Schuljahre. Da» neue Schuljahr beginnt DienStag den 6. April. Anmeldungen nehme ich täglich bi- 4 Uhr Nachmittag» in meiner Wohnung Liudeusiraße -kr. O, I. entgegen. Prospekte stehen gratis zur Verfügung. Leipzig, im Februar 1875. La»1« 8tmg«rv»I3. Nachdem wir mit Genehmigung de- Königlichen Ministerium de- CultuS und öffentlichen ne Bür Unterricht- beschlossen haben, die bisherige höhere II Ordnung zu bezeichnen, so wird die» hierdurch z, Leipzig» den 6. Februar 1875. D ürgerschule für Knaben künftig Realschule zur allgemeinen Kenntniß gebracht. er Rath der Stadt Leipzig. ^ ' Wisssch. vr. Koch. Res. am uar Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen da- Ende jede» akademischen Halbjahre- zu haltenden Revision der Universitätsbibliothek werden diejenigen Herren Studirenden, welche Bücher au- derselben entliehen haben, aufgefordert, diese während der Zeit vom 25. Februar bi- 1. März gegen Zurücknahme der Empfangsbescheinigungen abzuliefern, und zwar wird die Ablieferung in der Weise zu geschehen haben, daß diejenigen, deren Namen mit einem der Buchstaben von -l.—H. anfangeu, — 25. Februar, die, deren Namen mit einem der Buchstaben von I.—R. beginnen, am 27. Febr und die Uebrigen am 1. März abliefern. Alle übngen Entleiher werden aufgesorbert, die an sie verliehenen Bücher am 4., 5. oder 6. März zurückzugeben. Während der RevisionSreit kann eine Ausleihung von Büchern nicht Statt finden. Ebenso wird während derselben da- Lesezimmer geschloffen bleiben. Leipzig, den 22. Februar 1875. Dt« Verwaltung der Universitätsbibliothek. vr. Krehl. Holzauktion. Mittwoch, de« 23. Februar ». «. sollen von vormittag- S Uhr an im GraSdorfer Forstreviere ca. 100 Laughause«, - 30 2lbrau«hause« und . 2S0 R-tfstübe unter den an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen und den üblichen Anzahlungen an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft am Schanz. Leipzig, den 16. Februar 1875. Des Raths Forftdeputatio». LlaiuleLslekranstÄlt. Vas llvus (45.) Sobnjjubr beginnt in cker Kölvari» ^IbtZseLI»»», ävrsn Usikesengalos« »um -inj. bVsivilllxsolllsnt« im vantoed«» Uoicrb« deroedttgon, um I. ünmvlcinngon kür «Lsselds nimmt cisr Vntorsoiebovt« in äon VoebontLgvn von 11 bin 12 vbr entgegen, voci krospeets sloä im SebulgebLuckv -n «rbLiton. Id». virsetor ItaukmLnnLsvtie k'ortbiläunMkvkule «»wlct 13. «UeugUtuam', ^vmelcillllgsn kür 6as neue (neunte) 8etnH»ar »erclen reo 11—12 vbr tLgbeb, ervl 8«m- ndenä unä Lonnteg, von äsm vnterrsiedoelen im SeknlloeLle entgsgevgevommsn. Ldencknselbst stoben zocivrreit krospecto gratis rn Diensten. Rckl. liütii», virector. Var Luther Freund oder Gegner der Livilehe? Diese besonder- unter gegenwärtigen Verhält nissen höchst interessante Frage wurde in letzter Sitzung de- Protestanten - Verein- in Ebemnitz von Herrn DiakonuS Ackermann in sehr eingehender Weise beantwortet. Luther- Name ist in den Streit über die Civilehe vielfach verflochten worden. Die Freunde wie die Wider- zu stützen'? Reißt man nicht einzelne Worte an dern Zusammenhänge heraus, sondern geht seiner Gesammtanschannn-nach, so zeigt sich Luther Mifelsohne als ei« Anhänger der Livilebe. Nach ihm begründet nur vre gegenseitige Lin- wilUguug («mooLsns wnwns) dre Ehe. So schreibt er i« „Sermon vom ehelichen Stande" iszs: „Der eheliche Stand stehet grund- lich ftr einem verwilligea z« einander." Geschlossen »erben Ehen nur durch die Brautlrnte selbst, wob! «lbtr i« nach den Verhältnissen vor dem Hansvnter, da Kirchg, der Vbriäieit. Lutter macht einen ganz schärfen Unterschied zwischen Dränung und Segnung. Dre Erster« soll vor der Kirche stattfindeu, sie gilt ihm als eine nicht eigentlich kirchliche Handlung. Darum sagt er in der Vorrede zum Traubüchlein, „daß nicht nur di« Hochzeit, sondern selbst der Ehestand ein weltlich Geschäft lei, darinnen den Geistlichen «nd den Kirchendienern rc. nicht gebühret zu ordnen oder zu regieren, sondern lassen einer jeglichen Stadt oder Land hierinnen ihren Brauch und Gewohnheit, wie sie gehen." Ferner an einer anderen Stelle noch stärker au-gedrückt mit den Worten: „Ich rufe und schreie, man soll solche Ehesachen der weltlichen Obrigkeit lassen." Weiter: „Ich will meinen lieben Pfarrherren und Seelsorgern rathen, daß sie die Ehesachen al- weltliche Händel, in weltliche Rechte verfasset, von sich weisen und sich derselben entschlagen, soviel sie immer mögen, und lassen die Obrigkeit oder Officialen damit umgehen." Daher freute er sich, al- die Ehegericht-barkeit in Sachsen von der weltlichen Obrigkeit in die Hand genommen wurde. Wird der bürgerliche Act mit dem eigentlich Im Namen und Aufträge de- Staate- nimmt er die Erklärung der Brautleute entgegen, daß sie in die Ehe eiutreten wollen. ES ist dieser erstere Act nicht» Andere», al- öffentlich« Ehebezeugung. Ehebestätigung. Da» geht auch au» einem Ehe- scheine hervor, den Luther im Jahre 1524 einem Paare au-ftellte. E» wird von ihn: in demselben bez-ugt, daß die Betreffenden nach göttlichem Rechte sich genommen und vor Zeugen solche Ehe bekannt haben. Die Eheschließung durch Laien ist eine alt deutsche rechtstche Einrichtung, die erst allmälig durch die katholische Kirche beseitigt worden ist. Nach einer Stelle im beraischen Ritterrecht von 1360 ist eS unter der bergischen Ritterschaft eine alte Gewohnheit gewesen, daß „ein Laie, also ein Nichtgeistlicher, die Eheleute zusammevthat vor allem Volk", d. i. traute. Dem entsprechend wollte nun Luther auch, daß die eigentliche Trauung, also der rein bürgerliche Act, durch Laten »nd »war durch Staatsbeamte vollzogen werde. Aber daneben stellt er mit allem Nachdruck und aller Entschitteuheit die Forderung hin, daß Christenleute nur im Namen Gotte-, nur unter Gebet und Nachsuchen de- göttlichen Segen in den Ehestand treten sollen. „E- ist ein hoher, trefflicher Stand, denn er muß alle anderen ver sorgen »nd regieren. Darum soll mau- auch auf Gotte» Namen anhebeu und Gott bitte», daß der Stand nach seinem Willen möge gelingen." Di« Brautleute, weil die „Ehe kein Scherz »nd Kinderspiel" sei, solle man „zur Kirche führen", damit sie dort „Gotte- Segen und ein gemein Gebet holen." (Borrede zum Lraubüchlein.) Ganz so denkt auch heute die ReichS- regierung. Da- beweist der Schlußparagraph zum Civilehe-Gesetz, der da lautet: „Die kirch lichen Verpflichtungen in Bezug auf Taufe und Trauung werden durch diese- Gesetz nicht berührt." Und in ver Ausführung zu diesem Gesetz wird ausdrücklich erklärt, daß e- nicht in der Absicht de- Staate- liege, da» kirchliche Leben zu beein trächtigen, oder eine Entfremdung gegen die Kirche herbeizusühren, vielmehr habe der Staat unver kennbar ein eigene- hohe» Interesse daran, die den kirchlichen Verpflichtungen entsprechenden Sitten und Gewöhnungen zu erhalten. Durch die Civilehe wird die Würde und da» Ansehen der Kirche erhöht und der Act kirchlicher Einsegnung gewinnt al- frei erfüllte Gewissen-Pflicht au Reinheit und Weihe. De-Halb ist trotz der berechtigten Befürchtungen auch vom kirchlichen Standpunkte au- da- Civil- ehegesetz mit Freuden zu begrüßen. (Eh. T.) Polytechnische Gesellschaft. * Leimig, 20 Febr. Gestern Abend hielt in der diesigen Polytechnischen Gesellschaft Die Aufgabe, so begann der Herr Vortragende, ist im Ganzen eine sehr undankbare, denn eS han delt sich um Thatsachen, die aller Welt bekannt sind oder doch bekannt sein können; trotzdem habe er da- Thema gewählt, weil e- eine Anzahl Ein- zelheiten giebt, die nicht einer so allgemeinen Kenntniß lheilhaftig geworden find. Die deutsche Landwirthschast (denn von dieser soll nur die Rede sein) tritt zuerst im flachen Norden auf. Kli matisch ist Deutschland sehr begünstigt, alle Ge treidesorten und Obst gedeihen!, auf den Wiesen üppiger Gra-wuch-, in den Gärten eine reiche Fülle der verschiedenartigsten Erzeugnisse. So wie jetzt war'- in Deutschland aber nicht; die ersten Nachrichten führen etwa bi- auf da- erste Jahrhundert nach Christo zurück. Kalt, öde und rauh war damals Dentschland, man kannte keine Städte, keine Straßen, nur ärmliche Hütten, aber fast jede der letzter» schon mit etwas Acker bau umgeben; die ersten Dörfer finden sich i« den Marschen de» Norden» vor und erst/fpäter drängten sich die Wohnungen in den Thälern zusammen; diese ersten Dörfer waren Fischerdörfer, mit Schanzen umgeben, thell» zu» Gchntze gegen da- Lasier, »heil» ge«u den Fand. I» »em Mittellaude gab e» meist unterirdische Woh nungen, theil- wegen der größer« Wärwr, theil» wege« de- Berborgensein» vor dem Feind. Jede- der nach und nachfentstandenen Gebäude war vo» einem Hof umschloffen und die Urbarmachung de- Boden- erfolgte gemeinsam durch die Bewohner de- Dorfe- und nur erst später trat eine Lhei- luna ein. Nachdem der Vortragende die StandeS-Unter« schiede der damaligen Zeit, die Eintheilung der Gemeinden und die bestehenden Strafgesetze (e- aab nur drei schwere verbrechen: Bolk»verrath, Ueberläuferei und Ehebruch), überhaupt also da» Land und unsere Vorfahren selbst betrachtet, geht er zu der damals von ihnen betriebenen Land wirthschast über. Auch unsere Vorfahren hielten an der schon damals bekannten Regel fest, daß e« nicht gut sei, ein und dieselbe Frucht auf dem selben Boden fortzuerbauen. In der Haupt sache wurden Hafer und Gerste, einige wenige Wickensorten, Wurzelgewächse, z. B Sellerie, Spargel. Pastinak rc. und Flach- gebaut. Förm liche Obstanlagen gab eS nicht, nur vereinzelt traf man Aepfel, Knorpelkirschen, Mi-peln und Schlehen an; auch die Viehzucht war damals in Deutschland noch sehr unbedeutend; nur die Pferdezucht machte davon eine Au-nahme und namentlich war e» ein Stamm in Ostftie-laud, der starke und »u-dauernde Pferde lieferte; man aß damal» auch noch Pferdefleisch, bi- Bonisaeiu- deffen Genuß al» ««christlich verbot. Rinder gab e» wenige, die Butter- »nd Käsebereituag aber war dieselbe wie heute. Hühner wurden wegen der Eier, Gänse aber wegen der Federn gehalten, die damals den eigentlichen und einzigen Handels artikel zu bilden schienen. Unsere Vorfahren be rauschten sich in Bier; Wein ward nur an der gallischen Grenze getrunken; auch einige Salz quellen gab e» schon. Unter den Gefäßen und Gerätschaften, deren e» nur wenige gab, findet da- Butterfaß Erwähnung und dann der Pflug. — Alle diese Nachrichten verdanken wir den Römern; leider aber schwinden von hier ab alle Nachrichten und erst ein halbe- Jahrtausend später taucht wieder eine Nachricht über unser deutsche- Vaterland in Bezug aus die Landwirth- schaft auf. In dieser langen Zeit aber hat sich eine bedeutsame Wandlung vollzogen. Durch die Völkerwanderung find unsere Vorfahren Über vielerlei Sitte» und Gebräuche der Nachbar völker aufgeklärt worden. Der Rogam ist von Osten, der Wägen von Weste«, der Wein (etwa nur 280) von der Wvfel :c. her in Dentschland «»geführt. Die Grenzregulirnngen werden nnter Znziehnng von Zeugen vorgenonnne« und «ehr «nd mehr zeigt sich die Geneigtheit, Gesetze zu erlangen. Die heiligen Haine (der Priesterschaft gehörig) Wurde« von den Königen m Besitz genommen. Brennholz und Reißig durfte nach Belieben ge nommen werden, nicht aber Bauholz und gesällte- Holz. Die Kunst de- Pfropfen- scheint bekannt geworden zu fein, die Ackergeräthe erfreuten sich einer Vervollkommnung; e» gab Gesetze znm Schutze de- Pflug- und zwar läßt sich unter dem Pflug ein Räderpflug denken. Auch von der Egge, der Walze, der Sichel, der Sense, dem Dreschflegel ist die Rede, ebenso von Wagnern und Zeugschmieden. Die Ernten wurden in Speicher und Feimen gebracht, Mühlen find eben sall« vorhanden, auch vereinzelte Kalköfen und Ziegelbrennereren Unter dem Viehbestand stand namentlich da- Pferd in hohem Ansehen und der Pferdediebstahl ward schwer bestraft. Die Rind viehzucht stand vor Allem bei den Franken in Blülhe; auch die Schweinezucht ward bedeutend, weniger die Schafzucht. Esel finden sich damal» nicht vor, wohl aber spielte die Bienenzucht eine große Rolle, da der Honig da« Einzige war, wa« zur Versüßung der Speisen rc. diente. Die Größe der Höfe war verschieden und der Gehalt eine- Hofe» ungefähr 60—70 Acker unsre- Lan de». Ein ganz besonderer Werth ward aus die Sonntag-Heiligung gelegt und d,e Entheilig empfindlichen Strafe mit Die en Strafen bedroht, war damals sehr au-gebildet und aalt nicht lediglich al- Vergnügen, sondern vielmehr al» eine dringende Nothwendigkeit, al- ein Segen für die Landwirthschast, da die in den Wäldern hau-
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