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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188005072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-05
- Tag1880-05-07
- Monat1880-05
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1880
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Erschekrt täglich früh 6'/. Uhr. I Re»«11«, «» Gepettlto» JvhaauiSgaste SS. >P«chß»»»r« »er Ardactt«»- > vormittags 10—12 Uhr. Nachmittag« 4—6 Uhr. Mr kr «ückgalx rtn^jandtrr Niiru- Lrt»tt «achl st-L die Redartt»» »ich« »«rvtndltch. Saaaüme der für die nächft- Alanlve Nummer bestimmten ftlikratr an Wochentagen di ck Ähr Nachmittags, an Lonu- «ud Festtagen früh bis '/,9 Uhr. Ha dea Flllatr» für Z>s. Laaahmr: Ott» Klemm. UniversitLtsstr. 22, »O«t< öifchk, Katharinenstr. 18, p. »mr dis V,3 Uhr. UriW-er Jagrblali Anzeiger. OlW für Politik, Localgeschichte, Handels- md GeschästSverkehr. Auflage le.OO«. Ld„»eme»t§prtt§ viertelt. 4'/, Mk, incl. vnnaerloh« L Ms, durch die Post bezogen S Mr Jede einzelne Nummer 2t P> Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Exttabellagev ohne Postbefvrderung SO Mi mit Poslbefbrderung 48 Mt Zaferate Sgesp Petitzeile 20 V Größere Schriften laut nuferen- PreiSverzochniß —Tabellarische Satz nach höherem Tarif. »eclamen »utrr lew LedattieeußriS die Spaltzeile 40 Pf Inserate find stets an d. LrPedltt«, zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung praaiuuLonmchr oder durch Postvorschuß. 153. Freitag den 7. Mai 1880. 74. Jahrgang. i l Bekanntmachung. ES ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß die städtischen Leichenfrauen häufig, namentlich in Fällen, wo dritte Personen mit der Vermittelung dieser Bestellung beauftragt worden sind, erst am zweiten oder dritten Tage nach ftattgefundenem Todesfall zur Wartung ihres AmteS bestellt worden sind. Da sich hieraus mannigfaltige Nnzuträglichkeilen ergeben haben, verordnen wir hierdurch, daß bei jedem Todesfall die betreffende Leichenfrau direct durch die Hinterlastenen selbst oder die bei diesen unmittelbar bediensteten Personen und im Laufe der erste« 24 Stunden nach eingetretenem Tode zur Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten zu bestellen ist. Zuwiderhandlungen dagegen werden mit Geldstrafe bis zu 150 .41 bez. im Unvermögensfalle mit ent sprechender Haftftrafe geahndet werden. Nachstehend fügen wir noch die Namen der hier verpflichteten Leichenfrauen unter Bezeichnung ihrer Wohnungen und der Distrikte bei, in welchen sie ihre Functionen auszuüben haben: I. Dtftrict (Innere Stadt): Frau Concordia verw. Friedrich, Neukirchhof Nr. 12, II. II. Distrikt (Nordvorstadt), begrenzt durch den Ranstädter Steinweg, die Frankfurter Straße und Lindenauer Chaussee einerseits und durch die Blücher- und Berliner Straße andererseits: Frau Lse. Stetefeld, Thomasgäßchen Nr. 7, Hof 1. III. Distrikt (Westvorstadt), begrenzt durch den Ranstädter Steinweg, die Frankfurter Straße und die Lindenauer Chaussee einerseits und durch den von der Nonnenmühle hinter der Weststraße hinführenden Abflußgraben, sowie den Johanna- Park, diesen mit umfassend, andererseits: Frau Johanne Pettag, Neukirchhof Nr. 10, IV. IV. Distrikt (Südvorstadt), begrenzt durch den vorbedachten Mühlabflußgraben und den Johannapark einerseits und durch den König-- Platz, die Windmühlenstraße und den Dösener Weg andererseits: Frau Adelheid Greschner, Hohe Straße Nr. 10, I. V. Distrikt (Südöstliche Vorstadt, einschltetzlich des St. IohanniSstiftS), begrenzt durch den KönigSplatz, die Windmüblenstraße und den Dösener Weg einerseits und durch die Johannesgaffe und Dresdner Straße andererseits: Frau Friedenke Leonhardt, Nürnberger Straße Nr. 4—5, IV. VI. Distrikt (Nordöstliche Vorstadt). begrenzt durch die JohanneSgaffe und Dresdner Straße einerseits und die Blücher- und Berliner Straße andererseits: Frau Johanna Ritter', Friedrichsstraße Nr. 40, II. Armen-Leichenfrau: Frau Pauline verehel. Schramm, Magazingaffe Nr. 6, III. Leipzig, am 24. April 1880. Der Nath der Stadt LetHjt>. vr. Seor^i. Kretschmer. Nachdem als verloren angezeigte Jnterimsschein der Filiale III über das Sparcafsenbuch Serie ll Nr. 30,831 bis östo nicht eingeliefert worden ist, so wird derselbe hiermit nach ß. 10 der Leipziger Spar caffen-Ordnung für ungültig erklärt. Leipzig, den 5. Mai 1880. Die Verwaltung des Leihhauses und der Sparkasse. Bekanntmachung. Wir finden uns veranlaßt, folgende für hiesige Stadt bereits bestehende Vorschriften hierdurch in Er innerung zu bringen. 1) Die Ausführung der Pnvatbeischleußen außerhalb der Privatgrundstücke auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sowie die Einführung derselben in die Haupt-Schleußen bat lediglich durch den Rath auf Kosten der betr. Grundstücksbesitzer zu geschehen; und zwar gilt dies sowohl von den zur Abführung der Küchen-', Wirthschaftswasser und dergl., als auch von den zur Ableitung der Trauf- oder Fallrohnväfser unter den Fußwegen hinweg dienenden Beischleußen. 2) Vor der Ausführung hat der betr. Grundstücksbesitzer die dafür veranschlagten Kosten als Caution einzuzahlen, und den üblichen Revers zu vollziehen, in welchem der bethefligte Grund stücksbesitzer die Widerruflichkeit der Anlage und die Höbe der durch die Ausführung er wachsenen Kosten, wie sie vom Rath festgestellt werden, anzuerkennen hat. 3) Die Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, die Ableitung der Trauf- oder Fallrohrwässer unter dem Straßenkörper in die Haupt Schleußtn mittelst besonderer Beischleußen bei Vornahme von Neuballten und Umbauten, vor jeder Neulegung oder Umlegung von Granittrottoirplatten, bei Erbauung bez. Wiederherstellung von Haupt-Schleußen !und Beischleußen und endlich vor Neupflasterung oder Umpflasterung von Straßen und Straßentracten bewirken zu lassen und deshalb bei uns rechtzeitig Antrag zu stellen. 4) Säumige oder Zuwiderhandelnde werden mit einer Geldbuße bis zu 60 „41 oder entsprechender Hast bestraft, und haben außerdem zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten von AmtSwegen die obigen Herstellungen ausgeführt bez. eigenmächtig ausgeführte Anlagen nach Befinden wieder beseitigt werden. Leipzig, am 3. Mai 1880 Der Nath der Stadt Letpjta. vr. Georgi. vr. Wangemann. Waldgräsem - Verpachtung. Mittwoch, den IS. Mai o. soll im Forstreviere Connewitz die diesjährige «rasnutzung Par cellenweise unter den im Termine näher bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige Zahlung der Pachtsumme nach dem Zuschläge meistbietend verpachtet werden. Zusammenkunft: I. vormittags SlUhr am Vflanzgarten im Streitbolze und II. vormittags 11 Uhr an der Weißen Brücke auf der Connewitzer Lime.' Leipzig, am 3 Mai 1880. Des Raths Forstdeputatton. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Localitäten der sog. grotzen NathSstude bleibt dieselbe Freitag dcu 7. dss. Mts geschloffen. Leipzig den 3. Mai 1880. Der Nath der Stadt Veit, Or. Tröndlin. Messerschmidt. i Politische ILebersicht. Leipzig. 6. Mai. Bei der am Dienstag im Reichstage statt- qefundenen Abstimmung über die Verlängerung ker Gültigkeitsdauer deS Socialist enge setzes, welche, wie bereits gemeldet, mit l!>1 gegen 84 Stimmen angenommen wurde, war die ablehnende Minorität eine noch geringere als bei der ersten Votirung. Von Abgeordneten, die das erstemal für die Vorlage gestimmt haben, hat einzig und allein Lasker diesmal gegen das Gesetz gestimmt. Die bemerkenswertheste Episode dieser Abstimmung ist der Uebergang eines immerhin beträchtlichen, und wenn auch nicht aus den ersten Partei führern, so doch aus angesehenen Mitgliedern der Fraktion bestehenden Theiles des CentrumS zur Majorität. Inwiefern es den Herren gelungen ist, den Widerspruch zwischen ihrer früheren »md der letzten Abstimmung genügend zu motiviren, wollen wir dahingestellt sein lasten. Man wird immer einen Antheil an der Herbeiführung der besseren Einsicht auf die allgemeine politische Situation zurückzuführen haben. Das Eentrum bat bei den entscheidenden Vorlagen der Session seine Mitwirkung versagt; die berühmte conservativ- ultramontane Majorität kam außer der Präsi dentenwahl nur bei den reactionairen Angriffen aus die Gewerbeordnung zum Ausdruck; nicht ein mal mehr bei den Steüervorlagen hielt sie noch vor. Es ist wohl begreiflich,' daß eine Anzahl gemäßigter CentrumSmitglieder aus allgemein po litischen Gründen es lieber gesehen hätte, wenn die Partei aus eine wichtige positive Leistung hätte Hinweisen können; da- Vertrauen auf die Unter stlltzung des Eentrums kann durch den Ver laus der ReichStagssession unmöglich gestiegen sein. Der Entschluß der Zustimmung zu der Pro longation des Gesetzes mußte nothwendig leichter sein alS der Entschluß der Zustimmung zum ersten Erlaß des Gesetzes. Bei der jetzigen, noch so wenig beruhigten Situation kann doch unter besonnenen Männern ernstlich nicht die Rede davon sein, einer erst seit zwei Jahren unterdrückten Agitation jetzt plötzlich die volle Freiheit zurückzugeben, und wir meinen, viele Derjenigen, welche daS Gesetz am DienStag ablehntcn, hätten sich die Sache wohl noch einmal reiflich überlegt, wen« sie nicht gewußt hätten, daß sie ihr verneinendes Votum ohne Schaden abgeden konnten. Es muß immer wieder daran erinnert werden, daß die Gültigkeitsdauer de- Gesetze- bei besten erster Vereinbarung nicht darum auf einen so kurzen Zeitraum beschränkt wurde, weil man glaubte, derselbe sei genügend, um den Zweck de- Gesetzes zu erreichen, son dern weil man sich immer die Möglichkeit wahren wollte, sich gegen mißbräuchliche und illoyale Hand babung zu schützen. Im großen Ganzen durste die Regierung das Zeugnis» beanspruchen, daß sie die Grenzen der Loyalität und des Recht- nicht über schritten. Daß dann und wann untergeordnete! Polizeibehörden Mißgriffe begangen, mag den socialdemokratischcn Abgeordneten zugestanden werden; eS ist Die« bei Befugnissen, wo die Grenze nicht immer leicht zu erkennen ist, schwer zu ver meiden, und man wird daS Vertrauen haben dürfen, daß die Negierung sich ernstlich bestrebt, so weit als irgend möglich Mißgriffe und Miß bräuche fernzuhalten und gegen begangene Reine dur cintrctcn zu lasten. Im Ganzen bat die Ver handlung über die Prolongation des Socialistcn- aesetzeS zu einem so befriedigenden Abschluß ge führt, wie es bei einem an und für sich ja so un erfreulichen Gegenstand möglich ist. Der Reichstag setzte am Mittwoch die Be ratung der Anträge v. Sevdewitz und Genosten über die Abänderung der Gewerbeord nung fort. Die Anträge, betreffend den Gewerbe betrieb der Auctionatoren. Hausirer, Wanderlaaer- inhaber, sollen nach dem Vorschlag der Commission dem Reichskanzler zur Erwägung bei der gesetz lichen Regelung der Frage überwiesen werden. Seitens der Ahga. Reichensperger-Crefeld, Acker mann, Schmiedel und seihst des fortschrittlichen Abq. Schwarz-Württemberg wird dieser Com- mstsionöantrag mit dem Hinweis aus die Schädi gung des legitimen Handels- und Gewerbebe triebes und des kaufenden PublicumS empfohlen und trotz des Widerspruchs des Abg. Löwe-Berlin, der die bestehende Gewerbefreiheit auch in diesem Puncte vertheidigt, vom Hause angenommen. ES folgt die Beratung deS aus die Wiederbelebung der Innun gen bezüglichen Antrags. Referent Abg. v. Hert- lmg empfiehlt die Commissionsanträgr, indem er aus die Notwendigkeit, dem von dem Großkapital und Fabrikbetrieb immer mehr bedrängten Hand werk eine Organisation zu geben, und die zahl reichen Petitionen aus Handwerkskreisen hinweist; die Bedenken der Gegner seien dadurch beseitigt, daß nur facultative, nicht Zwang-innungen vor- qeschlagen seien. Abg. Delbrück erklärt, den Be- trebungen, daS Handwerk zu heben und lebenS- ähig zu erhalten, durchaus sympathisch gegenüber zu tehen, bestreitet aber unter Hinweis auf die glück- ichen Erfolge der Gewerkvereine, daß die Innung die einzig zweckmäßige Form der Organisation deS Handwerks sei; freiwillig sich bilden»« Innungen werde er gleichwohl jederzeit unterstützen, dieselben dürften aber nicht durch obrigkeitliche Vorschriften, Aufsicht-rechte und ausschließliche Vorrechte bezüg lich deS Lehrlings- und Gesellenwesens tyatsächlich einen Zwana zum Beitritt in sich schließen Abg. v. Hellvorf-Bedra spricht für die Commissions anträge, die durchaus maßvoll seien, weit hinter den meisten Petitionen zurückblieben und nur ent hielten, waS unentbehrlich sei, wenn man die In nungen ernstlich wieder Herstellen wolle. Abg. Wöllmer bestreitet den aus Handwerkerkreisen laut gewordenen Klagen und Wünschen zum großen Theil die Berechtigung und sagt voraus, daß die Rückkehr zu reactionairen Maßregeln und polizei lichem Zwang daS Gegentheil von der Hebung und Belebung des Kleingewerbes erreichen werden. Abg. Stumm vertheidigt nochmals die Commis sionsvorschläge, welche die richtige Mitte zwischen ZwangSmnungen und völliger Freiheit hielten, warnt vor dem müßigen Zuschauen auf socialem Gebiet und befürwortet einige von ihm beantragte Modifikationen. Die Commlssionsanträge werden alSdann einschließlich der Stumm'schcn Amende ments durch die Stimmen der Eonservativcn und des CentrumS angenommen. Nächste Sitzung: Freitag (Handelsvertrag mit der Schweiz, Wucher gesetz. Biehseuckcngesetz). Der Bundesrath trat am Montag unter dem Vorsitze deS Staatsministers Hofmann zu einer Plenarsitzung zusammen, in welcher von der Ernennung deS großherzoglich sächsischen Geheimen Finanzraths I)r. Heerwart zum stellvertretenden Bevollmächtigten für Sacbsen-Eoburg-Gotha und für Schwarzburg-Sondershausen Kenntmß ge nommen und der am l. Mai in Berlin Unter zeichneten Uebercinkunft mit der Schweiz wegen weiterer provisorischer Regelung der Handels beziehungen die Genehmigung ertheilt wurde. Wenn die Bemerkungen deS Reichskanzlers aus der parlamentarischen Soiree am Diens tag richtig verstanden und gedeutet worden sind, so scheint die vielbesprochene gesetzliche Ermäch tigung zur Sisiirung gewisser Bestim mungen der kirchenpolitischen Gesetze doch noch in der bevorstehenden Nachsession deS Landtags nachgesucht werden zu sollen. Die Session, die ursprünglich nur zur Erledigung der Verwaltungsorganisation einberufen werden sollte, würde damit eine außerordentlich erweiterte Be deutung gewinnen und voraussichtlich auch eine ansehnliche Zeitdauer in Anspruch nehmen. Die kirchliche Frage ist ja der Schlüstelpunct unserer ganzen politischen Situation. ES wäre augen blicklich. wo über den eigentlichen Charakter und Inhalt der beanspruchten Ermächtigung kaum die dürftigsten Umriste vorliegen, vor eilig, sich über daS beabsichtigte jedenfalls eigen- thümlicbe gesetzgeberische Vorgehen der Regie rung ein abschließendes Urtheil bilden zu wollen. Die liberale sowohl wie die ultramontane Presse hat sich bisher gegen den Vorschlag ziemlich kühl und ablehnend verhalten, und zwar mit gutem Grund. Denn eS fehlen heute noch zu sehr die Anhalt« puncte für die Antwort aus die Frage, ob der kirchliche Friede, wie ihn die Regierung im Auge hat, ein solcher ist, dem auch von liberaler Seite zugestimmt werden kann, oder ein solcher, der nur aus den Schultern von Conservativen und Centrum zu errichten ist. Die „Elsaß-Lothringische Zeitung" er örtert gegenüber einer in einer Berliner Zeitung veröffentlichten Correspondenz die Frage de« Ge brauch« der französischen Sprache in dem LandeSausschusse und hebt hervor, daß die soeben beendete Session durch die neue Ge schäftSordnung und deren Handhabung einen be deutenden Fortschritt gegen früher darstelle. Diese Geschäftsordnung belaste keine Zweifel darüber, daß die deutsche Sprache grundsätzlich die amtliche Geschästssprachc deS LandeSauSschusteS bilde. Die Vorlagen werden in deutscher Sprache abgefaßt und verlesen, die ausführlicheren osticiellen Sitzungsberichte erscheinen in deutsche, Sprache, daneben wird von allen Drucksachen nur eine französische Uebersetzung ausgegeben. Ver bindlich jedoch ist überall der deutsche Text, der insbesondere bei allen Abstimmungen zu Grunde gelegt wird. Dieses Princip gelte für die Schrift sprache wie auch für die mündlichen Verhandlungen. Es sei begreiflich, daß der ausschließliche Gebrauch der französischen Sprache seitens der Mitglieder der deutschen LandeSvertreluna jenseits de« Rheines Anstoß errege. Die auch für die Regierung höchst wünschenswerthe Beseitigung der französischen Sprache, deren Gebrauch sehr erschwerend wirke, sei aber zur Zeit nicht ausführbar, da die Abge ordneten zum größten Theile der deutschen Sprache nicht mächtig seien und dieselbe nur mühsam ver stehen. Ein Zwang laste sich daher nicht auSüben, ohne einen erheblichen Theil der Versammlung mundtodt zu machen. Die parlamentarischen, auch von den Abgeordneten empfundenen Schwierigkeiten seien groß genug, um allen Bctheiligten den Wunsch nach Verhandlung in einer Sprache nahe zu legen. Augenblicklich sei die Sache nickt zu ändern; man dürfe nicht vergessen, daß der größere Theil der Abgeordneten auf Grund früherer Wahlen in den Landesauöschuß eingetreten sei. Wollte man die nur französisch redenden Mitglieder des Ausschusses nöthigen, sich ihrer Sprache nickt zu bedienen, so würde inan sie dadurch von den Arbeiten in» Lande- auSschuste ausschließen und zwänge sie mittelbar zum Austritt. Die „Elsaß-Lothring. Ztg." zweifelt, ob eine derartige Behandlung der Sacke für die- politiscke Entwicklung im Rerchslande dienlich sei und nicht minder daran, ob eine unter solchen Umständen vorgenommene Neuwahl nur deutsch redende Abgeordnete in den LandeSauSschuß bringen würde. In solchen Fragen sei die wachsende Ein sicht der beste Zwang. Wir denken, schließt die Zeitung, daß die Wähler wie die Gewählten zu einer solchen Einsicht vald gelange« werden und daß eS sich um einen Uebergang handelt, den auf alle Weise abzukürzen wir im Interesse der gemein samen parlamentarischen Arbeiten, wie au« politi scher Klugheit den Abgeordneten wie den Wählern gleichmäßig rathen. DaS Ministerium Ta affe hat, wie wir bereit- wiederholt Hervorgel,oben haben, durch sein will kürliche« und ungerechtes Vorgehen in der Sprachenfrage große Aufregung und besonders inBöhmen lebhaften Unwillen bei der deuts chen Bevölkerung diese« KronlankeS hervorgerufen Fast scheint eS, als würde der tiroler Gras die Geister, die er ries, nicht wieder loS, denn selbst der Moniteur de« Coalitlons-Ministerium« wagt I einige schüchterne Bedenken gegen die böhmische.
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