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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188010277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18801027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18801027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-10
- Tag1880-10-27
- Monat1880-10
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1880
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. N«»acli», »ud Lrprdltto» JohanniSgasie 33. 9o«chst»>5t, trr Lrta/Üo» BormittagS 10—12 Uhr. Nachmittags 4—L Uhr. Mtr dt« Ultckgadr ri«grsand»«r Mam». srrt»l« mach! ft«b »«r RkdacNon »tcht vrrvtndltch. Ammyme der für die nächst- Nummer bestimmten an Wochrntagra bis Nachmittags, an Sonn tag« fräst bis '/,9 Uhr. La de, Fittaln» für Vita Klemm, UaiverMtSstr. 22, Lantt Lösche. Katharincustr. 18.P. nur bis '/L Uhr. MMerIaMiltt Anzeiger. Organ für Politik, LocalMichte, Haudrlk- md SeschäMrkrhr. Auflage 16,200. Ai>»»»r»e>t»p«i« viertelt. 4*/,Mk.» iucl. Bnugerlobn 5 Mt, durch die Post bezog« S Mt. Jede einzeln« Nummer 2» Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühr« für Extrabeilagen »stne Pastbefvrderung »9 Mt. Mit Postdesbrderuug 48 Mt. Sastcatr Lgesp. Petitzeile 20 Pf. Grüße« Schriften laut unsere« PrnSvcrznchmtz —Labella «scher Gast nach höherem Tarif. Leclmur, »In »r« 1lc»arR»«strich die Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stets an d. ««wtttt», zn send«. — Rabatt wird chcht gegeben Zahlung pr»«Ln«»n«4« oder durch Postnorfchutz. zr«. Mittwoch den 27. Oclober 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung, de« die-jahrigen Christmarkt betreffe«d. Wegen de- am 17. December 1880 be«1n»e«ben Lhristmarktes, auf dem feil zu halten nur hiestae» Gcmetnprmtt-lteper« gestattet ist, verordnen wir Folgendes: 1) Diejenigen, welche Stände auf dem Christmarkt« zu erhalten wünschen, haben sich bi- »um rannahend, de» 27 Nabembrr d. I. bei unserem Marktvoigt (Naschmarkt Nr 1, 8. Etage) zu melden. Später eingehende Anmeldungen müssen unberücksichtigt bleiben. 8) Der hiesige Wackeumartt wird zuletzt Sonnabend, den 11. December d. I., auf dem Marktplatze, von da an aber auf dem Fleischerplatze abgehalten, auch während der Markttage den Verkäufern von Töpfer- und Steingutwaaren von dem vorgedachten Zeitpunkte ab die Benutzung de- sogenannten Böttcher- und TöpfermarkteS gestattet. 3) Der Anfba« der Sude« auf dem Christmärkte ist vom 14. December ab gestattet, wogegen daS Aus packen und Einräumen der Waaren nicht vor Mittags 13 Uhr deS 18. December beginnen darf. 4) Der Verkauf der Waaren findet bis zum 34. December 12 Uhr Mitternacht- statt, auch ist an dem in den Christmarkt fallenden vierten Adventsonntage, am 19. December, der öffentliche Handel in Läden, auf Straßen und Plätzen erst nach beendigtem BormittagSgotteSdienste, d. i. nach 10'/, Uhr Vormittag-, gestattet. »1 Die Inhaber von Lhrtftmarklstäude« dürfe« nur ihre «»gehst,iae» und sulche Personen als Verläufer »ertoende«, welche ständig in Ihren Diensten stehen oder hier wohnhaft find, und es werde« aste Stände sofort etngezogen, an denen auswärts wohnhafte selbstständige Personen, welche nicht hiesige Gemeindemttglieder find, als Verkäufer betroffen werden. 8) Die Näuwnng säwwtltcher vnden und Stände, sowie der auf dem Auguüusplatz zum Feilhalten von ChristbLumen benutzten Plätze ist von den Verkäufern noch am 84. December viS Mitternacht- 13 Uhr zu bewirken. 7) ES bleibt auch diesmal gestattet, die für den Christmarkt benutzten, auf dem Markte befindlichen Buden noch am 25. und 36. December stehen zu lasten. Es haben aber die Miether sowohl als die Ver leiher der Buden dafür zu sorgen, daß sämmtliche Buden nach Ausräumung der darin befindlichen Waaren sofort gut geschlossen, d. b. die Klappen zugebolzt, die Thüren verschlossen oder vernagelt, sowie die Buden planen nebst den dazu gehörigen Planenstangen gänzlich beseitigt werden. 8) Sämmtliche Chnstmarktbuden, soweit dieselben nicht mit Einwilligung der Meßbudendeputation für Besucher der NeujahrSmeffe benutzt werden sollen, sind am 27. December abzubrechen und muß deren Fortschaffung noch an demselben Tage erfolgen, auch bis AbendS 8 Uhr beendet sein. 9) Der verkauf von Lhrtstbäumen wird vom 17. December ab auf dem AugustuSplatze gegen ein Standgeld von 3 für jeden gleichmäßig groß zu bemestende« Platz gestattet, jedoch unter ausdrücklichem Verbot de- Einschlagen- von Pfählen. 10) Wegen Aufstellung der Chnftbäume und sonst allenthalben ist den bezüglichen Anordnungen unsere- MarktooigtS unbedingt Folge »u leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe »iS zu Sech-zig Mark oder ent« sprechender Haftftrafe geahndet werden. Leipzig, am 22. Oktober 1880. Der »ath der Stadt Letpzt«. vr. Tröndlin. Harrwitz. Bekanntmachung. Die Lieferung der für da- Jahr 1881 zu Schleußenreparaturen voraussichtlich erforderlichen und nach stehend sab G verzeichnet« Materialien soll an einen oder mehrere Bewerber vergeben werden. Die Bedingungen für diese Lieferungen können bei unserer Tiefbau-Verwaltung, RathhauS, II. Stage, Zimmer Nr. 1« entnommen werden, woselbst auch bezügliche Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: „Schlentzenbaumatertalteu betreffend" versehen, bi- zum 13. November er. Abends 5 Uhr einzureichen find. Leipzig, den 21. October 188S. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Wangemann. G X., circa 30,000 Stück Mauersteine, 8., - 200 Hectoliter Altenburger Graukalk, 6., « 54 Tonnen Stettiner Stern-Cement, 0., - ILO Kubikmeter durchgeworfener, feiner, scharfer Mauersand, k., an Etemzeuaröhren: 1) «irca 640 lausende Meter gerade Rohre, 8) - 110 Stück Kmestücke. k., an Steinmetzarbeiten: 1) circa 55 Stück Schleußeneinfallrinnfteine von Granit, 2) « 55 Stück Echleußeneinfallmundsteine von Grämt, 3) « 84 Stück Schleußendecksteine von Granit, 4) « 5 Stück Elbsandsteinkränze zu den Einsteigelöchern. Bekanntmachung. Die wegen Reparatur deS KirschwehreS und der Kirschwehrbrücke angeordnete Sperrung de- Schlentziger Weges auf der Strecke zwischen der Brandbrücke und dem Linienwege wird von Freitag, de« SS. October b. I. ab wieder anfgrhoben. Leipzig, am 86. October 1880. Der »ath ber Stabt Leipzig. vr. Tröndlin. Harrwitz. Bauplatz-Versteigerung. Der bereits am 10. vor. Men. »um verkaufe versteigerte, aber nach von unS unter Heutigem ettaffencr Bekanntmachung nicht «geschlagene Bauplatz A. de» zur Bebauung in geschloffener Häuserreihe bestimmten vaublock» II. an der viSmarckstratze von 9S8.S7 Quadratmeter Flächengehalt soll Freitag, be« 29 b. «. Vorwittag« 11 Uhr an »athSsteste (RathhauS, I. Glage, Zimmer Nr. 16) anderweit z«w verkaufe »ersteigert und wird der selbe mit 37.89) ^ angeboten werden. Die veisteigerunaSvedingunaen nebst Beifugen und ParcellirungSplan liegen in unserem Bauamte. Tiefbauverwattung (RathhauS, 11. Etage, Zimmer Nr. 18) zur Einsichtnahme au- und werden daselbst auch Exemplare der Bedingungen und des Plane- zum Preis von je 50 abgegeben. Leipzig, am 11. October 1880. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Eerutti. Auctio«. De» 28. October 1880, BormittagS 9—12 und Nachmittag- 3—6 Uhr, sollen in ber Pfandnieberlage de- Unterzeichneten RatheS, «erderstratze Nr. 1». Hof 1. «tage. 3 Sopbas, 3 Kleiderschränke, Tische, Stühle, Spiegel, Küchenschränke, Kleidungsstücke, 1 Unter« bett, 1 Kopfkiffen, 1 goldene Savonett-Ankeruhr, 1 größere Anzahl Taschen« und Wanduhren, 2 Siegelringe, Bücher, 1 Hobelbank, 53 Stück vreter, mehrere Koffer rc. rc., nach vorheriger Bekanntmachung der Bedingungen, an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden Leipzig, am 12. October 1880. Der «attz der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Auster. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 26. August 1880, die Hundesperre betreffend, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir nach Berfluß von mehr alS 9 Wochen seit dem freien Umherlaufen eine- wuthkranken HundeS im Einverständniß de- Herrn BttirkSthierarzte» »o« morgenden Tage ab die Vorschrift de» Führens der Hnude an kurzer Leine wieder aufhebe», im Uebrigen aber den Maulkorbzwang und alle sonstigen die hier gehaltenen Hunde betreffenden Bestimmungen in gleicher Weise, wie solche schon vor jener Bekanntmachung bestanden, aufrecht erhalten. Auch richten wir an alle Hundebesitzer von Neuem die Aufforderung, ihre Hunde auch fernerhin «och aufmerksam zu beobachten und über verdächtige Erscheinungen an denselben sofort in unserer RathSwach« Anzeige zu erstatten. Leipzig, den 26. October 1880. Der »ath der Stadt Leipzig vr. Tröndlin. EichoriuS. Ailmldnng zur Kilcheilvvrsteher - Wahl i» dn Molai-Parochik. Für die an- dem Nicolaikirchenvorftand« durch Ablauf der Wahlperiode aulscheidenden Herren: Buch- oindermeistrr -äste, Oberlehrer Hecker, Kaufmann «andwa»«, Buchhändler Rost, Recht-anwalt Schretz und Professor vr. Z «rucke, soll demnächst durch die Kirchengemeinde eine Neuwahl stattfinden. Stimmberechtigt sind nach dem Gesetz alle in der Nicolarparochie wohnhaften, selbstständigen, unbeschol tenen, verheiratheten wie unverheiratheten Männer evangelisch-lutherischen Bekenntnisse-, welche da- 85. Lebensjahr erfüllt haben. Wer sein Stimmrecht bei der bevorstehenden Wahl auSüben will, hat sich gesetzlicher Vorschrift zufolge zunächst mündlich oder schriftlich dazu anzumelden. Diese Anmeldungen »erden am r., s. und 4. »odember d. z., an jedem dieser Tage BormittagS von 11 bis Nachmittag- 3 Uhr i« der Sakristei der «ieolaiktrche entgegengenommen: bei schriftlichen Anmeldungen, welche während dieser Tage, sowie schon vorher auch in den Amtswohnungen de- Pastor v. Ahlfeld und deS ArchidiakonuS 0. Gräfe abgegeben werden können, ist Bor- und Zuname, Stand oder Gewerbe, Jahr und Tag der Geburt, sowie Wohnung de« sich An meldenden genau anzugeben. Wir fordern unsere Gemeinde herzlich und dringend auf, sich an der bevorstehenden Wahl, deren Tag später bekannt gemacht werden wird, zahlreich zu betheiligen, und deshalb die Anmeldung dazu, welche in der angegebenen Weise längsten- bi- zum 4. November Nachmittag- 3 Uhr geschehen muß, nicht verab säumen zu wollen. Wir bemerken noch, daß in die Nicolaikirche der östliche und nördliche Theil der Stadt und Vorstadt eingepfarrt ist, soweit er von folgenden zu ihr gehörigen Straßen und Strecken begrenzt wird: Thalstraße von Nr. 1—5 und von Nr. 295-32, Linden- und Roßstraße, Nürnberger Straße 1-33 und von 53—63, Roßplatz von Nr. 10 an. An der 1. Bürgerschule, UniverfitätSstraße, Magazingaffe, Neumarkt, Srimmaische Straße von Nr. 1 an, Naschmarkt, Eahgäßchen, ReichSftraße, Brühl von Nr. 18—68, Parkstraße, Bachnhof- straße von Nr. 1—13, Wintergartenftraße nebst den neuangelegten Straßen, Dolz-, Plato« und Etephan- straße nördlich bis zur Nicolaischule. Leipzig, den 25. Oclober 1880. Der Ktrche«o,rsta«P zu St. Nicolai. v. Fr. Ahlfeld. Ver Lissey-Skandal. LS scheint, als käme da- öffentliche Leben Frank reich- nicht vorwärts, ohne daß in kürzerer oder längerer Frist eine senfattouelle Äffaire, ein großer Skandal alle Factoreu, des Staate- und der Ge sellschaft in Mitleidenschaft zöge. Selbst die Armee der Republik ist von derartigen tiefgreifen den Erregungen nicht freigeblieben und auch heute wieder ist einer jener abenteuernden Soldaten, welche sich mit den Traditionen de- Kaiserreichs der Neuordnung der Dinge angeschloffen haben, einem rächenden Geschicke zum Opfer gefallen. Za diesen politisch und moralisch verkommenen Helden vom Schlage Dncrot, Pelissier, Canrobert u. A. hat sich nun auch General Cifsey gesellt, ein Mann, der sich mit der Republik auSaesvhat zu haben schien und der e- sowohl unter Thier« wie unter Mac Mahon verstanden hatte, sich, obwohl durchaus unfähig zu diese» Amte, zvm Kriegsminister ernennen zu lassen. Ehrgeizige Streber wie Eisseh pflegen stet- die öffentliche Meinung herauSznfordrrn; aber nur Wenige haben Die- so keck gethan wie er bei den verschiedensten Veranlassungen während seiner mehr jährigen ministeriellen Thätigkeit. Heute hat Cifsey m Frankreich einen Sturm der Entrüstung gegen sich herausbeschworen, nachdem in dem de- kannten Skavdalprocesse Dung - Woestine schmach volle Einzelheiten seine- Leben- und seiner Amts führung an da- Tage-licht gekommen sind. Ist doch nachgewiesen worden, daß zur Zeit, als Eifsry mit dem wichtigen Amte eine- Krieg«, minister- der Republik betraut war, in feinem Ministerium tatsächlich eine Creator der Halb welt, eine sogenannte Baronin v. Kaulla, die Herrschaft führte, und daß Nichts in diesem Mi nisterium geschah, was sie nicht vorher begut achtet »der genehmigt halte. Diese Dame, mit welcher der in den sechziger Jahren stehende Cifsey auf dem vertraulichsten Fuße lebte, hat offenbar eine politische Rolle uud die einer Courtisane zu gleich gespielt, und man flüstert sich in Pari allerlei merkwürdige Diuge in- Ohr, die aber nicht bewiese« werden können und von denen wir deshalb schweigen. Die öffentliche Meinung in Frankreich fordert mit der größten Entschiedenheit eine genaue Unter suchung der Sachlage und Aufklärung darüber, waß im Krieg-ministerinm vorgegangen, al- noch die Maitrrffe de« General« Cifsey daselbst allmächtig war. Die wenigen Thatsachen, die in dem Proceffe bekannt geworden, begründen diese Forderung in der Thal vollkommen; und die Befehle, welche Cifsey auf Antrieb der Kaulla gegen deren Mann, einen angesehenen Officier Namen« Jung, erlassen hat, wären unglaublich, wenn sie nicht schwarz auf weiß vorlägeu. Die Untersuchung wird denn auch kaum unterlassen werden können, uud sie wird vielleicht auch einige auskläreude Momente darüber herbeischaff«, warum gerade damals i« Jahre 1875, al« Cifsey Krieg-minister war, in Deutsch, land da« „Krieg in Sicht!" erscholl, vielleicht, daß diese ehrenwerthe Dame, wie weiland die Kaiserin derFranzoseu, ihren peilte gnsrre" habe» wollte! Wird die Untersuchung rinaeleitet und bestätigt sie, was «an in Frankreich ziemlich bestimmt b«. hauptet, so wird sich eine Anklage gegen Eiflry Wohl kaum vermeiden lassen, und straflos würde der General daun wohl schwerlich au-gehen. Solch grobe Verletzung der Amtspflichten würde man nicht ruhig hingehen lasten können in der Republik, wo man in der That redlich bestrebt ist, jene- corrumpirende System zu beseitigen, Welche- sich au- den Zeiten Napoleon'- noch immer in verschiedenen Dienstzweigeu erhalten hat. Die öffentliche Moral in Frankreich verlangt schon de-halb eine Sühne, weil, wa» Cifsey'- Amt-führung anbctrifft, da- Land geradezu herau- aefordert worden war Der Name einer Sache klingt gar oft wie ein Hohn auf da- Wesen der- selben! Die Regierungen, denen der General au gehörte, nannten sich die Regierungen der „mo ralischen Ordnung"! Uud während mau in dm Proclamatiouen und öffentlichen Kundgebungen nicht genug die „moralische Ordnung" betonen konnte, war eine schamlose Courtisaoe zum Schade» Frankreich- im Krieg-ministerinm all mächtig. Herr Cifiry stammt an- jener Schule, »u- welchcr, wie schon hervoraehobm, seine Gesinnungs genossen die Pelissier, Vazaiue, Eanroderl und Andere hervorgegaoge« sind. Diese Schule holte sich ihre Lorbeeren m Afrika im Kampfe gea« die Kabyleu, gegen welche mit der Soldatenehre geradezu unverträgliche Maßnahmen seit«- dieser Generale getroffen wurden. Man mag danach dm moralischen Werth dieser militairischm Schule be- urtheilen! Nun. e- haben auch Wenige, die darcm- hervorgegangen, ein ante- Ende genommen, uud wenn «an jetzt wieder da- End« der Laufbahn Cifsey'-sieht, so darf mau «obl sagen, die Nemesi sei im Rechte, wmn sie hier ihr Richteramt ohne Nachsicht au<übt. Politische Ilebersicht. Leipzig, 26. October. Die wiederholt erwähnte Zusammensetzung des Au-schusse- de- Bunde-rathe- berührt auch da- Berhältviß dieser hoben Versammlung^» der Reichskanzlei. Die Presse beschäftigt sich daher sehr eingehend mit der neuen Auorvurmg, welche auch darin bestehen soll, daß dm Bundes regierungen auf diplomatischem Dege Mitthei- lungeu über die dem Bunde-rathe zu unterbrei tenden Arbeiten zugehen. Nm ist mdeffen diese Anordnung nicht, dcnn sie ist über ein halbe« Jahr alt und beispielsweise bei der vom 9. Juni dati- rmdm Anfrage in Bezug auf die Beschränkung der Wechselfähigkeit zur Anwendung gekommen, welche b«anutlrch vom Fürst« Hohenlohe uuter« zeichnet war. Die Anordnung bezieht sich «rach nicht ans die Abwickelung der Geschäfte im vn». deSrath, vielmehr auf dieienigeu Verbindungen der Reich-regiernng mit dm Emzelstaat-rmierungen, die außerhalb der formell« BundeSrathSvcrhand lungm lieg«. Die eigentlich« BuudeSrathsgeschäste wer»« dadurch nur insofern berührt, al- e- sich eiuerseit- darum handelt, für noch in der Borberei tung befindliche Entwürfe im Borau- die Stimmung der Regierungen zu sondirm, oder im verlaus der Verhandlungen etwaige Stockung« derselben zu beseitig«. Da in solch« Fäll« die in Berlin anwesmdm BundesrathSbevollmächtigten an ihre Regierung« zu bericht« Hab«, so würde e« jmm offenbar ein« ganz ungebührlich« Einfluß geben, wmn die Reich-regiernng e- darauf au- kommeu ließe, daß die neu« Instruction« ledig lich ans denn einsettige Berichte hin gegeben
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