Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186612154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig: S. 7668/7669 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-15
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1866
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Baum . Familie Pologne. ondon. rrnwaUk, . Kronpr. . de Bav. l. Lebe- Schwan. sonnt. Schwan. Anzeiger. «»Matt d« Kömzl. BqirkkgmchtS und de« «D d<r SIM Schiig. W Z49. Sonnabend dm 15. December. 1866. neignele. >n dessen lene ihm Polizei- lls Dol- lenehw'.'n rauf eine en Theil t unum- »llstävdiz rurlheill. h. Hein- chlagung nonatize lche ihm ehendliL r. v U. l, gegen Vahrheil tsch m.d V seines n ersten len Herr sänmit- :n. M h Klein- helfer. ! 51.55, äo. dn 128.25. en 105; londoner l M/,; it-Acties igSbahn- Oestm. ster. Anleihe -- 3°,! Orstm. I 398.25. rrkt.) ^anislte Wdlmz al 8^«;> >. 00 KI - Gerste «fer -r. i. 15'i. Bekanntmachung, den Mißbrauch der öffentlichen Wafferständer betr. erwart- strengfestgehrltenen Regel der Abgabe von Wasser ans öffentlichen Wasserleitungen nur gegen Bezahlung, dem vielfach laut gewordenen Wunsche nach unentgeldlicher Benutzung deS zllten und reinen WirthschaftSwafferS unserer neuen Wasserkunst in möglichst ausgedehnter Maaße entsprochen werden. Dies ist aber Mit der Errichtung öffentlicher Ständer soll, abweichend von der anderwärts mWaffeckil ^ " Wasser ohne jeden nutzbaren Zweck aus den Ständern in die Straßenschleußen abfließen zu lassen, mit allem Ernste zu begegnen. Wir verbuten daher hiermit, bei einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder bez. bei entsprechender Freiheits- oder DiSciplinarftrafe, jeglichen ntzlosen Gebrauch der öffentlichen Ständer und haben unsere AufsichtSorgane angewiesen, streng darüber zu wachen, daß dem muth- »illigen und für die Stadtcafse sehr kostspieligen Gebühren mit denselben Einhalt gethan und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige gebracht werde. Zugleich aber fordern wir das Publicum, insbesondere Aeltern, Lehrer, Dienst- und Lehrherren hiermit angelegent- "i auf, unS in der Durchführung diese- Verbot- nach Kräften zu unterstützen. Leipzig, den 14. December 1866. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Aufforderung. Um die durch da- Gesetz vom 24. December 1845 und Erg.-Ges. vom 23. April 1850 airgeordnete Aufstellung der Gewerbe- und Personal - Steuer - Kataster auf das Jahr 1867 bewirken zu können, bedürfen wir zur Vervoll ständigung der bereits eingegangenen HauSlisten genaue Verzeichnisse über da- Einkommen der angeftellten Beamten, Geistlichen, Lirchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. ES werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, VniverfitatS - und anderen Behörden veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welch« 1) die Hausnummern der Wohnung der Angestellte», 2) die vollständigen Tauf- und Geschlecht-namen derselben, 3) deren feste- Einkommen nach dem Betrage, welchen eS am Schluffe diese- Jahre- erreichen wird, 4) die steigenden und fallend« Emolumente nach dem Bettage, wie solche in den AnstellungSdecreten oder sonst Seit« der LnstellungSbehörden berechnet sind, in Ermangelung derartiger Angaben aber nach Höhe der Summe de- letzten Jahre-, 5) die darunter befindlichen Ortszulagen resp. der etwa bewilligte Dienstaufwand mau einruttaaen. insbesondere auch 6) die Zeit de- Antritts der Neu-Angestellten diese- Jahre- bemerklich zu machen ist, an die Stadt-Steuer-Ginnahme spätestens bis zu« 2. Januar 1867 abgeben zu lasten. Spatere Angaben können bei der bevorstehenden Katastratiou nicht berücksichtigt werden, und haben die betreffenden Behördm durch die verspätete Einreichung der Verzeichnisse in den Katastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, den 8. December 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Taube. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den 13. December 1866. Lnf die an Se. Majestät den König von der im Schützenhause festlich versammelten Communalgarde entsendete Beglückwünschung ist heute folgendes Telegramm eingegangen: Au die Leipziger Gommuualgarde. Meinen herzlichen Dank für die guten Wünsche. Johann. waS ich hierdurch zur Kenutniß der Communalgarde bringe. G. F. Wehr Han, Commavdant. die Alle diejenigen Einwohner der »ach Maßgabe de- revidirtm Commune aber bi-letzt «och nicht Gmüge geleistet Bekanntmachung. Die Außenbleibeuden Leipzig, den iS Hab« sich . November de- gesetzlichen Zwangsverfahren- zu gewärtig«. 1866. ) Der Gommunalgardeu - Ausschuß. G. F. Wehrhan, Oberl. v. d. A. Bekanntmachung. Die zu« Theaterbau erforderlich« gußeisern« Trepp« und Gitter sollen im Wege der Submission vergeben werden, darauf «tflectnende werden hierdurch aufgefordert, Zeichnung« und Bedingungen in dem Bau-Bureau de- Theater- einzusehen, ihre PreiS- mderungm i» die Formulare einzutztzen, dieselbe» mit ihrer NammSunterschrist und versiegelt bi-spätesten- deu 26. Jan. 1867 Abend» 6 Uhr «ff dem RathS-Bauamte abzugeben. Leipzig, den 15. December 1866. De» Raths Bau-Deputation«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite