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Dresdner Nachrichten : 21.10.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192810218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19281021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19281021
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1928
- Monat1928-10
- Tag1928-10-21
- Monat1928-10
- Jahr1928
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 21.10.1928
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Zweifelsohne werde inan versuchen, die Entsendung eines offiziellen amerkanischcn Beobachters zu erreichen. Berlin scheine als Ort der Arbeiten des Ausschusses in Betracht zu kommen, da alle wünschenswerten Ausschlüsse über die Zahlungsfähigkeit Deutschlands dann zur Bersügung ktehen würden. Es seien noch die Sachverständigen zu be stimmen. Entweder hochstehende Persönlichkeiten aus Finanz- kreise«, die in voller Unabhängigkeit arbeiten würden, wie dies von den Autoren des DaweSplaus galt, die nur ml rokvronllnm handeln würden. Es habe den Anschein, das, man eher an die letzte Art von Delegierten denkt. Die fran zösische Regierung werde ihre Wahl wahrscheinlich im Lause des nächsten, am S». Oktober stattsindenden Miniftcrrats treffen. » Paris, 20. Oktober. Wie die „Chicago Tribüne" missen will, beziehen sich die Vorschläge Parker Gilberts auf eine Lermiudernng der Gesamtreparationöschuld, eine freiwillige Verpflichtung Deutschlands, die verminderte Summe zu be zahlen. und drittens die Aufhebung des Tranöfcrkomitees. Die Reparationen würden so in eine Reihe mit gewöhnlichen Handelsverpflichtnngen gestellt. Es sei anznnehmen, das, Deutschland diese Regelung nicht erschwere, da sonst sein Handelskredit geschädigt würde. Die Tatsache, daß Churchill Parker Gilbert nach Paris begleitet habe, lasse vermuten, daß England diesen neuen Plan billige. Es sei möglich, das, die Vereinigten Staaten aufgefordcrt würden, zwei Mit glieder als Sachverständige zu benennen, die jedoch nicht als Abgeordnete der amerikanischen Negierung der Konferenz beiwohnen würden. Der als halbamtlich bekannte Pariser „Excelsior" stellt erneut fest, daß Frankreich bereit sei, eine Herabmindcrung der Gesamtrcparationsschuld zu gewähren, jedoch nur so weit, als sich dies mit der Deckung der französischen Zahlungen an England und Amerika ver trage und der französische Haushalt über ein Aktivsaldo für den Zinsendienst seiner Anleihen für die Anfbaugebiete ver- üge. Ohne amtliche oder halbamtliche Mitarbeit Amerikas et aber jede Hoffnung auf eine allgemeine und endgültige ^egelung vergebens. Der „Matin" weist darauf hin, das, Frankreich an gesichts der großen Verwüstungen nicht wie England auf den Ersatz seiner eigenen Kriegsschulden verzichten könne, indem Frankreich aber sich selbst mit den Reparationen für Per- onen belaste und sich mit der Erstattung der Schäden an ' Litern begnüge, beweise es großen Edelmut. Falls Frank reich sich mit dem Gegenwert an seine Gläubiger begnüge jo würde das einem Verzicht auf etwa 80 Milliarden Franken gleichkommen, die neben den Pensionen und Entschädigungen für Personen den Haushalt belasten würden. Polncars und Churchill seien sich nunmehr grundsätzlich einig, und die Manöver, durch die die beiden Länder getrennt werden sollten, hätten keine Aussicht auf Erfolg. Wenn ihre Grundsätze in Berlin angenommen würden, könnten die Sachverständigen in Kürze ans Werk gehen. Zum Schluß erklärt das Blatt, daß, wenn Amerika sich zu keiner Kreditoperation hcrgeben mürbe, die Zahlungen Deutschlands sich auf einen ebenso langen Zeitraum erstrecken würden, wie die an die Vereinigten Staaten. Keine Beteiligung Amerikas Paris, 20. Okt. Das Datum des Zusammentritts der in Gens vorgesehenen Sachverständigenkommission für die Rc- parationssrage ist aus den IS. Dezember festgelegt worden. Wie aus Nenyork gemeldet wird, wurde im Staats departement mitgeteilt, daß die Regierung der Vereinigten Staaten unter keinen Umständen an -er geplanten SechS- mächtekonserenz über die Reparationssrage teilnehmcu werde. Es sei möglich, daß bei de« Besprechungen ameri kanische Bankiers »«gegen fei« würde». Wenn die Konferenz oder die Bankiers irgendwelche Abmachungen treffen sollten, so könne die Regierung der Vereinigten Staaten sich in keinerWeise Hiera« gebunden fühlen. * London, 20. Oktober. Nach einer Neutcrmcldung nahm an dem Frühstück, das der britische Botschafter in Paris dem Schatzkanzlcr Churchill und dem Neparationsagenten Parker Gilbert gab, auch der amerikanische Bankier Pierpont Morgan teil. Aus dem Inhalt der Pariser Besprechungen des Schatz kanzlers Churchill hört der Pariser Berichterstatter des Reuter- bttros von gut unterrichteter Seite, daß in zwei Punkten die Ansicht der Alliierten als übereinstimmend angesehen werden könne: 1 daß die Initiative für die Einberufung einer Kon ferenz bei der deutschen Negierung liegen solle, und S. daß der geeignetste Platz für die Arbeite« dieser Kon ferenz Berlin sei. Der Widerstand der deutschen Regierung gegen die Tagung in Berlin sei schließlich überwunden worden, nachdem sowohl Paris als London sich für Berlin ausgesprochen hatten. Was die Verhandlungen über die personelle Zusammensetzung der Kommission anlange, so scheine es. daß die Ernennung von zwei Vertretern jeden Landes vorgeschlagen worden sei. In der Frage der Teilnahme eines amerikanischen Vertreters nehme Frankreich eine uninteressierte Haltung ein, während Deutschland unbedingt daraus dringe, daß Amerika ebenso wie seinerzeit in der Daweskommission ver treten sei. Die Kommission werde voraussichtlich aus Vertretern von sechs Regierungen einschließlich Deutschlands bestehen. zitstirminifttk Ko» fordert de« EWMltw» Sie SorWöge Luthers Mt weitgehend genug Berlin, 10. Okt. Im „Demokratischen Zeitungsdienst" beschäftigt sich der derzeitige Neichsjustizminister und demo kratische Parteiführer Koch-Weser in eingehender Darlegung mit den Vorschlägen, die der Luthersche Bund für Erneuerung des Reiches gemacht hat. Koch stellt die Frage, ob die pro pagierte Zwischenlösung wirklich notwendig oder ob nicht vielmehr gleich die Endlösung angcstrebt werben müsse? Seiner Ansicht nach ist sogleich die Enblösung erforderlich und auch erreichbar. I» Bade» und Württemberg seien Mehrheiten für eine endgültige ReichSresorm vorhanden und auch in Bayern sei die Zahl der Partikularisten in Wirklich keit viel geringer, als Dr. Luther anzunchmen scheine. Aus einem Zwischenzustand würden nur neue Gefahre» aufsteigen. Vier Forderungen müssen die süd deutschen Länder und Sachsen erfüllen, um zum Einheitsstaat zu gelangen. Sie müssen sich bei denjenigen Angelegenheiten, die nicht ihre eigenen sind und bleiben, sondern die sie als Angelegenheiten des Reiches anstragSweisc ansführcn, den Weisungen dcS Reiches nntcrwcrfcn. Wenn das geschieht, kann das Reich seine eigenen Behörden- komplexe in de» Ländern aufgebe» oder mindern und in künftigen Retchsgesetzen wichtige Ausgabe» zur Ausführung an die LandcSbehörben übertragen, genau so wie es heute Reich und Länder gegenüber de» Gemeinden machen. Das führt zu einer Dezentralisation der Gesetzgebung, wie wir sie brauche». Dieses Verhältnis vom Bund zu den Ländern be steht auch in Oesterreich, das sich Föderativstaat nennt und sich bewährt hat. Weiter sei erforderlich, daß der Berwaltnngs- «ntcrbau der Länder» namentlich die Organisation ihrer Städte und Kreise, im Reich gleichmäßig gestaltet werde, damit die Ausführung der Rcichsgesctze an Instanzen angegeben werden könne, die gleichmäßig arbeiten und die Ausführung unternehmen können. Ferner sei notwendig, daß die Zu sammenarbeit zwischen de« Landes- und Reichsbehördcn eines Bezirkes dadnrch gestärkt werde, daß für wichtige, kollegialer Behandlung bedürftige Fragen ein einheitlichem Gremium geschaffen werde. DaS bedeute keine Verringerung der Macht der Länderbehörden, sondern eine Verstärkung, weil sie kraft ihrer besseren Ortskenntnis die Haltung der Neichsbehörden viel stärker zu beeinflussen in der Lage wären, als bisher. Schließlich würde« die Länder gut tun, die parlamen tarische Verfassung, die sich dort nicht eigne, wo verwaltet werde« müsse, durch eine Verfassung zu ändern, die ähnlich, wie es bei den preußischen Provinzen «nd den Städten der Fall sei, die Wahl der Regierung ans Zeit vorsähe. Zum Schluß schreibt Kvch-Weser: Man müsse endlich aushören, zu konstruieren und mutig an eine Endlösung Herangehen, die einfach und verständlich sei und bas Volk gewinne. Man dürfe nicht immer Angst vor-er eigenen Courage haben. Ent weder gingen wir an Bedenken und Rücksichten zugrunde, ober wir seien e i n Volk und ordneten gemeinsam unsere An gelegenheiten so. wie cS der Logik der politischen Notwendig keit, dem wirtschaftlichen Vorteile und der tausendjährigen Sehnsucht der Besten im Volk entspreche. Der Finanzausgleich Das Hauptstück der parlamentarischen Winterarbeit Am 31. März 1929 ist Ostern, und der Reichstag wird mindcstens acht Tage vorher in die Ferien gehen. Bis dahin muß der neue Finanzausgleich fertiggestellt sein, da der alte am 81. März abläuft. Die Zeit drängt also angesichts der außerordentlichen Schwierigkeiten des Stoffes ganz gewaltig, wenn nicht im letzten Augenblick ein unzulängliches Fltckwerk in Eile und Oberflächlichkeit durchgcpettscht werden soll. Von amtlicher Seite sind Vorbereitungen zur Lösung des ver wickelten Problems nach zweierlei Richtung getroffen worden. Einmal hat das Statistische Ncichsamt eine gut orientierende Denkschrift über das System des Finanzausgleichs in Deutschland, Amerika, Oesterreich und der Schweiz veröffent licht, die als vorzügliche sachliche Unterlage bei den par lamentarischen Beratungen dienen kann. Sodann ist auf das Drängen der deutschen öffentlichen Meinung in Ver bindung mit dem Drucke des Rcparationsagenten ein be- deutender Schritt nach vorwärts gemacht worden durch die Verordnung der Neichsregierung vom 29. Juni 1928, durch die den Ländern und Gemeinden die Pflicht auferlegt wird, ausführliche Jahresaufstcllungcn über ihre Einnahmen und Ausgaben cinzureichen. Die Befugnis zu diesem längst alS notwendig erkannten Vorgehen hat die Neichsregierung in dem Gesetz über den geltenden Finanzausgleich erhalten. Die Finanzen der Länder und Gemeinden sind bisher für die breite Oeffcntlichkcit gewissermaßen ein Buch mit siebe« Siegeln, eine Art Gcheinrwisscnichaft gewesen, deren Intimere Kenntnis nur den wenigen zugänglich war, die sich die ge naueren Unterlagen zu verschaffen vermochten. Eine gröber» Publizität der Länder- und Gemcindcfinanzcn, insbesondere auch mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, muß aber unbedingt Lurchgesetzt werden» weil sie die unerläßliche Voraussetzung dafür bildet, daß das Reich genau weiß, welche Gesamtsummen beim Finanzausgleich in Frage kommen, welche Abgaben es an die Länder und Ge- mcinöcn im Rahmen der Notwendigkeit zu leisten hat, und wo cs auf größere Sparsamkeit in der einzelstaatlichcn und kommunalen Ausgabenwirtschast dringen muß. Zu diesem Zwecke genügen statistische Nachweise allein freilich nicht, sondern es müssen auch gewisse Kontrollrechte des Reiches gegenüber der Finanzgebarung der Länder und Gemeinden hinzukommen. Diesen Weg geht die Entwicklung unvermeidlich, da auf -cm Reiche die ganze Last der Reparationen ruht und es deshalb mit Recht fordern kann, daß die Länder und Gemeinden sich finanziell nicht so gcricrcn, als wenn sie auf die ausländischen Ver- pflichiungcn des Reiches gar keine Rücksicht zu nehmen brauchten. Dies ist eine der grundsätzlichen Fragen, die bei einem endgültigen Finanzausgleich erledigt werden müssen. Weiter handelt cs sich um die Karöinalfroge, ob das bis herige System der Ueberweisungen beibehalte» oder den Ländern und Gemeinden ihre finanzielle Selb ständigkeit teilweise zurückgegeben werden soll, indem man ihnen das Recht verleiht, Zuschläge zur Einkommen, und Kürperschafts st euer zu erheben. Zurzeit hat das Reich die alleinige Verfügung über Einkommen^ Körperschafts-, Umsatz-, Vermögens-, Erbschafts, und Kapital- ertragssteuern, sowie über die Zölle und Verbrauchssteuern. Von dem Gesamtaufkommen der Einkommen» und Körper, schaftssteuer werden 75 Prozent, von der Umsatzsteuer 39 Prozent an die Länder und Gemeinden überwiesen. Außerdem wird ihnen ein Mindestbctrag an Ueberweisungen garantiert, der gegenwärtig 2,6 Milliarden jährlich ausmacht. Den Gemctnden verblieben sind nur die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und die Hauszinssteuer, die sogenannten Real- steuern. Bon allen Steuern, welche die Nachkriegszeit her vorgebracht hat, ist die Ha u s z i n s st e u e r vielleicht di« unerfreulichste, da sie einer einseitigen Enteignung der Haus besitzer gleichkommt, und da die Erträgnisse nur zum Teil ihrem eigentlichen Zwecke, der Förderung der Bautätigkeit» zugeführt werden, während der Nest zum Füllen der fis kalischen Kassen dient. Die Höhe der Nealstenern ist für die Wirtschaft besonders drückend. Etwa 1)4 Dutzend Gewerbe- und Grunbstcucrgcsctze bestehe» im Reiche neben einander, und diese Buntscheckigkeit ruft vielfach geradezu groteske Belastungen hervor. Hier ausgleichend und mil dernd einzuwirkcn, beabsichtigte die vorige Retchsregiernng mit ihrem Entwurf eines Steuerveretnhett« lichungsgesetzes, der aber In der Versenkung ver schwunden ist. Die Deutsche Volkspartei hat nunmehr be antragt, den Entwurf i» einer Fassung wieder vorzulegen, der eine fühlbare Senkung der Realsteuern gewährleistet. Als der jetzige Finanzausgleich verabschiedet und den Ländern die garantierten Mindcstübcrweisungen von 2,2 auf 2,6 Mil liarden erhöht wurden, legte man Ihnen zugleich die Ver pflichtung ans, das Mehr zur Derminderung der Realsteuern zu verwende». Die Länder und Gemeinden haben aber diese Pflicht durchgängig in den Wind geschlagen, so baß die Bürde der Nealstenern nicht erleichtert worden ist. Hier zeigt sich, wt« notwendig es ist, dem Reiche auch eine gewisse Kontrolle
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