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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188306127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-06
- Tag1883-06-12
- Monat1883-06
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1883
- Autor
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Erscheint täglich früh «'/, Uhr. Reaktion und Expedit»«« Kodannc-aasse 83. HUrchAnnde, der Ledarti«»: Bormittag» 10—12 Uhr. Nachmittag» b—4 Uhr. »Ir »I» ML,»»« t»,«1»a»t«r VI«m>Icri»l> ««Ht sich di« kied.cN-v mH« ,«r»m»Uch A»»«hM« »er skr »te nächfts,l,r«»e N«««er »rftimwte* Iiiserate «» We^e»t«-e» »i» S Uhr N«chu»tr„n«. «« S»«u- un» Fes1ta»ru früh »t» '/,t Uhr. 3u de« Filiale« str 3ns.-^n«aljme: Ott« Ale««, Univerfitätlstraße 8», Ls»i» Lösche. Katharinenstraße 18, p. nur »t» '/,S Uhr. ^-163. tWMr und TaMalt Anzeiger. Organ för Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage L8,I00. Zibannementspreis viertelj. 4'/, Ml». incl. Bringer! ohn 5 Mk.. durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 2V Ps. Bclegeremplar 10 Ps. Gebühren für Extrabeilagen ahne Postbesörderung 39 MI. «it Postbesörderung 48 Mk. Inserate Sgespaltene Petrtzeile 20 Pf. GrStzere Schriften laut unserem Preis- Verzeichnis;. Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Ncclinnen nnter dem Uedartionsstrich die Spaltzeile 50 Ps. Inserate sind stet- an die Hzprdition za senden. — Rabatt wird nichl gegeben. Zahlung xraeuumeramio oder durch Post- uachnalime. Dienstag den 12. Juni 1883. 77. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vekannlmachung. I« Gemäßheit ergangener Verordnung de« evangelisch» lutherischen LandeSccnslstoriumS wird hierdurch zur öffentlichen Krnntniß gebracht, daß dasselbe in Folge mehrerer Vorfälle über demoastrative«, mit der Ruhe und Heiligkeit christlicher Gottesäcker nicht zu vereinbarende« Verhalten von Leichen» begleitungen bei Beerdigung Veranlassung genommen hat, nicht allem die Verordnung, die Beerdigung der Dissidenten betreffend vom 8. Juli *1878 (Verordnungsblatt de« LandeSconsistorium» dom Jahre 1378, Seite 56) in wiederholte Erinnerung zu bringen, sondern auch die am Schlüsse derselben befindliche Erstreckung tcr darin enthaltenen Bestimmungen auf Beerdigung von Gliedern der evangelisch lutherischen Kirche aus sämmtliche Beerdigungen innerhalb der evangelisch-lutherischen Gottesäcker ohne Unterschied der Eonsession oder Religion, welcher die zu Beerdigenden an gehören, und zwar dergestalt au«zudehnen, daß bei selchen allenthalben die Veranstaltung von Leichenconducten, welche nicht sowohl eine Kundgebung der persönlichen Liebe und Achtung für die Verstorbenen, al« die Demonstration einer der Kirche, sowie der staatlichen Ordnung feind lichen Gesinnung bezwecken, da« dieser Absicht entsprechende Führen und Tragen von Fahnen und Abzeichen bei Leichcnbestattungen, daS Reden am Grabe ohne vorgängigc Zustimmung de- Ort-geistlichen, da« unbefugte, mit dem Ernst der Handlung sowie der Würde de« Orte« nicht im Einklang stehende Sprechen am Grabe überhaupt, die unangemessenen lauten Beifall-Äußerungen durch „Bravo", Hurrah" und andere derartige Zuruse im Anschluß an die am Grabe gesprochenen Worte, sowie auch sonst ein der Handlung und dem Orte nicht entsprechende«, laute« und unpassende- Betragen, kabakraucheu und dergleichen > - ausdrücklich verboten Ergangener Verordn*«« gemäß wird solche« hierdurch bekannt gemuckt und darauf hmgewicsen, daß gegen Zuwider- bandelnde, insoweit derartige Handlungen nicht al- grober Unfug oder sonst unter du« Strasgesctzbüch fallen und an die zu dessen Handhabung geordneten Behörden zur Untersuchung anzuzeigen sind, mit Ordnungsstrafen bi- zu 60 Mark oder entsprechender Haft bi- zu 14 Tagen vorgegangrn Werden wird. Die Herren Geistlichen und Kirchcnvorstände hiesiger Stadt, sowie die niit Beaufsichtigung der hiesigen cvangelisck- luthcrischen Kirchhöfe betrauten Personen werden hierdurch noch besonder» veranlaßt, darüber zu wachen, daß bei den Beerdigungen Zuwiderhandlungen nicht Vorkommen, widrigen falls aber denselben entgegenziikrctcn. da nöthig, die Hilfe der Polizeibehörde in Anspruch zu nehmen, und die Ucber- treter der Unterzeichneten Kircheninspeclion zur Bestrafung anznzeigen. Leipzig, den 7. Juni I8SS. Die Ktrchentnspectio« für Leipzig. Der Superintendent. Der Rath der Stadl Leipzig v. Lechter. l>r. Georg». Hennig. Die Erd- und Maurerarbeiten am Grweiter«ag«ba» I EonflictS von 186« führen könne. «1 Stande, de« städtischen Museum« sollen verdungen werden. andere, kam da» deutsch-österreichisch „„»"rischen Schrift Wir bitten. Offerten hierüber unterschrieben. versiegelt Diese Zwangslage, heryt e« m ^ auch jm und mit der Aufschrift „MusrumSbau" bis »um 22. dieses Monat» Nachmittag» 5 Uhr bei unserem Bauamt einzu- reichen, woselbst auch die Bedingungen und Blanquet« zu den Offerten zu entnehmen sind. Auf die «ingegangenen Offerten behalten wir un» jede iotschließung vor. Leipzig, am 8. Juni 1883. Der Ruth der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Eichoriu«. Vekailntmachmig. Die Stelle eine» Assistenten bei unserer Oekoaomie Inspektion und Marstall - Verwaltung soll vom I« Juli cr. ab neu besetzt werde» und fordern wir deshalb geeignete Bewerber auf, Gesuche unter von Zeugnissen bis zum 24. laufenden Monat« bei einzureichen. Der Assistent muß unseren Oekonomie-Jnspector, welcher da» grsammte hiesige Marstallwesen zu beaufsichtigen und zu leiten, außerdem die Bewirthschastung de« städtischen land- wirtbschastlichcn Grundbesitzes zu überwachen hat, unterstützen und in allen BehinderunaSfällen vertreten und muß deshalb tüchtige landwirthschastliche Kenntnisse besitzen, Gutachten Uber die Bewirthschastung und da« bauliche Wesen landwirthschaft- lichcr Grundstücke, über di« Unterhaltung und Herstellung der mit solchen verbundenen Wege und Brücken abgeben, Ver messungen von Flächen machen, überdies aber, da ihm da» städtische Fuhrwesen mit unterstellt ist, die hierzu erforder lichen Kenntnisse und Eigenschaften haben, namentlich auch im Di-poniren geübt sein. Di« Stelle ist p«nsiouSb«rechtigt und beträgt der Gehalt jährlich» 18VK MarE, überdies wird eine Wohnung, bestehend au< 1 Stube und 2 Kammern gewährt. Leipzig, am 7. Juni 188S. Der Rath der Stadt Leipzig De. Georgi. sichoriuS. Vekamilmachimg. Wegen de» Baue« der östlichen Vorfluthschleuße wird di« Dresdner Straße aus der Strecke »wischen der Ein mündung der Langen Straß« und der »e« Gericht-Woge« vom II dieses Monats an auf die Dauer der Arbeiten Tract der Pferdebahn, und e« wird a»«drücklich darauf auf merksam gemacht, daß Jeder, welcher dem verbot« zuwider die Pferdebahn zur Durchfahrt benutzt, nach tz. 846,10 des Strasgesetzbuche« mit Geldstrafe bi< zu 60 uik oder «it Heft di« zu l4 Tagen zu bestrafe« ist. pzig, den S. Juni 1888. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi.Hennig. -kirschverpachtunA. Die diesjährige Ktrschnutznng au, der Moskauer Straß« vom Magdebura-Leipziaer Bahnübergänge bi« zur Flurgrenz« der Pefckcher Mark soll an den Meistbietenden unter de» dorher bekannt zu machend«, Bedingungen Mittwoch, de» Ist. d. M., Vormittags St» Uhr i» der Marstall-Sxpedttto» verpachtet werden. Leipzig, de« 7. Juni >883 De» Rath« der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Vekmuilimichung. IZ den Heeren den Kampf Englands und gegen Rußland der »»geschwächten ziehen. An dieser eil und Umständen, nur »Ulfe, rin >-mrie» i» .... »n einer Fortsetzung deS »'tg"»!« I ^ll, muß auch hervorgclwben werte», daß Deutschland im , könne. Auf diese Weise, und ren I octobervcrlrage von 1879 sich ausdrücklich bedungen. weiter, hat sich seit l8?S Octobcr 1884 sich Oclovcr iss« . m.rlänaeruna in rvermi i >» - der Geschicke Oesterreich'UngarnS hlng^ven. , v. GrSserei- und Sbkverpachtung. Die dieSjäbrige Obst- und GraSnutzung im vor maligen botanischen Garten an der Harkortftraße soll Mittwoch, den Ist. d. M., Vormittags S Uhr a der Marstall Expedition im alten JohanniS-HoSpital unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Leipzig, den 7. Juni Z8S3. DeS RathS der Stadt Leipzig Hinan; - Deputation. ZMn "LßL>^ ^ Seine auswärtige Politik bestimmt E» VirbWls-Vcliaimllnachung. Gestohlen wurden allhier erstatteter Anzeige zufolge: 1) ein Tamcn-Eonnenschirm von schwarzem AilaS mit rothrm iutter, schwarzen Spitzen und Hellem Stab, au« einer Wohnung in Nr. 3 der Felixstraße, am 29. vor. MiS. Nachmittags; 2) ein Paar kleine goldene Ohrringe mit Uluiiiengravirung und runden Glöckchen, am 1. dsS. Mts., einem vierjährigen Kind« aus dem Königsplatz aus den Ohren genommen; S) ein Portemonnaie von gelbem Leder ohne Schlößchen, mit 93 ^z, mittelst Laschcndiebsiahls aus dem Wege von der letersstraße nach der Frankfurter Straße, am 2. dsS. Mts. Abends; 4) ein Lamcn-Lonnrnschirm von schwarzem Atlas mit blauem yntter, schwarzseidenen Spitzen und Hellem Stab mit gebogeoem Griff, 'aus einem Warten in Nr. 8 der Wintergarteustraße, 8. dts. Mls. Abend«; 5) drei saß ueu« weißleinen» Frauen Hemden, zwei davon S. L. gez., au» einer Wohnung tu Rr. 48 der Sidonienstraßr, innerhalb »er letzte» zwei Monate; ' 6) eine weiße, gehäkelte llinderwaaendecke (Sternmufter), au» einer Hausflur in Nr. Id der Theatergasse, am 4. ds». Mts. Abends; 7) zwei neu« goldene Klemmer, au» einem GeMstslocal in Nr. 58 der Nordstraßc, vom 2. bis 4. ds». Mts.; 8) -in Paar neue kalblederne Herren-Sttefelettr* mit Doppel- ohlrn, Gummleinsätzen und in den vorderen Strippen mit der Hirma „Hermann Fleck Leipzig" mittelst Einbruchs aus einem Ge- chästslocal ln Nr. 20 der Haiastraße, tu der Nacht vom 4. 5. ds«. Mt«.; 9) ein großer goldener Siegelring mit rothem Stein, innen die Zahl „8" eingravirt, aus einem Bastlocal in Nr. 2S der Plag, witzcr Straße, am 7. ds». Mts. Abends; o,». r er 10) ein Paar kleine goldene Ohrringe mit schwarzen Steinchen am 8. ds«. Mts. Nachmittags einem vierjährigen Kinde iu der Hohen Straße ans den Ohren genommen; 11) drei Stück Marquise« fe 1 Meier breit und 2 Meter lang, zwei dergl. 1'/, Meter breit und 1'/. Meter lang, und eine eben solche 2 Meter breit und 2'/, Meter lang, ferner zwei eiserne Stäbe und etwa 40 dergl. Ringe, au- einer Wartenabth.ilung in Nr. 2 an der Pleiße, in der Nacht vom 8. zum 9. dsS. MtS.; 12) ein Paar Hosen von dunkelblauem gerieften Stoff mit rolh und blaugcstreislci» Bundsutter und schwarzen Knöpfen, au« einem Neubau in der Härtclstraße, am 9. ds«. MtS. Mittag»; 13« ein kleine- Pappkästchen mit einem Geldbetrag von etwa 11 in Zweimark- und Markstücken, au« einer Wohnung iu Nr. 1 der Münzgasse, zu derselben Zeit; 14) ein Geldtäschchen von schwarzem Leder mit roiher Seide benäht, mit ca. 1 8V in kleiner Münze, au- einem Geschäfts local in Nr. 12 der Tbalstraßc, an demselben Tage Abends; 15) eine silberne Chliuderuhr vhne Goldrand mit Sekunde, geriefter Rückseite in der Mitte mit wappenähnlichem Schildchen, auö einer Geschirrkammcr in Nr. 12 der Thalstraße, in der Nacht vom 9. zum 10. dss. MtS.; 16) eine ebensolche Chllnderuhr mit Sekunde, Goldrand und geriefter Rückseite mit wappenähnlichem Schildchen in der Mitte, in welches die Buchstaben 0. L. eingravirt sind, nebst kurzer lang, aliederiger Ltahlkrtte, au» einer Badezell« im Diaua - Bad, am 10. dss. Mts. Bormittag«: 17) eia schwarzseidener Neoenschtr« mit Stab von gelbem Rohr und schwarzem Griff mit ueusilbernem Plättchen, aus der Flur de« Hauses Wmdmüblenstratze 41, am nämlichen Tage Nachmittags. Etwaige Wahrnehmungen über den Verblieb der gestohlenen Sachen ober de« Thäter sind ungesäumt bei unserer Lrimim' Abthetluug gur Anzeige zu briugen. Leipzig, am 11. Inni 1888. De» Voltzet-Amt der Stadt Leipzig. Bretschaeider. Kneschke Nichtamtlicher Theil. Jur auswärtigen Politik Oesterreichs. Dir hatten schon wiederholt Gelegenheit, auf die sen sationelle in Pest vor kurzer Zeit in zweiter Auslage er schienene Broschüre „AlkotmänhoS titkok" (constitutionclle Ge- heimniffa) hinzuweisrn unv unsere Leser mit mehreren Abschnitten jener interessanten Schrift bekannt zu machen Dres« bezogen sich zumal aus die Orientpolitik Oesterreich», zu welcher ver magyarische Pudlicist, wie au» unseren voran gegangenen Artikeln erhellt, nur geringe« vertrauen zu fassen vermag. Nichl minder interessant al» die letztgenannten Nb schnitte der Broschüre ist der, welcher von dem teutsch-vstcr reichischen Bündnisse bandelt. Die Auffassung desselben seiten» de« ungarischen Autor» ist eine so eigenartige, wir möchten sagen, von der allgemein landläufigen abweichende, daß wir hier auch auf diese» Eapitcl der Schrift binwciscn wollen, welche» überdies gerade für deutsche Kreise von ganz be sonderen» Interesse scheint. Da- Wiener Cabinet, heißt es da, schloß da» Bünbni mit Deutschland nickt deshalb ab, weil man 1879 in Wien glauben machen wollte, man sei nun gegen Preußen srcund- ncher gesinnt al- bisher und entschlossen, von jeder Neigung zu einem Bündnisse mit Rußland abzusehen, sondern man Unterzeichnete in Wien den schon zum dritten Male an- gebotcnen Allianzdcrtrag mit Deutschland au» dem Grunde, weil Fürst BiSmarck den Zeitpunkt al« gekommen betrachtete um an Oesterreich ein ernste- Wort zu richten. Er gab dem Wiener Eabinete ganz unverhohlen zu verstehen, daß rr da» nicht mit Deutschland verbündete Oesterreich al» einen Gegner Octoberver trage . , Oesterrcick-llngarn mit Waffengewalt nur dann zu unter stütze», wenn eS von zwei Mächten angegriffen wür^e. W,r werden also, fährt der ungarische Antor svri. in dem gegen Rußland zu führenden Kriege all sieben. DaS wird das trostlose, aber »lalhcinalisch richtige Ergcbniß der bisherigen auswärtigen Politik Oester- reiib-UngarnS sein. Die Zeit'zur Eröffnung unseres Kampfer aeaeo Rußland wird nicht dann heranlrelcn, wenn sie »nö günstig scheint, auch nicht kann, wenn cS Gras Andrassy wünscht, sondern in dem Augenblicke, wenn die von Anderen vor bereiteten Ereignisse unS den Krieg aufzwingeu werden. Graf Andrassy sagte während deS südslaviscken AnfstandeS von *eine auswärtige Poiirir st,.»mr I »882: ,Jetzt wäre die Gelegenheit da. um mit Rußland an ^» entscheidet Uber Oesterreich» e-chicksal ,m I einander zu gerathen; marschiren wir in Monlencgro ein und nichtuuöcschrä west in dieser Frag- ^ "ochRu^ fertig. Jetzt würde auch Deutschland m.l beachten isst aber Deutschland kann ^st»rc,ch n j „„» gehen". Graf Andrassy irrte sich indeß in letzterer Be- ^ - vielmehr Deutschland Bundesgenossen und Gegner ! reich diesen Forderungen der deutschen Politik Wider cl.en.1 wäre erstere- keinen Augenblick sicher, nicht zum E.^sz-meiS Europa erfayrr» .... ^.z-v,e untere -r-onau, marc naa, vcm rn,n,wcn>s Otsterreich-Unga^kemHindernibfi^dieruslsch b g I einem furchtbaren Riesenkampfe zn zichiing abermals, denn von Berlin an» ward von ciiici» Kriege mit Rußland abgcrathen. 4)er magyarische Patriot wagt nicht an die Folgen und Ereignisse rn denken, welche über Oesterreich-Ungarn, im Fall« e» Rußland unterläge, Hereinbrechen würden. Da wäre nicht allein die Großmacktstellung, ja der staatliche Fortbestand der alten habsburzischen Monarchie in Frage gestellt, sondern daS ganze Reich, vom Vöhmcrwald bi» an die untere Donau, wäre nach dem russischen Siege wahr- zwischen dem keit Oesterreich.Ungarn« zu begreifen. daS nur noch den Triumphwagen de» PanslaviSmu« zieht und die russischen »ampflinien den gefährdeten Punctcn Europa» immer näher bringt. Seit die europäische Welt gesehen, daß zuerst da« Schwarze Meer, dann die Türkei und zuletzt die Donau m einem Jahrzehnt Rußland »um Opfer aefallen und die Ursache davon Oesterreich ist. sind d.e SymPathien der gebildeten Nation«« für Oesterreich-Ungarn s° merklich erkaltet, daß ein Theilungsplan gegen den Fortbestand der Monarchiekaum mehruus unüberwindliche ruropäischeSchwi keiten stoßen würde. Man möge doch in Wien und Pest AuSschau nach den europäischen Völkern halten, welche Oesterreich-Ungarn lieben. Liebt e» vielleicht da« englische Volk? Nein. Da» französische? Nein. Da« italienische? Nein. DaS slovis-b- orientalische? Nein. Da« rumänische? Nein. DaS türkische? Nein. Selbst die deutsche Nation beginnt sich von Oester reich-Ungarn abzuwcnden, wiewohl e» ein Bundesgenosse der deutschen Regierung ist. DaS ungarische Mittelschulgesetz und der Protest der SicbcnbÜrger Sachsen sind nur die Veranlassung, daß die Deutschen ihren Zorn gegen Ungarn äußern; die wirkliche Ursache ihrer Abneiguna ist, daß die vsterrrichisch-ungarische Politik feit 1867 den PanslaviSmuö ortwährend unterstützt und diesen Deutschland al» einen neuen Feind auf den Hals geladen hat. Wenn die leitenden politischen Kreise Deutschland- nicht an die Zukunft denken würden, wie die zweifelhaften ErobernngSpolitiker Oesterreichs, und sich nur von leidenschaftlichen VerarößerungSplänen fortrcißcn ließen, dann wäre für sie nicht» leichter, alS eine europäische Conibination. welche die deutsch-österreichischen Provinzen an Deutschland bringen würde. Wenn Oesterreich gegen Deutsch land nur einen einzigen solchen Fehler begeht, wie eS deren mehrere in der Vergangenheit begangen und die bekannte Aeußcrung Lügen strafen sollte, daß die preußischen und öfter, reichischen Kugeln sich nicht mehr kreuzen dürfen, dann wäre die Anftvsnng Oesterreich» sicherlich besiegelt. Während eS gegen Westen in eine so bescheidene Lage gcrathen ist. bereitet ich Rußland, seine durch die Wiener Politik geschaffenen Ver. hältnisse au-nutzend, zum entscheidenden Angriffe vor. Oester. reich-Ungarn kann diesem Kampfe nicht auSweichen, weil er au» der unerbittlichen Logik der Dhatsacken entbrennen muß. Al» Graf Kalnoky die ersten Wochen nach seiner Ernennung zum Minister de« Auswärtigen in Petersburg verbrachte und plötzlich da» Gerücht ging, Oesterreich babe mit Rußland ein Bündniß zur zweiten Thciluna der Türkei geschlossen, da schüttelten die mit den europäischen Verhältnissen vertrauten Politiker die Köpfe und riesen: „DaS ist doch unmöglich!" Al« später Herr von Gier» nach Wien kam. um dort feierlich empfangen zu werden, sprach man abermals von dem russisch- österreichischen Bündnisse und dem SiegeSzuge nach Salonichi Erfahrene Politiker meinten indeß: daran« wird nickt», «nd wirklich ist darau« nicht« geworden. Nachdem Gras Kalnoky au» Petersburg zurückgekchrt war. hing der Friede zwischen Oesterreich unv Rußland an einem Haare. Kaum hatte Herr von Gier« Wien verlassen, so wurde dort schleunigst der Bau strategischer Eisenbahnen gegen Rußland beschlossen während diese» nachdrücklich die Vollendung seine« Eisenbahn- netze» betrieb, welche- russische Truppenmasscn an die österrei- ckischen Grenzen,»sichren vermag. Kä»,-der Far hundertmal nach Wien, gingen die Vertreter Oesterreich-llngarn» ebenso viel mal nach PcterSbirrg oder Moskau. daS Bündniß zwischen Oesterreich und Rußland hat, vielleicht für immer, sein Ende gesunden. Und wir kam da»? Ganz einfach, weil gegen ein solch^ Vündniß Deutschland Einsprache erhob. Man weiß, daß e« m Wien noch immer mächtige Kreise qicbt, welch« die Sache lieber am leichteren Ente aniassen und, die die Zukunft nickt beachtend, eher mit den Russen sich ver- bünden al» schlagen möchten. Jen- Kreise halten es auch für eine lohnendere Politik, sich mit Rußland in di- Balkan- Halbinsel zu theilen, statt Oesterreich-Ungarn den zweifelhaften Folge,, nne« großen Kriege» prei-zugeben. der, wenn e- da» verhängmß wollte, den Vertust ganzer Provinzen nach sich ziehen könnte. Aber Deutschland ruft da Oesterreich ein vcr- nebmlicht« Halt zu und bemerkt gleichzeitig, daß die Heit de« 6** abgelaufen sei. Deutschland kann sich nicht mehr mit Rußland verbünden, wesbalb erstere« auch Oesterreich nicht erlauben kann, in ein solche» Verhält,>iß zu irrten. ^ " Der magyarische Publicist ergeht sich nun in bitteren diese Abhängigkeit Oesterreich - Ungarn» bedingungslose nennt. Und welchen Umständen, fahrt er fort, müssen wir den grcmen Nußland emSsechlen? W,r haben den Panslavi»m„r 8-slcln befreit, Rußland und seine c ^""2 ^ Kevs wachsen lallen und ver Theilung der Türkei zugestimmt. Wir können nicht zum politischen darbietet. von Nachdenken jedenfalls Anregung und genug von unter großen Leipzig, 12. Juni 1883. * Ein interessanter Conslict über die Auslegung eine» Reichsgesetze» ist zwischen dem höchsten deutschen Gerichtshof und dem Herrn Reichskanzler einactretrn. Der Fall ist folgender: Ein Rechtsanwalt am Reichs» erickt sah sich veranlaßt, zur Kräftigung seiner Gosundyeit ch auf längere Zeit von den Geschäften zorückzuziehen und suchte, da cr seinen Collcgen nicht zumnlhen konnte, aus mehrere Monate seine Vertretung zu übernchmen, einen Stellvertreter au» der Zahl der preußisch«, Assessoren. — Auf Grund folgender Bestimmungen der Recht»anw«ll»- ordnung: tz. 98. Aus die Rechtsanwaltschaft bei dem Reichsgericht finden, insoweit nicht In den nachsolgenden Paragraphen abweichend« Be- stnmnungen enthalten sind, die Borschriften brr ersten vier Abschnitte diese- Gesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle der LnnveSjustizverwaltuag der Reichskanzler und an die Stell« de» Obcrlandesgeriqt» da» Reichsgericht tritt. 8 25. Die Stellvertretung eine» an der Ausübung seines Berusc» zeitweise verhinderten Rechtsanwalt» kann nur einem Rechtsanwalt oder eine», Rechtskundigen, welcher mindesten« zwei Jahre im BorbercitungSdtenste beschäftigt worden ist, übertrage» werden. Insofern die Stellvertretung nicht von einen« bei dein- selben Gerichte zugelassenen RechtZanwalt übernommen wird, dars die Bestellung de» Stellvertreter- nur durch Anordnung der Lande-- justizverwaltung erfolgen, wurde aus übereinstimmenden Antrag deS betreffenden Rechts anwalt» und deS betreffenden Assessors dem Letzteren Urlaub au» dem preußischen Jusiizdienst ertheilt und von dein Herrn Reichskanzler, vertreten durch da» Reichsjustizamt, den, Assessor die Stellvertretung de« Rechtsanwalts übertragen. — AlS nun der Assessor in Vertretung des Rechtsanwalts am 7. d. M. vor dem 4. Senat des Reichsgerichts auftretcu wellte und, von dem Präsidenten nach seiner Legitimation befragt, daS Rescript des Herrn Staatdsecretairs De. von Schelling. erlassen in Vertretung des Herrn Reichskanzlers, verlegte und auSsührte, daß cr auf Grund der angeführte» Bestimmungen der N.-A.-O. sich durch diese VertretungS-Uebertraguilg für legitimirt krackte, eine AuSsnbruiig, welcher der gegnerische Anwalt zustiniiiitc. faßte der Senat ganz wider Erwarten den Beschluß: Daß die Legitimation des Assessors re., als Ver treter deS Rechtsanwalt» re. anfziitrcte», nicht auzilerscunen sei, da der tz. tOI der R.-A.-O. daS Austrelcn jeder ankeren Pcrscn, als einen beim NcichSgeriebt zugelassenen Rechts anwalt bei diesem Gerichte ausschließe, und zwar nicht alle», für den einzelne» Fall, sondern überhaupt, so daß rS einer Erörterung de» Verhältnisses de» tz. lOl zu den tztz. 25 und 27 der R.-A.-O. nichl bedürfe, da cS „überall tcinc Be hörde, weder den Reichskanzler noch eine andere" gebe, welche einem Rechtsanwalt am Reichsgericht einen anderen Vertreter bestellen könne, als wieder einen Rechts anwalt am Reichsgericht; die» entspreche auch der Bestim mung. daß kein HilsSrichlcr am Reichsgericht sungiren türs.'. — Diese Entscheidung hat die gcsammtc RechtoäiiivaUscha-k am Reichsgericht in bohci» Grate erregt, da, wenn ticselee aufrecht erhalten bleibt, sich daraus die größten praktischen llnznträglichkcitcn ergeben müssen. — Ter H I»t der R.-A.-Ö-, aus welche der 4. Senat deS Reichsgerichts seien Entscheidung stützt, lautet: Eine Ucbcrtragung der dein Procebbevollmüchtiglen zustebeiidcn Vertretung aus einen bei dem Reichsgerichte nicht zugcla iseiic» Rcchie-. anwalt findet nicht statt. Diesen Paragraphen hat man allgemein — und offenbar auch der preußische Herr Jiislizministcr und der Herr SkaatS- sccretair deS RcichSjustizamtS — bisher immer nur aus tz. 27 der R.-A.--O. bezogen, welcher lautet: Insoweit eine Bertretung durch Anwälte geboten ist, kann nur ein de, dem Proccbgericdle zuzelassencr Rechtsanwalt die Bertretung als Proccßbevollmächkigter übernehmen. In der mündlichen Verhandlung. einschließlich der vor dem Proceßgcricht erfolgenden BttveiSausnahme, kann jcdcch jeder Rechtsanwalt die Auesührung der Partcircchte und für jden Fall, daß der bei dem Proccßgerichte zum Proeeßbcvollmächtigteu be- stellte Proceßanwalt ihm die Vertretung überträgt, auch diese übernehmen. Man hatte also die im §. lOl angeordncte abweichende Bestimmung lediglich aus tz. 27 eil. bezogen, welcher von der nothwendigen Vertretung der Partei durch einen Anwalt spricht, nicht aber aus tz. 25. welcher von der Stell vertretung eines bcbindcrtcn RechtSanwaltS handelt. — Der 4. Senat deS Reichsgerichts bat ändert entschieden; er erachtet eine Erörterung de-Verhältnisse» tel K lOl zu Kß. 25 und 27 der R.-A. O^siir überflüssig, weil ganz allgemein und unbedingt die Stellvertretung eine»
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