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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188307240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-07
- Tag1883-07-24
- Monat1883-07
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1883
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/^ Rrdartion und Lrprdition Johannesgasse 33. Aprkchknli-rn der Lkdartioa: vormittags Itl—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. HUr die NVck-abe einzefandter Manufcrivte macht fich die Redacuon nicht verbindlich. A«««H«e der für die «ächstfolgende Nummer bestimmte» Ans ernte a» Wochentage» bis 3 Uhr Nachmittags, a»S«n»-u«d Kesttagen früh bis '/,N Uhr. 3n den Filialen für Ins.-^iuiahmr. Otts Klemiu, Uiiivcrsilälsstraßc 21, Louis Lösche, Kalharinciistraße 18, v. nur bis '/,S Uhr Anzeiger. Organ für Politik. Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 18,100. Adonnementspreis viertelt. 4'/, Mi. incl. Bringerlohu 5 Mk.. durch die Post bezöge« 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren tür Extrabeilage» »huc PostbesSrderung 30 Ml. «l1 Postbesörderung 48 Ml. Inserate 6qespaltene Petitzeile 20 Pf. Gröbere Schriften laut uuserem PreiS- verzeichniß. Tabellarischer Say nach höherem Laris. Reklamen unter dem Rrdactlonsftrich die Spaltzeile 50 Ps. Inserate sind stcis an die Cxtzeditta« zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuuwernnüo oder durch Post» Nachnahme. 205. Dienstag den 24. Juli 1883. 77. Jahrgang. Amtlicher Theil. Die Herstellung einer mit Bruchstcmkngck befestigten Fahr straße in der verlängerten Äuslav-Advlpb Slraße soll an einen Unternehmer in Accvrd verdünge:! werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in nnscrcr Tiefbau-Verwaltung. Raths,auS, Zimmer Nr. 11 auS und können daselbst eingcschen rcsp. enlnolinncu ivertcii. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Macadamisirung der Gustav-Adolph-Ltrafte" versehen ebendafclbst und zwar bis zum 28. Juli 1883, Nach- mittags 5 Uhr einzureiche». Leipzig, am 18. Juli 1883. Des Raths der Ttadt Leipzig Straßcnbaudeputatio». Vekanntumchnng. Die Herstellung einer Schleußc 111. Classe in de» den Square an der Körncrstraße uiugebeuden Straßen soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werde». Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in nnscrcr Tiefbau-Verwaltung, RathhauS. Zimiiicr Nr. 11 auS und können daselbst eingesehen rcsp. enlnoinmen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und inil der Aufschrift: „TchleuHe für den Lqnare an der Körnerstrastc" versehen ebendaselbst und zwar bis znni 2. August dieses JahrcS Nachmittags 5 Uhr cinzurcichc::. Leipzig, am 2l. Juli 1883. DeS Rath- der Ttadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Virb-ahls - Vekallutmachnilg^ Gestohlen wurden allhicr erüallelcr Anzeige zufolge: 1) Ein Sommeruberzirhce von brau»., blau- und gelb- gesprießeltem Stoffe, niit cincr Reihe Knöpfen, verdeckter Balierie, Schooßlaschen mit Patten und schwarzem WoNaklasfultcr, au» einem Gasilocale in Nr. 38 der Gerbcrstraße, am 7. dss. MlS. Vormittags; 2) ein Maunsroik von gran- und schwarzgeschippcrtcm Stosfe, mit einer Reihe schwarzen Sieinilubkiiopf.'n. grün- und iveikcarriric», seidenen Aermelsuiter und schwarze», Wollailassutter nu Schovb, auö dem Lorsaal eiü« Wohnuug in Nr. 58 der Nordstrakc. am V. dss. MtS. Nachmittags; 3) eine WasserMiiagk von Gußeisen, schwarz lackirt, mit Messing. Platte, auS einem Arbettslocale in Nr. 4t> der Windmühlciistraße, am 14. dss. Mis. Nachmittags; 4) ein kleines gelblaeknles hölzernes Kästchen, als Sparbüchse eingerichtet, mit einem Inhalte von ca. IN ./t, in div. Silber- und Nickelmünze, aus einer Wohnung in Nr. 39 der Ulrichsgasse, in der Zeit vom 12. bis 15. bis. Mls.; 5) ein goldene- Collier mit kleingliedrlger Kette, aus einer Schlafstube in Nr. 39 der Eliscnstrnße, am 16. dsS. Mls. Vormittags; 6) eine silberne Aukrruiir mit silberner Cuvette, ciselirtcr Ruck- feite und im Innern des Gehäuses mit der Fabliknunimer 8311, nebst kurzer Ttahlkettr, aus cincr Ankleidezelle im Svphieubad, am nämliche» Tage Nachmitiags; 7) ein Paar Franciistiesclettcu von Lackleder, mit Gummi- einsatz und Doppclsohlcn. sowie ein Uutcrrock von rothcm Lama, auslangueltirt, aus einer Schlaskan»»er in Nr. 10 am Markte, am 17. dss. Mls. Vormittags; 8) ein Thürgriss und ein Lchlüffclschild von Bronzeguß, von der Eingangsthüre des Grundstücks Nr. 2 des Ranslschc» Gäßchcns, am gleichen Tage; 9) ein Paar Hosen von schwarz, und wcißcarrirtem bäum- wcllenen Stoff, au- einer Baubude eines Neubaues an der Kramer- slraß-, am 18. dis. MtS.; 10) eine Geldsumme von ca. 17 in div. kleiner Münze, sowie eine Partie Briefmarken zu 5, 10 und 20 äi im Bclragc von ca. 4 und zwei amerikanische Briefmarke» ä 5 Cents, mittelst Nachschlüssels aus einem Expcdilionslocalc tu Nr. 85 am Brühl, am 17. dss. Mts. Nachmittags: 11) ein Souim« Überzieher von dunkelgraumelirtem Stoffe, mit einer Reihe Knöpfen, verdeckter Batterie, Sciteiiiaschen mit Patten und schwarzem Wollailassutter, aus einem Gastlocale in Nr. 61 am Grunmaischen Steinwege, am 19. dss. Mts. Abends; 12) eine goldene Taiucn-Cyliiidcruhr, >» acht Steinen gehend, mit glatter Rückseite, im Hoiraum des Grundstücks Nr. 7 der Windmühlenstraße einem Schlafenden auS der Westentasche, am 19. dss. Mts. Abends; 13) ein sranzöüscher Lchraubcnschlüsscl, eine große kiicip- ränge und eine ebensolche Aalzzange. aus einem Bodenräume in Nr. I5o der Zeitzer Straße, vom 7. bi- 14. dss. Mts.; 14) ein Jogurt von schwarzem Stoffe, mit einer Reihe Knöpsen und schwarzem Wollatlasfuttcr, au» einer Schlaskammcr in Nr. 16 der Großen Fleischergasse, vom 15. bi- 18. dsS. Mis.; 15) ein Sommcrübcrzichcr von dunkelgrauen, gerieften Stoff, mit einer Reihe Knöpsen, vcrdeckler Batterie, Seuentaschcn mit Patten und schwarzem Wollailassutter, aus einem Gastlocale in Nr. 54 dex Nicolaislraßc, am 20. dss. Mls. Abend-; 16) ein schwarzlcdernes Wcldtäschchcn mit einem Inhalte von ea. 13 in einer Krone, einem Thaler und kleiner Münze, aus einer Ankleidezelle im Sophiendad, am 21. dss. Mls. Abends; 17) ein Portemonnaie von braunem Leder, MN Stahlbügel, enthaltend N -/l, in einem Thaler und sechs Markstück.'», sowie eine Blcchmarke» aus einer ebensolchen Zelle im Diauabad, zur näm liche» Zeit; 18) ein Zehnmarkstück, a»s einer Wohnung in Nr. 2 der Stcriiwarteiistraße, in der Nacht vom 19. zuui 20. dss. Mls. Etwaige Wahrnehmungen über den Verblieb der gestohlenen Sachen oder de» Thätcr sind ungesäumt bei iiiiscrer Lriminal- Ablheilung zur Anzeige zu bringen. Leipzig, am 23. Juli 1883. La« Volizei-Amt der Stadt Leipzig. I. V.: Junik, Polizeiraih. Kneschke. pok- und NatI)lMS jn Plagwitz. Die zur Submission aiisgeschiiebeiicnEisenconsiructionS-, Klempner- und DachdeckerarbeÜcn für de» ..Neubau des Bist- und Rathhauses zu Plagwitz" sind vergeben, und cs werden daher die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber hiermit ihrer Offerten entlassen. Plagwitz, den 2l. Juli 1883. Lie Gemciudeberwaltung zu Plagwitz. Uhlig. Gcuicindevorsiand. Vckannimachung. Die »ur Pflasterung eines TheiüS der Fabrikstraße (von Köhler'» Gartenecke bi» 20 m über El'nqestcüi's Ecke hinaus) erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, vkranjchlagt cxcl. der Jnsgcmeiukostcn aus 6655.80 ^!, sollen am Freitag den 27. Juli d. I«.. vormittag» 1» Ntzr, im Wege der Submission vergeben werdeu. verschlossene und »nt der Aufschrift „Pflasterung der Fatrlk- stratze" versehene Offerten sind auf dem Rill,Hause — Zimmer 10 — hierielbst, woselbst auch Anschlag und Bedingungen während der Lüenststunden ausliegen, abzugebcn. Zeitz, den 15. Juli 1883. Ler Magistrat. Nichtamtlicher Theil. Die Sonlitagsarbeit. Nachdein wir in euieni srühcreu Artikel uuS üb« die rechtlichen und geschlichen Grundlagen der SonntaaS- seicr überhaupt verbreitet haben, dürste es angebracht lein, die im Besonderen die SountagSarbeit betreffenden Vorschriften einer Erörterung zn unterwerfe». Während im Allgemeinen in Deutschland nur diejenigen Arbeiten an Sonn- und Festtagen verboten sind, welche, weil sie öffenllich bemerlbar oder besonders geräuschvoll sind, die äußere Feier jener Tage stören würden, so hat die ReichS- Gewcrbe-Ordnung ein wcilcrgehendeS Verbot der SvnntagS- arbeit in doppelter Hinsicht ausgestellt. WaS zunächst die jugendlichen Arbeiter betrifft, so war in Preußen deren Beschäsligung in Fabriken, und zwar damals für die Zeit vom 9. bis 16. Lebensjahre, bereits durch ein Regulativ im Jahre 1839 gänzlich untersagt, und darin vorge schrieben, daßdiejenigeilchnsllichciiArbciter, welche noch nicht zur heiligen Coniiiiuiiio» angenonimen seien, in denjenigen Stunden in Fabriken nickt beschäftigt werten durfte», welche ihre ordent lichen Seelsorger für ihren Katcchunieiien- und Cviisirmandrn- nnlerrichl bestimmt hätten. Tie Reichs-Gewerbeordnung vom Jahre 1869 bat da»» dem Sinne nach die preußische Bestimmung von 1839 ausgenommen. Ter 8' >29 Abs. 3 derselbe lautet: „An Sonn- und Feiertagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger siir den Kaleckumcnen- »nd Eoiisirniandeininterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter, im Alter von 12 biö 16 Jahren, nicht beschäftigt werde»." Mil dieser Fassung stimmt auch tz. 136 Abs. 3 der Novelle zur Gewerbeordnung vom Jabrc 1878 überein. Tic llcbertrclung dieser Vorschrift wird mit Geld bis zu 2000 .< im UnvcrniögciiSfalle mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft. Tic Novelle von 1578 hat dann außerdem dieLchrberrcn verpflichtet, den Lehrlinge» die ;»»> Besuche teS Gottesdienstes an Sonn- und Festtagen erforderliche Zeit und Gelegenheit durch Verwendung zu anderen Dienstleistungen nicht zu entziehen. WaS sodann die SonnlagSarbeit der Industries öeiter überhaupt betrifft, so hat zuerst die preußische provisorische Verordnung mit Gesetzeskraft vom 9. Februar 1519 (die so genannte Hevdl'schc Novelle) den Satz ausgestellt: „Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen ist, vorbehaltlich der ander- weiten Vereinbarung i» Driiiglichkeitsfällcil, Niemand ver pflichtet." Genau dieselbe Fassung enlbält die RoichSgcwcrbe- orkiiling. ES waren zwar bei der zweiten Lesung in der Sitzung teS Reichstages vom 23. April 1569 wcikcrgehende Anträge gestellt worden. Insbesondere Halle der Abgeordnete von Branchi tsch folgende Fassung vorgcschlagc»: „Tie Arbeit in gewerbliche» Anstalten ist an Sonn- und Festtagen verbeten. Für Dringlichkeilssällc sind Ausnahme» vor behaltlich der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer und mit Genehmigung der zuständigen Behörde zu lässig. De» Lanbcsgesetzeii bleibt Vorbehalten, für einzelne Arten von Fabriken allgemeine Ausnahmen hcrzusicllen"; während der Antrag der Sceialdemoklatcn, der vom Abg. Fritzscke gestellt wurde, dalun lautete: „Die regelmäßige Lchnarbcit an Sonn- und Festtage» ist verboten. Aus genommen hiervon ist die Lohnarbeit bei den VerkchrS- änstaltcn, Gastwirthschasten aller Art, öffentlichen Er- holungS- und Vcrgniigiing-anstaltcn und beim Handel mit Lebensmitteln." Indessen wurden beide Anträge, nachdem der Bittitcöcvmmissar Geh. Rath M ichacliS sich dagegen erklärt und Abg. v. Hennig insbesondere geltend gemacht hatte, daß der ZmangSslaat sich überlebt habe, verworfen, während der Abg. Braun scherzweise die Ausdehnung deS Verbots der SonnlagSarbeit aus die Wochentage anheim gab. Die Frage kam dann von Neuem im Jahre 1878 bei Berathuiig Vor GcwerbcortnungSiiovelle zur Sprache. DanialS hatte insbesondere die Commission einen viel stärkeren Schlitz gegen de» Mißbrauch der SomttagSarbcit für notbwcudig erklärt. I» wesentlicher Ucberciiisliiiimung mit dem Vorschläge der Commission wurde auch bei der zweiten Lesung am 4. Mai 1878 mit 123 gegen 117 Stimmen folgende Fassung anzenomnicn: „Die Gewerbetreibenden können die Arbeiter zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen nicht verpflichten; sie dürfen dieselben an Sonn» und Festtagen nicht beschäftigen in Fabriken und bei Bauten". Die letztere Bcsliiiiii'niig war übrigens durch eine Reihe von Ausnahme» durch brochen. Nachdem jedoch der BundcSrath durch den Staats- minister v. Hosmann und Geh. Rath Nicberding diese Fassung für unannehmbar erklärt batte, weil dadurch in das ven LandeSgcsctzgehiingen gehörende Gebiet der Polizeivor- schristcn eingcgrifscn werde, und außerdem auch ganze In dustrien gefährdet werden könnte», so wurde bei der dritten Lelung am 18. Mai 1873 mit nur einer Stimme Mehr- heit — 132 gegen 131 — der A 195 deS Gesetze« vom 17. Juli 1878 nach einem Anträge Rickcrt in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, wonach derselbe nunmehr dahin lautet: „Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können di« Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten. Ar beiten. welche nach der Natur des GewcrbetriebS einen Auf schub oder eine Unterbrechung nickt gestatten, fallen unter die vorstehende Bestimmung nicht." DaS Resultat ist mithin folgendes: Der §. 105 schützt zwar ebensowohl den Klein betrieb als den Großhelrieb, ein wirksamer Schutz liegt aber überhaupt nicht vor, denn dieser Schutz ist nicht in den Bereich deS öfseiitlichen Rechts erhoben, sondern ledig lich der privatreckllichcu Neaulirung anheimgcstellt. Der Satz, daß der Arbeiter zum Arbeiten an Sonn- und Fest tagen nicht verpflichtet werden kann, ist, wie der sreiconscr- vativc Abg. Stumm, einer der bedeutendsten Industriellen, ganz richtig gesagt hat. vom praktische» Slankpuncte eine reine Redensart; eö fehlt eben an jeder wirklichen Willens freiheit der Arbeitnehmer, da ihr« Zustimmung im Hinblick aus die sonst stattsindcnde Entlassung nach spätesten- 14 Tagen leicht z» erreichen sein wirk; ganz abgesehen davon, daß dem Arbeitgeber naturgemäß di: Bcurlheilmig darüber auhcini- gestellt ist, ob gewisse Arbeiten eine» Aufschub oder eine Unterbrechung gestatten. Die ganze Bestimmung bedeutet weiter nicht», als daß der Arbeiter bei Verweigerung der SonnlagSarbeit in der Regel nickt wegen ContraetbruckS civilrcchllich veranlivorllick gemacht werden kann, auch dann nickt, wenn er sich ausdrücklich verpflichtet hatte, da solche Verträge insoweit nichtig sein würden. In Frankreich, England. Dänemark und der Schweiz gelten in Bezug auf die jugendlichen Arbeiter ähnliche Ver bote wie i» Deutschland. In Bezug aus die SonntaEarbeil der Erwachsenen fehlt eS in Frankreich an jedem Schutze und in England erstreckt er sich nur auf die Frauen. Da gegen enthält die schweizerische Gesetzgebung ein sehr weit- gepcndc» Verbot der SonntagSarbcit. Leipzig, 24. Juli 1883. * Je nachgiebiger sich die preußische Negierung den Polen zeigt, desto größere Ansprüche erhebe» dieselben. Die Forde rungen der Polen gehen immer weiter, nachdem ihnen i» der Sprachensrage schon so manche Concession gemacht worden ist. So stellt der ..Kur. Pozn." im Aiiscdluß an einen Artikel der „Gazeta TorunSka" bereits die Forderung, daß die niinislerielle Versügiing, durch welche die Verordnung der Posen« Negierung vom 7. April d. I. in Bezug aus die Anwendung der kcnlschen Sprache für den ReligionS- unternckt auf de» beiden Oberstufen rückgängig gemacht wurde, nun auch auf die Provinz Wcstprciißen und aus Obcr- sch'lesien Anwendung sindcn möchte. Der „Dziciin. Pozn." geht sogar uock weiter. Er will, daß daS llebcl in der Provinz Posen schon an der Wurzel beseitigt werde, und beginnt niil den Präparanden-Ansialle» unk Lehrer-Seminaren. Das Blatt führt ans, daß in den Präparandcn-Anstalten zu Noga'en, Lissa, Mescritz, Zkmng:c., ferner in den Seminaren zu Nawitsch, Erin und Paradies schon seil den, Jahre 1873 der Religionsunterricht in deutscher Sprache crlheilt werde, uni die Zöglinge in den Stand zu setze», in ihrer späteren Cigcnschazt als Lehrer diesen Unterricht erfolgreich erlhcilcn zu können. Da nun nach dem ..Dzienn. Pozn." die Ein führung der deutschen Sprache im Religionsunterricht in der Provinz Posen eine Unmöglichkeit ist, so verlangt daS Blatt, daß nun auch in den Vorbereitungs-Anstalten für Lehrer die polnische Unterrichtssprache wieder ausgenommen werde. * Gewisse Petersburger Blätter werden nickt müde, sich mit ihrem LieblingSthema, dem sranrösich-russischen Bündnisse, zu bescväsligten und daran allerlei Fragen und Betrachtungen zu knüpfe». So ist die »Nowoje Wrcmja" mit dem Kriege Frankreichs gegen Anam ganz einverstanden, weil dieser der französischen Armee Gelegenheit bieten werde, z> -eigen, was sie seit ihrer Neubildung zu leisten vermöge „An dem Ergebniß". meint daS genannte Blatt, „sind wir Russen mehr als irgend Jemand inkcressirt, ja, wir haben allen Grund zu erfahren. wie cS mit den gegen wärtige» militairischen Kräften Frankreichs bestellt ist. Wir müssen da alle Cinzelheitcn der Mobilmachung, Bewaffnung, Taktik, sowie der Tüchtigkeit seiner Führer kennen lernen." Die „Rowojc Wrcnija" ist auch der allerdings sonderbaren Ansicht, daß gerade ein Krieg in uncivilisirtc» Ländern ans die Tüchtigkeit cincr Armee schließen lasse, wie dieS die russische durch ihre außereuropäischen Feldzüge bewiese» habe, die dann durch die m der modernen Kriegs geschichte unvergleichliche Einnahme von Plewna und den Zug über den Balkan abgeschlossen wurden. — Wir hatten u» längst einer Nachricht erwähnt, nach der unter den Kosaken ernste Unruhen vorgekoinmcn sein sollten. Darüber wird nun aus Nowotscherkask gemeldet: „In zwei großen An- siedcluiigen wurden die Kosaken vom Hctmann ausgesordcrt, gegen die in ungeheueren Schwärmen auftrelcnden Heuschrecken zu Felke zu ziehen Tic Kosaken bemerkten nickt mit Un recht, dazu sei eS scheu zu spät, weil die Heuschrecken bereits Flügel hätten; man hätte früher aus sie Jagd machen solle». Der Hctinan drohte Len Kosaken, woraus ihn diese, nach alt- slavischcr Sitte, zum Fenster hinauSwarsen und lärmend nach Hause zogen. In cincr anderen Kosakcn-Staniza fanden auch Widersetzlichkeiten gegen die Behörden statt, aber schließlich soll cS doch gelungen sein, 3000 Kosaken zur Vernicklung der Heuschrecken zu versammeln." —- Auch unter den Doniscken Kesakcn gährt eS der neuen landwirthschasllichen Einrichtungen wegen, die sich als ganz unpraktisch erwiesen habe». * Einen sehr interessanten römischen Brief, der sich mit der Persönlichkeit deS Papstes Leo XIII. beschäftigt, finden wir in der „kölnischen ^Zeitung". Der Verfasser desselben hat auS einer jener Conduitcn-Listen geschöpft, welche sich auswärtige Regierungen während der letzten Lebensjahre ?ic> Xouo S über die Cardinäle ansertigen ließe». DaS Wichtigste in diesen Mitteilungen ist die Angabe, daß Leo kurz vor dem Beginne deS Conclavc, aus dem er als Papst hcrvorging. oder vielleicht auch während desselben mit den jesuitischen Mitgliedern deS heiligen Collegiums ei» Ab kommen traf, durch welches gegen verschiedene von ihm ein gegangene Verpflichkungen seine Wahl gesichert wurde. Die Folgen dieses PactcS traten bald zu Tage. Unter ?io Xo»o waren die Congregaticncn säst bedeutungslos geworden, weil Anlonclli sich von ihnen nicht dazwischcnrcden ließ; unter Leo gelangten sie sofort wieder zu einem großen Ansehen, und durch sic vermochten ihn die Jesuiten am sichersten in seinen Unternehmungen und Plänen zu beanfsichligen und zu leiten. Bisweilen sträubte sich Leo gegen diese Bevormundung, und er wurde namenllich von dem Cardinal Franchi in der Absicht bestärkt, den Conflict mit Preuße» durch Zugeständ nisse zu beseitigen. Mitte Juli 1878 hatte Cardinal Lcdo- chowSki den Auftrag, in einer Unterredung mit Franchi diesen von seiner Nachgiebigkeit abzubringcn, mid eS kam dabei zu leidenschaftlichen Erörterungen. Bald darauf starb Franchi plötzlich am Genüsse eines Sorbets und Leo XIII. verzichtete aus ein selbstständiges Vorgehen in der preußischen Kirchcn- frage, indem er eine eigene CardinalS-Commission für die selbe bestellte. Ein zweiter Versuch, sich zu emancipircn. war das bekannte Breve Leo'S a» den Erzbischof Melchers, worin erklärt wurde, man könne die Änzcigepflicht zugcstchen. Diese? Breve halte der CardinalS-Comimssion nicht Vor gelege». unk vier Wochen nach Erlaß desselben zog man das selbe plötzlich in Rom zurück. Dieser Widerr», wurde dem Papste vv» ve» Jittrcinsigeittcn abgenölhigt Nicht glücklicher verlief der Ende vorigen'JabreS von dem Papste selbstständig gefaßte Gedanke, die Anerkennung der Anzciaepflickt zunächst aus die gegenwärtig erledigten Pfarreien zn beschränken und aus dieser Grundlage zu einer verläusiacn Verständigung mit Preußen zu gelangen. Im Lause deS Januar, man weiß nicht durch welche Mittel, wurde der Papst grnölhigt. diese» seinen Plan der CardinalS-Commission zur Bearbeitung zu übergeben, die demselben dann in der Note Jacobini'S vom 19. Januar eine Fassung zu geben wußte, welche sie der Berliner Regierung unannchmrar machte. ES fragt sich also, schließt der Correfpondent, für eine jede Regierung, mit wem sie eigentlich im Vatican zu thun, wer dort daS letzte Wort zu sprechen hat, der Papst oder die Jesuiten. Die Aus sichten werden in dieser Beziehung immer bedenklicher. Tie Väter Jesu, welche im Jahcc 1870 ihre basten Streitkräsre nach Fiesole geflüchtet hatten, treffen seit einigen Monaten ernsthafte Vorkehrungen, »m wieder nach Rom übcrzusicdelii. Im März hat ihr hockbctagter General sich selbst ausgemacht, um daS Terrain in Rom zu recognoscireii; sei» General- Secrclair Armelliiii ist bereits in kein Palaste deS jesuitc»- sreundlichen Marchese VilcllcSchi etablirt. in dein sich auch die Ouria josuitica, t. h. der auS de» verschiedenen Provinzialen bestehende Gcneralstab der Gesellschaft, nicderlasscn wird. Cs wird nicht lange dauern und die Jesuiten werden wieder, wie vor 1870, im Besitze der wichtigsten Beichtstühle sein. * Wie man auS Rom meldet, hat die französische Negierung den Cabincten der Mächte die Acten, betreffend die Cinsührung der französische» Gerichtsbarkeit in Tunesien, übersendet, ohne jedoch daran Vorschläge in Betreff der Capilulationen im Beylicatc zu knüpfen. Tie Vorschläge, betreffend die Aushebung der Cvnsularjurisbiction in Tunciic», werden von den Mächten selbst auSgehen und von jede», Cabiiiete besonders svrinulirt werden. Obgleich kiese Proposilionen weder identische seien noch seitens der Cabiiiete in Einklang gekrackt werden, dürften dieselben dock, wie man annimmt, einander in den Hauptzügen gleichen. Tic italienische Regierung, für welche, in Anbetracht ihrer zahlreichen Untcrlhancn in Tunesien, diese Frage erhöhte Be deutung hat, wird von der Kammer wach deren Wieder- ziisammentrilt die Zustimmung zur Aufhebung der Consular- gcrichlsbarkeil in Tunesien verlangen und, nachdem dieselbe crsolgl sein wird, die bezüglichen Unterhandlungen mit Frank reich «»leiten. Sowohl der ConseilSpräsident Depreti» als der Minister deS Aeußern, Manciui, sind in dieser Richtung von den besten Dispositionen beseelt. * Zur Asfaire Brialmont schreibt man der „Po litischen Corrcspondenz" auS Brüssel vom 19. Juli: Die Versetzung des Generals Brialmont io Dis ponibilität hat im Lande eine lebhafte Bewegung hervorgrrufen. Die Negierung iand sich bewogen, die Gründe, welche sie zur Matz- regelung de- Generals veranlasst hatten, vor der Oeffentlichkeit klar- zulcgen und ließ daher im AnttSblatte den Bericht ccrösfeatlichrn, der 8cm Könige in djezer Angelegenheit von dem MaßrraelnngS« bcschlussc vorgelegt wurde. Der Bericht sagt im Wesentlichen Folgende«: Im August 1882 richteie der griechische Vertreter tn Brüssel an die belgische Regierung die Bitte, dem General Brialmont die Erlaubniß zu einer Reise nach Athen zu gewähren, wo man seine fachmännischen Rathschläge betreffs der in mehreren Jahren in Griechenland auszusührenden öffentlichen und fortificatorischcn Arbeiten einholen wolle. Da das Cabinct zu der Uebrrzeugung ge- langte, daß dem Wunsche der griechischen Regierung keinerlei politische Schwierigkeiten im Wege stehen, beschloß e» mit Zu stimmung des Königs, dem General einen Urlaub nach Athen, falls er denselben verlangen sollte, zu bewilligen. Der General unterließ eü jedoch, um Urlaub für diesen Zweck einzukommen und der griechische Vertreter machte in der Sache keinen weiteren Schritt mehr. Am 2. Mai 1883 suchte General Brialmont um einen Urlaub für seinen Adjutanten a», der denselben zum Studium der in Aus führung begriffenen Geniearbeite» in Oesterreich und Rumänien benützen wolle. Am 12. Mai d. I. verlangte General Brialmont seldst einen sechswöchentlichen Urlaub, „um sich nach Oesterreich, Rumänien und Griechenland zu begeben". Drei Tage später richtete der Äriegsmiiiisler an den General die Aufforderung, sich darüber z» äußern, ob die Gerüchte, welche ihm eine Mission im Auslände, »amentlich in Rumänien, zuschreiden, begründet seien, und wenn dem in der That so wäre, die Regierung über die Natur und die Einzelheiten der etwaigen Mission auszukiärcn. Bei dieser Gelegenheit erfuhr cs die belgische Regierung von dem General zum ersten Male, daß derselbe sich im vergangenen Jahre ohne Ermächtigung der Regierung nach Rumänien be geben hatte und daß er daselbst „über verschiedene Fragen betreffend den Militairunterricht und die Landesvertheidigong" zu Rathe gezogen worden war. Der Minister der auswärtigen Ange legenheiten, Herr Fröre-Orban, erstattete hieraus ungesäumt dem König über diese Angelegenheit einen eingehenden Bericht. In dem selben wird dem Bedauern Ausdruck darüber gegeben, daß ein bei- gischcr General, ohne Wissen seiner Regierung und ohne die Verant wortlichkeit, welche auf dieselbe in dieser Richtung fallen könnte, zu berücksichtigen, an Fragen, welche die Berthcidigung eines fremden Landes betreffen, actio Theil genommen habe. Dann heißt es wörtlich: „Der Ministcrrath wurde in der Gewährung des von General Brialmont unter den > e,zeichneten Umstünden verlangten Urlaubes eine schwere Unzukönimlichkeit erblicken. Jedenfalls könnte die Ermächtigung nur dann crthcilt werden, wenn die rumänische Regierung, die dies unterlasse» hat, selbst bei der Regierung Eurer Majestät eini.hreiten und derselben gleichzeitig den Beweis liefern würde, daß hieraus für uns keinerlei Schwierigkeit erwachsen werde." Der Bericht erhielt die Zustimmung des Königs. Am 30. Mai d. I. richtete General Brialmont an den Kriegs minister ein Schreiben, in welchem er erklärte, daß er aus der Nichlbeamworluiig seines Gesuches um einen Urlaub nach Oesterreich, Rumänien uud Griechenland ichlicße, die Negierung glaube de» Urlaub „unter den gegenwärtigen Umstünden" nicht bewillige» zu könne». Er ziehe daher sein Ansuchen zurück und bitte einfach, daß nian ihm gestatte, „sich nach Tciitichland zu begebe», um daselbst während eines Monates eine Cur zu ge brauchen." Ai» nächste» Tage zog der General auch sein erste- Gesuch uni eine» Urlaub für seinen Adjutanten zurück und reichte ein anderes ein, in welchem er um einen Urlaub z»m Zwecke des Sludiums der in Ausführung begriffenen Genicarbciien in Oester reich cinkam. Tie Regierung verweigerte jedoch den für den Adjutanten verlangten Urlaub, bewilligte dagegen dem General einen solchen für de» Curgcbranch in Deutschland. Tic Regierung wollte auf diese Weise den Charakter ihrer erwähnten Beschlüsse schärfer bervortreten lassen und verhindern, daß die Vorgänge, welche sich im Vorjahre ohne ihr Wissen vollzogen, sich dicsesnial wiederholen. Kanin hatte» jedoch die Journale die Nachricht ge bracht, daß der General sich in Rumänien befinde, als die Regie rung in Carlsbad Erkundigungen einholen ließ und erfuhr, daß der General den Curort nicht einmal betreten habe. Am 3. Juli Irak der General, der von der Regierung zurück« berufen wurde, wieder in Brüssel ei». Tie Regierung verlangte von ibm soiort Aufklärungen über lein Vorgeben, die er am 5. d. M. überreichte. Welchen Eindruck die Rechtfertigung deS Generals Brialmont bei der Regierung machte, ergiebt sich aus dem seitens deS letzlcrcn dem Könige vorgelegren Berichte. In demselben hcistt eS: „Entfernt davon, seinen FehlichritI zu mildern, erschwert sic (die Rechtfertigung des Gencralsc denselben. Um sich den Conie- quenzen seines Schreibens vom 30. Mai d. I. und des Widerrufes seine- Gesuches »m einen Urlaub nach Rumänien und Griechenland z» kntzicbcn, hat er kein Vcdenke», sich auS dem Mißbrauche, den er im vergangene» Jahre beging, indem er mit der heimlichen Ab sicht, ohne Wissen des Kriegsministcrs, nach Rumänien zu gehen, einen Urlaub noch Oesterrein verlangte, einen Rcchtstilel zu schassen. Tr fügt hinzu, daß er glauben mußte, die Regierung zaudere, ihm einen direkten Urlaub nach Rumänien zu gewähren, und würde es oorziehen, ihn ohne oificiellen Charakter als einfachen Ausflügler, wie er die- im Vorjahre geiban batte, habin reisen z» sehr». Nach dieser seltsamen Erklärung hätte sich die Regierung Euerer
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