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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188307081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830708
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- S. 3442-3443 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-07
- Tag1883-07-08
- Monat1883-07
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1883
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Grfchetdl tSglich früh S'/, Uhr. Reöactton und LkpedMon Johannesgaste 33. Lprechkiin-rn -rr NrdarN««: vormittag« 10—13 Uhr. Nachmittag» 5—6 Uhr. I« N, «.»»ert»«, »ach« »ch »« »ird-cü,» »icht v«r»«dltch, «Mtatz», der für Ke Nu««-r deftt«»»ten I»j«rate au W«che»tagen 5ts 3 Nhr Nach«ittag», «»Pam^«ndSeft1a^»frAtdt»'/^Ute. Z« Le« Filiale« für L^-Amuch« vtt« Kle««, Uulverftlülsftratz« S1, 8<»t» Lischt, Kathmftnnckrah« IS»P. a«r dt» Utr. L'-" eiWMr.TtlMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage LS,LQ« AdoMementrpreis viertelj. 4'/, ML. ivcl. Bringerloh» 5 Ml. durch die Poft bezöge» k LU. Jede einzelne Nummer SO Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren lür Extrabeilage» ohne Postbejörderung 39 Mk. «it Postdesörder»ng 48 Mk. Inserate llgespaltene Petitzeile SO Pf. Gröbere Schriften lau« mrftra» Pr«A> verzeichniß. Tabellarischer Da» nach hsherrm Tarif. tleclamen unter -em LeLactimaßrich die Spaltzeile 50 Pf. Inserate sind stets an die Azznllltia» -» senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuaioeramio oder d»rch Poft- nachnabm e. ^ 18S. Sonntag den 8. Juli 1883. 77. Jahrgang. Amtlicher Theil. Seffenililhe Sitzung -er Stadtverordneten Mittwsch, an» II. Jnlt 188». Ab-ndS «'/, Uhr, tm Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Bericht deS Schul-, Bau- und OekonomieaussckusseS über den Bau einer Bürgerschule im Norden der Stadt. II. Bericht über die Vorlage belr. Röhrenlegnng und Be leuchtung verschiedener Straßentracte des südwestlichen Bebauungsplanes. HI. Bericht deS Finanzausschusses über: n. Festsetzung der diesjährigen städtischen Einkommensteuer pro II. Termin, d. Versteigerung städtischer Meßbudcn. IV. Bericht deS Finanz« und BauauSschusie« über Errich tung neuer Gefängnißzellcn im Stvckhause. V. Bericht deS Oeconomic- und FinanzauSsckusieS über: ». Aufstellung deS ReformationSdenkmalS auf dem JohanniSkircbplatze; d. Herstellung der Straßen deS sogen. Square's an der Körnerftraße. VI. Bericht deS OekonomieauSschusseS über: ». die Eingabe der Firma Aumann Sr Co. und Gen. wegen Turch- fübrung deS Neumarktes durch die Promenade; b. Her stellung der Fußwege in der Liebig- und der Teichstraße lüngS der dort befindlichen Anlagen. . ' ' Bekanntmachung, die staatliche Einkommensteuer betreffend. In Gemäßheit des Finanzgesetzes vom 1. März vorigen JahrcS und der Ausführungsverordnung dazu von demselben Tage ist der zweite Tennin der diesjährigen StaalS-Ein- kvmmensteuer am IS. Juli diese- JahreS mit 20»/, deS Normalsteuersatzes fällig. Di« hierorts Steuerpflichtigen werden deshalb auf- gefordert, ihre Steuerbetrüge ungesäumt und spätestens binnen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, an unsere Sladtstcuereinnahme. Brübl 51, 2. Stock, bei Ver meidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretenden gesetzlichen Maßnahmen abzufuhren. Leipzig, den K. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Göhlih. Bekanntmachung, die Beiträge zur Handelskammer betreffend. Mit dem am IS. Jnlt dieses JahreS fälligen zweiten Termine der staatlichen Einkommensteuer ist, wie zufolge ergangener Verordnung des Königlichen Finanz ministeriums vom l8. vorigen Monats genehmigt worben ist, behufs Deckung des Aufwandes der hiesigen Handelskammer von den beteiligten Kaufleuten und Fabrikanten ein Beitrag in Höhe von Drei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes, welcher nach der im Einkommensteuergesetze ent haltenen Scala aus das in Spalte ä deS Einkommensteuer katasters eingestellte Einkommen der Beitragspflichtigen ent fällt, zu erheben. . Diese Bekanntmachung gilt als legale Benachrichtigung der Beitragspflichtigen. Den beteiligten Steuerpflichtigen wird bei Abführung ihrer Einkommenileuer Eröffnung über den auf sie entfallenden Handelskammerbeitrag gemacht werden, eS ist ihnen indeß auch unbenommen, sich von heute ab an Einnahmestelle die Höhe des gedachten Beitrag- bekannt geben zu lasten. Der Betrag ist binnen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, an unserer Stad teuerem nähme, bei Vermeidung der sonst eintretenden gesetzlichen Maßnahmen, abzusühren. Leipzig, den K. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Göblitz. dl« katholische Kirchenanlage betreffend. Zur Deckung des Bedarfs für die römisch-katholischen Kirchen der Erblande ist für daS laufende Jahr eine Parochial- anlage nach Maßgabe der Verordnung vom 4. April 1879 in Höhe von Achtzehn Pfennige» von jeder Mark deS nornialmä-igen Einkonr«euste«ersatzeS an» IS. Juli ». e. zu erheben. ' Die hierzu beitragspflichtigen katholischen Glaubens- genessen werden andurch aufgefordert, ihre Zahlungspflicht bei unserer Sladtsteuercinnahm«, Brühl 51. binnen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, zu erfüllen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist gegen die Restanten das vorgeschriebene Bcitrcibungsversahren cinzuleiten ist. Leipzig, den K. Juli 1883.' De« Rath -er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Gühlitz Bekanntmachung. Die SchloHgaffe wird wegen Ncupflasterung von Mittwoch den ll. dies. Mon. an auf die Dauer der Arbeiten für allen nnbefngten Fährverkehr gesperrt. Zu gedachter Zeit wird die Fahrstraße zwischen der Schloßbrückc und dem Roßplatze dem Verkehre wieder frei- gegeben sein. Leipzig, 6. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. .. --- > He ' vr. Georgi. ein,ig. vernnettzung von Abtheilungen der Fletschhalle an der HoSpitalstraffe. In obengenannter Fleisckballe sind die miethsreien Ab theilnngen Nr. 2, 8, IS, 22, ril anderweit gege, einmonatlicbc Kündigung sofort zu vrrrniethen und ve zügliche Mietbgesuche aus dem Nachkaufe I. Etage. Zimmer Nr. 17. anzubringen, wo auch die Dermiethungövedingungen zur Einsichtnahme au-Iiege». Leipzig, am 30. Jun, >883. Der Ratk der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Br. Bekanntmachung, die Anmeldung zar Prüfung für de« einjährig' freiwilligen Dienst betr. Auf Grund von tz. 9l^ der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß diejenigen innerhalb deS Leipziger Regie rungsbezirkes gestellungspflichtigen jungen Leute.welche ihre wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst in der bevorstehenden Herbstprüfung Nachweisen wollen, ihr ZulassungSgesuch, in dem zugleich zu bemerken ist, in welche» zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will, spätestens biS zum I. August dieses JahreS schriftlich und unter genauer Angabe der Adresse an die Unterzeichnete Königliche Prüsungs-Commissiou (Roß- ?lah Nr. 1l, l. Et.) gelangen zu lasten haben. Der Meldung sind im Originale beizufiigen: ». Militärgeburlsschei» ; d. CinwilligungSattest deS DaterS oder BormuntcS mit der Erklärung über die Bereit willigkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährige» aeliven Dienstzeit zu bekleiden, auSzurüstc» Mid zu verpflegen; o. FührungSauSweiS aus die ge summte seil Vollendung des schulpflichtigen Alters ver flossene Zeit (durch Zeugnisse von stöberen Lehranstalten, der Polizciobrigkeil oder Dienstbehörde); <1. ein selbst geschriebener Levenslauf. Zur diesjährigen Herbstprüfung können daher nur solche junge Leute zugclassen werden, welche in der Zeit vom 1. Januar 1864 bis mit 1. August 1866 geboren sind. Leipzig, an, 2. Juli 1883. Königliche PrüfungS Eommisston für Einjahrig- Freiwillige im Regierungsbezirke Leipzig. (gez.) LcuSmailil, (aez.) von Seckendorfs, Oberst. Geheimer RegierungSrath. Graul. Bekanntmachung. Am 3. August dieses JahreS ist ein Benestcium der Hos- rath Hölzel'schen Stiftung im Betrage von 123 33 jährlich zu vergeben. Pcrceptionsbcrcchtigt sind in erster Linie vcrwittwete oder geborene Hölzel, welche stier wolmen, dafera solche aber nicht vorhanden sind, arme Wittwen Leipziger Bürger und Hand werksmeister, welche bereits Almosen genießen und dasselbe hier verzehren. Tie Empfängerinnen müssen sich „ehrlich, gotteSsürchtig, keusch und fromm" aufsühren. Bewerberinnen um oieseS Beneficium haben sich unter Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen bei unS schrist lich biS zum 14. Juli dieses JahreS anzumelden. Leipzig, den 6. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Wegen der vorzmiehmenben Einführung eine- Wasser rohres nach dem Grundstück Preußergäßchc» dir. 1 wird genanntes Gäßchen von Montag, den 0. dieses MonatS ab aus ungefähr 3 Tage lür den durchgehenden Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 6. Jul, 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hcnnig. Bekanntmachung. Die Maurer-, Zimmer-, Sleiiiinctz- und Klempner- arbeiten zum Erweiterungsbau deS MuseumS sind vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber deshalb hiermit ihrer Offerten entbunden. Leipzig, am 4. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. CichcriuS. Bekanntmachung. Nach tz. 7 deS Gesetze- über die Ausübung der Fiscbere in fließenden Gewässern vom 15. Oktober 1863 muß Jeder, welcher die Fischerei auSItben will, ohne an der Stelle, wo er dir- vorzunehmen beabsichtigt, entweder al» Fischerei- berechtigter, oder als Pächter, oder als angestellter Fischer zur Ausübung der Fischerei befugt zu sein, mit einer von der Polizeibehörde beglaubigten Fischkart« versehen fein. Der Betreffende hat diese Karte bei Aus übung der Fischerei stet- mit sich zu fllbreu und darf vieselbe einer anderen Person zu gleichem Bebuse nicht üverlassen. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bi- zu 15 oder entsprechender Haft bestraft. Die von der hiesigen Fischer-Innung für die fließenden Wasser in der Stadt und in der Umgegend, soweit derselben daS Fischrecht darin zusteht, ausgestellten, aber nur zum Angeln und unter Ausschluß des Gebrauch- von Hechtbaken berechtigenden, für das lausende Jahr giftigen Fftchkarte» werden in unserem Past-Vnrea« an» Nasch,narkt Nr. I, I. gegen Erlegung von 5 .iS ausgegeben. Leipzig, am 25. April 1883. Da» Polizeiamt der Stadt Leipzig. Bret'chneider. Daegncr, S Bekanntmachung. Nach den Messungen des Herrn Gest. Rath Professor vr. Kolbe betrug die Leuchtkraft deS städtischen Leuchtgase- im Monat Juni bei stündlichem Consum von 5 Cubiksiiß daS >6sach« von der der Normal-Wachskerze, bei 0.477 spccifischcm Gewicht. Leipzig, den 6. Juli 1883. DeS RathS Deputation zur EaSanstalt. Bekanntmachung. Die Dachdeekerarbeiten (glasirte Falzziegel) und Klempnerarbeiten an dem Nenbane der 8. BezirkSschule sollen vergeben werben. Arbeit-Verzeichnisse und Bedingungen können auf dem Bauamt (RalhbauS. 2. Et., Nr. 5) entnommen werden. Die Gebote sind versiegelt »nd mit der Aufschrift „8. Bezirksschnlc" bis zum 14. Juli Nachmittag» 5 Uhr einznreichen. Leipzig, am 7. Juli 1883. Die Dan-Deputation d«S RathS. Im UniverfitStSwal»« bei Liebertwolkwitz solle» Mittwach. -e» 11. Juli d. A von Bormtttag» 9 Uhr an ^ . 305 Stück eichene Klötzer von 20 bis mit 50 Tentlm. MittenfiLrke 35 - - dergll « 51 « - 70 - - 8» - » »71»* 94 * * 98 . . Säulen - 2',,- - 3 Meter Länge 113 - - SchirrhSlzer« 4 « - 10 - - 3 - kieferne Klötzer - 24 und 30 Centim. Mittenstärke >egen Erlegung der geordneten Anzahlung sofort nach dem Zn- chlage und unter den sonst bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Versammlung: in dem Lanbholzbeftantze »wischen dem Breiten Wege »nd der Waldwiese. Leipzig, am 30. Juni 1883. Universität» - Rentamt. Graf. Nichtamtlicher Theil. Die allgemeine Schulpflicht. IL WaS die Grenzen des staatlichen Schulzwang» betrifft, so beschränkt sich dieser auf die Stufe des Elementarunter richts, daS heißt auf dasjenige Maß intellektueller wie religiöser Bildung, welches nach der Culturstufc des Volks als daS gemeinsame Bcdürfniß Aller für Alle gewährt werden muß. Das städtische Leben erkannte nach der Reformation zuerst die Notbwendigkeit, außer dem Religionsunterricht auch die AnfangSgründe der Wissenschaft auf den Lehrplan zu fetzen. Die Städte wurden so die Wiege der heutigen Volks schule und deS besonderen Standes der VolkSschullehrcr. Wie Lorenz von Stein in seiner „VcrwaltungSlehre" (5. Theil: daS Elementar- und daS BerusSbildungSwesen) treffend aus- sührt, hat sich der „Wohlfahrtsstaat" deS achtzehnten Jahr hunderts von da aus deS großen Gedanken» bemächtigt, weil auch für ihn Bildung zur Macht wird. Nach manchen llebcrtreibungcn und Verirrungen in dieser Richtung ist die heutige Zeit zu der Einsicht gelangt, daß nur da» gleichmäßig Durchführbare Gegenstand de» Zwange- sein kann, daß der Elementarunterricht eine organische Stufe deS gesammten BildungSwesenS bis zur höchsten Berufsbildung hinauf werden, daß eben deshalb seine Grenze mit dem Stand des gesammten Bildungswesens uothwendig wechseln muß. Schon aus diesem Grunde kann daS UntcrrichtSwesen nur durch die organisirende Gewalt deS Staat» als Ganze» ge staltet werden und kann auch deshalb an der Selbstständig keit der Kirchen, Gemeinden und Familien keine absolute Grenze finden. Die obligatorische Elementarschule umfaßt aber auch den Religionsunterricht, ihren ursprünglich ausschließlichen llnterrichlsgegenstand. ES ist nicht zu übersehen, daß immer noch ein erheblicher Theil der Ausstattung der Volksschule ein Erdtheil der kirchlichen Gemeinden und Institute ist, »nd daß 68—99 Procci'.l der Bevölkerung in Tculschland mit ihrem kirchlichen Bekennlniß auch dieses Erbgut überkommen haben. Nock'allgemeiner spricht dafür daS sachliche Bedürfniß, welches den Religionsunterricht als Grundlage aller Lehre der unmün digen Jugend fcsthalten muß. Eine Trennung von Volks- und Religionsschule würde zu einem Dualismus kirchlicher und weltlicher Schule führen, und beide würden sich bekämpfen, statt zusammen zu wirken, ja beide würden verkümmern, wo tie vorhandene Ausstattung kaum für eine Schule auSreicbt. In Deutschland besonders würde der Zwiespalt aller LebcnS- anschauungen und Gewohnheiten durch die ausschließlich kirchliche Volksschule von unten heraus der Nation wiederum anerzogen werben. In Folge dieser schwierigen Verhältnisse entsteht für de» Staat eine neue Aufgabe, welche in Deutsch land ihre Grundlage in der Gleichstellung — der „Parität" — der anerkannten Kirchen findet, kraft deren eine gleiche Für sorge und Verwendung deS überkommenen SchulvcrmögenS statlsinden muß. Diese Parität und da» gleiche Recht der dissentirenden Bekenntnisse aus die Wohllhat der Volksschule bedingen tie StaatSleitung in erhöhtem Maße. Daneben freilich ein Recht der Kirchengcwallcn, aber nicht zur unmittcl- baren Mitteilung der Schule, sondern nur zur Kenntniß nähme, Fürsorge und Abwehr, daß daS wirkliche Bekenntniß der Kirche in der Schule gelehrt und nichts diesem Bekenntniß Feindliche» in der Schulordnung Platz finde. Wir haben bereits gestern auSgesührt, daß der Staat mit seinem Schulzwang keineswegs daS Elternrecht verletzen will, der Schulzwang tritt eben nur ergänzend ein. Jeder zeit bleibt der Familie das Recht gewahrt, den staatlichen Schulunterricht zu ersetzen durch einen gleich guten Privat unterricht. Ebenso achtet und wahrt der Staat da» absolute Recht der Gewissensfreiheit, indem er niemals ein Kind zur Theilnahme am Religionsunterricht einer ihm fremden Confessio» nöthigt. Auch in dieser Beziehung genügt stets der Nachweis deS Privatunterrichts, wenn auch in einem abweichenden — „dissentirenden" RcligionSbekcnntniß. So hart also auch zunächst das Wort „Schulzwang" klingen mag, in den von un» angegebenen Grenzen, über welche hinaus der Staat niemals geht, wird jeder Un befangene daS System des Schulzwangs vom religiösen, sitt lichen, rechtlichen, nationalen und wirthschastlichen Stand- punct als berechtigt anerkennen müssen. Allerdings nur jeder Unbefangene, al» solcher dürste aber die römisch-katholische Kirche schwerlich gelte». Don jeher war auch die katholischcKirche in allen Ländern eine heftige — und auch die mächtigste Geg nerin deS Schulzwangs. Sie hielt und hält auch heute noch daS Recht aus die Lehre der Unmündigen al» eine Pflicht ihrer GlaubcnSgcnessenschast fest, sie betrachtet daS Recht, „ihre Heerde zu weiden", al» unmittelbar göttliche Einsetzung. Aber diesem Anspruch gegenüber hat der Staat daS Reckt seiner allgemeineren und damit höheren Gemeinschaft geltend zu macken, welche» alle Bekenntnisse zu einer nationalen und sittliche» Gemcinschast zusammensassen und Zusammenhalten soll. Der beanspruchten „Freiheit der Kirche" gewährt dcr Staat die Bürgschaft, daß in der Schule daS kirchliche Be- kenntniß gelehrt und keine der Kirche feindselige Einrichtung geduldet wird. Zur Behauptung ihrer Herrschaft stellt sich die heutige klerikale Richtung freilich aus den Standpunct. daß die Elementarschule Erziehungsanstalt, der Schul zwang also ein Eingriff in da- ErziehungSrccht deS Vater» sei. Die Schule ist aber vor Allem Unterrichtsanstalt für Wissen; allerdings in Verbindung mit der Lehre der Religion. Dem Erziehung-Werk d»?e Hauses tritt sie nur ergänzend, auSbclsciid, fördernd hinzu. Sie gewährt da», wa- die isolirte Familie in der Reczekl dem Kinde nicht zu geben vermag. Grundsätzlich beschräskl sich die Schule soweit, um die wirklich erziehende ThEti.gkcit der Familie nicht zu durchkreuzen und zu hindern. E» würde zu weit führen, wenn wir unsere Betrachtung über die staatliche und gesetzliche Durchjalchrung de» Schul- znxmgS über die anderen Culrnrländer erstrecken wollten. Wir freuen u»S, Deutschland, dessen Schulbildung unter allen civilisirten Nationen unübertroffen dastecht^ als da» Normal land deS Schulzwangs bezeichnen zu Ikönmen. Der deutsche Geist ist cs vorzugsweise, der die Schule als eine öffent liche Einrichtung entwickelt bat. Die deutsche Schule kennt keinen Unterschied der Gesellschaft; wa» sie zu geben hat, da» bietet sie für Alle. Die deutsche Schule ist die erste Grund lage der socialen Freiheit, indem sie allein da» Aufsteiger« aus alle» in alle Elasten durch die Berrmittcluug der geistige« und sittlichen Bildung ermöglicht. Was die Entwickelung de« teulschen Volkes zur machtvollen Einheit, was insbesondere die deutsche HcereSversassung rur europäischen Führerschaft gebrockt hat — cs ist an erster Stelle die geistige Entwickelung der Gesammtheit durch den Schulzraang. der seine An erkennung und Haltung in der europäischen Welt durch seine Erfolge sickert, und dcr sicherlich l>i« zum Schluß unseres Jahrhunderts ein Gemeingut der civilisirten Weit sein wird. Eine natürliche und segensreiche Folge des Scholzwang« ist eS, daß eS jedem Deutschen, welcher Partei er auch an- gchörcn mag, zum Bewußtsein gekommen ist, was Deutsch- iand dem Schulzwang verdankt. Der D««tsche empfindet den Wehrzwang und den Cchulzivang nicht als Lasten, eS ist ihm eine Ehre, seiner Militairchlickt zu genügen und er hält eS für eine Schande, unwissend z» sein. „Wehrzwang und Lchrzwang", sie gelten dem Deutschen alö die Säulen des Reichs, und mit Recht ist dem vaticcinische» Demagoge» Herrn Windthorst zugerufen worden: „Die soll er lassen stahn!" Die Lholeragefahr. Der AuSbruch der Cholera in Damiettc in Egypten gegen Ende vorigen MonatS hat die Besorgniß wackgcrusen, daß die Seuche auch nach Europa verschleppt werden könne, des halb werden alle Nachrichten, welche sich aus die Ausbreitung deS KrankbcitShertcS beziehen, mit größter Aufmerksamkeit verfolgt. ES liegt in der Natur dcr Sache, daß die Gefahr durch da» Gerücht vergrößert wird und daß Nachrichten m Umlauf gesetzt werden, welche später als unbegründet erwiesen werden, aber eS besteht auch andererseits die Möglichkeit, daß solche Tbatsachen unterdrückt werde», welche die Schuld der Vernachlässigung der nöthigen Vorsicht auf Negierungen »nd Behvrtcn wälzen würden. Die öffentliche Meinung bat sich dabin kundgcgcbcn, daß die Krankheit von Indien ans nach Egypten übertragen wirrte und man bat keine» Anstand genommen, die englische Negierung für diese Tbatsacke verantwortlich zn mache». Diese bemüht sich in Folge dessen uachziiwcisen, daß die Cholera nicht auS Indien nack Egypten gekommen ist. Sckon am 3. Juli er klärte dcr Minister des Auswärtigen. Lord Granville, im Oberhause, eS seien keine Beweise dafür vorhanden, daß die Ebolcra auS Indien nach Egypten eingcsührt worden sei und 2 Tage später thcille UntcrslaatSsccretair Croß im Unter haus,: mit, daß bis zum 23. Mai kein Cholcrafall zu Salem in Ostindien vorgekommcn sei. Ter Vertreter dcr englischen Negierung hat somit nach seiner Weise den Ungrund der gegen dieselbe gerichteten Vorwürfe nachgewicsen, alle Zweifel sind aber dadurch keineswegs beseitigt, im Gcgentheil wird man erst abwarlen müssen, daß be wiesen wird, woher die Cholera nach Damiclte gekommen ist. Widersprüche bestehen in Bezug darauf, ob die Krank heit bereits in Alexandrien ausgetreten ist oder nicht. Nach der Auskunft, welche Lord Granville am 3. Juli im Ober- bause gab, war bis zu diesem Tage in Alexandrien eine Person an der Cholera gestorben und nach einer Meldung von Reuters Bureau vom 5. Juli war bereits ein zweiter Cholcrafall in Alexandrien constatirt. Ferner telegraphirt Oberst Clarke daselbst, welchem dcr SanilcitScsrdon unterstellt ist, daß unter den Truppen, welche den Cordon bilden, 2 Todesfälle an Cbolera vorgekommen sind. Im Widerspruch damit, zeigte Lord Fitzmauricc TagS daraus im Unterbaust an. daß in der englischen OccupationSarmce in Egypten kein Cholcrafall vorgekommcn sei und daß die entgegenstebenden Nachrichten falsch seien. Ter deutsche „ReichSanzeigcr" vom 6. Juli gehl noch weiter, indem er überhaupt das Auftreten der Cholera in Alepandrien in Ab rede stellt. Man ersteht daraus, welche Wichtigkeit gerade dcr Verbreitung der Krankheit nach Alexandrien beigelegt wirk und mit Reckt, weil die Weilervcrbrcilung von dort sehr schwer zu verhindern ist. Daß alle Gerückte, welche daS Auftreten der Krankheit aus dem Festland? melken, auS dcr Lust ge griffen sind, darf nack dem Vorstehenden kaum besonders bervorgebobcn zu werken, vorläufig ist al- sicher anzniiehiiie». daß alle derartigen Gerüchte ihren Ursprung auS der Angst vor der Verbreitung berleitcn. Eine große Beruhigung darf darin gesunden werden, daß alle europäischen Großstaale» fast gleichzeitig alle nur denk baren Vorsichtsmaßregel» ergriffen haben, um die Einschleppung der Krankheit nach Europa zu verhindern und daß in erster Linie tie internationale Sanilälseommission in Konstantinopel dir geeigneten Vorkehrungen getroffen hat, um der Verbrei tung dcr Seuche im Orient mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzukrcten; als namentlich wirksam in dieser Beziehung ist die Anorknung der 21täaigen Ouarantaine in Bcyrut und Snivrna zu erwähnen. AuS den Erklärungen Lord Granvillc'S ist ferner zu entnebmen, daß die egyptiscke Regierung große Energie in Abwebr der Krankheit entwickelt und daß die englische Regiernng auch ihrerseits die Zeit gekommen erachtet, »in in Ueberrinstimmung mit den übrigen Regierungen zu handeln. Sie bat ausi Cypcrn, Malta und Gibraltar Onarantainen angcorknet und auch in England selbst die erforderlichen Schritte gethcm, um die Verbreitung der Krankheit zu bindern Das Gleiche ist von Seiten Frankreich» geschehen, dessen ausgedehnte MeereSküüe Vorsicht ganz besonders nötbig macht, auch Italien und Ruß land sind hinter England und Frankreich nicht rnrückgebli-ben und Griechenland und Rumänien babcn daS Ihrige getha», um den Kreis der Maßregeln, welche von dcr türkischen und egyptischen Regierung gegen die Cbolera ergriffen worden sind, zu schließen. Schon am 29. Jnni wurde in Athen eine
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