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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188310187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18831018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18831018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-10
- Tag1883-10-18
- Monat1883-10
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1883
- Autor
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Erscheint täglich früh «'/, Uhr. Urstlution und Lrpeßitis» JohanneSgaffe 33. Hprrchstunden der Nrd«cti«ü Pormiltog« 10—12 Uhr. NachmUlag« b—6 lltzr. v» »u «Sä»»»« a»,tt»»»r ».««erun, R» Au««h»e Der für »te «Kchstsplßettd» «»»»er üestt»«te» -»Irrate an Wochrutuge» hi« 8 Uhr Nachmcllag», a» G«««, »u» Kefttagensrüh ht« '/,8 Uhr. 3« dea Filkalea sstr 3m.-^nnahmr. VN« RI«««. Unioersttichstraß« 21, Laut« Lüsche» Kathartaeaftraß« IS. p. >»r üt« '<,8 Uhr tiMgcr Anzeiger. Organ für Politik, Localgcschichte, Handels- nnd GeWftsverkehr. Anflage L8I0V. Abonnrmrats»rei» vierielj. 4'/, MH. inet. Brmgerloh» b Mk.. durch die Po» bezogen S Mk. gebe cinzelae Nummer SO Ps. Beiegezenw'-ar 10 Pt. Gebühren lür Lxlrabeilaae» «hne Postbcsöedcrung 39 Mk. «it Postbesörderung 48 Mk. Inserate «gespaltene Petitzeile SO Pf. Gröbere Schritten laut uujerem Preis« verzeichn iß. Tabellarischer u. giisernjah nach höher« Tarif. Ueclamen nnter dem ttedactionojtrich die Svaltzeile SO Pf. Jnleratr sind stet« an die Expröltto« zn senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praemiweranäo oder durch Post- nochnaüme. LSI. Donnerätag den 18. October 1883. 77. Jahrgang. Amtlicher Theil. Rrslllattv, die pchltzetUch« Au- »»» Stb«eld«as der Giu- woh»er «»d Fremde« t« der Gtadt Leipzig betreffend. An Stelle der bi«her für die Stadt Leipzig bestandenen, in der Bekanntmachung de« Polizei»»«« vom 7. Mai 1872 zusanemrngestrllten. „dre An« »nd Abmeldung der hiesige« Einwohner, Gewerbsarhilsen. Lehrtinhe. Dienstboten und Fremde», die Einreichung der Legitimationen und die Er holung der Anmeldescheine" betrefjenden Bestimmungen treten vom L« Deeember LASS an die uachstrhrnden vorschristen diese« Regulativ«: X) «e ülethend»« Einwohner Üelr. 8- 1. Jeder, welcher tu Leipzig anzieht, um hier sich bleibend ntederzulesien. ist, sewett nicht der in st. « dieses Regulativ« vor« gesehene Ausnahmesall »orliegt, verpflichtet, seine» Auseuihalt und die Wohnung, die er genommen. bei« Meldeamt de« PalizeioauS, Lbtheilung 1. anzuzeiaeu und sich hierbei über seine Reichs- und btaattaagehörigkeit, sowie über sein Verhalten vor seiner lieber« siedelnng »ach Leipzig in gehöriger Weis«, wir dvrch Reisepaß, tzührnngözengntb. vrrhaltscheiu, Rbzugöattest »der auch durch andere seine Berechtigung zu« hiesige., Auseiilhafte ergebende Legillniationö« Papiere, wie Bitrgerscheiu. BestallonaSderret, Location, Geburtsschein, Tanfzengntß «. anöznweise». Mnitairpflichtige, bez den Mann- schasteo de« Veurlaubteustandes augehörige Personen haben die in de« «inschla-endeu Militairgesetzea vorgrschriebenen Nachweise bei« znbriage». st. >. Dt« Anmeldung hat tnuerhalb einer Frist von drei Tage», vom Tage »er Niederlassung »der des Beziehen» der er- uiietyetea Wohnung an gerechnet, persönlich »der durch NuSsüllung uud Abgabe de« beim Meldeamt sowie »ei allen Potlzeibezirk«- wacheu unentgeltlich zu erlangenden Mekdesormular« zu erfolgen. st. 8. Die Anmeldung ist zugleich mit aus diejenigen Familten- alicder, wt» Ehesruuea, leibliche, adoptirte oder sonst angenommene Rinder, welch« mit dem Familienhanpte zusaminenwohne» und eigne Eeldstftiudigkett noch nicht erlangt Huben, zu erstrecken. Di« Meldepflicht bezüglich dieser Personen liegt be» Familien« hanpte »b. st. «. Active Militairpersonrn, welche hier ln Gebäuden Wohnnua »ehmea, die dem Militaireommaudo unterstehen, find von der st. 1 gedachten Meldepflicht befreit. Mannschaften des Bc »rlaubtenftandeS (weruuter jedoch Reservisten und Landwehr lrnte nicht mit begriffen), welche Privatquartiere beziehen, unterliegen zwar der Meldepflicht; doch bedarf »ö bezüglich ihrer der «nöftevung von Wehnungömetdeschetneu (vgl. st. S) nicht. st. b. Ueber jede erfolgte Anmeldung wird ein Wohnuug«. «elbeschetu «ege, rin« Gebühr »»» bv a »««gesielt. Der nnem Familienhaupte «uSacstellie Meldeschein erstreckt sich zugleich auf die in st. 3 gedachten Faniilienglieder. Haben Letztere durch Lerheirathung oder Ergreifung eines eigenen Beruf« oder Gewerbe« eine selbstständig« Lebensstellung erlangt, so sind dieselbe» aehaltr», sich eine» auf ihre Person lautende» besonderen Melde schein zu lösen. Mu Adforderuug solcher Gebühren zu verschonen sind völlig Unbemittelte, tnöbrsondere «lmosenempsüngcr. st. 0. Jede später in dem Aufenthalte hiesiger Tinwohner ein tretende Berindrroug ist gleichfalls innerhalb einer Frist vo» drei Tagen, «nd zwar der gänzliche Wegzug an« hiesiger Stadt beim Meldeamt Abth. l.< der bloß« Wohnungswechsel innerhalb der Stadt aber daun, wen» die »nsgegebene Wohnung in der sauere» Stadt gelegen, bei »bengedaihrer Stelle, anderensallö bet derjenigen Polizeiwache, z» deren Bezirk diese Wohnung gehört, durch Auöfülluug und Abgabe der an diesen Stellen uneni« geltlich zu habenden Melheformulare und unter gleichzeitiger Ueber- reichung de« »»«gestellt gewesenen WohuungSmeldescheinS durch den Melbepflichtigrn aaznzeigen. st. 7. Im Falle ein«« Wohnungswechsel» tnnerhalb der Stadt ist str die Anmeldung der neuen Wohnung eine Gebühr von 2K ^ zu entrichten. Befreit von dieser Gebühr sind die m st. b Abs. 3 genannte» Person«». Dir bloße Wohnungtabmeldung i» Falle de« Wegzug« von hier, mtt brr also eine neue Wohnungranmcldung nicht verbunden ist, erfolgt gebührenfrei. ß. 8. Die WohuuagSiaelLcjchcine der hiesigen bleibenden Ein wohner find von den zur Lösung derselben verpflichteten Personen auf Verlangen sowohl dem Hausbesitzer ober besten Stell»«» treter, alt auch dem etwa revidirenden Polizetbeamten jederzeit Voranzeige». st. S. Li» Bermiether vo» Wohnungen oder Qnarttrr- geber find In alle» Fällen für die pllactliche WohnungS-An« und «Abmeldung ihrer Lbmiether sowie oller derjenigen Personen, welche zum Hausstande derselben zählen, mitverantwortlich und habe» dieselbe» »öihigeufalls hierin zu vertrete». Ran» der Bermiether von dem Admiether de» Nachweis über di« erfolgte Anmeldung nicht erlangen, so genügt Erster» der ihm obliemude» Lerpflichtung, wenn er hierüber binnen S Tagen von Ablauf der dreitägigen Meldefrist an beim Meldeamt Anzeige macht. ») Die Aremben betr. ü. 10. All Fremde in Leipzig sind im Allgemeinen alle Diejenige« zu betrachten, welche sich zwar längere oder kürzere Zeit hi« «nfhalltn, nicht aber Ihre» »rseutltchen Wohnsitz hier haben. L« find daher außer den Gasthauö« und Herbergöfremdr», den Meßsremden und de» sogenannteu Vesuchtfremdea namentlich hier her zu rechnen: Besucher von UuterrichlSanftalten. Lonservatoristen, Studenten und sogenannte Hörer an der Universität, Erzieherinnen, Bonnen, Kindergärtnerinnen, Sesellschasterinnen und dergl. st. 11. Jeder in einem Ea st Hofe oder in einem mit Herbergö« berechtigung versehenen ähnliche» Etablissement einkehrend« und über Nacht bleibend« Fremde ist vom Gastwirth oder Quartiereeber, uud zwar falls er vor S Uhr Nachnttliag« aukommt, noch am Tag« der Ankunst, andernfalls aber am solarnden Morgen spätesten« bi« K) Uhr beim Meldeamt de» Polizeiamt» Abth. II. schriftlich mittelst de« vorgeschriebenen und für jeden Fremden be« sonder« auSzusüSendei, Formular« anzumelden. Befinden sich i, Beatettnng de« Fre.nden Fomilienmitalleder, Dienerschaft oder sousttge Personen, so sind dieselbe» «uf dem uämlichen Zettel mtt zu oerzrlchuen. Zugleich init diesen täglichen Aumeldungen ist «och dir Ab« Meldung der iuzwiiche» abgereiften derartigen Fremden zu bewirken. st. 12. Dte Inhaber von Gasthöfe» oder mit Herber,«berech- liggug versehrnen Etablissement« haben nach rinn» besiimmlen Schema Fremdenbücher, welche vom Poltzelamt zu entnehme, sind. zu führen. auch dafür Sorge zn trogen, boß di« bei ihn«, einkehrenden Fremden in denselben ordentlich eingetragen werben. Der Eintrug in »te Fremdenbücher hat von den Mrthen »der bereu Stellvertretern, und zwar vor Abgabe de» Meldezettel« an bas M«ld«amt zu geschehen Di« Meldezettel der in den Gasthäusern einkehrenden Fremden sind »m> de» letzteren eigenhändig aus,»stille» »nd zu diesem vrlmse von de» «Irtbn, den Fremden vor,«lege». Drn rrvidlrenden Pnlizeibeamten ist dte Einsicht in die Fremden bücher jederzeit unweigerlich zu gestatten, und sind intbrsonderr di» w drn sogenannten Herberge» z» haltende» Fremdenbücher ,ll« täglich rin Mal der brtrrfsrnden PolizeibezlrkSwachr z»r Etnflchi» »ahme mitzuthrilkn. st. 18. Die t» Privathäusern absteigendrn Frnnben, sog»« nannte Besuchtsrembe» sind, sobald sie länger als 8 Tage hier verweilen, spätesten« am 4. Tage von «rsolgtrr Ankunft a« »om Quartierwirth beim Meldeamt Abth. II. ober der betreffenden Polize>bezirk«wache mündllch »der schriftlich mittelst de« »orgeschrie- benrn Formular« anzumelden. Bei den etwa in Privathäusern Quartier nebmrudeu Meßsremden jedoch hat diese Anmeldung tu jedem Falle, auch wenn sie nur rine Nacht hier blieben, und »war binnen 2« Stunden von der Ankunft an beim Meldrami Ablh. II. zu geschehe o. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Meß« fremden binnen 24 Stunde» von ersolgter Abreise de« Fremden oder etwa erfolgter WohniiiiqSSndclung an zu bemerke». st. 14. Beabsichtigt ein Fremder länger als drei Tage hier zu verwelken, so bedarf er dazu einrö für die Zeit de« Aufenthalt« vom Meldeamt Abth. II. ausgestellten Meldeschein«. Nach Ab laus der au> dem Meldeschein bemerkte» Gültigkeitsdauer ist, dasern brr Fremde noch weiter hier verweile» will, beim Meldeamt um Berläugerung de« Scheine« liachzusuchen. Die Quartierwirth« sind dafür, baß dieser Bestimmung allent halben »achgegangen werde, milveraii iw örtlich. st. 1ü. Insbesondere bedürfen eine« solche» Meldeschein« di» in st. 10 aufgelührte», längere Zeit hier bleibenden Fremden. E« leide» ans letztere Kategorien von Fremden die Bestim mungen in st. 6 analoge Anwendung. st. 1k. Bei de» nur «inen Monat oder weniger sich hier auf- haltcnden Fremden bedarf e« in der Regel der Vorzeigung oder Niederleguna einer Legitimation nicht, doch bleibt der Fremde jeder lei« verpflichtet, sich aus amlliche« Lrsorderu über seine Persönlich- eil auSzuweiseii. Fremde, Ivrlche länger hier verweilen wollen, haben sich in der Regel in ähnlicher Weise zu lcaitimireu, wie dies in st. 1 bezüglich der Einwohner vorgeschriebcn ist. st. 17. Für Ausstellung eine« Meldeschein« ist eine Gebühr von SO -H, für die Verlängerung eiue« solche» die Gebühr von 2b zu entrichten. Im Uebrigen erfolge« die Sn- und Abmeldungen der Fremden gebührenfrei. , st. 18. Für rechtzeitige An- und Abmeldung der Fremden kasleil nicht »ur diese selbst, sondern auch die betreffenden Quar tierwirt he, welche Fremde bei sich ousnehmcu. st. 19. Dir Studirrnde» der Universität, soweit di» seiden beim Känigliche« UnivcrsitäXgerich! smniatriculirt sind, sind von der Verbindlichkeit zu weiterrr Äumeldnug beim Meldeamt bc> freit, c« lieat vielmehr die Verpflichtung zu dieser Anmeldung bc zügiich der Genannten lediglich den betreffendc» Qnanicrwirthcn ob. Der Aiwstellung von WohnungSnieldelcheinen skr solche Stu- dirende bedarf e« nicht. 0) Die Gehilfe« mih Lehrttnze de» Handel»- «nd Gewerde- ftandeö drtr. 8 20. Für die Gehilfen und Lehrlinge des Handels- und Ge. lverbestande«, welche hier in Beschäftigung treten und nicht et.^ra al« blo« durchreisrnd« Fremde den Bestnnmungen suk U unterliegen, besteht eine besondere Abtheilung des MeldcunileS (Ablh. Hl.). Im Allgcnieinen und soiveit nicht nachstehend etwa« Besonderes bestimmt ist, leiden auch aus dies« Personen die Vorschristen and X analoge Anwendung. ß. 21. Zugereiste, hier Arbeit suchende Sewerbögehilsen sind verpflichtet, sobald sie länger als 24 Stunden hier verweilen wolle», und zwar in der Regel unter Vorlegung ihrer LegitimationS- papiere, einen Meldeschein zu lösen. Haben sie in hiesiger Stadt Arbeit gefunden, so haben sie die- nebst Angabe der Wohnung im Meldeamt Abth. Ikk. anzuzeigcn und zwar binnen 24 Stunden. Binnen gleicher Frist Hot die Anmeldung etwaigen Wohnung«, oder ConditivnSwechsel«, sowie die Abmeldung im Falle deS gänz^ lichen Verlust»« der Arbeit oder de« Wegzugs zu geschehe». st. 22. D>e Qnartierwirlhe sind für Einhaltung obiger Bestim. mungca in jedem Falle mitverantwortlich. v) Die Dienstboten betr. st. 23. Jeder Dienstbot,, welcher hier anzieht, ist verpflichtet, seine» Auseuihalt «nd Dienst beim Meldeamt Abth. IV. anzuzeige» und sich hierbei in au»reichender Weise über seine Person und sein Verhalten vor seinem Herzoge auszuweisen. Besitzt der Dienstbot« bereits ein Dienstbuch, so hat er dasselbe de, der Anmeldung vorzulegen. Der Dienstbot« hat die Anmeldung innerhalb einer Frist von 8 Tage», vom Dienstantritt an gerechnet, persönlich und unter Beibringung einer von der Dienstherrschaft auSzustelleuden Dienft- antritt-bcscheiniguna zu bewirken. Der augemeldele Dienstbote erhält einen Anmeldeschein onö« gefertigt, für welkst» eine Gebühr von bO /E zu entrichten ist. st. 24. Verändern Dienstboten ihren hiesigen Dienst oder Aufenthalt, so habe» sie Solche» gleichfalls und zwar, wenn ihr btt- heriger Aufenthalt in der inneren Stadt gewesen, beim Meldeamt Abth. IV., andrrnsalls bei der betreffenden Polizeibezirkswach« anznzrigen. Im Fall« gänzlichen Wegzug« an« hiesiger Stadt ist die Abmeldung ausschließlich beim Meldeamt selbst zu bewirken. Auch dies« Anzeigen haben binnen dreitägiger Frist von der aeschrhenen verändernng an nnd zwar unter Rückgabe dck Melde- scheinS und unter vorleonng de» D>cnftb»ch«, sowie tm Falle ander weiter vermielhung anq einer neuen Dicnstantrittöbescheinigung z» geschehen. st. 2b. Für die beim Dienstwechsel den Dienstboten a»«z»- stellenden «nderweiten Meldescheine ist eine Gebühr von2ü>E zu entrichten. Für Dienstabmekdungen tm Falle de« Wegzug« von hier oder bei gänzlicher Aufgabe de« Dienstverhältnisse«, also ohne Ausstellung eine« neuen Meldescheine«, wird keine Gebühr erhoben. st. AI Die Dienstherrschaften find für die rechtzeitige An- und Abmelduna der Dienstboten mitverantwortlich. Dieselbe» können an Stelle der Letzteren die Amnelduna, sofern der Dienst- bote nicht zum ersten Male in hiesiger Stadt zur Anmeldung kommt, sowie die Abmeldung selbst bewirken. st. 27. Dienstboten, welche nach Beendigung de« einen Dienste« nicht sofort einen neuen Dienst aittreten, aber m< zum Antritt eines solche» in biefiger Stadt sich »ufhakten »ollen, haben bei der Ad- thetlung IV. de« Meldeamt»« einen besonoeren Wohnnngs- Meldeschein gegen eine Gebühr von 2b -4 zu lösen. Dergleichen Dienstboten ohne einen solchen Meldeschein bei sich auszunehme» iß Jedermann untrrsoat. Dienstboten, welch« in diesiger Stadt über haupt »och keinen Dirnft gehabt haben, svndern hierher komme«, um sich erst einen Dienst z» suche», «»«erliege» bi« zum Antritt de« ersten Dlenstr« de» bezüglich der Fremde» giftige» Meldevorlchriften. st. 28 Brrbeirathete Dienstboten, welche bter einen eigne» Hau-stanb iühren, »nterltegen überdies den Bestimmungen «d X diese« Regulativ». N GGl«tzheM»»»»g«t. st. 88 Ein« Ntederleonng und Zurstckdehaltnuß der Leütti- motwnsvapierr beim Meldeamt« findet in der Regel nicht statt. Doch ist da« Pelizeiamt besugt in Fällen, wo ihm die« au« des»»- deren Grüudro »« Interesse der öffentliche, Sicherhett «nd vrdunug nöthig erscheint, »on dem Anmekdeadra eine solch» Riederlegung der Papiere zu »erlange». st l!0 Zuwiderhandlungen gegen dl« in diesem Negnkatt», enthaltenen Vorschriften werden mtt Geldstrafe bi» zu 88 Mürt »der entsprechender Hüftstraf« geahndet Da, wo für dir An. oder Abmeldung gleichzeitig mehrere crlonen oerautwortlich sind, schließt die Bestralung einer dieser ertönen die der anderen nicht aus Leipzig, den 10. October 1883. Dav Poltzetamt der Gtadt Leipzig. B rrtschneiber. Auktion. Bon dem unterzcichnelc» Armrnamle sollen im Stadt- Hanse allhier (Eingang Mublaasse Nr. 7) Montag, den 22. Oktober ». Vormittags von k> Uhr an, eine arötzere Partie actragene Kleidungsstücke, eine Doppelstoppstith-Sähmaschiue (Lhsie», Grover L Vater tll) scwie c,nigc Möbel. Han«- und Küchengerät!,«. Betten re. »icislbietenv versteigert iverden. Leipzig, den 13. October >883. DaS Armen-Amt. Ludwig-Lots. Jungbähnel. Vtliunutmuchnng. Erstatteter Anzeige zuioie.e t-al die Köchin ^uUlicliuiuc knrotttie gcsch. Bdrrlnndcr geb. Schau ihr am b. März 1867 in CamStorj ausgestelltes Dienstbuch in hiesiger Stadt verloren. Im Aus- siiidnngSsalle ist dasselbe an un- abzugcben Leipzig, am 1b. Oktober 1883. Da« Polizei-Amt »er Etadt Leipzig. Bretschutidcr. H. Nichtamtlicher Theil. Die NeutriilitSt Nordsavoyens. DaS Ministerium Ferry hat an de» durch seine Schuld lttrbeigcsührten auswärtige» Brrwicktlungen nvch nicht genug; zu der Tonkin-, Mabagaöcar- und ^ongofrage ist neuer dings auch noch die Nordsavoyische Frage hinzugekommen Eines Tage« beliebte c« der sranzvstsehen Sricgsvcrwaltuug ans dem Mont de Buache, anderthalb Stunden von der Grenze dcü Canton Gens, ein Straßenprosit anznlegen und die Borbcreitungcu zur Befestigung de« genannte» Berge- zu treffen. Dieser Berg gehört zu dem im Jahre 1860 an Frankreich abgetretenen Gebiet, welche« durch den Wiener Congreß von I8lb neutralistrt ist. Frankreich ist demgemäß nicht berechtigt, kork Befestigungen anznlegen. vielmehr hat die Schweiz da« Recht und die Pflicht, im Fall kriegerischer Verwickelungen Frankreichs mit seinen Nachbarstaaten, Nord- savoyen, indbesondere die Districte Ehablai« und Faucigiiy, zu welchrn der Berg Buache gehört, militairisch zu besetzen und die Neutralität des Gebiets zu wahren. In diesem Sinne hat der Bnndcörath beschlossen, die französische Regie rung über den Zweck der mititairischen Maßnahmen, welche sie aus dem Berge Buache getroffen hat, zn befragen. Die Taltik, weiche Frankreich i» dieser Angelegenheit ein gehalten hat, ist für die ganze Art. i» welcher die auswärtige Politik unter dein Ministerium Fcrry-Challemci betriebe» wird, bezeichnend. Zuerst scheint eine Absicht, die Verträge Vvn l8tb in diesen, Fall zn verletzen, gar nicht Vorgelegen zu haben, denn der „TcmpS", das ossiciöse Organ de« au-wärligrn Ministerium«, hat einfach zttgestandr», daß die mititairischen Anlagen auf dem Berge Buache ein reines Versehen gewesen seien, jetzt aber, nachdem sich die bsscnUichc Aufmerksamkeit aus die Wichtigkeit der Sache gelenkt hat, beeilt man sich nicht, da« Versehen wieder gut »» mach«, und die geschehene Rechl«. verleyung anzuerkennen, sondern legt sich aus« Jnterpretiren, um klare Vertragsbestimmungen zu verdunkeln. Durch eine völlig willkürliche AnSIegung des NeutralitätSzweck« kommt der „Temps" zu dem Schluß, daß Frankreich zur einseitigen Aushebung de« Neulraiität-vcrhältniste- der Districte EhabtaiS und Faneianh als Rechtsnachfolger d«S König« von Sardinien berechtigt sei und daß eine bloße Anzeige an die Wiener Ber- tragöniäebte genüge, da« durch den Vertrag von 18lb fest gestellte Berhättniß zu ändern. Diesem Verhalten Frankreich« geaenüber scheint die Schweiz, welche anfänglich ihr Recht mit erhobener Stimme geltend machte, bereit« zur Nachgiebigkeit ge- neigtzu srin, dennin einer Pariser Correspondrnz de«..Bund"vom l8. Oct. wird daS Zngeständniß gemacht, daß die Stipula tionen von l 8 lS schon z» der Zeit nicht mehr praktisch durchführbar waren, al« ganz Savove» unter d«r Herrschaft Sardinien« vereinigt wurde und daß dir« «och weit weniger möglich war nach der Abtretung Savoyen« an Frankreich; die Aufrecht- halkung der Neutralität dieses Gebietes sei au- geographischen Gründen unthunlich und ke«halb sei der Weg de« Gebirts- au»tausch« die einfachste und beste Lösung der Streitfrage. Der .Bund" appellirt, bereit« im Gefühl der Ohnmacht der Schweizer Negierung, sich dem Willen Frankreich« zu wider sehen, an die Sroßmuth dieser Macht, zugleich mit einer schmerzlichen Hinweisung auf die bekannten Wünsche Frank reich«, die Perle de« Lac Leman, Gens, zu anneckiren. So einfach liegt die Sache nun aber doch nicht, das Frankreich blo« die Hand au-zustrecken brauchte, um Gen mit dem französischen Gebiet zu vereinigen und daß e« nur in handeln brauche, um bestehende Verträge zn zerreißen. Wenn auch der Schweizer BundeSratb sich einem solchen Gewaltact isügen wollte, so blieben immer noch die Wiener Vertrag-Mächte, welchr um ihre Zustimmung zu befragen wären, und welche diese Zustimmung schwerlich erlbeiten würden. Wenn da- Frankreich Napoleon'« HI. sich aus den Standpunkt stellte, daß die Verträge von 18lb lein« Geltung »ehr hätten, so war mit diesem Satz zugleich der feste Ent schluß verbunden, ihm mit den Waffen in der Hand Geltung in »erschaffen und bekanntlich hat Napoleon UI diesen Ent schluß auch wiederholt au«geführt, aber ob da« Frankreich Grevy's und Ferry'« gleiche Entschlußfähigkeit besitzt, dar deun doch vorläufig no<y stark bezweifelt »erde». Wie dem „Bund" aus bester Quelle mitgetheilt wird. Lat der Schweizer Vundesrath bei der französischen Regierung vlsber «och keine Schritte gethan, er scheint also abwarten zu wolleu, ob Frankreich nicht au« eigenem Antrieb», lediglich unter dem Drucke der öffentlichen Meinung Europa«, sich entschließen werde, die Neutralität Rordsavohen« at» recht«, beständig anzuerkennen «nd läßt gleichzeitig »urchblieken, daß di« Schweizer Regierung gern erbötig ist. den bestehenden Zustand i« Wege der Unterhandlung abznändern und zwar durch Gebiet-au-tausch. Dies« For» de« Lu«gleich« ist nicht ohne schwere Bedenken, denn e« handelt sich dab« nicht au»- schließlich um schweizerisch« und französische, sondern gleich zeitig um europäisch« In »«reffen Der bestehende Zustand ist durch die Nebereinstimmiing aller in Wien im Äahr« 1815 vertretenen Großmächte geschossen worden, also kann auch seine Abänderung nur unter Mllwirkung derselbe» geschehen. DaS Interesse der Schweiz ist, einen solchen Zustand zu chasfen, welcher ihr größere Sicherheit gegen sraiizösische EroberungSgelüste verschafft: sie will vor allen Dingen vor- orge treffen, daß Frankreich nicht eine« Tage« de» Eanton Gens für sei» üigenthum erklärt. Norbsavoye» in seiner gegenwärtigen Gestalt im Besitz Frankreich» ist rine stete Bedrohung de- Besitzstandes der Schweiz. lieber diese Tbatsache ist schon so viel arsLricben und verhandelt worden, daß Dem nichts mehr hinzuzusügen ist, aber es fragt sich, ob der gegenwärtiae Zeitpunkt geeignet ist. eine Aendernng herbeizusührcn. BclannUich war ein europäischer Eongrcß zur Neugestaltung Europas und zur Ausgleichung aller Streitfragen stets der Liebtingögedankc Napoleon'- III., er ist aber nie zur AnSsiihrung gelangt und chiießllck griff sein Urheber und Verfechter zum Schwert, um die Lösung gewaltsam herbeizusühren. Aber ein europäischer Eongrcß unter so gespannten Ver» bältnisscn wie die gegenwärtigen ist ein Ding der Unmöglich keit; Frankreich an der Seile Deutschland«, Oesterreich» und Italien-, um über anderweit» Regutirung der Schweizer Grenze zu verhandeln, ist eine Ausgabe, die nur unter deu günstigsten Zeikumständen lölbar wäre im tirssten Frieden und unter Voraussetzung von Frankreich» gutem Willen. So. wie die Dinge heute stehen, wird e« da« Zweckmäßigste sein, vorläufig Alle« beim Alten zu lasten und eiue so delicate Angelegenheit auf bessere Zeiten zu verschieben. Da« ist der Schluß, zu welchem rubige und vernünftige Erwägung führt, aber für eine solche ist Frankreich nur schwer zugänglich und de«halb war e« vom .Temp«" sehr übet angebracht, Fragen von so großer Tragweite in so leichtfertiger Weise zur öffent lichen Dircussion zu stellen und durch die allergewagtesten Behauptungen Schwierigkeiten im Handumdrehen lösen .u wollen, die nur nach reiflicher Prüfung aller eu»- chlägigen Verhältnisse gelöst werden können. Denn Frankreich erst einmal einen Schritt vorwärt» gethan hat. dann ist es bei seiner bekannten Empfindlichkeit sehr schwer dazu zu bringen, ihn wieder zurück zu thun, die Nationalehre ist immer sofort engagirt, «nd «a» da« in Frankreich bedeutet, davon lassen sich alle Tage Proben sammeln. Es mag L«i dieser Gelegenheit daran erinnert werden, zu welchen Opfern ein großer deutscher Staat bmeeit war, al» e« sich um die Bewahrung de» europäischen Frieden« handelte. Preußen gab im Jahre 1867 seincZustimmung zur Neutralisirung Luxem burg», obwohl da« Besatzung-recht dieser Festung ihm durch den klaren Wortlaut der Vertrüge übertragen war. Ander« Frankreich, welche» sich nicht scheut, gegen den klaren Wort laut der Verträge die schweizerische Neutralität durch Anlage von Befestigungen zu bedrohen und, al« dir Schweiz dagegen protefiirt, dura» JntcrpretatiorrSkünsle eine recht-widrige und gewaltthätiae Handlung zu rechtfertigen, welche nur durch Vas Ecngeständniß de« begangenen Unrecht« wieder gut ge macht werden kann. HcsscntlLch wird diese Einsicht bei der sranzösischen Regierung schließlich voch noch zum Durchbruch kommen, wenn sie sich über die Folgen deS Festhalten« a» dem gegenwärtigen Standpunkt« vollständig klar geworden ist Leipzig, 18. Oktober 1883. * Die „Kreuzzeitnng" und die „Germania" können ihre» Unmulh darüber, daß die „Norddeutsche Allge meine Zeitung" in der letzten Zeit wiederholt die Ver dienste der nationalliberalen Partei anerkenncnd hcr- vorgehoben hat, nicht verbergen. Heute moquirt sich daS Organ Ver Conservativen wiederum darüber, daß die National liberalen die in ver „ElberfelderZrituug" kundgrgebrne Privatansicht eine« Amtsrichter« nicht al« ossiciclle« Partei programm anerkennen wollen. Die „Rreuzzeitong" äußert den heftigen Wunsch, die „Parteileitung" der National liberalen kennen zu lernen unv ist der Meinung, daß die nationalliberalc Partei oft versucht hat, ein Programm aus zustrllen, daß ihr die« aber niemals gelungen sei und sich daher auch die Furcht vor weiteren derartigen Versuchen er klären lasse Wir können nur bedauern, vaß die „Rreuz- »eitung" ein so schwache- Gcdächkniß hat. Unsere Freunde haben besonder« darum keine» Anlaß, ein neue- Programm aus- zustellcn, weil da« alte noch völlig unseren Anschauungen ent spricht. und weil die Geschichte der inneren Entwickelung Deutsch land- in den Jahren 1866—1878 die Leistungen der national liberalen Partei zur Genüge gekennzeichnet hat. Wenn irgend wo, gilt im politische» Leben da« Wort: .an ihren Werken sollt ihr sie erkennen". Die- Wort kann die national liberale Partei mit Stolz auf sich anwenden. Wäbrend die Fortschrittler die Verfassung de- deutschen Reiches überhaupt nicht anerkannten, die Conservativen, seit sie auf die Gesetz gebung einen maßgebenden Einfluß gewonnen habe», zur Förderung der Entwickelung auf manchen Gebiete» oft da« milltevoll Erreichte in Frage gestellt haben, ist eS zweifellos, daß Fürst Bismarck de» Ausbau und de» Ausbau deS Reiche« nur mit Hilfe der nationalliberalen Partei durchgesetzt ha' und durchsetze» konnte, da er. wie gesagt, bei keiner anderen die erforderliche Unterstützung zu finden vermochte, vom Centrum. da« sich notorisch von Anbeginn an rcich-seindlich gezeigt hat, brauchen wir nicht erst zu sprechen, doch ist eS nicht über flüssig zu erwähnen, daß die Conservativen e« sind, welche den innigen Anschluß an die Ultramontanen gesucht und ge funden haben. Wir meinen, daß in drn zwölf Jahren, da die Rationafliberalen, wenn auch nicht am Ruder, so doch ausschlaggebend gewesen sind, auch ihr Programm für Jede», der sehen will, klar zu Tage getreten ist: Hocbbaltung und F-rdernna der nationalen Einheit, de« Reichsgedanken« und gemäßigt oesonnener Ausbau unserer Verfassung «nd unserer Einrichtungen. Daß übrigens diese unsere Forderungen klar and verständlich sind, sowie der Sympathien nicht ermangeln, geht wohl am beste« au» der Thatsache hervor, daß sich unter denselben nicht nur zahlreiche Männer aus allen Schicht« der Bevölkerung, in allen Gauen Deutschland- zusammenaefanden haben, sondern daß e« gerade di« besten Kräfte de« BUrgerstande«. die Hauptverirrter der Industrie, de« Handel« und der Wissenschaft, daß e« wirklich d» Aristo kratie de» Geiste« ist, welche sich um dir nationalliberale Fahne qescbaart hat. Dieser Partei Mangel an Führern vorjuwersra, zengt entweder vvn großer Blindheit oder be wußter Entstellung der Thatsachen. Sie entbehrt nicht des Programm« uns der Führung, sie hat Compaß und Steuer, und daß sie dieselben richtig anzuwenden versteht, »erde« die
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