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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.01.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-01-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188501015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-01
- Tag1885-01-01
- Monat1885-01
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.01.1885
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Erscheint täglich früh «»/.Uhr. Krdaclion und LrpedMiu Iohannesqasse SS. Aprkchknndrn der Kedarlioiu Lormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. »t >vt« Nd«,»d, k,n,r1-ndler v!,n«Icr«»te t« stctarlic» nicht vrrdwdUch, ^7'.. A«»atz«e »er für »te »L»M«>«e»»e Num«« »rftimmten Inserate an Wochentage» bis S Uhr Nachmittag»./^ an Lann- un» Festtagen srüh bi» ',,S Uhr/^/ ^ ^ 2» den FiUaltn für 3ns.-Ännahmk/< c '^» s Otto Klemm, Universiiälsstraße 21. ^ I. Hr LaniS Lüsche, Kaiharinenstraße 18, p. x c- ' ^ nur bi» '/,S Uhr. Anzeiger. / ' xS.I'. ^ X,, Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage L8,7»v LdennenentnnM, viertey. 4^/, Mb. inet. «riaarrlaha 5 M., durch dt, Pest 5«»oge, 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren für Uxtradrilaae» <t» Tageblatt-Format gesalzt) Otzue Postbesörderuag M Mk. »11 Vo-b»f»rdenu,, 48 Mi. Inserat, S-espalkrüHetttzeile 20 Pf. Gr-Hrre Schriften laut ,»i. PrecSmrzeichaiß. Tabellarischer «. Ziffcrnsatz »ach Höhen» Tauf. Lertane» unter de« Nedactloa-strlch dle-aespalt. geile SO Pf.» vor den Fam t lte» nachri chtru di, Sgripaltrne geile 40 Pf. Inserat« find stet« « di« Expe»ittan zu senden. — Rabatt »ird nicht gegeben. Zahlung praannmvnuula »der durch Post- MthlUchlNK 1. Donnerstag dm 1. Januar 1885. 78. Zahrga Amtlicher Theil. Äiiittnng. Für daS Unterlaffen der Zusendung von Neujahrskarten zahlten ferner an das Armen-Amt: Herr vr. zur. Otto Günther » Hermann Mendelssohn » I)r. Freiherr von Seckendorfs, Excellenz . -> Edmund Becker - Capellmeistcr HanS Sitt « Adolf Roßbach -> vr. msä Georg Joseph » Paul Kurilen .' Frau verw. Bertha Kursier, Herr Kupserdruckereibcsitzer Brinkmann . . . - Otto Seiring in Firma Frey L Sening . worüber wir hiermit dankend quittiren. Leipzig, den 31. December l884. Der Rath der Stadt Lrtpzlg. (Arn»ena»»t.) Ludwig-Wolf. Lange. «^e 8 8^e 6^e 6^e 8 6^e 6^e 5 s^e Im Monat December 1884 erlangte» dat hiesige Bürgerrecht: Audrae, Hermann Franz. Schriftlicher; Arndt. Friedrich Paul, Kaufmann: Bahmann, August Emil Eduard. Kaufmaa»; Bauch. Friedrich Ferdinand, Kaufmann; Becker. Carl Friedrich, Schmiedemeister r Berger, Paul Moritz, Haus- und Fabrikbesttz«; Bestuer, Georg August. Buchhalter; bahn, Max. Kaufmann; Cohn, Theodor, Kaufmann; Deining«, Joseph Anton. Procnrist; Dewitz, Carl Eduard, Schristgichrr; Dreht«, Paul Gerhard. Cassirer; Drcve», Carl Friedrich Ludwig Alfred, Kanfmangz EberSbach, Friedrich Earl, Schlaisergeselle; EudkSfelder, Carl Friedrich, Bersicheruogstdeamtnkz Fiedler, Heinrich August, Echlossergesell«; Fischer, Heinrich Erdmann, Expedient; Funk, Adrian, Chorsänger am Stadttheater; Gebhardt. Wilhelm Hermann Rudolf, Comptvirift; Grntsch, Gottfried Eduard, Casseubote; Giesecke, Georg Friedrich, Kaufmaa»; Götze. Friedrich Otto, Kanfmann; Grüner, Carl Friedrich Robert, vuchhüadler; Häusel, Paul Adolf, Kaufmann; Hcilemann, Gustav Hermann, Schlossermelßer; Heinrich, Carl Wilhelm Otto. V-rficherungSbeamter; Helbig, Ernst Adolf, Gastwirlh; >kssch Otto Richard, Schlossergeselle; >osiuann, Friedrich Hermann Emil, Kaufmann; »ohl, Gustav Tlieodor, Kaufmann; suhlst Ernst Lebcrecht Theodor, Kaustnaunz summet, Heinrich Emil, Kaufmann; »unger, Carl Otto Heinrich, Lagerdicner; Jacob, Hermann Oswald, Kaufmann; Käufler, Georg William, Kausmano; Kays«. Hermann Friedrich Marti», Schloss«; Kirft, Carl Wilhelm Adolf, Disponent; Knabe» Carl Otto, Kaufmann; Knaur, Carl Ferdinand. Kaufmann; Krabbe, vr. w«l. Carl Richard, prakt. Arzt; Krautze» Gustav, Correcior: Krebs, Friedrich Wilhelm, Kaufmann; Kun», Eugen Hermann, Kaufmann; Kutzlebe» Johann Gottfried, gimmermov»; Khsper» Paul Friedrich, Kaufmann; Vangstrngrl, Franz Max Einil, Preßvergolder; Leanhardt. Carl Wilhelm Max, Schriftsetzer; ' Link«, Friedrich Wilhelm. Steinmetz; Ludwig, Paul Richard Eduard, Grave«; Maasch, Gottfried Franz Emil, Prokurist; Müde» Hermann Theodor. Kaufmann; Walz, Hermann Julius, Kaufmann; Wascher, Armin Felix, Kaufmann; Weiche, Wilhelm Hermann Richard» Prv««lstz Mrfer, Friedrich Otto. Kaufmann; Weher, Bernhard Albin, Grave«; Michael, Ernst Emil, Tapezierer; Müller, Carl Friedrich Hermann, Holzhändler; Müller» Carl Wilhelm, Privalman»; Müller» Georg Heinrich Wilhelm. Rotrußech«; Müller, Max Hermann Felix. Kaufmann; Müller, Moritz Eduard Bolkmar, Hauptbuchhalter; Rauhardt. Gottfried Otto, Buchhändler; Rcubauer, Carl Hermann, Kaufmann; Nietzsche, Friedrich Albin, Kaufmann; ^Saul, Johann Louis. Kaufmann: fliSrnhahn, Ernst Robert, Schriftsetzer- öiorkowSkl. Felix Lorenz Gustav, Kanf«a»a; kaade» Carl Oscar, Kaufmann; leimann, Friedrich Hugo, Kaufmann; leintsch, Paul Emil Richard, Buchhalter; Riehl, Carl Friedrich, Schristairber; Ritter, Friedrich August, Bersicherungtdeamt»; Ruhmer, Julius Robcri, Steindruck«; Sack, Carl Otto, Kaufmann; Saupe, Carl Hermann Ludwig. Versichern,g»b«»mt«; Schilling, Carl Rudolf Max, Kaufmann; Schule, Adolf Richard, Lithograph; Seidel, Wilhelm Robert, Schlosser; Sima», Carl Alfred. Kaufmann; Stange. Friedrich August Gustav. Berficherang-bttnnt«; Eteindach, Carl Franz. Kaufmann; Stern, Emil, Fabrikant; Strobel, Ernst Heinrich, Mechaniker; Thiele, Camillo Arno. Kaufmann; Thieme, Carl Hermann, Buchdrucker; Uhimann. Julius Otto, Instrumente »mach«; Bogel, Emil Anion, Kaufmann: Wcickert, Earl Friedrich Wilhelm, «pvthel»; Werner. Felix Hugo, Kaufmann; Wolf, Ernst Otto, BuchhandlungSgrhils«. s>kllin«tmach«n-. Wir bringen hiermit zur Keunlniß. daß die Plätze im Parquet, gesperrten Parterre, sowie Mittel- und Seiten- balcon des neuen StadllhcatcrS vor Beginn der Vorstellung (bei L)pern vor Beginn der Ouvertüre) eingenommen werden müssen. Später ist dies nur während der Verwandlungen und Zwischenacte gestattet. Zugleich werden die Damen ersucht, die Hüte vor Eintritt in den Zuschaurrraum abzulegen. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1885 in Kraft. Leipzig, den 23. December 1884. Der Rat- der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Wilisch, Ass. Vtkannlmaihlmg. Bezugnehmend auf unsere Bckannlmachung vom 7. Mai o. machen wir hierdurch die Herren Aerzte darauf aufmerksam, daß sie über die im lausenden Jabre anSgesührten Impfungen für jeden Ort. in welchem sie solche Impfungen vorgenommen baden, eine besondere Liste nach den Formularen V, VI und VII, und zwar in allen Rubriken vollständig auSgesüllt, aus zustellen und bis spätesten» zum 7. Januar 1885 ohne jede weitere Aufforderung an unsere Jwpsrxpedition — Stadthaus, II. Etage, Zimmer Nr. 115 — rinzureichen baden, widrigen falls nach Ablauf diese- Tage- unnachsichtlich gegen Säumige mit der in tz. 15 deS Gesetzes angedrohten, nach Befindcn bis zu 100 ansteigenden Geldstrafe vorgegangen werden wird. Leipzig, am 1. December 1884. Der Rar- -er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Uhlinann. Dklianntmiichm-. Für di« hiefiac Kleinkinbcrbeioatzrnüftall tot«- «»DKchst UN» tritt per 1. Februar künftigen Jabre« eine 8-Gr-ri» bet 240^ JahresaehaU und freier Station Gesucht. Geeignete Bewerberinnen, welche bereit« in beschäftigt gewesen sind, wollen sich unter Einreichung ihr« spätesten« bi« zum 10. Januar bei uuS melde». Perssi' sicllung erwünscht. Lirbertwolkwitz, den 29. December 1884. Der verwaltuuGsrattz »er Hofrnttz vr. Schulze sche» «leintintzer-Gbck-rduHcklt. Adler, Borsitz. ff- Deluinnlmachung. Die Hundesteuer beträgt K» 2-tar? jck-rltch für jeden hier gehaltenen steuerpflichtigen Hund. Indem wir die» hierdurch wiederholt bekannt machen, fügen wir folgende im Gesetze vom 18. August >888 enthal tenen beziehentlich nach A. 4 diese- Gesetze- von unS ge troffenen Bestimmungen hinzu: H. 1. Tie volle JahreSsteuer ist für jeden Hund, welch« am 10. Januar de« betreffenden Jahre« hier gehalten oder spät« im Laufe de» Jahres hi« angeschafft wird, zu entrichten. Ausgenommen sind: ». junge Huade bi« zur nächsten (Konsignation, all» bi» »um 10. Januar deö solgenten Jahres, jedenfalls ober so lange, als sie gesäugt werden; - Hunde, welche an anderen Orten tn» Königreiche Sachsen gehalten un» versteuert waren, im Lause des StcuerjahrcS aber hierher gebracht worden sind, bis zu», nächsten Steuertermine, also ebenfalls bis zum 10. Januar deS folgenden JahreS. tz. 2. Die Steuer für die am 10. Januar jeden JahreS al» dem gesetzlichen Rormaltane mittelst der HauSliste constgnirten Hunve ist -iS znm 3t. desselben Monats, die Steuer für jeden im Laufe deS JahreS ange schafften steuerpflichtigen Hund binnen t4 Tagen, vom Tage -er Anschaffung an, bei Vermeidung erecutivischer Einziehung gegen Quittung und Empfang d«r Steuermarke an die Hundesteuer-Einnahme zu entrichten. tz 3 Wer die Hundesteuer -iaterzie-t, ins besondere einen am <§onsignationStage gehaltenen Hund verheimlicht, oder es unterlasst, einen im ause deS JahreS angeschafften steuerpflichtigen Hund binnen ttz Tagen, von Zeit der Anschaffung an, bei der Hundesteuer Einnahme zur Versteue rung anzumeldeu, verfällt in die im tz. 7 deS Ge setzes geordnete Strafe deS dreifachen Betrages der Steuer, sonach tn eine Strafe von «tt Mark. 8- 4. Wer ein Steuerzeichen ohne den Hund, für welche» dasselbe gelöst ist, an Dritte überläßt, wer ein für einen jungen Hund ohne Steuerzahlung (ß. 1>) empfangenes Zeichen einem steuerpflichtigen Hunde anlrat, sowie Der;enige, welcher von Anderen ein Steuerzeichen ohne den betreffenden Hund behuf» der Verwendung erwirbt, verfällt ebenfalls der Strafe der Steuerhinterziehung. S. 5. In gleiche Strafe sind ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Orte zur Umgehung der hiesigen Steuer mißbrauchen. Die oben in 8- l unter d gedachte gesetzlich« Befreiung greift nur dann Platz, wenn der fragliche Hund von einer an dem betreffenden Orte wohnhaften Person besessen und ver steuert worden war, ehe er hierher gebracht wurde. Personen, welche auswärts Grundstücke besitzen, aber in Leipzig wesent lich wohnhaft sind, haben ihre Hunde hier zu versteuern, da fern sie dieselben hier regelmäßig bei sich habe». 8- 6. Wer im Laufe eine» SteuerjahreS einen nach H. > unter a und d nicht zu versteuernden Hund anschafft, bei sich ausnimmt oder beim Umzüge mit hierbei bringt, bat dies -innen IS Tagen bei einer Ordnungsstrafe von 5 .ck bei unserer Hundesteucr-Einnabme anzuzrigen und gegen Erlegung von 25 ^ ein Steuerzeichen zu lösen. Hierbei ist das Alker junger Hunde durch thierärzllichc Zeugisse, die anderwärts erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Quittung nackzuweisen. 8. 7. Wer lsich nur zeitweilig hier aufhält und Hunde bei sich führt» hat, dafern der Aufenthalt die Dauer von 14 Tagen erreicht, binnen dieser Frist bei 5 Strafe für jeden Hund eiu Steuerzeichen gegen Erlegung von 25 zu lösen. Wird hierbei die ersolate Versteuerung an einem anderen Ort« de- Königreiche» Sachsen nachgewiesen, so hat eS hierbei zu bewenden. Entgegengesetzten Falle- ist ei» die Steuer deckender Be trag zu devoniren, und e- wird hiervon bei der Abreise ein der Zeit de- Aufenthalte» entsprechender Steuerbetrag inne- behallen» der Rest ab« gegen Rückgabe des Zeichens zurück erstattet. Hierbei wird für 1 bi» 8 Tage SO für jede Woche, sofern, nicht ein Monat «füllt ist, 40 für jeden Monat t 50 ^ an antheilig« Steuer «Koben. Bei der Berechnung nach Wochen und Monaten wird die angesangene Woche beziehentlich der angesangene Monat für voll ange nommen. . Gasthalter und Logiswirthe haben bei 5 -ck Straf« die bei ihnen wohnenden Fremden von vorstehenden Bestimmungen ia Krnntniß zu setzen. 8- 8. Besitzer vo« Hündinnen, welche geworfen haben, sind verpflichtet, die» und die Rasse, die Zahl und da» Geschlecht der geworfenen Hunde bei 5 -ck Strafe binnen 14 Tagen bei der Hundesteuer - Einnahme anzuzrigen, auch, so weit die jungen Hunde hier bleiben sollen, für jeden der selben ein Steuerzeichen für 25 zu lösen. 8 3- Die Steuerzeichen sind von den Hunden am HalS- bande zu tragen H»«-r, welche ausserkall» der Häuser, Gehöfte «ub sonstige» geschloffene« Lokalitäten ohne glltige Marte« am HaiSbande getroffen werbe«, ffnd vom Eaviller weg,«fange« und die B-fiber sind «« S Mnrt zu bestrafen. innen drei Tagen können die eingefangenen Hunve gegen Nachweis der Bezahlung der Strafe und Steuer, sowie von 50 ^ Fauggebühr und 1 ^ik für jeden Tag Fnttergeld aus- gelkst werden, nach Ablauf dieser Mist aber sind dieselben zu tüdlen. Diese Vorschriften leiden auch auf solche Hunde Anwen dung, welche nach dem Obigen der Steuer nicht unterworfen sind, oder bezüglich welcher die Anmeldefrist noch nicht abge- laufcn ist (8- l und tz- 7). 8- 10. 2m Falle unverschuldeten Verluste» der Steueb» marke wird gegen Erlegung von 1 »ck SO ^ eine andere aus- gehändigt, welche aber zurückzugeben ist, wenn die verlorene sich wieder findet. Heb« die Hundesteuer sind vielfach irrige Ansichten ver breitet. zu deren Berichtigung wir auf Folgende» Hinweisen. Die Steuerpsticht ist begründet, sobald überhaupt ein Hnnd gehalten wirb. Ob derselbe Eigenlhum der Person ist, weiche ihn bei sich hat, oder nicht, ist völlig gleichgültig, und etwaige besondere Umstände, welche den Besitz de-Hunde» herbeigrsührt haben, können nicht von der Steuervflicht befreien. Daher sind Hunde, welche zugelaufen sind» welche man auf Prob« oder in Pflege hat, welche man nicht dauernd zu behalte» beabsichtigt, sowie diejenigen, mit denen Handel ge trieben Wird u. s. w.. keineswegs steuerfrei. Ebensowenig befreit die Abschaffung oder der Verlust eine« constgnirten oder un Laufe de- SteuerjabreS angeschafftrn unvr«, für welchen die Steuer noch rückständig ist, von der flicht M deren Entrtchtnog. Die Steuer ist nach dem Obigen fällig am 10. Januar jeden Jahres» beziehentlich am 14. Tage nach d« Anschaffung des betreffenden Hunde-. Denn kurze Zeit danach ein Hund abgeichafft »ird oder soust in Wegfall kommt und deshalb um Erlaß h«r Steuer nachgesucht wird, kann nach Befinden rin solcher Erlaß bewilligt werden. Aber die sogenannte Ab Meldung de» Ambe» bei der Hundesteuer-Einnahme ist in diese- Hi'isicht nwkuogtlos. Säumige Steuerpflichtige haben sich fosortig« Exrculion zu gewärtigen, und cs ist keineswegs ersorderlich, daß eine Erinnerung vorbergebt. Nach der ausdrücklichen Bestimmung in tz8 5. 6 und 7 deS Gesetze« haben die Hunde daS Steuerzeichen an» HalS» bande zu tragen, und e» wird daher dem Gesetze nicht ent sprechen, wenn die Zeichen am Maulkorbe befestigt werden. Hiernach ist die zu Abwendung der gesetzlichen Strafe häufig gebrauchte Entschuldigung hinfällig, daß ein Steuerzeichen zugleich mit dem Maulkorb abbanden gekommen sei. UebrigenS sprechen wir die Erwartung ans, daß die Haus besitz« beziehentlich Administratoren der Häuser bei den Con signationcn der Hunde für die richtige AuSstilluiig der HauSliste Sorge tragen werden, insonderheit sich genaue Kenntniß davon verschaffen werden, ob und welche Hunde gerade am 10. Januar im-Hause vorhanden sind, damit Ungenauigkeiken, wie sie seither nicht selten vorgekommcn sind, vermieden werden. Auch sind die HauSliste» vorschriftsmäßig von den Besitzern oder Administratoren der Häuser, nicht aber von den Haus männern zu unterzeichnen. Leipzig, den 20. December 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. i. Ko Unt« Bezugnahme aus die Verordnungen de» Königlichen Rimsteriunl» v«S Innern vo« 24. Oktober und 4. December er. »ringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß. daß nach- iehend unter D ausaeführte, hi« wohnhafte Schmiede in Gemäßheit von 6, Aos. 3 der Verordnung vom IS.Mai 1870 da« Prädicat al» geprüfter Husbrschlagmeister zu führen berechtigt sind. Leipzig, am 23. Decnnb« 1884. Der Rnt-^der «tnbt D Heinrich vtts Besser. Bet« Ber-nnm», L»rift1«« Ernst -wi- Bö kl»,. Heinrich Ru»«lptz Brenbel. Friedrich An,«ft vr. Georgi koch. AllhholMctio». Freitag, den 2. Jannar 188k! sollen aus dem dieSjädrigen Mittelwaldschlage in Ablheilung 11 o und 14» des Burganer Forstreviers, am Leutzsch-Wahren« Fahrweg und den Militairschießständen -rv««ötz-. 37 Eicken 58 Buchen« 77 Rüstern- 27 Linden» 8 Eschen« 40 Ahorn- 8 Masholder- 50 Ellern« und 8 Aspen 28 Stück Schirrböl». unter den öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden Znsanttnenknnft: srüh 9 Uhr auf obigem Schlage, an der Leutzsch-Wahren« Brücke. Leipzig, am 24. December 1884. DeS Rath- Aorstdepntatioa. sowie »er. AMolrauction. RutzklStze, Freitag, den 18. Jannar 1885, sollen auf dem dies jährigen Miltelwaldscblage in Abtheilung 35 und 38 deS Eonnetvitzer Forstrevier» 107 Eicken- 7 Bucken« 29 Rüster»« 10 Ahorn es Eschen- und 28 Erlen- sowi« 87 Eschen-, 18 Eichen-und 1 Rüstern-Se-irr-ölzer unt« den öffentlich aushängenven Bedingungen und der üblickcn Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden Zusammenkunft: Früh 9 Uhr an der Rötelbrücke in der Connewitz« Linie. Leipzig, am 29. December 1884. DckS Rath« Forstbepntatio«. Nicolai Anwelduu-r« für Lster« 1885 werden am 8.» S. «nb 12 ti» 16. Januar von 12—1 Uhr im RectoratSzimm« de« Schul gebäude« (Könlq-ftrahe 14ä) angenommen. WünlcheoSwerih ist, daß gleich bei der Anmeldung Sie letzte Lchulcrnsnr beigebracht werde. Leipzig, 18. December 1884. Prof. vr. Matztz«fs. Georgi. Euhoriu». -rßeülllchr Sitzung der Hunbelitanner Arrtta-, »e« 2. Jannar 1885. Nachmittags 5 Ahr, t« beren Sttzungskaale. Neumartt 19» 1. La-e-»rdana>: 1. Reglstrande. S. Neumatzl b« Verfassung», und stilnbiae, RnSfchüff« (mit Ausnahme des «ahlFli hl-Au-fchusie-X S. Bericht deS Handel-gesetzaebungS-Au-schussl de» Rathe« der Stadt Leipzig, die Kranke Handlungsgehilfe« re. betreffend. eg üb« dü Zuschrift euberfichernn, -er Loncursverfahrea. lieber das BermSgeu de» RitterguiSbefltzrr» Nadertch Wetze in Güldenster« (Mühlberg aiElbe) wird, da derselbe die Srüfs. nung des ConcurseS beantragt und ferne Zahlungsunfähigkeit glaubhaft gemacht hat, heute, am 2«. December 1884, Nachmittag» 3'/, Uhr da» Concursversahren er»sfnet. Der GerichtSsecretair Ziegler ia Mühlberg wird zu« LonearS- Verwalter ernannt. LoncurSfordrrnuge» sind »iS z»M 19. stebrnar 1885 bei dem Gerichte anzumeldrn. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl elue» and««» Ver walters, sowie über die Bestellung anderer Mitglieder deS Gläubiger- Ausschusses und rinlretenden FalÜ über die in ß. 120 der ToncurS- ordnung bezeichnet«» Gegenstände — auf d»a 17. Januar 1885, vormittag» 19 Uhr — mb zur Prüfung der angem-ldetrn Forderungen aus de» SI. Hbrnar 1885. Bormittag« 16 Nhr — vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Loucursmasse gehörige Sach» in :stb tzrbe» oder zur EoucurSmasfe etwas schuldig sind, wirb a«f- gegeoen, «ich«» an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder z» leisten, auch di- Beipflichtung auferlrgt, vo» dem Besitze der Sache uud von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Besriedigung in Anspruch nehmen, dem Concursocrwalter ms znm 24. Jannar 1885 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht,« Mühlberg a/Elbe. Zur Beglaubigung: Heyse, GrrichtSschreibcr i. B. Nichtamtlicher Theil. Die egyplische Frage. Glabstone leibet an dem Wahn, daß er vom Fürsten BcSmarck verfolgt wird, weil er sich nicht zur Einverleibung Egypten« in das englische Colonialreich zwingen lassen will, und daß Fürst Bismarck nickt eh« ruhen werde, als bis er den Stur: Gladstonc'S erreicht hat. DaS ist der Sinn oder vielmehr llnsinn eines Artikels der „Daily NewS", der gegen wärtig unverdientes Aussehen erregt. Die Tücke, welche in diesem Artikel lauert» tritt besonders an der Stelle hervor, welche Frankreich al» unter dem Banne de« deutschen Reichs kanzlers stehend darstrllt und die Täuschung verbreitet, als ob Frankreich obne den von Deutschland geübten Druck- die englischen Vorschläge zur Herstellung deS Gleich gewichts iu den egyptischen Finanzen annehmen würde. Der Zweck deS Artikels ist klar: er ist einerseits be stimmt, die öffentliche Meinung England- gegen den Leiter d« deutschen Politik zu Gunsten Gladstone'S auf- zuregen und die Stellung Ferry'S seinen politischen Gegnern gegenüber zu erschweren, andererseits Deutschland mit Frank reich zu verhetzen. Ter Plan de» Verfassers oder Bestellers de» Artikels ist darauf gegründet, daß eS in Frankreich eine einflußreiche Partei giebt, welche den Bund der Westmächte einer Annäherung Frankreich» an Deutschland vorzieht, und welche darin namentlich Vortheile für die Entwickelung der französischen Colonialpolitik «blickt. Ein Theil der sranzösi- schcn Presse ist auch bereit» für die Wünsche Gladstone'S ge wonnen und „Paris" tritt ganz offen für die vollkommene Wiederherstellung deS englisch-französischen Einvernehmens ein. Daß dieser Schwenkung ganz bestimmte Absichten zu Grunde liegen, nach deren Erreichung sogleich wieder der alte Zwist bervortreten muß. leuchtet nur den Eingeweihten ein, die öffentliche Meinung Frankreichs wird dadurch mehr, al» für die Interessen des Landes wüiiscken-werth, beunruhigt und da» sorgfältig gepflegte gute Einvernehmen zwischen Deutfch- land und Frankreich gestört. DaS ränkevolle Gewebe der Gladstone'scben Politik ist aber sofort durch einen jener klaren, jevem verständigen Menschen einleuchtenden Artikel der „Nordd. Allg. Zeitung", deren Ursprung nicht zu verleugnen ist, zerrissen worden. Darin wird auf die sattsam bekannte Thatsache verwiesen, daß außer England allein Frankreich ein Interesse an der Gestaltung der Zukunft Egypten- hat, und daß es nur aus eine Verständigung zwischen England und Frankreich über die egyptiscke Frage ankommt, um auch Deutschland und die übrigen Mächte für die Zustimmung zu diesem Abkommen zu gewinnen. Es giebt in der Thal keine treffendere Bezeichnung für die Ver dächtigung der „Daily New»", daß Fürst BiSmarck die eng lische Regierung zur Annexion Egypten» verleiten möchte, um dann selbst nach HerzcnSlust annectiren zu können, als da« Wort „albern". Seit dem Bombardement von Alexan drien hat die englische Regierung keinen sehnlicheren Wunsch gehabt, als Egypten mit vem englischen Colooialreiche zu vereinigen, und nur der Einspruch Frankreichs, welche» m dieser Beziehung Europa hinter sich hatte, hat Gladstone verbinderl. mit seinen Absichten offen hervorzutreten. AlS daS Projekt der Londoner Conserenz zur Regelung der egyptischen Finanzen anstaucbte, war Frankreich sogleich bei der Hand, die Conserenz zur Feststellung auch der politi schen Verhältnisse Egypten , zu benutzen. Aber mit welcher Air '
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