Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188502048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-02
- Tag1885-02-04
- Monat1885-02
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mrschetmt täglich früh «'/.Uhr. Ueö«LN«u u«d Lrprtitiau Johnnnesgnss« SS. LprrchKuudrn der Uedarltru: vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag» b—K Uhr. gmm» MS»>d «MMtcKM, »»ch »* Nr^ci li n »ich» »<r»»»üH. «er ft, »te »Schfts«l»e»»« Iuserat» «u Nachmttt»««, "ihr. tage« ti» » 0»r uu- uu» Krfttageu frtt »t»U 2» h«> Flttslk« für Jus.-Auuth«: Lttu Klemm, Universitätsstraße 81, rsui« L-schr, Katharinniftraß« IS,p. nur St» '/,« Uhr. UchMtrIaMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd SeschSftSderkehr. 35. Mittwoch ven 4. Februar 1885. «ufl«g* L»/rso Ad«nvemri,t»prei» viertelt. 4'/, tucl. Brlnaerlahn b Mk., durch dt« Post bezogen 6 Ms Jede einzelne Nummer SV Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeil««»» (in Tageblatt-Format aesalztt «hur PoftbesSrderung 89 ML «lt Poftbesärderung 48 Mk. Inserate «gespaltene Petitzeile L0 Ps. Gräßere Schriften laut uni. PreiSver^ichuitz. Tabellarischer u. Ziffernsatz nach höherm Tarif. Urclamen »uter dem Redactiontstrich dlesgrspalt. geile SO Pf, vor den Familiennachrlchten die sigespalten« geile 40 Ps. Inserate sind siet» an di« itzxpedltto« za lenden. — Rabatt wird »ich! gegeben. Zahlung pr»«aumerai»io oder durch Bold» Nachnahme. 79. Jahrgang. Amtlicher Theil. Veklmnlmachuug. Die l» der hiesigen städtischen Gasanstalt I und die nach Ertzssnung de» Bekrieb« der städtischen Gasanstalt ll in Eounewitzer Flur in letzterer gewonnenen CoakS au« Stein Nichtamtlicher Theil. - Der socialdemokratische Antrag auf Arnderung der Gewerbeordnung, u. * Der 1868 von den verbündeten Regierungen dem Reichstage «.hl» und böhmischen Braunkohlen, sollen aus da- Zeit vom vorgriegle Entwurf wurde in einer Commission de« Reich«. die e« Jab»« — beziehentlich soviel die KaSanstall U I ^g» gründlich erwogen und zwar so gründlich, daß e« nicht halfst, vonderen Eröffnung an - b.» zudem 28S«brn°r I möglich war. d»r Schluß der Session den ganzen Entwurf ItzS» an den Meistbietenden, jedoch dordeyältllch der Autzwahl s ^s^uarbeiten. Da aber der Reichstag in der Principfrage jedoch uuter den Submittenten und jeder sonstigen Entschließung, in hffentlicher Submission vergeben werken. Nach den Voranschlägen für da« lausende Jahr berechnet sich bei beiden Anstalten da« verkäufliche Quantum von Stein- kohlen-Coak« aus etwa 275.000 Hektoliter, von böhmischen Braunkchlcn-Eoak« aus etwa 22.000 Hektoliter in abgerundeter Summe, doch wird für diese Ziffern keine Gewähr geleistet. Die Gebote können auf da« ganze verkäufliche Quantum mit den Negierungen vollständig einverstanden war. so wurde schnell ein Gesetz erlassen, da« nur die Gewerbesreiheit be gründete und von einer eigentlichen Ordnung de« Gewerbe« vollständig absah. Diese« sogenannte Noty-Gewerbegesey wurde am 8. Juli 1868 publicirt, von seiner Publication ob ist die freiheitliche Entwickelung de« Gewerbe« zu datiren. Dasselbe lautet: . ^ , - - . , . . , §1 Das den Zünften und den kaufmännische« korporativ«« »«ber Anslallen. oder aus das Quantum einer jeden der beiden I znftebende «echt, Andere vom verriebe eine« Gewerbe» au-juschüebro. Anstalten getrennt, oder endlich aus größere Theile de« letzteren I ist ausgehoden ßmichtet werden. Die Offerten, welche sowohl für die Steinkohlen- wie für! die Brannkohlen-Eoak« einen festen Preis per I Hekto» I Itter ieder Torte frei ab EoakSplatze der Ga»- «»stalteir und »ett» ohne jeden Ab. Für d«n Betrieb eine» Gewerbe» ist ein Vesähignngsnoch. wet» nicht mehr erforderlich. Diele Bestimmung findet jedoch bi» aus weitere» kein» Anwendung aus den Gewerbetrieb brr Aerzt», Apotheker, Hebammen, Advokaten, Notare, Seeschiff», Seesteuerleute und Lootsen. Soweit tn Betreff der Schiffer und Lootsen ans Ströme» tu tz»Ä enthalten müssen, sind in versiegelten, mit der Bezeich» I »,1« von StaalSverträgen besondere Anorduungen getroffen find, «lag: „Offerte aut CoakS" versehenen Umschlägen b,« längsten« I behält e» dabei sein B>wenden. de« 18. Februar dieses Jahres, Abends 8 ühr I 8- 6- Die Unterscheidung zwischen Stabt und Land tn Bezug bei unserer Nuntiatur emrureichcn. I aas de» Gewerbebetrieb und die Ausdehnung defselbe» b»rt aus An diese Offerten bleiben die Submittenten so lange ge- I Die Beschränkung der Handwerker aus den verkauf der selbst»«» bmiden. bl» sie derselben durch öffentliche Bekanntmachung I ftrtigten Waaren wird autgehobeu. entlasten worden sind. I. Der gleichzeiiige Betrieb verschiedener Gewerbe. samt, tzess.Se, Der Abschluß der Verträge erfolgt auf Grund der von uns aufgestellten speciellen, von jedem Submittenten zu unter zeichnenden Bedingungen, welche vervielfältigt worden und bei Mlserir Ga«anstalt I zu entnehmen sind. Leipzig, den 26. Januar 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. Krumm« vr. Georgi. biegel. Gewerbe« in mehreren Betrieb», oder Berkuus-iocalra tst gestattet. ß. 4. Ieder Gewerbetreibende dars hinfort Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge and Arbeiter jeder Art in beliebiger Zahl Hallen. Gesellen »nd Gehilfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Arbeitgeber u» beschränkt. I b. Der Betrieb eine« Gewerbe», za beste» Beginn nach Maß gabe der bestehenden Landesgesetze eine polizeiliche Genehmigung nicht «rsorderlich ist, kann sortan nur tm Wege der Bundesgesetz gebung vou einer solchen Genehmignng abhängig gemacht «erden. 8- 6. Da» gegenwärtige Gesetz findet kein« Anweudnag aus di« Bestimmungen der LandeSgesetze 1. über Erfindungspatente; 2. über da« Bergwesen: 5. über Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, 4. über den Berlast der Besuguiß zum Hakten vo» Lehrlingen al» Folge strafgerichtlichea Erkenntnisse»: b. über die Berechtigung der Apotheker, Gehilfe» «ub Lehrlinge anznuehmen; 6. über den Betrieb «ffentlicher Führen. 7. über da» Nbdcckereiivcsen. Mit diesem Nolbgcsetz war die Nothwendigkeit eine« ReichSgesetzc«, betreffend die Gewerbeordnung, welche all em Holzauktion. Mittwoch, den RL Februar e. sollen aus dem Mittelwaldschlagk s» Abth. S4» und SV» de« Vargaaer! Forstrevier« i-n sogenannt«., -kteberhokze, hinter dem »e«e« Schützenhause auf der rechten Sette der! Alnthrinne und dem Ao-»e-e von» Roseathal nach de« SchützenhauS 110 Langhanfe» und «0 Abraumhaafe« unter den öffentlich auSbäuaenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietende« verkauft werden. , ^ ... . ^ Insammetikunft: Früh S Uhr auf obigem Schlage I Aerbällnisse regelte, nicht au« der Well geschafft. Für 8«r Flulhrinne I Preußen besonder- trat diese Nothwendigkeit durch die Er. ' Werbung der neuen Provinzen ganz besonder« hervor. Ein neuer Entwurf wurde sestgeskcllt und am 4. März 1860 gelangte dieser an den Reichstag. Im Allgemeinen hielten sich die Regierungen an den im Vorjahre eingebrachten Ent wurf, welcher mehrere Beschränkungen enthielt und durchaus nichts radical mit der alten Gesetzgebung ausräumte, als da« Notbgcsck. Dir finden in jener Regierungsvorlage fast alle die Wünsche und Bestimmungen wieder, wie sie in der Novelle vom >. Juni 1883 zu Tage treten. Den Regierungen kann als« ein Vorwurf der überhastenden Gesetzgebung nicht gewacht werden. Der Reichstag war übrigen« burchguS nicht einig und der Umstand, daß bei der dritten Beratung de«Entwurf« noch gegen 100Abänderungsvorschläge eingebracht wurden, beweist die» zur Evidenz. Allcm die Mehrheit de« Reichstag« blieb fest und die Prinripic.. de« NolhgcsetzeS dom Vorjahre blieben ausrecht erhalten. So entstand die Gewerbeordnung vom 8. Juli 186V. Sic fand natürlich nur ihre Anwendung aus die zum norm utschen Fluthrinne. Leipzig, am 26. Januar 1885. De« Rath« ssorsk-Depatatton. Nutzholz-Auktion. Donnerstag, de« S. giebraar e-, sollen auf dem dieSjäbrigen Holzschlage im Roseathal zwischen derLetbni; und Waldstraftenbrüeke, sowie am Gohliser Damm-! »«ge 24 Eichen- 33 Buchen- 13 Nüstern» 7 Aborn- 4 Elchen« 5» Linden und sr«tzn»tz«. 1 Masholder sowie 32 Stück Schirrhölze« unter den öffentlich a»-hängenden Bedingungen und der , . üblichen Anzahlung an Ort und Stelle an den Meistbietenden I Bunde gebörigen Länder. Nachdem da« deulsche Reich con verkauft werden. Zusammenkunft: Früsi 9 Uhr an der Leibnizbrücke. Leipzig, am 17. Januar 1885. Des RathS Forst-Deputation. Vekanntinachnng. slitnirt war. wurde die Gewerbeordnung eingesührt am 15. November 1870 in den südlich vom Main gelegenen Theilen Hessen«, am 1. Januar 1872 in Württemberg und Baben, am 1. Januar 1873, mit kleinen Ausnahmen, in Bayern. In Elsaß-Lothringen gilt die Gewerbeordnung al- solche nicht. E« folgt nun eine Reihe Novellen. Am 2. März 1874 wurde der Kreis der genehmigungspflichtigen Anlagen er- Der Preis der in der hiesigen Gasanstalt l produrirten. s weitert, am 8. April 187« wurde da« Hilfscassengesrtz be- au« westfälischen Kohle» gewonnenen Eoak«, welche sich I schlossen, am 11. Jum 1878 wurde der Betrieb derMaschinisten ,» allen aewerblicken Feuerungen aan, besonder« I aus Scedan-pfschiffen geregelt, am 17. Jul, 1878 wurden, eigne» und deren con,mlstionsweisn Verlaus Herrn Loui«! oacbdem von allen Seiten Aenderungen beantragt waren. Meister hier übertragen ist. beträgt I k» Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter, die Sicherung der vom heuttaea Tage an I Gewerbebetriebe, da« Institut der Fabrikaussicht-beamten für jeden Hektoliter loco Gasanstalt IllO und einschließ-! reorgamsirt. Der 23. Juli 1879 brachte eine Novelle, be uch de« Juhrlohn« bi« an da« Hau« 1 »4l OL Leipzig, den 4. Februar 1835. DeS RathS Deputation z» de» Gasanstalten.! gestatteter Anzeige zufolge hat die ledige Anna Gmtlte Wels! an« Reichenbach i. B. iür vom Gemeinbeoorstand zu Schänbach am 12. Januar 1882 autgestellte» Dienstbuch verloren, m» «usfindungssalle ist da» Buch an uu« abzugebea. Leipzig, de» SS. Januar 1885. De» voltzeiamt her Gtatzt Leipzig. Bretschaeider. H. I Nicolai-Gymnaßum. Aumeldunzen zur Osterausnahme können nur »och für dl» klaffen da« Luiuta allswärt» angenommen tverdm. Die Lifte für Gert« ist geschlossen. Leipzig. SO. Januar 1885. Präs. vr. Nutzlast. Realschule Reudnitz. Anmeldungen für Ostern nimmt der Unterzeichnete Mittwoch, de» 4. und Dannrrstng, den S. Februar, varwtria,» von treffend die Privatkrankeranstallen, Gastwirlhsckasten und Pfandleiher, der 18. Juli 1880 die Novelle, betreffend die Schauspiclunternehmen. der 18. Juli 1881 die Novelle über da« Jnnung-wesen und da« Gesetz vom 15. Juni 1883 setzte die Krankenversicherung der Arbeiter fest. Die jüngste Revision der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 ist da« heutige Gesetz. Die Amendirungen im vorigen Jahre, Gesetz vom 13. Decbr. betr. tz. 100s, sind noch in aller Erinnerung. Alle diese Aenderungen ber Gewerbeordnung ließen die Uebereinkunst zwischen Arbeitgeber unv Arbeitnehmer frei, sie betrafen zumeist nur eine Wiederherstellung der Verhältnisse, wie sie vor dem Jahre 1868 bestanden hatten und suchte» aus Grund der in wenig Jahren gemachten Erfabrungen va« Gesetz al« ein ungenügende« hinzustellen. Erst dieser Session war e« Vorbehalten, nachdem 1878 die Abgeordneten Bebel und Fritzsch« Anträge aus eine Fundamenlaländerung gestellt hatten, die freie Uebereinkunst zu discutirrn und dieselbe durch allgemeine Arbeitsnormen, die sich nicht nur auf die sanitättichen und sittlichen Verhältnisse in Fabriken bezogen, zu beschränken. Der Antrag v. HerNing, betreffend den NormalarbeitStog, ist ein solcher die bi-ber bestandenen Ber, 10—1 Uhr and Nachmittag» von 3—5 Uhr, sowie jede» Wochentag I hältnisie negierender Antrag, er wird nur noch übertrumpft twu 11—IS Uhr ikn Realschulgebäude entgegen. Die Ausnahme in dt« „irrste (6.) «lasse kann nach erfülltem st. Lebensjahre und erfolgreichem, dreijährigem Besuch einer guten Volksschule staNstvde». Die Knaben sind dem Unterzeichneten vorznstellen and habe, Taufzeugniß (oder Gebnr»»schrin), Impfschein und letzte NtchaeltScensur mttzubringen. Zn jeder weiteren Auskunft ist stet» bereit Reudnitz, de» 23. Januar 188S. vr. I. Henbner. von dem von den Abgeordneten Gnllenderger und Bebel ein gebrachten. Der erste Artikel diese« Antrag« handelt von der Zucht, Hausarbeit. Die Antragsteller wollen in die Gewerbe ordnung einen neuen Passu» ausgenommen haben, welcher al« F. 13a lautet: „In Straf», Versorgung«- und Beschästizung-anstalten welche au« öffentlichen Mitteln unterhalten oder unterstützt werden, ist gewerbliche Arbeit nur für den eigenen Bedarf, den Bedarf de« Reich«, eine« Staat« oder der Gemeinden gestattet. Die Arbeit für Privatunternehmer oder die Her stellung gewerblicher Erzeugnisse zum Verlaus für eigene Rechnung, für Rechnung de« Reich«, eine« Staat« oder der Gemeinden ist untersagt." Ohne Zweifel wird diese Bestimmung sehr viel Anklang finden, allein sie hat doch auch manche« Bedenkliche. Daß die Zuchlhansarbeit dem Handwerker eine sehr fühlbare Eon- currrnz bereitet, ist richtig und allgemein al« ein Uebelstand empfunden worden; ob c« aber gelingt. Sie in jenen An stalten Untergebracklen dauernd für den Staat oder Vir Ge meinden oder die Anstalt selbst zu beschäftigen, muß billiger Weise bezweifelt werden. Ter Bedarf jener ist zwar ein großer, aber nicht stet« ein solcher, daß seine Deckung durch da« zusammengewürfelte Völkchen in den Anstalten in ord nungsgemäßer Weise erfolgen kann. Arbeiten im Freien, wie Bauten re., werben nicht immer von Züchtlingen ausgekührt werden können, und ob der staatliche bezüglich gemeindliche Bedarf an solchen Gegenständen, welche iimerhalb der An stalten gefertigt werden können, stet« ein so großer ist. damit e« den Jnhaftirten nicht an Arbeit mangelt, muß dahingestellt bleibe». Ohne Zweifel würde auch dem soliden Handwerke dadurch manche lohnende Arbeit für den Staat und die Gemeinde entzogen werden. Richtiger erscheint uns daher, anstatt dieser radikalen Arnkerung die Bestimmung, daß die Gesängnißverwallungcn aus eine den handwerklichen Verhältnissen entsprechende Entlohnung ballen müssen, so daß die Eoncurrenz eine nicht zu fühlbare ist. Wenn man VaS System der Oekonomiehandwerker bekämpft, so dars man hier nicht dasselbe System bei den G-sängnißaiistallen befürworten. Unv darüber, daß die Jnhaftirten arbeiten müssen, sind wohl Alle einig. Der zweite Artikel de« Grillenbergrr'schen Antrag« bezieht sich aus eine Ergänzung de« A, >4. Er will die bestehende Anzeigepflicht verschärfen. Der betreffende Passu« lautet: „Der für eigene Rechnung oder für Rechnung Anderer oder im Aufträge Anderer ein Gewerbe betreiben will, hat bei Eröffnung de« Gewerbebetrieb« die Betriebsstätte des selben, sowie jeden späteren Wechsel der Betriebsstätte spätestens am Tage seine« Eintritt« der zuständigen Behörde feine« Wobnort« und dem Arbeit-amt feine« Bezirk« an- zu geben." Wir haben hier darüber nicht« zu bemerken. Die Ein sügung de« Arbeitsamtes ist durch di« weiteren Bestimmungen de« Antrag« geboten. Leipzig, 4. Febrvar 1885. * Nachdem die Postdampfereommisfion in wochen langen Beratbungen zu einem völlig negativen Ergebnis >ekommen, muß man mit lebhaftester Spannung der Enl- cheivung de» Rrich-tag-plenum« entgegensehen. An dern Resultat der CommissionSberalhung wird man nicht ohne Weileresz einen Schluß aus da« Schicksal der Vorlage Überhaupt ziehen dürfen. Wir haben es schon öfter erlebt, am auffälligsten z. B. bei der letzten Erneuerung VeS Eocialrstengesetze«, daß die Commission mit vollständig leeren Händen kor dem Reichstag erschien, der letztere aber dann vock zu einem positiven Resultat gelangte. Wir wollen der Hoffnung noch nicht entsagen, daß r« auch mit der Dampfer- subvenlion so gehen wird. In der Commission haben allerlei taktische Winkelzüge und Parteikniffc ausschlaggebend mit- gewirkl, im Plenum werden die Fractionen schließlich vor eine einfache klare Entscheidung gestellt sein, der gegenüber Bor- wände und Ausflüchte nicht gelten, und wir möchten einst weilen noch bezweifeln, ob Centrum und Deukschsreismnige den Mull, finden, ein Gesetz abzulehnen, da« so populär ist wic wenig andere. Da« Volk würde ein Verdick fällen, von dessen Gewalt die EnlrÜstung-kundgebungrn über den 15. Decrmber einen schwachen Vorgeschmack geben können. Wir sind noch immer überzeugt, daß wenigsten« nicht alle Mitglieder de« Centrum« und der deulschfrersinnigen Partei c« wagen werden, diesem Sturm die Slirn zu bieten. Die CommissionSberathung ist insofern nicht nutzlos gewesen, ai« über die Einzelheiten der Vergebung der Subvention, die Bedingungen und Leistungen, ziemlich vollständige« Einver nehmen erzielt worden. Dieser Theil der Brrathungen wirb bei der Wiederaufnahme der Vorlage im Plenum keine«, fall« verloren sein. Man hätte überhaupt leicht mit einem positiven Eommission-oeschluß vor da« Plenum treten können. Bekanntlich haben die conservativcn unv nationalliberalen Freunde der Vorlage schließlich im Verein mit den grundsätzlichen deutschfreifinnigcn Gegnern jeder StaatSfubvention gegen da« ganze Gesetz gestimmt, nachdem e« von einer anderen klerikal-bkntsc1>frei>»ii»g-focial- demokratischcn Mehrheit in einer Weise verstümmelt und be schnitten worden war, daß e« keinen W-rlh mehr hatte. Fortschrittliche Blätter, wir z B die „Vosfischc Zeilung", sind naiv genug, daran« den Conservativen und Nattonalliberalen einen Borwurf zu machen und sie der Obstruktionspolitik an- zuklagen! Wenn die Conservativen und Nationalliberalen ein so mißhandeltes und verhunzte- Gesetz, wie cS nach Streichung de« ganzen Inhalt« außer der einzigen cstasiatischen Linie sich darstellle, in der Commisston ablchnten, so haben sie recht daran gethan. Sie sind der Meinung, die ferneren Aussichten für da» Gesetz seien günstiger, wenn vollständige tabula ru8a vorhanden ist und demzufolge der NegierungSentivurs zur Grundlage der weiteren Beratbungen genommen wird, als wenn ein ganz verstümmelte- Werk mst der Autorität einer Commissionsmehrheit präscntirt wird. Von einer Annahme VeS SubvcntionSgesctzcS in der Beschränkung auf die einzige ostasiatische Linie kann nicht die Rede sein. Die Negierung bat in bestimmtester Weise erklärt, daß für sie ein solche« Gesetz unannehmbar ist und da« ist auch ganz selbstver ständlich. Man beachte doch nur: den Zusammenhang dieser SubventionSvorlage mit unserer Eoloinalpvlitik kann heute doch kein Mensch mehr verkennen, und nun werden vou den vyrgeschlagenen Linien gerade diejenigen abgclehnt, die australisch-polynesische und die west-afrikanische, die zu unseren neuen Eolonien unmittelbare Beziehungen haben, und die einzige, die solche Beziehungen nicht hat, die ost-asiatisch«, wird bewilligt. Ist da« nicht eine Ber urtheilung der Colonialpolitik, wie sie schärfer nicht ge dacht werden kann? Die CentrumpSpartri ist offen genug, gerade heran« zu sagen, daß für sie die Ablehnung der veiden genannten Linien einen Widerspruch gegen die neue Colonialpolitik bereuten soll, die ja nach den Erklärungen de« Herrn von Franckenstein bereit« weit über die im Sommer vom Fürsten BiSmarck gezeichneten Grundzüge hinau«gehen soll. Und nun sollten die Freunde der Colonialpolilik im Verein mit deren Gegnern da« Gesetz in einer Gestalt zu Stande bringen, welche deutlich den Widerspruch und Protest gegen unsere colonialen Unternebmungru zum Ausdruck kommen läßt? Nein, das Gesetz muß zu Stande kommen in seinem ganzen Zweck und seiner ganzen Bedeu tung oder eS muß scheitern, unv dann mögen Klerikale und Drutschsreisinnige sich vor der Nation verantworten. Mil einem kläglich verkümmerten Stumps ist nicht« anzufangrn. ' * Am Sonnabend der verflossenen Woche hielt der Bundesratb unter dem Vorsitz de« Staat-minister«, Staat-secretair« de« Innern v. Boetticber, eine Plenar sitzung ab. Die Vorlage, betreffend den Abschluß eine« AuSlieserung-vertrag zwischen, dem Reich und Rußland, wurde dem Ausschuß für Jnslizmesen überwiesen. Der Entwurf eine- Gesetze- wegen Abänderung de« ZolltarisgesctzeL vom 15. Juli I87S gelangte zur Turchberatknng und im Wesent lichen nach den von den Ausschüssen für Zoll- und Slcuer- wesen und für Handel und Gewerbe gemachten Vorschlägen zur Annahme. Endlich wurde über eine Vorlage, betreffend «ine Ergänzung de-Reich-Haushalt- für da-ElatSjahr 1885/86, Beschluß gefaßt. * Dem Reichstage ist der Nachtragsetat für den Ge halt des Gouverneur« von Kamerun rc. zugegangen. Neu hinzugckommen ist die erste Baurate für Erweiterung de» kaiserlich statistischen Amt« in Berlin. * Am Sonntag Nachmittag fand unter dem Vorsitze de« Ministerpräsidenten Reichskanzler« Fürsten BiSmarck ein« Sitzung de» preußischen Staat-Ministerium« statt. * Dein StaatSfecretair de« Auswärtigen Amte«, Staat«- minister Grafen v. Hatzfeldt, welcher von Sr. Majestät dem Kaiser zur Wiederherstellung seiner Gesundheit einen mehnvöchentlichen Urlaub erhalten hatte und in diesen Tagen von Wiesbaden, wo er seither verweilte, in Berlin zurück- erwarlet wurde, ist, wie die „Kreuzzeilung" vernimmt, noch ein Nachurlaub gewährt worden. Da« Befinden de« Grafen soll sich zwar bedeutend gebessert haben, um aber die Amt«- geschäfte in früherer Weise wieder übernehmen zu könne», be darf e« noch weiterer Schonung und Rübe. Wie e« heißt, ist Hoffnung vorhanden, daß der Gras Mitte Februar völlig hergestellt nach Berlin znrückkchren werde. * Der Reichskanzler, bezw. in Vertretung der Staat«- secr«tair de« Innern, GtaatSminister v. Boetticher, hat au särnmtliche Bundesregierungen und an bcn Statthalter in Elsaß-Lothringen. GeneralscldmarschaU Frbrn. v. Manttuffel, eine Verfügung erlassen, welche sich aus Autluffungen der in Mainz erscheinenden „Deutschen Weinzrilong" und. d« in Straßburg erscheinenden „Neuesten Nachrichten" bezieht. Bride Blätter batten bekannilich im verflossenen Jahre mit- qetheili, dass Luxemburg nicht, wie Deutschland, Gesetze gegen Weinsälschungen habe, daß daher dort eine Menge von Kunst- sabriken entstanden wäre, welche ihre Erzeugnisse zam Schaden unserer heimlichen Wemproducrion ungehindert nach Deutsch- iand versendeie. Dem gegenüber hebt nun die erwähnte Verfügung zunächst hervor, daß der erste Theil jener Mitthei- lunqen als unrichtig erkannt worden. In Lurembura befind« sich nämlich ein dem deutschen Gesetze vom 14. Mai 1879 ähnliche« Gesetz vom 6. April 1881 io Geltung, nach welchem (Art. b) mit Gesängniß von 8 Tagen bi« zu emem Jahre und mit Geldstrafe von 50 bis zu 1000 Franken, oder nur mit einer dieser Strafe« beslrast wird. Somit sehlt es, wie der Erlaß bemerkt, in Luxem burg nicht an der gesetzlichen Grundlage zum Etnschreuen gegen die Weinsälscher und stunstweinsobrikanten. Andererseits aber hat sich auch, dem Erlaß zufolge, der Reichskanzler mit der großherzoglich luxemburgischen Regierung in Verbindung gesetzt, um unter Hinweis a»! die namentlich in dem Erkenntnis, vom 17. Januar 1881 zum Ausdruck gebrachte Auffassung de» Reichsgerichts zu erfahren, ob und eventuell in welchem Umsange in Luxemburg tkunstwein h«° gestellt wird, und von welchen Grundsätzen die lurcmburgischen Gerichte bei Anwendung des Gesetzes vom 6. April 1881 aut dem in Rede stehenden Gebiete ausgehen. DaS citirte Erkcnntniß de« Reichsgerichte» lautet nämlich dahin, „daß dir Fabrikation deu Zweck der Täuschung uichi bloS dann versolgt, wenn der unmittel bare Abnehmer de« nachgemachlen oder verlällchien Nahrung», und GcnnßmittelS über die wahre Beschaffenheit desselben tn Unkenntniß gelassen wird, sondern auch dann, wenn sse bewußiermaßen dazu dient, trotz einer Aufklärung des unmittelbaren Abnehnirrs über die Beschaffenheit der Maaren, das au» der Haud diese« Abnehmers — sei es unmittelbar oder mittelbar — da» Nahrung«- oder Genuß- mittel erwerbende Publicum »u iänschen". (Entscheid de» Reichs gericht» in Strafsachen Band lll Seite L73; ähnlich das Erkenntniß vom gleichen Tage ebenda Band lll L. 269.) Wie der Erlaß bemerkt, sind die Erörterungen mit der luxem burgischen Regierung noch nicht zum Abschluß gelangt. Der Director des luxemburgischen JustizdeparlcmeniS bol nämlich au» vorstehendem Anlaß den Wunsch geäußert, es möchte beim Vorkommen von an geblichen Falsifikationen luxemburgischen Ursprung» tn Deuischlond eine OuantNät derselben in Bcichlag genommen und nach Luxemburg übermittelt werden, wo dann leichter die Berurlhnlung herbeigesührt werden könne, sofern seststehe. daß dortige Firmen derartigen Wein, ohne ihn ausdrücklich al» Kunstwein z» bez-ichnen, nach dem AuS- lande verkauft haben. Uebcrhaupt sei zu wünschen, daß die beiderseitigen gerichtlichen Behörden sich in dieser Angelegenheit thunlichst gegenseitig in die Hände arbeiten möchten. Der Erlaß schließt sich dieser Ansicht an, d«, wie i» ibm heroorgehobea wird, eia energische» Vorgehen gegen die Weinsälscher in Luxemburg dem diesseitigen Interesse durchaus entspricht. Andernfalls würden dieselben vor ihren Genossen in anderen fremden Ländern noch den besonderen Vorzug haben, ihre in der Heimaih »nbeanstaiidelen Fabrikate zoll- frei nach Deutschland einsühre» und hier, bei der Schwierigkeit de« nachträglichen Nachweises ber Fälschung am serligen Fabrikate, in den Verkehr bringen zu können. Zum Schluß wird in dem bcregten Erlaß da» Ersuchen ausgesprochen, im Falle des Einverstäudnisses gefälligst anordncn zu wollen, daß den Wünschen des Tireciors des luxemburgischen Justizdrparleiiienls Ihuiilichst entsprochen werden möchte, und wird dub-i zugleich bemerkt, duß gefällig- Miilheilungen über da« tn dieser Ä zirhung Verfügte diesseits mit Daul entgrgen- genommen werden würden. « » » * Der Streik der Parka men i-bericbterstatter in Wien dauert noch fort, wirk aber zu ihren Gunsten au«- aebcn, da die Herausgeber ihr Vorgehen gebilligt haben, und Abczeordnete aller Parteien aus die Berichterstattung durch die Zeitungen nich< länger verzichten wollen Am Eonnad«»* Abend war «ine Deputation der Journalisten, beliebend au« ven Mitarbeitern de« „Fremdenblatl" in Wien, de« „Pvkrok" in Prag und de« „Pester Lloyd", beim Präsidenten de« Abgeordnetenhauses, vr Smolka theilte mit. daß er bisher Inoch keine Sitzung de« Bureau« zur Entscheidung der > Angelegenheit habe einberusrn können. Weil mehrere Mit glieder desselben über die Feiertage verreisten; dock werde ler jedenfalls Dienstag eine solche Sitzung veranlassen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite