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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.02.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188402117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-02
- Tag1884-02-11
- Monat1884-02
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.02.1884
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Bringerloda ö Mk.. »»rch die Paff bezogen 6 Mk. Jede -inzctne Nummer 20 Ps. Belegexeniplar 10 Ps. Gebühren für Extrabeilage« «hne Poftbeiörderung 39 Mk. «tt Poftbeiörderung 48 Mk. Insernte «gespaltene Petitzeile SO Pf. Gröbere Schriften laut unjerrm Preis« oerzcichmß. labeLarischer «.Zlfferniatz nach Höhen» Tarif. ^ 42. Montag dm 11. Februar 1884. WSstsverkthr Kcclamrn unter dem Redactionskrich die Spaltzeile öO Pf. Inserate sind stets an die Srve-iltau z, jenden. — Rabatt wird uic.ii gegeben. Zahlung pnceuaweranüo oder durch Post- Nachnahme. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Hoh-Auktion. D»a«erStag, den I4l. gebramr o. sollen von vor mittags '/,10 Uhr an im GraSkorser Forstrevier im so genannten Schanz, dicht an der Eisenbahn ca. 12V Langhaus«« und - 1v Abraumhavfen unter den öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung nach dem Meistgebot verlaust werden. Zusammenkunft: ans dem Mittelwaldscklage im Schanz. Leipzig, am 4. Februar 1884. DeS RathS Forst-Deputation. Holz-Auktion. Mtttwoeh, den 2V. Februar sollen von vor mittags 10 Uhr an im GraSdorfer Forstreviere im so genannten Schanz, dicht an der Eisenbahn, 5 Eicken- 1 9 Birken- r Nntzklötze, 9 Kiefern- > 11 Rmtr. Eichcn-Brennfchette und ca. 36 Haufen Stockhol; unter den öffentlich auShängenven Bedingungen und der üblichen Anzahlung nach dem Meistgcbote verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem Mittelwaldschlage im Schanz. Leipzig, am 8. Februar 1334. Deö NathS Forst-Deputation. Erstatteter Anzeige zufolge bat die ledige Lina Filick aus Creuzburg das ihr am 1l. Juli 1877 von der Poltzeiinspection zu Eisenach ausgestellte Dienstbuch in hiesiger Stadt verloren. Im Ausfindilngsfalle ist dasselbe an unS abzugeben. Leipzig, de» 6. Februar 1884. Das Polijtiamt der Stabt Leipzig. Bretschncider. H. Nichtamtlicher Theil. Der Auelilchmsiilstlmd in Wien und Umgebung. ** Wien. 9. Februar. Bekanntlich hat das Ministerium am 30. Januar eine Verordnung publicirt. wodurch aus Grund deö Gesetze» vom 5. Mat >869 für die GcrichtS- spreugcl Wie», Kornenburg und Wiener-Neustadt eine Reihe tiefcinschnciecnkcr AnöiiabmövcrsUgungcn getroffen und nicht weniger als 5 Hauptartikel beS Slaatsgrunvgesetzcs vom 2l. Deceniber 1867 aufgehoben wurden. Das obgenannte Gesetz gestattet eine solche Sistirung der Grundgesetze n. a.. „wenn in ausgedehnter Weise hochvcrrätherische oder sonst die Verfassung bedrohende oder die persönliche Sicherheit ge fährdende Umtriebe offenbar werden". Nun ist allerdings n chl zu leugnen und durch die Mordthatcn der letzten Wochen in schaudererregender Weise zu Tage getreten, baß die Sicher beil deS Lebens m Wien und Umgebung durchaus nicht so gewähr leistet ist, wie eS in einem geordneten Staatswcsen gefordert werdennmß. Ob aber tieMordtbaten andem Polizeiconcipisten Hlnbck und dem Polizeiagenten Bloch, wie der Raubmord an Eifert lhatscichlich in v,recte», Zusammenhänge stehen und auf ein weitverzweigte- Eomptot in der anarchistischen Arbeiter partei zurückzusühren seien; ob wirklich der Umstand, daß in letzter Zeit zahlreiche socialistifche Flugblätter und BrochUrcn aufgesangen wurden und andererseits die Arbeiterbevötkcrung Wien» deS' öfteren mehr oder minder turbulente Demon strationen inscenirte, als Ausfluß revolutionairer Tendenzen zu betrachten sei — darüber hat sich weder die Zuschrift beS Ministeriums an da- Abgeordnetenhaus, »och auch Gras Taafse in der DienStagösitzung des Parlamentes geäußert, sondern eS wurde einzig und allein betont, die Negierung könne und wolle Aufschlüsse nur der uck koo vom Hause ein- zusctzcnden Commission geben, aber auch nur dann, wenn vollste DiScrclion zugrsichert werde. So steht Venn die öffent liche Meinung noch immer unter dem beängstigenden Drucke der Thatsachc. daß von Seiten der Regierung mit einem Fedcrzuge die wichtigsten durch die Verfassung gewährleisteten Reckte aufgehoben wurden, ohne daß bis zum heutigen Tage eine irgendwie stichhaltige Molivirung dieses Schrittes seitens deS Ministeriums in die Oeffenltichkeit gedrungen wäre. Die Commission beobachtet dem Wunsche deS Ministeriums entsprechenv das strengste Stillschweigen, trotzdem ist eS mir gelungen wenigstens so viel zu erfahre», daß die Auf schlüsse, welche die Regierung bisher gegeben hat, durch aus unzulänglich sind, um die Ausdehnung jener Maß regeln begründet erscheinen zu lasten. DaS vorliegende Actcn- material ist zwar sehr bedeutend, aber eS ist doch nicht möglich, auS demselben die lleberzeugung zu gewinnen, daß man eS tbatsachlich mit einem auf den Umsturz der bestehen de» Verhältnisse gerichteten Ecmplot zu thun habe. Einige bekannte Arbeiterführer erscheinen aus Grund saisirter Corre- spoutcnzeu allerdings compromiltirt, ein directer Zusammen- banz der in diesen Correspondcnzen zum AuStrucke gelangen den revolutionären Gesinnungen mit Len erfolgten Attentaten ist aber bisher nicht zu erweisen. Sollte also die Re gierung nicht in der Lage sein, noch einige gravirrnde Doeumente zu prcducircn, so dürften wenigstens die der Lin'en angehörendcn Mitglieder der Commission gegen die Indemnität stimmen und auch bei der Berathung »n Hanse einen betreffenden Antrag einbringen, falls — wo» übrigen» nicht anzuncbmen ist — die Majorität sich nicht gleichfalls gegen die Zulässigkeit der AuSnabinsvcrordnungen anssprechen wird. ES ist die- deshalb nicht anzunehmen. weil die Re gierung natürlich daraus bestehen wird, daß da» Parlament »br Vorgehen gntbeißt, und die Herren von der Majorität finden bei dem herrschenden Regime zu lehr ihre Rechnung, als daß sie der Bagalelle einer RcchtSüoerzcugung zu Liebe daS Ministerium Taafse zu Falle bringen werden. Um so weniger, alS die weite und unklare Fassung der Verordnungen ja eine treffliche Hankbabc bietet, um vor allem auch der unbequemen sactiösen Presse der Hauptstadt, wie den immer energischer gegen daS Regime effcrnden politischen Vereinen die freie Meinungsäußerung zu verkürzen. Die Zei tungen deuten da» allerdings nur sehr verblümt an. denn der AuSnahmSzusiand lastet schwer auf ihnen, und wen» «an in Oesterreich bisher schon nicht von einer freien Presse wattsamer ErschuNerung d-^ ^ Regierung. DieS König reden konnte, so ist da- bischen Freiheit, daS sie genoß, nun auf daS denkbar kleinste Minimum rcducirt. Die Regierung kann ja an der Hand der Verordnung jetzt sofort die Tbätig- keit einer BlatteS einstellcn, auch wenn eS mit der socialisti- scben Bewegung gar nichts gemein hat. Denn den bloßen Nachweis zu führen, daß ein Blatt „die öffentliche Sicher- beit und die gesellschaftliche Ordnung gesäbrde", wird einer Regierung doch leicht sein, welche die dcutscklibcrale Presse tagtäglich wegen angeblicher „Aufreizung gegen die Staats gewalt", „öffentlicher Ruhestörung", „Hochverrat!," u. s. w. zu confiSciren pflegte. Aber nicht nur die Freiheit der libe ralen Presse ist gefährdet, c-S steht noch viel mcl,r auf dem Spiele. Die Verordnung hebt auch die Freibeit der Person, die Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses und deS HauSrcckteS, daS Versammlung-« und DereinSrecht auf und suSpcndirt die Geschworenengerichte für sämmtliche verbrechen und vergehen, also die politischen mit eingeschlossen. Nach dem Gesetze durste bisher ein verhafteter ohne richterlichen Auftrag nicht länger alS 48 Stunden in Hast behalten werden; jetzt ist diese Frist aus 8 Tage ausgedehnt. Ebenso können nunmebr, ohne richter lichen Befehl. einfach nach dem Gutdünken der Polizei, Personen, die nicht zuständig sind, auSgewicscn und Hausdurchsuchungen vorgcnommcn werden. Die Polizei kann jeden verdächtig scheinenden Brief öffnen» Vereine dürfen nicht mehr gebildet werden, die Thätigkcit bestehender Vereine kann von gewisse» Bedingungen abhängig gemacht, Versammlungen können ohne weiteres eingestellt werden, Versammlungen zu Wahl» besprechungen, öffentliche Belustigungen und Auszüge bedürfen der Bewilligung der politischen Behörde. ES scheint mir ziemlich naiv, anzuncbmen, daß die Regie rung in übertriebener Angst vor dem Gespenst deS Socia« liSmuS »nd nur um diesem „Feinde der staatlichen Ordnung" beizukommen, die genannten Verordnungen erlassen Hab«. ES liegt vielmehr sehr nahe, daß sie damit nur ibr schwin dendes Ansehen reite» und vor Allem der Opposition Schrecken einjagen und sich zum Reiter der öffentlichen Ord nung aufspielen wollte. Zwar hat Gras Taafse erklärt, daß ihm ein Angriff aus die Opposition mit den getroffenen Ver fügungen ferner liege, und daß er zu stolz sei, um in dieser Form gegen VaS Deutfchtbum zu Felde ziehen zu wollen. Aber wir können vorläufig nicht daran glauben. Und der Erfolg spricht für ihn. Die Zeitungen schlagen schon einen viel zahmeren Ton an, die einzige „Deutsche Zeitung" hat eS sofort nach dem Bctannkwerden der AusnahmSver- ordnnngeu gewagt, eine offene rückhalt-lose Sprache zu... . , führen; im Allgemeinen gehen alle darum herum, wie d>« "Petzen kick in vollem Sinn« de- Worte- zerhacken. ^ Katze um den heißen Brei, und von ihrem Zntercssenstand- armen Teufel hatten nicht erwartet, einen solchen Feind pnncte auS haben sie auch Recht, denn es könnte dem Herrn Ministerpräsidenten ja einsallen, ein Erempel zu statuircn. Auch der Wiener Gemeiiiderath ist bereits zurückgewiche», er hat mit großer Majorität einen Antrag, gegen die AuS- nahn..Verordnungen Stellung zu nehmen, 'niedergestimmt. Wie nun die Angelegenheit auch a»Sgehen mag, so viel glauben wir bestimmt.'daß eine scharfe Handhabung der Verordnung dem Ministerium Taafse eine besondere Unter stützung nicht sein wird, daß im Gegentheil die Wirkung nack einer andcren Seite hin bemerkbar sein wird. Wie wir im Unklaren gehalten werden, beweist, daß der Name deö Mörders Blöch's hier nicht bekannt wird, obgleich die Identität desselben in Dresden doch so gut wie nachgewiesen ist und durch auswärtige Blätter bekannt wurde. Eine solche Gebeimnißtbuerei wird schließlich auch dem ergebensten Gemütb unangenehmer und macht den devotesten Mann unzufrieden. Leipzig, 11. Februar 1884. * Wenn nicht alle Anzeichen trügen, so wird eS den CentrumSsührern nicht mehr lange gelingen, dieDoppel» maste einer bald rcactionairen, bald radical- liberalen Partei vorzubinden, und daS Spiel zu zwei Händen, in dem Herr WindtHorst Minister ist, sortzusctzen. Die WarnungSrnfe au- dem Westen, so gedämpft sie auch klingen, sprechen doch eine sehr beredte Sprache. In der ultramonlancn Presse deS Rheinlands und Westfalens spricht sich deutlich genug der Widerwille gegen die Verbindung deS Ccntrums nnt den Conservativen aus. Gerade dort werden seit Jahren die Wähler angewiesen, in Fällen, wo nltra- montane Abgeordnete nicht durchzubringen sind, für die Eanvi« daten der Fortschrittspartei cinzulrcten; mehr als einsorlschritt- licber Abgeordneter, der in allen wirthschastlicken und den meisten andern politische» Fragen im schroffsten Gegensatz zur CentrumS- politik steht, ist um ein paar entgegenkommender kirchen- volitischer Phrasen willen mit Hilfe der Klerikalen in den Reichstag gewählt worden. Tie Parteiführer, welche diese Anweisung gegeben haben, können sich nicht beklagen, wenn endlich auch in der klerikalen Wählerschaft die Frage auf geworfen wird, wie sich daS Eintreten für fortschrittliche Wahlen und daS Bündniß mit den Conservativen mit ein ander vertragen. Das katholische Volk hat eS sich lange ge nug gefallen lassen, blindlings den Weisungen der Führer zu folgen und den höheren staalsmännischen Zielen der Partei leitung feine» Intellcct zum Opfer zu bringen. Die lang unterdrückle Selbstständigkeit beginnt sich endlich zu regen; die Wähler beginnen zu fragen, waS ihre Partei außer der kirchenpolitiscbcn Angelegenheit, deren Feuer ja mehr und mehr zu verglimmen anfängt, für Ziele verfolgt, ob sie für reactionaire oder für radikale» für gouvernemciilale oder für oppositionelle Bestrebungen in Zukunft emzutrcten gedenkt. DaS verständlich für eine Politik, die beides zugleich erstrebt, beginnt den Wählern abhanden zu kommen. Wenn aber erst einmal im katholischen Volk Kritik geübt wird und Zweifel auftauchcn, dann wird «S mit der Herrschaft der ultramon- tanen Parteiführer und dem Doppelspiel deS Herr Windt- horst bald auS sein. * Der Ausfall der serbischen Wahlkampagne, welcher einen vollständigen Sieg der Regierungspolitik dar stellt, erscheint als ein nach zwei Seiten hochbeLcutsaineS An zeichen. ES zeigt sich in dieser Kundgebung deS serbischen Volke» ein llmschwung der allgemeinen Stimmung, welcher erkenne» läßt, daß die zersetzenden Einwirkungen deS Radicalismur und auch de- sog. NationalliberaltSmiiS, welch letzterer übrigen« mit seinem deutschen Namensvetter »ich>- alS eben nur den Namen gemein bat, im Augenblick völlig ausgebeben sind durch den tiefgehenden moralischen Eindruck deS Scheitern» der aufständischen Bewegung vom vorigen Herbst. Jetzt, wo die vom Radikalismus planmäßig betriebene Verhetzung der Gemiitber einer küblcren Aus lassung Platz gemacht hat, bricht sich die Erkemitiiiß Bahn, rische Presse der (5bFs,jc davongetragene» »Ü-I -U, rl° WM,, L7A'L°'°d-7^ Uer inneren skyr betreffs dcr Gestaltung der Dinge ,n den angrenzenden Batka staaten ist gleichgültig, dag m Serbien der confer- vative Gedanke obzesiegt hat. ^ * Großes Aussehen hat es erregt, daß dje sämmtlichen Invincibles", welche ihre Strafen w l^^chEN Kc.llrn äbbiiße», Mittwoch Nachts plötzlich an Bord ^«Kriegs schiffes ValorouS" gebracht wurde», um nach England über führt rn werden. ES heißi. daß man einer wettverzweigten Verschwörung der irischen DeSperadoS aus die Spur gekom men sei. deren Zweck eS war, die cingesperrten »Knoten gewaltsam zu befreien. In England wird man die Invm- cibleS in verschiedenen Kerkern unterbringen und den Ort de« Gewahrsam- der Verbrecher geheim kalten. * Ueber die Einnahme von Sontay liegen nunmehr in einem Schreiben vom 20. Deccmber v. I. nähere Mit- theilungen vor. In den Tablettes VcS Tcux-EharentcS berichtet ein Franzose als Augenzeuge wie folgt. »Sontah wurde von einer Linie befestigter 3 Kilometer entfernter Dörfer verthcidigt; diese wurde genommen, aber zwei Forts, die in der Bereinigung zweier gleichfalls befestigter Deiche lagen, mußten genommen werden — eine Ardeit, mr UN« 224 Mann, darunter 20 Officiere, kampfunfähig gemacht .lat. Der Sturm wurde auSgezeiLnet^auSgesührt, die TurwS . ^ treffen. ... Am 15. war Ruhetag. Der 16. wurde einer RekcgnoScirung der äußeren U»,Wallung der Skadtseite ge- wiemc-l.Ties»ttmwallungwarfurchtbarbesestigt.BlerBatailloi,c bemächtigten sich derselben erst nach sünsstündigem Kampfe, wobei sie 57 Mann verloren. Die Vergeltung war aber auch schrecklich: die TurkoS und die Fremdenlegion plünderten die Statt und machten Alles nieder, waS ihnen vor die Klinge kam." ... Im „Figaro" wird hinzugesügt: „Man spricht aber gern diese tapferen Soldaten frei, wenn man an die grausamen Qualen denkt, welche ihre Kameraden von Seiten der „schwarzen Flaggen" und der Chinesen erdulden mußten, die brennende Stoffe ans die Verwundeten auSgossen unv sic langsam verbrannten. Die Aerzte haben mehrere dieser Un glücklichen. die noch lebten, aufgesunden." WaS den durch die Einnahme von Sontay erzielten Erfolg betrifft, so wird hervorgehobcn, daß derselbe sich zu einem beträchtlichen ge staltet ' hätte, wenn die Generale nicht daraus verzichtet hätten, den Feind zu verfolgen. „Die Frucht de» Sieges", heißt es. „ist so verloren gegangen, und der Admiral befand sich in der Lage, einen Platz erobert zu haben, dessen Be wachung eine noch größere Anzahl Leute immobilisirte." * Suakim, welches in diesem Augenblicke die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist der einzige Hafenplatz Nubiens und einer der heißesten Pnncte der Erde. Im Mittelalter war cs einer dcr größten Handelsplätze de« öst lichen Afrika, verlor seitdem an Bedeutung, ist aber noch immer dcr Mittelpunkt de» Handelsaustausche- zwischen Arabien und Indien einerseits, Nubien und Inner-Afrika andererseits und dürfte als solcher eine ganz ungeahnte Ent wicklung nehmen, wenn die Engländer erst ihre längstgeplante Eisenbahn von Suakim nach Berber am Nil ausgeführt haben, eine Eisenbahnlinie, die den Sudan mit ehernen Klammern an England ketten würde. Suakim liegt aus einer Insel in einer 15 Kilometer breiten Meeresbucht mit engem Eingang, welcher einer kleinen, breitbauchigen Flasche ähnelt; eine Brücke verbindet die Insclstadt mit dem Festlande, wo die Vorstadt Gef liegt, welche alle wichtigeren Gebäude, die BazarS und die Kaserne umfaßt. Die Ein wohnerzahl beider Städte wurde von Schwenifnrth aus I I- biS 13,000 Köpfe geschätzt. DaS von Hügeln überragte Hinterland ist sehr unsrnchtbar. dürr und salzreich; dagegen Nt die Gegend von Tokar. wo Baker» Heer geschlagen wurde, SuakinS Kornkammer. Mit dem Wasser ist eS in Suakin meiflcnS schlecht bestellt; die Brunnen sind 2 Icm außerhalb GcfS; daS Wasser, welches sie liefern, wird mit dem Fort- ichreiten der heißen Jahreszeit stet« spärlich, trüb und ungesund. Ein versuch, die Leitung abrnschncidcn, wurde bereit« vom Feinde gemacht, aber vereitelt. Ob die Erdwerke, welche Baker Pascha durch die schaiizgewohnteu FcllahS ausmerse» läßt, die Brunnen mit umfaffen ,,l au» den telegraphischen Meldungen nicht zu ersehen. Baker Pascha selbft soll nach Kairo abberufcn werden und drei anderen englischen Ossiciercn da« Feld ^ """ unzufrieden mit ihm, weil er sich darüber beschwert hat. daß man von Kairo au- Die Truppen ^n' Th-ll ohne Waffen abschjckte. England Sr°k u."d ^ ,, scheint erfolgreiche Anstrengungen. 'E, ^^'s" "us guten Fuß z» stellen. Der Admiral Heivett hat den Lieutenant Graham an den abessmischei, Fcl^berrn Raffalllilu geschickt; derselbe wurde wohl auf- aenommen. König Iobanne« soll sogar den Wunsch geäußert kommen""""" mit dein Admiral zusammenzu- Ter vom nordamerikaiiischcn Repräsentanten- Hause angenommene Bericht deS «u-schusscS für aui-wärtiae Präsidenten ersucht. Abschnitt» /Schriftwechsel» der Vereinigten Staaten und rcizöritannic,,« bezüglich Auslieferungen dem Hanse vor-u- ttge„ bkginiit mit dem Hinweis daraus, daß die Bcreiniattn claaten seit 18.>0 ungefähr zwanzig AuSln-scruna^veni1 n.und England — sährt der Bericht fort — hat »taatcn indeß keine Verbesserung erfahren, und mit einer nördlichen Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und den britischen Eolonien, die sich über 3000 Meilen auSdehnt, sowie mit den britischen Eolonien und Westindiei: werden nnverglrichliche Leichtigkeiten geboten, um dcr Jurisdiction aller dieser Länder zu entschlüpfen. Der britische Vertrag specificirt nur gewisse Verbrechen, die der Bericht aufzäblt. und läßt zahlreiche moderne eommercielle verbrechen ungedeckt. Dann heißt es in dem Bericht« weiter: „Die jüngsten Ereignisse in Irland machen eS wichtig für daS Repräsentantenhaus, England- Ansichten kennen zu lernen betreffs der Quantität und Qua lität von politischen Motiven und Zwecken, die den Mord zu einem verbrechen, welche« die Auslieferung nicht nach sich zieht, nack englischem Gesetze oder dem Völkerrechte inackrn können. ES kann mit Sicherheit gesagt werben, daß da- Volk der vereinigten Staate» nienialS dulde» wird, daß ein Tbeilnehmer an einer selbst erfolglose» politische» Revolution. Rebellion oder einem bürgerlichen Ausruhr, der hier eine Zuflucht gesunden hat und von seiner Regierung beschuldigt werden dürste, den Umsturz der Institutionen seine« Lande« versucht, oder verbrechen zur Förderung solcher Revolten verübt zu haben. *ue den Charakter einer gewöhnlichen Ge« setzcSverleyiing überschreiten, von der amerikanischen Regierung ailsgelies'ert werde. Die Gerichtshöfe der eine Auslieferung verlangenden Länder können nicht »npartbeiisch genug sei«, um die Untersuchung in derartige» Processen zu fuhren. Entscheidungen des Leichsgerichts. (Abdruck ohne Angabe der Quelle wird gerichtlich versolgtI Tie Hebamme G. zu K. war der fahrlässigen Tödtuua an geklagt, weil sie am 19. Januar 1883 dem 8 Monate alten Kinde des dortigen PosmneniierS R. in drei Klnstierea etwa 3 Tropfen Opiunnincmr belgcbracht hatte, zufolge dessen da« Kind folgende» Tags an Opiumvergiflung starb. DaS Landgericht hat jedoch aus Freisprechung erkannt »nd kle in folgender Weise mouvirt: Obwohl die Angeklagte, welche offenbar über Natur und Wirkung de- in der Form einer Tinktur vorliegende» Arzneimittels in Unkenntnis gewesen, durch Anwendung desselben sich eines großen Leichtsinnes schuldig gemacht habe, kSnn« ihr dennoch der eingetretene Srsolg nicht zur Fahrlässigkeit zu« gerechnet werde». Der GerichtSarzt habe sein Gutachten, welche« das Gericht seiner Entscheidung zu Grund gelegt, dahin abgegeben, daß in deu Kiustieren dem Kinde nicht mehr alS etwa drei Tropfen Opiumtinctur dcigcdracht worden seien, daß diese Dosis a« sich nicht zugercicht hätte, den Tod herbei,uführen, wen« nicht »och andere Momente, nämlich eine bei dem Kinde wahraenom»rae Fellansammlung und ein Lnngcnkatarrh, mttgewirkt hätte», «nd datz diese lrp.eren Moment« auch einem vorsichtig »« Werk« gehende» Ärzte hätten entgehen können. Die Angeklagte habd allerdings über die Sache offenbar gar nicht nachgedacht; wen» sie aber auch alle diejenige Busmertjamkeit und Vorsicht angeweadet hätte, zu welcher sie als eine im Allgemeinen verständige, aber in dieser Richtung nicht sachkundige Frau fähig gewesen wäre, so hätte sie doch sicher nicht eine Gefahr, welche selbst einem vorsichtig vcr- jahreiitcu Arzte habe entgehen können, als möglich voraus- scheu könne». Gegen diese RcchlSaiiSführung hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision beivorgehoben, daß die objektive Eausalttät zwischen der Fai'.d.ung der Angeklagten und dem Eintritte des TodeS durch das Mitwirken anderer Momente, nämlich durch den Einfluß der bei dem Kinde zur Zeit jener Handlung schon vorhandenen krauk- haste» Veränderungen, nickt aufgehoben werde. Das R.-G„ I. Strasjenat, hat jeooch am 13. Oktober v. I. die Revision verworfen, da das Lantger cht den objektiven Eausal- zusammenhang zwischen dcr Handlung der Angeklagten und dem Tode deS KindcZ als zutreffend angenommen hat. Die Freisprechung ist nur aus den Mangel der sudjectiven Verschuldung, nämlich darauf gestützt, daß der Angeklagten der van ihr ver ursachte Erfolg nicht zur Fahrlässigkeit zugcrechnet werden könne. Es ist nun allerdings in dieser Richtung zum Begriffe der Fahr lässigkeit nicht erforderlich, daß dcr Thätcr alle ui Verbindung mit seiner Handlung zur Herbeiführung des eingetretcnen Ersolgs mit- wirkfam gewesenen Momente, alle Zwischenglieder zwischen Hand« lung und Erfolg im Einzelnen vorhersehen kounie, allein unerläßlich ist es doch, daß er bei Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt und Vorsicht tm Stande gewesen wäre, den eingetretenen Erfolg im Ganzen als ein mögliches Ergebniß seiner Handlung vorher zusehen. Diese Voraussetzung der Fahrlässigkeit ist tm vorliegenden Falle von dem Landgerichte thatsächtich verneint worden. Dasselbe hat sich zwar zunächst nur in eingeschränkter Weife dahin aus« gesprochen, daß die einzelnen zur Herbeiführung des Todes mit wirksam gewesenen Momente, die Feltansammiung und der Lungen katarrh des Kindes, auch einem vorsichtig zu Werke gebenden Arzte hätten entgehen können, allein tu der Folge ist sestgestellt worden, die Angeklagte habe nach ihrer Jndtvidualiiät auch bei Anwendung aller derjenigen Aufmerksamkeit und Vorsicht, deren sie sähig gewesen, eine Gefahr, welche selbst einem vorsichtig ver fahrenden Arzte habe entgehen können, nicht al» möglich voranssehen können. Durch diese Feststellung ist keineswegs blos die Möglichkeit, das Mitwirken aller einzelnen, im verlause der Causaliliit in Thätigkeit getretene» Zwiichenglteder vorauszusehe«, sondern die Fähigkeit der Angeklagte», sich den eingetretene» Erfolg als ein mögliches Ergebniß ihrer Handlung vor zustellen, verneint worden. vermischtes. — Berlin, 9. Februar. Betreffs der größeren Tr uppcn-Uebungen im Jahre 1884 ist Allerhöchsten OrtS besiimml morde»: Für daS GardccorpS hat das Generat-Eommanto desselben Vorschläge cinzureiche», dabei aber durch enliprechente AnSmahl oes Terrain« auf möglichst geringe Fiurbcsckärigiingskosten Bedacht zu nehmen. Da- 4. Garde-Grcnabier-Regimenl Königin nimmt an den Uedungen des VIII. Armee-CorpS Tbeil. Da» VII. und VIII. Armee- Corps sollen große Hcrbstnbungcii: Parade, CorpSmanövrr gegen einen markirten Feind — jeees Ariuee-EorxS für sich — und dreitägige Fclöinauovcr gegeneinander alhatten. Betreff- Zeit und Ort dieser Hebungen wird »äderen Vorschlägen entgegengesebcn. Die genannten Armee-CorpS haben an bei» Beurlaubtenstande so viel Mannschaften einzuberufen, daß die betreffende» Truppenlheile mit dcr in deu Friedens- Etats vorgesehenen Mannschaft-starke zu den Uedungen abrücken können. Die übrigen Armee-CorpS haben di« gewöhnlichen Uebungen, jedoch mit folgenden Modifikationen, ab zuhallen: ») die RegimenlSubungen der Infanterie sind um zwei Tage zu verkürzen; dafür finv die für di« Division»« Übungen vorgeschriebenen Feld- und Dorposlrubienst-Uedunge» in gemischten Detachements um zwei UebunstStage zu ver längern, ohne daß dadurch aber die zuständigen Bivouak«. Coi»pelcn,eii erbebt weide», b) Bei dem IX. und X. Armee- Corps siuv fäininilichc Cavallerie-Rcgimenter zu vier, nur kei letzierem Armee-CorpS ein Regiment zu fünf EScabron«. zu Uebungen im Brigade- unv DivisionSverbande — jede Division jür >,ch — während neun Tagen zusammenzuziehen, woz»
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