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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188402130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-02
- Tag1884-02-13
- Monat1884-02
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1884
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Ldaannneatipreis viertel,. 4'/, 4M- mel. Bnngeriohn 5 Mk.. darch die Post bezogen 6 Mt. Jede -inzelne Nummer 2V Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren >ür Extrabeilagen ahne Postbeiürdcrung >0 Mk. «it Postbejörderung 48 Mk. Inserate 6geipaltene Petitzeile 20 Pf. Gröbere Schriften laut unserem Prell- verzeichniß. Tabellarischer «.Ziffermatz nach höherm Tarif. Uerlamen unter dem iledactionsltrich die Spaltzeile SO Pf. Inserate sind ftelS an die Expetzitisn zu sende». — Rabatt wird nichl gegeben. Zahlung praeoumeranilo oder durch Post- aachaanme. 44. Mittwoch de» IS. Fedmar 1881. 78. Jahrgang. Amtlicher Thetl. Bekanntmachung. Die Stellen der beiden ständigen, jedoch nickt confirmirten Hilslgelstlichen bei de« vereinigten Parcchien Leipzig« sind möglichst bald zu besetzen. Mit jeder dieser beiden Stellen ist ein Gehalt von 2400 jährlich. Amtswohnung jedoch nicht verbunden. Wir ersuchen geeignete Bewerber, diesbezügliche Gesuche upter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis zum t. März d. I. bei uns einzureichen. Leipzig, den 2. Februar 1884. Der Math der Stadt Leipzig. vr. H vr. gievrgi. Zarrwitz. Hoh-Ancti-n. Doaaerstag, den LM. gfebraar c sollen vo« Var- Wittag« '/,10 Uhr an im Gra«borfer Forstrevier i« fa» genanaten Schanz, dicht an der Eisenbahn ca. 12« Langhausen und - 1« Adrannihanfe» unter den öffentlich aushänaenben Bediugungen und der üblicken Anzahlung nach dem Meistgebol verkauft »»erden. Znsanlnienknnst: aus dem Mittelwaldschlage im Schanz. Leipzig, am 4. Februar 1884. De» Rath» Aarst-Depntatio». Bet der hiesigen Ober-Poftdirmtio» lagern die »achbqeichneten ««»efteibaren Poftsenbnn-eur «u« Lei»^,t an Adolph Dolling t, Dortmund v. L.,7. 83, an Frl. «mm Müller in Zwickau ». S0./7. 83, an Slveca Kiffazonnak in Hamburg v. S./8. 83, an Heinr. Mester in Bremen v. 15..P. 33. au Frl. Antonie Werner in Berlin, kl. Kurstr., v. 20./9. 83, an Frl. Emilie Schmidt bei Aug. Pölich in Leipzig v. 14/7. 83, an Etelka Krätkq in Hamburg V. 11./8. 83, an Emil Quaa« bei F. A. Schütz in Leipzig v. 26.,9. 83, an Schneidermeister Heinze in SchOnbach b. Lolditz p. 6./10. 83, an hfrao Amalie Porzig bei Eut-;b»sitz«r «eUe ,u Sprotte bei Eileuburg v. 2./10. 83, an Paul Lehmann in Mülhcusen (Elsah), '"lr- 12, ». b/11. 83, ,» Militärarzt vr. Moritz Böitgv im i> Leipzig v. V./11. 83: aus Anna»«r» (»rz,e».)r an !art» Bergner in Scheibenbrrg, postlagernd ». 3.,8. 83. «in» «tiiUvaalae. au« Leipzig an I Vlankmann in Gtatzzow (Russ.-Poleu) v. 10./10. 83. Nn Met«!' »It mt«I»t »agvslvv«»«»»» HvertI»1«t»»tt an«Ehe«uitz au Miß Jenny Peukert in Dre-den-R-, Birke,ig. 9, v. 1I./11. 83. «us Leipzig: an Wilser in Potsdam v. 19./S. 83 über ^ 5.00, an vr. Frederic Gärtner in Wien ». 11./7. 83 über ^l 4.00, an F. Aug. Kästner, Murstiabrikant in Valterthausen b. Gotha v. 14^9. 83 über 8.46. an Frl. Mari« Keiiäber in An-dorf bei Landau v. 7./9. 83 über 6.00, an Frl. S. Morgenstern in Glauchau, posrlogernd V.24./8. 83 über 30.00. Die unbekannten Eigentbümer bezw. Absender der borbezeichneten Gegenstände werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an die- selben binnen 4 Woche», vom Tage de« Erscheinen« dieser Bekannt- «achung an gerechnet, bei einer Postanstalt de« Ober-Postdirection«. Bezirk« Leipzig geltend zu machen. Haben sich nach Ablauf der Vorgedachten Frist zur Rückforderung Berechtigte nicht gemeldet, so »rroen die Geldbeträge der PostunterstützungScasse überwiese». Leipzig, 10. Februar 1884. Der Kaiserliche Vber-V«ft»irect«r. Walter. Nichtamtlicher Thetl. Die Frage der Iwangsversicherung. * E« mehren sich die Gutachten, welche von den berufenen Körperschaften über die „Grundrüge zu einem Unsallversiche- rungsgesetz" abgegeben werden. Im Allgemeinen scheint man die Grundzilge al« einen erfreulichen Fortschritt zu begrüßen und wenn hier und da im Einzelnen Ausstellungen gemacht werden, so sind dieselben nur geeignet, die schwachen Puncte der Grundzüge hervorzuheben und Verbesserungen vorzuschlaqen. Manch« Körperschaften haben durch ihren Fleiß und ihre gewissenhafte Prüfung sehr viel dazu beiaetragen, die Ansicklen zu klären und habe» durch ihre ausführlich dargelegten Be trachtungen dem Reichstage ein sehr werthvolles Material geboten. Abgesehen von den mehr oder minder wicktigen Aenderungen scheint Eine» allgemein sestzustehen, das ist die Erkenntniß von der Notbwenvigkeit de- BersicherungSzwange«. Daß hieran nicht lange mehr gedreht und gewendet Werden konnte, sehe» nunmehr so ziemlich Alle ein, wenn auch die ZwnngSversicherung Vielen nicht gefällt. Aus der einen Seite will man die bei Annahme de« Princip« der Grundzüge unnöthig werdenden Unsallverstcherung«- Gesellschasten gern Hallen und der sogenannten Freibeit der Bestimmung zu Liebe die thatsächlich durch die Berus«genossen- schaften der Grundzüge zu schassende Organisation vurck- löchern, aus der ankeren Seite will man überhaupt von der staatlich in« Leben zu rufenden BerusSgenossenschast nickt« Wiste» und klammert sich an die Verwerflichkeit der Ein mischung de« Staate«. Abgesehen davon, daß der letztere Einwand ein lächerlicher und die Pflicht de« Staate«, notb- »endig werdende sociale Eimicklungen zu schassen selbst verständlich ist, übersehen jene Gegner, daß die Grundzüge, soweit sie die Organisation betreffen, den einzelnen Berus«. ßenostrnsckasten sehr viel freie Hand lasten, soviel sogar, daß von verschiedenen Seiten bezweifelt worden ist. daß die Industriellen geneigt sein würden, ibre Zeit der Verwaltung Ul opfern. Immerhin läßt sich über die Zulässigkeit de« Iwang«, btt einer bestimmten Gcsellsckast zu versickern, streiten, so lange man das Princip der Berufsgenostenschast nicht anerkannt hat. allein man kann sich alsvann nickt aus de« Boden der Grundzüge stellen und sie im Principe, Modi ficationen Vorbehalten, gut heißen. Di« Zcit ist nichl mehr allzusern, wo die Grundzüge al« «i« Gesetzentwurf au« dem Sckooße de» BundeSratbe« hervor- gehen werden, und rS wird darum nvlbig, daß besonder« die Parteiprestc im Princip Stellung nimmt und nicht einer aka demischen Erörterung oder wohl gar der Person de« einen oder de« anderen einflußreichen Parteimanne» z» Liebe, welcher früher seine Meinung vorgefaßt hat, ihre Anschauung mit einem Schleier zudeckt, »nd aus verschwommenen Acnßcrüngen mehr errathen als ersehen läßt. Wir sind gewiß Freunde einer «ingrhendrn Auseinandersetzung über wichtige Fragen unk lasten un« gern, besonder« durch Zahlen, belehren, ordne« auch unsere Meinung in einem weniger wicktigen Falle der einer Autorität unter, allein wir meinen, daß dazu jetzt nickt die Zeit ist und daß e- am wenigsten einen, Parteiorgane, beste» Artikel von einer sehr großen Anzahl Provinzialblälter vielleicht unbesehen abgevruckl werden, ansteht, seine Meinung nicht mit klaren Worten zu sagen, sondern sie durch ver schiedene Wenn und Aber zu verbrämen. Wir haben seiner Zcit der „Nationalliberalen Eorrcsponkenz* den Bonvurs gemacht, daß sie tnrch mystische Andeutungen über einen ständischen Organismus von ihrer allen Mcinnng abgewichen sei und wir können heute dem anerkannten Parteiorgane den Vorwurf nickt erspare», in seinem neuesten Artikel der Un klarheit Vorschub geleistet zu haben. Man urtheile selbst. Der Artikel der „Äationallibcralen Correspvndcnz" lautet: ,,Wa« der vorläufigen Erörterung der Grundzüge eine- UnsallvrrstcherungSgeseheS an, meisten schadet, ist der Umstand, daß an« den Debatten der letzten Jahre zu viel vorgefaßte Meinungen mitgebracht werte». Zugleich zeigt sich die Neigung, jede leiseste Kritik der RegierungSvorfchläge al- eine Lerwerfnng derselben zu charakterisiren. So hat man uns vorgrworfen, unsere Freundschaft für di, BerusSgcnostensckasten infolge gewisser mystischer Andeutungen über weiter« künftige Zwecke derselben in Feindschaft verwandelt zu haben, während wir doch lediglich «ine Ermahnung für nvlhwcndig hielten, nicht durch solche Andeutungen das Urtheil über tie Bedeu tung der geplanten Organisation zu verwirren und so die Aussichten de« ganzen UnsallversicherungSqesctzeS unnöthig zu trüben. Den Gedanken der Bernssgenofsenschaft zum Zwecke der Unfallversicherung halten wir nach wie vor für einen sehr fruchtbaren. Di» Frage wird nur sein, ob die Versicherung ausschließlich auf einen, bestimmten Wege bewirkt werken, mit anderen Worten: ob jeder VersickerungSpflicklige zum Eintritt in eine bestimmte Versicherungsanstalt gezwungen oder ob ihm di« Art und Weise der Ersüllung seiner Pflicht frei- gestellt werden soll. Dadurch, daß die „Grundzüge" da« erstere Princip. das der ZwangSversicherung, angenommen haben, kann Liese Frage natürlich noch nicht als entschieden gelten; eine rein sachliche Erörterung wird vietmehr auch hier, wie in allen anderen Puncte» dein GesetzgebungSwerke selbst nur dienlich sein können. Der Zweck des letztere» ist, den Arbeiter bezw. dessen Familie gegen die wirthschastlichen Folgen der Betriebsunfälle zweiselloS sicher zu stellen. Daran» folgt die Nothwendigkeit de« allgemeinen Versicherung«» zwange«, nickt aber eben so selbstverständlich die Nokbweübig keit der Zwang-Versicherung, d. h. der ausschließliche» Ver pslicktung zur Bewirkung der Versicherung bei einer be stimmten Anstalt. Vielmehr kann das Wie der Versicherung für de» Zweck de« Gesetzes gleicbgiltig sein, vorausgesetzt, daß die Erreichung des Zwecke» selbst unter allen Umständen außer Zweifel gestellt ist. In dieser Voraussetzung aber liegt die Schwierigkeit. Der Staat muß dafür sorgen, daß die UnsallversicherungSanstalten den auS dem Gesetze ihnen erwachsenden Verpflichtungen aus jeden Fall zu genügen im Stande sind. Daraus ergiebt sich, dag solche Anstalten, wenn sie nicht vom Staate selbst in« Leben gerufen werden, nur unler sehr scharfen gesetzlichen Garantien würden errichtet und nur unter einer sehr tief eingreifenden Beaufsichtigung seiten« de« Staate- würden verwaltet werde» können. Essragt sich, ob ein solches System zweifellos wirksamer Garantie» überhaupt zu construircn ist, und ob, wenn die« der Fall, sich Unter nehmer finden würden, die sich ihm würden unterziehen wollen. In Bezug aus die Berufsgenossensckasten auf Gegenseitigkeit mochte sich die Frage vielleicht verhältnißmäßig leicht beant worten lassen, nickt aber in Bezug aus ActicnvcrsicherungS- gesellschastcn In der Thal hat der viel erwähnte Gedanke an Norniativbestimmungrn. unter welchen letztere zu der öffentlich rechtlichen Unfallversicherung zugelassen wären, un seres Wissens bisher nirgends praktische Gestaltung gesunden. Man wird abwarte» muffen, ob die nächste Zeit eine solche bringen wird E« kommt aber noch eine andere Erwägung hinzu. Die freie Wahl der Versicherungsanstalt setzt die eigene Initiative der VersicherungSpflichtiaen vorau«. Wie aber, wenn der Pflichtige auf diese Initiative verzichtet? E« wird dann nur übrig bleiben, ihn zur Ver sicherung bei einer bestimmten Anstalt zu zwingen. Der Pflichtige hat sogar ein Recht, von dem Staate, der ihm den Bersicherung»zwang auferlegt hat, zu verlangen, daß er ihm die Art und Weise einer absolut zuverlässigen Bewirkung der Versicherung vorschreibe. Die logische Fsig« davon ist. daß in dem UnfallversicherungS- gesctz von vornherein eine feste Organisation vorgesehen sein muß. in welcher zum mindesten alle diejenigen Platz finden würden, die von der freien Wahl de« Versicherung-insiitulS keinen Gebrauch machen wollen. Und da der Staat für die Leistungsfähigkeit dieser Organisation selbstverständlich die Garantie übernehmen muß, ein Eintreten der StaatScaffe für die Zwecke der Unfallversicherung aber vermieden werden soll, so erhebt sich die weitere Frage, ob diese Leistungsfähigkeit überhaupt sicher gestellt werten könnte, wenn den Pflichtigen frcigestellt bliebe, nach eigenem Belieben die Versicherungs anstalt zu wählen. Man sieht, daS Problem ist so verwickelt, daß jeder besonnene Beurtheiler sich hüten wird, e- leichthin löse» zu wollen." Wenn La- genannt« Organ den Gedanken der Berus»- genoffenschaften nach wie vor für einen fruchtbaren hält und ebenso den Versichcrung-zwang für gerechtfertigt, so ist schwer zu begreifen, wie es aus die Actienversicherungsgesellschasten zu sprechen kommt. Eine Actiengesrllsckast kann doch keine BerusSgrnoffensckast fein, die Acliengesellschast muß doch Ge schäfte machen und nimmt daher jeden Beruf aus und wird ihn ausnebinen; da» Parteiorgan hält den Gedanken der Be- rns-grnoffenschast für fruchtbar und fragt doch, ob jeder Ber- sichcrnngspflichtige z»m Eintritt in eine bestimmte Der- sicheruna-gesellschaft gezwungen oder ob ihm der Beitritt sreigestellt sein soll. Wen» der Versicherung-zwang einmal au-gesprochcn ist und man der BerusSaenoffrnlchasl huldigt, wozu die Frage, in welch« Genoffenschast (die „Nat.-Lib. Eorresp." schreibt „Versicherungsanstalt") der Versicherungs- Pflichtige eintreten soll; das Wort „Beruf" giebt doch wahr, hastig genügende Ausklärung. Ferner: erledigen denn nicht tie „Grundzüge", so weil die« >», Großen und Ganzen der Fall sein kann, alle weiteren Betrachtungen über die Initiative zur Versickerung, ter CtaatSaussicht, die Zuverlässigkeit der I Genossenschast und die Organisation? I Wir haben Len Artikel tc« genannten Organ« unseren s Leser» auS zweierlei Grünten mitgetheill, einmal wottlcn wir ihnen den Ausdruck d» Meinung ^ un« blatte« nickt vorenthalten, das per zweite dara" unser. Leser davon ," l.be^eugcn ^8^ ^ Th-il de« Artikel« der Kkgensatz vo » ^ Es Überbauvt der Artikel aus falschen P - - kann nach den Grundzügen gar keme 't'si - ^ j ^ BÄck-rung -SschM „Die wird, denn der Abschi'.t^ j durch die Unternehmer Versicherung erfolgt "" Gegenseil g Zwecke in der unter l fallenden Betriebe, welche zu ^d^ ^ Beruflgcnoffenschasten ver«n>gt ^^iren will und die wenn man an der Hand der O zzwanaSversickerung Beruf»genoffenschasten """kennt, auch F,'"°,§,.,jcl,keil ter bei denselben anerkennen, nickt ^e Artikel« geschehe») Allem Klarheit. — Leipzig, 13- Februar 1884. » «», Dienstag seierle der Abgeordnete v. B-nda^sem leben) ununterbrochen «"gehört hat. d -v »eren Wahlkreises qehört er auch dem Reichstag leit vei,e,i Beginn an Tie nationall.berale Fraetion d°S «bge°rkne,-n- hausr« wird daS Jubiläum des allverehrten parlamentarischen Veteranen durch ein Festmahl feiern. * Ueber die Zukunft der Marine wird der m Manne- angelegenheite» sielS sehr gut unterrichteten „Gossischen Zig. Selten' fft den «orlchlägen eine« Minister« mit grSßerer Spannung e«t,rg«ngelehen worden, als denjenigen, welche der 2h-k der Adm-ra- lität, Geuerallieuienant v. Lavrivi, dem breite» haben wird. Mit dem Rücktritte de« Herrn v. Stosch hat sich ein lies eingreifender Systcmwechiel vollzogen und die tur die stukuust unserer Flotte allerwichtigsteu Fragen drangen zu einer Ent- wdeldang. E« ist deshalb durchaus erklärlich, dab die Presse die Mäue der Admiralität zu ergründen sucht, und die Zukauf: wird NtA' «eigen, daß da« mit einigem Erfolge geschehen 'st. In den letzten Tagen allerding« haben zahlreiche «owbinalione, Schiffbruch gelitten, so der Plan de« „Großen Generalstabe« für die Marine und die neue Küstcnvertheidigung. Auch wurde dem Reichstage eine Marine-Ordnung zur Berathung in Rursicht gestellt, weich« durch eine allerhöchste Ordre vom 4. December 1883 bereit« in Kraft gesetzt und auch schon im vorigen Jahre publicirt istlj Bei all den in Aiissicht stehenden Reformen wird der Reichstag sicher nur da in Anspruch genommen werden, wo sein Geld- bewikligungSrecht in Frage kommt. Selbst wenn, wa« ja so sehr zu hoffen ist, der AdmiralitSi-rath »u einer dauernden Institution werden sollte, dessen Gutachten in jeder wichtigen icchnischen und organisatorischen Angelegenheit rinqeholt werden müßte, würde daS schwerlich aus dem Wege der Gesetzgebung geschehen. Den Neichslag werden aller Wahrscheinlichkeit nach nur zweierlei Dinge beschäftigen: dcr Nachtrags. Etat für 1884,85 und die Denkjchrfft über die Au«, sührung des FloltengründungsplaiiS von 1881. Zu der Nachtrag«- sorderung wird eine josortigc Enischeidung seiten« der Volksvertretung nökhig sein; für da« neue ZukiinstSprogramm für die Entwickelung der Flotte, welche» man mit Recht am Schluffe dieser Deiikschrist er- warte», ist ein sofortige« Engagement nicht noihwendig. Wenn es sich wirklich um außerordentliche Forderungen von 140 Millionen — wenn auch für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre — Handel», so wird eine sehr vorsichtige Erwägung durchau« geboten sein. Sicher versäumt der Reichstag nicht», falls er die »oihweudige» Mittel zur Brrmehrung der Torpedoboote bewilligt, wenn er die Enljcheidung über den neuen Flottcnpla» dem neuen Reichstage überläßt. Ueber die für die Marine zu fordernden Summen fehlt übrigen» noch die definitive Feststellung. Bis jetzt handelt e« sich nur um die Anschläge der Admiralität reip. um die Vorschläge deS AdmiralitätSratheS. A» den Reichstag kan» aber bekanntlich keine Geldsorderung gelangen ohne die ausdrückliche Zustimmung de« Reichskanzler«. Ob dieser eine Extraforderung von 158 Millionen für die Flotte unmittel, bar vor den Neuwahlen bequem finde» wird, kann man mindesten» bezweifeln. Eine sachliche Entscheidung über die Frage eine» event. Ersätze« der alten Panzer ist schwer zu geben, so lange man sich über die Offeusivkrast der Panzerrorvetten und Panzerkanonenboote nicht völlig klar ist. Und auch dann wird immer die Frage bleiben, ob e« vor- theilhast tst, 100 Millionen für neue Panzerschiffe oder für einen Lanal, welcher die beiden deutschen Meere verbindet, au-zugebe». Welcher Gewinn wäre e« für Deuischland gewesen, wenn diese Frage vor zehn Jahren zu Gunsten de« Lanal« entschieden wäre! Der Flottengründungsplan von 1873 selbst gab eigentlich diese Enischeidung an die Hand. „Die Berthcidigung unserer Küsten, heißt c- darin, ist so lange eine ln sich gcthcilte, als nicht der Nord-Ostjeckanal Nord- und Ostsee verbindet und es gestaltet, die Schiffe von einem Meere zum anderen auf einer inneren Linie zu bewegen, ohne die in fremden Händen befindlichen Wasserstraße» zu passiren." So lange die unnatürliche Zwei,Heilung der deutschen Flotte andauert, werden ihre offeiiswen Desensiviiiittel niemals auch nur annähernd so stark sim wie die AngriffSmittel der Gegner, und auch Handel und Schifffahrt werden im Falle eines Seekrieges vollkommen danieder liegen. Können wir dagegen unsere Slrcitkräste vereinigen, so ""der, ww jeder «locade in der Nordsee und in der Ostsee sehr erhebliche Schwierigkeiten bereiten können. Die Flotte erfüllt ihre Aufgabe, wenn sie dt« Gegner unaufhörlich beunruhigt und Hand ln Hand mit der Landetvertheidigung Zerstörungen von Küstenplätzen und Landungen verhindert. — Ursprüng * Sine ungewöhnliche Rührigkeit Lat die Socialde . . den letzten Tagen in Berlin entsaltet. Ilrspr»..»- d""« — so melvrt die „Weser-Zeitung" - beabsichtigt, für Berlin l4 ArbeilerbezirkSvereine in« Leben zu rufen, in wenigen Wochen war diese Gründung vollentet uud der Ring geschloffen. Einzelne dieser BezirkSvereinr zahlen bereit« mehr denn 400 Mitglieder, und circa 3000 Parteigenosse» werden tnsgesamnit den Bezirksvereinen bei- U"'"' 1"«- «ppelit kommt beim Essen" und so deschloffen dre Leiter der Parte,, die ursprünglich, Zahl von Z" ariinden. An, Sonntag hatte die Parte» eine Agitation im großen Stil geplant nickt waren «„beritten; j,,'vieren ' ^'rkivereme gegründet, resp. deren Nothwendigkeit erörtert werden, die anderen sich hauptsächlich mit der Lokn- frage und nut ter Stellung ter Arbeiterpartei rum caswngesrtz beschäftigen. All« dir agitatorischen Kräite über welche die Parte, verfügt, waren al« Retner in den Verl Stadtverordneten «inger, Gvrcki, Tutzaurr. Herold und Ewald war unt.r Die'vl'.s""*' "" d"diger Krndziora al« Redner vorgeleben Die Bersamni.ungcn waren sammtlich trotz de« schönen Wetter« zahlreich besucht und inSgesammt mögen wohl 5000 Personen anwesend gewesen sein. Die mehr gewerk schaftlichen Versammlungen, in denen die Redner sür freie eiuaeschricbene HilfScaffen im Anschluß a» die großen in Hamburg und Braunschwrig domicilirrnten Eaffen plai- Hirten, verliefen mit einer einzigen Auöiiabme ruhig und konnten zu Ende geführt werten; die Versammlungen ta gegen, in welchen sür die Arbeiterbezirksvcreine Propaganda gemacht werden sollte, wurden sämmllick bi» aus eine, welche m ter Friedrichsstraße in der Berliner Flora tagte, polizeilich aufgelöst, und zwar geschah dies IN tem Momente, in den, die Redner von dem eigentlichen Thema abschweisle» und aussorderten, Angesichts dcr bevorstehenden RcichstagSwablcn die Phalanx eng zu schließen. Die von den Rednern ge brauchten Worte waren ziemlich harmloser Nglur, i» allen Volksversammlungen sind früher ähnliche Aeußerungen ge fallen. Es scheint, als wenn auaeiiblicklich der der Steinl- deniokratie etwa« günstige Wind sich wieder gedreht und die überwachenden Beamten Ordre hätten, die Soeialdemvkralen so lange ruhig reden zu taffen, al« sie sich mit rein inlerncn (communalen und Krankencaffensachen) beschäftigen, in demselben Augenblicke aber einzuschreilen, in dem die Redner bei ihren Betrachtungen sich zu den näch sten Reichstag-Wahlen wenden. In socialistischen Kreisen gilt eS als ausgemacht, daß die Acußernng des Maurers Conrad: „Wir sind zu den nächsten ReichSlagSwahlen so gut organisirt, daß unS die Aushebung des ^ocialislengesetzcs nur unbequem kommen kann", die überwachenden Behörden veranlaßt hätte, die frühere mildere Praxis auszugeben. Daß dcr Wahlkampf in Berlin ein äußerst heftiger sein wird, unterliegt keinem Zweifel, um so mehr, al« auch die Con- servativen bereit« gewaltige Anstrengungen machen. Ueber die konservativen Candidaluren sind sich die leitenden Kreise noch nicht einig, nur i», ersten Wahlkreise gilt die Cantivatur de« Hoflieferanten und Stadtverordneten Gerold als aus gemacht; Stöcker wird wahrscheinlich im zweiten Wahlkreise candidiren und Wagner wieder iin vierten. Erenier'S Cau- ditatur stößt aus energischen Widerstand und wird wahr scheinlich fallen aelaffen werden. Bon recht« und link» be dräng«. wird also da« freisinnige Bürgerlhnm einen recht schweren Stand haben und es bedarf aller Anstrengungen, wenn der Sieg aus allen Linien erfochten werden soll. * ImGroßberrogthumHessen. welche- den preußischen Maigcsetze» im Wesentlichen consorme kirchenpolitische Gesetze besitzt, scheint sich der Constict zwischen staatlicher pnd kirchlicher Gewalt zur Zeit noch weil schärfer geltend zu mache» als in Preußen. Während in Preußen die er ledigte» BiSIHstmcr aus Grund einer Verständigung zwischen der Staatsregierung und der Curie allgemach wieder besetzt werden konnten, ist der bischöfliche Stubl zu Mainz, den zuletzt dcr energische, stets kampfbereite Bischof Or. von Ketteier l»ne batte, »ock immer vacaut, und auch aus die Concessioncn bezüglich der Anzeigepflickt. zu denen tie Staatsgewalt in Preußen fick hat bereit finden lassen, dürste ter Klcru« in Hessen einstweilen nicht zu rechnen haben. Sehr bezeichnend sür die Stellung, welche die großberzoglicbe Negierung diesen Fragen gegenüber einnimmt, ist die Antwort tcS hessischen CtaatSmmistcrS von Starck auf eine in der Zweiten Kammer zu Darmstadt von klerikaler Seite (von dem Ab geordneten Racks und Genoffen) eingebrachte Interpellation in Betreff der kirchenpolitischen Angelegenbeiken. Nack der „Darmstädter Zeitung" erwiderte der Minister den Inter pellanten, welche aus Preußen »nd Baden Bezug genommen hatten: Die Vorgänge ln Baden finden eine zutreffende Analogie mit dem bei uns bestehenden Zustande nicht. In Bade» ist die Anzeigc- vsticht auf Grund de» Gesetzes vom 9. Oktober 1860, ebenso wie in Württemberg aus Grund de-'Gesetzes vom 30. Januar 1862. seitdem von kirchlicher Seile unbeanstandel erfüllt worden und daher »ach dieser Richtung hin ei» Tonklict nicht vorhanden gewesen. I» Baden war vielmehr in den Vordergrund der Strcttvuncte die Eraiiienfrage getreten. Dieser Streit wurde durch daS badische Gesetz vom 5. März 1880 beigelcgt. Dagegen baben die Vorgänge in Preußen die ernsteste Aufmerksamkeit dcr großhcrzoglicheu Regierung in Anspruch nehmen müssen. Von großer Bedeutung sür unsere Verhältnisse war namentlich der Artikel 1 des preußischen Gesetzes vom 11. Juli 1883, durch welchen die Anzeige- psiicht beseitigt wurde sür die Uebertraguug vo» Scelsorgc-Arnitern, deren Inhaber unbedingt abbernfen werden dürse», und sür die Anordnung einer Hilfsleistung oder einer Stellvertretung ln einem geistlichen Amte, sofern letztere nicht in der Bestellung de- Verweser- kineS Psarranttr« besteht. Die großb. Regierung mußte sich lagen, daß, wenn in Preußen dl« Erfüllung der Rnzeigepflichi bezüglich der Lapläne und Bicare nicht länger als eine durch d->S Staaisinreresse gebotene Forderung betrachtet werde auch vo» ihr mit Recht erwartet werden könne, daß sie die Erweiterung, welche die Anzeige- Pflicht in dem Gesetze vom 23. April 1875 über die Vorbereitung und Anstellung der Geistlichen gegenüber dcr bis dahin in Geltnng ge- wesenen Hebung erfahre» Hot, in so weit wieder rückgängig mache. Tie großh. Regierung würde daher in der Lage gewesen sein, den Ständen einen dem Artikel 1 deS preußischen Gesetze» vom 11. Juli 1883 analogen Gesetzeniwurf vorzulegen, wenn das preußische Gesetz die davon erwartete Folge gehabt hätte. Leider ist die« nicht der- Fall gciveseii. Unter tncsen Umständen mnßte zur Zeit noch von der Vorlage eine- GeiepeniwurscS abgesehen werden. Es ist jedoch dem Vorstand des bischösl. Ordinariate« zu Mainz zu erkennen gegeben worbe», daß die großh. Regierung bereit sei, einen Gesetzentwurf, durch welchen die Anzeigepflicht für die LaplanSßellen aus- gehoben wird, den Ständen vorzulegen, fall« ihr die Sicherheit gegeben werde, daß die Anzeigepflicht bezüglich der Psarrstellen werde- erfüllt werden, sobald jener Gesetzentwurf zum Gesetz werde geworden sei». Wa« die Wiedcrbesetzung de« bischöflichen StnkleS zu Mainz betrifft, so kan» dazu von hier au« die Initiative nicht ergriffen werden, nachdem da-bischöfliche Domkapitel unter dem 27. Februar 1879 die Anzeige gemacht hat, e« sei ihm von dem apostolischen Stuhle nicht gestattet worden, eine neue Landidatcnliste vorzulegen, wie diesseits verlangt worden war. Unler solchen Umständen muß eine neue An- reguiig zur Wüberbesetz»»g de« bischöflichen Studie« von Rom au« erwarte» werden. Einer iolchen Anregung gegenüber wird man sich hier möglichst entgegenkommend verhalten, wie dle« auch bisher ich»» an den Lag gelegt worden ist. Al« End« 1882 ei» pävftlicher Diplomat hier erschien, wurd« demselben die voll» Bereiiwilligkeit der grobherzoglichen Regierung, zu einer Wiederbesetzung de» bischöflichen Stichle« mitzuwirken, zu erkennen gegeben, allerdings aber auch nicht vorenthalten. daß iraend welche Sicherheit dafür gegeben werden müsse, der künftige Bischos werde die Anzeigepflicht erfüllen, damit die Wiederbesetzuiig der erledigten Psarrstellen erwartet wer den könne. Der groachle päpstliche Diplomat verspiach, über den Inhalt dsr Unterredung in Rom Berich» zu erstatten und, wenn er daraus di» erforderlichen Instructionen erhalten, zur Fortsetzung der Verhandlungen wieder hierher zu komme». E« ist aber daraus niemals »ine Anregung zur Fortsetzung der Verhandlungen ersolgt. Al« im Sommer 1883 durch eine Mittelsperson die Ansrag« hierher gelangte, ob die greßherzoglich« Regierung bereit sei, mit eine» anderen päpstl chen Vertreter dir Verhandlungen weiter zu führen ZW 1'. Al l '
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