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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188505284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-05
- Tag1885-05-28
- Monat1885-05
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1885
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/,Uhr. Nrdaction und Lrpeditiou JohauueSgasse 8. ^prrchkundrn der Kedarlion: Vormittag« 10—13 Uhr. Nachmittag- 5—6 Uhr. L> > t>e i>!nS»lde ein,»--»»« vlimlctt»»« »L-« ßch t>« Stetactuo »tut vabmLÜch. Annstzme »er für »te «ächftf»l»e«»e Nunnner ' bestimmten I ns er > »ach, , ^ Nte an Wechentagen dt» 3 Uhr »achmitta,«. an L«un- uu» Aefttageu früh bi» ',.9 Uhr. Zu den Filialen für Ins.-Ännahme: Ltta klemm, UniversilptSstrahe 1. taut» Lüsche» Katharinenstr. 23, p. «nr dt» '/.3 Uhr. rimiM IllMlllt Anzeiger. Lrgan für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage L»,1»«0. .Xboimrmrntspreis viertel;. 4'/, Llk. incl. Bringenohn 5 Mk., durch die Post bezogen 6 Mt. Jede einzelne Nummer 20 Pf Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Jormnt gefalzt) ohne Postbeförderung 30 Mk. mit Poftbeforderung 48 Mk. Inserate 6gespaltene Petitzeilc 20 Pst Größere Schrislen laut unf. VrciSoerzeichinß. Tabellartfcher u. Ziffernsatz nach hührrm Tarif Nrrlamrn unter dem Redactionsstrich dle4gesvalt. Zeile 50 Pf., vor den Familien Nachrichten die Kgespaltcne Zeile 40 Pf. Julerate sind stets an die Nrpeöition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuumeranäo oder durcy Post- Nachnahme. 148. Donnerstag den 28. Mai 1885. 79. Jahrgang. Amtlicher Thetl. Bekanntmachung. Hierdurch werden die von uns mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten ausgestellten und von dem Königl. Ministerium de» Innern bestätigten Bauvorschriften für das der Stadt Leipzig gehörige, zwischen der Süd-, bez. Zeitzer, Korner- und LöSniger Straße gelegene Areal veö vormaligen Kvhlenbahn- hofeS, de» ehemaligen' siScalischen HolzhoseS und der Parzelle Nr. 1089 vom 5. Februar d. I. in Folgendem mit de», Be merken amtlich verkündigt, daß der in jenen Dorschristen näher bezeichnet« Plan „Tiefbauverwaltuug Nr. bei unserer Tiefbauverwaltung (RathhauS, II. Et., Zimmer Nr. 11) zu Jedermann- Einsicht vierzehn Tage lang auSgelegt ist. Leipzig, den 18. Mai 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georg». Wilisch, Ass. Bauvorschriften für daS der Stadt Leipzig gehörige, zwischen der Süd-, Körner- und LöSniger Straße gelegene und in dem Plane „Ttesbauverwaltung kr. mit rother Antuschung und den Nummern I. Il und 111 kenntlich gemachte Areal des vormaligen Kohlenbahnhofes, des ehe maligen fi-calischen HolzhoseS und der Parzelle Nr. 1089. 8- 1. Die Bebauung hat in geschlossener Häuserreihe zu erfolgen. 8- 2. Für die Gebäude an der Straßenfront wird die Flucht- linie und daS Straßenniveau vom Rathe der Stadt Leipzig als Baupolizeibehörde vorgeschriebea und sind alle Gebäude dieser Vor schrift entsprechend auszusühren. 8. 3. Gewerbliche Anlagen der in 8- 16 der abgeänderten und durch Bekanntmachung vom 1. Juli 1883 anderweit veröffentlichten Gewerbeordnung für daS Teutsche Reich, beziehentlich in den Be- kanntmachuagen des Reichskanzlers vom 4. und 31. Januar 1885 bezeichneten Art dürfen aus dem « Red« stehenden Areal nicht er- richtet werden. 8- 4. Di« Bordergebäude an den Straßen, ebenso die Vorder- gebäude am freien Platze d«S BaublockS I dürfe» höchstens ein Erd- geschoß (Parterre) und drei Stockwerke enthalten, auch die Höhe von 17 w. vom Straßenniveau bi» zmn Haoptsuni gemessen, nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon sind jedoch die Bordergebäude auf den Parzellen Nr. 18, 13, 14 des BaublockS II. sowie aus den Parzellen Nr. 1, 3, 3, 9, 10 »nd 11 do« Banblock« lll de» Plane» „Tiefbau. 3135" Verwüstung Nr. welche tnlgesammt höchstens ans Erdgeschoß und zwei Stockwerken bestehen dürfen. Diejenigen Bordergebäude der Baublöcke I, Il und III, welche aus Eckparzellen oder aus einer der an die Eckparzellen angrenzenden Parzellen errichtet werden, dürse» eine Tiefe von 14 m nicht überschreiten. 8- 5. Die Herstellung von Dachwohnungen ist im Allgemeinen untersagt. Doch kann die Einrichtung nur einer Dachwohnung für den HauSmann erlaubt werden. Die Herstellung von Wohnungen im Keller oder Souterrain ist für die Bauparzellen in der LöSnigcr, Bayerischen und Elisenstrohe völlig unstatthast. Dagegen ist für die übrigen Bauparzellen di« Einrichtung einer Wohnung für den HauSmann im Souterrain, wo solche im Dache nicht angebracht wird, nach Maßgabe der Minsterialverorvnuug vom 13. December 1873 und unter Beobachtung nachfolgender Bor- schriften erlaubt: ». Zur Sicherung ausreichender Trockenheit sind Senkbrunuen durch die Lehmschicht hindurch bis zur KieSlaae anzubringen, b. die Souterraiuwohnungeu sind von den Wirthschastskellern voll ständig zu trennen, o. dieselben dürfen nicht bis zu '/, unterirdisch sein, sondern eS darf die Einsenkung in den Grundbodcu nicht mehr als höchstens 1 w betragen, ä. die Souterrainwohnuagen müssen eine lichte Höhe von 2.85 w erhalten. 8- 6. Die Errichtung von Hofgebäudea einschließlich der Seiten- gebäude ist für die Parzellen Nr. 1 bis mit Nr. 6, Nr. 11 bis mit Nr. 18 des BaublockS I, ferner für die Parzellen Nr. 4 bi- mit Nr. 7» Nr. 11 und 12 des Baublocks II, ingleichen für die Parzellen Nr. 3 bis mit Nr. S des BaublockS III des Planes „Tiefbau- Verwaltung Nr. untersagt. Auf den übrigen Parzellen der Baublöcke I, II und III de» mehrgedachten Planes sind Hosgebäud«, beziehentlich Seitengebäude zwar statthast, eS sind dieselben aber, sowohl in Bezug auf ihre Stellung als in Bezug auf ihre Länge und Tiefe, lediglich nach Maßgabe der aus den betreffenden Parzellen befindlichen Einzeich- uungen des nämlichen Planes zu errichten. Auch dürfen dergleichen Hosgebäude oder Seitengebäude nur aus einem Erdgeschosse und »wei Obergeschossen, ohne Dachwohnung, bestehen, und eS sind, da sie somit niedriger als die Bordergebäude werden, deren Schorn steine so hoch auszusühren, daß dieselben mit der SimSkante des Bordcrgebäudes gleiche Höhe erhalten. 8. 7. An allen Straßen der Bauparzellen sind auf der ganzen Front eine- jeden Grundstücks von dem Besitzer desselben die Fußwege aus Erfordern des RalheS der Stadt Leipzig, spätesten- aber vor In gebrauchnahme der Hauptgebäude mit Trottoirs von Granitplatten und sonst in der vom Rathe vorznschreibenden Weise herzustellen. Leipzig, den 5. Februar 1885. Der Rath »er Stadt Leipzig. Die Stadtverordneten daseldf». (I-.S.) vr. Georgi. (V.8.) vr. Schill. Wilisch, Aff. Nachdem da- Ministerium des Innern die vorstehenden „Lauvorschrislen für vaS der Stadt Leipzig gehörige, zwischen der Süd-, Körner- und Lösniger Slraße gelegene und in dem 2135 Plane „Tiefbauverwaltung Nr. " mit rother AuS- tuschung und de» Nummern I, II und III kenntlich gemachte Areal de- vormaligen KoblenbahnhoseS. de- ehemaligen siSca lischen HolzboseS und der Parzelle 1089 vom 5. Februar 1885" mit der Maßgabe, daß sich der Jnbalt de- tz. 3 dieser Bau vorschriften auch aus solche gewerbliche Anlagen bezieht, welche etwa später nach den Bestimimiiigen in tz. 18 der Rcichs- acwerbcvrdnung unterstellt werden sollten, auf Grund von 8 1 de- Gesetzes, die Gültigkeit der Localbauordnungen be treffend, vom 11. Ju», 1868 bestätigt hat, so ist hierüber da» gegenwärtige Deeret ertheilt wsrdeu. Drr-den, de» 22 April 1885. SkiNiftert«« des 2»>er«. I«. 8. von Nostiz-Wallwitz. MUnckner. Bekanntmachung. Zur Ausstellung des städtischen GrundsleuerkatasterS auf die Jahre 1888 bis mit 1888 haben die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter von ihren Grundstücken und deren Zu» bchörungen an Höfen, Gärten, Plätzen, einschließlich der zum landwirthschastlichen oder einem sonstigen Gewerbebetriebe benützten Accker, Wiesen und sonstigen Fluren, sowie ein schließlich der mit dem Grundstücke verbundenen Wasserkraft alle Mieth«, Pacht« oder NutzungSerträgnisse, beziehentlich bei leerstehenden oder vom Eigenlbümer benützte» Räumen die Miethwerthe nach den Jahren 1883, 1884 und 1885 und die zu deren Beurtheilung dienenden Tliatsacbe» zusammenzustcllen und sich hierbei der zuaesertiglen Formulare zu bedienen. Diese Formulare sind auSgesllllt spätestens binnen 14 Lagen, von deren Zufertigung an gerechnet, in der Sladt-Sleuercuinahme, Stadthaus, Obstmarkl Nr. 3, entweder persönlich oder durch Personen, welche zur Berich» tigung etwaiger Mängel genaue Auskunft zu geben im Stande sind, wieder einzureichen. Die Unterlassung der Ausfüllung, sowie die Versäumnis der vorgedachten Frist zur Wieder- etnretchung der Liste zieht eine Geldstrafe bis zu ZV Mark nach sich. Unter Hinweis aus die dem Formular beigedrucktcn all» gemeinen und sonstigen Bestimmungen wird zur besonderen Beachtung »och angeordnet, daß 1) Auszeichnungen in Spalte 7 nicht zu bewirken, 2) die Formulare nach erfolgter Ausfüllung vom Grund» stücksbesitzer oder dessen Stellvcrlreter eigenhändig zu unterschreiben sind, 3) die Gattung der auf den Parzellen stehenden verschiedenen Gebäude, als Border-, Seiten». Hinter-, Quergebäude rc., möglichst wie solche in dem Brandversicherungsscheine aufgesührt stehen, verzeichnet wird, 4) die Ordnung zu befolgen, daß sämmtlicbe Räume und sonstige Zubehörungcn deS Grundstücks an Stuben, Stubenkammern, Vorratkskammern, Küchen, Böden. Werkstätten, Niederlagen rc. nach Abtbeilungen, wie sie zusammen gehören und entweder vermiethet ober zur Der» miethung bestimmt sind oder benützt werben, leer stehen oder von dem Eigcnthümer selbst benützt werden, einzeln, ihrer Zahl nach und nach Reihe der Stockwerke, wobei mit dem untersten, d. i. dem Kellergeschoß. anz, sangst ist. einzutragcn sind und in Fällen, wo Quartier rc. mit Meubles, Utensilien und Jnventarien vermiethet sind, der betreffende Antheil am Miethwerthe hierfür zu ver anschlagen und 5) die Fläche für vom Eigenthiimer benützte oder leer stehende gewerbliche Räume in Quadratmetern anzu- geben ist. Die eingebenden Verzeichnisse werden aus daS Genaueste geprüft und hierbei undeutlich geschriebene und nach den Bor schriften nicht gefertigte zur Abänderung zurückaegebcn werden. Dafeni die zugefcrtigten Formulare unzulänglich sind, werden dergleichen auf Erfordern in der Stadt-Steuerein nahme verabreicht. Leipzig, am 23. Mai 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Koch. Bekanntmachung. Unter Verweisung aus unsere Bekanntmachungen vom 26. Mai 1884 und vom 14. August und 24. October 1883 bringen wir hierdurch in Erinnerung, daß Kinderwärterinnc«, d. h. dienende Personen, welche Kinder unler ihrer Aussicht haben, sofern sie sich nicht in Begleitung ihrer Dienstherrschaften befinden, nur auf den eichenholzartig angestrichenen, mit der Aufschrift „Kinderbank" versehenen Bänken in den öffentlichen Anlagen sich niederlasseu dürse», sowie daß eS verboten ist, in den Anlagen, ebenso wie auf Straßen und Plätzen Papierstücke oder andere Gegenstände «egzuwerfe« und daß erwachsene Personen, welche niit Kindern die Anlagen besuchen, bei eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, daß die Kinder diesem Verbote nicht zuwiverhandcln. Uebcrtretungen dieser Bestimmungen werden unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 60 ^ oder mit Haft bi- zu 14 Tagen geahndet werden. Leipzig, den 13. Mai 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Kretschmer. Bekanntmachung. Tie Schleasienbautea in der Petersstraße und Central straße sind vergeben, und werben die unberücksichtigt gebliebenen Herren Submittenten hiermit ihrer Osfertcn entlasse». Leipzig, am 22. Mai 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Gringmuth. Assessor. Holr-Auction. Boa den auf dem Glaftener Forstreviere ausbereiteten Hölzern sollen Dienstag. »en 9. Juni »ss. JrS., von Vormittag '/.Ist Uhr an im Gasthaus« z^ Glasten 900 weiche Stämme von 13—28 cm Mitlenstärkc in den Abtheiluagen 7, 30 und 46 und Reservestück I, 16.60 Hdrt. ficht. Stangen von 7—14 cm Unterftärke in den Ab- «Heilungen 8, 10, 26, 36 unv 83, in den Abtheilungen 1. 6. 34. 35, 36. sowie in den Bezirken Leip- ziger und am Groß bothener Wege, 264 Km weiche Brennscheite und Knüppel, 140 . » Aefte, 426 » weiche- Brenareisig, 4 Wllhdt. hart:» l ... 43 » weiche- / 63 Km weiche Stöcke in Ablhlg. 30 meistbietend gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden. KSnigl. Forstrrntamt Wurzen nu» k-nial. Farftrevier- verwaltuug Garsten, den 23. Mai 1885. Bachman». Kretschmar. Ich ersuche, mir den AiifentbaltSork de- Handarbeiter- Karl Erbmann Raute, zuletzt in Leipzig, zu den diesseitigen Acten LI 46-85 aujuzeigen. Magdeburg, den 30. Mai 1885. Der Erste Ttaotsanwalt. Aufforderung. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin beabsichtigen — unter der Voraussetzung, daß daS Unternehmen in den Kreisen der Betheiligtea hinreichenden Anklang findet — für die Ver anstaltung einer allgemeinen deutsche» Gewerbe-Ausstellung in Berlin im Jahre 1888 einzutrete». Bon denselben ersucht, über die Stimmung in unserem Bezirke diesem Unternehme» gegenüber Auskunft zu geben, richten wir. um solchem Ersuchen entsprechen zu können, an die Industriellen unseres Bezirks hierdurch die Aufforderung, unS über ihre Geneigt heit zur Theilnahnie an einer solchen Ausstellung, andererseits über ihre etwaigen Bedenken baldmöglichst und längstens bis zum 31. d. M. gefälligst Mittheilung zugebe» zu lassen. Leipzig, den 21. Mai 1885. Tie Handelskammer. vr. Wachsmnth, Vors. vr. Geniel, S. Allgemeine deutsche Gewerbe-Ausstellung in Berlin im Jahre 1336. Erhaltenem Aufträge gemäß ersuche» wir diejenigen Gewerb- treibenden unseres Bezirkes, welche Neigung haben, vorgenannte Ausstellung zu beschicken, uns bis 6. Juni djs. IS. vorläufige Mittheilung zugeben zu lasse». Leipzig, 38. Mai 1885. Die Gewrrbekammer. D. A. Oel, ler, Vors. Herzog. S. Änbmiskon. Zn« Reuban des Rathhanses in Lützen sollen die Maler und Tapeziererardeiten im Wege öfsenllicher Subnnssion »er- geben werden. Die Zeichnungen und Bedingungen liegen im MagistratSbnreau zu Lützen täglich in den Geschästsstunden aus. Copien der letzteren können gegen Erstattung der Vervielsältigungskosten dort entnommen werden. Offerten sind an das genannte Bureau versiegelt und Porto- frei, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Sounabklid, den s. Juni er., Vormittags 11 Uhr, einzusenden, um welche Zeit sie dort io Gegenwart der erschienenen Submittenten geöffnet werden sollen. Lützen, den 26. Mai 1885. Der Magistrat. Nichtamtlicher Thetl. Die Anarchisten in Paris. Der Krieg mit China und der damit in Zusammenhang stehende Ministerwechscl hatten die Aufmerksamkeit von den in Paris vorhandenen socialen Zuständen abgelenkt und erst der Streik der Schneider erinnerte daran, daß eS in der französischen Hauptstadt eine zablreiche Bevölkerung gicbt, welche mit den bestehenden Verhältnissen unzufrieden ist »nv aus einen gewaltsamen Umsturz lnnarbeitel. Am 16. Mai fand sogar eine Verhandlung in der Deputirtenkainmcr statt, welche zu dem Jrrthum verleiten konnte, daß die Pariser Anarchisten- und Eommunardenpartei ein künstlich erzeugtes Gebilde der Polizei sei. Der Angriff aus die Bäckerläden, in Folge dessen LouiseMichel verhaftet wurde, sollte durch die Polizei angesiistet worden sei», Louise Michel war an dem ganzen Vor fall angeblich so unschuldig wie ein neugeborenes Kind. Die Sitzung vom 16. Mai schloß unter dem Eindruck, daß der Hauptschuldige der damalige Polizeipräsect und Mitbegründer deS Blattes va Revolution Loeialo, Andrieux, sei. Daß dieser ehemalige Polizeichcs seine eigenen, nicht gerade sehr nach- ahmenswerthen Ansichten über Ausübung der Polizeigewalt hat, haben seine eigenen Worte in jener Sitzung bewiesen, aber dadurch ist noch nicht die Unaefährlichkcit der Pariser Anarchisten und Communisten dargethan, diese Leute existiren keineswegs bloS in der Phantasie furchtsamer Bourgeois, son dern habe» ein nur zu lebendiges Dasein, sie benutzen jede Gelegenheit, sich in drohender Weise bemerkbar zu machen, und sie bilden eine stets gegenwärtige Gefahr für Ruhe und Ordnung in der französische» Hauptstadt. Die Bekränznng der Gräber der erschossenen Communarden auf dem Pöre Lachaise in Paris gicbt seit vierzehn Jahren regelmäßig Anlaß zu Streitigkeiten zwischen Communisien und Polizisten, so geschah es auch am 21. Mai wiederum. Vielleicht wäre die ganze Kundgebung ohne ernste Folgen vcr- lausen, wenn die Polizeisoldaten die rothe» Fahnen unbeachtet gelassen und sich darauf beschränkt hätten, die Ruhe aufrecht zu halten, aber in der Entfaltung der rothen Banner auf den Straßen lag an sich schon eine Herausforderung, über deren Tragweite die Gruppen, welche sich um die Fahne schaarten, nicht im Zweifel sein konnten. Irgend ein Grenze muß gezogen werden für die Ausschreitungen der Umsturz partei, sonst lassen sich ihre Leidenschaften nicht im Zaume halten. Die Herausforderung blieb denn auch nicht ohne Wirkung, sie führte zu einem Zusammenstoß mit der Polizei. Die Vertreter der revolutionairen Richtung in der Kammer wollten die Schuld an dem Geschehenen aus die Polizei abwälzen, aber eine geschlossene Mehrheit von 423 Abgeordneten trat diesem Versuch, den Umsturz zu legalisiren energisch entgegen und lehnte den Antrag, die Polizei wegen ihrer Haltung am 21. Mai zu takeln, ab. Derselbe Minister des Innern, welcher am 16. Mai jede Gemeinschaft der Ziele unv Grundsätze, wie sie Andrieur als Polizeipräsect bethätigt balle, entschieden von sich wies, trat an: 26. Mai mit derselben Energie für die Polizei als die Wächter von Ruhe und Ordnung ein, als cS galt, ihre AmlS- würb« gegen die anarchistischen Unruhrstisler zu wahren. In dieser Sitzung trat Niemand mit der Behauptung auf, daß die Polizei den Zusammenstcß mit den Anarchisten systematisch hcrbeigesührt habe, nur Mangel an Geschicklichkeit wurde ihr rum Vorwurf gemacht. Mag sein, daß die Polizei nicht sein genug zwischen rotben Fahnen unv rothen Bannern mit Inschriften und Emblemen unterschieden hat und daß sie diese duldete, während sie gegen jene rücksichtSlos einschritt, in der Hauptsache war sie im Recht, als sie den Ruhestörern energisch entgegen trat. Denn harmlos waren die Leute nicht, welche sich am Nachmittage deS 24. Mai aus dem Pöre Lachaise versammelten und aufreizende Reden hielten, welche in der Verherrlichung der Commune gipfelten. Die republikanische Regierung ist e», welcher die Kundgebungen und Angriffe der Communisten und Anarchisten gelten, da» siat Gouillc vom „Cri du Peuple", als er am nächsten Tage m Begräbniß de- Communarden Cournet eine Leichenrede hielt, bestätigt. Er sprach die Ueberreugung aus, daß die Anhänger der rothen Fahne durch ihren Widerstand gegen die Polizei daS Recht erobert hätten, ihre glorreiche Fahne auf den Straßen von Paris zu tragen. Der Gegensatz zwischen der dreifarbigen Fahne der fran zösischen Republik und dem rothen Banner der Communisten ist eS, um welchen eö sich bei der gegenwärtigen Streitfrage bandelt. Die Communisten habe» jetzt die gemeinverständliche Form gefunden, in welcher sie ihre Sache vertreten und die von der Deputirtenkammer mit 380 gegen 10 Stimmen angenommene Tagesordnung Pcrier'S hat diesen Gegensatz zur Parole gemacht: „Die Regierung besitzt unser Ver trauen, daß sie der nationalen Fahne die gebührende Achtung verschaffen wird." Damit ist die Fahnensrage zur Sacke der Nation gemacht und jeder Anhänger der rothen Fahne als Feind der nationalen Sache gebrandmarkt. Das ist ein sehr wichtiger Vorgang, denn durch ilm wird der Streit zwischen Polizei und Communisten gegenstandslos, die öffentliche Meinung kann nicht niehr durch das Schimpfen gegen die Polizcigewalt irre geleitet werden, Polizei, Regierung und Volksvertretung sind solidarisch im Kampfe gegen die Umsturzpartci. Frankreich verdankt die so hochwichtige Klarheit in dieser Lebensfrage dem festen und geschickten Auftreten Allain Targü'S, welcher die Polizei als die berufenen Vertreter von Ruhe und Ordnung den anarchi stischen Agitatoren gegenüber bezcichnele. - Auch die Gcgenüherstellung der Pariser Demokratie und dieser anarchistischen Agitatoren war von großer Bedeutung, der Minister machte dadurch die Sache deS Volkes zu der Sache der Negierung und wies den Ruhestörern die ihnen zu- kommeiide Rolle als Feinde der Ordnung und des Volkes zu. Nur die nationale Fahne darf im ganzen Seinedcpartcmcnl neben den Fahnen fremder Nationen entfaltet werde», die Feinde der Republik und des Volkes sind durch diesen vom Cabinet gebilligten Polizeierlaß aus gleiche Linie gestellt. Wie richtig und geschickt diese Stellungnahme zu der Streitfrage war, wird sich vermuthlich bei der Bestallung des Coiiimunard» und Deputirten Amourour und Victor Hugo's zeigen. Die Vertreter deS Umsturzes werden cS vielleicht trotzdem wagen, auch bei diesen Anlässen die rothe Fahne zu entfalten, aber das französische Volk in seiner großen Mehrzahl steht nicht aus dieser Seite. Es gab Mo mente. in welchen diese vielköpfige Menge, Volk 'genannt, bedenklich schwankte, und zuletzt geschah bas beim Sturze des Ministeriums Ferry, als die vor dem Palais Bourbon harrende Menge Rochesort im Triumph davontrug. Damals war Rochesort der anerkannte Vertreter deS Volkes von Paris, weil er gegen den Krieg mit China geeifert hatte, gerade so, wie die Umsturzpartei die Oberhand hatte, als der Ulanen- könig AlfonS vom Pariser Pöbel beleidigt wurde. Victor Hugo stand auch stets scharf auf der Grenze zwischen Ordnung und Umsturz, und je nachdem ihn sein leiveiischastliches Temperament beherrschte, neigte er sich auf diese oder jene Seite. Die Neigung zum Umsturz ist in Frankreich seit 100 Jahren stets sehr groß gewesen und nur wer die revolutionairen Leidenschaften deS französischen Volkes rechtzeitig auf ein un gefährliches Gebiet abzulenken wußte, hat dieses launenhafte Volk zu lenken vermocht. Gegenwärtig ist in der natio nalen Fahne das geeignete Schlagwort gesunden, welches die Menge fesselt und vor thörichten Ausschreitungen bewahrt. Aber das Wort allein genügt noch nicht, die Polizeimacht hat auch »och darauf zu achten, daß sie alles vermeidet, was abgesehen von diesem Schlagworle zu Streitigkeiten Anlaß bieten könnte. Die Polizei spielt in Frankreich eine große Rolle, mehr als irgend wo anders, ein Zeichen, daß die Re gierung nicht aus allzu festen Füßen steht. Ferry ist kaum der Anklage entronnen und schon thurmen sich für seinen Nachfolger ernste Gefahren aus. Briffon bat die Ausgabe, Frankreich glücklich in den Hasen der allgemeinen Wahlen zu leiten, gelingt ihm dies, dann hat er der Republik und sich selbst einen werthvollen Dienst erwiesen. * Leipzig, 28. Mai 1885. * Die .Norddeutsche Allgemeine Zeitung" weist heute nach, daß der russisch-deutsche Auslieferungsvertrag im BundeSrath keine Aenderungen, bezw. Milderungen erfahren habe, wie behauptet worden war, sondern daß ein angeblich vom Bundesrath hinzugesügter mildernder Zusatz vorher schon in dem Vertrag enthalten gewesen sei. Der Zweck dieser Erörterung ist nicht recht klar. Glaubhaft ist die An gabe de» Regierungsblattes wohl; der Bundesrath hätte Aenderungen an dem Vertrag nur «n Einvernehmen mit der russischen Regierung vornehmen können, dessen Einholung doch Wohl allerlei Weitläufigkeiten mit sich gebracht haben würde. Im klebrigen ist die Sache von mäßigem Interesse, wenn man nicht aus dem Zurückkommcn aus den Gegenstand den Schluß ziehen darf, daß der Vertrag mit dem Liegenblciben in der vorigen Reichstagsscsston nicht abgethan ist, sondern demnächst aufs Neue erscheinen wird. * Die allgemeine Aufmerksamkeit in Berlin ist im Augen blick aus Lord Nosebcrry gelenkt, der zm.i Besuch des Grafen Herbert Bismarck daselbst weilt. Der Lord, im Anfang der Dreißig stehend, sieht noch jünger aus, als seine Jahre erwarten lassen, wozu die vollständige Bart- losigkeit beiträgt; er ist von mittlerer Größe, kräftig gebaut, von leichtem und elastischem Gang; man würde hinter seiner Erscheinung mehr den Sportsman als den Minister suchen. DaS Gesicht Lord Rosebcrry's trägt die der englischen Aristokratie eigenen länglichen Züge, eS ist sein geschnitten, Stirn und Äugen mache» den Eindruck hervorragender Intelligenz, ein leiser humoristischer Zug ist um den Mund angebeutet. Am ersten Feiertag erhiek Lord Roseberry im Kaiserhos, wo er abgestiegen ist, den Gegenbesuch des Reichs kanzlers; bei dem Festviner. welche» die kronprinzlichen Herr schaften zu Ehren deS Geburtstages der Königin Victoria gaben, nabm Lord Rosebcrry nicht Tbeil, cr begab sich AbenkS acht Uhr zum Besuch des kronprinzlichen Paares nach Pots dam, wo er über Nacht blieb. Am Dienstag nahm Lord Roseberrv daS Frübstück bei Graf Herberl BiSmarck ein. Daß Lord Roseberry dabei die lausenden politischen Verhältnisse zur Sprache brachte, ist selbstverständlich; dagegen stellt derselbe gutem Vernehmen nach in Abrede, „in specieller Mission" in Berlin einqetrofsen zu sein. Lord Roseberry soll die ausrichtige Friedensliebe England- Rußland gegenüber betheuert und die Zuversicht ausgesprochen haben, daß die sichert ist, Verständigung grsiö sofern Rußland sich in dem
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