Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188510148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18851014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18851014
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-10
- Tag1885-10-14
- Monat1885-10
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint tS-lich früh SV, Uhr. Ltinliou »»t LrpetM»- Johouuesgaffe 8. Lrrechüulldki der Leiaktiso: Vormittag- 10—12 Uhr. Nachmittag« 5—6 Uhr. gm »« ««a»»d, n-,ei--»«»r »Ml chmer und Tllgtbtaü >«,«»«, der für »>e »ichstt»I>r«d« R,»««r destt«»teu Juserare a» S»chrntagen dt« 3 lldr Rachmittag«, «» Sau»- uud Kefttagea früh di« lltzr. 3« »k« Filialen für Ins.->nuah«e: Otts Klein», Universität-straße L. Louis Lösche. Kalharinenstr. 23.p. nur »iS '/»L Utzr. Anzeiger. Lrgau für Politik, Localgeschichte, Kandels- «nd GeschSftsvcrkchr. Metz-Auflage IS,SSV. ^bonnnnrnts-rei» viertel;. 4V, Md. incl. vttngenoha 5 Mk. durch die Post bezöge» 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren iür Extrabeilage» (in Tageblatt. Format gesalzt) ohne Vosibesördernng 39 Mk. «it Postbesördcrung 48 Mk. Inserate Sgeipaltene Petitzeile 20 Pt. Gröbere Schriften laui uns. PreiSverzeichuiß. Tabellanicher u. Ziffernsatz nach höherm Tons. iirrlanirn »nter dem RedactiouSstrich die-gespalt. Zeile 50 Ps., vor den Familien Nachrichten die Sgcspalteue Zeile 40 Ps. Iuieraie sind kcis an die i-rprSitian za senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prueuumeriuiäo oder durch Post- aochnahme. 287. Mittwoch dm t4. Octvber t88S. 78. ZahMNg. Amtlicher Theil. Vekanntmachung. Nachdem da« Reichsversicherungsamt unter dem SO. Sep» lember l. I. die nachslehende Bekanntmachung durch den .Deutschen Reichsanzeiger- vom 6. l. M. veröffentlicht hat, so wird dieselbe den Belheiliglen. insbesoirdrr« den Inhaber» unfallversicherung-pflichtiger Betriebe, sowie den Vorständen der Ort»- bez. BelriebSkrankeocassen und der freien Hilf«, rasten, welche den Lorschristen de« tz. 75 de« Krankenversiche- runa-gesetze- genügen, zur Kenntniß gebracht. Leipzig, den 12. Oktober 1885. Kraakrn»erficher««qS-Amt der Stadt Leipzig. Winter. Bckanntniaeftnna. betreffen» den »«« der »rankeneaffe t» der Zeit »an der stufte« »t« z«r dreizehuten Woche «ach de« Unfall »» leistenden, seiten» de« BetriedSunteruetzmer« zu erstattende» viehrdetra, au Krankengeld (tz. S «dsatz 9 de« Unfall» derstcherungsgesetzes). Bom 30. September 1885. Aus «rund de« 8. 5 Absatz 9 de« Unsallversicherung-gesetze« erläßt da« Reich-. VersichecuiigSauil die nachstehenden Ausführung-. Vorschriften: ß. 1. Al« Kraakencasseu im Sinne de« 8. 5 Absatz 9 de« Un- sallversicheruagsgeietze- gelle»: Die Gemetndelrankenversicherung, die Ort«-, Betrieb«. (Fabrik.), Innung«., Baukroukencassea, die Knapp. schastScaffen, sowie die aus Grund de« Gesetze« vom 7. April 1876 iReichS-Gesetzblalt E. 125) errichteten eingeschriebenen Hils-caffeu und die aus Grund lande-rechilicher Vorschriften errichteten Hils«- casse», sosera dt» Mitglieder dieser HilsScasteu gemäß ß. 75 de« krankenversicberung-gesetze- von der Verpflichtung, einer der vor- genauutcu Lassen beizutreten, befreit sind. 8- 2. Der im 8 5 Absatz 9 eit. vorgesehene Mehrbetrag an iirankeiigeld ist vom Beginn der sanften Woche (den, 29. Tage) nach Eintritt de« Unfalls an bis zum Ablauf der dreizehnten Woche für jeden Tag zu gewähren, für welchen ei» Anspruch aus Kranken» gelb gesetzlich oder statutengemäß besteht. Ter Tag de- Unfall« ist bei der Berechnung de« Zeitablaus« nicht mit zu zählen. Der Mehrbetrag ist nur dann zu gewähren, wenn der verletzte gegen Vasall versichert und der Unfall (88- 1 »nd 2 de« Unfallversicherung«. gesetzlich oder beim Betrieb« zeseye«.) H. 3. Ist der verletzte in einem Kraake»hause uatergebracht. und hat derselbe Angehörige, d«re» Unterhalt er bi«her au« seine« «ebrit«i»erdienft bestritte» hat (vgl. ß. 7 Absatz 2 de« Kraakeaver- sicherung-gesetze«). f« ist demselben ein Mehrbetrag aus «rund de« tz. 5 Absatz S da« Utrsalverficherung-gesetze- tasoweit zu leisten, al« da« neben der freien Lue und Verpflegung gewährte Krankengeld eia Drittel de« bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegte» Arbeitslöhne« nicht erreicht*)- Hat dagegen der in einem Krankeuhanle »ntergebrachte Verletzte solche Angehörige nicht, so ist demselben ein Mehrbetrag aus Gruno de« ß. 5 Absatz 9 a. a. O. nur insoweit zu leisten, al« ihm »ach 8. 2l Ziffer 3 de« KrankenversicherungSgcsetzeS statutengemäß ein Anspruch aus Krankengeld zustekt, und diese« den Betrag von einem Sechstel de« bei der Berechnung desselben zu «runde gelegten Arbeit«, lohne« nicht erreicht**) ß. 4. Hilsscaffen, welche an Stelle freier ärztlicher Behandlung und freier Arzenei ein erhöhtes Krankcngelo gewähren (8- 75 letzter Satz de« KrankenversicherungSgesetzc«), haben dem verletzten Lasten- mitgliede sür die im ß. 2 angegeben« Zeit als Mehrbetrag aus Grund de« ß- 5 Absatz 9 eit. so viel z» gewähren, al« zur Errei chung von els Zwölfteln des bei der Berechnung de« kraukcngeldc« zu «runde gelegten Arbeitslöhne« erforderlich ist***), ß. 5. Beträgt, abgesehen von dem Falle de« 8 4, da« gesetzliche oder statutenmäßige Krankengeld, welches der verletzte aus einer Krankencaffe allein oder au« mehreren Krankeucasten zusammen zu beanspruche» hat, bereit« zwei Drittel de« bei der Berechnung de« selben zu Grunde gelegten Arbeitslöhne« oder mehr, so steht dem Verletzten au« ß. 5 Absatz 9 eit. ein Anspruch aus einen Mehr betrag nicht zu. Ebenso wenig Hot in diesem Falle die Krankeacaffe aus Grund dieser Bestimmung einen Anspruch aus Erstattung gege» den Betriebsunternehmer. 8- 6. Bestehen Bedenken gegen de» Anspruch de« Verletzten au de» in 8- 5 Absatz 9 eit. vorgesehenen Mehrbetrag, so bat die Ber> waltnng der Krankencaste dem Unternehmer desjenigen Bciriebe« in welchem sich der Unfall ereignet hat. von dem Ansprüche Mit theilung zu machen und besten Erklärung hierüber einzuholen. Können hiedurch die Bedenken niltit beseitigt werden, so hat die Verwaltung auch die Orts-Polizeibehörde, sowie die Organe der betheiligien Be russgenossenschast um eine Aeußcrung zu ersuchen und nach dem Ergrbniste, vorbehaltlich der Enlscheisung der sür Streiligkeitea dieser Sn zuständigen Behörde (§ b Absatz 1l a. a. O.), über den An sprach nach bestem Ermessen zu beschließen. 8- 7. Die Au«zahlung de« Mehrbeträge« seiten« der Kranke», cast« hat in der gleichen Weise unv a» denselben Zahltermine» zu erfolgen, welche sür da» gesetzlich oder statulengemäß zu gewährende Krankengeld bei der Lasse eliigefühtt sind. 8- 8. Die der Krankencaste in Befolgung de« 8- 5 Absatz 9 oft erwachsene Mehrausgabe an Krankengeld ist ungesäumt nach der Wiederherstellung de- verletzten Kassen»,ilgliede«. nach dem etwa er- folgten Ableben desselben, beziehungsweise nach Ablauf der drei zehnten Woche nach Eintritt de« Unfall« bei dem Unternehmer desjenigen Betriebes, i» welchem der Unsall sich ereignet hat, zur Erstattung zu liquidiren. 8- 9. Der Liquidation ist da- nachstehende Formular zu Grunde zu legen. 8. 10. Bei Betrieb«- (Fabrik-) Krankencassea und bei Knapp, schast-casten kann abweichcnd von den Bestimmungen in 88 8 und 9 dir Liquidation nach freier Vereinbarung zwischen den Betrieb«« llutrrnehmera und den Lassenverwaltungen auch ta bestimmten Zwischen räume» und für mehrere Kasseiiniitglieder gemeinjchastlich erfolgen Berti», den 30- September 1885. Da« Reich« - BersicherungSami «öditer. Liquidation aus Grund de« 8- 5 Absatz 9 de» Uasallversichernngrgesetz«« vom 6. Juki 1884. Kranleucaste (Name, Art, Sitz): Aufsichtsbehörde (Name, Sitz):. Anmerkung. *) Rach 8 7 Absatz 2 de« krankenversicherungSgesetze» ist neben der freien Tur und Verpflegung die Hälfte de« in f ' daselbst festgesetzten Krankengeldes zu leisten. Wird da« nach j, eit. zu gewibrend« Krankcngeld gemäß 8 5 Abs. 9 eit. aus zwei Drittel de» Arbeitslohnes erhöht, so erhöht sich entsprechend da« »ach 8 7 Absatz 2 zu gewährende Krankengeld auf die Hälft« von zwe Dritteln, d. i. aus rin Drittel de« Arbeitslöhne«. **) Rack 8- 21 Zister 3 de« Krankenversicherung-geletze« kann »eben freier Lur und Verpflegung in einem Kraakenbouse ein Kranke« gelt bi« zu einem Achtel de« duichschuiltlichen Tagelohn« auch Solchen bewillig! werde«, welch« nicht den Unterhalt von Angehörigen au« ihre» Lohne bestritten haben. Hiernach verhält sich da« dem allein- stehenden Verletzten höchsten« zu gewährend« Krankenqeld zu dem trankengeld. wrlche« beim Vorhandensein von Angehörigen gemä st. 7 Absatz 2 de« Kranke,iversichrruiigtgesetze« zu gewähren ist, wie 1 ta 2. wird nun da« letztere Krankengeld gemäß der vorstehenden Iniaerkung von V« aus de« Arbeitslöhne« erhöbt, so erhöht sich >« gleichen verhältniß da« dem alleinstehenden Verletzten zu ge vdhttube Krankengeld von '/. aus '/, de« Arbeitslohn«. ***) Da nach 8 5 Abs. 9 eit. da« krankenqeld von '/, aus V,, els» »m zu erhöhe» ist, so erhöbt sich der tm 8. ?S letzter Sa!) d« KmntenperficherangSqesetze« bestimmt» Mindestbttrag von */ nooo» V. die Stelle freier Lur vertritt, um V» mithiu aus 2) Vor- und Zuname de« ver- letzten Easienmilgliede«: Wodoon, Wohnung: 3) Datum de« Unfall«: 4) ». der Wiederausnahme der Arbeit, oder zu »: ' e b. de« ersolgtra Ab- leben«, oder zu d: s 0. de« Ablauf- der drei- zehnten Woche nach Eintritt de« Unfälle«: zu 0: Betrieb, iu welchem s h der Uusall ereignet hat; Name de« Unternehmer« (Firma); genaue Orts angabe (eventuell Straße welch« dem Verletzten vom Beginn der stuften Woche »ach Eintritt de« Unsallc« bi« zur Wiederher stellung (dt« zom etwa erfolgten Ableben, beziehungsweise bis zum Ablauf der dreizehnten Woche) Krankengeld gezahlt worben ist: 6) Betrag de« der Berechnung des Krankengelde« zu Grunde gelegten täglichen Arbeitslohnes (gesetzlichen) (statutenmäßigen) Krankengeldes str den Tag . . auf Grund des 8- 5 Absatz 9 des Unfallversicherung-gesetzes str den Tag gewäbrteu Krankengeldes Da« verletzte Lafsenmitglied hat seit Eintritt de« Unfalles an 7) Berechnung, der fünften Woche insgesammt empfangen: und zwar für . . . Lage (vergleiche Ziffer 5) 4 . . ^l . . (vergl. Ziffer 6oj, zusammen Dem Lassenmitgliede stand für dir gleich« Zeit (gesetzlich) (statutenmäßig) zu und zwar für . . . Tage (vergl. Ziffer 5) ä . . ^ (vergl. Ziffer Ob), zusammen . Mehrauslage, welche der kaffe vom Bei rieb«. Unternehmer zu erstatten ist ^l. . . tt«. .41 vom Beginn Krankengeld Di- ", Einwohner, welche zu dem Am vom 15. bi« mit schworenen grs'^'ü ^ 'Airinbrn von Vormittag» 23. Oc'ober diese» ^^« '' de" Slun^n vo^ ^^,„.e. 8—12 Uhr und Nachmittag« . z Jtverma»»» Ab,Heilung II de« Pol.ze'am «. M »-straß- » z ^ ^ ^ Einsicht öffentlich »"« "ge». A, 'vom 3. Mai l879 unlen abgetreten bofte.t zu werteu von ken. Schöffen- oder a qeqel'e.'.n Frist wünschen, haben 'nne.haib^der vorstehenv ang'g^^^ "i'°'-m L"°» -ist- ii-^m'-u L'L ",,-b-n^st s-d,- Beilage , nur von einem Deutschen »«riehen ""den- - . , 8 32. Unfähig zu dem Amte eine« Schöffen sind. ! d i Perloaeu. welche die Besähiguug ia Folge strafgerlchtl ch Berurtdeilung verloren haben. , . L. Personen, gegen welche da« Hauplversahreu wegeneine« «erbrechen« oder vergehen« eröffnet ist, das die Ab rrkeanung der bürgerliche» Ehrenrechle oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher «eniler zur Foste haben kann. S.As°nen. weiche t« Folg, g-nch.licher Anordnung ,n der Verfügung über ihr vermöge» beschränkt sind. 8 33. Zu »ein Amte eine« Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Leben«,ahr noch nicht vollendet haben, Personen, welche zur Zeit der Lufstellnng der Urliste ^ ' der Gemeinde noch mcht volle zwei Versteigerung ! der 18 Bauplätze deS BaublockS I. deS ehemal. slscaUsären HolzhofS und ÄohlenbahnbvfS. Bo» obenbezeickmelei», der Stadtgememdc gchörigen Areale ! sollen die an der Zcitzer Strafte, Kiirnerstrafte, tem Körnerplatz und der Vliscnstrafte gelegene» 18 Bauplatze deS Baublvckö >. tes betreffenden Par- -ellirungsplaues zum Berkaufe versteigert werden und uvar im Saale der Alten BZaage, 2. btage, ^ DoanerStag. den 22. dsS Mv»., Vormittags LL Uhr die Bauplätze ! Nr 1 von 634.06 qm Flächengehalt mit dem Angebot von 38,000,4l ' 2 S 4 5 6 7 8 S sowie ltzreitaa, den 2S. dsS. Mon., Vormittags 1L Uhr die Bauplätze Nr.lO von 1189 49 qm Flächengehalt mit dem Angebot von 47.600 ^l 544.01 - - . . - . 32,600 727.35 - - » » « 58.200 - 749.67 » - - - - - 37.500 . 630.79 - - - 0 - - 25,200 625.76 - - - - - 0 25.000 - 2541.38 - - - - - - 76,200 . 917.92 » P » » « - 36,700 - - 891.72 - - - - 35,700 - 628.1l 630.79 749.87 720.66 600.24 587.72 803.78 927.95 25.100 25.200 37,500 36,000 18,000 17,600 24.100 27,800 tu Anmerkung«: Aus Grnnd werden Ew. wird die Vorstandes vom Laste zu Händen de- Herr» . Mehrauslag« zum Betrage .. -k bis zum Ort uud Datum Au des 8- b Absatz 9 de» Unsallversicherungsgesetze« zufolge Beschlusses deS Tassen- ergebenst ersucht, der Unterzeichneten die vorstehend begründete von (in Buchstaben) gefälligst erstatten zu wollen. Unterschrift: . . -ij erhallen. Unterschrift: Den vorstehend liquidirten Betrag von . Ott und Datum: Zur Beachtung. Rach 8- 5 Absatz 9 de« Uasallversicherungsaesetze« vom 6. Juli 1884 ist von Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Uiisallcs bis zum Ablaus der dreizeknte» WoLe bas Krankengeld, welches de» durch eine» Betriebsunfall verletzten Personen aus Grund des KroakenversicherungsgesetzeS gewährt wird, aus mindesten« zwei Drittel dcS bei der Berechnung desselben zu Grunve gelegten Arbeits lohnes zu bemessen. Die Differenz zwilchen diesen zwei Dritteln und dem gesetzlich oder statulengemäß zu gewährenden niedrigeren Krankengelde ist der betbeiliglen Krankenkasse (Gemeinde-Kcanken- versicheruag) von dem Unternehmer deSsenigen Betriebe« zu erstatten, in welchem der Unfall sich ereignet hak. Streitigkeiten, welche au« Anlaß der vorstehenden Bestimmung unter den Betheiligien entstehen, sind nach Maßgabe des tz, 5 Absatz 11 a. a. O. und des 8 58 Absatz 1 d.« Krank»nvei sichernag«, gesetze« von der sür die Krankeacaffe zuständigen Aussichtsbehörde zu entscheiden. den Wohnsitz 3. Personen, welch« für sich oder ihre Familie Annen- Unterstütz»», °u« öffentlichen Mitteln rmplangeu oder in den drei letzten Jahre« vo» Ausstellung der Urliste »urückgrrrchatt empsange, haben. .. .. ... . ^ 4. Person«», welche wege, geistiger oder körperlicher Gc brechen zu dem Amte nicht geeignet sind, 8 34. Zu^dcm'Amte eines Schöffen solle» ferner nicht berufen werden: 1. Minister, ... . , 2. Mitglieder der Senate der freie« Haasestädte, 3. Ri-'-tisbramte. wrlche jederzeit einstweilig iu den Ruhestand vcrfetzt werden können, .... 4. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landergesetze jeder zeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können. 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsbeamte, 7. Rcligionsdiener, 8. volkSschullehrer. . ^ S. den, aciive» Heere oder der atttven Mattue angehörendc !. Militairpersonen. Die Landesgcsctze können außer den vorbezeichnctea Beamten höhere Verwailunqsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eine« Schüsse» nicht berufen werden solle». 8 84. Das Amt eine« Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kan» nur von einem Dcnlfchea versehen werden. ß 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste sür die Auswahl der Geschworenen. Die Borfchriften der 88 32 b,s 35 über die Berufung »um Schöffenamle finden auch au, da- Gefchworeuenamt Suwendung. Gesetz, > die veftim«nnge« zur A»«fähru»g »»« «ericht«derfaffung» gesetzes »«« 27 Januar 1877 rc. enthalteud; va« 1. Mär» 187». Zu 8 24. Zu dem Amte eine« Schöffen uud eines Geschworenen j sollen nicht beruse» werden: 1. Dir - heilungsvorstäude und Vortragenden Räthe in den Ministerien, 2 der Präsident des Landesconsistoriums, 3. Der Generaldirektor der Slaat-bahne«, 4. Die KreiS. und Aintsba»ptleute, 5. Die Vorstände der Licherheil-polizet.Behörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauplmannjchaflea aus genommen sind. Die Berfteigerung«termine werden pünktlich zur angegebenen Stunde eröffnet, die Versteigerung aber wird bezüglich etnetz jeden der einzeln nach einander in obiger Reihenfolge und z« den« angegebenen Mindestpreis aus- gebotenen Bauplätze geschloffen werden, wenn darauf nach dreimaligem Ausrufe kein weitere« Gebot mehr erfolgt. Die DerstetgernngSbedtngunge« nebst Par» relltrungSplaa liegen auf den» RathhauSsaale ». Etage zur Einsichtnahme au« und e« werden davon Exemplare ebendaselbst in der Sportelcasie I., Zimmer Nr. 2, für l 20 ^ abgegeben. Leipzig, den 1. Octvber 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. Cerutti. Georgi. Nachdem Herr Bernhard Windscheid, Doctor uud Professor der Rechte, Orbinariu« der Zuristensacultät, Rector Magnificu«. Großherzogl. Badischer Geh. Natb, Ritter rc.» Parkstrafte Rr. LL (Goethestrafte tt), II-, zum Mit glied de» ArmendirectonumS gewählt worden, ist derselbe am " diese» Monat« in sein Amt eingewirsen worden. Leipzig, am 8. Oktober 1885. Da- Ar«endtreetor1»«- Ludp>ig-Wols. S. VrkanntMchuns. Vekaniltniachuilg. In verkaufen i- 2n Gemäßheit des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 und der dazu gehörigen Ausführungs-Verordnung vom ll. Octvber desselben JahreS werden. auS Anlaß der Aus stellung de- Einkommensteuer-Katasters für da« Jahr 1886, die Hausbesitzer ober deren Stellvertreter hiermit ausgesordrrt: dir ihnen behändigten HauSlistenformulare, nach Maßgabe der darauf abgedrnckteu Be stimmungen auAgefüllt, binnen 8 Lage«, von deren Behandtguua ab gerechnet und bei Vermeidung einer Geldstrafe bi« zu SO Mark, die bei Bcrabsäumung deS Termins unnachsichtlich bei getrieben werden wird, t« Stadthause, Obstmarkt Rr. ki, S. Etage, entweder persönlich ober durch Personen, tpelche zur Beseitigung etwaiger Mängel stchere A»-k«uft z« ertheilen vermögen, adzugeben. Hierbei wird aus tz. 85 de« allegirten Gesetze«, nach welchem sowohl der Besitzer eine» HanSgrund« stück« für die Stenerbeträge, welche ta A»lge »»» ihm »erfchnldeter unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen, haftet, wie auch jede» Aamtlteahaupt für die richtige Angabe aller za seinem Hau-stanbe gehörigen, ein eigene» Einkommen habenden Personen, einschließlich der Aftermiether uud Schlafslelleamiether, »er« aatwortltch ist und auch daraus besonder» hingewirfen, daß die aus der letzten Seile der Hau-listenformulare befindliche Bescheinigung von dem Hausbesitzer, bezw. dessen Stellvertreter «uterschriftllch zu vollziehen ist. Falls Hausbesitzer oder deren Stellvertreter lein« HauS listenformulare oder solche nur in unzureichender Zahl erhalten haben, so könne» dergleichen aus Verlangen an oben genannter Expediticntstelle i» Empfang genommen werden. Leipzig, de» 10. Oktober 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Göhlitz ein nur wenig gebrauchter Ueberhttzer, bestehend au« zwei in einander geschobenen Eylinkern von 8.3 m Länge. 1.23 w äußerem Durchmesser und 10 ouu Blcchstärle im Gesa»,mt- gewickt von circa 4400 Kilogr. > Außerdem an Gußeisen: 4 aus den Ueberhitzer ausgenietete Stutzen 21k 8 Mauerträger an den Ueberhitzer genietet 230 2 Essenschieber 793 5 Ankrrschirnen 720 Diese Gegenstände liegen in der Stammanlaae der Stadt.! Wasserkunst unv können zu jeder Zeit nach vorheriger Mel dung bei Herrn Maschinenmeister Kühne daselbst besichtigt werden. Schriftliche Gebote werden angenommen bi» 1. Tecember diese« Jahre« und ist jeder Bieter bi» 15. Januar 1886 an fern Gebot gebunden. Leipzigs den 12. Octvber 1885. Die Deputation zur Stadtwasserknnst. Herstellung von Geländer. Dtr «nsetttgiing und Ausstellung von ca. 200 w eiserner «e sür die Brücken de« Böhlen^Röthaer Eommunication«. Wege« ist zu vergeben. Bewerber wollen Bedingungen und Blanouet« gegen Erlegung der Lovin,gebühren bei der miinüterzeichmten «^2kM'!L>lvrction (Ztephankraße 82) entnehm-" etnttichrn ^ Off'c'eu verstegelt bi« m>t 17. d. M w»ed erfo^'t' ^lü-brr muß bi« »um 7. November d. Leipziq, den 12. Oktober 1885. * «anAA "«» Dt. Königliche v.n- Blifferban-JnsMert»«». »crwalterri. Michael. Voigt Nachdem Herr Friedrich Dürre, Hotelier und Restau rateur zur »Stadt Hamburg-, Nicolaistraße Nr. 10, Part., hier, die aus ihn gefallene Wahl zum Armenpflcger im 3. Distrikte angenommen hat, ist Derselbe am 9. Octvber d. I. durch Herrn DistrictSvorsteber Kaufmann C. Gust. Wunder lich in diese« Amt eingewiesen worden. Leipzig, den 12. Octvber 1885. DaS Armendirectortum. Ludwig-Wolf. A. Vkkaniltlnllchung. Nachdem Herr Emil Gustav Kvnrad Ltndner, Procurist der Firma S. Schwentzke, Leibuizstraße Nr. 26/28, parterre, bier, die aus ihn gefallene Wahl zum Armenpflcger im ll. Districtc angenommen hat, ist derselbe am 9. Okto ber d. I. durch Herrn DistricISvorstcher Schuldirektor vr. GricSmann in diese« Amt eingewiesen worden. Leipzig, den 12. Oktober 1885. DaS Armendirectortum. Ludwig-Wolf. A. Vekanntmachnng. Nachdem Herr Theodor Friebel, Graveur und Stempelsckncidcr, Kurze Straße Nr. 7, Part., vier, die auf ihn gefallene Wahl zum Armenpsteger im 4l. Districtc an genommen hat, ist Derselbe am 9. Oktober d. I. durch Herrn TistrictSvvrsteher Lehrer Th. E. Göhlcr in diese« Amt ein gewiesen worden. Leipzig, den 12. October 1885. DaS Armendirectortum. Ludwig-Wolf. A. Vrkanlitmachung. Dos am » Avril 1884 sür «na, Nietfch ,u» Fürftlich-Langenau vom dortigen Ortlvorsteher au-geslellie Dienstbuch ,si vor er ^ Ner abzu^ben.^' und im Auffindung«,alle Leipzig, am S. Ottober 1885 ras P-lizeia»» der Stgtzt Lettzzig. Laut Beschluß de« Unterzeichneten ArmendirectoriumS vom k. October diese» Jahre» ist Herrn I)r. mvä. Albrecht Elaru-, Elsterstraße Nr. 1.1. die Armcnarztstelle n» 1., l2., 14. und l5. Distrikt für die nächsten drei Jahre vom l. Januar 1886 ab wieder übertragen worden. Leipzig, am 8. Oktober 1885. DaS Armendirectortum. Ludwig-Wolf. A. Erstatteter Anzeige zufolge ist da- für die am 15. August 1867 tn Wahren geborene stnttlir Ritter vom Gemeindevorstande Si-Hnirln unierm 1. Januar 1882 ausgestellte Dienstbuch «n hiesiger Stadt abhanden gekommen. Wir bitten, dasselbe im Ausfindung«salle an unS abzulirsern. Leipzig, den 9. Ottober l»8b. Das Poltzeiamt der Ttadt Lrt-ztg. Bretschncider. S. Die ledige Bertha Ianklowty hat erstatteter Anzeige zufolge mr von der unterzeichneien Behörde am 21. Mai 1883 auSgrstellte- ^ Dienstbuch in hi siger ? ndt verloren. Wir bitten, das Buch im Aussindungrsalle an un« abzulieseru. Leipzig, den 10. October 1885. Da» P,»t,eta«t »er Stadt Leiziztg Brrtschneider. H
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite