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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187404228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-04
- Tag1874-04-22
- Monat1874-04
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1874
- Autor
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Erscheint täglich früh 6Vr Uhr. Ardartioa oa» «epedliioa JohanniSgasse 33. verantw. «edacteur Fr. Hüllnrr. Sprechstunde d. Redaktion «»rmttiag- von N—lr Uhr Rachmillag, vvu <—L Uhr. Annahme der für die nächst folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen dis 3 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen früh bis V,9 Uhr. Ftltatr für Zusrrateoauuahmr: Otto Klemm. UmvrrsitütSstr. 22, -SouiS Lösche. Hmustr. 21, Part. TllgMtt Anzeiger. NmMM deß Kimgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Auslage 11,S00. Abonnemeatspret» vierteljährlich 1 Thlr. IS Nar, iucl. Bringerlohn i Thlr. 20 Ngr. Jede einzelne Stummer 2'/, Ngr. Belegexemplar I Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Poslbrfbrderung 11 Thlr. mit Postbrfördrrung 14 Thlr. Inserate 4grspaIteneBourgoiSzrile 1'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PrriSvrrzrichmß, Reclameo roter d. «edarttoachrlch die Spaltzeile 3 Ngr. Inserate sind stets an d. Lrprdttlon zu senden. M 112. Mittwoeb den 22. April. 1874. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Direktion findet sich auf Grund jüngst gemachter Wahrnehmungen verau laßt, hiermit öffentlich darauf hivzuwetsev, daß den Eollecteureu der Sächs. Land«-.Lotterie streng »«tersagt ist, bei TewinnauSzahlnugen, außer den planmäßigen Gebühren, noch ein besondere- Gratia! oder Douceur für sich oder ihr Personal in Anspruch zu nehmen und überhaupt durch Begehrlichkeit irgend welcher Art den Spielern lästig zu »erden; oder auch für »eiligere Auszahlung von Gewinnen sich tu Form eines Diskont» oder sonst »je eine Entschädigung zu bediugeu. Erster«» ist unwürdig »nd Letzteres ein ungerechtfertigtes verlangen, da zu dergleichen zeitigeren Auszahlungen auf Antrag der betheiltateu Hauptcollecteure die Lottrriecafie ohnehin, soweit deren Bestände es zulasten, und der Auszahlung sonst kein planmäßiges Bedenken entgegeusteht, gegen Aushändigung der Grwtuuloose jederzeit selbst die erforderlichen Mittel gewährt; Beides aber geeignet, die Lotterie- Verwaltung herabzufrtzen und das Publicum gegen das Institut eiuzuuehmen. Es ist sehr zu wünschen, daß alle Ausschreitungen dieser Art «»»achjichtltch bei der unter« zeichneten Stelle zur Anzeige gebracht werden. Leipzig den 20. April 1874. Königliche «»tterie-Dtreetto». Ludwig Müller, vr. Fischer, Secr. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aus die Vorschrift unter 6 der Bekanntmachung I, einige straßenpolizeiliche Ruordnungen betreffend, vom 1. Juli 1871, bestimmen wir hierdurch btS aus Weiteres zur Mb» l»Mer»»O vo» Schutt und dergleichen die nachbezeichneleu, durch bezügliche Plakatsäulen keuutlich gemachten Plätze: 1) In der Südvorjiadt: ». da» FluGbett der alte» Sleitze zwischen der ehemaligen Sauweide und der Rennbahn, d. an der nördlich-n Seite des Schleusttger Wege- von der Spießbrücke bis zum Reunvahnwege, L. den ehemaligen Röhrtetch; 2) In der Westvorstadt: den hinter dem» Araukfarte« Lhorhauf« gelegenen freien Raum; 8) In der -kordvoestadt: am Vfaffeudorfer Wege vom Fettvtehhofe ab btS zur Tohliser Straße. Leipzig, am 9. tpril 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Koch. vr. Reichel. Bekanntmachung 1, einige straßenpvlizeittche Anordnungen betreffend. Wir bringen hierdurch die zur Erhaltung der Orvnung, Sicherheit, Bequemlichkeit und Rein lichkeit aus den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen hier bestehenden Vorschriften in Erinnerung und verordnen zugleich wie folgt: 1) Iedweve Verunreinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, der an denselben gelegenen Baulichkeiten und Anlagen sowie der dortselbst etwa befindlichen, dem öffeni-! ltchen Interesse dienenden Gegenstände, als Hallen, Buben, Stände, Gäulen u. s. w. ist? verboten. 2) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der tängS der Straßensronle seine«« Grandstück» befindliche The.! der Straße und zwar bei gepflasterten Straßen bi» zu deren Mitte, bei anderen bis mit der Tagerinne an jedem der von un» sestgestellten Kehrlage in den Nackmittagsfluvdcn von 2 bis 4 Uhr gekehrt und vollständig gereinigt werde. Hierbei ist zur Verhütung von Staub bei trockener Witterung die zu reinigende Fläche gehörig mit Waffer zu besprengen und die zusammrngekrhrten Hausen gleichmäßig anzuseuchten. Nit Kehrtage werden bi« aus Ältere« sestgestellt: Dienstag, Do.nerSta.' und Soun abend jeder Woche und fall« einer dieser Tage aus einen Festtag stillt, der Tag vorher. 8) Bet Schneefall und Frost hat jeder Grundstücksbesitzer läng» der Straßensronle seine» Areal» den Faßweg und die Tagerinne von Schnee und Ei» zu reinigen, den Schnee auf der Fahrbahn aber bi» zu deren Mitte zusammeuzuschaufeln und an der nach der Straße zu gelegeueu Leite der Tagerinue in Haufen bringen zu lasten, auch bei Glätte durch wiederholte» Streuen von Saud, Asche oder Sägespäuen für Erhaltung eine» sicher gang« barea Fußwege» zu sorgen. 4) Da« LuSschütteu von Uurath in die Schleuß«.Eiufalllöcher ist verboten; auch haben die Grundstücksbesitzer die vor ihren Grundstücken befindlichen Straßevschleußeurechen fort- während rein zu halten. 5) Der in dy» ÄigeriUveu sich sammelnde Unrath ist mit dem Straßeukehricht m Haufen uchuummrzuhripgHN und nicht etwa in die Einfalllöcher der Nebeuschleußen zu kehren. G) Aehetcht, Etvoh, Papiere und KHihenabsälle stad uur innerhalb der oben unter 2) geord nete» «hWsit zu dem Sttußevkchricht pl schütten, anderer Abraum a«S den Grundstücke» aber, als Esche, Bauschutt, Scherben, Muschelschaalev, Steine und dergleichen oder Schnee »nd Eis, sowie der von den Dachreparature« herrührende Ziegel- and Schieserschutt ist »«der zu den Kehrichthaufen auf die Straße zu bringen noch mit dem HauSkehrtcht der« mischt den Rathskärrnern zur Abfuhre zu geben, vielmehr lediglich auf deu hierzu durch Anschlag »nd öffentliche vekauntmachuug bestimmten Plätzen aozulagern. 7) Das verlade» von Material aller Art und namentlich da« Aus- und Ablaben von Kohlen Schutt, Sand, Erde, Banmaterialteu »nd dergleichen hat in der Weise zu geschehen, daß hierbei das Ausschütten oder Abwerfea aus die Straße, beziehentlich da» Lagern daieibst, vermieden wird das Aufhäusen «nd Ltegeulaflen der vorbereglen Gegenstände aus öffeut- licheu Wegen. Straßen und Plätzen und insbesondere vor den bei Neubauten gestalteten Bauplanken ist unzulässig 8) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Ans- und Ablader, oder bei« AuSpacken von Maaren oder Meuble», beim Abtragen von Kohlen, Holz, Tors, Stroh und anderen Ma- terialien die Straße verunreinigt worden, so ist dieselbe von dem betreffenden Grund» stücksbefitzer sofort nach beendigter Arbeit zu reinigen «nd der Abraum bet Seite zu schaffen. 9) Zum Transport von Kohlen, LoakS, Asche, Sand. Kalk, Bauschutt uud dergleichen, sowie zur Abfuhre von Dünger und Jauche sind vollständig dichte Gefäße, beziehentlich mit Stroh und Schutzbretern wohlverwahrte Kastenwagen zu benutzen, etwuige Straßenver- «nreiutgungen aber durch diejenigen Personen, welch« den Transport oder ta» Ldfahren Bekanntmachung. In Folge der zum Finanz-Gesetze vom 29. November vor. Jahre» erlaffeueo Ausführungs verordnung von demselben Tage wird de, dte-lähetge „Oe Lernet» der Gewerd«. «,d Serfoa»!-«»«» »« IS. Mpeil «tt et»»»« h«lde» Johre-detrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgesordert. ihre Et»»reb«ttäge ftir diese» Lernet» nebst de» städtische» Mds«h«», wetch« Letzter» t) — Lhlr. 18 Rgr. »»s jede» GtenertGnter de« jährliche» Katastersatze« bei de« Bürger» «nd alle« sonst »eit »t»d,ste»S 1 Lhlr. — Rgr. jährlicher »rdr»tltche» Ste»er n»d darüder betgezoge«»» Bers»«e», sowie 2) — . s . a»s jede» Gte»«rthaler de« jährliche» Katasterfatze« het he» »«t«, L) »tcht «tt getroffe»»« Schntzve, wandte« h«trage», bi« späteste»« LA Lage «ach dewselde» an dt« Stadt-Steuer-Einnahme allhter pünctttch adzusühreu, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eiutreteu müssen. Die deu Hausbesitzern resp bereu Stellvertretern zu gehenden Iutimattonen st»d de» Mb» «iether« sofort z»z«stelle«, außerdem alle Iutimattonen von mittlerweile auSgezogenen Steuerpflichtigen unter Angabe der Wohnung resp. de« derzeitigen Aufenthalte«, soweit Solche» bekannt geworden, schleunigst au die Stadt-Steuer-Einnahme zurückzugedtn Mit Rücksicht auf di« Heranziehung der sogenannten flotttrenden Bevölkerung zu den (kommunal- anlageu werden die hiesigen Prtncipale, Meister und sonstigen Arbeitgeber ersucht, die ih»e« drnenächst ,«gehende« Jnltwatio»»» ihrer «»Hülse» sofort a» Letztere abz«gebe», uud solche zur Abführung der städtischen Abgaben binnen obgedachler Frist veranlasten zu wollen Fernerhin haben die betreffender, Principal« rc bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 1 Tblr bi» 5 Thlr die seit der rm November vor Jahre» bewirkten Aufstellung der diesjährigen Steuer.Kataster vorgegaugenen Personal-Veränderungen vo» «lle» nett »iodtfte«« 1 LHlr. jährlicher Sta»ttst«»er »nd dnrührr detgezoge»»» G-Hülse» dtnnr» 8 Lage« bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhter schriftlich avzuzetgen, woselbst auch Formulare dieser Ber änderungS-Anzeigen verabreicht Verden. Im Uebrigen wird jeder Beitragspflichtige, welcher seit der Katasteraufstellung die Wohnvn; gewechselt hat uud besten Ste«er»Jntrmation in Berücksichtigung, daß solche der Hausbesitzer resp besten Stellvertreter ohuerachtet dieser Bekanntmachung zurückbehält, somit nicht zur Aushändigung gelangen kann, z«r Ke»»t«th»ah«e fet««S Gte»ers»tze« sowie z«r M«ps«ag»»h»r »iar« »»derwrtte« Ste»era»s weise« an mehrgenanute Hebesteüe verwiesen. Gleichzeitig find die von der Handel»» »uv Ge Werbekammer bereit« öffentlich ausgeschriebenen Steuerzuschläge von deu dieser Abgabe verfallenden Gewerbetreibender, mit zu entrichten. Leipzig, deu 11. April 1874. Der Rath de» Stadt Leipzig. vr «och. Taube. Bekanntmachung. ES ist wahrzunehmeu gewesen, daß mit de« Master der städtischen Kunst oft sehr unwtrlh- schaftlich umgegangen, ja dasselbe zuweile» in unverantwortlicher Weise vergeudet wir», letzteres namentlich durch Offenlassen der Hähne au- Nachlässigkeit oder durch Unterlassung der Reparatur von Schadhaftigkeiten an den Leitungen. Da hierdurch da» täglich zum verbrauch gelangende Wasserq.rar tum sehr wesentlich gesteigert wird, daneben aber auch die Betriebskosten der Wasserleitung nutzlos vermehrt werden, so sehe: wir uu» veranlaßt, die oben gedachte Vergeudung de« Wasser» au» der städtischen K»ust hierdurch bei Geldstrafe bi» za 50 Thaler und im Wiederholungsfälle bei Entziehung de» Master» zu untersagen. Leipzig, am 81. März 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. G Mechler. Straßen und uud Ständern, da» Wasch« der Wagen und da» AuSklopsen von Teppichen, Decken uud dergleichen aus Straßen »ud öffentlichen Plätzen ist, resp »vier Aushebung unserer Bekanntmachung vom 9. Mat 1860, verboten. Zuwiderhandlungen gegen riefe Vorschriften werden mit Geldstrafe bi» zu Zwanzig Lholer« oder mit Haft bi» zu »terzeh« Lage» geahndet werden Leipzig, am 1 Juli lb7i. Der R»th der Stadt Leipzig. vr. E Stephani. Nicolai-Gymnasium Zur Feier de» Sed»»i«t»g« Sr. VK«jeOät de« Kö»1g« MIdert Donnerstag den 28. April vormittags 9 Uhr ladet ,« Namen des Lehrerkollegiums ergebenst ei» vr Ltpsi«s. Bekanntmachung. Die alte Spießbrücke soll an einen Unternehmer aus den Abbruch verkauft werden Diejenigen, welche sich hierbei betheiligrn wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Bedin gungen hierüber im RathS-Bauamte einzusehen und th^e Pretsiorderungeu mit der Bezeichnung „Abbruch der Spießbrücke" bis ALo«tag de« 87 d. M. versiegelt -aselbst einzureichen. Leipzig, den 21. April 1874. Da« Ratd»»Va»a«t. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Betschleuheuca«»» an die Stadtcafle zu zahlen haben und damit per Termin Oster« 187A im Rückstände geblieben sind, werden zu testen so- sortiger Berichtigung aufgefordert. 11. April l Leipzig, den 1874. De« Rath« Ataanz-Deputatio». Bekanntmachung. Die Inhaber der abhanden gekommene« Sparkassenqnttt»»g«bücher Ne. A12S7 und 8133A sowie der von «sere« 2 Filial ausgestellten IaterimSschelne über die OuiltuvgSbücher Nr. 37778 »nd 81818 werden hierdurch ausgcsordert, sich damit binnen » Monaten und längstens am 22. Juli d. I bet Unterzeichneter Anstalt zu melde», um ihr Recht daran zu beweisen oder die Bücher resp. die IulerimSschkive gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls der Sparkassen- ordnnug gemäß der Inhalt der Bücher ausgezahlt werden und die Anslteferuug der Bücher geschehen wird. Für den am 18. März d. I. a«sger»fevev Interimsschein über das QnittuvgSbach Nr 718V8 läuft die gesetzlich« Frist am 22 Juni d. I ab. Leipzig. 2». April 1874. Leihha»« «»d Sparcass« >» LetpztO., Bekanntmachung Die Wiethztusen für städtische Meßbudeu find bei Verlust deS MiethvertrasS ipätesteuS bi» zum Schluß der Böttcherwoche jeder Messe, mithin während der gegenwärtiges Ostermeste bis zum 25. laufenden Monat» z, berichtigen, woraus die Budentnhaber mit dem Hinweis aufmerksav gemacht werden, daß wider säumige Zahler mit Entziehung der Bude verfahren werden wird. Leipzig, den 21. April 187« De« R»th« M»OH»de»-Dep»t»tto«. Städtische gewerbliche Fortbildungsschule. — L«ssi»gftr»Ge Rr. 1A. — Der Unterricht in der Mhe»h»h«hetl»»g derselben beginnt WKmtt««, de» ll. AL«t Abend» 7 Uhr Anmeldungen für alle Elasten der Md»«dschale nimmt der Unterzeichnete täglich vormittags zwischen io und 11»/, Uhr, sowie — außer Sonnabends und Sonntag» — auch Abend« zwischen 7 und 8 Uhr i« oben genannten Schullocale an, und cS ist demselben dabei dg» letzte Schulzeugutß, kowie für Lehrlinge »er Erlaubmßschrtn de« Lehrmeister» zum pünktlichen uud regel mäßigen Schulbesuch« beizubringen An dem ru der 1. Elaste der Abendschule besteheudeu jtz«ch,,t«h»e» können sich auch ältere P«efo»e«, je ««ch ther» B«e»fe betheiltgen, wenn sie >-ea Nachweis einer Grundlage im Zeichnen liefern. Alle Anmeldungen haben spätesten» bi» Sonntag, deu 26. Avril zu erfolgen 3»I1o» Direktor
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