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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-08-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187408128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740812
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740812
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-08
- Tag1874-08-12
- Monat1874-08
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1874
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Erscheint täglich früh 6*/, Uhr. Lrsaett», «ns Lrprsltts» JohamilSgassr 3S. Veranlw. Rcdacrcur /r. -Stteer. Sprechstunde d. Redaktion Bormmag« »vn II—it Uhr «»chioilia,» »»n <—k Uhr. Annahme der fitr die nächst- koloende Nummer bestimmrm Jnnrnte a» P-ochnttagen bis »Uhr Nachmittags. au Lonn- mid Fcstkagcu früh bis '/,9 Uhr. Filiale für Zusrraleaaiimchmt: Otto Klemm. Universitätsstr. 22. Louis Lösche, hainstr. 21, Part. Auflage 11,8Lv .Xiil>mi5iiiciil»»rkl» vierteljährlich 1 Lhtr. 15 Ngr^ iiici. Bringrrlohn I Thlr. 2oNgr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbrförderung 11 Lt'lr. mit Postbeförderuiig 14 Thlr. Zoscratr 4gespalteneVoiirgoiSzeilt l'/xNqr. Gröhere ^chrijien laut unserem Preisverzeichnis:. Ncclamrn unter t. klcdnclloiirfirich die Epaltzeile » Ngr. Inserate sin'' stet« an d. LkvcLitil>n zu tenden. ' 224. Mittwocb den 12. August. 1874. Bekanntmachung. Der am I. August ». «?. fällige dritte Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetz vom 25. Juni d I. erlassenen Ausführungsverordnung vom 29. desselben MonatS mit Zwei Pfennigen ordentlicher Grundsteuer von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch ausgesordert, ihre Steuer» bettage nebst den städtischen Gefallen an 1,»?» ^ von jeder Steuereinheit von diesem Tage ab biS spätestens 14 Tage nach demselben an die Stadt-Steuer Einnahme allhier — Georgenhalle, Eingang vom Ritterplatz. l. Etage rechts — zu bezahlen, da nach Ablau der Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 29. Juli 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Koch. Taube. Bekanntmachung. Aus Anlaß neuerdings mehrfach vorgekommcner Zuwiderhandlungen machen wir andurch be kannt, daß das Steigenlassen von Luftballons, welche mit Brennstoffen gefüllt sind, ebenso wie das Abbrennen von Feuerwerk in der Stadt und in den Vorstädten, soweit zu Letzterem nicht Erlaubniß eingeholt worben, bei Strafe bis zu 20 Thalern resp. entsprechender Haft ver boten ist. Leipzig, den 29. Juli 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Mesterschmidt. Bekanntmachung^ Herr Otto Ludwig Philipp SwiderSki beabsichtigt in seinen', hier an der Thalstraße unter Nr. 14 gelegenen Grundstücke, Nr. 1160, 1160ck, 1160e des Flurbuchs und Fol. 2011 des Grund- «nd Hypolhekcnbuchs für die Stadt Leipzig, eine Eisengießerei anzulegen. Wir bringen dieses Unternehmen hierdurch zur öffentlichen Kenntlich mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen dagegen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen vierzehn Tagen und längstens am 28. August 1874 bei uns anzubringeu, wogegen Einwendungen, welche auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ohne daß von der Erledigung derselben die Genehmigung der Anlage abhängig gemacht werden wird, zur richterlichen Entscheidung zu verweisen sind. Leipzig, am 8. August 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Reichel. Beschlüsse des Raths in der Plenarsitzung vom 25. Juli 1874*). Die Königliche Kreisdirection hat die Amts niederlegung und Pensionirung des Herrn Vice- bürgermcisters 1)r. Stephani unter dem Ausdrucke der vollsten Anerkennung von besten für die hie sige Stadtverwaltung ersprießlichen und umsich tigen Thätigkcit, sowie die Wahl des Herrn Bürgermeister Dietel in Wurzen zum besoldeten Stadtrath allhier genehmigt. Die Betheiligten und die Stadtverordneten sind hiervon zu benach richtigen. letztere mit der Aufforderung, nunmehr behufs Wiederbesetzung der Vicebürgermeisterstelle die erforderliche Wahl vorzunchmen. Weiter wird beschlosten, die Beschaffung von Mobiliar und Modellen zum Zeichenunterricht in den beiden ersten und der 2. Bürgerschule an Herrn Tischlermeister Schunkc für de'ien Submission-ofser te von 2290 Thlr. 5 Ngr. zu übertragen, und mit den Adjacentcn an der Nordseite des Elster mühlgrabens wegen eines Beitrages zu den Kosten von besten Neberwölbung dem Anträge der Stadt verordneten entsprechend zu verhandeln. Die Stadtverordneten haben ». angesragt, ob in den untren Elasten der Thomasschule, insbesondre in deren Quarta, seit Ostern d. I. kein naturwissenschaftlicher Unter richt ertheilt, auch seit längrer Zeit, namentlich iu Sexta der Reckenunterricht beschränkt werde, d. zu den Kosten einer Einsteigeöffnung über dem neuen Ausgußrohr des Hochreservoirs der städtischen Wasserleitung im Betrage von 234 Thlr. 1 Ngr. 8 Pf. L conto der Stammanlage, und e. zur Anstellung des Herrn Bosse als 16. Oberlehrer an der ThvmaSschule Zustimmung erklärt, dagegen eine solche ck. zu den Kosten von 4 Oberlichtfenstcrn im neuen Kestelhause der Stadtwasierkunst an 102 Thlr. 17 Ngr., weil diese Fenster nicht zweckent sprechend seien und vielmehr künstliches Licht darin benutzt werden möge, und e. zu dem vorgelegten Abkommen mit der Königlichen Generaldirection der StaatSeisen- bahnen wegen Verlegung des Kohlenbahnhofs abgelehnt, vielmehr in der Hauptsache verlangt, daß eine Fortsetzung der ersten 60" breiten Quer straße deS südlicken Bebauungsplanes behufs Ver bindung des Ostens und Westens des neuen Stadttheils angestrcbt werde und deshalb die Bahnhofs-Anlage erst jenseits dieser Straße be ginnen solle, die Kosten der Uebergänge von dem «taatsfiscus getragen werden, und der wenn auch zweifelhafte Gewinn aus dem Verkauf des Areals des dermaligen Kohlenbalinboses, gegen Fallen lasten des der Stadt rücksicktlich des siscalischen Holzhoss für gewisse Fälle zustehcnden Anspruchs aus eine Entschädigung von 6000 Thlr., allein der Stadt Zufällen solle, weiter k. beantragt, ihnen bezüglich der Verwaltung der städtischen Immobilien bis zur Feststellung des neuen Localstatuts die bisherigen, mit Jnkrast- *> Bei der Rrdaction de» Tageblattes eingegaugen »» 10. August treten der revidirten Städteordnung in Wegfall kommenden Rechte zu belasten, x. und vor Entschließung über das ihnen gegen die Anstellung des Herrn ( Lull. plül. Steglich als 14. Oberlehrer an der Thomasschule züstehende Widerspruchsrecht außer dem Prüfungszeugniß weiteren Qualifikationsnachweis zu übermitteln, endlich b. den ihnen mitgetheilten Protest Herrn Polz's gegen seine Verpflichtung zur ferneren Zablung des bedungenen Pachtgeldes für den im städtischen EigenthumL befindlichen Anzeiger, und den Wider spruch des Rathes hiergegen ohne Bemerkung zu rückgegeben. Es wird hierauf beschlosten: zu L. zu erwidern, daß die volle Stundenzahl in den bezeichneten Unterrichtsfächern ertheilen zu lasten beim Mangel von Lehrkräften, welcher ge rade für diese Unterrichtszweige herrsche, und auch durch mebrfache in den hiesigen Blättern bewirkte Ausschreibungen, sowie durch private Bemühungen nicht völlig babe gehoben werden können, unmög lich gefallen sei, zu d. die Anlage auszuführen, zu c. Herrn Bosse nunmehr zur Consirmation zu präsentiren, die Angelegenheit zu ck. der Deputation zur Wasserleitung, die zu k. der Deputation zum Local statut zu überweisen, ru e. die Stadtverordneten anderweit um be schleunigte Zustimmung zu dem Abkommen zu er suchen, weil deren Anforderungen ohne alle Aus sicht auf irgend welchen Erfolg sind, hiernach aber zum großen «nd bleibenden Nachtheil der Ent wickelung der Stadt auf deren Südseite und der Verbindung des dasiaen neuen Anbaues mit der übrigen Vorstadt, die bereits in Angriff genommene und nicht zu verhindernde Expropriation behufs Erweiterung des dermaligen Kohlenbahnhofs in Vollzug werde gebracht werden, auch der Königlichen Generaldirection auf deren wiederholte Erinnerung über den Stand der Angelegenheit ausführliche Mittheilung zu machen, und zu x., zu antworten, daß es für die RcligionS- lehrer an den Gymnasien eine- weiteren Quali fikationsnachweises nicht bedürfer Das vorgenannte Abkommen wegen Verlegung deS SohlenbahnhofeS anlangend,'so hat daS Königlich Sächsische Finanzministerium es ab gelehnt, die Kosten der -Herstellung der Gas und Wasterleitungsanlagen in den auf dxm Areal des dermaligen Kohlenbaknhofs anzuleaendcn Straßen als einen Tbeil der Straßenherstcllungskosten an- ruerkennen und 'vom Erlös aus diesem Areal kürzen zu lasten, ferner aber sich bereit erklärt, soweit lhunlich, sich aller baulichen Anlagen aus dem künftigen Bahnhofe zu enthalten, welche die projectirtcn Uebcrbrückungen der Staatsbahn er schweren oder vertheucrn würden, dasern das UeberbrückungSproject alsbald vom Rathe vor gelegt werde. Letzterer Zusatz ist jedoch ein neuer, eine solche Bedingung ist bei den Verhandlungen nicht ge stellt worden und die alsbaldige Vorlegung des UeberbrückungSprojectes nicht zu ermöglichen: es wird daher dieser Zusatz abgelehnt unter Be harren bei dem verhandelten Abkommen. WaS den ersteren Punct «„langt, so bleibt der Rath bei demselben stehen, weil allerdings, wie auch das hier bestehende Neubautenregulätiv nachwcist, die Herstellung von Straßen in neuen Andauen, die Herstellung von Gas- und Wasterleitungsanlagen in sich schließt. Das Verwaltunas-Eomitö der Stiftung für die Stadt Leipzig beabsichtigt aus den Mitteln der Stiftung von dem jungen Bildhauer Hilde brand aus Jena, z. Z. in Florenz, eine Statue „Adam" zu erwerben, und dieselbe dem hiesigen städtischen Museum behufs Einverleibung in besten Sculpturensammlung zu übereignen. Die Statue ist bereits modellirt und soll in bestem cararischcn Marmor ausgeführt werden. Bewäbrte Kunstkenner erklären, daß dieses neue Werk, selbst gegen den in der Kunstwelt ganz außerordentliches Aufsehen erregenden „schlafenden Hirtenknaben" von demselben Künstler, einen er heblichen Fortschritt in der Entwickelung des letzteren bekunde, so daß nur Vorzügliches zu er warten stehe, und daß es sich hier mn den Besitz eines wirklichen Kunstwerks von bleibender lwher Bedeutung handele; die Offerte deS Comitös wird daher mit ganz besonderer Freude begrüßt und dankbar angenommen. Ein Adjacent der 17 Meter breiten Blücher straße beabsichtigt ein 18,r Meter Hobes Vorder haus zu erbauen: da jedoch nach der Baupolizei ordnung für Städte die Höhe der Neubaue bis zum Hauptsints in der Regel nicht mehr betragen soll, als die Breite der Straße, da ferner die bis vor kurzer Zeit erfolgte Gestattung von Aus nahmen nachtheilige Folgen für die allgemeine Wohlfahrt mit sich gebracht hat, so war der Grundsatz anzunehmen gewesen, von der obigen Regel nicht mehr abzuweichcn und den,gemäß die erbetene Baugenehmigung zu der angegebenen Höhe verweigert worden. Der Betheüigte ist hiergegen vorstellig geworden, allein auS den an geführten Gründen läßt man eS bei dieser Ab lehnung bewenden. Ein Adjacent der Parkstraße hatte in dem aus der Grundstücksgreyzc stehenden Giebel seines Neubaues dicht über den Dächern von Nachbar gebäuden größere Fenster der ihm erlhcilten Bau- concession zuwider angebracht, und war bei Strafe angehaltcn worden, diese gesetzlich unzulässigen und zur Fortpflanzung eines ausbrcchendcn Feuers sehr geeigneten Fenster in der vollen Mauerstärke wieder ^uzumauern. Auch hierbei hat es der eingereichten Vorstellung ungeachtet sein Ver bleiben. Die Leipziger Lebensverficherungsgescllschaft will nunmehr zwar in der Hauptsache mit den Vor lagen ihres Neubaues an der Ecke des Theater- Platzes und der Theatergaste auf die Bauflucht linien und mit den Rücklagen hinter diese zurück gehen, jedoch noch die mittelste Vorlage an der Theatcrgaste um 6" über die dasige Bauflucht linie vorstehen lasten. Mit Rücksicht auf tz. 8 der Baupolizei-Ordnung für Städte ist dieses Project nunmehr zu genehmigen; dagegen werden die beibehaltenen übermäßigen Höben des Neu baues und deren Mansarden aus den früheren Gründen scrnerweit abgelehnt. DaS Königliche Finanzministerium erklärt sich dem von» Rath gestellten Gesuche gemäß bereit, das vormal« städtische Areal der Verbindungs bahn auf der Ostseite der Stadt nach deren Ver legung an die Stadtgemeinde bez. das Johannis hospital zurückzugeben, unter der Bedingung, daß Letztere zu Zwecken des Staats oder der Univer sität anderwärts Areal abtreten, bez. das Bahn- areal nach Höhe der daselbst für anderes Areal gezahlten Kaufpreise bezahlen. Vor weiterer Ent schließung hierauf und in Betracht, daß der Rath dieses Bahnareal zur Herstellung einer Straße verwenden will, wird beschlosten, zunäckstt sestzu- stcllen, welches städtische Areal seiner Zeit zur Verbindungsbahn entnommen worden, welches andere damit im Zusammenhänge liegt, welchen Flächeninhalt Lastelbe hat und welche Breite die jetzige Verbindungsbahn enthält. Endlich wird genehmigt, daß an die Universität zur Errichtung der zoologischen und landwirth- schaftlichen Anlagen auf der Ostseite der Stadt in der Nähe des neuen Friedhofes von dem städti schen (JohanniSbospital-) Areal daselbst ein Platz von 17.800 Quavratellen ----- 5710 Quadratmeter gegen Gewährung der vierfachen Fläche von der ogcn. Universitätswicse und unter der Bedingung abgetreten werde, daß die Universität die -Hälfte ver Kosten für Herstellung - der an jenem Platze vorüber projectirtcn Straße seiner Zeit übernimmt, und erklärt man sich damit einverstanden, daß zur Zeit die Frage wegen "der von der Universität zu deren Zwecken gewünschten Abtretung zweier wei terer städtischen Plätze, welche von dem AuSgange der vorerwähnten Angelegenheit der Rückerwcr- >ung des Verbindungsbahnareals abhängig ist. ausgesetzt bleibe. . Zur Leipziger Sedanfeier. Ein Dringlichkeitsvotun». Leipzig, 11. August. In drei Wochen wird unsere Stadt in derselben Weise, wie Hunderte und aber Hunderte im Deutschen Reiche, gleichviel ob groß, ob klein, den zum nationalen Feste er hobenen glorreichen Erinnerungstag an dieSchlacht bei Sedan allseitig feierlich begehen. Es wird dafür gesorgt werden, Dessen sind wir längst ver sichert, den vierten 'Jahrestag der Entscheidungs- Schlacht zwischen dem deutschen Reichshcer und dein letzten Napoleoniden kirchlich, festlich und durch Redeacte in unseren bürgerlichen und ge lehrten Sckulen ei tspreckend patriotisch zu ver herrlichen. Auch äußerlich wird Leipzig an jenem ersten Mittwoch deS Herbstmondö ein Festgewand zeigen, weithin sichtbar durch den Flaggenschmuck seiner Kirchthürme und hochragenden öffentlichen Ge bäude, wie de« neuen Stadttheaters, dessen stolze Gloriette bekanntlich den Blick deS Beschauers auf weite Entfernungen hinaus fesselt. Nun kommen wir auf die Privatgebäude. In Bezug auf diese hat sich eine Wahrnehmung nicht erfreulicher Art schon bei der letzten Sedanseier ausgedrängt und bei nachfolgenden städtischen Fest lichkeiten nur zu sehr bestätigt. Gerade herausgesagt: der Flaggenschmuck unserer Stadt machte, wenn die Sonue ihn besckien, einen nickt sehr großstädtisch würdigen „hochzeitlichen" Eindruck, nicht als ob es überhaupt an Fähnchen und Fahnen. Standarten. Flaggen und Wimpeln von allen Formaten, Größen und Ausstafsirungen gefehlt hätte, v nein, es waren deren genug vor handen. Aber wie! — Dem größeren Theile des gcsamiiiten Fahnenwaldes sah man aus den ersten Blick an, daß er — alt war oder der Wäsche be durfte. „Rein und ganz — sagt das Sprüchlein im Volkswnnde — rein und ganz qiebt schlechtem Kleide LA«," Solcher Mangel darf jeyt doch nicht wieder Vorkommen. Man schaffe endlich neue Fahnen an, wo es nöthig ist. oder sorge wenigstens für ein reinliches Aussehen der vielleicht noch in gutem Stande befindlichen vorhandenen Flaggen. Auf den Fremden mußte cs besremdend wirken, wenn er, wie es bisher hei Festen der Fall war, so viele beschmutzte, berußte, zerfetzte, verwaschene, kurz unscheinbar gewordene Fahnen ganz ruhig herausgestcckt sah, als ob es so sein müßte, als ob ein Festkleid nicht von vornherein ein aus gesucht saubere- oder neue« sein sollte. Etwas ganz Anderes ist es mit militcririschen Fahnen, die „draußen", d. h. wirklich im Felde mit gewesen sind, oder Fahnen, welche auS alten Zeiten mit Pietät ausbewahrt worden sind, aber dem Zahne der Zeit naturgemäß zur Beute fielen. Solche kriegerische Zeichen, solche Bereins- reliquicn pflegt man wohl trotz ihrer den Verfall zeigenden äutzeren Erscheinung, trotz der Fetzen und Lücken, trotz der Fadenscheinigkeit ihres Stoffes, der Verblaßtheit ihrer Farben noch mit Stolz öffentlich zu zeigen. Unsere bürgerlichen Fahnen aber, die allerdings auch vielfach auS dem ruhm vollen Krirgsjahre stammen und bei den Jubel- nackrickten deS der Sicgesdepeschen nimmer müde werdenden Telegraphen so oft und gern an Licht und Lust heraus, gleichviel ob bei Sonnenschein oder bei Nebel, bei Regen, bei Schnee gebracht worden sind, unsere Fahnen — sage ich — erfreuen sich des eben erwähnten angenehmen, weil billigen Privilegiums der Vernachlässigung des Aeußercn schlechterdings mit Nichten: h-ier gilt eS „Farbe bekennen" in dem dekorativen Sinne, daß man die Reichs- und Landesfarben im Feier, kleide, entweder wirklich schmucke Flaggen heraus- ftcckt, oder gar keine, am wenigsten aber wieder durch bunte Lappen und buchstäblich „unge waschenes Zeug" die Hauptfa^aden verun ziert. — Diese aus langer Beobachtung — einer Art „Fahnenwache" der Presse, wenn man so sagen will — beruhenden uothgedrungencn Be merkungen endlich einmal auszusprcchcn, hielt Ver fasser dieser Zeilen für entschied» n angezeiat. Gilt es doch wahrlich Ernst zu zeigen bei dieser Sedanscier, auch wenn nicht schon zufällig der 2. September den Namen Ernst hätte, wenigstens im Gothaisckcn Kalender. Eine Sedanfeier. Der Jahrestag der Schlacht von Se dan. einer der denkwürdigsten Tage in unserer deutschen Geschickte, naht wieder und mit auf richtiger Freude begrüßen wir die Bekanntmachung, welche demnächst im Jnseratcntheil erscheinen wird und die eine Aufforderung an unsere Mitbürger ent hält, den Tag von Sedan durch ein allgemeines glänzendes Fest zu feiern, dessen Ertrag zum Besten des Albcrt-Zweig-Vcreins Möckern-Leipzig bestimmt ist. Der Albert-Zweig-Verein Möckern hat sich
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