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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188609018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18860901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18860901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-09
- Tag1886-09-01
- Monat1886-09
- Jahr1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1886
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. ' Le-aclion und Lrpediti«» JohanneSgafie 8. Sprrchkuuöt» der Lrdarkv«. ' Bormiltag- 10—12 Uhr. Nachmittag- b—6 Uhr. «tir tl» »Uckj>nl>! nn,hantier Mnnulcrwt« «acht stch tie Mkdaclion nicht vrrdmtUch. Annaftme der skr vie «Schftsolgeude Nummer bestimmten Inserate an Wochentage» bi» 8 Uhr Nachmittag«, »ui Sann- und Fefttagen srkh btS'/.O Uhr. In den Filialen fiir Ins.-^nnahme: Otto klemm, UniversitätSstraße 1. L»uiS Lösche, Katharinenstr. 23, p. nur bis '/,8 Uhr. UchMtrIagMall Anzeiger. 244. Mittwoch den 1. September 1886. Auflage L»,«SV. ^donnemenlspreis vierlelj. 4'/, incl. Br:agerlodn b Mk., durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 30 Ps. Belegexeniplor 10 Ps. Gebauren sür Extrabeilage» kin Tageblatt-Forniat gesalzt) ohne Postveiordernng '>0 Mk. mit Postbesörderung 60 Mk. Inserate 6gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut unj. PreiSverzeichmß Labellarischer u.Ziffernsatz nach hüherm Tarif Krriamrn unter dem RedactionSstrich die ägrspalt. Zeile bOPf., vordeuFamilienuachrrchten die Ogefpalteue Zeile 40 Pf. Inserate sind stets an die Expedittau zu jenden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prrreuumentoüo oder durch Post. Nachnahme. 8V. Jahrgang Jur gksWgeil Vealljtullg. Morgen Donnerstag, den 2. September, wird aus Anlaß der Sedan-Feier unsere Expedition von L« Uhr ab geschloffen bleiben, kxpeältlon äe8 ^elpTlxer 'rasedluttes. 11) Alle rückfichtllch vorstehenden Regulativs vom Rath« der Stadt Leipzig beschlossenen Abänderungen gelten von Zeit ihrer Beröffentliaiung auch für die bereit- vorhandenen Gast- und Schüuk- wirthe, Conditoren, Wein- und stafseeschSnkea. 12) Tie ertheilte Concession kann zurückgenommen werden, a. wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargethan wird» aus deren Grund jene ertheilt worden ist, Amtlicher Theil. Vekimntmchm-. Nachdem e» mit Rücksicht auf daS von der königlichen Kreishauptmanuschast liier genehmigte OrtSstntut vom 8. März laufenden Jahre«, betreffend den Nachweis deS Betürsnisfcü bei Ertheilung von Gast- und SckankwirthschastSconcesssonen. tvünschenswerth erschienen ist, daS Regulativ für Gast- und Schänkwirthe, Conditoren, Wein- und Kaffeeschänken zu er gänzen, beziehentlich in einigen Theilen abziiändern, so wird daS ausgestellte Regulativ in der neuen Fassung mit dem Bemerken veröffentlicht, daß von jetzt ab bei der Ueber- wachung der genannten Gewerbe, auch der bereits concessio- nirlen, nach demselben verfahren werden wird, am 27. August 1888. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Fröhlich oder oder e. wenn der ConceisionSinhaber die ihm nachträglich vor- geschriebenen baulichen Einrichtungen nicht hergestellt und darnach da- Local al- geeignet nicht mehr betrachtet werden kann. Für erledigt ist die Eoacefsion zu erachten, wenn Coucesstoaar nicht binnen Jahresfrist den Gewerbebetrieb in dem dafür bezeichneten Locale beginnt oder denielben während eine- dreijährigen Zeitraums daselbst nicht au-geübt hat. Leipzig, am 27. August 1886. Der Rath der Stadt Leipzig, vr. Tröndlin. ^tlpzig, Regulativ skr Gast- und Lchäukmirthe, Canditareten, Wein- «ud Kaffcrschänkeu. 1) Zum Betriebe von Gast, oder Schaukwirthschast, einschließlich de- Weinichanks und des Conditorei- und KassceschankgewerbeS, tosern letzteres mit dem Verkaufe von Spirituosen verknüpft sein soll, ist Concession ersordcrüch. Dieselbe wird lcdigl ch für die Person deS ConcessionarS und nur sür daS angemkldrte Local ertheilt und wird versagt: a) wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche d:e Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe znr För decung der Vüllcni, de- verbotenen Spiels, der Hehlerei oder der Unstttlichkeit mißbrauchen werde; b) wenn das zum Betriebe deS Bewerbes bestimmte Local wegen seiner Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen An sorderungcn nicht genügt; o) wegen mangelnden Bedürfnisses. Ein Wechsel in der Person deS LoncessionarS oder ein Wechsel deS LoralS erfordert eine neue Concession. 2) Der aus Grund der Concession gestattete Gewerbebetrieb darf crst »ach Empfangnahme de- ConcessionSscheineS und deS Gcwervc Anmeldescheines begonnen werden. 3) Gastwirlhe, Schänkwirthe, Weinschänken, Kaffeeschänken und Conditoren dürfen lüderlichc, dem Prostitutionsregulativ unter worscne Frauenzimmer weder in Dienst noch sonst ausnchmcn oder beherbergen; auch ist dergleichen Frauenzimmern und solchen Per sonen, von denen eS bekannt ist, daß sie öffentliche Unterstützung genießen oder von denen ihrer sich äußerlich kundgebenden Persön l.chkeit noch sich vermuthen laßt, daß sie dem Müßiggänge obliegen und vom Betteliigchen oder anderem unrechtmäßigen Gewerbe leben, der Zutritt in Schanklocale nicht zu gestatten; Kindern, Schnlknaben und Lehrlingen aber nur da»», wenn sie sich in Begleitung Erwach sener, denen sie angehörcn, befinden. 4) Schulpflichtigen Kinder» dars das Hausiren mit Waare» jeder Art, sowie die Production von Künsten und Schaustellungen, sowohl allein als in Begleitung Erwachsener, von de» Wirthen in deren Locale» nicht gestattet werden; nicht minder ist Schulkindern und Lehrlingen die Anwesenheit bei öffentlichen Tonzvergnügungen schlechterdings zu verweigern. 5) Zu musikalischen Aufführungen jeder Art In öffentlichen Localen, gleichviel ob dieselben vor oder nach 10 Uhr dcs Abcnds ttattfiuden, einschließlich der Musik bei Tanzstunden, bedarf der Localinhaber einer jedesmaligen obrigkeitlichen Erlaubniß. Dieselbe itt bis Abends 5 Uhr deS der Aufführung vorangehenden Werk tage« nachzusuchen, sie ist auch dann ersordcrlich, wenn eine ge schlossen«! oder Privat-Gesellschaft znr Nbbaltung von Tanz-, Loncert oder Aallmusik sich eine- öffentlichen Locals bedient. Die unter Beschränkung aus eine bestimmte Zeit zur Abhaltung von Musik ertheilte Erlaubniß dars in keinen« Falle überschritten werde». Zur r. -nverbmäßigen Veranstaltiing von Singspielen re. bedars es nach 8. 33 der ReichS-Gewerbe-Ordnuiig besondcr-r Concession Während der Messen «st hiesigen und auswärtigen Musikantcn die Ausübung ihre» Gewerbes nur dann gestaltet, wenn sie den Nach weis sesten Engagement- beibringen und daher da« Musiciren solcher Personen, welche mit bezüglichen Erlaubnißscheinen nicht versehen sind, nicht zu dulden. ^ 6) Die Inhaber der Gast- und Schanklocale haben bei eigener Verantwortlichkeit daraus zu achten, daß vor ihren Geschäft-localen auf der Straße weder leere noch beladene Geschirre, soweit dieselbe» nicht zur augenblicklichen Benutzung dienen, stehen bleibe», oder daß dergleichen Geführte unbeaufsichtigt gelaffen werden. 7 An Sonn-, Fest- und Bußtagen ist aller lärmende Verkehr sowie Karte»', Billard- und Kegelipiel in Gast- und Schankhäuser» « der in den dazu gehörigen Vorplätzen und Gärten vor beendigtem ÄoriiiittagSgottesdienste ('/, 11 Uhr) verboten. 8) Bezüglich des Verabreichen» von Spirituosen ist daraus zu '«he», doß solche nicht im Ucbermaße genossen werden, wie auch die wegen der geordneten Polizeistunde, wegen de- nächtlichen Gaste s. tzcnS, de« Hazardspiel», der Revision der Schankstätten und die ionst in Bezug aus den betreffenden Gewerbebetrieb bestehenden oder noch zu erlassenden sicherheitS- und wohlfahrt-polizeilichen Borschristen genau zu brsolgcn sind. 9) Andere Gewerbe, namentlich der Malerialwaaren- und Biclualienhandel sowie die Destillation und der Berkaus von Spin luosen in Flaschen dürfen in den sür die Au-übung der Schank wirthschast bestimmten in der beigefügten Zeichnung näher angegebenen Räumen nicht betrieben werden. 10) Die zu den SchankwirthschastSräumen gehörigen Pissoirs und Aborte sind sür die ganze Zeit de« WirthschastSbetriebS zugänx zu erhalten und insofern nicht der Rath, wie ihm Vorbehalten bleibt, bei Ertheilnng der Concession oder später die Zeiten, für welche Beleuch ung aöthig erscheint, vorschreibt, bei eintretender Dunkelheit, jedenfalls aber, spätestens von dem Beginne der Beleuchtung der Straße, an welcher die Schaukwirthschast gelegen ist, ab zu beleuchten auch muß diese Beleuchtung bi- zum Schluss« der Schankwirthschast erhalten werden, ingleichen sind die sür die Schankräume vor geschriebenen Vcntilalion-eiarichiungea, sowie alle bauliche» Ci» nchttingen, welche der Rath der Stadt Leipzig au- gesuudheit-- oder Verkehr-, bcz. sitteupolit«tlich«n Rücksichten sür Schankwirthscha im Allgemeinen oder tu eiuz^ueu Fällen voeschrribt, herzustelle» und jeder Zeit in gutem Instand« zu erhalten. Derjruige, welcher den betreffs der Vrleuchtuug der Pissoir« und Aborte erlassenen Bor schritten, oder sooft den Bestimmungen diese- Regulot vs zuwider haudrll, wird, dasero nicht gesetzlich eiu« höhere Straf« Platz zu greife» HM, «it Geldstrafe vi< z» 60 oder mit Hast btt b. wenn aus den Handlungen oder Unterlassungen de» In- Habers der Mangel derjenigen Eigenschastea, welche bei der Ertheilnng der Genehmigung nach der gesetzlichen Borschrist vorausgesetzt werden mußten, klar erhellt, SMWiks Mseum. Von Freitag, dem 3. September, an ist daS städtische Nuseum dem Publicum wieder geöffnet. Die näheren Be- iimmungen hinsichtlich des Besuchs desselben sind unten vermerkt. Leipzig, den 30. August 1886. ln 5070 Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Georgi. Hentfchel. DaS städtische Museum ist geöffnet: Sonntags von 10'/,—3 Uhr. an den übrigen Tage;« (mit Ausnahme deS Montag-) in« Sommerballjahr von 10—4 Uhr. im Winterhalbjahr von 10—3 Uhr. Sonntags, Mittwochs und Freitags ist der Eintritt uiicnigeltlicb. DienStagS, Donnerstags und Sonn« abendS wird ein EintritlSgelv von 30 erhoben. MontagS ist der Besuch deö Museums »n Sommerhalb jahr von 12—4 Uhr. im Winterhalbjahr von 10—3 Uhr, nur unter Führung und gegen Zahlung eines Ei« trittSgeldeS von 1 gestattet. An den 3 Hauptsonntagen der Oster- und Michaelismesse und an dem in die Messe fallenden preußischen Bußtage ist ein Eintrittsgeld von 25 zu zahlen. Bekanntmachung. Schon seit mehreren Jahren sind die Entnehmer von Wasser ans der städtischen Wasserleitung unter Androhung von Strafe daraus hingewieseil worden, daß das Offenstehen- laffen der Abslußhähne nicht geduldet werde,! könne, sowie baß nothwendige Reparaturen an den Rohrleitungen und Zähnen mit aller Beschleunigung vorgenommen werden müssen, endlich, laß das Besprengen der Straßen, Gärten und Rasenplätze, soweit hierfür Wasser der städtischen Wasser leitung verwendet wird, nicht anders erfolgen dürfe, als so, daß der damit Beauftragte das Schlauchrohr in der Hand hält und das Wasser durch die Brause gehen läßt. Da dessen ungeachtet vielfach zur Anzeige kommt, daß diese Anordnungen nicht beachtet werden, so wird nochmals be- annt gemacht: n) daS Offenlasscn der Hähne an Wasserleitungsrohren, beruhe eS auf Nachlässigkeit oder auf Unterlassung der Reparatur von Schadhaftigkeiten an den Leitungen, d) das Besprengen der Straßen, Gärten und Rasenplätze mit Wasser aus der Wasserleitung, ohne baß der die Bcsprcngung Vornehmende daS Schlauchrohr in der Hand hält und das Wasser durch die Brause gehen läßt, ist verboten. Zuwiderhandelnde haben sich einer Geldstrafe bis zu 150 beziehentlich einer entsprechenden Haslstrase zu gewärtigen, ancb kann im Wiederholungsfälle Entziehung de« Wassers verfügt werden. Leipzig, den 27. August 1886. X. 3953. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wolfram. LSnigl. LSchs. Standesamt. Am 2. September d. I. werden nur Vormittags von 8 bi« 9 Uhr Anzeigen von Todtgeburten und Sterbefällen entgegen genommen. Tie in den StandeSamtslocalitäten besindlicbe Fried- hosSexpeditton und Eafse ist auch nur wäbrend vorge- dacbier Zeit geöffnet. Leipzig, de» 31. August 1886. Der Standesbeamte. Trinckler. Bekanntmachung. Da» Bureau des unterzeichnelen VcrbandcS bleibt am 2. Sep tember c. geschlossen. Leipzig ani 28. August 1886. Tr» Vertzanv tzcr vrtskrankciicasse» zu Leipzig nutz Umgegend. E h »> > g. stelloertr. Boisitzender. Srdan-keier. Tie hiesigen Handelsfirmen und Gcwerbtceibendcn werden ersucht, durch Schließung ilirer Geschäft-locale am 2. September d. I. zur Feier de« Nationalfestes beizutragen. Leipzig, den 26. August 1886. Tie Hantzrlskammer. Die Gemerbekammer. vr. WachSmuth, Bors. D. A. Oehlrr. Bors. vr. Gensel, S. Herzog. S. Äkdinftitr der Lhomasschiiic. Zu der Donner-tag, den 2. September. Vormittags '/,9 Uhr stattfindendra Frftsrier beehre ich mich hierdurch ganz ergebenst eiuzuladen. " ' Leipzig, am 31. August 1886. vr. ckuonmnnn Stemr-Äschlig M tzcckmg des Aufwandes i»rr Handelskammer. Di- Handelskammer hat beschlossen, zur Deckung ihres Berwal- timgS-Auswande-, einschlicßlich des Aufwandes der Börse, von ihren Wahlberechtigten, d. i. von denjenigen Kausleuten und Fabrikanten in Leipzig uiid im Bezirke der Amlshauptmannschast Leipzig, welche in Spalte <1 deS Einkommensteuer-Katasters (Einkommen aus Handel, Gewerbe u. s. w.) mit mindestens 1900 ./l eingeschätzt sind, für daS lausende Jahr elnen Steuer-Zuschlag von vier Pfennig auf fetze Mark derjenigen Steuersatzes, welcher nach der in st. 12 des «iakommensteuergesetze« enthaltenen Scala aus das in Spalte >l de« Emkommenstener-KatasterS eingestellte Einkommen jedes Beitrags pflichtigen eatiallen würde, mildem aus den 80. September*) tz. J. anstehenden Hebetermiü erheben zu lassen, und es wird vieler Zu schlag hiermit ausgeschrieben. Leipzig, den 26. August 1886. Der Borsitzcntze der Handelskammer. vr. WachSmuth. vr. Gensel, S. *) Nicht auf den 15.. wie die gestrige Bekannimachung infolge eines Schreibfehler- lautete. Han-elsgebrSuche der Leipziger Börse im Wechsel-, Geld- und Sffecten-Seschiift. Im Eiiwernelimcn mit dem Börsen-Bo«stände haben wir eine neue Zusammenstellung der Handclsgebräuche der Leipziger Börse im Wechsel-, Geld- und Effecten-Gcschäft veranstaltet, in welcher die seit dem 14. November 1879 eingetretenen Acnderungen berück- sichtigt und einige Abweichungen von den Berliner HandelS- gebräuchcn beseitigt worden sind. Der Entwurf dieser Zusammenstellung wird von morgen ab an der Börie ausgehängt sein, auch sind daselbst, wie auch aus unserer Kanzlei, Neue Börse 1, Abdrücke davon unentgeltlich zu haben. Etwaige Einwendungen negen den Inhalt dieses Entwurfs sind bis z»m 20. Lrptember tz.). schiistlich auf unserer tlaiizlei einzureichen. Nach Ablous dieser Frist werden wir den Inhalt des LntwursS oder nach Umständen die- jeingen Tbeile desselben, gegen welche Einwendungen nicht erhoben sind, aus Grund von st. 14 der Börsen-Ordnung vom 28. März 1870 anderwctt mit der Wirkung veröffentlichen, daß gegen denjenigen, weicher bei Abwickelung eine- BörsingeschäsleS den verüffeutlichtrn HandelSgebräuchea die Anerkennung verweigert, Ausschließung von d-r B^r'e verfügt werden kann. Leipzig, den :U. August 1886. Die Hnnbklskammrr. vr. WachSmuth, Bors. vr. Gensel, S. - Königliches Gymnasium. Am Sedantage Vormittag- 9 Uhr Aetu» (Festredner vr. Lämmert) und Schauturnen, wozu die Freunde der Schule ergebenst einladet Leipzig, am 31. August 1886. vr. «ichar» «ichter Nicolai-Gymnasium. Der öffentliche Schulartu« (Festrede de« Herrn vr. Kri»tz«r> zur Feier de- NatiaiialtestrS wird am Donnerstag. 2. Stpiember, frktz 8 Utzr beginnen. Zu geneigter T heilnahine ladet im Name» dr- Lehrercollegium« ergebenst eln vr. «atztzaff Realschule zu Reudnitz. Zu der am 2. Srptrmbcr 0. I. Vormittags tO Uhr im Festsaale der Realschule aus Anlaß des Scdansestes staltfindcnden össrntlichcn Schnlsrierlichkcit werden die Nngebörigeu der Schüler, sowie alle Freunde und Gönner der Anstalt hierdurch ergebenst eingeladen. Reudnitz, den 30. August 1886. Tie Rraischultzirection. I. V.: I. Burgthardt. Nichtamtlicher Theil. Die Ankunst des Fürsten Aleran-er in Bulgarien. Nach langer achttägiger Irrfahrt hat Fürst Alexander am Sonntag Nachmittag nm zwei Uhr wieder bulgarisches Gebiet betrete». In Nnstschuk wurde er vom Metropoliten, de.« Consnlarcorps und dem Vorsitzenden der Regierung in Tirnowa, Stambulow, empfangen und unter dem Jubel der Bevölkerung nack seinem Konak geleitet. Welche Empfin dungen mögen sich m der Brust de» Fürsten geregt haben, als er dieselbe Nacht in Giurgewo bestieg, in welcher er sechs Tage zuvor die SchmerzenSsahrt nach Reni gemacht hatte. Mit der Herrlichkeit der Empörer war es schnell vorüber, sie sitzen jetzt sämmtlich hinter Schloß und Riegel und warten der verdiente» Strafe, wäbrend der edle Fürst, den sie so schmählich überfiele» und mißhandelten, unter den Jubelrusen der Bulgaren wieder Besitz ergreift von der Regierungsgewalt, die er seit einer Reihe von wahren so ruhmvoll geführt und gegen alle Feinde und Widersacher behauptet halte. Die beiden Zwischcnregierungen in Tirnowa und Sofia unter Stambulow und Karawrlow haben ihre Machlbcfugniß in die Hände deS Fürsten »iedergelrgt, und dieser ist jetzt wieder der an erkannte Regent deS Landes. Niemand wagt es heute, in Bulgarien sich der Ausübung der Regierunqsgewalt deS Fürsten zu widersctzeii. Niemand wagt seine Politik anzu- grcifen oder zu tadeln, wenn auch viele heimliche Feinde im Lande leben, Wäsche dem Fürsten grollen und Bulgarien lieber den Russen auSltefcrn würden. Man mag über den Entschluß des Fürsten, nach Bulgarien zuriickzukebrcn, denken wie man wolle, so steht doch so viel fest, daß Bulgarien dadurch vor dem Bürgerkrieg und wahr scheinlich vor einer russischen Besetzung bewahrt worden ist. Die Wahl eine« neuen Fürsten würde voraussichtlich das La»d in zwei Parteien gespalten haben, welche sich schärfer bekämpft hätten, als eS die russische und die dem Fürsten Alexander ergebene Partei jemals getban baben und in Zu kunft thun werden. DaS Wiener „Fremdenblatt". welche- den Sturz de» Fürsten al- eine FriedenSbürgsckast erklärt halte, findet jetzt plötzlich, und zwar mit Recht, daß die Her stellung der gesetzlichen Ordnung in Bulgarien eine wichtige Vorbedingung sür die Wahrung de- Friedens im Orient bildet. Der Widerspruch zwischen der früheren und der heutigen Erklärung ist nur dadurch z» lösen, daß daS öster reichische Blatt wähnle, daS bulgarische Volk siebe hinter Zankow, Grurw und Clement. DaS war ein Jrrthum, und da« „Fremdenblatt" bat diesen Jrrthum einges-hen und offen bekannt. Da« ist löblich und jedenfalls besser, al» wenn e« einen unhaltbaren Standpunct aufrecht zu erhalten ver sucht hätte. Für die weitere Entwickelung der Verhältnisse Bulgarien« ist e« von großer Wichtigkeit, baß die Bulgaren gesehen baben. welche hohe Achtung ihr Fürst in, Auslande genießt. Die ungeheure Ansregung, welche der Sturz Alexander'- in der ganzen Welt erregt hat. war ein vollaittigeS Zeugmß für die Werthschätzung, welche man ihm überall zuwandte. Der Sieger von Slivnitza und Pirot genießt heute den Ruf eine- Helden, und dieser Rus ist durch sein Verhalten in der Zeit seine» Unglücks nicht erschüttert, sondern nur befestigt worden. So allseitiger Sympathien aller Völker der Erde, daS russische ausgenommen, können sich nur wenige Fürste» rühmen, und daS muß da« Selbstgefühl der Bulgaren wesentlich erhöhen. Man ist dem Fürsten Alexander in Lem berg, in StaniSlau und Ezernowitz begegnet, al« wenn ein hochverebrte« Mitglied de« österreichischen Kaiserhauses dort eingetroffen wäre, sie haben ihm Fackelzüae und Ständchen gebracht und ihn mit Blumen überschüttet. Und der Fürst sagte eö der Bevölkerung, daß er sie verstehe, sie ehrten und begrüßten in ihm den Soldaten, der sein Vaterland vertheidigt habe. Dan« ging es weiter nach Bukarest. Hier war der Minister präsident Bratiano zum Empfange deS Fürsten aus dem Bahnhof erschienen, und der Vertreter England-, White, be grüßte den Fürsten ehrfurchtsvoll, und selbst in Giurgewo ließe» eS sich die Rumänen nicht nehmen, ihn neben den Bulgaren zu begrüßen. Solche Dinge vergessen die Be- theiligten nicht, daraus gestaltet sich ein herzliches Ein vernehmen zwischen den beiden Völkern und ein treue« Aus halten neben einander in gemeinsamer Gefahr. Ja selbst Serbiens König hat sich der allgemeinen Bewegung nicht ent ziehe» können, er hat eS laut vor aller Welt erklärt, daß er den triumplnrenden Einzug deS Fürste» Alexander in Sofia wünscht und daß er dann eine Bürgschaft sür die Befestigung der Zustände im Orient erblickt. Auch an einem herzlichen BegrußungStelegramm an den in Ruslschuk landenden Fürsten Alerander hat es König Milan nicht fehlen lassen, und so cheint eö denn, daß der Wunsch des Fürsten erfüllt Werden oll, daß er in seinem Lande Frieden fincen und nicht nvthig haben wird, die bulgarische Armee wieder aus« Neue gegen Serbien zu fübren. König Milan mag persönliche Sympa thien für de» edlen Fürsten Alexander fühlen, ober eS giebt außerdem noch einen anderen ErklärungSgrund sür feine plötz liche» FreuiiLschastSempsiiidungei,. und VaS ist die Besorgniß, daß eS ihm eines TagcS ebenso gehe» könne wie dem Fürsten Alexander am 2l. August, daß aber dann oas Nachspiel der Rück kehr auSbleibcu könne und Niemand da sein würde, welcher dem entthronten König Milan eine Regung d.S Mitleids widmete. Da» sind die Folgen des UeberfallS vom November v. Ä., als König Milan in thörichtcr Verblendung glaubte, er brauche nur dm Krieg zu erklären und zu eröffne», um in wenigen Tagen als Sieger in Sofia einzuzichen. Damals würde ihm die Entthronung deö Fürsten Alerander als der Grundstein erschienen sei», aus welchem er seine eigene Macht in neuem Glanze aujrichtcte. ES iss eine moralische Unterstützung von großem Werthe, welche dir öffentliche Meinung dem Fürsten Alexander gewährt hat, sie hat den wiedergemonuenen Thron sür ihn besestlgt und hat ihm einen Theil der Schwierigkeiten aus dem Wege ge räumt, mit welchen er zu kämpfen hat. Die Türkei hatte trotz aller neuerlichen Freundschaft sür Rußland nicht ver säumt, ihr Bedauern über de» Siurz des Fürsten Alexander u erkennen zu geben. Diese Aeußerung bahnt ihr jetzt den Kückweg zur Wiederaiiknüpsung freundschaftlicher Beziehungen, und deren wird eS sür die Fortführung der Verhandlungen über daS ostrumellschc Statut sehr bedürfen. Diese Ber- bandlungen sind der Wermuthstropfen, welcher in den Jubel über die Rückkehr des Fürsten fällt, sie bilden den Anknüpfungspunkt sür die feindlichen Bestrebungen der russischen Partei, und daran müssen die Bulgaren aus» Nm« erkennen, wie sebr sie von Rußland abhängig sind. In der Hand Rußlands liegt es heute, die Zukunst in Bulgarien so zu gestalten, wie cs für alle Theile ersprießlich ist. Europa nimmt heute keinen Anstoß an der Vereinigung von Bulgarien und Ostrumelien; ohne dm Widerspruch Ruß lands würde leicht »nd schnell volles Einverständniß der Ber- tragSmächte über diese Angelegenheit zu gewinnen sein und daun wäre die Ursache aller Friedensstörungen, welche Europa seil einem Jabre beunruhigen» aus dem Wege geräumt. Das »Journal de St. Pstersbourg" hat bei Gelegenheit der Begegnung in Franzensbad so viel von der Bedeutung diese- Ereignisses fiir die Ansrcchlhaltnng des Weltfrieden- erzählt, daß cs an der Zeit wäre, daß Rußland nicht blos Worte, sondern auch Thatc» sür die Erreichung dieses Zwecke- in Bereitschaft hätte. Aus Rußland kommt cS an, die bulgarische Frage aus der Welt zu schaffen, und Rußland würde durch ein Entgegenkommen in dieser Frage nicht etwa Sympathien in Bulgarien einbüßen. sondern sie nur erhalten und neue hinzugrivinnen Fürst Alexander ist doch nicht ein so furcht barer Gegner Rußland-, daß ihm nicht Kaiser Alexander die Hand zur Versöhnung reichen könnte. Europa hat kein Berständniß sür die unversöhnliche Feindschaft des Kaiser« Alexander gegen den Fürsten von Bulgarien. * 4» * Wir verzeichnen nachstehend eine Reihe Meldungen, welche mit den Ereignissen in Zusammenhang stehen: * Lzern„Witz, 29. August. (B. T.) Fürst Alexander von Bulgarien richtete aus Czernowitz folgende Depesche an Stam- bulow nach Widdin: „Ich komme nach Widdin und werde nach abgehaltener Truppenschau, wenn wir stark genug sind, an der Spitze Jener, die uns bereits einmal zum Siege verhaften, nach Sofia mai schice»; ich vertraue Gott und meinen treuen Kamps genossen. Alexander." * Lemberg 28.August. A. Z.) Der Fürst von Bulgarien ist gewillt, den Kamvi mit Ruhlan» bis aus den letzten Blutstropfen auSoffechtcir und denkt nicht an Versöhnung oder Unterwersung. * Wien. 30. August. Der „Pöltschen Correspondenz" wird auS Rustichuk weiter geineldei: Fürst A lexander hat an die bulgarische Bevölkerung eine Proclamation gerichtet, in welcher er alle durch die provisorische Negierung unter Stambulow ergriffenen Maßregeln billigt, sowie das von derselben gebildete Cabmer und Mutkurow als Oberbefehlshaber der bulgarischen Armee bestätigt. Ferner spricht der Fürst dem Volke und der Armee sür die in schweren Tagen dem Throne bewiesene Treue, sowie sür ihr Ein treten zu Gunsten der Unabhängigkeit Bulgariens und der Ehre deS bulgarischen Namen« seinen Dank au» und erbitte» BotleS Gegen sür Bulgarien, sür dessen Wohlfahrt Alle einmütkig ihre Kräfte vereinigen möchten. (Wiederholt.) * Rustschuk, 29. August. (K. Z.) Fürst Alexander ist beute Nachmittag kurz vor 2 Uhr angekommen. Er wurde durch Kaiionensalven »nd durch tausendstimmigen Jubel de- Bolkeö be grüßt. Der Empfang war geradezu überwältigend großartig. Gleich nachdem er das Schiff verlosten, umarmte oer Fürst den greisen Bischof von Rustschuk; dann schritt er, nachdem er «och die Eoasnln der fremden Mächte begrüßt batte, »ach dem Festland« hin. Ehe der Fürst den Boden betreten, hielt Stambulow eine Ansprache, in welcher er im Namen BnIgari.nS um Entschuldigung für da-am Fürste» begangene Unrecht bat Der Fürst erklärte uiit bewegter stimme, daß er daS Geschehene als Bottes Willen betrachte und daß er nun im Bertrauea auf Bulgarien- Volk und die Hilfe de« Himmel« zurückgekrhrt sei. Rach weiteren kurzen Huldigung«-
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