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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188708287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870828
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-08
- Tag1887-08-28
- Monat1887-08
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1887
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Grschelnt täglich früh 6'/, Uhr. Krdaclion n»d Lrpr-ition Johannesgasse 8. Sprrchknildrn der Xkdariion. Bormittags 10—IS Uhr. Nachmittags b—6 Uhr. giir d Rttiljiadk «m,cl»nd«cr Manulcrgite «acht ßch d>« öied»ct>on nich» verdindtich. Annahme »er für die nächftfolgen»« Nummer bestimmte» Inserate a« Wochentagen bis :t Uhr Nachmitta»», au Sonn- und Festtagen früh bis /.U Uhr. Z» drn Filialru für 2nf -Annahme: Otto klemm, UniversitätSstraße 1. Louis Lösche» Kalharinenstr. 23 pari. u. Königsplatz 7, nur bis '/,S Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichtr, Handels- »nd Geschäftsverkehr. Äluflage Ävoniirmeiitsplris viertelj. -l'/, /.lk >ncl. Bringerlodn ö Mk., durch die Post bezogen 6 Ml. Jede einzelne Nummer 20 Pf Belegexemplar 10 Pf. Gebühre» sur Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gefalzt) ohne Poslbcfördcruiig 60 Mk- mit Postbesörderung 70 Mk. Znlerate Ogcspaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uns. Prcisverzeichnist. Tabellarischer«. Ziffernsay nach höher,» Tarif. Nrelamen unter dem RedactionSstrich die sgespalt. Zeile 50Pf„ vor deiiFamiliennachrichten die 6gespaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stets an die ttrpröition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeimiiwraiulo oder durch Post. Nachnahme. ^ 240. Sonntag den 28. August 1887. 81. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vkkaimlmachiioz. Wir machen hierdurch öffenliich bekannt, 1) daß alle in Leipzig wohnhaften Knaben, welche Ostern 1886 und Ostern 1887 auS einer der hiesigen Volks schulen entlasten worden oder von einer höheren Schule abgegangen sind, vhne im letzteren Falle daS 15. Lebens jahr vollendet und die Elaste erreicht zu haben, welche diesem Alter nach den. Plane der Schule entspricht, zu de»! Besuche der Fortbildungsschule für Knaben verpflichtet sind; 2) daß die Anmeldung derselben, wenn sie im Bezirk der I. Fortbildungsschule wohnen, bei Herrn Direclor Pusch mann, dasern sie sich aber im Bezirk der II. Fort- bildungsschule aushatten, bei Herrn Direktor vr. Slverl zu erfolgen hat; 8) daß hier einziehcuve Knaben, welche Ostern 1885, 1886 und 1887 ans einer auswärtigen BolkSschule entlasten worden sind, beziehentlich unter den bei 1) angegebenen Voraussetzungen eine höhere Lehranstalt verlosten haben, ebenfalls znm Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet und sofort, spätestens aber binnen drei Tagen nach dem tKinzuge, bei dem Direclor der Fort bildungsschule ihres Bezirks anzuinelven sind; 4) daß auch diejenigen Knaben in genannter Zeit angemeldet werde» muffen, welche anS irgend einem Grunde von dem Besuche der städtischen Fortbildungsschule entbunden z« sein glauben; 5) daß Eiter», Lehrhcrren, Dienstherrschaften und Arbeit geber bei Vermeidung einer Geldstrafe biö zu 30 dir im Falle der Nnhlerlegung in Hast umzuwandeln ist, die schulpflichtigen Knaben zu dieser An meldung anzubalten oder letztere selbst vor« zunehmen haben, wie auch die säumigen Schüler selbst wegen Unterlassung der Anmeldung und Hinter- ziehung der Schulpflicht die gleiche Strafe verwirken. Leipzig, am 26 August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lehnert. Bekanntmachung. Wegen Einführung eines Waffe! robrstraiiges wird daS Preustergäpchen von Montag, den 2tt. d. Mo», ab auf die Dauer der etwa 3 Tage in Anspruch nehmenden Arbeiten für den gesammten Fährverkehr gesperrt. Leipzig, den 25. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. IX. 5584. vr. Georgi. Hennig. Vekanntmachnng, brtr. die Anmeldung unsallvcrsicherungspflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe. Unter Hinweis auf nachstehend veröffentlichte Bekannt machung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 25. dieses MonalS werden alle Unternehmer hier bestehender Betriebe der in dieser Bekanntmachung beziehentlich unter Ziffer 1 der gleichfalls angefügten Anleitung bezeichnet«» Art cusgesorvert» diese Betriebe unter Benutzung VeS angefügten Formulars bis zum 1. September dieses JahreS bei dem Unterzeichneten Amt, Wcststraße 30. I., woselbst auch AnmelkungSsormulare in Empfang genommen werden können, anzu melden. Insbesondere haben nach Ziffer 10 der Anleitung auch diejenigen Unternehmer eines der unter Ziffer 1 bezeichneten Betriebe diesen anzumelken, welche bereits wegen eine-Z Neben- betriebeS einer BerusSgciiostenschaft angehörcn. Leipzig, am 29. Juli 1887. Krankenversicherungs-Amt der Stadt Leipzig. v. 11.1037. Vr. Schmid. Scharlach. Bekanntmachung des Königliche» Ministeriums VcS Innern. In Gemäßheit des ß. 11 des Gesetzes, betreffend die Unsollve» sicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 (Reichs-Geletzblatt Seite 287), Hot jeder Unternehmer eines gewerbs- mäßigen Eisenbahn., Canal-, Wege-, Strom-, Deich- und sonstigen nicht unter die Bestimmungen dcS Unfallversich-rmigSgelctzeS vom 6 Juli 1884 oder unter die nach 8 1 Slbiatz 8 desselben vom BundeSrath erlassenen Anordnungen lallenden Baubetriebes den letzteren nach den Vorschriften deS 8 11 des Unsallversichecungs- aeieycS innerhalb einer von dem RcichS-Versichcrung-ainte zu de- siimnienden und öffentlich bekannt z» machenden Frist anzumeldcn. (Vergleiche 8 4 Ziffer 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 ) Diese Frist ist vom Reichs-BersicheriingSamte aus die Zeit bi- zum 1 September dieses JatzrcS festgesetzt worden. Indem Mau Vorstehendes veröffentlicht, werden zugleich die zufolge Verordnung vom 19. Juli 1884 (Gesetz- und Verordnung-- blatt Seite 198) alS untere Verwaltungsbehörde» bezeichneten AmtS- bauptmannschasten und Stadträihe angewiesen, l» ihre» Amtsblättern die Beiheiligten aus gegenwärtige Bekanntmachung, sowie auf den nachstehend abgedruckten 8> 11 des UnsallverffcherungSgeseyeS und aus die beigesügte vom Re>chS-BersicherungSamte erlassene Anleitung, betr. die Anmeldung unsallvcrsicherunqspslichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe, ausmerksam zu machen. Dresden, am 2ü. Juli 1887. «intftertn« »es Innen». Für den Minister: Böttcher. Lippmann. tz. 11 »e» llnsallderstcheru»,»gesetzt». Jeder Unternehmer eines unter den 8 1 sollenden Betriebe» hat den letzteren binnen einer von dem ReichS-VersichernngSamte zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter An gabe des Gegenstandes und der Sri desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin bejchästigten versicherung-pflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Für die nicht ongnneldetea Betriebe hat die vntrre Ber- waliungSbehörde die Angaben nach ihrer Kenutinß der Verhältnisse zn ergäben. Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeiee Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer z« bestimmenden Frist durch Geldstrafen tm Betrage bi» za einhundert Mort anznholten. Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach den Gruppen. Llasse, u,h Ordnungen der NeichS^VerusSstntiftck geordnete- «er- zetchniß sämmtlicher Betriebe ihre» Bezirks unter Angabe de- Gegenstände» und der Art deS Betriebe-, sowie der Zahl der darin brlchSlligten versicherungSpslichtigen Periaoen tkulzustellen. DaS Ber- zeichotß ist der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen und von dieser erforderlichensalls hinsichtlich der Einreihung der Betrieb» in die Gruppen, Elasten und Ordnungen der ReichS-Berussstatistik zu berichtige». Die höhere Verwaltungsbehörde bat ein gleiche- Berzeichniß sämmtlicher vcrsicherungSpflichiigen Betrieb« ihre» Bezirk« dem Reich». VersicherungSamte einzureichen. Anleitung, betreffend die Anmeldung «nsatzvcrstcheriingspflichttger Tiefbau- und anderer Baubetriebe. (8. 4 Ziffer I und ß- 11 des BauunsallversicherungSgesetzeS vom ll. Juli 189? und §. 11 de« Unsallversicherungsgejetzes vom 6. Juli 1884.) 1) Die AnmeldungSsrist erstreckt sich auf die gewerbsmäßige AuSsührung von и) Eisenbahn-Bauarbeiteu, d) Canal-Bauarbeiten, c) Wege-(Straßen-, Chauffee-)Bcmarbeitea, ä) Strom-Bauarbeiten, e) Deich-(Da»im-)Bauarbeiten, к) Festung--, Melioration-., Bewässerung--, Entwässerung-., Drainirungs-, Booencultu», Userschutz. Bauarbeiten uud x) anderen Bauarbeiten, welche nicht unter die Bestimmungen des UnsallversicherungsgeseyeS vom 6. Juli 1884 oder unter die nach 8- 1 Absatz 8 am angegebenen Orte vom Bundes rath erlassenen Anordnungen sollen. 2) Unter die bereits gegenwärtig versicherung-pflichtigen Bauar beiten (Ziffer 1 lit. x.) fällt die gewerbsmäßige Ausführung von Bauarbeiten insbesondere insoweit, als Arbeiter und Betricbsbeamte von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich aus die Ausführung von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steinhauer-. Brunnen- oder Schornsteinsegerarbeiten, aus die Ausführung von Tüncher«, Verputzer- (We ßbinder-), Gypser-, Sluckaleur-, Maler- Anstreicher-), Glaser-, Klempner- und Lackirerarbcite» bei Baute», aus die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitz- ableitern, oder auf die AilSiübrung von Schreiner- (Tischler-). Ein- etzer-, Schlosser- oder Anichlägerarbeiien bei Bauten erstreckt, i» diesem Gewerbebetriebe beschäftigt werden (UnsallversicherungSgesetz j. 1 Absatz 2 und 8 und die zur AuSsührung des Absatzes 8 von dem BundeSrath gefaßten Beschlüsse vergleiche bezüglich der letzteren die Bekanntmachungen vom 11. Februar 1885, Centralblatt für da- Deutsche Reich Seite 38, und vom 10. Juli 1886, am angegebenen Orte Seite 191). 3) Zu den nach Ziffer 1 lit. x. anmelduogrä'flichtiqei! Bau- gewerbetreibenden gehören insbesondere die Ofeilctz.r, Tapezierer (Tapetcnankl-ber), «tubcnbohiicr, sowie Gewerbetrcibende, oer-n Ge- Werbebetrieb sich aus die Anbringung, Abnahme und Reparatur von Weltcrivuleaux (Marquisen, Jalousien) erst,eckt. 4) Gewerbsmäßig ist die Ausführung von Bauarbeiten, wenn anS dieser Ausführung ein Gewerbe gemacht wird, der Betrieb also zu Zwecken des Erwerbes für einige Dauer erfolgt. b) Nicht anzumelden sind: ») Baiiarbeitcn, deren AuSsührung nicht gewerbsmäßig erfolgt (8- 4 Ziffer 1 und 4 des Gesetzes voin 11. Juli 1887), d) Bauarbeiten, welche von dem Reich oder von einem Bundes staat als Unternehmer auSgesührt werden (8- 4 Ziffer 2 am an- gegebenen Orte), а) Bauarbeiten, welche von einem Communalverbande oder einer anderen öffentlichen Corporation als Unternehmer ausgeführt werden (8- 4 Ziffer 3 am angegebene» Orte), ä) Baute», welche von Eisenbahnverivaltniigen für eigene Rechnung (in Regie) ausgesührt werden (8- 4 Ziffer 4 Absatz 2 am an gegebenen Orte). «. die laufenden Reparaturen an den zum Betriebe der Land- und Forstwirlhschast dienende» Gebäuden und die zum Wirlh- schaftSbelricbe gehörenden Bodcncuitur- und sonstigen Ban- arbcilen, insbesondere die diesem Zwecke dienende Verstellung oder Unterhaltung von Wege», Dämmen, Canälen und Wasser- läulen, gellen als Theile des land- und soistwirlhschaülichen Betriebet, wenn sie von Unternehmer» land- und forstwirth- schasilicher Betriebe ohne Uebertcagung an andere Unternebmer aus ihren Grundstücken ausgesührt werden (8.1, Absatz 4 am angegebenen Orte) Ebenso gelte» als Tbeile de- Fabrik- belriebcs und sind nicht anznmelden die lausenden Reparaturen an den Gebäuden, welche zu den im 8. 1 des Unfall- versichern»gSgeietzeS vom 6. Juli 1884 gedachte» Betrieben dienen, und die zum lausenden Betriebe gehörenden Bau- arbeiten, wenn sic von dem Unternehmer des FabrikbetricbeS ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf seinem Grund- stücke ausgesührt werden. б) Nicht versicherungtslichtig und daher nicht nnzumelden ist die AuSsührung von Bauarbeiten, bei welcher der Unternehmer allein und ohne Gehilfen oder sonstige Arbeiter thätig ist. Dagegen ist die Bersichcrunqspflicht begründet, wenn ein Familien- angehöriger dcS UnternehmeeS als Gehilfe oder sonstiger Arbeiter in dem Betriebe beschäftigt wird, mit Ausnahme der Beschäftigung der Ehesrau, welche niemals als eine von ihrem Ehcmanne be- ichältigte Arbeiterin gilt. Im Uebrigen ist die Anmeldung-Pflicht weder von der Zahl der in dem Betriebe beschäftigten Arbeiter, noch von der Art desselben (Handbetrieb, Motoreiibciricb re.) abhängig. 7) Personen, welche nich! gewerbsmäßig Bauarbeiten auSsühren, unterliege» der AnmeldungSpflicht nicht, wenn sie einen Bau durch direct angenommene Arbeiter im Regiebetriebe auSsühren lassen. 8) Bei der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichne». 9) In der Anmeldung ist ferner die Alt des Betriebes genau zu bezeichne», insbesondere ob derselbe lediglich ein Handbetrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräste (Wind, Wasser, Dampf, GaS, heiße Lust re.) erfolgt. 10) Unternehmer von Baubetrieben der i» Ziffer 1 bezeichneten Arten, welche schon gegenwärtig einer BerusSgenosscnschast angebören — z. B. wegen der AuSsührung von Maurer-, Zimmer-, Brunne», rc. Arbeiten oder Wege» der Benutzung einer Arbcits- (Feld-) Bah» oder wegen eines anderen versicherungSpsiichligen Rcbenbetriebes (z. B. eines Steinbruchs) »c. —, haben bei der Anmeldung anzn- geben, ob der jetzt angemcldete Baubelrieb den Haupt- oder den Nebcnbclrieb bildet, und welcher BerusSgenossenschast der Betrieb bereits angehört. Cs ist die- deshalb erforderlich, weil mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 1l. Juli 1887 diejenigen schon bisher Versicherungs- Pflichtigen Betrieb«, welche den Nebenbetrieb von Unternehmern der unter dieses Gesetz sollenden gewerbsmäßigen Bauarbeite» bilden, an- den aus Grund der bi-berigen Gesetze gebildeten Berus-genossen- schäften (sür Bauqewerbetreibende. Straßenbahnen rc.) auSschcidc» (8- 9, Absatz 3 am angegebenen Orte). 11) Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer des Be triebe- oder sein gesetzlicher Vertreter. Al- Unternehmer gilt der Baugewerbetreidende, sür dessen Rechnung der gewerbsmäßige Be- trieb erfolgt. IS) Die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten versicherangSvflichtlgen Perionen muß in der Anmeldung angegeben werden, einerlei, ob dieselben Inländer oder Ausländer, männlichen oder weiblichen Geschlecht-. ob sie erwachsen« Arbeiter oder jagend- Itche Personen mit oder ohne Lohn sind, ob sie dauernd oder vorüber gehend beschäftig« werden. Beamte mit mehr als 2000 Jahres- arbeittverdienft sind nicht Milzuzählen. Tantwmen und Natural bezüge, letztere nach OrtSdiirchschnitlSpreisea berechnet, bilde» eine» Theil des JatzreSurbeiiSverdteastrS. 13) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit deS Jahres arbeite», ist die anzumeldende „durchschnittliche" Arbeiterzabl diejenige, welche sich für die Zeit des regelmäßigen vollen Betriebes ergiebt. 14) Als in dem Betriebe beschäftigt sind Diejenigen anznmelden. welche in dem Betriebsdienste stehen »ad Arbeiten, welche zu den, Baubetriebe gehören, zu verrichten babe», ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der elwa vorhandenen Betriebsanlaqe erfolgt. 15) Die Anmeldung hat zu erfolgen ohne Unterschied, ob es sich um einen Neubau oder um die Unterhaltung und Wiederherstellung von Bauwerken handelt. 16) Für die Anmeldung wird die Benutzung dcS nachstehenden Formulars empfohlen. 17) Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb an- znmelben habe oder nicht, so wird derselbe gut thun, die Anmeldung-, srift nicht unbenutzt verstreiche» zu lassen, wenn er sicher sei» will, den auS der Niebtanmelbung emcS vcrsichecunqSpflichligen Betriebes sich ergebenden Nacktheiten zu entgehen. Hierbei bleib» ihm un- benommen, in dem Formulare, Spalte „Bemerkungen", die Gründe anzugeben, aus denen er die AnmeldungSpflicht bezweifelt. 18) Schließlich werden die bethciligten Betricbsunlernehmcr noch besonder- daraus aufmerksam gemacht, daß. wenn sie die vor geschriebene Anmeldung nicht bis zum 1. September 1887 erstatten, sie hierzu durch Geldstraten im Betrage bis zu einhundert Mark angehaltcn werden könne». Formular für die Anmeldung. Königreich Sachsen. Regierungsbezirk AmtShauptmannschastlichcr Bezirk Stadtgcmeinde-Bezirk Anmeldung aus Grund des 8 11 de« Gesetzes vom 11. Juli 1887 i» Verbindung mit 8- 11 des Unsallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. Name des Unter- nchmers (Firnis). Gegenstand des Betriebe-.*) Art deS Be triebes.**) Zahl der durch schnittlich be- schüsttgten versich-rungS- pflichligen Personen.***) Bemer kungen. s) SG 4. ü. - de» 1887, (Unterschrift de- zur Anmeldung Verpflichteten.) *) Z. B. Strom- und Wegebaus, beite». Bei mehreren Betriebszweige» ist der Hauptbetrieb zu unter streiche». ") Z. B Betrieb mit Dampskraft, Gasmotoren. ***- Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als zehn versichermigspflichlige Personen (Arbeiter und solche Be- triebkb-'amte. deren Jahresarbeit-Verdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark inchk üoersteigt) beschäftigt werden. 's) Beispiele: „Bereits angemcldct aus Grund deS Gesetzes voni 6. Juli 1884." „Der Wegebaubctrieb ist der Hauptbetrieb. Ter Unter nehmer gehört wegen der bei dem Wegebau hcrzustellenden gemauerten Durchlässe der nordöstliche» Baugewerks-Beriiss- gcnossenschaft an." oder: „Die Erdarbeiten (Eiienbahndammschüttung, Herstellung von Eisenbabneinschnitten) bilden de» Hauvtbetricb. Die dabei zur Berwendung tommcndc ArbcilSbah» gehört der Straßenbahn-Belussgciioffenschast an." VtklMNlMllllMg. Bis auf Weiteres wird Erve — jedock »ur gewachsener Boden — und zwar gegen eine Vergütung von ritt Pfg. für daS zweispannige Fuder an folgenden, »»lkclst Pfählen und Reiser» aögeslccklen Plätze» angenommen: 1) auf dem Stück der Heilige» Wiese südlich de» Johanna- Park-WegeS und rechts deS Pleißcnfluthbcttcö, mit Ausschluß deS rcchlen Vorlandes deS letzteren; 2) aus der Wiese am Fabrwegc durck daS Nonncuholz und zunächst dcS nach der Kettenbrücke führenden Fußweges. Leipzig, den 17. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig Id. 3156. Or. Georgi. Eichoriuö. Manntmachnng. DaS Befahren des WegeS zwischen dem ehemaligen Frank- snrler Thore und dem Neuen Schützeubause am 2. Seplember während der Zeit von >/r3—5 Uhr Nachmittags wirk sür Fuhrwerk jeder Art hiermit untersagt und wird der Fahr- verkehr sür diese Zeit aus de» Weg vom Kuhthurme uack dem Neuen Schiitzenhause verwiese». Zuwiderhandlungen werden mtt Geldstrafe bis zu 20 ^ geabnvet werben. Leipzig, den 26. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Georgi. Hentschcl. Gesucht wird der zulezt in Möckern wohnhaft gewesene Schneider Johann Friedrich Kotte, geboren Len 18. Januar 1838 in Sitzeurvda, welcher zur Fürsorge sür seine in städtischer Waiscupflege befindlichen Kinder anzuhallcn ist. Leipzig, am 25. August >887. Der Rath der Stadt Leipzig. (Rrmcnamt.) 1^. k. I. 2085. Or. Fischer. Werner. In einer Erörterungssache wegen Diebstahls ist als Zeuge die- jenige Person zu vernehmen, welche in der Zeit vom l8. bis zuni 22. Juli dieses Jahres «ul der Liebigstraße zu Leipzig in der Nähe de« städtische» Krankenhauses einen vergilbte» Pfandschein in ein anderes Schriftstück eingcwickclt gesunden und beide Papiere mittelst Briefe- an den Gendarmeriebrigadicr Nestler In Stötteritz ge- sende» hat. Der Briesschreiber hat sich mit „Friedrich Wilhelm Schade" unterzeichnet und w'rd ausgesordert, zu seiner Vernehmung unvec- züglich vor dem Unterzeichneten zu erscheinen oder von seinem AusenthnIiSort Nachricht zu geben. Alle Polizciorgane werden ersucht, zur Ermittelung dcS Zeugen Schade dienende AnSkuust hierher gelangen zu lasten. Le'pzlg, den 24. August 1887. S-nigltche Ltaatdimwaltichaft. I. B.: vr. Groß, Ass. Vekanntniachlmg Der Festgottesdienst am Scdanlage wird Vormittag 10 Uhr in der Nicoiaikirche abgchalten werden. Für die Mitglieder LcS Reichsgerichtes und der ReichSanwailschast, sowie der königl. Behörden, deS RatheS und des Sladtverorvneten- EollegiumS werden, soweit thunlich, reservirte Plätze zur Vcr- üguiig stehen. Leipzig, den 26. August 1887. Oie üirche»nnlpection für Leimig Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. I. V.: Ilr. Georgi. Hentschet ArchikiakonuS Or. Suppe. Bekanntmachung^ Zur Feier de« 2. September werden wir auch in diesem Jahre die öffentliche» Gebäude mit Flaggenschmuck versehen. Wir ersuchen die Bewohner unserer Stabt, auch ihrerseits in gleicher Weise zur Verschönerung der Fcstfeier beitragen zu wollen. Leipzig, den 26. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. I>>. Georgi. Heutschel. Vekinmtnillchililg.- Sämmtliche städtische Verwaltung-- und Cassen- stellen bleiben am 2. September geschloffen. Leipzig, den 26. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Heutschel. Vekänntmnchnng^ DaS städtische Museum bleibt am 2. September geschloffen. Leipzig, den 26. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. Heutschel. "Dtkanntmachung.^ Da« Agathe Gerger'sche Stipendium für „einen armen Studenten zur Erlangung der Magisterwürde" ist auf die Termine Michaelis 1883 bis mit Michaelis VS. IS. tm Gesammtbetrage von 128 zu vergeben. Bewerber um dieses Stipendium werden aufgefordert, ihre c?-'»che nebst Leu erforderlichen Bescheinigungen bis ZUM t-s. Sr'ptenrber dA. IS. bei uns einzureichen. Leipzig, den 23. August 1887. Id. 113,1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Krumbiegel. DaS zum Nachlasse der verwittwctea Johanne Auguste Näbe geb. Laux i» Gautzsch gehörige Haus- und Gartengrundstück, welches aus Fol. 100 des Grundbuchs für Gautzsch eingetragen ist» 30 sig R. nni 72,30 Steuereinheiten enthält und orlsgenchtlicher« seüs aus 3000 ./L gewürdcrt worden ist, soll aus Antrag der Erben ToiinerStag. den 22 September 18117, Bormiltags 11 Uhr freiwillig an Ort und Stelle versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den an Gerichtsstell» und im Gasthofe zu Gautzsch auShängenden Anschlägen zu ersehen. Leipzig, am 1l. August 1887. Königlichrs Amtsgericht, Abth. V» Seet. Z. Schenket vtrmikllillug der alten MWndler-Mse. Tie alte Buchhätidler-Börse» Ritterstraßc Nr. 12 hier, wird vorauSsichilich spätestens zu Johanni 1888 in den Besitz der iiilivcrsitiit übrrgeheu. Dieselbe enthält im Parterre die Geschäfts räume des Vorstandes dcS Vücjenvereins der deutschen Buchhändler und einen kleinen Saal, in der Etage einen, dieselbe vollständig um fassenden Saal mit Galerien. Vereine und andere Reslccianten, welche diese Räumlichkeiten, zu sammen oder getrennt, ohne wesentliche Umgestaltung ermiethcu möchten, wolle» sich gefälligst mit dem Unterzeichneten Rentamt i» Vernehmen setzen. Leipzig, am 20. August 1887. UiitversitätS - Rentamt. Gebhardt. Vckanntmachungl Das hier Alte Siraße unter Nr. 1 gelegene, der Gemeinde Plagwitz gehörige, frühere Lehmann'sche Hausgrundslück soll nebst dem dazu gehörigen Garte» Tonlicrütag, de» 15. Srptrmber 1887» Vormittags l« Uhr im Restaurant „zum Gosenschlößchen" hier meistbietend versteigert werde». Die Versteigerungsbedingungen werden im Termine bekannt ge geben. liegen aber auch bereits vom 27. dieses Monats ab zur Enisichinahme anS. Plagwitz b. Leipzig, am 22. August 1887. Ter ktcmeinderath Uhlig, Gmb.-V. Nichtamtlicher Theil. Zur Gksammtlage. Seit Wochen sind die Blicke Europas fast anSschließlich aus Bulgarien gerichtet. Ob man in Frankreich Vorbereitungen sür die Mobilisirung deS 17. ArmeecorpS trifft, ob die Prvcla- niation ber englischen Regierung, welche die irische Nalioiial- liga sür eine gefährliche GescUschast erklärt, ihre Wirkung ll»>» wird, oder ob Evub Klian Teheran heimlich verlassen bat, um i» Rußland Aufnahme zu finden, interressirt die Wett nur in zweiter Linie; Jeder, der nach der Zeitung greift, um politische Neuigkeiten zu erfahren, richtet seine Blicke zu nächst auf die autz Sofia, Konstantinopel und Petersburg vor liegenden Depesche,,, um daraus zu ersehen, welche» Verlaus die bulgarische Krisiö nimmt. Vorläufig ist eine Pause in der Entwickelung des bulgarischen DramaS eingetreten, nach dem die türkische Negierung sich zu ber Krastanstrengung er mannt hat, die Thronbesteigung des KoburgerS sür ungesetzlich zu erklären. Die telegraphisch gemeldete Absicht der Türkei und Rußland-, Eommiffare nach Bulgarien abzuscndc», äiidert an der Sachlage vorläufig nichts Die europäischen Großmächte, Rußland an der Spitze, sind dadurch der Mühe iiberhoben, über den Kops deS Sultan- hinweg eine Ver ständigung anzustreben, wenn diese Mühe auck noch so auS- sichtlo« war. Rußland hat mit ber Meinung nicht zurück- gebatten, daß die Abberufung der Eonsuln der Vertrag-Mächte nicht genüge, um die bulgarische Frage zu lösen, uud hat
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