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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189005042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18900504
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18900504
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-05
- Tag1890-05-04
- Monat1890-05
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1890
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-RN«"* Uhr. NrbiNnu »>- LrpthUi«» I»hamu»gasir 8. SPrrchftimtze» der Nedutt«: ' «ormittag» 10-12 Uhr. Nachmittag« 5—6 Uhr. UmmIm« der kiir die «äMUfOiMOda ^ — s^TM« an »n«n-> »nd steftlnge« früh dt»'/,»l Ja de» Filiale» str Jas.-Auiahmt: vttn Ae»»'« Laett«. <Mtrrd Hatz»), Und Ä pari! üud KöaigSplatz 7, uurbO'/^Atzr. MiMM.TGMM vierteljährlich 4»/, Mk tncl. Bringrrlohn ü Mt., drrch di« bezogen ö M Jede elnzelae Nanmirr Bclegeremvlar 10 Pf. Gebühre» für Lxtrabeila««» > »14 ' ^ ebl.lt-! Ex1ra»»na»« Format assalaü cderung SO Mt. «tz«e '-ostbesördernng «tt Postbesörderong 70 Nt. Inserate 6 gespaltene hnsea l« Anzeiger. itzeile »0 Pf. Größere Lchris e» laut uns. Preißwlpichai». Ladellartjchero gtfsrrusatz »ach höher»Daris. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschästsverkehr. tiellamen »utrr demRedaction-lirich Ll« 4aelp.lt. Zelle SO Pf., vor den Familie »»achrlchte» die Kgespaltene Zeile 40 M. Inserat« sind stet« an die Grpediti*» za sende». — Rabatt wird nicht g«ged»ä Zahlung praeoumaranäo oder durch Post, uacha^me. ^ m. Tountag dm 4. Mai 1890. 84. Jahrgang. lmtliche Bekanntmachungen. NaML «LL ^ ^ ^ und ihrer Eonlrole z« erschei öffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch, de» 7. Mat 1800, Abend« «'/, Uhr. Saal« der vormaligen HaudelSbörse an» Naschmarkte. Tagesordnung: I. Bericht de« versassung»au«schusse« über: Einführung de« Regulativ- über den Dünger-Export nedst den dazu erlassenen Nachträgen in den am l. Januar 1890 eiuverleibten Bororten vom 1. Juli 1890 ab. U. Bericht de« Stiftung««, Bau» und Oekonomieau«. schusseS über Verlaus eine« Arealstreisen« von der Parcelle Nr. 295 ä des Flurbuchs für Reudnitz. III. Bericht de- StislungSau-schusse« über Mittheilungen deS RatheS bezüglich der Neefs'schen Stiftung sür da« IohanniSho-pilal. IV. Bericht de« GaS«. Oekonomie», Finanz- und ver« sasiungSau-schuffe- über Versorgung der Stadttheile Neureubnitz und Thonberg, sowie de- Orte« Stötteritz . mit GaS. V. Bericht de« OekonomieauSschuffeS Über: n. Herstellung ^ der Len Bauplatz der AndreaSkirche umgebenden Straßen, sowie Abtreibung deS Platze«; d. Einfriedi gung einer zur Anlage eines Forstgarteu» in Aussicht genommenen Fläche im Connewitzer Revier; o. Be- sestigung de« südlichen, zwischen den Brücken gelegenen Fußwege- der Plagwitzer Straße. VI. Bericht de- Oekonomie. und Finanzausschusses über Gewährung einer Entschädigung an die detr. Grund stücksbesitzer sür Legung von Granilplatten in dem östlichen Fußweg der Eutriyscher Straße zwischen der Theresien- und der Lindenstraße. sVII. Bericbt de« Bau., Oekonoinie» und BersassungSau«. schusscS über Einräumung eine» Baurechte« an städtischem Areale deS Nietzschkencanole« rc. Bericht de« Bau.» Oekonomie- und Finanzausschüsse« über: ») Verkauf eine« LrealstreisenS zu dem an die Fa. Harazün <L Schmidt verkauften Bauplatze Nr. 3 Strafen aufaesordert, mit ihren Kindern in den anbrraumteu Imps-, beziehentlich RrvistonSterminen behuf« der Impfung und ihrer Eonlrole zu erscheinen oder dir Befreiung voa der icht durch ärztliche Zeugnisse hier nachznweisen. 8V Wegen Anberaumung der Imps» und RevifionStermin« ur Wiederimpfung, beziehentlich Eonlrole der oben unter II» und k gedachte« Impfpstichtige« Zöglinge wird an die Schulvorsteher besondere Weisung ergehen. 9) Diejenigen Eltern. Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1890 impspflichtigen Kinder und Pflege- besodlenra. wie ihnen sreigestellt ist, durch Privatärzte der Impfung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch aus gefordert, bi- längsten« zu« 80. September 1800 dir erforderlichen Impjungen auSsllhrea zu losten, sowie die vorgrschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung, beziehentlich Wieberimpsung erfolgt oder au« einem gesetzlichen licher Aussorberung zur Nachholung der Impfung bi« Schluß de« Jahre« Geldstrafe bt« ;« so Mark oder Haft di« z« 3 Tagen zu gewärtigen baden würden. 1v) An« Familien und Hänser«, in denen an- steckende Krankhett»», wie Masern, Keuchhusten, Diphtheriti«, Scharlach, Rose u. f. w. bestehen, darf ein i«pfpfiichttgeS Kind in keine« Fall« in ha« Jmpflocal gebracht werden. Leipzig, am 14 April 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Vllld. 651. Vr. Georßi. Stahl. AuSführnngS-Derordnuaa vo« «achea wir hierdurch Folgende« l) Die Stadttheile Leipzig-Reudnitz, gaste. IX. Bericht de« BauauSschuste« über: ») Nachderwilllgung eine« BcrechnungSgelde« für Reinigung, Heizung rc. der Expedition brr Stadtwasierkunst im alten ThoinaS- schulgebäude, d) Herstellung einer Eisenvergitterung an der Schwämme am Schweinestall-Neubau de« Bieh- und SchlachtbosS. o) bauliche Herstellungen und Mobiliarbeschafsung wegen räumlicher Erweiterung ver Schulexpedtlioa in dem Grundstücke zur alte» Waage. X- Bericht de« Finanzausschusses über Gewährung eine« Beitrages sür Errichtung eine« Erziehern»,enheim» in Wien. Bekanntmachung, die Impfungen betreffend. .Unter Hinweis auf dt« Vorschriften de« Reichs- Imps-GesetzeS vom 8. April 1874 und nach Matz, ßabe der hierzu erlassenen Königlich Säch luSsührungS-Berordnung vo« 20. Marz rachen wir hierdurch Folgendes bekannt: 1) Die Stadt Leipzig, obu« die OrlStheile de« ehemaligen lieuvnitz. Anger-Crottendorf, Eutritzsch, Gohlis. Neustadt, keu-Schöneseld, Neu-Reudnitz Sellerhausen, Thonberg und ZolkmarSdorf bildet den selbstständigen ersten Impsbezirk, sür velchen der Stadlwundarzt Herr Vm. Wilhelm ffonrad Blaß, KöuigSstraße 8, H», als Impsarzt ^nv Herr »r. I»o«l. Schellenberg, Bahnhofstraße kr. 18, als dessen Assistent vervflichket sind. 2) DaS Jmpflocal befindet sich in der Central, falle — Kaiserzaal — Eingang Centralstraße 2. 3) Daselbst finden die öffentlichen Impfungen von hier »usbältlichen Kindern in der Zeit vom 11. Mai bt« einschließlich 10. Juli «nd vom 20. August bt« einschließlich 24. September diese« Jahre«, und var bis aus Weitere» an jedem Mittwoch vou >/,3 bi- Ubr NachmiltagS, unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Revision vorzustellen. 4) Im Lanfe diese« Jahre« find der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder, n. welche im Jahre 1889 geboren sind, b. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpsgesetze schon vor dem lausenden Jahre impsvflichkig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Impspflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos geimpft worden sind ober weg-, Krankheit nicht geimpft werden konnten, II. diejenigen Zöglinge von öffentlichen Lehranstalten und Privalschulen, L. welche im Jahre 1878 geboren sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgefetze schon vor dem lansenben Iabre wiederimpspslichtig waren, jedoch bi« zum Jahre 1889 der Wiederimpspflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos wiedergeimpst worden sind, ober wegen Krankheit nicht rmedergeimpst werdrn konnten. 5) Alle Einwohner de« ersten Impsbezirks sind berechtigt, ihre, wie unter 4) I » und d bemerkt,st, impfpstichtige« Kinder im S-nsersaal der Eeatralhalle, hier, unentgeltlich iinpfen zu lasten. K) Für jede« Kind, welche« zur Impfung gekrackt wird, ist gleickzeitig ein Zettel zu übergeben, aus welchem Name, Geburtsjahr und GebnrtStag de« Kinde«, sowie Name, Stand »nd Wohanna de« Vater«, Pflege- vater« oder Bormnnde«, bezteheatlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Eltern der im lausenden Jahre impsp Kinder werdrn daher hierdurch unter auSVrücklicker Verwar nung vor den im tz. 14 Absatz 2 de« Impfgesetze« angedrohten, bt« pt SO Mank oder » Tage» Hast ansteigenden Bekanntmachung, die Impfungen betreffend. Unter Htnwet« ans dt« Vorschriften de« Reich». Imps-Gesetze« vom 8 April 1874 und «ach Mast- abe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen " vom 20. Mär, 187S ende« bekannt: Leipzig-Reudnitz, Anger-Erottrndors. Thonberg. Neureubnitz, Neuschöneseld, Sellerhausen. Volk« mar-dors und Neustadt bilden den selbstständigen II. Impf« bezirk. Hierfür sind die bereit» früher mit der Ausübung de« Impfen« betrauten Aerzte verpflichtet worden, und zwar sür Reudnitz und Auger-Lrotteudorf Herr vr. iwvck. F. E. Kohl, Reudpitz, Leipziger Str. 2, 1., Thonberg «nd Nenrendnitz Herr Vr. rneO. O. Tschäche, . Thonberg, Hanptstr. 4, Neuschöneseld Herr vr. invck. R. Hirfchfeld, Renschönefeld, Gtseabahnstr. 08, Sellerhaule« Herr »r. iweck. F. A. Gröber, Reudnitz, Greazstr. 8, DolkmarSdorf Herr vr. C W C Röfller,» DolkmarSdorf, Hanptstr. 3S, Nrnstadt Herr vr. mrck. O. I. P. Thiman«, Nrnstadt, Gifenbahustr. SS. 2) Da« Jmpflocal befindet fich für Reudnitz und Anger-Crottendorf im „Schloß- keller", Reudnitz, Chauffeestr. SO, Thonberg und Nenrendnitz im Restaurant von Wieprecht, Thonberg, Hanptstr. 11, Nenschönefeld im Restaurant »um „Berg schlößchen", Cifenbahnstr. 20, Sellerhausen im „Schützenhan«", Tanchae, Straße O, DolkmarSdorf tm Restaurant „zu den Reichs. Hallen", Clifabethstr. 7, Neustadt im „Gasthost, Kirchstr. 3. 3) In drn bezeickoelcn Localen finden di« öffentlichen Impfungen von den in den genannten Stadtlheilen aushält, lichei, Kindern unentgeltlich statt, und zwar in Reudnitz and Anger« Crottendorf in der Zeit vom 2. Mat di« mit II. Juli und vom s. bi« mit 20. September diese« Jahre« au jedem Freitag vo» >/,5 bi« r/,6 Ubr Nachmittags. in Thonberg und Reureudnttz vom 10. Mai bi« mit 27. Juni «nd vom 12. dt» mit 10. Sep« tember diese« Jahre« an jedem Freitag von >/,3 b>« '/,4 Uhr Nachmittag-, in Renschönefeld vom 0. Jnnt bt« mit 7. Jnlt «ad vom IS. bi» mit 22. September diese« Jahre« an jedem Montag von »/,4 bis >/,5 Uhr Nackmittag«, in Sellerhanse» vom 2. Juni bt« mit 7. Jnlt und vom 8. bt« «tt IS. September diese« Jahr an jedem Montag von 5 bi« 6 Uhr Nachmittag«, in VolkmarSdorf vom 22. Mat bt« mit 3. Jnlt «ad vo« II. bt« mit 2S. September diese« Jahre« an jedem Donnerstag von '/,3 bi» »/,4 Uhr NachmiltagS. in Repstadt vom 22. Mut bt« mit 3. Jnlt und vom 18. bt« «tt SS. September diese« Jahre« an jedem Donnerstag von »/,5 di« >/B Uhr 'Nachmittag«. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Revision vorzustellen. 4) Im Laufe diese« Jahre« find der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder, n. welche im Jahre 1889 geboren sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetz« schon vor de« lausenden Jahre impspflichtig waren, jedoch bi« zum Jahre 1889 der Impspflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos geimpft worden sind, oder wegen Krank heit nicht geimpft werden konnten. II. diejenigen Zöglinge von öffentlichen Lehranstalten und Pnvatschulen, n. welche in, Jahre 1878 geboren sind, d. welche in srührrea Jahren geboren sind und nach dem Impsgrietze schon vor dem laufenden Iabre wiedenmpspflicktig waren, jedoch bi« zum Jahr» 1b der Wieder«Impspfl>cht noch nicht vollständig genl haben, erfolglos wiedergeimpst worden sind, oder wegen Krankheit nicht «iedcrgrimpst uxrd« konnten. 5) Alle in vorgenannten Stadtlheilen wohnenden Ein wohner sind berechtigt, ihre, wie unter 4) I » »ud d be merkt ist. impspfliehttgen Kinder in dem Impslocale ihre« jetzigen Wohnorte« unentgeltlich impfen zu lasten. 6) Für jede« Kind, welche« zur Impfung gebra^wird. ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, aus welchem Rnme, Geburtstag und Geburtsjahr de« Kinde«, sowie Name, Stand und Wobuung de« Vater«, Pflege vater« oder Vormunde«, beziehentlich» der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die iLller» der im lausenden Jahre impspflicht'gen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Ver warnung vor de» im. 8. 14 Abs. 2 de« Impsgesetze« an« ftdrohlen bi« zu so Mark oder 3 Tage« Hast an- leigenden Strafen aufgesordert, mit ihren Kindern »n den anberaumten Imps. be^. RevisionSterminea behuf» der Impfung und der Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impspflicht durch ärztlicke Zeugnisse nachzuweisen. 8) Wege» Anberaumung der Imps- und NevijlonLtermine §ur Wieder-Impsung. beziehentlich Eontrole der oben unter .l u und b gedachten ttnpfvsticbttgeu Zöglinge wird an die Schulvorsreber besondere Weisung ergehen. 9) Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1890 impspflicktigen Kinder und Pflege befohlenen, wie ihnen sreigestellt ist. durch Privatärzte der Impfung unterziehen lassen wollen, werden hierdurck aus- geforbert, bi» längsten« zum 30. September 1800 die erforderliche» Impfungen auSführen zu lasten, sowie die Vorgeschriebcnen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung, beziehentlich Wieder-Impsung. erfolgt oder au« eine», gesetz lichen Grunde unterblieben ist. in der Jmpserveditton tm »wer rruiioroeruiig zur ^lacooruung rer v»mp,li„g r«s Jahre» Geldstrafe bt« z« SO Mark oder Hast bi« z« 3 Tage« zu gewärtigen baben würden. lO) Au« ztzamtlien und Häusern, in depen an steckende Krankheiten, wie Maseru, Keuchhusten, Diphtheriti«, Scharlach, Rose u. s. w. bestehen, darf et« impfpstichtige« Kind in keinem Falle in da« Jmpflocal gebracht werden. Leipzig, am 2t. April 1890. Villa 769. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Brc sraune. »«ck. Geißler, untere Georgstraße, Bekanntmachung, die Jmpsnngea betreffend. Unter Hinweis aus die Vorschriften de« Reich« ^mpsaefetze« vom 8. April 1874 «nd nach Maß gabe »er hierin erlassenen Königlich Sächsische« »«»sührangS-Brrordnung vom 20. März t8?S mache« wir hierdurch Folgende« beknnut: 1) Die Stadttheile Leipug-Gohli« und Leipzig-Eutritzsch bilden den selbstständigen UI. Ämpsdezirk. Hierfür sind die bereit« früher mit der Impfung betraut gewesenen Aerzte verpflichtet worden, und zwar für Gohlt«: Herr Vr. daselbst, und sür Catritzsch: Herr Vv. nieel. Donath, daselbst, Hauptstraße I. 2) Da« Jmpflocal befindet fich sür Gohlt« im Restaurant zum „Waldschlößchen", Hauptstraße 2S, Eutritzsch tm Gastbos zum „Helm", Hauptstraße 21. 8) Daselbst finde» die össentlicken Impfungen der iu dm genannten Stadtlheilen aufhältlichen Kinder unentgeltlich statt, und zwar in Gohlt« t« der Zeit vom 10. Mat bi« mit 12. Juli und vom 0. bt« mit 20. Sep tember diese« Jahre«, und zwar di» aus WeilereS an jedem Sonnabend von >/,3 bi« '/,4 Uhr Nachmittag«, in Eutritzsch vom 17. Mat bi» mit ». Jnlt «nd vom 30. August bt« mit 13. Sep tember diese« Jahre«, und zwar b>« auf Weitere« an jedem Sonnabend voa >/,5 bi« >/r6 Uhr Nachmittag«. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Revision vorzustellen. 4) Im Lause diese« Jahre« find der Impfung z» «uterziehe«: I. diejenigen Kinder, . ». welche im Jahre 1889 geboren sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem lausenden Jahre impspflichtig waren, jcdock bi« zum Jahre 1889 der Impfpslickt noch nicht vollständig genügt haben, er folglos geimpft worden sind oder wegen Krankheit nicht geimpst werde» konnten, II. diejenige» Zöglinge von öffentliche» Lehranstalten und Privatschulen. » welche im Jahre 1878 geboren sind, b. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem laufenden Iahre wieder impfpflicktig waren, jedoch bi« zum Jahr« 1889 der Wieberiwpspfllcht noch nicht vollständig genügt baben. erfolglos wiedergeimpst worden sind oder wegen Krankheit nicht wievergeimpst werden konnten. 5) Alle Einwohner der Stadtbezirk« Leipzig - Gohli« und Leipzig-Eutritzsch sind bereehtigt, ihre, wie unter 4) I» und d bemerkt ist, impfpstichtige« Kinder in dem Imps, locale ihre« derzeitigen Wohnorte« unentgeltlich impjr« zu lasten. 6) Für jede» Kind, welche» zur Impfung gebrockt wird, ist gleickzeitig ein Zettel zu übergeben, aus welchem Nnme, GebnrtSiahr «nd GebnrtStag de« Kinde«, sowie Name Stand und Wohnung de» Vater«. Pflege »ater« oder Vormunde«, beziehentlich der Muttei oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Dir Ellern der im lausenden Jahre impspflichtigen Kinder werten daher hierdurck unter ausdrücklicher Ver warnung vor den im tz^14 Absatz 2 de» Impsg-setze« an. a-drohle». hi« z« SO Mark oder 3 Tage» Hast an. steigenden Strafen a« sgesordrrt, mit ihren Kindern in drn anberaumten Imps«, beziehentlich Rev sionStermin« behuf« der Impfung und der Eonlrole s" oder di« Bs» reiung von der Impspflichl durch ärztlich« Zeugnisse uach- zuweisen. — 8s Wegen Anberaumung der Imps- und RevisioaStennine ur Wiederimpsung. beziehentlich Eonlrole der oben unter I» und d gedachtru impfpstichtige» Zögling« wird an die Schulvorstehrr besondere Messung ergehen. - 9) Diejenigen Ellern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welch« ihre im Jahre 1890 impspflicktigen Kinder und Pflege- besoblenen, wie ihnen sreigestellt ist. durch Privatärzte der Impfung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch aus- gefordert, bi« längsten« zum SO. September 1800 die erforderlichen Impfungen auSführen zu lasten, sowie die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung, beziehentlich Wiederimpfung erfolgt oder au« einem gesetzlichen Grunde unterbliebe» ist. in der Jmpsexpedition im Stadthaus«, Obstmarkt 3, 11. Obergeschoß, Zimmer Nr. IIS vorzulegen, widrigenfalls sie »ach er- olgloser amtlicher Aufforderung zur Nachbolung der Impfung bi« Schluß de« Jahre« Geldstrafe bt« zu SO Mark oder Hast bt« zu 3 Tagen zu gewärtigen haben würden. 10) Au« Familien und Häusern, tn denen au- steckende Krankheiten, wie Masern, Keuchhusten, Diphtheriti«, Scharlach, Rose «. s. w., bestehen, darf ei« impfpstichtige« Kind tn keinem Fall« ia da« Jmpflocal gebracht werden. Leipzig, den 2l. April 1890 Der Rath der Stadt Letpzlg. VIIIck 283.vr. Georgi.' Bormann. Bekanntmachung. Montag, den S. Mai d. I., sollen die A«phattirung«arbeiten in der KönigSstraße wieder ausgenommen werden. In Folge dessen wird der noch nicht fertig gestellte Theil dieser Straße von dem gedachten Zeitpunkte ab sür den gesammten Fährverkehr gesperrt. Leipzig, den 30. April >890. IX. 2855. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgfi Hennig. Ausschreibung, Neubau der Crutral-MarkthaUe In Leipzig bete. Ta« I. Loo« der am MarklhaUenbau Hierselbst rrsorber- lichen Glaserarbeilcn soll vergeben werden Die Bedingungen und Arbeittverzeichniffe könne» durch unsere Bauverwaltung im Baubureau an der Windmüblen- gaste Hierselbst gegen Porto- und destellgeldsreie Einsendung von einer Mark bezogen, bez. im Baubureau eiagesehea werden. Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Central-Markthalle, Glaserarbeite«", bi« zum 15. Mai cr. Vormittag« 10 Uhr im Nathhau« all. hier, 2. Obergeschoß. Zimmer Nr. 5. portofrei einzureichen. Der Rath behält sich die Au-wahl unter drn Bewerbern, bez. die Theilung der Arbeiten und die Ablehnung sämmtlicher Angebote vor. Leipzig. Len 3. Mai 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Iu 3142. vr. Georgi. rüling. Bekanntmachung. Die Regulirung und thrilweise Erneuerung de« Fußwege« läng« der nördlichen Fahrstraße de« Blücherplatze« soll an einen Unternehmer in Accvrd verdungen werden. Die Bedingungen und AngebvlSsormulare sür dies« Arbeiten sind bei unserer Tiefbau-Verwaltung. Rathhau«, 2. Stock- werk, Zimmer Nr. 14, gegen Entrichtung von 50 ^ Gebühren zu entnehmen. Beiügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift „Faßwegregultrung aa der Nordseite de» Blücherplatze«" versehen ebendaselbst und zwar bi« zum 14. Mai dies. Jahre« Nachmittag« 5 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich da« Recht vor, sämmtliche Angebot« abzul'hnen. Leipzig, den 25. April 1890. De« Rath« der Stadt Leipzig Id. 2l26 Straßenbau Deputation. Bekanntmachung. Die Regulirung und thrilweise Erneuerung der Fußwege in der Zvilnerstraße von der Psaffendorfer Straße bi« m,t der Zvllnerbrücke soll an einen Unternehmer in Accorv der- Lungen werden. Die Bedingungen und Angebot-formulare sür dieseArbeiten sind bei unserer Tiefbau»Verwaltung, Rathhau«, 2. Stock- werk. Zimmer Nr. l4, gegen Entrichtung von 50 Ge» bühren zu entnehmen. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift „Fnßwegreaulirnng iu der Zöllnerstraße" versehen ebendaselbst und zwar bi» zum l4. Mai diese« Jahre« Nachmittag« 5 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich da« Recht vor, sämmllich« Angebote obzulrhnen. Leipzig, den 25. April 1890. Id. 2126. De« Rath« der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir beschlossen, die Grorastkaße i» Leipzig-Gobli« auf 15,85 m zu verbreitern und die Stratzeusluchlliuien nach Maßgabe te« Planr« I. V. Nr. sestzustrllen. Indem wir die« in Gemäßheit von H. 22 de» Regulativs, die neuen städtischen Anbaue und die Regulirung der Straßen betreffend, vom 15. November 1867 hiermit zur vffenlliche« Kennlniß bringen, bemerken wir. daß gekackter Plan 4 Wochen lang zu Jedermann» Einsicht aus unserem Bauamt (Abtbrrlung sür T'esbausacken). Ralbbau». 2. Etage, Zimmer Nr. 14, auSgelegt ist, sowie daß Widersprüche gegen jene Abänderung innerhalb vierwöchentlicher Frist, vom Tage de« Erscheinen« dieser Bekanntmachung a» gerechnet, bei Vermeidung de« Versäumnisse« derselbe» schriftlich bei un» anzubringeu sind. Leipzig, den 28 April 1890. Der Rath der Stadt Leipzig, lb. 220AS1S. vr. Georgi. - ^ , Grtzßeb.
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