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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189006081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18900608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18900608
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-08
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1890
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«rsch«r»t «»glich früh S»/, Uhr. Letuti,» »»t «r-eiUI-» Ioha»»eSgass« 8. -PrrchftÄiden irr Lr-artt»»: VvrmIttagD 10—12 llhk. NachmiLtOgA L—6 Uhr. >«n«t«n« her ffi» »te >ichfts»l«e»h« R««mer hefti«»te« Anlernte «» Wechentagcn bt» S Uhr Nach»!«»«», an Penn- un» -estt«,e» früh bt« '/,* Uhr. In dt» Filialen für 3ns. Annahme: Vit» Me«« « Ssrtt«. («lfretz Hatz»), UniverfitLt«ftraß« 1, Leut« Lesthe» Aatharkneustr. 14 pari, und König-Platz 7, »nr bt« '/,» Uhr. dMr.WWMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. SlbonnerrierrtSp reich vierteljährlich 4»/, Ml. tncl. Brtnaerlvhn 5 Mk., durch di« Post bezogen ti Mk. Jede einzelne Vkummer 20 Ps. Belegn^mplar 10 Pt. Gebühren für Extrabellage» sln Tageblatt-Format gesalzt! ohne Pvstbeiürderung 60 Mk. mit Postbesörderuug 7V Pit. Inserate 6 gespaltene Petitzeile L0 Pf. Größere Schriften laut uns. Prrt-verzrichntß. Tabellarischer». Ziffernsatz nach höherin Tarif. ileclamen unter dem Redaction-strich die «gespalt. ZeitebOPs., vor den Familien nach richte» die Kgetpalienr Zeile 40 Ps. Inserate sind stet» an die «rpedilie« zu senden. — Rabatt wird nichl gegeben. Zahlung praenuiiieramla oder durch Post nachnahme. ^ 15S. Sonntag den 8. Juni 1890. 81. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch, de« LL. Juni 18»«, «ach der ae«etnschaftltchea Sitzung des Rathe» und der Stadtverordneten im Saale der vor- «alige« Handelsbörse a« Raschmarkte. Tage«ordnung: I. Bericht über die Rath-vorlage, bctr. ») Aufstellung von drei weiteren Wagen in der Schweinemarklballe de« Bich» und SchlachthofeS; d) Einlegung von GaS- rvhren und Aufstellung von GaScandclabern auf dem Wege entlang der Baracken zwischen der Eutritzschcr Straße und dem Exercirplatzr. II. Bericht de« VerfassunaSauSschuffe« über dir Vorlage, betr. ») Regulative über die Erhebung von Anlagen für die evang.-lutherische Kirche in Leipzig Reudnitz und -Anger-Crottendorf; d) Regulativ über Erhebung der Anlagen für die evangelisch-lutherischen Kirchen i» HI. Beriet de« Stiftung«-, Finanz- und bez. BerfassungS- ansschuffe« über Anstellung eine« Inspektor« für da« Eutritzscher Armenhau« re. IV. Bericht de« Banan«schusse« über: Einführung der Wasserleitung in die Kvchstraße, zwischen der Kant und Kaiserin Augusta-Straße. V. Bericht de« Bau-, Oekonomie- und Finanzausschüsse« über: a. verkauf de« Bauplatz«« Nr. 6 des Bau block- lll de« ParcrllirungSplaneS für da« Areal des rhem. fiscal. HolzhofeS und Kohlenbahnhofeö; d. Ent schädigung de« von dem Rößler'schcn Grundstücke Nr. IL au der Frldstraße zu Leipzig-Reudnitz wegen Straßenverbreiterung abzutrrtendcn Areals; c. Ver laus von Straßrnareal bei Rcauliruog der Rabetstraße in Leipzig-volkmarSdorf; 6. Verlegung der von der Wintergartenstraße au« zum Krystallpalast führenden Stufen; v. Errichtung eme« Gebäude« an der Ecke der Kurprinz- und Brüderstraße neben der Markthalle; t. Erbauung der Carl Tauchnitz-Straßendrücke, Er richtung von llfermaurrn daselbst und Regulirung der anschließende» Straße«. VI. Bericht deS Schul-, Bau- und Finanzausschusses über: a. Neubau eine« Schulgebäudes am Täubchenwege; d. Errichtung einer S. Schule in Leipzig-Gohli«. Bekanntmachung. Gelegentlich der a« LL. diese» Monat», Abend» '/,? Uhr im Saale der Herren Stadtverordneten statt- findenden ge«einfchaftltchen Sitzung der beiden städtische« Kollegien wird auch die Wahl der Der» tranenSmänner für de« AnSsch«- znr Ausstellung der Schöffen, «nd Geschworenen-Jahrcsliste vor genommen werden. Leipzig, am 7. Juni 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Ik. 73.Pr. Tründlin. Clauß. Bekanntmachung. Die LandtaaSwahlltstea, welche nach der Bestimmung io tz. 24 de« Wahlgesetze« vom S. December 1868 im Monat Juni eine« jeden Jahre« einer Revision zu unterwerfen sind, liegen vo« v. bi» 14-, sowie de« 1« «nd 17 diele» Monat» im Stadthanse, Obstmarkt S, S. Stock, Zimmer 148, an jedem Tage von vormittag« 8—l Uhr und Nachmittag« S—6 Uhr zur Einsichtnahme für di« Be theiligten au«. Den Anträgen auf Eintragung in die Wahlliste oder Streichung solcher Personen, denen die Stimmderechtigiing nicht zustebt (88- l und 2 de« oben angezoaenen Gesetze« > sind dir im einzelnen Falle erforderlichen Nachweise bei «n. eipzig, am ». Juni 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. ' ' i«. Cla vr. Tröndli». lauß. Bekanntmachung. Wegen vorzunehmender Schleußenbauten wird der ränbchenweg auf der Strecke vom IohanniSplatze dl« zu der VH Bürger schule vom Lv. diese» Monat» ad für den durchgehenden Berkehe, und auf der Strecke von dem Gerichtswege bi« zur Heinrichstraße in Leipzig- Reudnitz, entsprechend dem Fortschreite» de« am Gerichtswege beginnenden Schleußenbaueö, vom ». diese» Monat» ab für den gesammten Fährverkehr gesperrt. Desgleichen wird die Lange Straße auf deren Strecke zwischen der Rcudnitzer und Tauchaer Straße in Folge der dort in Angriff genommenen Reguli rungSarbeitcu vom ». diese» Moaat» ad für deo gesammten Fährverkehr, und die Kohlszartenstraße auf der gleichen Strecke für den durchgehende« Fahr verkehr gesperrt. Hierbei machen wir darauf aufmerksam, daß die letzt genannte Straße mit dem Fortschreiten der erwähnten Arbeiten später für den gesammten Fährverkehr zu sperren sein wird. Leipzig, den 6. Juni 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. IX. »439.vr. Tröndlin. Hennig. Bekanntmachung. A»« Stiftung-mittelo und aus dem Stammvermöge» der Stadt Penig sind sofort »« »4»O «nr«, im Ga»««« oder »ethellt ou-juleihen. Peatg. de» 3. Juni 1890. Lee Ttadtrattz vr. Vedvr, Bürgermeister. Bekanntmachung. Bei der am heutigen Tage erfolgten planmäßigen AuS» loosuag Leipziger Stadtschmdscheine sind gezogen worden von der Anleihe de» Jahre» L8«s (Theater-Aulethe) L so« Mark Nr. 237 325 370 697 726 759 830 1102 1121 1213 1371 1422 147? 1504 1562 1682 1953 1958 2007 2133 2166 22N 2312 2397 2436 2497 2662 272t 2825 2880 3001 3137 3248 3298 3344 3376 3499 3506 362? 3645 3702 3819, von der Anleihe de» Jahre» 187« e S0«0 Mark, Vit. X, Sir. 175, 399, e Itt«v Mark, I-it. L, Nr. 243 245 301 888 1469 1677 je S«0 Mark. Vit. 6, Nr. 92 239 286 1046 1088 1239 1522 1621 2132 268l 2729 289t 2934 3051 3224 3288 3588 3719 4087 4144 4l88 4964 5454 5587 5613 5944 6181 6233 6406 6462 6676 6957 7253 7410, L LU« Mart, Int. I), Nr. 266 576 719 1311 1350 1736 1920 1990 2299 2385 2676 356? 4104 4361 4634 4642 4951 5823 7742 7796 8036 8469 8518 8613 8619 8764 8768 9150 9383 9432 9446 9907, von der Anleihe de» Jahre» 1884 je S««tt Mark, Ist. Nr. 335 339, ze I««« Mark, lüt. L, Nr. 124 752 1084 1530 1652 1844 2045 2697 2828 2905 3242 3319 8869 4559 4660 4906, L so« Mark, lüt. 6, Nr. 110 875 1022 1252 1919 2100 2719 2743 3307 3962 4176 4499 4879 5921 5936 6174 6219 6592 6648 6791 7691 7916 7931 8075 8163 8181 8553 8932 9034 9480, L I«tt Mark, I-ib. v, Nr. 332 984 1934 2116 2625 2682 3069 3820 3974 4223 4357 4883 5067 5154 5462 5535 6057 6110 6850 6967 7033 8264 9217 9611 9826 10103 10373 10682 11109 11314 11805 11834 11908 12002 12224 12383 12466 12484 12588 12657 13242 13257 13411 13483 13709 14554 14808 14815 14847 Der Nominalbetrag dieser Schuldscheine gelangt gegen Rückgabe derselben nebst deu dazu gehörenden Zin-leisten uud Zin-scheineu vom SI. December 180« ad, mit welchem Tage die Verzinsung der Capital« aufhört, bei unserer Stadtcasse zur Auszahlung. Hiernächst werden die Inhaber der bereit» früher a«»geloosten Schuldscheine der Anleihe de» Jahre» I8S« zu »«» Mark Nr. 9359, der Anleihe de» Jahre» 18U4 je »«« Mark Nr. 16845 18877, der Anleihe de» Jahre» I8VS sTh»eater-Anle«ke) je »«« Mark Nr. 190 461 599 632 1724 1841 2407 2811, je LS« Mark Nr. 4115 v 4123 li, der Anleihe de» Jahre» L87« zu Lvtt« Mark, Vit. L, Nr. 1543, ;e S«« Mark, l,it 6, Nr. 1791 1868 2861 3293 4302 4851 5305 5462 6148 6502 7242 7963, je L«« Mark, Vit. v, Nr. 186 444 1401 1662 1824 1874 2831 3049 3662 3991 4190 4436 4685 4715 4755 5192 5293 5411 5511 5552 5710 6013 6133 6200 6360 8852 9411 9583 Wiederholt aufgefordert, den Betrag dieser seit ihrem RnckzahlungStermine von der Verzinsung a«S- geschloffenen Schuldscheine zu erheben. Der noch nicht getilgte und nicht ronvertirte Betrag der 4°» Leipziger Stadtanleihen von den Jahren I8S«, L8S« und 18«» ist nach den Be kanntmachungen vom LI. Jnni und IS. Oktober L887 für SI. December 1887 gekündigt und wiederholen wir unsere Aufforderung zur Ab Hebung der betreffenden bapitalbeträge, da eine weitere Verzinsung derselben über deu SI. De eember 1887 hinan» nicht stattfindet. Gleichzeitig werden dip Inhaber von den jentgen Leipziger Stadtschuldzcheinen der Jahre L8S0, I8S« und L8«4, welche seiner Zeit zum Umtausch in S /»°/o Leipziger Stadtauleihe de» Jahre» 1887 Ser. I. angemeldet und mit bez Stempel versehen wurden, aufaefordert, diesen Umtausch baldigst bei unserer Stadtcasse zu be wirken. Leipzig, den 30. Mai 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. C. Schulze. Bekanntmachung. Erbthellungshalber soll das zum Nachlaß der Therese Caroline verw. Henker ged. Lchüldrrlein in «ItschSneseld gehörige Grund- stück, Haus mit Hof und Garten, Fol. 11 des Grundbuchs für Echönefeld, Nr. 13 deS Brandkatasters, Parc. Nr. 145 des Flur- buchs für diesen Ort, welches ohne Berücksichtigung der Oblastcn aus 11700 >1 gewürdcrt worden ist, Montag, den 1V. -uni dieses Jahre«. II Uhr vormittags im Gasthaus „Zum Sächsischen Hos" zu klltschönrfelh unter den im Bcrsteigerungsterinine bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 3. Juni 1890. fiönigl. Amtsgericht, «dth. V, Sect. 2. Zschucke, Ä.-R. Bekanntmachung. Die Polizeibehörden der Amtrhauptmonnlchast Leipzig werden ersucht, diejenigen Leiche», welche laut Ministerialvrrordnnng »«« 21. SePlember 1874 a» die ttntvrrsttat abzntirser» sind, sofort bei »er anatomischen Anstalt in Leipzig anzn «rlbrn, welche deren Abholung besorgen wird. Die Polizeibedörden aus dem Platten Lande Gemeindevorstönde und Gntsvorsieher- haben eine AuswandentschaLIgung von 10 ^li, die in den Ltüdte» eine solche von 6 zu beanspruchen. Die Leichen werden da» ganze Jahr hindurch angenommen besondere Anfragen sind deshalb überflüssig. Leipzig, den 6. Juni 189». 1-1« I-1c««41»i» «I«r ibootoiml«. Pros. llw. Bekanntmachung. Da den in unserem Regulative, die Beleuchtung der Treppen und Höfe iu bewohnten Gebäuden betreffend, vom 9. Juni 1885 enthaltenen Bestimmungen, namentlich in den neuen Stadttheilen, noch nicht allenthalben gehörig nach- geganaen wird, so bringen wir dasselbe nachstehend anderweit ,ur öffentlichen Kcnntniß. Leipzig, den 29. Mai 1890. Der Rath der Stadt Leivzig. IX. 3186. vr. Georgi. Hennig. Aegiilativ, die Beleuchtung bcr Treppen und Hüse tu bewohnten Gebäude» betreffend. 8. 1. In allen im hiesigen Stadtbezirke gelegenen Gebäuden, in denen sich Wohnungen, Arbeitsstätten oder andere zum Ausenlhalt von Menichen dienend« Localitäien befinden, sind die zu diesen führenden Räume, also namentlich Hausfluren, Hose, Treppen und »ach dem Treppen haus« durch Thüren nicht adgejklilosiene Corridore, so weit niclit etwa die betreffenden Gebäude bei Abwesenheit der Bewohner gegen die Straße dauernd verschlossen gehauen werde», von Beginn der Dunkel- heit an bis zur Schließung des HauseS, in jedem Falle aber bis 10 Uhr Abends mit hinreichender und seuersicherer Beleuchtung zu versehe». 8- 2. Der Zeitpunct des Beginns der Dunkelheit richtet sich sowohl nach der Jahreszeit, als je nach der Beschaffenheit der betreffenden Oertlichkeit; in jedem Falle hat spätestens mit dein Beginne der Beleuchtung der betreffende» Straße auch die Beleuchtung der in 8. 1 gedachten Räumlichkeiten zu beginnen. 8. 3. Räumlichkeiten der in 8. 1 gedachten Art, welche zufolge ihrer Anlage directes Tageslicht überhaupt nicht oder nicht in genügender Weise erhalten, sind auch während der Tageszeit zu erleuchte». 8. 4. Verantwortlich für die Erfüllung vorgedachter Vorschriften sind die betreffenden HauSeigenthllmer, bez. deren Stellvertreter, Grund- stucksverwalter und Castellane öffentlicher Gebäude, und zwar auch dann, wenn etwa von diese» die Alissührnng der Beleuchtung a»deren Personen, namentlich den Miethcrn, übertragen ivorde» ist. 8. 5. Vernachlässigungen der Vorschriften in 8 I. 2 »nd 3 werden in jedem einzelnen Falle mit Geldstrafe bis zu 6o » oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. 8. 6. Gegenwärtiges Regulativ tritt am 1. Oktober 1885 in Kraft. Leipzig, deu 9. Juni 1885. Ter Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Hennig. Bekanntmachung. Nachdem die Krankeneaffe zu Schünrsrld (e. H. Skr. 62) mit dem 1. Juni d. I. ihre Auflösung beschlossen hat, nimmt die unter- zeichnete (lasse Veranlassung, die Herren Arbeitgeber daraus hin zuweisen, daß versicheriingspslichlige Mitglieder dieser Lasse nach der Vorschrift des Krankenversichernngsgesetzes binnen 3 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, mlltclst des vor geschriebenen Formulars zur Anmeldung zu bringen sind. Bei Nichteinhaltung dieser Meldefrist trete» die Nachtheile der 88- 50 und 81 des angezoqenen Gesetzes in straft. Leipzia, de» 6. Juni 1890. Tic OrlSkraiikenrasse für Leipzig und Umgegend. Albert BrockhauS, Vorsitzender. S. Kram-, Rok- und lliclimarkl )u Licbtrlwolkmih Mittwoch, den 11. A»ni 1b>S«. Abgabe» werden nicht erhoben. Der Grmeinderath. Dyck. Der durch Beschluß vom 15. Juni 1889 über das Vermögen der Handelsgesellschaft Burpdorser GlaShnttcnwerke Müller, Sasse und Comp, in Bahnhof Bnrxdors erössnele Concurs wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben. Mühlberg a/E., am 2. Juni 1890 König!. AintSgcricht. M Zur Militairvorlagt. Au« dem verlaufe der CommissionSsitzung vom 6. Juni ist zu entnehmen, daß die Militairvorlayc die Zustimmung der Mehrheit de« Reichstages finden wird. TaS Cciitriim ist geneigt, seine Bedenken de» Gründe» der verbündeten Regierungen untcrzuordncn, und damit ist das Schicksal der Vorlage entschieden, da Coiiscrvaiive »nd NaiioiiaUibcrale die Notbwcndigkcit der geplanten vermchrung ancrlaniit haben. Man hat e- in der Commission vermieden, die an- schciiiende Friedlichkeit der Lage gegen den Gesetzentwurf zu verwertben, man hat sich vielmehr an die Thatsacke gehalten, welche die zahlenmäßig nachweisbare ungeheure Vermehrung der französischen Armee darstellt und dieser gegenüber hat auch der Kriegsminister als einzige« wirksames Abwchrmittcl für die Dauer die vollständige Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht bezeichnet. Diese Angelegenheit ist in der letzten CommissionSsitzung nicht zum Gegenstände der Bcratkuiig ge macht worden, dagegen sind die Vertreter deS Cclilrums »nd der freisinnigen Partei auf das so oft schon hcbandcltc Thema der Einführung der zweijährige» Dienstzeit zurück- gckommen. Man hat sich dabei aus beiden Seiten auf die Erfolge berufen, welche die Bayern trotz geringerer als drei jähriger Dienstzeit bei Wörth gegen die Franzosen errungen haben, und scheint da« als ein besonders bcweiSkräsligcS Moment zu betrachten. Man sollte eS kaum für möglich halte», daß ernste Männer solche Argumente ins Feld führe». Es fehlt in der ganzen Kriegsgeschichte nicht an Beispielen dafür, daß junge, ungeübte Truppen über alte, wohlgeschulte und gut organisirte Gegner den Sieg davon getragen haben. Cs haben aber dabei stet« Ursachen ihre Wirkung getha», welche mit der rein mili tairischen Seite der Angelegenheit keinerlei Berührung haben. WaS die Schlacht bei Wörth betrifft, so ist rS bekannt, daß den Bayern hauptsächlich TurkoS und Zuaven gegenübcrsiandeii, also Truppen, welche die Bestimmung halten, durch die Wildheit ihres Wesens und die Kraft de« ersten Ansturmes Ver wirrung in die Reihen der europäischen Feinde zu tragen, von Begeisterung für ihre Sache konnte bei diesen Leuten nicht die Rede sein, sie folgten einfack, dem Commando der Führer, und glaubten, das, sie durck, Geschrei und die Wildheit ihrer Bewegungen aus die Deutschen Eindruck machcu könnten. Ihnen standen aber Solkalc» qegcnübcr, die für eine ihnen heilige Sache kämpften, die sich bewußt waren, daß der Feind zurückgeworsen und vernichtet werden müsse, wenn ihnen der Eintritt auf deutsches Gebiet verwehrt werden ölllc. Tie Bayer» kämpften für die Reinhaltung des Vater landes und de« liäuSlickie» HcrdcS von der Leidenschaft und Rohheit halbwilder Völkersäiasleu, sie kämpften für den Sieg einer gerechten Sache über fränkischen Ueberinulh. Und der AuSgang eines solchen Kampseö soll als Beweis für die wcffäbrige Dienstzeit ausrcickwn? Die Vertreter der ver- -ündelen Regierungen baden sich nichl die Milbe genommen, daraus etwas zu erwidern, und eS hätte auch wirklich nichl der Milbe gclobnl. Die Franzosen haben den Werth der deutschen HeereS- organisaliön sehr Wohl erkannt, denn sie haben sic nach- gcabml mit den Modistoalionen, welche die Verschiedenheiten der beiden Nationen nöibig macben, aber eS fragt sich, ob sub die Srzanisarion in, .(kriege bewähren wird, ob in der Stunde der Gcsabr auch Me« sicb so zum Ganzen fügen wird, wie daö in Deutschland im Jahre 1870 geschehen ist. Wenn die preußische Organisation nicht muslergiltig wäre, würden sich nicht alle übrigen deutschen Bundesstaaten beeilt haben, sie anzuncbmcn und aus diese Weise eine gleichmäßig und fest organisirte BuudcSarmce zn bilden. Die Organisation, welche wir beule im ganze» Deutschen Reiche durchgeführl haben, bcrubl aus der dreijährigen gesetzlichen Dienstzeit, die je nach der Fädigkeit de« einzelnen Soldaten abgekürzt werde» kan». Aber eS darf dabei nicht vergessen Werken, daß diese Ab kürzung und Beurlaubung zur Disposition eine Ver günstigung sür solche Dienstpflichtige ist, die den gestellten Anforderungen besser und leichter genüge», als die Mebrzahl. Durch diese Praxi« bat sich schon eine DnrchschnitlS- ticnstzeil ergeben, welche die dreijährige Dienstzeit er heblich ablürzl, etwa um 4« Jahre Die Hauptsache ist und bleibt aber dabei, daß die Abkürzung der Dienstzeit von dem Giitbcsindcu der betreffenden Befehlshaber abbängt, baß sie gleichsam als Belohnung für besonder« tüchtige Leistungen erscheint. Auf diesen sehr wichtigen Punci der Darlegungen de« General« Vo^el von Falckcnstein sind die Befürworter der zweijährigen Dienstzeit nicht ein- gcgaiigen, sic haben sich einfach ans den principiellen Partei-, Programmstanbpuncl gestellt, ohne Rücksicht aus die historische Entwickelung deS deutschen Heerwesens und seiner Organisation. E« ist ein sebr erheblicher Unterschied zwischen dieser Forderung und der Auffassung, welche die verbündeten Regie rungen von dieser Frage baden. General Vogel von Falcken- stcin hält die Möglichkeit der Einführung bcr zweijährigen Dienstzeit für die Zukunsl durchaus nichl für ausgeschlossen, aber erst, nachdem die allgemeine Wehrpflicht vollständig durch- gcführt ist und nachdem Deckung für den Mehrbedarf an Ossicicre» und Unterofficieren, zumal der letzteren, gewonnen ist. Jetzt ist die Organisation noch nicht abgeschlossen, rS ist »och nicht die Festigkeit bcr geplanten AnSdebnung der Wehrpflicht erprobt. Tic Ersatzrescrve ist noch in Kraft und an ihre Stelle sind »och nicht die ergänzten späteren Jahr gängc au« Reserve, Landwehr und Landsturm getreten. Eö sind das Fragen, die nicht von Laien, sondern nur von Sachverständigen gelöst und entschieden werbe» können, und zwar von solchen >Lachverstä»digen, die mitten in der Entwickelung stehen, die sich täglich von den Fortschritten im Heerwesen überzeugen können und nicht von dem befangenen, vorurtheilSvollcn Stanbpuncte beS ParteimanneS urtycilen, mag derselbe auch früher dem Officierstanbe angchörl haben. Vorläufig kommt eS darauf an, baß die beabsichtigte Ver mehrung der Artillerie die Genehmigung beS Reichstages er hält, unk diese erscheint gesichert. Die weitere Entwickelung und Durckisübrung der Allgemeinen Wehrpflicht bleibt der Zukunft überlassen, aber auch sie wirb Gestalt gewinnen und hoffentlich in ihren Wirkungen einen Zustand anbabncn, welcher die Militairlast erleichtert, ohne die Wehrfähigkeit und VcrlbeidigungSkrast des Deulschcn Reiches zu bceinträch tigcn. Wenn erst alle Wehrfähigen in daS deutsche Heer eingercibl sind, dann wird sich auch der Modus finden lassen, der sogar die Freisinnige» befriedigt. Für jetzt müssen wir »nS damit begnüge», die Wehrkraft des Deutschen Reiches auf eine Höhe zu bringen, daß dadurch daS Mollkcsche Wort zur Wahrheit wird: Deutschland muß die Macht haben, in der Welt Frieden zu gebieten. * Leipzig, 8. Juni. * Am Sonnabend sollte eine Plenarsitzung des BnndeSrathS stattfinden. Dem Bernebmen nach sollten unter Anderm auf der Tagesordnung derselben stehen: Der NachtragSctat wegen der RcichSbeamten-Besoldungövcrbcssc rungen, welchen die Ausschüsse bereits beratben haben sollen, der Entwurf von allgemeinen polizeilichen Vorschriften über die Anlegung von Danipskcsscln, der Antrag einiger Scctienen bcr FuhrwerksberiisSgenoffciischaft auf Bildung einer eigene» Gciiosscnschasl, sowie einige Elsaß Lothringen betreffende Gesetz entwürfe. * Am Freitag INachmittag hat unter dem Vorsitz de« Reichskanzlers Ministerpräsidenten von Caprivi eine Sitzung des preußische» Staats Ministeriums statt- gesunden. In parlamentarischen.Kreisen nahm man an, daß »> derselben auch die Frage der Vertagung der RcicbStagö- sitzunacn, die iu erster Reibe mit Rücksicht auf die Novelle zur Gewerbeordnung gewünscht wird, zur Erörterung gekommen sei. Vielfach wird geglaubt, daß vie preußische Negierung ebenso wie die Mehrzahl der anderen BmideSregicrungen gegen eine solche Vertagung, die nach Erledigung des Haupt sächlichsten anderweitigen dem Reichstage zugegangencn gesetz gcbcrischcn Materials eintrelcn würde, nichts cinzuwenden hätte. Die Wiener ..Nene Freie Presse* erhält aus Berlin, l. Juni, folgende Mittbeilnng: „Tie Unterredungen answürtigcr, namentlich russischer und französischer Journalisten mit dem Fürsten ViSmarck, dnbc», wie begreiflich, die A»si»crkß»»keit der leitenden Kreise des Deutschen Reiches wachgenifcn und in denselben den Gedanken angeregt, ob eS nicht räthlich und angemessen wäre, etwas Ent scheidendes zu unternehmen, eventuell die Fortsetzung ähnlicher Veröffentlichungen auf dem geeigneten Wege zu vcr- hindern. Offenbar war dafür die Erwägung maßgebend, daß die außerordentliche Autorität des Fürsten Bismarck im Aus lande leicht dazu führen könnte, seine Kundgebungen mit ieiien der osfieiclle» deutschen Politik zu verwechseln und dadurch eine Verwirrung der Aufsassungen hervorzurusen, welche man nicht gleichgiltig hinnehwen könnte. ES muß wohl hierüber auch dem.Kaiser Bericht e.ilatlet worden sein, da Kaiser Wilhelm, wie wir erfahren, auch ».ne Entscheidung getroffen hat. Dieselbe lautete gegenüber dein Gedanken, den Fürsten Bismarck in seine» Aeußerungen als Privatmann zu beschränken, entschieden ab- weisend Es müile der Wett das Schäumtet erlvart bleiben, sagte Kaiser Wilhelm, mit anzusehen, Laß sich die Nothwendigkeit ergebe»
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