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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189009079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18900907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18900907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-09
- Tag1890-09-07
- Monat1890-09
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1890
- Autor
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Grsch srüt eint tSglich rüh 6'/, Uhr. Nkdaction und LrprLition Iohannetgasse 8. Lprrchkundkn dcr Urdarlioa: «ormittag« IO-IS Uhr. Nachmittags ü—6 Uhr. YAr ht« Rückgabe etn-esandter Vtanulcrtvte macht sich die Uedactlon nicht verbindlich. «nnatzme bnc für die nSchstkolgenbe Rümmer bestimmten Anserate an Wochentagen bi» 3 Uhr Nachmittags» anstonn-und Festtage« srühbis'/.VNdr. 3n den ckittalr» für 3»s.-^imal,mr: Otto Klemm» Lortim. («Isrcd Hahn). UniversttätSstraste 1, Leuts Lösche, Katharinens». 14 pari. und König-Platz 7, nur bis '/,3 Uhr. NMgcr TagMalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- und Geschäftsverkehr. AbovmemextSpreiD vierteljährlich 4»/, Mk. incl. Bringerloha 5 Mk., durch die bezogeu 6 Mk. Jede einzelne Stummer SO Belegeremplar 10 Pf. Gebühren für Lxtrabril,a», (in Lageblatt-Format geilllzli «hue Poslbesürderung 6(1 Mk. Mit Postbesörderung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uns. Preisverzeichnis. Tabellarischer u. Zisfrrusatz nach höhrrmTarist Kkltamen unter demRedactionSstrich ZeilebOPf.vordenFamilieaaac die kgespaltrne Zeile 40 Pf. Inserat« sind sletS an die tzrvrdttt»« zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben., Zahlung prueniuoaruiu!» oder durch Post» Nachnahme. dt» AL ^ 230. Sonntag dm 7. September >890. 81. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, die Impfungen betreffend. Unter Hinweis auf die Vorschriften deS Reich»« Jmpf-GesetzcS vom 8. April 1874 und nach Maß gabe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 20. Marz 1875 machen wir hierdurch Folgendes bekannt: 1) Die Stadl Leipzig, ohne die OriSthcile deS ehemaligen Reudnitz, Anger-Crotienvorf, Eutritzsch, Gohlis, Neustadt, Neu-Schöneseld, Neu-Reudnitz. Sellerhausen, Thonberg und VolkmarSdors bildet den selbstständigen ersten Impsbezirk, für welchen der Stadtwnndarzt Herr Vr. ine«1. Wilhelm Conrad Blaß, KönigSstraße 8, II-, als Impsarzt und Herr Vr i»v»I. Schellenberst, Bahnhofstraße 9kr. 10, al« dessen Assistent vervfllchlet sind. 2) DaS Impflocal befindet sich in der Central» hatte — Kaisersaal — Cingang Centralstraße 2. 3) Daselbst finden die öffentlichen Impfungen von hier aufhältliche» Kindern in der Zeit vom 14. Mai biS einschließlich 10. Juli und vom 20. August biS einschließlich 24. September diese» Jahre», »>,v zwar bis auf Weiteres ans eben, Mittwoch von t/,3 bis 5 Uhr Nachmittags, unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Newsion vorzustellen. 4) Im Laufe diese» Jahre» find der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder, a. Weiche im Jahre 1889 geboren sind, b. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem lausenden Jahre impspflichrig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Impspflicht »och nicht vollständig genügt haben, erfolglos gciinpsl worden sind ober wegen Krankheit nicht geimpsl werden konnten, II. diejenigen Zöglinge von öfseuilichen Lehranstalten und Privat) chulcn, u. welche im Jahre 1878 geboren sind, d, welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem lausenden Jahre wicderimpspslichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Wiedcrimpspflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos wiedergeimpst worden sind, oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpst werden konnten. L) Alle Einwohner de« ersten ImpsbezirkS sind berechtigt, ihre, wie unter 4) I a und d bemerkt ist, inipspflichtigen Kinder im Kaisersaal der Centralhalle, hier, unentgeltlich impfen zu lasse». k) Für jedes Kind, welche- zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ei» Zettel zu übergeben, a»s welchem Name, Geburtsjahr und Geburtstag deS Kindes, sowie Name, Stand nnd Wohnung deö Vater», Pflege» vater» oder Vormunde», beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Ettern der im laufenden Jahre inipspflichtigen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Verwar nung vor den »n tz. l4 Absatz 2 des Inipfaesetzes angedrohten, bi» zu SO Mark oder 2 Tagen Haft ansteigenden Strafen ausgesordert, mit ihren Kindern in den anberäumten Impf-, beziehentlich NevisionStermiiien behufs der Impfung und ihrer Conlrole zu erscheinen oder die Befreiung von der Impspflicht durch ärztliche Ze»gniffe hier nachzuweisen. 8) Wegen Anberaumung der Impf» und RevisionStcrmine zur Wiederimpfung, beziehentlich Conlrole der oben unter II» und b gedachten impfpflichtigen Zöglinge wird an die Schutvorsteber besondere Weisung ergehen. 8) Diejenigen Eltern, Pflegeclkern und Vormünder aber, welche ihre ini Jahre 1890 impspflichtigen Kinder und Pflege befohlenen, wie ihnen sreigestellt ist, durch Privatärzle der I'iipfuiig unterziehen lasten wollen, werden hierdurch aus- gefordert, bis längsten» zum IO. September 1800 die erforderliche» Impfungen auSsührcn zu lasten, sowie die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, dag die Impfung, beziehentlich Wiederimpfung erfolgt oder a»S einem geschlichen Grunde unterblieben ist, in der Impfexpedition im Stadt» bausr, Obstmarkt «1. 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 113, vorzulegen, widrigenfalls sie nach ersolgloser amt licher Aufsorderniig zur Nachholung der Impfung bi» Schluß des Jahre» Geldstrafe bi» zu so Mark oder Haft bi» zu 2 Tagen zu gewärtige» baben würden. l(i) Au» Familien und Hausern, i« denen an steckende Krankheiten, wie Masern Keuchhusten, DlphtheritiS, Scharlach, Rose u. s. w. bestehen, darf ein impspfiichtige» Kind in keinem Falle in das Jmpslocai gebracht werden. Leipzig, am 1t April 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Vlllb. 651. vr. Georgi. Stahl. Im Monat August a. o. gingen au freiwilligen Gabe» bei unS ein: durch Herrn Friedensrichter Schwarzmann, 1 - .— » von der HandelSsra» E. durch da» Polizei amt geschenkweise überwiesene» Finderlohn, — - 95 - Geschenk deS aufgelösten Pfeifenclubs „V"; aus dem Stadttheile Leipzig-Eutrihsch: 3 - — Sühne i. S. W. /. F- durch Herrn Friedens richter Thomas, 5 — -k Sühne i. S. Sch.'/. F. 10 - — » - - Eb. '/. Und. 3 - — - - - . R. '/. Fr. 10 « — » - G - W. '/. B. 5 - — - - -M.P.'/. W. 5 - — - - - H.'/. Pa- 5 - — - - - - M. '/. B. 10 S » B O - W. '/. M. 10 - » - - B. S. -/. O. I 67 .L 95 Summa, worüber hiermit dankend auittirt wird. Leipzig, am 5. September 1890. Der Rath dcr Stadt Leipzig. (Armenamt.) Heutschel. Schicker. Königliche KniOlrideimk »>d Knnügewnbkschnlk in Leipzig. vrgtnn der Studie« im Wintersemester 18-V/-1 am 2. Oktober 18-0. Die König!. Kunstakademie und Knnstgewerbrschule »ermittelt die Ausbildung ihrer Schüler für da« Gesa«mt»ebt«t her zeichnenden (graphischen) Knuste» samte für sämmtltche Fächer he» Kunstgrmerbe». verzeichn itz der Vorträge und Hebungen: Tl«lt»auUvn: 4. Fachschule sür architektonische Kunstgewerb«. Architektonische Formenlehre, darstellende Geometrie und Ge lehre: Architekt Adami. Musterzeichnen, Ornamententehr«, Eni- wrrfen und Aiissührung selbstständiger kunstgewerbicher Arbeiten: Architekt Schuster. Perspective und Schaltenconstruction: Architekt vtehweger. 8. Fachschule für Vildhauerei. Ornamentmodelliren, figürliches Modelltre» nach dem Leben und Ciseliren von Gußarbeile», verbunden mit Ausführung selbstständiger Werke plastischer Kunst und des KuiisigewerbeS: Prof, zur Strotzen, Bildhauer. 6. Fachschule sür Zeichnen und Malen. Zeichnen nach graphische» Borlaaen: Kupferstecher Prof. Seisert und Prof. Mohn. Zeichne» nach Gbps, anatomischen Präparaten, Naturabgüssen und Antike»: Geschichtsmaler Wehle und Winter stein. Buchornamentik, Entwerfen selbstständiger Ornameiite sür künstlerische Buchausstattung, sür Diplome, onegger. Aquarellmalerei: Prof. Werner. Dekorationsmalerei hromatologie und landschaftliche- Stassaaezetchnen: Maler Bourdet, Porzellan- und Glasmalerei: Prof. Hafelverger. Kupfer- und btahl- stecheret (Radiren): Prof. Seifert. Xylographie: vrrtdold. Litho: graphte: Scheller. Zeichnen und Malen nach dem lebenden Mo- bell und nach der Natur, Eompositionsübungen für Buchillustra tion und Ausführung selbstständiger Illustraltonen unter Anwendung der sür die mechanischen Neproductionsmethoden erforderlichen Technik: Direktor. Vartröge r Stillehre. Kunstgeschichte und Geschichte der Kunstindustrie: Prof, vr. A. Springer. Archäologie: Prof. vr. Overbeck. Anatomie des Menschen: Prof. vr. Allman». Thierkunde: Prof. vr. Zürn. Anmerkung. Zu den Vorträgen der Herren Prof. vr. Springer und Pros. vr. Overbeck werden ans vorheriges Ansuchen beiin unter- zeichneten Director der Anstalt, soweit der Platz reicht, auch Hospi tanten unentgeltlich zugelassen. lacate rc.: Maler Anmeldungen sind in der Zeit vom 15. bis 20. September in der Expedition der Akademie, westlicher Flügel der Pleißenburg 2. Etage, Nachmittags von 4—5 Uhr zu bewirken. Leipzig, im August 1890. Der Direktor: vr. 1-uelre. Rlvpar. Bekanntmachung, die Impfungen betreffend. Unter Hinweis auf die Vorsehristen de» NeichS- Jmps-GesetzeS vom 8 April 1874 und nach Maß- gäbe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 20. März 1875 machen wir hierdurch Folgende» bekannt: 1) Die Etabliheile Leipzig-Neubnitz, Anger-Crottendorf. Thonberg, Neurcuvnitz, Neuschöncseld, Sellerhausen. Bolk- marSdors unv Neustadt bilden den selbstständigen II. Imps» bczirk. Hierfür sind die bereit- früher mit der Ausübung deS ImpsenS betrauten Aerzte verpflichtet worden, und zwar sür Reudnitz und Anger-Crottendorf Herr Vv. »««»I. F. E Kohl, Reudnitz, Leipziger Str. 2, L., Thonberg und Neureudnitz Herr Vr m»e«I. O. Tschäche, Thonberg, Hauptstr. 4, Neuschönefcld Herr Vr. R. Hirfchfeld, Neustadt, Etsenbahustr. 27, L., Sellerhausen Herr Vr. »,««1. F. A. Gröber, Reudnitz, Grenzstr. 2, VolkmarSdors Herr Vr. nieck. T. W. E Rößler, VolkmarSdors, Hauptstr. 25, Neustadt Herr Vr. »»«öl. O. I P. Thimann, Neustadt, Eisenbahnstr. 55. 2) Da» Jmpslocal befindet sich sür Reudnitz und Anger-Crottendorf im „Schloß keller", Reudnitz, Chauffeestr. 20, Thonberg und Neureudnitz im Restaurant von Mieprecht, Thonberg. Hauptstr. 11, Neuschönefeld im Restaurant zum „Berg schlößchen", Cisenbahnstr. 20, Sellerhausen im „SchützenhauS", Tauchaer Straße 0, VolkmarSdors im Restaurant „zu den Reichs hallen", Elisabethstr. 7, Neustadt im „Gasthof", Kirchstr. 3. 3) In den bezeichneten Localen finden die öffentlichen Impfungen von den in den genannten Stadtlheilcn aufhält liche» Kmdern unentgeltlich statt, und zwar in Reudnitz und Anger-Crottendorf in der Zeit vom 2. Mai biS mit II. Juli und vom 5. bi» mit 20. September dieses Jahre» an jedem Freitag von >/,5 bi» ^26 Ubr Nachmittags, in Thonberg und Neurendnitz vom 10. Mai bi» mit 27. Juni und vom 12. bi» mit 10. Sep tember diese» JahreS an jedem Freitag von >/,3 bi« >/,4 Ubr Nachmittags, in Neuschönefeld vom O. Juni biS mit 7. Juli und vom 15. biS mit 22. September diese» JahreS an jedem Montag von V,4 bi» >/25 Uhr Nachmittag», in Sellerhausen vom 2. Juni biS mit 7. Juli und vom 8. bi» mit 15. September diese» JahreS an jedem Montag von 5 bis 6 Uhr Nachmittag-, in VolkmarSdors vom 22. Mai biS mit 2. Juli und vom II. bi» mit 25. September diese» Jahre» an jedem Donnerstag von ^3 bis >/r4 Uhr Nachmiltag-, in Neustadt vom 22. Mai bi» mit 2. Juli nnd vom 18. bi» mit 25. September diese» JahreS an jedem Donnerstag von >^5 b>» 1/26 Uhr Nachmittag». Daselbst sind auch die Impfling« an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Revision vorzustellen. 4) Im Lause diese» Jahre» find der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder. ». welche im Jahre 1889 geboren sind, d. welche in früberen Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem lausenden Jahre impspflichtig waren, jedoch bi» zum Jahre 1889 der Jmpspflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos geimpsl worden sind, oder wegen Krank- heil nicht geimpft werde» konnten, II. diejenigen Zöglinge von öffentlichen Lehranstalten und Privalschulen, n. welche im Jahre 1878 geboren sind, b. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Iabre wieberimxfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Wieder-Impspflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos wiedergeimpst worden sind, oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpsl werden konnten. 5) Alle in vorgenannte» Stadttheile» wohnenden Ein wohner find bcreeßtigt, ihre, wie unter 4) I a und d be merkt ist. impfpflichtigen Kinder in dem Impflocale ihre- jetzigen Wohnorte- uuentgeltltch impfen zu lassen. 6) Für jede» Kind, welche- zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zeltes zu übergeben, a»f welchem Name, Geburtstag und Geburtsjahr deS KindeS, sowie Name, Stand und Wohnung deS VaterS, Pflege vaters oder Vormundes, beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Eltern der im lausenden Jahre impfpflichtigen Kinder werben daher hierdurch unter ausdrücklicher Ver warnung vor de» im 8. 14 Abs. 2 des ImpfgeseyeS an- gebrohlen biS zu 50 Mark oder 2 Tagen Haft an steigenden Strafen ausgesordert. mit ihren Kindern in den aiiberau»ite» Impf- bez. NevisionSterininen behuss der Inipsung und der Contrcle zu erscheine» oder die Befreiung von dcr Impspflicht durch ärztliche Zeugnisse nacb^uweisen. 8) Wegen Anberaumung der Impf- und RcvisioiiSlermine zur Wieder-Impfung, beziehentlich Controle der oben unter ll u und b gedachte» impfpflichtigen Zöglinge wird an die Schulvorsteber besondere Weisung ergehe». S) Diejenigen Eltern, Pflegeellern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1890 inipspflichtigen Kinder und Pflege befohlenen, wie ihnen sreigestellt ist, durch Privatärzte der Jmpsiing unterziehen lassen wollen, werde» hierdurch auf- gesordert, bis längstens zum 20. September 1800 die erforderlichen Jnipfunge» auSsührcn zu lasten, sowie die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impsung, beziehentlich Wieder-Impsung. erfolgt oder auS einem gesetz liche» Grunde »nlerblieben ,st. in der Jmpse^pedition im 2tadthause,Obstmarkt 2,2.Obergeschoß, Zimmer ßkr. 115, vorzulegen, widrigenfalls sie nach erfolgloser amt licher Aufforderung zur Nachholung der Impsung b>S Schluß de» JahreS Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Hast bi» ;n 2 Tagen zu gewärtigen baben würden. 10) AnS Familien und Häusern, in denen an steckende Krankheiten, wie Masern, Keuchhusten, DiphtherittS, Scharlach, Rose n. s. w. bestehen, darf ei» impspflichtige» Kind in keinem Falle in das Jmpslocal gebrächt werden. Leipzig, am 21. April 1890. Der Rath dcr Stadt Leipzig. Villa 769. vr. Georgi. Brc Iraune. Bekanntmachung. die Impfungen betreffend. Unter Hinweis aus die Vorschriften deS ReichS- JmpfgesetzeS vom 8. April 1874 und nach Maß gabe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen AuSführungS-Verordnung vom 20. März 1875 machen wir hierdurch FolgrndeS bekannt: 1) Die Sladtlheilc Leipug-Gohlis nnd Leipzig-Eutritzsch bilden den selbstständigen III. Impsbezirk. Hierfür sind die bereits früher mit dcr Impsung betraut gewesene» Aerzte verpflichtet worden, und zwar für GobliS: Herr Vr. Geißler, daselbst, untere Georgstraße, und für Eutritzsch: Herr Vr. in««I. Donath, daselbst, Hauptstraße I. 2) DaS Jmpslocal befindet sich sür GohliS im Restaurant zum „Waldschlößchen", Hauptstraße 25, Eutritzsch im Gasthos znm „Helm", Hauptstraße 21. 3) Daselbst finden die öffentlichen Impfungen der in den genannten Siadltheilcii aufhältlichen Kinder unenlgeltlich statt, und zwar in GohliS in der Zeit vom 10. Mai biS mit 12. Juli und vom 0. biS mit 20. Sep tember dieses Jahre», und zwar bi» aus Weitere- an jedem Sonnabend von >/23 biS l/24 Uhr Nachmittag-, > tu Eutritzsch vom 17. Mai bis mit 5. Juli und vom 20. Angust bis mit 12. Sep tember diese» JahreS, und zwar biS auf Weiteres an jedem Sonnabend von r/,5 bis >'26 Uhr Nachmittag-. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Ncviston vorzustellen. 4) Im Laufe diese» JahreS sind der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder, L. welche im Jahre 1889 geboren sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem lausenden Jahre impspflichkig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Jmpspflicht noch nicht vollständig genügt haben, er folglos geimpft worden sind oder wegen Krankheit uich' geimpsl werde» konnten, ll. diejeni > Zöglinge vo» össcntlichc» Lehranstalten und Privatjoute». n welche im Jahre 1878 geboren sind, b. welche in früberen Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem lausenden Jahre wieder impspflichtig waren, jedoch bi» zum Jahre 1889 der Wleverimpspflicht »och nicht vollständig genügt haben, erfolglos wiedergeimpst worden sind ober wegen Krankheit nicht wiedergeimpst werden konnten. 5) All« Einwohner der Stadtbezirke Leipzig«GohliS und Leipzig-Eutritzsch sind berechtigt, ihre, wie unter 4) lu und d bemerkt ist, impfpflichtigen Kinder in dem Impf- locale ihre» derzeitigen Wohnorte« «aeutgeltltch impfen zu lasten. 6) Für jede» Kind, welche» zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, auf welchem Name, Geburtsjahr und Geburtstag deS Kinde», sowie Name. Stand und Wohnung deS VaterS. Pflege vaters oder Vormundes, beziehentlich der Mutier oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Ellern der im laufenden Jahre impfpflichtigen Kiildcr werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Ver warnung vor den im 8^ 14 Absatz 2 de- Impfgesetze» an gedrohte», bis zu 30 Mark oder 2 Tagen Hast an- steigenden Slrasen ausgefordert, mit ihren Kindern m den anberaumten Imps-, beziehentlich NevisionStermincn behuss dcr Impsung und dcr Conlrole zu erscheinen, oder die Be freiung vo» der Jmpspflicht durch ärztliche Zeugniste nach- zuweiscn. 8) Wegen Anberaumung der Imps- und NevistonStermine zur Wiederimpfung, beziehentlich Controle der oben unter II» und d gedachten impfpflichtigen Zöglinge wird an die Schulvorstchcr besondere Weisung ergehen. 9) Diejenigen Eltern. Pflcgeellcrn und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1890 mipspflickligen Kinder und Pflege befohlenen, wie ihnen sreiacstclU ist, durch Privatärzte der Impfung unterziehe» lassen wollen, werden hierdurch ans- gesordert. b>S längstens zum 20. September 1800 die erforderliche» Impfungen auSsühren zu lasten, sowie die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impsung. beziehentlich Wiederimpsung ersolgt oder auS einem gesetzlich?» Grunde unterblieben ist. in der Jmpfexpedition im Stadthause, Obstmarkt 2, II. Obergeschoß, Zimmer Nr. 113 vorzulegen, widrigenfalls sie nach er folgloser amtlicher Aufforderung zur Nachbolung der Impsung b,s Schluß des JahreS Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft biS zu 2 Tagen z» gewärtigen habe» würden. >0) AuS Familien und Häusern, in denen an steckende Kranklieiteu, wie 'Masern, Keuchhusten, DiphtheritiS, Scharlach, Rose u. s. w., bestehen, darf ein impspslichiigcS Kind in keinem Falle in daü Jmpslocal gebracht werden. Leipzig, den 2l. April 1890 Der Rath der Stadt Leipzig. VIllck 283. Ve. Georgi. Bormann. Bon dem Unterzeichneten Armenamte sollen im Stadt hause allbier DienStag, den 0. September ». Vormittags von O Uhr an eine Partie getragene Kleidungsstücke, Möbel, HanS- und Küchengerathe, Berten, einige Kistchen Cigarren, ein größerer Handwagen und dcrgl. mehr meistbietend versteigert werden. Leipzig, den 4. September 1890. DaS Armenamt. Hentschel. Iunghähnel. wolilumgs-vtrmietliuttg. Im I. Stockwerk des Hintergebäude- de- der Stadt- acmcinde Leipzig gehörigen frühere» Gemeindeamtshauses in Leipzig-Gohlis Kirchplatz Nr. l. ist die rechts gelegene Woh nung vom 1. Öctober d. I. ab gegen vierteljährliche Kündigung anderweit zu vcrmietbc». Mietbgesuche werden auf dem Nathhause, 1. Stockwerk, Zinimcr Nr. 8, entaegengenommen. Leipzig, den 4. September 1890. In. 6295. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Puckrr. Wohnungs-Vermiethung. Im 2. Obergeschoß des der Stadtgemeindc Leipzig ist vom I Oktober d. I. ab eine Wohnung gegen einbalbjährliche Kündigung anderweit zu vermicthcn. Miethacsuche werden auf dem Nachhause, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 8, entgegcngcnommen, woselbst auch jede etwa gewünschte Auskunft crcheilt wird. Leipzig, am 6. September 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. I». 6267. vr. Georgi. Wagner. Bekanntmachung. Die Gcwerbekaminer zu Leipzig hat beschlossen, zur theilweisen Deckung ihre» VerwatlungSaufwandcs für da« lausende Jahr aus jede Mark deS für das Einkommen in Spalie >1 des Einkommensteuer - KaiaslerS (Einkommen auS Handel und Gewerbe) entfallenden Steuerbetrugs einen Zuschlag von zwei Pfennigen erheben zu lasten. Dieser Zuschlag, welcher mit dein aus den 30. September ds. I. fallenden Hebetermin der staatlichen Einkommensteuer erhoben werden soll, ist von den zur Gcwerbekammer wahlberechtigten Gewerb- »reibcnden de» Kainmerberirkcs (Leipzig, Markranstädt, Taucha, Zwenkau und die zur Kal. Amlshauplmannschast Leipzig gehörenden Landgemeinden), deren bezügliche» Einkommen 600 übersteigt, zu entrichten. Leipzig, den 29. «uaust 1890. Tie Äewerbekammer. D. A. Oehler, Bors. Herzog, Secr. Bekanntmachung. Di« Ausgabe von Synagogenkaricn findet Sonntag, 7. September, BorinittagS 10—12 Uhr in der Gemeiiidtkanzlei (im Siinagogengebäude I Treppt) statt. Es werden an dem genannlen Tage nur solch« Plätze vergeben, welche die bisherigen Inhaber sür das kommende Synagogenjahr zu behalten beabsichtigen. Die Empsananahme der Karlen für diese Plätze muß bis spätesten» Sonntag. 7. September, Mittag» 12 Uhr erfolgen; über die bis zu diesem Zeitpunkte nicht in Empfang genommenen Karten wird ohne Unterichied anderweitig verfügt. Wir bitten, bei Abholung der Karten die bisherigen Karten und di« diesjährigen Genieindestenerguittungen mitzubringen. Leipzig, 1. September 1890. Der Vorstand der Israelitischen ReligionSgemein»« 1« Leipzig.
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