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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.09.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189009251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18900925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18900925
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-09
- Tag1890-09-25
- Monat1890-09
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.09.1890
- Autor
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«rsch ftül eint täglich h 6'/. Uhr Netiktion und Lrprdition Iohannesgasse 8. Lprechstvndrn der Uedaclion: vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag« ü—6 Uhr. ftRr M «M»8»i>»I»r vt»»u>cr>»!i «,ch» sich «>» «ch» »er»u>»llch. «nn«h«e der für die nSchftf»lgendr Nummer destimmtr» Inserate au Wachrntagrn bis 3 Uhr Nachmittag», auKann- und Festtagen früh bis' ,9 lthr. In den /ilialrn für Ins.-^nnahmr: Ltta klemm'« Sartim. iAIfre» Hahn). Universitätsstraste 1, LantS Lösche, kathartneuslr. 14 pari, und König-Platz 7, nur bi» '/,S Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Slbomrement-prei- vierteljährlich 4»/, Mk. tncl. Brtngerlohn 5 Mk., durch di« Post d«-og«a S Mk. Jede rinzeio» Stummer SO Ps. Belegeremplar 10 Pf. Gebühren für Extrabrilaa«u (tu Tageblatt-Format gesalzt) ahne Postbeförverung 60 Mk. «tt Postbefördrruag 70 Ntk. Inserate 6 gespaltene Größere Schriften laut uns. Prei-ve^,—... Tabellarischer u. Ziffernsatz nach höhrrmTar Ukltamen unter dem Redactioa-strich dl« -geipalt. «etlevOPf.vordenFamtltena-chrtcht», die ßgespaltrnr keile 40 Pf. Inserate sind stet« an die «rpedttton »u senden. — Rabatt wird nicht gegeben., Zahlung praevumsnuulo oder durch Post» Nachnahme. 268. Donnerstag den 25. September 1890. 84. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. daS Meldewcscn betreffend. MitRücksicht auf den bevorstehenden Beginn derMichaeltS- ineffe bringt da- Unterzeichnete Polizeiamt die nachstehenden Bestimmungen dcS Melderegulativs mit den» Bemerken in Er innerung, daß die Vernachlässigung dieser Borschriften Geld strafe biS zu 50 Mark oder entsprechende Hast nach sich ziebt. Hierbei wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 9. d. M. nochmals darauf hingcwiescn, daß die Tln- und Abmeldung drr Nkefffremoen wie blöder lediglich beim Haupt,»eldcainte und zwar nunmehr im neue» Pulizetgebaude Wachtcrstraste Nr. 3, 2. Etage zu erfolgen hat und daß daS Meldeamt daselbst während der I Vortvvcke der Messe Vormittags von 7 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 7 Uhr, sowie an den Dtestsvnn tage» BormittagS von 9 bis 12 Uhr dem Publicum ge öffnet ist. l Zugleich nehmen wir Veranlassung, auch auf die weiteren Bestimmungen des Meldcregulativs unter dem Hinzufügen hinzuweisen, daß die zuständigen BejirkSmcldestellen an den Wochentagen BormittagS von 8 bis 1 Uhr und Nach-! mittag« von 4 bis 7 Uhr, sowie an den Sonntagen von »/,1l bis 12 Uhr zur Entgegennahme von Meldungen hteffger Einwohner zugängig sind. Leipzig, den 19. September 1890. DaS Poltzeiamt der Stadt Leipzig, v. k. 4289. Bretschneider. Daegaer, S. AuSzua au- dem Vkelderrgulatt» der Stadt Leipzig vom 10. Oktober 1883. -. 11. Jeder in einem Gafthafe oder m etnem mit Herdergs- berrchttguug versehenen ähnlichen Etablissement einkehrend« und über Nacht bleibende Fremde ist vom Gastwirth oder Ouartiergeber und zwar, falls er vor 8 Uhr Nachmittag- ankommt, noch am Tage der Ankunft, andernfalls aber am folgenden Morgen spätestens bis 10 Uhr beim Meldeamt deS Polizeiamts, Abth. II, schriftlich mittelst des vorgeschriebenen und für jeden Fremden besonder- auszufüllenden Formular« anzumeldeu. Befinden sich in Begleitung de- Fremden Familienmitglieder, Dienerschaft oder sonstige Personen, so sind dieselben aus dem nämlichea Zettel mit zu verzeichnen. Zugleich mit Liesen täglichen Anmeldungen ist auch die Abmeldung der inzwischen abgereisteii derartigen Fremden zu bewirken. S-13. Die in Privathäusern absteigenden Fremden, sogenannte Besuch-fremde, sind, sobald sie länger als 3 Tage hier verweilen, spätestens am 4. Tage, von erfolgter Ankunst an, vom Ouartierwirtd beim Meldeamt, Abth. II, oder der betreffenden PolizeibezirkSwache mündlich oder schriftlich mittelst de« vorgeschriebenen Formular- anzumeldeu. Bei den etwa in Privathäulern Quartier nehmenden Mrtzfrcmdrn jedoch hat diese Anmeldung in jedem Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier bleiben, und zwar binnen 24 Stunde» von der Ankunft an, beim Meldeamt, Abth. II, zu geschehen. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Metz- fremde» binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise de« Fremden oder etwa erfolgter Wohnung-Veränderung an zu bewirken. 8- 14. Beabsichtigt ein Fremder länger als drei Tage hier zu verweilen, so bedarf er dazu eines vom Meldeamt, Abth. II, aus gestellten Meldescheines. Die Quarticrwirthc sind dafür, daß dieser Bestimmung allent- halben nachgegangen werde, mitverantwortlich. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten October, November und Decembcr 1889 versetzten oder erneuerten Pfänder sollen, sofern sie nicht bis zum 30. October 1890 «ungelöst worden sind, am 11. November 1800 und an den folgenden Tagen im Partcrrelocale des Leihhauses öffent lich versteigert werden. Dom HO. Hetobcr 1800 an erlischt das Recht zur Einlösung solcher Pfänder und können letztere nur aus dem Wege deS Erstehen« wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft des EinlösenS und Versetzen- anderer Pfänder während der Auction seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, den 16. September 1890. DeS NathS Deputation für Leihhaus «nd Sparkasse. Bekanntmachung. Die Räume der RcchnunqS- und Eaflcnverwaltung der Gasanstalten (Ritterstraße 6,1.) bleiben wegen vorzunehmendcr Bekanntmachung. An da- Publicum! Wiederholt ist es vorgekommen, daß in den Stadtbezirk frisches Fleisch eingeführt und in den öffentlichen Bcrkehr ge bracht worden ist, ohne vorher im Fleischbeschauamte zur Untersuchung vorgcleat worden zu sein. Außerdem soll, er statteter Anzeige zufolge, cingcfüyrteS frisches Fleisch mit ge fälschten Stempclabdriilkcn oder mit von untersuchtem Fleische abgeschniltenen und ausgesiebten Slempclabdriicken versehen, mehrfach innerhalb des Stadtbezirkes verkauft worden sein. Da durch derartiges Fleisch, welche- von sehr zwcisclhastcr Abstammung sein kann »nd deshalb eine Untersuchung durch Sachverständige in der Regel nicht bestehen würde, die Ein wohner, welche durch die in dem Stadtbezirke eingcführte obligatorische Fleischbeschau vor Gefahren durch den Fleisch- >cnuß sich gesichert suhlen, nicht nur arg getäuscht werden, ondcrn auch unter Umständen an ihrer Gesundheit geschädigt werden können, so erachten wir eS für unsere Pflicht, vor dem Ankauf solchen Fleisches zu warnen. Wir erwarten auch, daß sie diejenigen Fälle, in welchen von ihnen Fleisch ohne die vorgcschriedencn Stcmpelabdriicke, mit welchen alles Fleisch von im städtischen Cchlachthosc geschlachteten Thieren, sowie alles frische in den Stadtbezirk eingeführte und zur Unter suchung im Flcischbeschauamle vorgclegene Fleisch, versehen sein muß, gefunden wird, unverzüglich zur Anzeige bringen, damit die Schuldigen zur Rechcnjchasl Mögen werden können. lieber die Bedeutung der Stcmpelabdrücke, mit welchen alle« untersuchte und für genießbar befundene frische Fleisch versehen wird, bringen wir Folgende- in Erinnerung: Mit blauen Abdrücken eine- runden Stempels mit der Umschrift um da« Stadtwappen: „Städt. Schlachthos, Leipzig", wird an den vorgeschriebcnen Stellen alle- da-jrmae Fleisch versehen, welche« von Thieren stammt, dir im städtischen Schlachthofe geschlachtet und dort nach thierärztlicher Unter suchung vor wie nach dem Schlachten gesund befunden worden sind. DaS in den Stadtbezirk «ingeführte und im Flrischbrschau- amte untersuchte frische Fleisch erhält nach der Untersuchung den rothen Abdruck eine- eckigen Stempels mit der Um schrift uni da« Stadtwappen „Beschauamt, Leipzig". Aus der Form und Farbe der Stempelabdrücke ist dem nach zu erkennen, in wie weit eine Untersuchung de« Fleische- erfolgt sein kann; denn während da« Fleisch mit runden blauen Stcmpelabdrückcn durch die vollständige Untersuchung dcS ganzen ThiercS, von welchem c- hrrrührt, dem Genießen den die meiste Garantie gegen etwaige Nachtheile bietet, ist dies bei dem Fleische mit rothen eaigen Stempelabdrücken, weil bei dessen Untersuchung die inneren, für die Fleisch beschau hochwichtigen Organe der Schlachtthiere in der Regel nicht mit vorgelegt werden können, nicht in dem Maße möglich. Wir geben unS der Hoffnung Hin, daß die Einwohner der Stadt Leipzig bei der Schwierigkeit, welche die Fleisch- controle für die ÄussichtSorganc bietet, u»S dabei unterstützen werden, damit der Nutzen, welchen die obligatorische Fleisch beschau der Einwohnerschaft bietet, nicht durch die Umgehung der dafür bestehenden Vorschriften hinfällig gemacht wird. Leipzig, den 22. September 1890. Der Nath der Stadt Leipzig. VIII. 24l4. vr. Georgi. Dietrich. Am Abende deS 19. dieses Monats ist aus einem Verkaufslocal ^ in der Acustcren Tauchaer Straße in Leipzig-Reudnitz eine schwarz- lederne Brieftasche gestohlen worden, in welcher sich drei Wechsel über I960 422 ./i 5« ^ «nd 382 29 — die ersteren beiden von einem gewisse» Karl Weiße und der dritte ^ von einem gewissen Georgi ausgepellt — sowie ein Schuldschein über 331 — -cj befunden haben. Indem wir vor Annahme der Papiere und deren etwaigem Mißbrauch warnen, ersuchen wir, von etwaigen Wahrnehmungen, die zur Wiedererlangung derselben und der gestohlenen Brieftasche ! dienen könnte», unverzüglich unsere Crtinlnalabtheilung — Wächter slraße Nr. 5, Erdgeschoß links — in Kenntniß zu setzen. Leipzig, am 23. September 1890. Las Poltzetamt der Stadt VH. 2324. Bretschneider. Bekanntmachung. Die Leuchtkraft de- städtischen Leuchtgase« betrug in der Zeit vom IS. biS AI dieses MonatS im Araand- brenner bei 2,5 Millimeter Druck und 150 Litern stündlichem Consum das 18,7 fache der Leuchtkraft der deutschen Normal kerze von 50 Millimeter Flammenhöhe. DaS specisische Gewicht stellt sich im Mittel ans 0,460. Leipzig, am 23. September 1890. DeS NathS Deputation zu den Gasanstalten. Reinigung kontag, den 20. September 1800, geschloffen. Leipzig, den 16. September 1890. DcS NathS der Stadt Leipzig Deputation zu den Gasanstalte». Bekanntmachung. Der Zinsfuß für Spareinlagen wird mit Genehmigung der Köutgl. Aufsichtsbehörde vom 1. Januar 1891 ab vou 3'/,/, auf 30/a jährlich ! herabgesetzt. Den Einlegern bleibt eS frei, ihre Einlagen nach A. 21 der abgeänderten Sparcassenordnung zu kündigen. Leipzig-Reudnitz, am 12. September 1890. Sparkasse in der Parochie Schöneseld zn Reudnitz. Robert Liebert, Director. Die Erneuerung der Handelsverträge. Die Handelskammer macht die Mitglieder des Handelsstandes darauf aufmerksam, daß mit dem 1. Februar 1892 die Handelsver träge mit der Schweiz, mit Italien und Spanien ablausen. Vorher schon endigen die Handelsverträge mit der Türkei und Rumänien, am 1. Januar 1893 der Vertrag mit Serbien und am 20. Februar 1895 der Vertrag mit Griechenland. Endlich können ,ederzeit gekündigt werden mit einjähriger Frist die Handelsverträge mit Belgien, Großbritannien und Irland, mit den Niederlanden, mit Lesterreich-Unaarn und mit Portugal. Mit Franrceich besteht laut Art. 11 des Frankfurter FriedenS- VcrtrageS vom 10. Mai 1871 rin Meistbegünstigungs-Abkommen. Dasselbe erstreckt sich jedoch nur auf diejenigen Begünstigungen, welche einer der vertragsichließendcn Theile den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Lesterreich-Ungarn, Rußland oder der Schweiz zugestanden hat oder zugestebeii würde. Da jedoch die Handelsverträge, welche Frankreich mit Belgien, Großbritannien und der Schweiz abgeschlossen hat, mit dem 1. Februar 1892 ablausen, und die Verträge mit den Niederlanden, Oesterreich-Ungarn und der Schweiz jederzeit gekündigt werden können, so ist eS leicht möglich, daß auch unsere Handelsbeziehungen zu Frankreich in ku.zer Zeit thatsächlich« Beuderungen erfahren können. Im Hinblick auf die graste Wichtigkeit» welche die Handels- Verträge für das Gedeihe» tzer Industrie haben, liegt eS im Interesse de- Handelsstandes, etwaige Wünsche, welche die Er- Neuerung oder Abänderung jener Verlräge betreffen, ausführlich und rechtzeitig auf schriftlichem Wege der Handelskammer mitzu- theilen, damit diese sie bei ihrem Gutachten verwerthen und berück- sichtigen kann. Wir bitten daher, solche Aeußerungen biS znm 29. d. M. an die Kanzlei der Handelskammer, Neue Börse, Tr. X, I-, zu berichten. Leipzig, den 18. September 1890. Die Handelskammer. A. Thiem«, stell». Vorsitzender. F. Puder, II. G. Lexik k8-Verein Leipxi^-8ta3t. ltztlLUN-k um 20. 8Oz»1«i»l>»de 1800, « vkr lui staulv «ter I. Uilrxersodule. laxesorämmr: Lin^in^o. Koeli einmal dis Xorm kür die -rrklieken Hooorui Verbältmsso bei Krankenkassen. Leriebt de» Herrn vr. IV. kleiner in der Li» Xuselexenbeit. LtLndeeinteressen. Xnlrjtzco de« Lrrtl. keriricsrsrein» Orimma. verü bt über dis Veipriesr itrrtl. 8terbee»»«e Vortraz- des Vorsitzenden Uber „itrrtliebe Leuxvisss". vr. kenrlei. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuchc aus den Namen des Braumeisters Julius ermann Ihltg in Meerane eingetragene Brauerei-tKrnii-ftück ^olium 2818 des Grundbuch«, Nr. 1088 dcS Flurbuchs und Nr. 59 Abtheilung X des Brandkataster« für Meerane, geschätzt aus 22 831 .St, soll an Amtsgerichtsstelle allhier »wangSweiie versteigert werden und ist der S. Navember 1899. varmtttag» 19 Uhr, al- Bersleiaerungstcrmi», sowie der 1k. November 1899, vormittags 19 Uhr. al- Termin zur Verkündung de- Bertheilung-planes anberaumt worden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhällnisscs kann in der Gerichlsschrciberel des Unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Meerane, am 20. September 1890. königliches Amtsgericht. Neumerkel. Zu den Manövern. * Wir stehen am Ende eines wichtigen Zeitabschnitte-, in welchem die wahre Lage der Dinge weit klarer und lebendiger zum Ausdruck gekommen ist, als eS durch politische Erörterungen geschehen kann. Europa war während dieser Zeit in ei» Kriegslager verwandelt, und die Böller waren ich der hohen Bedeutung dieses Krieges im Frieden bewußt, ie folgten den Schilderungen der militairischcn Hebungen mit gespannter Aufmerksamkeit und nahmen von den Urtheilcn der Sachverständigen mit unermüdlichem Interesse Kenntniß. Truppcn-Maiiövcr haben in den Monaten August und September seit einer langen Reihe von Zähren staltgcfunden, ohne daß man darin etwas ganz besonder« Wichtiges erblickt hätte, sic galten als die Probe ans den Erfolg der bisherigen militairischen Unterweisung, und wenn dieser Erfolg den jie- >cgten Erwartungen entsprach, so gewährte das eine gewisse nationale Befriedigung, daS war aber auch Alles. Bei den letzten Manövern sind wesentlich andere An- chauungcn zum Durchbruch gekommen, sie haben sich zu inem internationalen Wettstreit der militairischen LeistungS- ähiakeit der Großmächte gestaltet, und die öffentliche Auf merksamkeit war nicht blo« den Leistungen der eigenen Armee wendet, sondern r- wurden Vergleichungen »»gestellt chen den Manövern aller Militairmächte. Anfänge dazu waren auch früher schon erkennbar, aber sie blieben auf die deutsche und die französische Armee beschränkt, in diesem Jahre aber haben die ganz überraschenden Fortschritte der russischen Armee ei» neues Moment der Bewegung in die militairische Sphäre gebracht, die Manöver bei Narwa und besonders die in Wolhynien haben den Beweis geliefert, daß die russische Armee vollkommen auf der Höhe ihrer Ausgabe steht und daß ie als durchaus gleichberechtigt in den Wettkampf um die »kchste militairische Leistungsfähigkeit eingetrelen ist. Die Ver änderung, welche sich dadurch in den Machtverhältnissen der Großmächte vollzogen hat, laßt sich in ihrer Bedeutung und ihren Wirkungen noch nicht vollständig übersehen und würdigen, aber der allgemeine Eindruck herrscht vor, daß von den dies jährigen Manövern ein neuer Abschnitt der Kriegsgeschichte anhcbt, und wir werden die Wirkungen dieser Thatsache bald enug in einer erhöhten Regsamkeit auf militairischein Ge icte spüren. Es galt bisher als Regel, daß jede« ArmcecorpS alljähr lich seine besonderen Uebungcn macht, und daß alle zwei Jahre sog. Kaiscrmanöver stattfanden, bei denen zwei ArmcecorpS zusammen oprrirtcn; eine bcmcrkenSwcrtbe Neuerung ist, daß auch in diesem, wie im vergangenen Jahre solche Kaisermanöver (mit zwei ArmcecorpS) stattfanden und daß außerdem, wie es jüngst in Schleswig-Holstein geschehen ist, Land- und Scemanövcr mit einander verbunden wurden. In dieser Beziehung ist sogar Deutschland bahn brechend ausgetreten, aber daß eine vollständige Armee von 150 000 Mann zusammcngezogcn wurde, welche nicht nur den Kampf im offenen Feld, sondern auch den FcstungSkrieg in allen seinen Phasen darstellt, und daß die einander gegen über stehenden Heere den persönlichen Dispositionen ibrer Führer folgten, damit hat Rußland eine neue Bahn gebrochen, welche natürlich vou den übrigen Militairmächtcn nun auch betreten werden muß. Tic militairische Entwickelung Rußlands bat sich nickt allmälig, sondern sprungweise voll zogen, denn vor zwei Jahren war davon noch nichts zn bemerken, die Generale Gurko und Dragomirow haben in dieser Bczicbung einen Scharfblick und eine Energie bewiesen die auch in Deutschland um so mehr anerkannt werden muß als dadurch eine Gefahr für die Zukunft enthüllt ist, welche bester überschätzt als unterschätzt wird. Frankreich betrachtet jeden Fortschritt, den Rußland au militairischein Gebiete macht, als den seinigcn, da« liegt in der Gestaltung der internationalen Beziebungen, welche sich seit zwanzig Hahren entwickelt haben. Es batte deS Trink- sprucheS dcö Generals Fcrron bei dem Festmahl in Jonzac nicht bedurft, um unS darüber aufzuklären, daß Frankreich die russische Armee als seine Schwesterarmee ansicbt. Die Franzosen haben in der That alle Ursache, sich über dir außerordentlichen Leistungen der russischen Armee zu freuen, und sie haben außerdem die Genugtliiiung, daß die russischen Sachverständigen die französischen Manöver gleichfalls als das Zcngniß höchster militairischer Leistungsfähigkeit ge priesen haben. Wir sind durch die Verhandlungen über die letzte Militairvorlagc, welche die Vermehrung der Artillerie um 18 000 Mann zum Gegenstände batte, darüber unterrichtet worden, wie sehr die russiscke Armee die deutsche an Zahl übertrifft und daß die russischen und französischen Truppen die Armeen de« Dreibundes in dieser Beziehung weit hinter sich lassen. Tie Wirkung dieser E»t- büllung wurde aber abgcschwäd't durch die Meinung, daß die Oualitat der russischen Armee hinter der der unsrigcn ziirück- stche. Diese Meinung ist durch die Manöver bei L)arwa und in Wolhynien als irrtbümlicb erwiesen, die russische Armee kann sich in jeder Beziehung mit den übrigen 'Armeen der Mächte messen und ein Kampf mit ihr würde eine sehr ernste Sache sein. . Je eher wir die Conscguenzcn der neuen Lage ziehen, um so leichter werden wir unS in die neuen Verhält nisse hineinfindcn. Glücklicher Weise ist der Deutsche nickt so leichtfertig, daß er offenbare Thatsachcn auS Selbstüber schätzung unbeachtet ließe. Wie schwer sich eine solche Handlungsweise rächt, haben wir vor zwanzig Jahren an Frankreich erlebt. Auch daS Urtheil über die französischen Manöver ist mit geringen Einschränkungen übereinstimmend gut, und besonder« verdient hervorgehoben zu werden, daß die Infanterie an Widerstandsfähigkeit und die gcsammte Armee an DiSciplin gewonnen hat. Daß die Reserve Ucberslnß an dienstuntaug lichen Hauptleuten und Rittmeistern bat, ist ein Ucbelstand der sich im Laufe der Zeit beseitigen läßt, und ebenso werden sich die Commandeure bald an die Veränderungen gewöhne» welche die Anwendung des rauchlosen Pulvers nölbig macht Aber im Ganzen und Großen muß man sagen, daß die neue Organisation der französischen Armee sich in den letzten Manövern bewährt hat. Durch unbefangene Schätzung der vorliegenden Urtheilc kommen wir in die Lage, unS ein an nähernd richtige« Bild der militairischen Leistungsfähigkeit nuferer dereinftigen Gegner zu vergegenwärtigen. Wir ver zichten darauf, die Vorzüge der deutschen und der österrcichisch- ungarischc» Armee mit denen der russischen und französischen in Vergleich zu stellen, für »nS hat es nur einen Zweck, die Fortschritte der Gegner richtig zu erkennen und sie vor allen Dingen nicht zu unterschätzen. ÄnS dem Ergebnis; der diesjährigen Manöver ist die Lehre u ziehen, daß eine lange Kriegsbereitschaft daS beste Mittel ift, um die militairische Leistungsfähigkeit bis auf die höchste Stufe zu bringen. Der Ruf dcr deutschen Armee als der ersten der Welt hat die Gegner Deutschland« zu ungewöhn lichen Kraftanstrcngnnaen getrieben und dadurch vorläufig erreicht, daß wir gleichfalls das Aeußerste thnn müssen, um unS nicht den Rang ablaufcn zn lassen. DaS ist sehr viel, mcbr als erwartet werden konnte, und deshalb erscheint cs nolhwcndig, die bestehenden Bündnisse zu hegen und zu pflegen und nicht, wie Italien c« thut, de» Dreibund durch thörichte irredcntistische Bestrebungen zu gefährden. Wie eS weint, sehen die Italiener selbst ein, daß eS so nicht sort- gehcn kann wie bisher, aber cs kommen immer noch Dinge vor, welche beweisen, daß eS den italienischen Politikern an der Kenntniß der Grundlagen deS internationalen Verkehrs ichlt. Die Art und Weise, wie der französische Abgeordnete Rivet von den italienischen Radikalen gefeiert worden ist, legt der italienischen Negierung dir Pflicht auf, mit drr größten Entschiedenheit aufzutreten und sich nicht auf Zeitungs artikel wie den der »Opimonc" zu beschränken, sondern zu handeln und die von ihr selbst al- Krankheit erkannte Cr» 'cheinung de« JrredrntiSmuS mit der Wurzel auSzurotten. Leipzig, 25. September. * Gegenüber den Mittheilungcn der »Bre-lauer Zeitung", nach denen Fürst BiSmarck erklärt hat, daß er noch Mit lied de« Staatsraths sei, führt die „Magdeburgische Htuna" Folgende- auS: Fürst BiSmarck gehörte zu denjenigen Mitgliedern de< StaatS« raths, welche diesem durch ihr Amt angehören: zu dieser Kategorie zählen der Präsident und die Mitglieder deS Staatsmmtsterimns, die Feldmarfdiälle, der Lhespräsident der Oberrechnungskammer, der Geheime Cabinetsralh und der Ehef des Mftilaircabinets, ferner die commandirenden Generät« und die Oberpräsidenten, „wenn sie in Berlin anwesend sind". Tte Mitglieder dieser Kategorie verlieren Sitz »nd Stimme im StaatSrathe, wenn sie aus dem Amte scheiden, aus Grund dessen sie Anspruch aus Sitz und Stimme bnben. Mit dem Ausscheiden aus dem StaatSministerium ist daher auch Fürst BiSmarck auS dem Staat-rath ge- chieden, ebenso wie beispielsweise die Minister v. Friedberg und v. Scholz und alle früher aus dem Dienste geschiedenen Minister. Bon allen noch lebenden einstigen Staat-Ministern ist kein ein- zlger Mitglied de« EtaatSratheS. Es ist auch nicht zu treffend, baß die Mitglieder deS Staatsrathes „inamovibel" sind. Von den 1884 und später in den Staatsrallp berusenen Herren werden heute mehrere nicht mehr als Mitglieder geführt, weil sie nidil mehr im Staatsdienste sich befinden. Tie Verordnung vom 20. März 1817 wegen Einsühruug deS Staatsrathes spricht nur von „StaatSdienern", welchen auS besonderem königlichen Ver trauen Sitz und Stimme beigclegt wird. Unter „Staatsdienern" verstand man damals und auch später nur Staatsbeamte, seit 1884 hat man auch eine Anzahl Männer berufen, welche weder unmittelbare noch mittelbare Staatsbeamte sind: den Staats beamten gegenüber scheint aber noch immer der Grundsatz zu herrschen, daß sie mit dem Ausscheiden aus dem Dienste aushören, Mitglieder deS Staatsrathes zu sein. Hiernach ist auch Fürst Bismarck nicht mehr Mitglied deS Staatsrathes. Da er nicht Gencral-Feldmarschall, sondern General-Oberst, wenn auch mit dein Range als General - Feldmarichall, so gehört er auch nicht »u den durch ihre militairische Würde berusenen Mitgliedern. Irgend eine Bestimmung über die Absetzbarkeit dcr Mitglieder, bezw. eine Gleichstellung derselben in dieser Beziehung mit den Richtern gicbt cs nicht. * Durch eine Reibe von Blättern ist eine Nachricht ge gangen, daß eine Angliederung Helgoland« an da« Reick nicht zu erwarten sei, und daß GesctzeSvorlagcn, die dieses Ziel verfolgen, die nächste ParlamentStagung wohl nicht be schäftigen werden. Der „Hamburger Eorrespondent", dcr diese Nachricht als in hohem Grade unwahrscheinlich be zeichnet, bringt folgende Noliz über die Sachlage: Tie Insel steht formell im Besitze deS Kaisers, der Kaiser hat sie aber als Vertreter und Träger der Hoheit des Reiches nach außen erworben und sic wird deshalb auch bereits im Namen des Reichs von Ncichsbcamlen provisorisch verwaltet. DaS Provisorium »nnüihig zu verlängern, dafür ist kein Grund ersichtlich, »nd eS wäre jedensalls, wenn dies beabsichtigt sein sollte, eine Regelung im Wege der Rcichsgesctzgebung nicht z» umgehen. Man sagt zwar, hast der Bevölkerung zur Eingewöhnung in die neuen Verhältnisse eine längere Uebergangszeit gewährt werden solle, das kann aber sehr wohl geschehe», ohne daß dabei auf die Einverleibung in das Reichs- gebiet verzichtet zu werden braucht und das gesanimte staatsrecht liche Verhältnis, der Insel zum Reiche in der Schwebe bliebe. Die Frage ist lediglich, in wie weit die Gesetze des Reiches und weiter die Gesetze Preustens in Kraft gesetzt werden und sonst UebergangSbcstiinmungen an ihre Stelle treten sollen. Es kann z. B. der deutsche Zolltarif in« Gemäßheit deS deutsch^nglischen Abkommens in den nächsten Llk, Jahren nicht eingesührt werden, ferner kann fraglich sein, in wie weit man eS im Straf- und Procestrecht und im gerichtlichen Verfahren noch eine Weil« bei dem aus Helgoland herkömmlichen beläßt. Ebenso kann die Eingliederung in die preußische Vcr- wallungSorganisation durch eine commiffarische Verwaltung über- geleitet werden, welche die Eigenart der Helgoländer schont. Des halb braucht die Entscheidung über die staatsrechtliche Stellung dcr im Reichsinteresse erworbene» Insel, welche alsbald befestigt werden soll oder doch Aufwendungen ersordert, um ihre Tauglichkeit iür die Zwecke der Marine zu erhöhen, nicht hinausgeschoben zu werde», und cs sind daher sicherlich tn der nächsten Parlamentstagung Vor lagen zu erwarten, welche zwar tn den Gesetzen »nd in der inneren Verwaltung der Insel Provisorien, in der Hauptsache aber, in dem Erwerb für das Reich, ei» Tesinitivum schaffen. Schon dcr Wort laut des deutsch-englischen Abkommens, die „Abtretung" an den Kaiser, die Vorbehalte tn Bezug aus Wehrpflicht, Zolltarif, Optio», weist daraus hin, dah an ein coloniale- Verhältnis, nicht gedacht ist und die Insel als Glied deS Reiche- deutsch werden soll. * Für den letzten Tag dieses und die ersten Tage de« kommenden MonatS sind seitens der preußischen Behörden die umfassendsten Borkehruntzcn getroffen worden, um jede etwaige socialdemokratiiche Ausschreitung zu unterdrücken, welche übrigens für die nächste Zukunft Niemand erwartet. Sämmtlickc verfügbaren .Kräfte dcr Polizei in Berlin werden überall zusammengehalten; Urlaubsanträge von Polizeibeamten sind rurückgewiesen worden. Wo es er forderlich war, hat schon seit Monaten ersichtlich im Hinblick aus diese Verhältnisse eine Verstärkung der Polizeikräfte statt-
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