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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1892
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1892-04-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18920408011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1892040801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1892040801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-04
- Tag1892-04-08
- Monat1892-04
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NömmrWkNlAHktiD kl der Haupterpedttto» oder de» i» Stadt» hrzitt uad de» Vororten errichteten Au«. »eLesteve» ab,«holt: vierteljährlich ^4ckK1. bei zweimaliger täglicher Ziiftellnng inl Haut -4 bchO. Durch die Post bezogen für Deutschland and Oesterreich: vtertrstähttich >4 S.—. Direct» täglich» Kreuzbendsrnduag in» Ausland: monatlich . Di« Morgen-Ansgab« erschatn» täglich'/,? Uhr. die Abend-Ausgabe Wochentags b Uhr. Lkbaclion uni» Lr-e-Mo» : äohannesgnffr 8. Di« Expedition ist Wochentag« »amtterbrochr» »sffnet von früh 8 bis Ab«»» 7 Uhr. Filiale«: Ott» Klemm'» Eortt«. («f«» Univessitätsstraße 1, Loni» L-fche, »athariarnstr. 14. pari, uud KSnigstzlatz V. Morgen-Ausgabe. NWAtrIagMait Anzeiger. Organ für Politik, LocalMichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. JnsertionSPrei- Die Sgejpaltrne Pettthtile SO Pfg. Reklamen unter dem Redacttousftrich <4ga» wollen) 50-E, vor de» Familieanachrichte» (Sgejpaltru) 40 Gräber» Schttstea laut unser«» Prsss- verzrichniß. Tabellarischer und Ztffrrasatz nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gesalzt), ,»r mit der Morgen - Ausgabe , ohne Poslbesörderung 60.—, Mlt Poslbesörderung ^4 70.—. Aunahmeschlnß für 2user«1e: Abend »Ausgabe: Bormittag« 10 Uhr. Morgen-Ausgab«: Nachmittag« 4Uhr. Sonn» »ad Festtag» früh 9 Uhr. Bei den Filiale» und Annahmestelle» je «ine halb« Stunde früher. Inserate find stet« an di« Grstrstitien 1» richten. Druck und Verlag von S. Pol» t» Leipzig Z 18«. Freitag den 8. April 1892. 88. Jahrgang ge- Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung. Wegen Reinigung der Geschäftsräume unserer Wasserwerke» »mvaltun» bleiben solche, kinschlietzlich der Cassenstelle, Dienstag, Len lit. dieses Monats, für den Berkehr mit dem Publicum schlossen. Leipzig, den 5. April 1892. Der Rath der Stadt Leipzig. I«. 1575. vr. Georgi. Eichoriu«. Bekanntmachung. Die Leichenfrau des VIII. LeichenschaubezirkS, Frau Emma vrrw. Lteteseld, wohnt jetzt Ketlftrahe Rr. 10, Hasgebäude I. Leipzig, den 4. April 1892. Der Rath der Stadt Leipzig. cgi. Dl«! VM. 1340. vr. Georc letrich. Ausschreibung. Die Herstellung der I. Erd- und Maurer-Arbeiten, II Isolirunas- und Asphalttrungs-Ardrtten, m. Grantt-Ardriten. HI» Sandftetn-Ardeite»,, IV Eisencanstructian»- und Schmiede-Ardettk». V. »immer-Arbeiien, VI. Klempner-Arbeiten, und VII. Vedachiings-Arhette» zum Anbau der XXIII. vrjirtsschnle in Leipzig - Ltndenau, an der Schiller- und Gundorser Straße gelegen, soll au je «tuen Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen und Arbeit-Verzeichnisse für dies« Arbeiten liegen bei den Architekten Herren I-uüielg äc Utllesusr, Leipzig, Mozottstraße 1, Part., aus und können daselbst eingeseheu und gegen Entrichtung einer Gebühr von 3 ^1, welche auch iu Briefmarken ewgesendrt werde» können, entnommen werden. Den unberücksichtigt gebliebenen, ab« rechtzeitig ausgetretenen Bewerbern wird dies« Gebühr wtedrr znrückerstattet, wenn dieselbe unerbald 8 Tage» nach Bekanntmachung der «folgte» Vergebung zurückverlangt wird. Bezüglich« Angebote sind versiegelt und mit «in« Obigem ent sprechenden Aufschrift, als zum Beispiel: „XXIII. vr,lrt«s«ule — Erd- und «anrerarbeiten" versehen bei der Hochbau-Verwaltung, Rathhau«, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 7, portosrei, und zwar bis zum 20. April d. I., Bor- mittags llt Uhr, einzureichen. Der Rath behält sich die Auswahl unter den Bewerbern, bez. die Dheilung der Arbeiten und di« Ablehnung der sämmtlicheu Sagebote vor. Leipzig, de» 2. Avril 1892. Der Rath der Stadt Leipzig. Ib. 1424. vr. Georgi Lohs«. Lekanntmachung. Boa Montag, den 11. April, ab befinden sich die Universitäts-Frauenklinik, das neue Trier'fche Institut nad mitta der Stephan» und Ltebtastta Leipzig, den 8. April 1892. Dt» Dtreettan der Nnt»erfltät«-Fraue«tltatk. Pros, vr. Zweifel. sowohl die unenlgeltitchr Sprechstunde, von 2—3 Uhr Nach, a». als Geburtshülslich« Poliklinik Stephaastrastzc 7. Ecke Steckbrief. Gegen Len unten beschriebenen, am 16. Juli 1864 zu Neustädte! bei Schneeberg geborenen Bauunteraehm« Carl Eduard Dietrich, seither hier wohnhast, welch« sich »erbocgeu hält —, soll «ine durch vallstrrckbare» Unheil des Königlichen Laudgesscht« ^u Leipzig vom 12. Oclober 1891 «kannte Gssänanitzstrafe von 1 Monat vollstreckt werden. Es wird «sucht, denselben zu verhaften und in das nächste AmtsgertchtS-GefäugnIß aozulteseru und schleunigst Nachricht anher zu geben. Leipzig, den 5. April 1892. Königliche Staat«an»altichaft. (Li. A. Dir. 23/91, VI. 1721. vr. Rag«l. Beschreibung: Statur: corpulent: Stirn: schmal, gewölbt; Augenbrauen dunkelblond; Nase: spitz; Zähne: vollständig; Gesicht: rund; besondere Kennzeichen: «ine Narb« üb« dem rechten Auge; Größe: 173 cm: Haare: schwarz: Bar«: schwarzer Schnurrbart; Augen: blau; Mund: proporlionirt; Kinn: rund, voll; Gesichtsfarbe: gesund. Handelgrichterliche Lekanntmnchung. Ans Fol. 158 de« hiestgen Handelsreglstrrs ist bezüglich der Scticngescllschaft Deutsch» Loatineatal-Gas-Gesellschast in Dessau folgender Vermerk: Rubr. III. 24. LS. März 1892. Die dem Oberingrnieur Otto Mohr in Dessau ertheilte Collectiv-Pcocura ist «loschen. laut Anzeige vom 12. März 1892. 25. 2S. März 1892. An Stelle der verstorbenen Mitglieder de« Direktoriums RegierungSrath« a. D. Rudolf Krütli zu Dessau und Geheimen Eommerzienrath« Lont« Schwarz, kopss in Berlin sind in der ordentlichen Generalversammlung vom 12. März 1892 der Oberingrnieur Otto Mohr in Dessau »nd der Geheim« Justizrath Albert Leztu« in Löthen zu Mitgliedern de« Direktorium« gewühlt worden, zusolgc Verfügung vom heutigen Tag» eingetragen worden. Dessau, den 29. März 1892. Herzsgltche« Anhalttsche« Amtsgericht. Gast. Die Proklamation der griechischen Negierung. Die griechische Regierung hat den Versuch gemacht, die Ereignisse des 29. Februar zu rechtfertigen, aber dieser Ver such ist keineswegs glücklich zu nennen. Gleich im Eingänge beruft sich die unseren Lesern bekannte Proklamation zur Rechtfertigung de« Geschehenen aus die Verfassung und auf ten parlamentarischen Gebrauch. Gerade diese beiden Grund pfeiler de« staatlichen Leben« in Griechenland find aber bei Ausrichtung de« neuen Zustande« vollständig unbeachtet ge blieben Die Entlassung eine« Ministerium«, welche» die Mebrbeit der Kammer für sich hat, ist ein Act de« AbsolutiSmu«, aber nicht mit den Grundsätzen de« Ver sasi»ng«staate« vereinbar. Ein solche« Vorgehen kann trotz dem aothweadig sei» nnd auch seine» Zweck erfülle», aber man darf sich nickt verhehlen, daß es mit den nenzeitigen Anschauungen über die Grenzen der königlichen Gewalt im Verfassungsstaate nicht in Einklang zu bringen ist. Die gegenwärtige Regierung nennt das System des vorigen Cadinets mangelhast, sie ist aber gar nicht berufen, an diesem System Kritik zu üben; die einzige Instanz sür diese Kritik bildet die Volksvertretung, und diese batte dem Ministerium DelyanniS ibr Vertrauen zugewendel. Wenn also die Finanz verwaltung trotzdem mangelhaft war und die Rechtspflege berechtigten Anforderungen nicht entsprach, so war cS Sache der Presse, diesen Klagen Ausdruck zu geben »nd dadurch aus die Volksvertretung einzuwirken. Aber das Ministerium ent lassen und Neuwahlen anordnen, ohne Laß dazu eine ver fassungsmäßige Veranlassung vorlag, war ein Staatsstreich. Der eigentliche Grund der ungesetzlichen Maßregel war der Wunsch, Heer und Flotte zeitgemäß und de» angcblichcn Verhältnissen des Landes »u reorganisiren. ui» jeder Zeit die Mittel zu einer nationalen Action bereit zu haben. Die Regierung verspricht ferner die unparteiische »nd strenge Anwendung der Gesetze, eine ehrliche und von den politischen Parteien unabhängige Verwaltung, bessere Ausnutzung der nationalen Hilfsmittel zur Hebung des CreditS und Er sparnisse. Endlich wird die Reform dcS UnterrichtöwesenS und dcS parlamentarischen Systems, des letzteren durch Trennung der Gewalten, versprochen. Waö diese Proclamation besonders merkwürdig macht, ist ibr spätes Erscheinen. ES hat voller 28 Iabre bedurft, ebe König Georg zu der Ueberzeugung gelangt ist, daß eS so wie bisher nicht weiter gehen kann. Die StaalSmaschine hat ihren Gang bisher nicht unterbrochen, obwohl sie stets ihren Dienst nur nothdürftig versehen hat. Die Parteien haben seit einer langen Reihe von Jahren bald ein Ministerium Trikupis, bald ein Ministerium Delyannis mit ihrem Vertrauen bedacht. Wenn daS eine abgewirthschastet hatte, kam daS andere an die Re gierung, nnd König Georg ließ die Dinge gehen, wie sie gingen. Daß in Griechenland noch sehr unvollkommene Zu stände herrschten, bezeugten die Ueberfälle durch Räuber, denen Fremde häufig auSgesetzt waren, ferner die Parlci- >fe, welche nur allzu häufig einen blutigen Charakter annahmen, vor Allem croer eiu Grad von Großmachtssucht, der nur als Größenwahn angesehen werden kann. Eine der unbegreiflichsten Tollheiten der Griechen war das Ver langen, nach der Vereinigung von Nord- und Süd Bulgarien der Türkei den Krieg zu erklären, damit Griechen land eine weitere GcbietSvergrößerung erreichen könnte. Dem KriegSdrangc der Griechen wurde durch die Blockade der griechischen Küste ein Ziel gesetzt, und die Aufregung verlies im Sande, aber die politischen Leidenschaften sanken wenigstens durch den Ausstand aus der Insel Kreta theilweise Befriedigung. Durch solche internationale Verwickelungen wurde das Elend der inneren Zustände nothdürftig verdeckt, aber nach der Rückkehr friedlicher Verhältnisse trat es um so deutlicher hervor. Die Verdächtigung der politischen Gegner, wie sie überhaupt in den Balkanstaatcn zu Hause ist, wurde auch in Griechenland das Hauptziel der Partei- thätigkeit, uud dir griechische Kammer wurde der Schauplatz von Verhandlungen rein persönlichen Charakter«, welche dem Staat Geld kosteten, ohne ihm de» geringsten Nutzen zu ge währen. Man kann mit Recht sagen, daß Griechenland für eine Verfassung noch nicht reif ist, daß dort nur ein absoluter Herrscher Ordnung schaffen kann: aber es gebt nicht an, die äußeren Formen de- Bersaffungsstaaie« aufrecht zu erhalten und mit ihnen oder unter deren Mißachtung die absolute Gewalt auSzuüben. Dahin ist offenbar da» Streben des König« Georg gerichtet, aber mit der Ausführung solcher Pläne hätte er früher beginnen müssen, er durste damit nicht zu einer Zeit yrrvortreten, nachdem da« versassungSmä' politische Leben dem zurechnungsfähigen Theile de« Volke Fleisch und Blut llbergegangen war. König Georg kan» sich nicht aus da« Schicksal de» König« Otto berufen, der auch erst nach einer längeren Rcgierungszeit vertrieben wurde, sondern er mußte da« Gewicht seiner königlichen Würde schon vor langer Zeit zur Geltung bringen, wenn rr dazu über Haupt Berus und Neigung fühlte. Auch König Karol von Rumänien hat dem Kampf der Parteien in seinem Lande viel zu viel Spielraum gelassen, so daß er noch im Iakre >888 nach 22jähriger Regierung dicht vor der Entthronung stand. Man hat diese Verhältnisse stets sehr discrrl »nd rücksichtsvoll behandelt, aber an der historischen Tbatsächlich keil der damaligen Vorgänge in Bukarest wird dadurch nichts geändert, und daß König Karol beute besonders fest au seinem Throne säße, kann auch nicht behauptet werden. Die Stelle der Proclamation der griechischen Regierung, welche von der Nothwendigkrit handelt. Heer und Flotte au einen Stand zu bringen, welcher gestattet, jeder Zeit die Mittel zu einer nationalen Action bereit zu haben, ist die ausfallendste de« ganzen Schriftstückes. Welche Action meint die Regierung? Ist ein neuer russisch-türkischer Krieg Sicht, in welchem Griechenland «ine leitende Rolle zu spielen hofft? Auf Serbien ist jetzt kein rechter Verlaß, die Zu stände im Innern gestatten keine außerordentliche Kraft anstrenguna, und außerdem haben die Serben ihre mili tairische Schwäche Bulgarien gegenüber im Jahre 1885 in der schmählichsten Weise dargetban. Trotzdem verzichtet Rußland in einem etwaigen Zukunstskriege gegen die Türkei nicht auf die Mitwirkung Serbien« Dagegen ist e« klar, baß Bulgarien und Rumänien auf türkischer Seile zu finden sei» werden, sür Griechenland bleibt also die Nolle derjenigen Balkanstaates, welcher bis zur Ankunft der Russen die Türkei zu beschästigen bat. Da« scheint die nationale Actio» zu sein, auf welche die Proklamation Bezug nimmt. Solange die Sache sich nock im Stadium der Vorbereitung befindet, lassen sich solche Pläne sckmiedcn, aber wenn e« nachher zur Aktion kommt, dann stellt sich die Wirklichkeit ganz anders Verhältnisse und zweckmäßige Entschlüsse beherrschen dann die Lage und eS wäre möglich, daß Griechenland trotz großer Vorbereitungen überhaupt nicht zur Entfaltung seiner militairischen Kräfte käme. Die von Bulgarien und Rumänien unterstützte Türk« reicht vollständig bin, um Griechenland sogleich bei der ersten feindlichen Regung niederzuschlagcn. Also scheint der Einsatz de- König- Georg für einen etwaigen Zukunstsgewinn sehr hoch, er bringt seine Krone in Gefahr, um Herr und Flott« iu au-riff«fahigen Zustand zu setzen, und eine einzige sehr wahrscheinliche Niederlage genügt, um alle seine Pläne zu zerstören. Die Zustände in Griechen land sind nicht der Art, um dem Lande Hoffnungen Ir die Zukunft zu gewähren, ein so unruhiger Nachbar t der Türkei ebenso verhaßt, wie er den übrigen Balkanstaate» durch seine GroßinachtSsuckt verdächtig ist. Die Griechen babcn die Hoffnungen nicht gerechtfertigt, welche das ihnen freundlich gesinnte Europa auf sie ge setzt batte, zu der Zeit, als Müllers Griechenlieder die Begeisterung für Griechenlands Wiedergeburt in Deutschland anfachten, gab man sich der Hoffnung bi», eine Nachblütke de« griechischen Geistes zuni Lebe» erwecken zu können, statt dessen ist eine kleine Macht geschaffen worden, welche die Ruhe Europas durch ihre ganz unbegründeten Ansprüche fort dauernd stört. Wenn heute Griechenland vor der Frage stände: „Sein oder Nichtsein? so würde sich keine Hand in Europa regen, nni ihin Hilfe zu gewähren, vielleicht Rußland aus genommen. * ZUM Schutze des Haudwerks. In den verschiedenen Kreisen der Handwerker rührt man sich jetzt, um Bestimmungen auö dem Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches zu entfernen, die geeignet er- ckeinen, den Handwerker zu schädige». Auch der Hand werkerverein für den Westen und Südwesten Berlins bat an den Reichskanzler ein dahingehende« Ersuchen gericktel. Wir geben nachstehend die hauptsächlichsten Puncte dieser Eingabe wieder: l. Der Entwurf de« bürgerliche» Gesetzbuchs trifft im 8. 568, Absatz! die Bestimmung, daß auf Werkverträge, wen» der lieber- nebmer den Stofs beschafft, die Grundsätze vom Kauf Anwendung indeu sollen. Diese Bestimmung hat für die bezeichnete» Verträge vlgeudc Eonsequcnzen: ». Der Besteller tst, tm Fall daS Werk erhebliche Mängel zeigt, ohne Weiteres berechtigt, vom Vertrage »urückzulrelea oder einen Abzug am Preis« zu machen, ohne baß dem lieber« nehmer daS Recht e»n beseitigen. d. Der Besteller bat nicht daS Recht, vom Uebernehmer Be seitigung der Mängel zu verlangen o. Der Bcileller ist Mangel« einer Vereinbarung nicht berechtigt, dem Uebernehmer eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen und »ach fruchtlosem Ablauf derfetben vom Vertrage zurückzutreten. ck. Der Uedernebmer hat, auch wenn da« Werk in Tbeilen abzunehinc» ist und die Gegenleistung sür die einzelnen Theile bestimmt ist, kein Recht auf Theilzahlungen. Gegenüber dieien Bestimmungen weist die Eingabe daraus hin, daß bei den meisten der in die Kategorie des Werkvertrages aUenden Verträge der Handwerker mit ihren Kunden der Uebernehmer den Stoff liefert, aus dem das Werk hergestelll wird. Dies ist beim Schlosser, Klempner, Schuhmacher, Buch- binder, Maler säst ausnahmslos, bei den übrigen Handwerker» überwiegend der Fall. Die Bestimmungen vom Kauf würden sonach, da hierüber nie etwas vereinbart wird, aus die »leisten und vor Allem aus die wichtigsten oller zwischen Handwerker» und Be- lellern geschlossenen Verträge Anwendung finden. Trotzdem aber besteht zwischen diesen Werkverträgen und einem Kaufvertrag ein iundameutaler Unterschied. Während beim Kons regelmäßig eine vor handene Sache aus den Käufer übergehen soll und die Verpflichtung des Verkäufers sich darin erschöpft, da« Etgenthum derselben aus de» Käufer zu übertragen, tst beim Werkvertrag der z» liefernd« Gegenstand stet- erst herzu ft eilen. Und während in Folg, dessen beim Kauf die Persönlichkeit de-Verkäufers in de« Hintergrund tritt, «st dieselbe beim Werkvertrag von entscheidender Vebeuluag, weil von ihrer Geschicklichkeit, ihrer Sachkenntntß, ihrem Fleiß, ihrer Erfahrung da« Gelingen des Werke« und die vertraglinäßlgteit der Leistung abhängt. E« ist deshalb ungeeignet, aus dies» beiden inner lich verschiedenen Bertragsindividualitäten die gleichen StechtSregcln anzuweiiden. Bei der Werklirserung finden sich wett häufig» wie beim Saus «och nach der Uebergabe Mängel an dem gelieferten We^k. Die gelieferten Stiesel drücken beim Tragen, der Anzug sitzt nicht so auf dem Körper, wie er soll, di« gelieferte Maschine sunctionirt nicht gehörig beim Betrieb« und dergleichen mehr. Namentlich zeigt Derarüges sich bei den für Neubauten gelieferten Tischler-, Maler-, Tapezier- nnd anderen Arbeiten. De» Uebernehmer trifft in solche» Fällen oft keine Schuld. Ter Schuhmacher kann trotz sorgfältigsten ItaßnehmenS dle Eiiipfindllchkeit de« Fußes oder einzelner Stellen dessclven, der Maschinenbauer die Verhältnisse, unter denen die Malchin« zu arbeiten haben wird, u. A. im Voran« nicht voll ständig übersehen und berücksichtigen. Bei Neubauten werden die Arbeiten der Handwerker durch die oft nur oberflächlich durch kiinst liebes Austroctnen vertriebene, später wieder hervortretend« Feuchtigkeit des Maucrwerks u. A. ungünstig beeinflußt, so daß die Thüren nicht schließen, die Malerarbeit abbröckelt, di» Bronze schwarz wird, die Tapeten sich oblosen, Dielen, Thüren, Paneele unzulässige Spalte» aufweisen u. A Räumt man hier, wie der Eniwurf dies vorschlägt, auch im Fall der Handwerker Willens und in der Lag« ist, die Mängel zu beseitigen, dem Besteller das Recht ein, obne Weiteres vom Vertrage zurückzutrctcn oder den Preis zu mindern, so eiilhält dies sür stete Fälle eine große Unbilligkeit und Härte gegen den Hand werker. Der Handwerker tst nicht wie der Kaufmann in der Lage, die >^i» zur Verfügung gestellte Waare anderweit^» verkanten; sür ihn ist daher beim Rücktritt de« Besteller- vom Vertrage Auslage und Arbeit in der Regel verloren. Außerdem vermag der Handwerker, der das Werk kennt und di« Materialien besitzt, aus denen es her gestellt ist, regelmäßig in kürzerer Zeit und mit geringeren Aus Wendungen wie ein Dritter, der an das Werk neu herantritt, den Mängeln abzubelsen. Die Billigkeit fordert deshalb, daß ihm diese Möglichkeit nicht von vornherein verschlossen werde. Die Bestimmung im tz. 573 Absatz 2 des Eniwurss, wonach, im Fall da« Wert in Lheilen adzunedmen ist »nd die Keaenleistung sür di« einzelnen Theil« bestimmt ist, dieselbe für jeden Tbeil nach besten Herstellung bei der Abnahme zu bewirken ist, bedarf analoger Anwendung aus di« Werklieferuna. ES ist nicht c »,usehen, weshalb der Tischler, der Fenster und Thüren sür einen Bau au« dem ihm vom Besteller geliefer en Holz anfertigt, sür jede Thür und jede« Fenster nach der Abnahme soll Zahlung beanspruche» können, während er, tm Falle er außer der Arbeit auch noch da» Holz her giebt, mit der Bezahlung soll warten müssen, bi« sämmtltche bestellte Thüren und Fenster abgenommen sind. Bei großen Lieferungen, namentlich sür Bauten, find auch, wenn die Gegenleistung nicht sür einzelne Theile bestimmt tst. Theil- zahlungen vor vollständiger Ablieserung der sämmtlichen über nommenen Arbeiten üblich und werden meist ausdrücklich vereinbart Für die Fälle, in denen »ine solche Vereinbarung unterblieben ist, «inpsehlen wir die Ausnahme einer ergänzenden gesetzlichen Be stimmnnq de« Inhalts, daß der Besteller verpflichtet ist, dem Ueber- nednier angemessene Abichlagszohlnngen ans die geliefert« Arbeit zu leisten, sofern die« bei solche» Verträgen ortsüblich tst. II. Drr Notbstand de« vauhaadw erk« ist bekannt. Gegen über dieser Thatsache würden wir e« geradezu alt einen Handwerker- d. feindlichen Act empfinden, wenn die rechtliche Lag« der Bauhandwerker durch Aushebung des letzt tm Gebiete de- allgemeinen preußischen Landrecht- bestehenden WerkmeisterpsandrechtS noch verschlechtert würde. Wir wollen nicht verhehlen, daß wir den Werth diese« Pfandrecht- nicht übermäßig hoch veranschlagen Bei Neubauten, und um diese handelt es sich in erster Linie, verbisst da« Pfandrecht den Hand werkern »ur bann zur Befriedigung, wenn der Bau vollendet wird und die sogenannte Regulirung der Hypotheken erfolgt. Bei der Hypotdekenreguiirung werden die sür die Handwerker erfolgten Ein tragungen dem Eigenthumer lästig, weil sie neu vorzunehinenden Einlragungen vorstehcn würde», und rr wird grnöthlgt, um die Lüichungsbewilltgung oder Prioritätseinräuinung zu erlangen, die Handwerker ganz oder doch theilweise zu befriedigen. Ist der Unter- nehmer aber nicht im Stande, die Hypotheken zu reguliren, nnd wird das Grundstück, weil er seinen Verpflichtungen nicht genügt, im Wege der Zwangsversteigerung zum Verkauf gestellt, ein Fall, der, wenn dem Unternehmer dir Mittel fehlen, um den Bau zu voll enden, regelmäßig eintritt, dann erweist sich dt« Handwerkerhypolhck als wertbloS: es ist uns kein einziger Fall in Erinnerung, in dem eine Handwerkerbypothek solchenfalls bet der Subhastotton zur Hebung gelangt wäre. Und dirse Fälle sind häufig «nd führen zum Ruin der bethriligten Handwerker. Notorisch besitzen in Berlin unter 20 gewerbsmäßigen Bauunter nehmern. welche sür eigene Rechnung Baute» ausführen, vielleicht drei eigenes Lavilal. Die übrigen sind vermögenslose, zum Theil fruchtlos ausgepsändete Personen, welche für Herstellung der Bauten keine anderen Mittel besitzen, wie die ihnen gewährten Baugelder. Da e» in der Regel nicht möglich ist, au« dem Baugeld (von dem Provisionen und Zinsen in allen Fällen in Abzug kommen) allein den Bau anSzusühren, so trägt ein solches Unternehmen den Keim de- Todes von vornberein in sich. Hinz» kommt, daß dir Bauunter, nehmer von dem Baugelde nicht nur leben, sondern vtessach auch die Anzahlung auf die Baustelle leisten, den Kaufstempel bezahlen und auch all« Schulde» decken, brzw. daß ihnen Baugelder von ihren Gläubigern aligepsändet werden. Tritt die Katastrophe ein, so tragen, da der Geldgeber hypothekarisch gedeckt tst und der Unter nehmer von vornherein nichts zu verlieren hatte, den Schaden überall die Handwerker. Sie, die durch ihr« Leistungen da« Bau werk geschaffen haben, gehen bei der Subhastatton leer au«. Wirksam geholfen werde» kann hier nur durch ein bevor rechtigte« Pfandrecht. Um dt» Ttcherhett de« Hypothrkenverkehr» nnd erworbene Recht« nicht »a gefährden, werden aber zugleich solgende Etuschränkuogen rwägung gestellt: Da« Vorrecht wird nur gewährt für Neubauten. Da« Pfandrecht des UebernebincrS erlischt, wenn derselbe nicht spätesten« innerhalb 3 Monate nach der baupolizeiliche» Ge- brauch«abtiahme die Eintragung oder Vormerkung seiner Forderung im Grundbuche bewirkt hat. Das Pfandrecht wird nur gewährt ivergl Bähr, Gegenenlwurf 8. 620), soweit da« Grundstück durch da« gelieferte Werk in seinem Werthe erhöht ist. Dadurch sollen namentlich das Restkausgeld und dir auf der Baustelle hastenden älteren Hypotheken gegen uuberechttgt« Werk- ineisteransprüche geschützt werden. Wird dt« bezeichnet» Grenz« ein gehalten, so ist nicht abzusehen, inwiefern di« älteren Hypotheken durch das Werkmeistervorrecht geschädigt werde» sollten. Aus die durch die bezeichnet»» Verwendungen bewirkte Werth- und Preis erhöhung des Grundstücks haben sie keinen Anspruch. Die Sicherheit des Hypoihekenverkehr« wird durch dt« Einführung de« Vorrecht« mit den bezeichnet«» Einschrtnkuugeu nicht gefährdet werden. Erschwert werden wird nur die Erlangung von Baugelder». Der Baugeldgebrr wird sich bet Einführung dieser Bestimmung argen bevorrechtigt» Ansprüche der Handwerker aber dadurch schützen können, daß er gegenüber unsicheren Unternehmern dt« Zahlungen au« dem Baugelde direct an die Handwerker leistet. Tritt trotz dem «in« Erschwerung tn der Erlangung von Bangridern «in, und wird vermögenslosen und tn Folge dessen unsoliden Bauunter nehmer» da« Handwerk gelegt, so wäre die« keineswegs ein» un erwünschte Coniequenz der vorgeschlaaenen Maßregel. Dt« Eingabe sormuitrt ihr» Vorschläge wie folgt: 1) A. 568 Absatz 1 de« Entwurfes wird gestrichen. 2) tz. 569 de« Entwurse» erhält folgende» Absatz 5: Ist die Lieserungszeit nicht vereinbart, so kann dieseld« »ns der Art und den Umständen de« vertrage« »ach der zu vermuthenden Absicht der Partei»» »o« Nicht« erging» werden. - 573 de« Entwurfes erhält solgeuden Absatz 4r Der Besteller Ist verpflichtet, dem Uebernehmer an gemessen, Abschlagszahlungen ans dt, gelieferten Arbeite» zu leisten, sofern die« bet solchen Verträgen ortsüblich ist. 4) Fenier wird zur Erwägung anheim gegeben, de» ». »74 solgende Fassung zu geben: Der Uebernehmer Hai wegen seiner Forderungen für Arbeit und Austagen »tn ge'etzliche» Pfandrecht an den von ihm gefertigten uud au«aebefferte», noch in seiner Juhabung defindtiche» bewegliche, Sachen de« Besteller«, sowie, wenn Arbeit und Aullagen tn etn Grnadftück ver wendet sind, ein gesetzliches Psanbrecht an dem Grundstück. Das Pfandrecht de« Uebernehmer« wegen seiner For- dkruiigcn sür Arbeit und Auslagen zu einem Neubau geht, soweit da» Grundstück durch das geiieskrte Wett iu seinem Werth erhöht ist, allen anderen Rechten an dem Grundstück vor. Das Psandrecht erlischt, wenn der Uebernehmer nicht spätestens drei Monate nach der banpotizeilichrn Gebrauchs- abnahme die Eintragung oder Verwertung seiner Forderung tm Grundbuch« bewirkt hat. Di« erfolgt» baupolizeiliche Gebrauchsabaahm» ist tm Grundbuch von Amts wegen zu vermerken. Eventuell erhält dieser Paragraph noch folgenden Absatz 3: Di« tm Grundbuch eingetragen« Kaufgelderfordernug für die Baustelle »nd die desselben vorgehende» ältere» Ein- tragungen werden durch da« gssetzlich« Pfandrecht de« Werk- meister« nicht berührt. ») e. Fabrikinspecttou iu Sade«. -d- Den Berichten der sächsischen Gewrrbetaspector»» gegenüber, welche im Allgemeinen streng objektiv gehalten sind »nd, wenn sie Vorschläge machen, sich in den Grenzen der strengen Sachlichkeit halten, erscheint der Bericht de« badischen Fabrikinspector« Wörishofer fast al« eine polemisch« Streitschrift, di« freilich, da« muß anerkannt werden, eine Fülle von Gedanken und Borichlägen bringt, dir aber auch tn einzelnen Fällen durch da« abfichttube Fallenlassen der Ob,ecttvttät einen aggressiven Eyaraktrr annnnmt Gerade deshalb können wir uns nicht enthalten, au« ihr einige Stellen anzusührea und ans eine kurz« Besprechung de« Berichte« »iiizugehen. Bei einer kurzen Besprechung halten wir uns hier vornehmlich an die Hauptfrage unserer Zeit: di« Arbeiterbewegung «nd Alle«, na» damit »usammendangt. Herr WSri«kosrr ololditt war», sür den Arbeiter, seine Bedeutung und seine Rechte; die technische» Fortschritte seien durchaus nicht allein dos Verdienst der Unter- nehmer »nd Erfinder, denn sie würden nur ermöglicht durch dir Er- Höhung de» ganzen Lulturzustandr«, dessen Träger di« Arbeiter ebenso wie die anderen Stände seien Es sei »ine viel zu wentg beachtete Vorausietzung dieser Forsschrttte, daß ihrer Durchführung auch in telligente Organ« btt zum letzte» Arbetter btaad zur versüguug ...
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