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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1894
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-01-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940118028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894011802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894011802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-18
- Monat1894-01
- Jahr1894
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V«z»rgA.PretA tz, tz« od«e de» 1» Stadt- hEkk >»d den Vororten «richtete» Au«, oädestrtle» abtzeholt: vierteljährlich 5« M-imalia« tätlicher Zustellung m« Hau« >äl Scho. Durch di« Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteliäbrlich tz.—. Direct« tägliche Sreuzd-ndieudiuig i»< Au«laud: monatlich 7.50. Di« Piorgeu-AuSgab« erscheint täglich'/,? Uhr, die Sbend-LuSgab« Wochentags ü Uhr. LrkLtiL» «L Er-editiou: I»tz«»»eS,aHe 8. Die Lrpedition ist Wochentag« uuunterbrochn, geöffnet von früh 8 bi« Abend« 7 Uhr. Fiir>l«: Ltt« Me»» « Sovtt». iAlfrr» Universität« strafe 1, L«»i« Lisch«, Ontharinenstr. 14, Part, und Köuigsvlatz 7. Abend-Ausgabe. Anzeiger. LWN für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Anzeigen-Prei- die 6 gespaltene Petitzeile 20 Psg. Reklamen unter deinAedactionkstrich («ge» spalten) ÜO^Z. vor den Familieuuachrichtea («gespalten) 40 ^ Größere Zchristen laut unserem Preis verzeichnis. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. ilertra-Veilagen (gesalzt), nur mit de» A! orgen-Ausgabe, ohne Postbeiürderung ./t 60.—, nlit Poslbesörderung .öl 70.—. Annatsmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittags 10 Uhr. Morgen.Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Sonn- und Festtags srüh ',0 Uhr. Bei den Filialen und Aiinahmeslellen je ein« halbe Stund« früher. Snjngen sind stets an die tsrprvttiou zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ^-32. Donnerstag den 18. Januar 1894. 88. Jahrgang. Gesetzentwurf, »rtrrffe«H Aenderungen und Srgäuzungen des SrrichtS- perfaffungogesetzes uud der Ltrasproccstordiinng, „rbst Begründung N Der Entwurf koupsl an dir von Len verbündete» Regierungen bereit- 1885 deui Reichstag gemachte, aber unerledigt gebliebene Borlag« an. Tie jetzt vorgcschlagenen Aendernngen und Er gänzungen sind zm» Tdeii inil den Vorschlägen Lcc- Ent- wurfs von 1885 identisch, zum Tdeil betreffen sic Fragen, welche früher noch zurüctgesteUt Ivorden oder erst in ncne)ter Zeit in den Vordergrund getreten sind, oder solche Fragen, welche »ach den inzwischen gemachte» Erfahrungen in einem von dem früheren Eutlvurs abwrichenLe» Sinne zu beurtheilen sei» möchten. Bon hervorragender Bedeutung sind iolgendc Abände rungsvorschläge: 1) Die Einführung der Bcrnsniig gegen di« Urtheile der Straskammcrn in erster Instanz. Es wird vorgeschlagen, di« Entscheidung über die Beruiuug grund- 'ätzlich den OberlaudeSgerichten zu übertrugen und Labei be merk, daß das innersic Wese» der Appellation nicht nur in emem Wechsel in der Person des erlemiende» Richters, sondern zu- gleich auch »l der Eonslruetion der zweiten Instanz als der obere» beruhe. Der zweite Richter müsse ei» höberer, d. h. ei» Richter sei», welchem in der Bolksnieiiiuiig ein größeres Maß vou Ersalirung und Unbefangenheit brigeviesseu wird. Die Berufung von einem Landgericht an daS andere würde vorausjichitich in dem grössten Theil der Bevölkerung nicht als eine wirkliche Appellation angesehen werden. Es wird vorgeschlagen, den tz. 123 des Ger.-Berf^Ges. folgendermaßen zu fassen: „Die Oberlandesgerichte sind zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel: 1) der Berusung gegen di« Lodurtheile per Landgerichte der bürgerlichen RcchtSstreiiig- keiten; 2) der Berufung gegen Urtheile der Siraskamiiicrn in erst« Instanz; 3) der Revision gegen Urihciie der Straikainmern in d« Berufungsinstanz: 4 > der Beschwerde gegen Entscheidungen d« Landgerichte in bürgerlichen RechtSslreitigteite»; 5>) der Be schwerde gegen ftrasrichterliche Entscheidungen erster Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit der Strafkammern begründet ist, und gegen Entscheidungen der Straskammern in der Beschwerdeinslanz und Berufungsinstanz" Der tz- l24 hat einen Zusatz dahin erhalten, daß durch die Landesgesetzgebung für die vom Sitze d«S Oderlandesgerichls ent- leruteren Landgerichte ein Strafsenat gebildet und demselben für den ihm zuzuweisenhen Bezirk die gesammt« Thäligkeit des Ober- lendesgeriaus in der BernsuugSinslanz übertragen werden könne. Dem vorstehenden entsprrchend, sind auch die Bestimmungen des tz. 136 über dir Zuständigkeit des Reichsgerichts abgeändert. DaS Lersahreo in der BerusungSinstanz ist ats ein mündliches gedacht und gegenüber dem bisherigen Gesetz« »icht wesentlich verändert, doch wird für die Zulassung des Rechtsmittels eine Rechtfertigung durch Angabe bestimmter Bcschwerde- punct« verlangt, um einem frivolen Gebrauch desselben einigerniaßcn zu begegnen. Auch soll das Gericht zur Wiederbolung der Bcr- nehmung der in erster Instanz gehörten Zeugen und Sachverständigen nur insoweit verpflichtet sein, als es dies« nach Lage der Sache für nothwendig «achtet. 2) Entschädigung für unschuldig erlittene Bestrafung »nd Einschränkung der Wiederaufnahme des rechts kräftig geschlossene» Strafverfahrens ansGrund neuer Lhatsachen und Beweismittel. Es sollen folgende Paragraphen geschaffen werden: 413b. „Personen, gegen welche eine im Strafverfahren rechts- kräftig erkannt« Strafe ganz oder theilweise vollstreckt worden ist, Wunen, wenn sie im Wiederaufnahmeverfahren sreigesprochen oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes mit einer geringeren Straf« belegt werden. Ersatz des Bermöacnsschadeus be anspruchen, den sie durch di« erfolgte Strafvollstreckung erlitten baben. Außer dem Berurtheilien können Dritte, denen derselbe nach Borschrist des bürgerlichen Rechts zur Gewäbruug von Unterhalt > er,'flutstet war, insoweit Ersatz fordern, als ihnen durch die Straf vollstreckung der Unterhalt entzogen ivorden ist." 413«. „Der Anspruch aus Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn d« Berurthetlie die früher» Berurtheilung vorsätzlich herbeigeführt ob« durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat." 4l3ä. „Tie Entschädigung wird auS der Lasse desjenigen Bundesstnates, bei dessen Gericht daS Strafverfahren in erster Instanz anhängig war, oder wenn das Reichsgericht in erster und letzter Instanz erkannt bat. aus der Reichscasfe geleistet. Bis zuiii Betrage der geleisteten Entschädigung tritt die Lasse i» die Rechie ein, welche dem Entschadiglen gegen Tritte »»> des willen ziisteben, weil durch deren icchlswidkigr .Handlungen seine Beriirtbeiinng herdeigesührl war." -N3.I. .,4er Anspruch aus Entschädigung ist bei Vermeidung LeS Verlustes binnen :> Monate» nach 'RccbtSkrast des im Wiederaus- uahineversahreii ergangenen Unheils mittelst Antrags bei der Staatsanwaltschaft des Gerichts, welches dieses- Uriheil erlassen bat, geltend zu machen lieber den Antrag entscheidet die oberste Bedörde der Laarksjnltizvcrwaliiüig. oder wenn Las Reichs gericht in erster und letzter Instanz erkannt hal, der Reichs kanzler. Eine Ausfertigung der Entscheidung ist dem Antrag steller »ach Len Porschriite» der Eivilproeeßordiiuiig zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung ans Len Rechtsweg zu lässig. Die Klage ist binnen einer Ausschlußfriit von 3 Monale» lisch Zustellung der Entscheidung zu erheben. Für die Ansprüche aus Entschädigung sind die Eivilkaniniei» der Landgerichte ahne Rücksicht aui de» Werth des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig." 413 t. „Der Anspruch aus Entschädigung erlischt, wenn der Berechtigte stirbt, obne ihn gemäß tz. 413o geltend geiuacht zu baben. Bor der endgiltige» Entscheidung über den Anspruch ist derselbe der Pfändung nicht nnteriovrieii. Bis zu diesem Zcitpunct kan» der Berechtiqie unter Lcbenden nicht darüber verfügen." 3) Die Aushebung einiger der zu», Ersätze für die inanaelnde Berusung eingesührte» sog. Garantien des Verfahrens. Es soll die Zahl der Mitglieder der Strafkammer bei der Hauptverhandlung aus 3 herabgesetzt und auch die Be- lusurigskainmer bei den Landgerichten von der Herabsetzung der Mitgliederzahl nicht auSgeichtojien werden. DaS durch tz. 199 der St.-P.-O. hauptsächlich mit 'Rücksicht ans das Fehle» einer Berufung eingesührte Zwischenvcrsah re» soll fortsalle», n»d zwar ist diese Aufhebung auch für das Verfahren vor dem Reichsgericht und vor dem Schwurgericht vorgeschlagen. Ferner soll der tz. 244 der St.-P.-O., welcher dem Gericht das Recht, de» Umfang der Beweis aufnahme zu bestimmen, entzieht, und dasselbe zur Erhebung aller auch der voni Angeklagten herbetgeschasste» Beweise, selbst wenn cs dieselben nicht für erheblich erachtet, nöthigt, ausgehoben werden. 4) Erw eiterte Zulassung de sContumacialversahrens. Das Schöffengericht und die Strafkammer sollen bei allen Arten von Slrasfällen befugt sein, gegen den ohne genügende Entschuldigung auSgebltebeneii Angeklagten zu verhandeln uud zu erkennen. Ta« Gericht soll nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zur Ber- Handlung schreiten dürfen, wenn die Anhörung desselben zur Aus- kläruiig des Sachverhalts nicht erforderlich ist. Trifft diefc Voraussetzung nicht zu, so muß gemäß tz. 229 das per önliche Erscheinen des Angeklagten ruid eventuell dessen Vor- ührung oder Verhaftung ungeordnet werden. Für schwur- gerichtliche Strafsachen und für diejenige» Sache», welche in erster Instanz vor das Reichsgericht gehören, ist das Contumacialver- fahren ganz auszuschließen. Wenn das Erscheine» des Angeklagten wegen großer Enlicrniuig seines Aufenthaltsortes besonders erschwert uni» der Angeklagte unter Hinweis hieraus sein Ausbleiben in der Hanptverhandlung aiigekündigt Hot, so soll eine coniinisiarische Ver- nehmung des Angeklagten statthaft sein. Nachdem das Cvntamaeial- verfahren in erweitertem Umfange für zulässig erklärt ist, mußte für das 'Verfahren der BerusungSinstanz die Vorschrift des tz. 370 der St.-P.-O., nach welcher die Berusung des Angeklagte» im Falle seines Nichterscheinen« in der Hauplvechandluiig stets sofort ver worfen werden soll, beseitigt werden. Entsprechend Len neuen Be stimmungen über das Eontumaeialversahren sind auch die Be stimmungen über den Erlaß von Hast- und Vorsührungsbefehlen getroffen, ebenso sind kür die BernsuugSinslanz Bestimmungen vor- gesehen, um in Abwesenheit des Angeklagten verhandeln zu können. 5) Beeidigung der Zeugen. Die hierauf bezüglichen neuen Bestimmungen lnuten: tz. 56». Die Beeidigung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn die Aussage desselben sich »ach richterlicher Ucberzeiigung als offenbar unglaubwürdig darstcllt. tz, 60. Die Beeidigung des Zeugen erfolg! nach dem Ab schluß seiner 'Vernehmung. Der Richter daN eine Mehrzahl von Zeugen gleichzeitig beeidigen. 8. 61. Ter von dein Zeugen zu leistende Eid lautet: daß Zeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nichlS verschwiegen und nichts binzugeietzt habe. tz. 63. Der Eid wird mittelst Nachsprcchcns oder AblesenS der die Eidesnorm enthaltende» Eidessormel geleistet. Bei gleichzeitiger Beeidigung mehrerer Zeugen hat der Richter dein z» Beeidigenden die Eidesnorm mit der Eingangsformel: „Sie schwüre» bei Goit dem Allmächtigen und Allwissenden" vorzusprrchen. Tie Zeugen leiste» de» Eid, indem jeder einzelne die Worte spricht: „Ich schwöre cs bei Gott dem AUiiiachligeil und Allwissenden, io wahr mir Gott beste." Ter Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben. Stumme, welche fchreiben können, leisten den Eid mittelst Abschreckens »nd NtederschreibenS der die Eidesnorm eiilbaltcndeii Eidesformel. Stumme, welche nicht schreiben können, leisten den Eid mit Htste eine« Dolmetschers durch Zeichen. tz. 65. Tie Bceidignng erfolgt bei der erste» gerichtlichen Ver nehmung des Zengen. Im Vorverfahren kann die Beeidigung unterbleiben, wenn Bedenken gegen deren Zulässigkeit obwalten, so- wie wenn der Richter die Beeidigung lur Le» Zweck des Vorver- fahren« nicht als erforderlich erachtet und die Staatsanwaltschaft dieselbe nicht beantragt. tz. 66. Wird ein eidlich vernommener Zeuge in derselbe» Straf sache nochmals vernommen, so kann der Richter statt der nochmaligen Beeidigung de» Zeugen die Richtigkeit seiner Aussage linier Berufung aus den geleisteten Eid versichern lasse». 6l Einführung eines abgekürzten fnminarifchen Ver fahrens für gewisse, eine schleunige Behandlung er heischende Strasthaten. Die hierauf bezüglichen Bestimmungen laute». tz. 2Il. „Personen, welche aus frischer Thal betrosfeil oder verfolgt uud vorläufig festgeuommen worden sind, könne» von der StaaiSaiiwallschgst uniiiittelbac dem zuständigen Gerichte init Lein Antrag auf sofortige Aburtheiliiug vorgesührr werden. Das Gericht hat ohne schriftlich erhobene Anklage und ohne eine Entscheidung über die Eröffnung des HauviversahrenS soiort oder spätestens um zweiten Tage nach der Vorführung zur Haupiverhandlung zu schreiten und dabei über die Verhastnng oder Freilassung des Angeklagte» zu ent- scheide». Der wesentliche Inhalt der Anklage ist s» das Litzungspioiololl auszuiielniien. Die ordnungsmäßige Lud,mg der Zeuge» kann von jedem Beamte» der Staatsanwalijchast oder des Polizei- und Sicherheitsdienstes niündstch erfolge». Erweist sich die Sache in der Hauptvcrhaiidlnng als »icht spruchreif, so hat Las Oiericht die Verhandlung auf eine der nächste» Sitzungen zu vertagen. Auf das Verfahren vor dem Reichsgericht uud vor dem Schwurgericht sinken bie Bestimmungen dieses Paragraphen keine Anwendung. 211». Bor den Schöffengerichten kau» nach der Borschrift des tz. 211 auch dann verfahren werden, tvenn der Beschuldigte ent weder sich sreiwillg stellt oder in Folge einer vorläufige» Festnahme in anderen als den in tz. 2ll bezeichnten Fällen dem Gericht vor- gesührt oder nur wegen lleberiretung verfolgt wird. 21 l d. Ter Amtsrichter kann in dem Falle der Vorführung deS Beschuldigten mit Zustimmung der Staatsanwaliichast obne Zuziehung von «chösse» zur Hauptverhandlung schreiten, wenn der Veichuldigtc nur wegen llcbcrtrctung verfolgt wird und die iln» zur Last gelegte Thal cingestehi. Gegen die im Lause der Haupt- Verhandlung ergehenden Entscheidungen und Urtheile des Amts- richterS finden dieselben Rechtsmittel statt wie gegen die Ent- scheidungen und Urtheile der Schöffengerichte." 7) Veränderungen in der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte. Ten Schöffengerichten sollen in Zukunst »och überwiese» werden: das Vergehen des HaussriedensbruchS im Fall des tz. 123 Abs. 3 des StrasgeietzbuchS: das Vergehe» wider die Sittlichkeit im Fall des tz. 183 des Strafgesetzbuchs; das Vergehen der Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens im Fall des tz. 241 des Strafgesetzbuchs: das Vergehen des slrasbaren Eigen nutzes in den Fälle» der tztz. 288, 289, 29l und 298 des Straf gesetzbuchs: die Jagd- »nd Fischcreivergehen in den Fällen der tztz. 293 und 29«! des Strafgesetzbuchs. Endlich ist die Wertb- grenzc bei de» schon bisher Len Schöffengerichten überwiesene» Strasthaten überall von 25 ./< aus 100 ./L erhöbt. Die Straf kammern sollen als erkennende Gerichte aus,er für die bisherigen zuständig sein für das Verbrechen des Meineides, in de» Fälle» der tztz. >53, I5i und 155 des Strafgesetzbuches, für das Verbrechen der Urkundenfälschung i» den Fällen der tztz. 268, Nr. 2, 272 »nd 273 des Strasgefetzbnche«, für die Verbrechen im Amte in de» Fällen der tztz. 349 und 351 des Strafgesetzbuches und für die »ach den tztz. 209 und 212 der ConcurSordnnng strafbaren Verbrechen. Tie Llraskammern solle» bei der Eröffnung des HauptversahrcnS den Schöffengerichten überweisen können die Vergehen wegen Wider stands gegen die Staatsgewalt in den Fälle» der tztz. 113, 114, >17, Abs. 1 des tz. 120, wider die öffentliche Ordnung tz. 137, Beleidigung in den Fallen der nur aut Antrag eintretcuden Ver- iolgung, LeS TicbslablS tz. 242, der Unterichlaqung tz. 24«!, der Begünstigung der Hehlerei tz. 258 Nr. I, tz. 259, des Betrugs tz. 263. der Sachbeschädigung ^tz. 303 und 304, gemeingesährliche Vergehen tz. 327 Abs. I, tz. 328 Abs. I: ferner wegen derjenigen Vergehen, welche nur mit Ge io»g ins; von höchstens 6 Monaten oder Geldstrafe von höchstens 1500 ./ä allein oder »eben Hast oder in Verbindung niit einander oder in Verbindung mit Einziehung bedroht sind, init AuSnabmc der in den tztz. 128, 271, 296», 301, 320, 331 uud 347 LeS Strafgesetzbuchs bczeichneicn Vergehe». Endlich wegen solcher Zttwidethmidlnngen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffent licher Abgaben und Gefälle, deren Strafe i» dem mehrfachen Be trage einer Innterzogeiie» Abgabe oder einer anderen Leistung besteht. Tie Uebcrweisung an die Schössengerichle soll aus Antrag der Staatsanwaltschasl oder im Icpigedachtcn Falle der Verwaltungs behörde erfolgen. Tie Senale der Lberlandesgerichte sollen in der Besetzung mit 5 Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden entscheiden. Schließlich bebcmdklt der Emwurf 8) die anderweitige Regelung der GefchäflSvertheilung bei den Eollegrol- gcrichtcn. ES sollen in Zukunft die Abordnungen über die Gejchä'Isoertheilung und Zusammensetzung der Senale und Kaminern dem Präsidium abgeuonuncn, »ud was zunächst die Landgerichia anlaiigt, Le» Justizverwaltungen übertragen werden. Diese Anoed- lluiige» sollen stets für ei» Geschaslssahr getroffen lverden und inner- balb desselben mir ans benimmlen Gründen, wie Ucberlastung, Wechsel oder Lauernde Veihindciung einzelner Mitglieder, verändert werben. Jeder Richter soll zum Mitglied mehrerer Kammern bestimmt werden dürfe». Ten Vorsitz im Plenum stilirt der Präsident, den Vorsitz in den Kammern iollcn der Präsident und die Direetvren führen, lieber die Vertretung des Präsidenten in de» ihm als solchen obliegenden Gcschäslen soll von der LandeSjustizvenvaltung Bestimmung getroffen lverden. Soweit die Vertretung eines Mit gliedes »ich! durch ein Mitglied Lcffelben Gerichtes möglich ist, soll die Anordnung derselben aus Antrag des Präsidenten durch die Landcsjustizverivaltung crsolgeu. Politische Lagesschau. * Leipzig. 18. Iaugar. 5er RrichStag tritt heute in die Bcralkunz der Wern- steuervoriage, die bekanntlich so gut wie gar kenne Aus sicht aus Annahme stak. Das wirb aber llosscurlich die Mit glieder des Reichstags nicht davon abballen, endlich in mindestens beschlußfähiger Zahl sich ;u versammeln und den peinlichen Sinkrnil zu verwische», den die andauernde Bc- schlußunsähiglcit des Hauses während dev vicrlägigen Debatte über die 5 abatsiciiervorlagc bervorgcrnscn bat Wie man im Lande über diese fast nnbcgeeislichc Saumseligkeit so vieler Reichsbolen urlbeilt, ergiebt sich ans folgender Zu schrift, die der „Schwäb. Mcrtnr" in Ltnttgart erhält: „Es ist schon lange her, Las: Ticirmgen. welche in vergangener Zeit mit freudigem Herze» a» der erfoigreichen gesetzgeberischen Arbeit z»m Aufbau des Reiches belheiligt gewesen sind, a» dein Gange der Tinge un Reichstage keinen Geiallcn medr babc»: so betrübend, wie fetzt, ist iudcsse» die Lage noch nie gewesen. Eine zweckmäßige Ordnung des iiiianziellen Verhältnisses zwischen dem Reich u»b de» Einzclstaalen ist ein Bcdürsniß, dessen Befrielngun««, wie jeder gcwisscnbasle Politiker einiehrii sollte, nicht mehr hinnuSgeschoben werden darf Zum Miiitesten aber gilt cs, cine Steuercrböhung in den Einzelstaale» zn verhüte», welche zur Teilung des Mehr bedarfs im Reiche, wenn dieselbe im Wege der Mcitrieularbeiträg« vvrgenvmmcn werde» sollte, »vthwendig werde» würde Mit Recht hat man vvn Seilen der Regierungen diese Aufgabe eine nationale Frage ersten Ranges genannt: sic ist es i» doppelt ernstem Sinne, nachdem die von der nationale,, Begeisterung getragene Aera der Griindec des Reichs vorüber ist und der dauernde ^ruilletsir. Auf und nieder. 14j Roman von Edwin Heinz. OVc M-qie r«reeh»llm> (Fortsetzung.) Noch lange zrterie sie so und schwärzte ihre Schwägerin und ihren Schwager nach Möglichkeit an. Berger gewann dadurch eine ganz andere Anschauung, als er biSber von Hgrl Trübe hatte, er glaubte der Frau alle ihre An schuldigungen. Darnach war der Bankdircctor der größte Lump, der auf Gottes Erdboden wohnte, ein Mann, ber rückflchtSloS seine Wege ging und Alles nur von dem Stand- vunct« de« GeldverdienenS aus ansah, und seine Frau war da« hartherzigste Geschöpf der ganzen Welt. „Eingebildet, dumm, ausgeputzt, aufgeblasen, verrückt," waren noch nicht die schlimmsten Kosenamen, welche die cine Schwägerin der andern auhina „Und", schloß sie ihre giftige Rede, „was eS mit der Person war. die der mausige Musikantc da oben beherbergt >u»d die jetzt sitzt, weiß man auch nicht recht, nur soviel ist sicher, daß. seitdem der Herr Bankdirector hier war, die Kuglern Geld bat." E- achtete aber Niemand auf sie. Melanie saß während de« ganzen Gespräches lheilnakmloS auf einem Stuhle und stocherte mit ihrem Sonnenschirm aus ihrer Fußspitze Kerum und Berger batte sich, innerlich schaudernd zu Trübe gewendet, um von ihm Aufschluß über seine Lage zu erhalten Mecha nisch batte Trübe den Bogen, den er auf die Rechnungen geworfen batte, bei Seite geschoben und Berger blickte non auf «ne Anzahl Papiere, die recht ansehnlich hohe Summen z«igt«u. ,^Da« ist viel, Schwiegervater", sagte er, „da- wird schwer halten, in Ordnung zu bringen, doch muß eS versucht werden. Erlauben Sie, daß ich mich einmal der Sackie an nehme, morgen ist Sonntag, da habe ich Zeit, wir wollen einmal alle« Stück für Stück durcdgeben. Trübe atbmete erleichtert auf. denn nun batte er dock, Jemand, mit dem er sich auSsprechrn korutte. Aber das Maß de« Unglück« war noch nicht voll. Schwere Schritte tappten die Treppe heraus und unten hörte man den entlassenen Hausdiener Wilhelm rufen: „Drücken Sic mal draus uno lassen Sic fick, nicht ab- sxeisen, wenn er Nichts Kat, kriegen Sie eS vom Assessor" Ohne anzuklopfcn trat der Polier deS Baues herein. Er nahm seine Mütze ab und sich erst ein wenig scheu um sehend, sagte er schließlich zu Trübe. „Entschuldigen Sie Herr Trübe,' ich möchte man ein paar Worte mit Sie alleenc sprechen:" „Ich weiß schon, Sic wollen Geld? Ich habe nichts." „Na, na, so schlimm wird daS man nicht sein Der Lohn mack» heule nur 2l4 und die werden Sic doch baben. Trübe machte ein beschämtes Gesicht „Nicht einmal da« habe ich . . Ich kann heute nichts be zahlen .. Am Montag .." „Am Montag . . Lieber Herr, wir brauchen unser Geld doch auch!" Ta crkob sich Krau Trübe „Warten Sic einen Augenblick, ich werte .ihnen gleich daS Geld bringen." Sie entfernte sich Während rhreS KortscinS sagte Nie- mand ein Wort. Trübe stierte gedankenlos inS Leere, Milli saß. als ob sie alles nichts anging und Berger drcktc sebr verlegen an seinem Schnurrbarte und warf nur zuweilen einige verstohlene Blicke aus seine Braut. Als Krau Trübe wiedergekommen war, legte sie 214 Mark ,n Silber auf den Tisch. „Geben Sie mir cine Quittung", sagte sie „So, nun ist eS aut und näck ste Woche kommen Sic wieder, das Geld zahle ich, bis ich Ihnen Weiteres sage." Bedächtig zäbltc der Polier nach. „Schön, Madame!" Er entfernte sich. Unten angekommcn, empfingen ihn einige Maurer mit fragenden Blicken. „Ich habe das Geld, und Montag wird weiter gebaut." „DaS ist sebr gut", meinte Edr, „ich hatte schon Angst, eS gebe Feierabend uud meine Frau braucht es so nöthig." Ter Polier ging mit de» Maurern in die nabe gelegene Kneipe unv zahlte da auS Nack, einem Glase Bier entfeinte er sich mit Even. Einige jüngere Maurer aber blieben sitzen und machten cine Zeche, von der Eckart srübrr acht Tage hätte leben können. Dir Familie Trübe begab sich bald in« Vorderhaus und Berger verabschiedete sich. Mit sebr gemischten Gefühlen drgad er sich nach seiner Wohnung. Lange überlegte er, was zu lhun sei, ob kor allem sein Vcrbälimß zur Melanie auf recht zu erhallen sei oder nicht. Er kam aber immer wieder zu dem Schluß, daß er jetzt nicht abbrcchcu dürsc, erst müßte er klar sehen. Die Ealamilat sei wabrscheinlich nur durch »nrichtigc Dispositionen Trübe's kerbeigesnbrt Dabei redete er sich aber in einen Zorn gegen den Bankdircelor hinein, dem er schließlich mit den Worten Lust machte: Dich will ich schon kriegen. Nur in ibm sah er den Zertrümnicrrr seiner Hoffnungen, soweit sie aus ein sorgenfreies Dasein gerichtet waren. Am folgenden Sonntag entschuldigte sich Berger bei seiner Braut unter dem Bvrgebcn, daß er sehr heftige stopf schmerzen habe, sandte ihr aber einen schönen Strauß, damit sie nach den Vorfällen des Abends nicht an eine 'Aushebung der Verlobung seinerseits denken solle. Einen Eclat wollte er aus alle Fälle vermeiden, vor Allem war ibm darum zu thun, NäbcrcS über die Verbindlichkeiten Trübe s zu er sabrcn und auch die seinigen zu ordnen Mit schwere» Schritten machte er sich ans den Weg zu Wiltcn- bain. Er fand den Eouimisfionair, wie er sich selbst uaniitc, in ungewöhnlich guter Laune vor dem Spiegel, wie er sich rasirte, der kahle Hinterkops leuchtete dem Eintrciendcii wie eine Flcischkuzel entgegen. In Hemdärmel» stand Wilvcnbain vor dem Waschtisch und tbat eben den letzte» Strick, mit dem Messer. Er batte aus das Klopse» mit einem lauten Herein geantwortet, er glaubte augenscheinlich, daß ein junger cLtudcnt seine Hilfe begehre. Hätte er gewußt, daß es der angehende Staatsanwalt Berger gewesen wäre, so hätte er vielleicht erst ein wenig Toilette gcmacktt. Nun war Berger da, mit einigen Entschuldigungen machte er seine Kormlong- keit gut. Nachdem er die Seift abgewaschen, trocknete er schnell seine Backen und Kinn mtt den, Handtuch ab und zog einen Rock an. Jetzt bemerkte er erst die etwa- verstörte Miene Bcrgrr'S. „Na nu, Herr Assessor, Sie machen ja ein schrecklich böse« Gesicht, wa« ist Iknen denn wiedersahren? Meine paar Zeilen von vorgestern können doch unmöglich diese Wolken aus Ihre Stirn zaubern?" Er sagte da« in einem lustigen, jovialen Tone, von dem Berger annabm. daß er ihm Mutb macken sollte. „Glücklich angekommen von dem Eommifforium. Schon wieder im Amte? Sie sind doch ein Arbcitsmensch, Herr Assessor, wie ick noch keinen kennen gelernt habe." ,T>anke schön für Ibre Schmeicheleien, lieber Wildrnbain. Aber ich bin nicht ausgelegt zum Scherzen. Ich muß mich zwar nachher wieder aus den« Bureau einsindcu und mcinc Zulüctkuust melde», vcrbcr will ich aber mit Ihnen cm paar Worte sprechen." „Weiß wehl, was eS ist, ist ja nicht so schlimm, der Sckwicgerpapa io m der Klemme, er kann jetzt nichts bcrau« rücke», wird fick» aber schon wieder macken. Lassen wir uns leine grauen Haare wachsen. Er stand vorige Woche sebr schlecht da. Ich kan» cs Ihnen fa sagen. Aber er hat gestern wieder seine Leute gelohnt und gesagt, daß weiter >iebaut werten solle. DaS beweist, daß er wieder cine Quelle gesunden bat und wenn er sich nur noch vier Wochen hält, so wird er über den Berg sein und dann ist er „schöne raus". „Sic wissen also von de» Bcrlcgcukcitcn meines Schwiegervaters?" „Ob iw eS weiß Die ganze Stadt lveiß eS und ich selbst bin ja dabei intcresfir». Er bat diePlätzc von meiner Schwägerin gekauft und mein Freund Hager bat daS Geld zum Bau gegeben. Ick bin nur srok, ta^ gestern die drei Wechsel aus der VolkSbauk eingclöß worden sind, die er fick von Ludwig. Runge und dem arme» Malermeister, der laum die Butter zum Brod hat. aeecptircn ließ." „So, drei Wechsel?" „Ja, drei Wechsel über 1000, 600 und 500 .«ik Die arnieu Teufel, die jetzt für die Bauherren arbeite», müssen auch noch ibr Aeecpt geben, damit nur der Bau fertig wird und das Grundstück verkauft werden kann, und sie ibre Arbeiten bczablt bekommen." „DaS bat mein Schwiegervater gemachk?" „Nun ja, was ist den» dabei, das wird allgemein so gehandbabt. Man macht sich damit Geld. Trübe Kat in den paar Monaten viel gelernt und daS berechtigt zu der Hoffnung, daß er doch noch aus der Patsche kommt. Es war Unsinn diese Menge Häuser zu gleicher Zeit anzusangcn Freilich, wenn die Easerne hingekommen wäre, dann war er ein gemachter Man». Aber sein Bruder bat ja mit Händen und Füßen dagegen aewitthct, bloS damit die Bank ibre Passage vorlbeilbast bauen konnte Der Minister Kälte schließlich auch da angcbissen. Sie waren die letzten Wochen nicht da, sonst inüßle» Sie wissen, wie die Stimmung gegen den Bankdircctor umgeschlage» ist. Manche vcrtbeitigcn ihn freilich noch, die meisten aber find init ihm sebr unzufrieden. Mit andern Straßcnkurchbrüehcir wird eS vorläufig nickts, mit der neuen Eilcnbab» auch nickt, die Pflasterung bat er sofort abgelebtst, um da« Budget nicht zuviel zu belasten, kurzum die goldenen Tage, die er der^
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