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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189401219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18940121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18940121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-21
- Monat1894-01
- Jahr1894
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1894
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Bezugs-Preis k der Hanpterpedilion oder den im Stadt- tezitt und den Vororten errichteten AuS- gadestelleii ab geholt. vierteIiLhr>ich.«4.stO. bei zweimaliger läglicher Zustellung ins -an- üLo Durch die Posr bezogen für Drarjchiaad und Oesterreich: vieneiiädrlich » 6.—. Direkte tägliche Krc»zband>endung tu« Ausland: monatlich 7.L0. Di« Morgen-?!usgabe erscheint täglich '/«7 Uhr, die Abend-Ausgabe Wochentags ü Uhr. LeLiclion und Erpeöitioa: J«ha»ne»,affc 8. DieTrpedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abend- 7 Uhr. Filialen: ktt« klemm « L-rtim. (Alfred Hab»), Univrrsitätsslraße 1, Lont« Lösche. Kchharinrnstr. 14, Part. and königsplatz 7. Auzeigen-PreiS die 6 gespaltene Petitzeile SO Pfq. Reclamen unter dem Redactionsstrich (4ge- Walten) stO-^, vor den Familiennachrichteu (6 gespalten) 40.-cs,. Größere Schriften laut uiiserem Prers- verzeichnib. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. ssztra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ob»e Poslbesörderung ,/t 60.—, mit Postbesörderung -ck 70.—. Anzeiger. Organ fiir Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Annalimkschlllb für Anzkiyea: Abend-Ausgabe: Vormittags lO Uhr. Margea-Auegad«: Nachmittags 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,9 (ihr. Bei den Filialen und Annahmestellen >e ein« halbe Stund« früher. A«tet,eu sind stets aa die Erpevittoa zu richten. Druck und Verlag von S. Polz in Leipzig. 37. Sonntag den 21. Januar 189^. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 24. Januar 1894. Abend« E'/, Nhr im SttznngSsaale am Naschinarklr. Tagesordnung: I. Bericht de« Finanz- und Oeionomicausschusfe? über: die Ralhsvorlage, betr. den Erlag einer Petition an die Stände- versamminng wegen des Elsler-Saale-Eanals. II. Bericht de» Bau-, Oekonomie- und Finanzausschiiffes über: ». Verkauf einer Fläche von 1 m Front an dem Thomas- gäßchea and lst,7ö m Tiefe zu dem Mtzleben'ichen Eckbau« platze; d. Verkans des städtischen Grundstückes Nr. 22 am Echieußiger Wege in Leipztg-Kieinzfchocher und ein Abkommen mit Herrn Förster wegen Verbreiterung des Schleuniger Wege«. m. Bericht des OekonomieausschusseS über die Abkominen wegen Arealabtretung zur Verbreiterung der betr. Straßen n. von dem Göye'jchen Grundstücke an der Ecke der Jakob- und Wnrzener Straße in Leipzig-Sellerhausen; d. von dem Tietz'- schen Grundstücke Nr. 14 der Jakobstrahe in Leipzig-Seller hausen: o. von dem Grundstücke der Rilier'jchen Erden 4ir. 32 der Jakobstraße in Leipzig-Sellerhausen; ck. vo» den Grund stücken Nr. 4 und 6 der Hauptstraße in Leipzig-Anger- Crottendorf. I?. Bericht des Ausschusses sür Handels-, Gewerbe- und Ver- kehrkangelegenheilen über: u. die Eingaben deS Vereins Schutzgemeinschast der Handel- und Gewerbetreibenden von Boikmarsdorf und Umgegend und des Herrn ClanS in Leipzig-VolkniarSdors, die Wiedereinführung der Märkte in Leipzig-VolkmarSdorf betr.; d. die Eingabe der Herren F. W. Teichgrüder in Leipzig-GohliS und Gen wegen Freigabe de» Verkaufs aller Artikel an Sonn- und Festtagen während der gesetzlich zulässigen S Stunden. Bekanntmachung. Die Metzdörse für die LeSermvuftric in nächster Ostcr- «rsse wird Dienstag» den 3. April V. I., Nachmittags vo» 2-4 Uhr, im Saale der „Neuen Börse" hier abgehalten werden. Leipzig, den IS. Januar l894. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Morche. Bekanntmachung. Die diesjährige Dstermcssc beginnt am 9 April und endet «m 28. April. Während dieser 3 Wochen können ave in- und ausländischen Handelsleute, Fabrikanten und Gewerblreibenden ihre Maaren hier öffentlich seildieten. Der Grotzhandel darf jedoch bereits in der am 2. April beginnenden sogenannten Vorwoche i» der bisher üblichen Weise betrieben werden und ist in dieser Woche auch das Auspacken der Waaren sämmtlichen Inhabern von Meßiocalen in den Häusern, wie von Buden und Ständen gestattet. Znm Cinpacken ist das Offcnhalten der Meßlocale in den Häuser» auch in der Woche nach der Zahlwoche erlaubt. Jede frühere Er öffnung, sowie jede» längere Offenhalten »ineS solchen Verkaufs, locales, ebenso das vorzeitige Auspacken an den Ständen und in den Buden wird, außer der sofortige» Schließung «edesmal, selbst bei der ersten Zui iderdandlung mit einer Gcldiirasc btS z» 75 oder entsprechender Haft bestraft werden. Auswärtigen Spediteuren ist von der haiiptzollamilichen Lösung de? Waarenverschiusses an bis Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, den 19. Januar 1894. Der Nath der Stadt Leipzig. lw. Georgi. Morche. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Keantniß, daß der Schorn steinseger Herr Varl Friedrich Pietzsch als BrzirkSschornfteinsrger für da» ganze Stadtgebiet zugelasscu und am heutigen Tage in Pflicht genommen worden ist. Leipzig, den 1b. Januar >894. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Busch. ein vis Zur Feier des Geburtstages Gr. Majestät des Deutschen Kaisers wird Sonnabend, den 27. dss. Mts., Nachmittags 3 Uhr Festmahl im Kaufmännischen NercinZliausc stattfinden. Ticjcniqen Herren, welche sich daran betheiligen wollen, werden ersucht, die Taselkartcn a 4 .// zum Mittag des 25,. dss. Mt?. aus der Nuntiatur im Nachhause zu entnehmen. Leipzig, den 17. Januar 1894. Ter Rath der Ltadt Leipzig Or. Georgi. Bekanntmachung, die in den Monaten Februar und März diese- Jahres stattsindenden Nachaichuiigen betreffend Gemäß 8. 1 der Verordnung vom 8. April 1893, wonach die im öffentlichen Be.kehr verwendeten Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge oller 3 Jahre einer Niichäickning zu unterliegen haben, ist ungeordnet worden, daß im lausende» Jahr» auch in einzelnen Theilen deS hiesigen Stadtbezirks eine derariige Nach- aichung stattzusindcn hat. Sie soll zunächst in den Monaten Februar und März an den unten verzeichnetc» Tagen abgehaite» werden. Es werden daher diejenigen Gewerbetreibenden, die in einer der unten ausgcsührteu Straßen oder an einem der ebendort aufge- sührten Plätze ihr« Geschäfts- oder Arbeitsränme, oder auch ihre Wohnung haben, dasern diese ganz oder theiiwcise als Geschäfts- ober Arbeilsrau»i benützt wird, ausgesordert, die von ihnen >m öffentlichen Verkehre benutzten Maaße, Gewichte, Waagen oder Meß- Werkzeuge au einem der sür die betreffende Straße oder den dc- lreffenden Platz beslimmlen Tage zur Nachaichung vorzulegen. Tic Vorlegung der nachziiaichenden bsegenständk, die übrigens bei Virmeidiiug der Zurückweisung in reinlichem Zustande dem Aichungsbeaintci, z„ übergeben sind, hat gemäß 8- 8 der Eingangs erwähnten Verordnung, imAichamte selbst zu crsotgc». Waagen und Maaße, die an ihrem Lebrauchsorte befestigt sind, werden an Ort und Stelle nachgeaicht, sind ober zu der aus unten- slehendcm Verzetchniß ersichtlichen Zeit zur Nachaichung anzumeiden. Werden Maaße, Gewichie, Waagen oder Meßwerkzeug«, welche das Nachaichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung deS Nach- aichuiigSgcjchastS bei einem der nach untenstehendem Verzeichnis zur Nachaichung der betreffenden Gegenstände verpflichtete» Gewerbe- treibenden vorgefunden, ohne daß er den Nachweis der später aus- gesüdrten Neuaichung zu erbringen vermag, so gewärtigt er nach «i. 369,2 deS Siraigesetzduch» Geldstrafe bis zu 100 ./l oder Halt. btS zu 4 Woche». Außerdem wird die Neuaick, :«g oder nach NM- sländen di« Beschlagnahme und Cinziednng der »ngeaichten, nicht gestempelten oder unrichligcn Maaße, Gewichte, Waagen oder Meß werkzeuge verantaßt werden. Leipzig, den 16. Januar 1894. Ter Ruth der Stadt Leipzig. IX. 17 429. vr. Georgi. Stahl. Verzeichnis; der Straßen und Plätze für die Nachaichung in der Stadt Leipzig V». 73. Holzauktion. Januar d. Js. sollen von vormittags Mittelwaidschla^e in Ablh, st und 6 des Montag, den 22 9 Uhr an auf dem Vurganer Forstreviers in der Nähe des frühere» alte» -orfthause« dei Böhlitz-Shrenbrrg 8V starke Adraumhansen, unter den im Termine anshLngendni Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: aus dem oben genannten Schlage. Leipzig, am 8. Januar 1894. De« Rath« Korstdrpntatio». Holzauktion. Donnerstag, den 25». Januar >894, sollen von vormittag« 9 Uhr an im Vonnewitzrr Forstreviere in Abth. st. 6 und 7 ca. ISO starke Kichen- und kschcu-TnrchsorstungShausen und 60 Bund Dornen unter den im Termine anshüngenden Bedingungen und der übliche» Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: an der hohen Brücke bei Vonnrwitz. Leipzig, am 19. Januar 1894. De» NathS Forst-Deputation. Die städtische Sparkasse beleiht Wrrthpoptrrr unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. Die Sparcassrn-Depnttttio». Neubau „Heilige üreuzkirche" z-Neustadt. sollen im Weg« der öffentlichen A»s- Beipzig Tie Schlosserarhritrn schreibnng vergeben werden. Angebote sind versiegelt und portofrei mit entsprechender Auf. lchrift dt« DteoStog. Pr» 39 Januar d. I.. Nachmittag« k, Uhr in der Alrchenezvedilioa L.-Ne>iicho»tseld, Clorastraße 16. abzugeben. Subm»Iiion»bediag»ng«n, Zeichnungen und Anschlaqsauszng sind gegen Hiateriegung von 1 >1 im Atelier des Architekten Paul Lang», L.-9ieud»itz, Constaatinstraß« 13, III., in Lnivkang zu nehmen. Lttp»ig, de» 19. Januar 18S4 Der SircheiiUorftanP M Bache, P«. im Februar und März 1891. Tluguilusplay den 1. Februar Grimmaische Straße I., 2. und 3. Februar Rilterstraße 6., B. - 7. » Ricolaikirchhof - 7. Februar Nicolaistraße - 7., 6., 9. nnd 10. Februar Schudniachergäßchc» - 12. Februar Saizgäßchen - 12. Naschmarkt - 13. Markt - 13. und 14 Februar Kaidarinenstraße - 14., lü. und 16. Februar Böttchergäßche» - 17. Februar Goidhahngüßchen - 17. . Reichsstraße - 17., 19. und 20. Februar Vruhi - 22.. 23.. 24. und 26. Februar Hallcsche Straße - 27. Februar Plauensch« Straße - 27. und 28. Februar Parksiraßr - 28. Februar Plciiienjcher Platz M 28. - Theaterkasse - 1. März Tbeaterplotz - 1. - Töpierplay 1. - Tkpftnirone - 1. - Neulirchhof - 1. - Kleine Fleischergasse - '2. - Große Fleiichcrgaffe - 3. > Hainstraße ü, 6. und 7. März Barsußgäßchen - 7. März Klos^rgaffe - 8. und 9. März Thomasgaßchen - 9. März ThomaSIirchhos - 10. - Schulstroße - 12. . Burgstraße - 12. und 13. März Evorcrgüßchen - 14. Marz Cchwßaasi« - 14. - PelerSsiraße - Ist., 16., 17. und 19. März. Höhere Schule fiir Mädchen Albcrtstraßr 23. Tie Aufuaüinrprksung der sür Elass« IX—l angemcldeten Schülerinnen sindet Montag, den '». Februar, vorrnftiags 9 Uhr statt. Feder und Papier sind milzubringk». Anmeldungen von Schülerinnen erbitte ich mir bi« Nutze Januar wädrenv meiner Sprechstunde (täglich 11 - l 2 Nttr Ans genommen werde» Schülerinnen vom <k. bis znm ltt. Lebensjahre Leipzig, 15 Januar 1894. Vr. IV^okxrum. Städtische Gewerbeschule. Anmeld,Ingen zur Osteransnalime werden von, Unterzeichneten inHer Zeit vom 3. btü ll. Februar N„ck>„iiltags 4-5, llbr, Sonntags ll—12 Uhr in, Schulgebäude, Wächtcrstraße 13, enlgege» genoininen Vorzulegen sind der Geburt?- oder Taufichei» »nd da» letzte Schulzeugnis,. Leipzig, den 20. Januar 1894. Ter Direktor: Architekt k. tieliutter. Kram-, Uost- und Biehmarkt zu Biebertwolkwitz Mittwoch Sen 7. Februar 1894. Abgaben werden nicht erhoben. Der «rmcinderath. Dyck. 1>r. Bieber und die päpstliche Unfehlbarkeit 0. vekäimtlich hat in der Jesiiilendebalte vom I. Deeembe, vorigen Jahre« der (5entr»m«ahgeortnete Vr. Lieber die feier liche Versicherung abgegeben: : „selbst wenn der römische Stuhl eine rnlsen- un I franzosensreuadliche Politik befolgte, und gleichviel, ob die Jesuiten daran schuld wären oder nicht, diellnsehldarkeit deS Papstes erstreckt sich nicht ans die Frage, ob wir deut schen Katholiken ihm unter Verkennung unserer Ver pflichtungen gegenüber unserem Voile, unseren, Reich und Vaterland in der Russe», und Franzojrnsreund- lichkeit im Gegensatz zum Dreibund zu folgen hätten. Daß da« ein Widersinn wäre, daß der Papst uns znmiithen könnte, Volks- und vatcrlandsseindiiche Politik zu treiben, ist jedem statt!o- likcn von vornherein klar. Selbst wenn der Papst unS gegen den Dreibund ausrufen wollte, so würde er hiermit bei den deutschen Katholiken irgend welche sür Cie bedrohliche Haltung nicht erzeugen können." Die ultramontane „Voco «lolia verftst" („Stimme der Wahrheit") hal daraus ganz folgerichtig vr. Lieder den Bor wurf gemacht, er habe „die Unfehlbarkeit de« Papste« sür nichtig erklärt". In einer Bersamiuiung de« CentrumS wablvercinS zu Frankfurt a. M. kam Vr. Lieber auch ans diese Behauptung de« „römischen Schandbiatle«" zu spreche» und nannte sie mit der ihm eigenen Entschiedenheit des ToneS eine Verleumdung »nd Unverschäinlbeik Er habe nur behauptet, die Unfehlbarkeit des Papstes gebe nickt so weit, daß sie die.tkalholikcn de« Dreibünde« gegen diesen und für die Franzosen und Russen anrnfcn könne. E« fragt sich »»»: wer dak Recht? Gewiß wünschen wir nichts sehnlicher, als daß die Behauptungen Vr. Lieber'« die richtigen wären. Leider aber ist die« nicht der Fall. Unser tzftwäbrsmann soft hier kein geringerer sei», al« Papst Leo XIII. selbst. Schon bei der Erörterung über die Unfchlbarkeitslehre im Jahre 1870 sebile c« nicht a» Stimmen, welche diese Unsehi barkeit nicht nur in Sachen, die Glauben n»d Sitten, ondern auch i» solchen, welche Lebensweise und Regierung der-stirche betreffen, als aus da« ganze öffentliche Leben der Gläubigen anwendbar erachteten nnd deshalb eine Be iebnng der päpstlichen Unscblbarkeil auf politische Fragen befürchteten. Die Folgezeit hat diesen Befürchtungen nur zu ehr Recht gegeben. Richl bloß, daß von der Geistlichkeit offenbar auf höhere Weisung die Gläubigen zu einer bestimmte» politischen Rich tung bingcdrängl wurde»; auch i» einzelnen politischen Fragen uchic der Papst seine Autoritär gellend zu machen, z. B. in der SeplcnuakSsrage. Ans der jüngsten Geschichte Frank' reich« ist noch frisch in aller Erinnerung, daß der Papst die Monarchisten bestimmte, sich rer Republik zu fügen. Der Erfolg zeigte, daß die srauzösischen öbatholikcn ander- denken, als Vr. Lieber. Doch hat der Papst selbst unfehlbar auSzelegt, was unter de» „Sitten" zu verstehen ist, nämlich 1890 ,n der „Ency- klika des heiligen BaterS Leo XIll. über die vor nehmsten Pflichten der Katholiken als Bürger." Darin wird jedem Gläudige» klar gcuiacht, wa« der Papst unter „Leiten und Regieren" versteht, und z» welchem Ge- horsaiu jeder Uulcrlhan der Kirche dem Papste verpflichtet ist Zuerst wird der Gläubige belehrt, baß, falls die Pflichten gegen die Kirche, d. h. gegen den Papst, in Widerstreit ae- raihen mit denen gegen de» Staat, man Gott, d. b. natür lich „dem Papste", mehr gehorchen müsse als den Menschen. Zum Schluß beißt eS: „wo die Staalsgejetze offenbar vom göttlichen Gesetze abweichen, wo sie den Gesetzen der christlichen Religion und der Kirche wider- vrechen, wo sie die Autorität Jen, Edristt selbst i» Seinen, obersten Stellvertreter und Hohenpriester verletze», da ist eS Unrecht, ihnen iii gehorchen, Pflicht, ihnen zu widerstehen." — „Unbillig is! e Diejenigen, welche solche Anschauungen veetreten, der linboiinnßigkeii zu zeihen: den» eS ist klar: nicht den pflichtinäßigen Gehorsam ver- agen sie der Ll'iialeit nnd den Gesetzen ihres Landes, sondern nur in denjenigen Dingen sind sie ihnen willfährig, i» denen dieje keinerlei Gewalt haben, da sie ohne Vesugniß von Seiten Gottes und gegen den Wille» Gotte» angcordnet und deshalb weder Recht ind noch Geietz." Da« beißt dock aus gut deutsch nicht« Andere« all: der Papst bat darüber zu bestimme», wa- >u Preußen oder i» Trutschtanv Recht unk Gesetz sei» soll. Slimml mtt diesen Anschauungen nicht auch taS Verhalten der Geistliche» und der Uitrauiontancii den Maigcsetzc» gegenüber? Darf also Vr. Lieber »och einc freie politische Meinung auch gegenüber anderen päpstlichen Bestrebungen haben? Wie die Uitramoiilai.cu den Gehorsam gegen die StaatS- gesetze verstehen, hat ihr Benehmen im Proceß Stück zur Genüge gezeigt. E« wurde einfach erklärt: „als Priester kann er nicht ander« handeln!" Doch wir müsse» »och einmal zu jener päpstliche» Enchllika znrückkehren. In derselbe» fordert der Papst mit Anziehung einer Stelle auS de» Beschlüsse» deS vatieanischeii Eoneil« auch die Laie» aus. den Kamps gegen de» Unglauben ans zmichmen, und ermahnt sie zur Einigkeit. Diese ist nur daun möglich, wen» Einer regier!: „niemand darf innerhalb derjelben (L. h. der christlichen Kirche) nach seinem Gutdünken lebe» und mich seiner Meinung die Weise d«S Kanipie» sich zurechtlegen wollen." Zu dieser Uebercinstiiiiiuuug rer Gemüther und Einhellig- keil des Handel»« „ist Gleichheit der Meinung nothwendig" Diejenigen aber, welche der Verrinnst allein folgen, können nur überaus schwer die gleichen Ansichten haben." „Welche Lehren aber von Gott geosjenbart sind, hat die Kirche zu bestimmen (bezw. der Papst). Die Uedereiiistiinmiing der Gemülher verlangt nun vollkommene Uebcreinsliinmung in demielben Glauben, ober auch vollkommene llnterwersiing des Willens unter die Kirche »nd den rönitiche» Papst wie unter Gott. Nu» aber ist die vom Glauben geforderte WiNenSunterwrrsnng nur bann vollkommener und wahrer Gehorsam, wenn sie »ngetheilt ist: und gerade in dieser Ungetheiltheit de« Glauben« und des Gehorsams, die eben alles glauben und befolgen, wa» Gott geossenbart »»d angeordnet hat, ist inan gewohnt, das charakteristische Merkmal zu erblicken, welche« Katholiken und Nichtkatholikrn von einander unterscheidet." Und dieser unbedingte Gehorsam wird nicht etwa bloS in achen deS Glaubens und der allgemein menschlichen Sitte verlangt, sondern in allen Dingen des Lebens. Das zeigen die folgenden Sätze: „Will man »un die Grenzen der Unterwerfung ziehen, so glaube Niemand, daß man den Hirten Ver Kirche, insbesondere dem römische» Papst nur in den Dinge» gehorchen müsse, die zu den Glaiibenswahrhcite» gehören . . . Außerdem ist eS Pflicht der Edrisleii, daß sie sich Überhaupt durch die Bischöfe und be sonders Lurch de» römische» Papst leite» und sichren lassen." Nack« einige» Ausführungen über die Erhabenheit der Kirche über de» Staat, des Papste« über die Fürsten heißt eS dann weiter: „Auch in slnatlschen Angelegenheiten, die ja vom Sittengesctz und von der Religion nicht ioSgctrrnnc werden dürfe», müssen sie immer und vor Allem im Auge haben, was her Religion und der Kirche nützlich und ersprießlich ist." Dann werden diejenige», die sich mit öffentlichen An gelegen hei teil (wie vr. Lieber) bcschästigcn, vor zwei rveblcrn gewarnt: vor zu großer Klugheit und vor srevent sicher Selbstüberschätzung, die darin besteht, etwa« besser wissen zu wolle,>, als Bischöfe und Papst. Demi „die Klug heil", so lcbrl der heilige Tboma« von Agniiio, „kommt nicht den Dienern und Untcrthaneu zu, insofern sie Diener und Uiitcrthancu sind". (Das mag sich Vr. Lieber besonders merken!) Räis) dieser Vorbereitung wird min da« Ideal eine« rcchlc» Kämpfer- — und das will doch wohl vr. Lieber sein — also gezeichnet: „Jene handeln am besten, welche, so oft e« nolh thut, gern und freudig aus den Kampfplatz treten ... Sie handeln mit Lein Mnthe der Christen der Vorzeit, indem sie die Religion zu schützen und z» vertheidigcn suche» gegen jene überniiilhige »nd gewalllhälige Partei, die zur Bersolgung des Christenthuins ins Lebe» getreten, den Papst i» ihre Gewalt gebracht lsoll das elwa der König vo» Italien sein, ein Fürst des Dreibundes?) und nicht ansböet, tim zu versengen. Dabei aber trachten sie stets danach, gehorsame Söhne der Kirche zu sei» und thu» nichls ohne Weiinng ihrer Oberen. Die Kingheit der Einzelnen mit Bezug ans das öffentliche Leben beichränlt sich darauf, daß sie die Anordnungen der rechl- inäßigen Obrigkeit getreu beiolgru. Eine solche Ordnung mnß vor Allen, in der Küche Herr,che»: denn die Klugheit des Papstes muß Vieles herückffchNgen. Er hat nicht allein die Kirche z» regiere», sondern er mnß auch im Allgemeinen die HanSIuiigcn der einzelnen Glieder derselben so ordnen, damit diele hoffen könne», das ewige Leben zu erlangen. Hieran-- folgt alio, daß außer der Eintracht, welche alle Katholiken in ihren tveii»»l>nge» nnd in ihren Hand lungen an den Tag leger, muffe», ,,e auch ganz besondere Etnftircktt gegen die hohe Weisheit haben sollen, welche die Kirche in der Ordnung und Gestaltung aller össeullichcn Angelegen heilen bekundet." Wir meinen, das ist deutlich und jede weitere Er läulci-umz überslüssifl! Wie besteht gegenüber diesen misel'I- baren päpstlichen Erklärungen die Behauptung Vr. Lieber'«, die Unfehlbarkeit erstrecke sich nicht aus politische Angelegen heiten ? Zum Uebcrstiiß giebt der Papst a»ich »och ganz deutlich zu erkennen, daß der Kampf, z» dem er seine Gläubigen ausrnft, dein Königreich Italien in erster Linie gilt. Daß man im »ftrauioiitancu Lager diesem Ausrufe z»»i Kampfe gegen ein Glied des DrcidundcS bereit« Folge giebt, beweisen die vielen Kundgebungeii der „tatbolisi eu Generalversammlungen" für d,e Wiekcrberstellung des Kirchen slaale«. TaS glaube» aber die Uitramonlancn und Vr. Lieber doch wobl selber nicht, daß der Kirchenstaat aus friedlichem Wege wieder bergcslellt werden könnte. Wer sollte aber die erforderliche Gewalt anwcntcn? Die Perbündeten Italiens doch wohl nicht? Hilfe erwartet mau nur von Frankreick'. Daraus erklärt fick, auch die französisch ru>sensre»nLlick'e Politik de« Papstes, die trotz Nampolla S Erklärung Tbal sack'c ist, kurzum: das Ruse» nach Wiederherstellung de« Kirchenstaates ist da« Rufen nach dem Kamps gegen Italien; die Rcseliitioiieu richte» sich demnach mittelbar gegen Len D/cibund »nd die auSwärlige Polilii DcuIschlandS. Und daö Alle« aus Beseht des Papstes' Demnach wissen wir, wa« wir von dein Satze vr. Lieber e zu Hallen haben: „ieldft wenn der Papst »ns gegen den Dreibund aiisruseii wollte, io würde er hiermit bei den deutsche» Katholiken irgend weiche sür Sie bedrohliche Haltung nicht erzeuge» könne»." Wir wisse» sehr wobl uud freuen »»ö dessen, daß viele Katholiken noch nicht die letzte» Folgerungen des Ultra i»o»la»isiuuS gezogen habe» und daß bei einem Widersirei! der Pflichten uvw viele zu Kaiser und Reick, stehen werde» Lb wir da« auch von dem „Mnßprensieu" Lieber bosfe» dürfen, ist mehr als fraglich; seine Reden, besonder« die aus Kaiholikenversammlungeu gehaltenen, lasten eher das Gegen tbcil besürchten. Deutsches Reich. Berlin, 20. Januar. Die Herrenhausdebatte über die Interpellation Maulcuffel hat daö schätze»« tvertbc Ergebnis) gehabt, den particularcn Standpunkt der Leiter der neuesten agrarischen Bewegung klar bervortrclru zu lasten. Es liegt eiivaS JmponireiitcS in der Unbefangen beit, mit der diese östlichen Graft» und Freiherren knndtbnn. daß sie Alles sür sich :n fordern, aber nick,! im Mindeste» Rücksicht aus die Interessen der Landwirlbschast m andere» Gebieten de« Staate« und Reiches zn uebnicu gedenken. Die Aushebung de« JdenlilätSiiachweises ist so selbstverständlich Pflicht und Schuldigkeit gegen den OTten, daß gar nicht zu bc greisen ist, wie man von einer Eonipensalion durch die Be seitigung der Staffeltarife rede» kann. Im Gegentbeile. ausgedehnt müssen diese Tarife werden! GrafMirbach sreilich sprach auch von der Solidarität der gesammten rcntschen Lantwirlbschafk Sie soll aber nickst belbätigl werde» durch die Beibehaltung LeS Identitätsnachweises oder die Bc scitigung der Staffeltarife, sonder» durch die Ablehnung de« russischen Handelsvertrag«, den die Eonservaliven de« Ostens vor Allem verabscheuen. Die Preisgabe de« Verhaßtesten ist das O)pscr, welche« die großmiiihigen Herren der Solidarität ;» bringe» geneigt sink schade mii. daß in weiteren Kreisen der N'kstclbische» Landwirtbschast die Abneigung gegen den russische» Vertrag unk die Sck'ivärmerci für die Doppelwährung, sür welche Gras Mirbach selbst de» Vertrag ,u den Kauf nehmen will, nicht so groß lind, wie bei den Leitern de» Bunde- der Selbst ein Anhänger der Doppelwährung wi« will, nicht s, I LauewiNhe.
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