Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189405037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18940503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18940503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-05
- Tag1894-05-03
- Monat1894-05
- Jahr1894
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1894
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
»tten. o KI. «^>8 mv»I a. roo^üs. s <ü>«rl0l» » K,rk ,0. «D. 1«K « 0. »0. «Ila t p. »»ISVN. li««t v>». K. N»w W ßU Hnnptexpedttto» oder de» in» 8tM« tqkt n»d de» Bororten errichtete» So«, ^bestelle» «bgeholt: Vtertrljätzrltch^l4ch0, kt zweimaliger täglicher Knstel ln» g in« kxu>« ^4 LLO. Durch die Post bezogeo für Deutschland und Oesterreich: viertelsäbnich -I «.—. Direct» täglich« Krruzbandseuvung dB »tBt-od: «analltch ^ ?chlk WeMorgen-NnSgab« erjchriat täglich '/«7 Uhr^ dt» Abend-Au-gab« Wochentag« L Uhr. <rr«tt« «t Lkpeditüv: LohMrneSgnG« 8. i tst Wochentag« uuuuter brache» «» sriih 8 bis »dend« 7 Uhr- Filiale»: vtt» ««»»'» Tnrlt». («fr«» H«r«)h llaiverfflätatzraß» t, LaM« 8»,che. 14. -art. nnd LSniaSplotz 7. rip)igtl'T>lgMM Anzeiger. Lrgau für Politik, Localgeschichte, Handels- und GeWstsverkehr. ^-223. Amtliche Bekanntmachungen.! Lekanntmachung. Hierdurch bringen wir di« von un« mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten ausgestellten und von dem Königlichen Ministerium de« Innern bestätigten OrtSstatutarilche» Bauvorschriften für die im Stadtbezirke L-eipzig-Ltndenau und zwar zwischen der GunLorser und Leutzscher Straße einerseits, der Schiller-Straße und Lrntzlcher Finrgrevz« andererseits gelegenen Baublöcke vom 28 Tecrmber 1883 zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, taff der zugehörige, durch unsere Bekanntmachung Io. 6404 vom 16. December 1883 ui« rechtskräftig festgestellt erklärte Bebauuug«plau vom Königlichen Ministerium de« Innern bestätigt wordeu ist. Leipzig, den 28. April 1884. .»qa Ter dkath »er Stadt Leipzig. vr. «eorgi. Boeter«, Ref. OrtSstatutartschr Vauvorlchrtsten für die im Stadtbezirke Leipzig. Ltndenau und zwar zwischen der Gundorser und Leutzscher Straße einerseit«, der Schiller-Straße und Leutzscher Alurgreuze andererseits gelegenen Baublöcke. 8. 1. Die an den Straßenfluchtlinien zu errichtenden Bordergebäude dürseu aus Erd- und höchstens drei Obergeschossen mit Ausschluß von Dachwohnungen bestehen, eS darf jedoch hierbei die Gebäude- höhe, bis zur Oberkante des hauptgesimsrs gemessen, da- Ttraßeu- brcttenmaß nicht überjchrriteu. 8. 2. Die Aussetzung von großen stehenden Dachfenstern, sowie di« Einrichtung von Dachwohnungen ist nur bet den Bordergebäuden zulässig, welch« au- Erd« uuv zwei oder lorulger Obergeschossen bestehe» 8. 3. Die Einrichtung von Werkstätten und ArbeitSräumen tu Keller geschossen ist in solchen Gebäude» statthaft, welche mindesten« 60 w von der südwestlichen Baufluchtlinie der Leutzscher Straße entsernt zu stehen kommen und soiern diese Werkstätten und ArbeitSräume mindesten- 2,8b m lichte höh« erhalten, mit dem Fußboden nicht mehr als 1 w unter dein Straßenniveau liegen und sonst deu all- gemeinen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. ,. 4. Dir Errichtung von FIllgelbanten und Seitengebäuden tst nicht zulässig, dagegen können auf dem an der Schillrr-Straße liegenden und aus dem durch die Leutzscher Flurqrenze durchschnittenen Bau blocke Hintergebäude, deren höh« aus Erb« und höchstens zwei Obe» geschafft beschränkt bleibt und sofern die Beschaffenheit und Größe der hosräume den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, errichtet werde». Ebenso ist es znläisig, daß aus den übrigen Baublücken außer den Bordergebäuden kleine zu Wirthschastszwecke» dienende Nebengebäude, welche mit Einschluß de« Dachet nicht über ü m Höh« habe», erbaut werden. «. S Nach Fertigstellung deS Rohbaues tst da« Garten- und tzofareal jede» einzelnen Hausgrundstücks bi- zur Höh« de« Straßenniveau« mit gewachsenem Boden auLzusüllrn. Leipzig, am 28. December 1883. Der Rath »er Sladt Leipzig. Die Stadt»er«r»»ete«. L. L vr. Georg«. I-. 8. vr. Schill. vr. Ackermann, Aff. Barfteheude ortSsratularische Bauvorschriften für di« Stadt Leipzig werden aadurch bestätigt und hierüber gegenwärtige« Teeret auSaesrrtigt. Dresden, am 31. März 1894. Mutstrrtu« »e» Lauern. 1» 8. v. Metzsch. Münckarr. Donnerstag den 3. Mai 1894. Bekanntmachung. Der am Schützeuhos, vorübersühreude Fahrweg «ach LtUchsch wird, nachdem sein« Instandsetzung beendet ist, hiermit »e« Ver kehre wie»er übergehen. Leipzig, am 1. Mai 1884. Ib. 1744. Der «ath »er Stabt Leipzig. vr. Georgi. Lampe. Bekanntmachung. Nachdem dir öffentlich ausgeschriebenen Arbeiten zur Herstellung einer Schleuß- in der Wnrzenrr Straß» in Leipziq-Neitscllerbauiea vergeben worden sind, werden die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber hierdurch aus ihren bezüglichen Augedotea entlassen Leipzig, am 27. April 1894. Io. 18,8 Der Rat» per Stadt Leipzig. Vr. Georgi. vr.Gumpert. Bekanntmachung. Gefunden oder als herrenlos augemeldet rejp. abgegeben wurde« in der Zeit vom I. bi« 30. April 1894 soigend«, znm Theil auch schon früher gefundene oder vou verübtem Diebstahl herrührtudr Gegen- stände: Die Schulgeld-Hebcstelle Leipztg-BalkuiarSVorf bleibt wegen vorzunthmender ReiniaungSarbeiten Freilag, de» 4. Mat, geschloffen. Leipzig, 86. April 1SS4. Der «ath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Müller. Gesucht wird der am 26. März 1654 in Gruna geborene Arbeiter Sari Hermann Rirduer. welcher zur Fürsorge für seiue Kinder anznhaltea ist. Leipzig, de» 1. Mai 1884. Der «ath der Stadt Leipzig, «rmenamt, Ndth. IV». ^.k. lVa,88lb. Hentichel. Hk, veutfchkatholifche Gemeinde Unseren Mitglieder» zur Senniniß, daß der «eligianS-Unter richt erweitert und nun außer in der I. Bürgerlchule noch in der XII. Vrz.-Lchule in L.-Thanberg Montags von 2—4 Uhr und in der XXIV. Bez.-Lchulr in L.-Piagwitz Mitttvochs von 2—4 Uhr stattfi»det. Sämmtliche Kinder haben sich am Mittwoch, den 9. Mai, Nachm. 2 Uhr in der l. Bürgerschule, behusö Em- thrilung in Tlasjrn, rinzufindeu. Anmeldungen mündlich »der schriftlich sind zu richten au Herrn Prediger knnl Bteoor, L.-Reubnitz, Grenzstraße 27, oder au deu Unterzeichuetea, wvhnhast L.-Eutritzjch, Delipscher Straße 78. Kinder von Dissidenten küoueu am Religiou«.Unterricht theib- uehuieu. I. A.: 4. Od. 8od»»eeevd«r, ftellv. Vorsitzender. Die Aenderung des Gesetzes über den Uuterjtützungswohlitztz. Ir. Die Novelle zum Gesetze über den llaterstüyungöwobnsitz vom l2. März 1884 ist mit dem t. April 1884 in Kraft getreten. Ihr Einfluß auf da« sociale und wirtschaftliche Leben der Nation wird ein tieferer sein, al« c< jetzt noch den Anschein hat, da eine wesentliche Aendcrung in der finanziellen Belastung der Gemeinden durch sie eintrelen wird. Indem der Unterstützung-Wohnsitz junger Leute, welcher früher di« zum vollendeten sechsundzwanzigsten Jahre in der Eltcrnyrmeinbe war, nunmehr schon mtt dem zwanzigsten Lebrn«>ahre bei der Eiierngemeinde verloren und auf dir — meistens städtische — AusenthaltSgemeinde übergehen kann, auch in Krankheitsfällen die Armenunlerstützung der jeweiligen AusenthaltSgemeinde bis zu 13 Wochen auserlegt wird, ist eine nicht uncrhcbtiche Verschiebung in den Armenlasten zu Gunsten de« platten Landes vorau-zuschcn. Aus der Sette der Städte aber wird e« nicht an Gcgenmaßregeln fehlen, eiue drohende Mehrbelastung — eS sei hier beispielsweise an die durch dir Alimentirung verarmter außerehelicher Kinder verursachten Kosten erinnert — thunlichst von sich abruwälzen. Auch die nunmedr zugelrffcne Bestrafung solcher Personen, 2» (-inem Droschkenkutscher irrthümlich tu Zahlung gegeben). I sich ÜnterhaltungSpflichl ihrer verarmten Auge-' Ad"rage ^ «m I hörigen entziehen, wird aus die Aimeupflege n>cht ohne Eni- Betrag von » ^4 «1 4 und S ,4. V«rtk«0Ku°icS. und , Hine H„v°rb.bung der Hauptpuuete. ,n welchen der bisherige RcchtSzustand durch die Novelle ge ändert worden ist, dürfte daher nicht unzeitgemäß sein. 1) Anstalt de« 24., wir bisher, ist jetzt da« zurückaelegtc 18. LebenSiahr derienige Zeitpunct, mit dem die Selbst ständigkeit vri Erwerb und Verlust de« Unterstützung-Wohnsitzes beginnt. — Wer nach zurückgrlegtem 18. Lebensjahre 2 Jahre ununterbrochen von dem Orte seine« Unterstützungswohnsitze» abwesend war, verliert seinen bi-herigen Unterstützungswobnsiy, uud wer nach zurückgetegteui 18. Lebensjahre 2 Jahre ununter brochen »» einem uud demselben Orte sich aushält,erwirbt künftig dort den Unterstützung-wohnsitz. Ob bereits am l. April 5"»-—"»-7"*.' , diese« Jahres jede 2» Jahre alte Person im deutschen Reiche ün «nbn' I UnterstüyungSwohnsitz erworben hat, wenn sie bis dahiu BetLeu wu nud ohne Ein,«. -tu BergrößerungSgla«, etnZabn-1 ^ I^hre ununtcrdrochen an einem Orte sich sristfrei aus- gehalten hat, oder ob die Eiurechllung der Zeit vor dem l. April 1884 ausgeschlossen «st, wie da« Bundesamt sür da« HeimathSwesrn anuimmt, wird der Reichstag jrdrofall« in seiner nächsten Session entscheiden. 2) Bisher war der Landarmen-Berband nur erstattungS- pstichtig, wenn derUnterstützte keinen UolerstützuugS- wohiisitz hatte und die« bewiesen werden konnte. Nach der Novelle aenügt e«, wenn «in Uillerstüyuagswohnslh de« Unterstützten nicht zu rrmittetu ist, und der Beweis dieser Thatsache gilt schon bann al- erbracht, wenn der Erstatluug fordernde Armen-Brrband .dargelrgt hat, daß er alle diejenigen Ermittelungen vvrgenommen hat, welch« nach Lage der Verhältnisse at« geeignet zur Ermittetung enieS «t WU veutel mtt 11 r« ü 44 ^ ü 4l L 4» 3 uud mit gertugeren Beträgen. 9 Stück Portemonnaies ohne Inhalt», von im Sommer vor. Jahre- verübten Tascheudiebsiählen herrührend, ein« ältere aoltzkNc Damenuhr mtt Lederaruiband, ei»« golpruk Damen <e«*»t»tr»»tr mtt Kette, eine veratckeltr «emontotruhr, einige Armbänder, darnuter rin goltzkueS Kettraannban» «11 granlrtc« Schletz (bereit- im März gefunden), eine «,l»«>e «ehrstrtngigr Herreuotzrkettr. ein Damenuhr- kettcho« ein Oper««»»» mit «lui. 4 g«l»eae Drautlngk. » mit Sraviruog, «in goldener Siegelring mtt gravirler Platte, rin Ring mtt Graaatrojett«, ein Ring mtt Steinen nnd Perle», eine kokallenkette, eia« ebensolche Brosche, eine Granatbroich«, «ine ÄranatnaLrl, ela Lorgnon «it Schild oebtß (Oberkieser), ein Anzahl Lettztzausschetnr, 7 Hesl« der! «ectam'sch«» Universnibtbliottzek, eia »e«e» Gessugtzuch »tt Nomen, 1 Paar weißiedrrn« Handschuh«, ein Packrtchen -osamenten, rin Lartou mit Spitze uud Bändern ei» Pompadour mit Echeer« uud Zwirn rc., b verschiedene bunt« Shüps«, «In« Lamrncoiffurr, aufgepntzt, rin Ktnderschürzchea uud graujeidene« Zeug, ein Mohairtuch, ein grauer Damen, ichutterkragen, rin Packet Wäsche und «in« Bettdecke, «in Packet Frauensachen, 2 einzelne Kinderschuhe, ein Droschkenkutscherhut, eine wollene Netsedecke, ein o.ter Pe>». «ine Anzahl schirme ««» Spazierst»««, eine Anzahl Schlüssel, rin Etui mit chirur- gischen Jnsttuineuten. ein Liui mtt 4 Nasirmeffern, vier Stück verschiedene Schraubenschlüssel, eine Blechcossette, ein Säckchen Eeisenwurzel, ei» Summiradreisen, »ine MeisingMagenkapsel, et» Firmenschild mit Bufichrist: ^tlokerei", «In großer Hunde- AlernerDeckeliAussvheineeBrunnenS^ «nie Wilsche, I Unterstützung-Wohnsitze- auzusrhen waren".— Unbenommen ist 2r«rsch..d.n.V,er»e»eckrn..in.S-gr.einee«r.t>c.trr.3grobc Lauvarmeu-Berband. se.uers-.IS Ermittelungen anzustcllzN deu etwa nachträglich doch ermittelten Armen- blnterstützungswohnsitzeS zu halten. Aeidenkürtx, ein Hebeboum. ein» Bttchbüchic mit gelber Lei- iaeb«. ein größere« 4ritzr. Wagengrsteü mit Lrickiiel. einige 4- nn» 2rt»rige H«n»N»a>rn. »in Sack «tt Pstau»«». ei» vatit» Salzheringe und rin zugrsivgener Eanarienvogrl. Zur Ermtttelnag der Eigrathümer wird die« hierdurch bekannt gemocht. Gletchzeil g fordern wir anch Dirjenigrn, welch« von, Januar bis April aortae» Johres yundgrgenffäad« bei na« abgegeben haben, «ns, dies» Gegeustäad« zorückzosorder», andernfalls hinüber den Nest«» »emätz »ersüg« „erden wird. Leipzig, de, 1. Mat ISS« und sich an Brrbaad de« MI, , 3) Bisher schon war an .Pericnca, welch« im Gesinde- dirust stehen. Gesellen, Gewerbegehilscn und Lehrlinge", wenn sie am Ort« »drei Dttnstverhälttiisie« erkrankten, von dem Ort-aruien.verband« de« Dirostorle« für 6 Wochen Kranken pstrg« zu gewähren» ohne Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Ort«ar«en^verha»de de« UnIersiütznngSwohnsitze« oder dem Landarmen-Berbaade. Nur für die 6 Wachen über steigende Dauer »er Psteg« koanti« d,rs« Verbände »«« Gait^i.»«» »«, »i^t LZpztm I U«S'N°' ^-u«r de, Vs»»« rann.«. >»«Nch«»t»»» M.l Aas»ruch genommen werden. — Dnrch d»e Siovaü« diese Belastung des Dienst- oder Arbeitsortes ausgedehnt auf 13, statt bisher 6 Wochen, unb neben den Lehr lingen auf alle „Personen, die gegen Lohn oder Gehalt in einem Dienst- oder ArbeitSverhätlniß stehen", und aus deren ihren UnterstützunciSwohnsitz theilende Angehörige Aus genommen ist nur ein solche« Dienst- oder ArbeitSverbaltniß, daS „nach seiner Natur oder im BorauS durch Vertrag auf einen Zeitraum von einer Woche oder weniger beschränkt ist". — An andere Verpflichtete als an Armen-Verbände (namentlich Dienstherrschaft, Krankencasie, alimentationS- »flichtigr Angehörige ,c.) kann der OrtSarmen-Verband des Dienst- oder Arbeitsorte- sich selbstverständlich auch sür die Pflege während der ersten 13 Wochen kalten. 4) Ein alimentation-pflichtiger Angehöriger eines Unter kühlen (namentlich Ehemanu und Eltern, aber auch Kinder und Geschwister) war bisher nur strafbar und zwar mit Haft von 1 Tag dis 6 Wochen und daneben nach richterlichem Ermessen mit EorrectionSnachhast, wenn er „sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt hingab, daß er in einen stustand gerieth, i» welchem zu seinem Unterhalte oder zum Interhalte Derjenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden mußte". Nach der Novelle wird mit Haft von 1 Tag bis 6 Wochen oder mit Geldstrafe von 1 bis 150 -ck außerdem noch Der- enige bestraft, der, „obschon er in der Lage ist. Diejenige», zu deren Ernährung er verpflichtet ist, zu unterhalten, sich der Unterhaltung-Pflicht trotz der Aufforderung der zuständigen Behörde derart entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde remde Hilfe in Anspruch genommen werden mußte". Zur Information sei hier bemerkt, daß schon nach bis herigem Rechte dritten- noch strafbar ist und zwar mit Haft und daneben eventuell mit Eorrectionönachbast, „wer aus öffentlichen Armenmitteln Unterstützung empfängt und sich auS Arbeitsscheu weigert, die ibm von der Behörde an gewiesene, seinen Kräften angemessene Arbeit zu verrichten". Bon mehr untergeordneter Bedeutung sind endlich noch folgende Neuerungen der Novelle: 5) Alle Erstattung-- und Ersatzansprüche zwischen den Armen-Berbäntcn versähren fortan in 2 Jahren vom Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. 6) Wenn einzelne Zweige der öffentlichen Armenpflege den Landarmen-Berbänden übertragen sind (in Preußen ist die- seit dem 1. April l883 mit der Fürsorge für Geistes kranke, Idioten, Epileptische, Taubstumme und Blinde, soweit dieselben der Anftaltspflege bedürfen, gesibeben), so baden die Landarmen-Verbände alle Recht« und Pflichte» der OrtS- armen-Aerbändr. Deutsches Reich. * Dresden, 2. Mai. Der Minister de« Innern macht heute bekannt, daß als Wahltag für die im 23. ReichS- tagSwahlkreise de« Königreichs Sachsen nothwcndig ge wordene Neuwahl der 24. Mai bestimmt worden ist. AlS Wahlcomiiiiffar ist der Amtthauptmanu vr. zur. Ayrer in OctSnitz bestellt worden «r. Berlin, 2. Mai. Haben dir conscrvativen Großgrund besitzer Preußen« bei ihren Versuchen, die östlichen Agrar verhältnisse al« dietypischen sür Preußen und Deutsch land und al« die der gemeinen Gesetzgebung zu Grunde zu legenden hinzustellen, seiten« der Natwnaltiberalen im preußischen Abgeordnetenhaus? entschiedenen Widerspruch er fahren , so finden sie dagegen den vollen Beifall der Tocialdemokratie. Da« zum 1. Mai herauSgegebenc Fest- blatt dieser Partei schildert in einem Hetzartikel „Da« Landvolk uud der 1. Mai" die zum Theil übertrieben dargestellten östlichen Zustände al« die der gesummten deutschen Landwirtbschast. Von der Koben Enlwickelung der laudwirtbschastticheu Technik auch m bäuerlichen Betriebe», von den Großbauern im Nordwrsten, den mittleren Bauer» im Westen und Süden und gar von den in eigener Hütte lebenden und ein Stück eigenes Land bebauenden Land arbeitern schweigt da- socialvrmokratische Blatt: e« kennt nur den „Junker" de- Osten«, seinen „rückständigen" bäuer lichen „GesolgSmann" und die nach Westen drängenden Land arbeiter in den Gegenden mit vorherrschendem Großgrund besitz. Dir Socialdemokratie hat ein sehr begreisliche« Inttresse, dir socialen Verhältnisse der ackerbautreibenden Bevölkerung ganz allgemein so ungünstig darzustrllcn, wie sie sich in einem kleinen Theil« de« Reiche« gestaltet haben. Weniger verständlich aber ist cs, daß die preußische Regierung diesen aufreizenden TäuschungS versuchen Vorschub leistet. Daß die« durch wcsentlickc Be ftimmungrn in der Vorlage über die Landwirthschast« kämm ern geschieht, kann nicht bestritten werden. Da« socialdemokratische Blatt schreibt: „Der Gesetzentwurf über die LandwirthschastSkammcrn in Preußen, der den Großen alle Macht in die Hand giebt. da« Wahlrecht nach dem Besitze regelt und einem Latifundienbesitzcr größere Vollmachten al» tausend Bauern giebt, der den Junkern da« Bestcuerung«- recht zu ihrem Vortheil und zum Schaden der Ale,neu au«- lirfert .... dieser Gesetzentwurf eröffnet eine bedeutsam! Aussicht sür die Zukunft." Diese« Unheil ist treffend, und weil e« dieö ist, erwirbt e« den übrigen Stellen de« ver- muthlich in Huuderttausendcn von Exemplaren auf dem Laude verbreitete» Artikel« einen Credit, den eine Regierung, die »ach ihrer Versicherung bei Allem, wa« sie lhut, Rücksicht au die Tocialdeinokrati« nimmt, nicht auskomme» lassen sollte, 11 Berit«. 2. Mai. Es ist interessant, an den vom Rrich«-Vcrsicheru»g«amre vierteljährlich veröffentlichten Zahlen über dir erhobenen und bewilligten Ansprüche aus Invali- ditätS- »nd Altersrenten zu beobachten, wie sich mit der Zeit dieKenatnißder gesetzlichen Bestimmungen über die Vvra»«sttzungei, zum Erwerb beider Renten und namentlich der Invalidität«rrnten au-debnt. Während in den trsten Vierteljahren nach dem Termine, von welchem ab Ansprüche aus Iuvaliditätlrent« erhoben werden konnten, dir Zahl der drwilligtea Invaliditällrenten hinter een erbobeuen Ansprüchen sehr weit zurückblieb, näherte sich diese« Verhältniß >m Lause der Zeit immer mehr dem für dir Altersrenten bestedenden Jetzt sin» di« Proeentsätz« der zuriickgewieseuen Ansprüche dei beiden Ren»,narte« durch«»« nicht «ehr weit «»«einander. Jesuit Graf PoenS- ' folgende Erklärung: A«zrige«^Srelr Ne st gespaltene PetitzrUe 26 Psg. Neclamen unter dem RedactionSstrich (4 qm spalten) 50-4- vor den Fainilirnuachrichien (6 gespalten) 40-4- Größere Schriften laut unserem PrriS- drrzeichnib. Tabellarischer und Zifferasatz nach höherem Darts. Optra-Bkiianen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Poslörsörderung ^4 60.—, mit Postbesörderuag 70.—. Amratzmeschlaß für Anzeige«: Abend-Ausgabe: Bormittag« 10 Uhr. Morg« »-Ausgabe: Nachmittag« 4 Uhr. Sonn- und FesttaaS früh '/,9 Uhr Bet den Filialen uud Annahmestellen je «in» halb« Stund« früher. Anzeige» sind stet« an di« Extzedttia« zu richten. Druck nnd vertag von E. Polz in Lechzt» 88. Jahrgang. Nach dem Stande vom 1. April 1894 waren von den An- 'prüchen auf Altersrente seit dem Inkrafttreten deS Gesetzes 13 Procrnl. und von denen aus Invaliditätsrente 22Procc»r ) urUckgewiesen. E« steht zu hoffen, daß schließlich auch >ci den Invalidenrenten der ziemlich erfreuliche Stand der Altersrentenansprüche erreicht wird. Interessant ist ferner an den veröffentlichten Zahlen, daß sich immer noch nicht ein irgendwie bcmerkenSweriber Unterschied in der Vertbeilung der erbobcnrii Renienansprüche aus die einzelnen Landeotdeiie, namentlich soweit in ihnen mehr der tandwirthschastliche oder industrielle Ebarakter übcrwiegt, zu zeigen beginnt Bekanntlich hatte man vor dem Inkrafttreten de« Gesetze» in einigen Kreisen angenommen, daß, wenn auch dir Altersrente »ichr der Landwirthschast, so dock die InvaliditätSrente mebr der Industrie zu Gute koinmen würde. Ei» solcher Unterschied hat sich bisher zwischen den beiden Rentcnarten nicht bemerk bar gemacht. Im Gegentheil, die Uebereinstinimung in der Vertbeilung der Ansprüche, wie sic auf beide Rentenarien aus den verschiedenen Landestheilen erhoben werden, wird mit der Zeit immer größer. ' Berti», 2. Mai. Der frühere broech veröffentlicht in der „Kreuzztg." „Der Unterzeichnete bäl» sich sür berechtigt und Iheilweise sür ver- pflichlet, gegenüber den öffentlich erhobene» P roteste» katholischer Beamter gegen seine» Aussatz über „Parität", auch seinerseits eine öffentliche Erklärung abzugebe». 1) Diese Proteste richten sich nicht gegen mein» Ausführungen, andern gegen di« kirchcnp olitischen und staatsrechtlichen Theorien der katholischen Kirche. Mein ganzer Aufsatz ist nur die absolut getreue Wiedergabe dieser Theorien; auch nicht eia Wort der Ucbertreibung und Entstellung findet sich in ibm. 2) Mtt keinem Wort Hab« ich von „Einflüssen ber Bischöfe, Priester oder Ordensleute aui amtliche Handlungen" gesprochen. 3) Diese Prvleste bestätige» nur, was ich selbst in meinem Aussatz hervorgehoden habe, daß r» »änilich zu Zeiten deS Friedens zwilchen Kirche und Staat einem katholischen Beamten sehr wohl möglich sei, „seine Pflichten al- Staatsbeamler vollkommen zu erfüllenund daß es selbst zu Zeilen de« Kamps«« zwischen Kirche und Staat Stellungen und Verhältnisse geben könne, dt« eine solche Pflicht- «füllung gestatten 4) Mit keinem Worte habe ikh gesagt, baß „das katholische Be kennt »iß rin Hinberniß sei, die Pflichten als Slaalsbeaniter zu erfüllen". Ich habe im Gegentheil stark betont, daß die katholische Religion in hervorragender Weis« geeignel sei, de» Staatsbeamten in Erfüllung seiner Pflichte» zu unterstützen. Nur die politischen Machtausprach« der kalholiichen Kirche, die mit Religion nicht- zu thun haben, habe ich als „Hindernis,'' bezeichnet. üi Liese Proteste gehe« vv» der Borautsekung aus, mein Aussatz sei geschrieben, um cvnsessionellen Hader zu schüre». Diese Voraus setzung weise ich aus da« Allcrcntschiedeiisle von mir. Jede Eon- session, die aus paritätische Behandlung innerhalb unseres Staats- lebens Anspriich macht, muß vertragen können, ja, es müsste ihr sogar angenehm sein, daß ihre slaalsrechtliche» Grundsätze öffentlich erörtert werbe». Verträgt sie das nicht und ist ihr das un angenehm, so trägt nicht Derjenige, der dies« Erörterung anstellt, die Schuld an der Störung des Frieden», sonder» «inzig »nd allein die Grundsätze der belressendcn Coiiscssion leidst. Man zeige, daß mein Aussatz Unwadrheilcn oder Entstellungen enthält, «nd dann protesiir« inan gegen mich. 6) Diesen Protesten, die aus unrichtiger Auffassung meine« Aus- satze« beruhen, kann ich zustimmende Erklärungen hoch gestellter katholischer Beamten »ntgegenstellen, die mir gedankt haben für die ruhige und sachgemäße Darlegung thal- sächlicher Verhältnisse. Schließlich ersuche ich die Zeitungen, die von den „Protesten" Notiz genommen haben, auch diese Erklärung zu veröffentlichen. Berlin, de» 1. Mai 1884. Gras Paul v. Hoensbroech." v. Berlin, 2. Mai. (Privattclegrainm.> Den officiöscn „Mecklenburger Nachrichten" zufolge siebt di« Idruknnun« v. Kidc»len Wächtcr'ü zum preugischen Ge- sandten a» den Mecklenburger Höfen und bei den Hanse städten bevor. «> Berlin, 2. Mai. (Telegramm.) Die Vertreter der »ationalliberalrn, der conservativen und der sreiconservativen LandtagSsraction entschieden sich heute in einer Besprechung, von der dritten Beralhuna der Berlage, bctr. die Landwirth- schastSkammern, vor Pfingsten Abstand zu nebmcn und Mittwoch nach Psing sten wieder zusammcnzukvmmen, um die Eompromiß-Borlage klar zu formuliron. uo Berlin, 2. Mai. (Telegramm.) Die „Nordd. ' Allgem. Zt g." bespricht die Frage de« Hauvelsvertranes «tt Spanten und weist den Vvrwurs der übermäßigen Ge duld gegenüber Spanien zurück. Die in den letzte» Monaicn »»'getretenen arßergewöbniichcn Ereignisse in Spanien ließen der spanischen Regierung die frühere Embrrufung ver Eortes unthunlich erscheinen. Die spanische Regierung sei stet- loyal für den Vertrag clngctrcten. Gegenüber drr Aclion gegen den Vertrag sei aber zu betonen, daß nach der etwaigen Berwersung de« Vertrages von neuen Ver handlungen keine Rede sein könne; die Verwerfung würde zum Bruche drr Handelsbeziehungen zu Spamr» führen. Berlin, 2. Mai. (Telegramm.) Den überLondon am 30. April eingegangrnen Meldungen über neue Unruhen in Ka«rrnn gegenüber rrklärk die „Nordd. Allgem. Zt g.": aus eine telegraphische Anfrage in Kamerun sei die Antwort eiilgcgaiigru, daß die betreffenden Mittheiluugen erfunden seien. Berlin, 2 Mai. (Telegramm.) Nach einer Mel dung der „Voss. Ztg." aus Kapstadt haben, dort ein- gctrvfsencn Nachrichten au» Damaraland zufolge, die deutsche» Behörden dem Häuptling He»i>r,k Wittbai Amnestie angeboren in dem Glauben, er wolle sich er geben. Er habe aber da« Anerbieten verächtlich zurück gewiesen und erklärt, er wolle Weber di« Autorität der deutschen Regierung anerkennen, noch die Waffen seiner Anhänger ausliefern. Major Franko iS schicke sich deshalb an, Wittboi neuerdings anzugreifeu Berlin, 2 Mai. (Telegramm.) Der „Voss Zlß" wird au« Trier gemeldet, der Btschns Karn« habe -ine arteuuiäßigc Darstellung der bei der letzten Ausstellung de- „heiligen Nockes" geschehenen Bß»»her veröffcnliichl. ch Berit», 2. Mai. (Telegramm.) Der „Reichs,- Anzeiger" «eldet deute die Ernennung de» Ersten Ttaats- aittvalte« beim badischen Laadqerichte i»> Mannheim, Liech, zum Retch«g»rlHt«r»lh.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite