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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940809019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894080901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894080901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-09
- Monat1894-08
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BezugS-PreiS G ß« b«»-t«iprdttio» od« d« i« Etaß^ ß»M U>h N> Dvsiär» »tttchletz» R>s» -obestellea ,ß,«h»kt vittläiührltch^lt^ bet »«Kmaliaer tägficher 8»Y'Uuu7 Deutschland «d Oestrrretch: viertrliävrttch s.—/Dtrret« tägliche Kventzbands«»»», M «nslan»: «»»»tllch 7ckO. »«WLMWM^Ü?'- ti-tokti«» »t In«»A»»! z»tz«,,rss«sse 8. «»«rvüiti»» «st «ochenta,« »nuntrrbroch«, von frsh 8 bt« «b«ch» 7 Uhr. Filiale«: VN» «n»»'s G*rti«. («fr»» -stz»1tz UniversitLItsteaße 1, Lot« Lisch». «Ih»»i»»»str. 14, Part. »X Ksnkasplntz T. Morgen-Ausgabe tiMM.Mgcblatt Anzeiger. Organ fLr Politik, Localgeschichte, Handels' »nd GeschSftsverkehr. Anzeigen-PreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen untcr den. ötedaction-slrich (4av- spalte») SO^j, vor den Familieanachrichte» (6 gespalten) 40 Gröbere Schriften laut unserem Preis» verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Taris. Ertra-Veilaaen (gesalzt), nur mit der Margen-Au-gabe, ohne Postbesörderung 60.—, mit Postbesörderung 7V.—. ^nuahmeschlvß siir Anzeige«: Abeud-AuSgab«: vormittag» 10 Uhr. Morgen »Ausgabe: Nachmittag« »Uhr. Sonn- und Festtag« früh '/,9 Uhr. vei den Filiale» und Annahmestellen je et» halb« Stunde früher. >Nt»«a»» st-d stet« an die Gtztzetzttt»» zu richte». Druck »»d Verlag von E. Pol» in L«1p>ig Donnerstag den 9. August 1894. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Lekauntmachung. Ja GemäßLeit de« » 1 der Vorschriften für die AnäfLhnmg »an Anlage» zur Benutzung der städtischen Wasserwerke vom «. Februar 1888 »uv der 88 L u»d 7 de« Regulativ« für Ga«rohrlei«ungen «nd Galbeleuchtuagsanlagen in Privatgruudstücken vom 2. März 1868 «ach«» wir hierdurch bekannt, daß der Schloffermeistrr Herr Her«»«« Deutsch» Liebigsiraße Nr. 7, zur Uebernahm« solcher Arbeite» bei un» sich angemeldet »nd den Besitz der hierz» erforderlichen Vorrichtungen »achgewiesrn hat. Leipzig, am 7. August 1894. Drr >«th der Stadt Leipzig. X 560S. Lrändlt». Wolfram. Der Ursprung -er Genfer Convention. II. (Schluß.) Or. —rcd. Don den sechsunddreißig Staaten, welche vom BundeSrath der Schweiz Einladungen zur Conferenz erhalten hatten, brtheiligten sich an den Berathungen nur folgende sechzehn: Baden, Belgien, Dänemark, Hessen- Darmstadt, Großbritannien, Frankreich, Italien, Preußen, Sachsen, Schweden-Norwegen, Schweiz, Spanien. Ver einigte Staaten von Amerika und Württemberg. General Dufour führte den Vorsitz, Generalarzt vr. Briöre sungirte alt Schriftführer. Als Grundlage der Berathung diente der vom Genfer internationalen Comitü auS- gearbeitete Entwurf. So kam nach lltägigen Debatten die berühmte Genfer Convention zu Stande, welche aus folgenden neun Artikel besteht, die wir nach dem französischen Original in deutscher Sprache hier Wiedersehen*): I. Ambulancen und stehende Militairspitäler sollen im Kriege als neutral anerkannt und demgemäß von den Krieg- führenden geschützt und geachtet werden, so lange sich Kranke und Verwundete darin befinden. Dir Neutralität würde auf hören, wenn sie von einer militairischen Macht besetzt sind. II. Das Personal der Ambulance» und Hospitäler (Aerzte, Apotheker, Feldgeistliche, Krankenpfleger u. s. wJ wird gleich falls »ts. «Atrii» a»Besetz«-, X sewvz.Lßste«r,tzM, »achkommt >rnd so lange als Verwundete anfzuhebe« »de» zu verpflegen sind. III. Dasselbe kann in seinem Berufe der Krankenver sorgung auch d«nn sortfahren, wenn der Ort, an dem sich die Ambulaneen und Hospitäler befinden, vom Feinde besetzt ist, oder sich auch entfernen und zu dem Armoecorps zurück- kehren, dem »S angrbört. Wenn diese Personen unter solchen Umständen ihre Tbäligkeit einstellrn, wird dir den Platz be hauptende Armer dafür sorgen, daß sie den feindlichen Vor posten zngeführt werden. IV. Das Material der stabilen MilitairhoSpitäler unter liegt den Kriegsgesetzen, und die zu diesen Lazarethea gehörigen Personen dürfen daher bei ihrem Rückzüge nur diejenigen Gegenstände mitnehmen, welche ihr Pnvatrigenthuu, sind. DaS leichte Feldlazareth (Ambulance») dagegen verbleibt unter gleichen Umstanden im BesHe seine- Material«. V. LaoveSbrwohner, welche den Verwundeten Beistand leisten, sollen verschont, als neutral betrachtet und geschützt werden. Die Generäle der kriegführenden Mächte haben die Aufgabe, die Ein wohner von dem an ihre Menschlichkeit ergebenden Rufe und der daraus sich ergebenden Neutralität in Kenntniß zu setzen. Jeder io einem Hause ausgenommene und verpflegte Ver wundete dient demselben als Cchutzwache. Die Verpflegung von Verwundeten befreit von der Einquartierung und einem Tdrile der ansrrtrgten KriegScontributione». ' VI. Die verwundeten oder kranken Sotdste» fällen ohne Unterschied der KriegSpartei und N«4ip» in den Ambulaneen und Hospitälern ausgenommen und verpflegt werde«. — Die Befehlshaber einer Kriegspartei haben da- Recht, «och während de« Kampfe« dir verwundeten Soldaten den feindlichen Borposten übergeben zu lasten, wenn die- die Umstände gestatten und die Kampfparteien damit einverstanden find. — Verwundete und Kranke, welche nach ihrer Genesung für dienstuntauglich befunden werden, sind in ihre Hrimath zurückrusenden. — Auch die übrigen Verwundeten können zurlickgeschickt werden unter der Be dingung, während der Dauer de- Krieges nicht mehr die Waffen zu ergreifen (oder überhaupt Kriegsdienste zu leisten). VII. Eine deutlich erkennbare und übereinstimmcove Fahne soll bei den Feldlazarrtbrn, den Verbandsplätzen und Depot« ausgepflaozt werden. Ebenso soll für da- unter dem Schutze der Neutralität stehende Persynal eine Armbinde zulässig sein; aber dir Verabfolgung einer solchen bleibt der Mililairbehördr überlasten. — Die Fabne and vrmbiüdr sollen rin rothe« Kreuz auf weißem Grunde tragen. VÜI. Dir Einzelheiten der Ausführung der gegenwärtigen Convention sollen von den Oberbefehlshaber» der knrg- sllhreuden Armeen nach den Anweisungen ihrer betreffenden Regierungen und nach Maßgabe der in dieser Convention ausarsprvchra«» »llgemcinen Grundsätze anaeordnel werden. IX. Die hohen vertragschließenden Mächte sind übrrein- gekvmmen, gegenwärtige Convention denjenigen Regierungen, welche keine Bevollmächtigte zur internationalen Conferenz in Gens haben schicken können, mitzutheilen und sie zum Beitritt einzuladrn. Die Realistrung drr im letzten Irt. IX ausgedrückten Bestimmungen und Wünsche bildet de» Inhalt aller folgenden, diesrr Angelegenheit gewidmeten völkerrechtlichen Berhnudlungen und Conferenzen. Nach dem Au-tausch der RatificatiouSdocumente» welwer sich ungewöhnlich lange, nämlich bi« zum 22. Juni 1865 verzögerte, traten auch die noch srblenden europäischen Staaten der Convention bei, OestrrreiH i» Juli >866 (nach der Schlacht bei Königarätz), Rußland im Herbst 1867. Auch die Türkei trat in demselben Jahr« bei, mit der Bedingung jedoch» daß sie das rothe Kreuz i» einen rothe» Halbmond verwandeln dürfe. Erst im An- sangr de-Jahre->873 erklärten die Balkanstaatrn (Rumänien und Serbien) und — drr Schah von Persien ihren Beitritt ') Bai Bulletin tv wns*" (Denk I«4 sg ). international ck» «nuitt ventral ck« I» crvir zur Genfer Convention. Ziemlich spat, nämlich Aus gang de« Jahre« 1879, traten auch di« meisten südamerika- nischen Republiken derselben bei. Bis beute haben wobl alle civilisirten Staaten der Erde, welche völkerrechtlich in Betracht kommen, zu diesem »Gesetze der Humanität" („loi 6s l'ünmaoitö"), wie e« einst der wackere General Dufour in seiner Eröffnungsrede im Jahre 1864 treffend bezeichnet«, ihre Zustimmung erklärt. Inzwischen war aber infolge der Erfahrungen, die man in den Kriegen von 1866 und 1870 gesammelt batte, der Inhalt der Genfer Convention selbst vielfach modificirt worden. Die im Mai de-Jahre- 1867 in Berlin zusammen- aetretene „Militair-SanitätSconferenz", meist aus höheren Militairärzten der deutschen Bundesstaaten bestehend, richtete eine Anzahl von Zusayauträaen au ibre Regierungen. Auch die während drr Pariser Wclt-Au«stellung zusammengetretene Conserenzder verschiedenen NationalcomitSS batte in Anerken nung der Mängel und Lücken der Convention Anträge zur Modi fikation der Bestimmungen de« Genfer Vertrage« gestellt, welche sich im Wesentlichen mit denen der Berliner „Militair- Sanität-conferenz" deckten. So kam, da diesen Con ferenzen der internationale und amtliche Charakter sehlle, am 26. August 1867 der internationale Pariser Con- greß zu Stande, welcher von siebzehn Regierungen durch siebenuudfünszig Delegirtr beschickt war. Unter diesen Delegirten war da« diplomatische, völkerrechtliche und militairärztliche Element in gleicher Weise vertreten. ES lagen hier eine Anzahl Entwürfe (proiets 6e moäiüoalwn) dem Congresse vor, deren Berathung fünf Tage in Anspruch nahm. Bald darauf erließ der schweizerische BundeSrath eine neue Einladung zu einem am 5. October 1868 abzu- haltenden internationalen Congreß, der auch thatsächlich an diesem Tage in Genf zusammentrat und bi- zum 20. October währte. Der BundeSrath hatte selbst einen programm artigen Entwurf (Looncä 6s quelques ickSes ü vrnmiuer) der Einladung beigefügt und dieser wurde der Berathung zu Grunde gelegt. DaS Resultat diese- drillen ConzreffeS war die au« 15 Artikeln bestehende »NachtragS- convrntion", deren Redaction wesentlich dem österreichischen Baron von Mundy oblag. Verglichen mit der Convention von 1884, ist jene nicht nur reichhaltiger an Bestimmungen, insofern auch die Fälle eine- Seekrieges berücksichtigt sind, sondern auch präcisrr und schärfer im Au-druck. Wir ver sage« X up«, den ganzen Wortlaut dies« „Nachtrag«, donvention', welch« langst völkerrechtliche Giltigkeit erlangt hat. hier mitzutheilen und verweisen diejenigen unserer Leser, welche sich Aber diese Materie näher unterrichten wollen, auf da« gründliche, preisgekrönte Werk de« Professor« Carl Lüder io Erlangen, »Die Genfer Convention" (1873). Freilich wurve diese NachtragSconvention nicht ohne Weiteres von allen Mächten angenommen. Insbesondere die Seemächte, England und Frankreich, und Rußland stellten allerlei Bedingungen, u. A. die Einschiebung einer die Inter pretation mehrerer Puncte der .NachtragSconvention" be treffende» Textcrweiterung. Diese« gab wiederum zu vielerlei diplomatische» Verhandlungen und Conferenzen Veranlassung, welche schließlich zu dem internationalen Conqreß von Brüssel führten, der vom 27. Juli bi« 27. August 1874 tagte und diesen Fragen gewidmet war. Aber die Beschlüsse drr Brüsseler Conferenz waren nicht nur für die Fortbildung de« Krieg-rechtS. soweit e« die Genfer Convention be trifft, sondern auch für die Erweiterung de« Völkerrecht- überhaupt von großer Bedeutung. Wollen wir das allgemeine Princip, welche« der Genfer Convention und ihren späteren Ausgestaltungen zu Grunde liegt, in einem Satze auödrücken, so müssen wir sagen, e« ist die Anerkennung der ethischen Wahrheit, daß die Staaten, aber nicht die einzelnen Indi viduen Krieg gegen einander führen und daß daber im Kriege» wo seine Zwecke es nicht unbedingt erfordern, der Einzelne den ihm gegenüber stehenden Feinde als seinen Mitmenichrn anrusehen hat. Die Genfer Convention, deren dreißigjährigen Gedenktag wir heute begehen, darf als einer der bedeutendsten sittlichen Fortschritte in der Geschichte der Civilisation bezeichnet werden. Deutsches Reich. ei Berlin, 8. August. Man schreibt un«: .Wie jeden Steuerzahler» hat auch mich die Versicherung de« .Reichs- Anzeiger«", daß eia neue» Armeegewehr nicht eingesührt werde» wird, hoch beglückt. Ob aber den Gebrüdern Grimm, wenn sie noch lebten, also noch Stenern zahlen müßten, die Fassung jener amtlichen Mittheilung nicht schmerzlicher gewesen wäre, als die Aussicht, „schärfer zu den öffentlichen Lasten herangezoaen zu werden", da- scheint mir ein« Frage zu sein, deren Beantwortung für einen Germanisten »ine nicht undankbar« Aufgabe wäre. „Umbewaffnung" ist wirklich ein harte« Wort, Ohr und Lippe sträuben sich gleichmäßig dagegen. Und die militairische Kürze kommt dabei auch zu „kurz", denn der Weg vom m zum d ist außerordentlich zeit raubend. Al» ein andere- Reglement für die Infanterie ein- geführt wurde, sind die Officiere doch auch nicht „umbelehrt" worden, und ebensowenig hat man sie mit den neuen Mänteln „umbrNcidet". Wenn e« dir Verdeutschung von Fremdwörtern gilt, kann sich die Spracht schon etwa« Drill gefallen lassen, und sogar einen .Wagen-Abtheil" verzeichnen, aber in diesem Falle der.Umbewaffnung" war da« Bessere schon vorhanden, al« der Stilist de« Kriegsministerium- das Gute schuf. Wenn später doch einmal ein andere» Infanterie-Gewehr eingesührt werden sollt« (mau kann ja nicht wissen), so tzjtte ich mir au«, für eine Neubewaffnung in die Tasche greifen zu müssen.' * Berlin, 8. August. Allmählich fühlt auch das Ausland das Bedürfniß. sich mit der gewaltigen Persönlichkeit de« Fürsten Bismarck in einer ernsteren und besonneneren Weise auseinanderzusetzen und abzusinden, als e« bisher im Allgemeinen geschah. Die schwer eine gerecht« Würdigung de« »rutschen Nationathelden Ausländern sällt, lehrt die Auffassung, die Sigurd Ibsen jüngst über BrSmarck ver öffentlichte. Sigurd Ibsen, drr Sohn des Dickter«, entfaltet selbst eine eifrig« politisch« und literarische Tbäligkeit. Er tzat im letzten Hefte der norwraiichen Monats schrift: .Npt TibSskrift" einen längeren Aufsatz über Bis marck gebracht, in dem er sich ersichtlich Mühe giebt, dessen Persönlichkeit gerecht zu werden. Er hat sich mit Bismarcks Reden, Briefen und StaatSschrislen beschäftigt; er erkennt in ibm den großen Menschenkenner, den Sprachkünstler, den geistreichen Kops, den unvergleichlichen Realpolitiker willig, wenn auch nicht begeistert, an. Jndeß verrälh sich die Achillesferse der Jbsen'schen Anschauung, eine gewisse sentimentale Kannegießer«!, in dem Urtheile, Bismarck fehle die „Gutbeit": Alle-, wa« in ibm von Güte wohne, scheine sich auf seine Familie gerickiet zu haben; darum sei auch für die übrige Welt nicht« übrig geblieben. Was dem Norweger hier abgebt, da« ist da» volle Verständniß für die Bedeutung der von ViSmarck verfolgten und erreichten Ziele, daS Verständniß für sein allem Phrasrnthume und Posiren durchaus abholde« Wesen, und die Einsicht» daß oft die Menschen am meisten Gute« thun, von denen man eS am wenigsten sagt. Für Ibsen liegt der Schlüssel zu BiSmarck'S Charakter in dem Drange nach der Macht; er saßt sein Urtbeil nach drr „Nat.-Ztg." folgendermaßen zusammen: „Wir können seine Politik verdammen, wir können ihm Principientreue, Huinanltllt, Gewissen (I) absprcchen; aber dem Ein drücke seiner Größe können wir uns nicht entziehen; er imponirt un» Allen. E« Hilst wenig, daß wir un« selbst sagen, daß unsere Zeit edlere Staatsmänner auszuweijen hat, »inen Gladstone zum Beispiel (!!!>, dessen Lebentwerk besser« und dauerhastere Frücht« getragen hat und künftig noch tragen wird <???): die Meisten von un« werden doch die Empfindung haben, daß Bismarck der größere Mann von Beiden ist . . . Tie Sache ist die, daß e« Mcnschen stiebt, deren Werk bedeutungsvoller ist al« sie selbst, und daß sich umgekehrt Andere finden, die groß sind nicht so sehr durch Da«, wa« sie autgerichtet haben, al» durch Da«, wa« sie sind. Zu diesen Letztgenannten gehört BiSmorck. Sein ungeheueres Tem- perament, die Mannigfaltigkeit seine« Wesen- machen ihn zu einer merkwürdigen, einer einzig dastehenden Erscheinung: er ist eine Naturkraft mit Nerven, rin Roubthier (llj, ausgerüstet »iit der höchsten Intelligenz der Eulturmenschheit . . . Selbsive» stündlich würde e« vorzuziehen sein, wenn B>«marck eben so gut gewesen wäre, al« er groß ist; aber da das nicht der Fall ist, müssen wir ihn nehmen, wie er ist, von Tein obsehen, was nicht »u andern ist, und ihm di« Ehrerbietungen darbringen, die er un- streitig beanspruchen kann ... Ist BiSmarck Niemande« Wohl- ihäier, so bot er un- aus alle Falle mit einem «igcnthümlichen Exemplar der menschlichen Rasse bereichert: «r hat »n« sich selbst gegeben." Die sentimentale Art, wie Sigurd Ibsen an BiSmarck den Maßstab eine« dvctrinärrn Philister» aolegt, bat etwa« Komische«; e- scheint, er hätte BiSi^'.'ck für „besser" erklärt, wenn er seine Ziele nicht so klar erfaßt, so sicher verwirklicht hätte. Ta« deutsche Volk aber wird sich freuen, daß ihm dieser „bessere" BiSmarck vom Schicksal vorenlhalten ward. * Berit«, 8. August. Die Ankündigung der Berschär- fung drr preußischen Vereins-und Be rsa m mlungs- gesetzr ist auf conservativer Seite nickt ohne Widerspruch geblieben. Stöcker'« .Volk", daS allerdings in vielen Kragen seine eigene» Wege geht, erhebt entschiedenen Einspruck) gegen .ein neue- Socialistengesetz hintenherum", wie cS hier geplant werde. DaS Blatt schreibt: „Also da« Hamburger Verein«- und Versammlung-recht ist da« Ideal kür die verehrliche ..Norddeutsche"! Da« glauben wir gern. Mit diesem famosen Recht war e» dem Hamburger Senate ja möglich, de» Antisemiten über ein Jahr lang jede Versammlung zu verbieten. TaS schmeckt, nicht wahr? Antisemiten und Socialdeinokraten schwimmen ja so wie so, Graf Coprivi'« hoher Autorität zufolge, in demselben Fahrwasser. Wie sein man dann in Preußen mit dem neuen Verein«- und Versammlung-recht Soclaldemokratcn und Antisemiten, Christlich. Sociale und Agrarier unterkriegcn könnte! Sollte der vreußllch« Landtag wirklich für el» Besetz zu haben sein, da« an Rückschrittler- Ihum noch über da« Product der preußischen Reaction-evoche hinaus- geht, so Müßte in unseren Kreisen der Ruf nach einer reich«, gesetzlichen Regelung de» Verein«- und BersammlungSrecht« immer lauter erschallen." Auch die ultramontane Presse erhebt lebhaften Wider svruch, weil sie ebenfalls befürchtet, daß die erweiterten Befugnisse der Polizei gelegentlich auch gegen demagogische Agitationen anderer Richtungen angewendet werden können. Die „Post" findet diese als unwillkürliche Selbstkritik sehr bezeichnende Befürchtung nicht ganz unbegründet: „Eine der socialdemokratischcn ähnliche Agitation würde davon auch betroffen werden können. Tat einsachste Mittet dagegen liegt ober Io sehr nahe; man braucht eben blo« demagogische Agltotionen zu unterlassen, um sicher zu sein, daß die Schürfe de« Gesetzes sich allein gegen die Socialdeinokraten wendet. Hätte dir geplante Aen derung de« preußischen BrreinSrecht« die Nebenwirkung, demago gischen Agitationen außerhalb der Socialdemokratie einen heilsamen Zügel anzulegen, so wir« da« vom Standpunkt de« Patrioten sicher nicht zu bedauern. Im Uebrlgen ist die Möglichkeit, neben den Socioldemokraten auch Ander« zu treffen, die einfachste Folge davon, daß auf dem Gebiet de« gemeinen Rechte« und nicht aus dem eine« gegen die Soclaldemokrati« gerichteten Sondergcsetze» voraegaiige» werden soll. Gerade diejenigen Richtungen, welche sich so eisrig gegen jede« Au«nahmeaesetz »»«sprechen, haben aber am wenigstcn da« Recht, sich über diese natürliche Wirkung der auf dem Boden de« aemeinea Recht« stehenden Bestimmungen zu beschweren." Nicht unerwähnt bleibe schließlich eine der Richter'schen Auffassung entsprechende Centrmn-correspondeiiz: „Der Reichskanzler Ist, wie man au« allen bisherigen Aus lassungen seiner Lfficiösea schließen muß, kein Freund von ter> artigen Zwanglgesetzea; der Reichstag würde für ein« solche Frei hrittbkschränkung nicht zu haben sein. Nun geht ober da« vreußlsch« Staat-Ministerium im Gegensatz zum Relchlkanzler vor und spielt den Landtag gegen den Reichstag au», obschon »ach der Reichsverfaffuna da« Verein-recht unter die Reichscompetenz gehört. Die Landtaal-Lartelmehrheit gegen den Reichstag »»«zusptelen, ist kein neuer Gedanke mehr. Er trat schon in den Kämpsen der letzten Zeit mehrfach hervor, und Herr Miguel hat bekanntlich den preußischen Landtag zu einer Resolution gegen die Steuervolitik de« Reichstag« mißbraucht. In dem vorliegenden Falle ist diese« staatsrechtlich und poUtisch verweriliche Bestreben um io schärfer zu verurtbeilen, alt e» zugleich seine Spitz« gegen den Reich-k-nzler richtet. Der Zwiespalt zwischen der preußisch e n und derRrichsregierung tritt jetzt tu der schärfsten Farm hervor. Er ist nicht mehr Herr Miguel allein, der dem Reichskanzler Schwierigkeiten schafft, sondern er scheint den preußischen Ministerpräsidenten »nd die Mehrhett de« Lolleaium« auf seiner Sette zu haben, «u« dem Eiuschwenken der „Nordd." läßt sich vermut«»», daß Gra Laprtvt tu dieser Frag« nach ge ge bei» hat. d. h. dem preußischen Ministerium dt« Berschlechterung de« landesgrsetziichei, Bersainin- lungSrechtt fr»ig«b»n will. Wir können diese Nachgiebigkeit nicht klug finden. E« handeit sich hier kein»«wea«, wie beim Schulgeietz, um ein« rein preußisch« Angelegenheit. Wenn Gras Eapnvi sich von drr preaßischen Regierung sein« Politik atgeuüber der social- deinokratlsch.anarchiftiichen Geiahr corrigireu läßt, so büßt er mehr an seiner Autorität «in, al« sein Amt ertragen kann. Schon ou« Anlaß seiner bisherigen Reibereien mit Herrn Miquel haben wir ihm gerathcn, sein Entweder — Oder zu stellen. Nach dieser Wendung der Dinge ist eS unbedingt nöthia, daß nu» die Ent- scheidung der Krone herbeigeführt wirb. Ein solcher DualtSmu« ist unerträglich." Die „Nordd. Allg. Ztg." wird von dieser Wirkung ihrer bekannten Artikel gegen den Finanzminister nicht erbaut sein. B. Berlin, 8. August. (Privattelegramm.) Die Kaiserin wird, wie verlautet, am 14. d. MlS. von WilhelmS- höhe nach dem Neuen Palais zurückkehren. Voraussichtlich werden gleichzeitig auch die kaiserlichen Kinder Wilhelm-Höhe verlassen. V. vrrlt«, 8. August. (Telegramm.) Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" meldet: Einem Telegramm de« Haupt- »lannS Estorsf aus San Paolo de Loanda zufolge »st die letzte für Südwestasrika bestimmte Bcrstärkunasmannschast am 17. Juli an der Tsoachub Mündung glücklich gelandet. Major v. Francois und Prcmierlieutenant v. Franko»« verließen Capsladt und treffen demnächst in Liverpool ein. B. vrrltn, 8.August. (Privattelrgramm.) Botschafter Herbette tritt nach der „Post" seinen Urlaub erst Anfang September an und wird dann etwa 2 Monate fern bleiben. * Aus Schleswig-Holstein, 7. August. Eine bemerkcnS- werthe Entscheidung hat der Provinzialrath für Schleswig- Holstein mit Bezug aus die von den Stadlcollcgicn in Eckcrnsörde beschlossene Erhöhung de- CensuS von 900 auf 1200 getroffen. Man schreibt dem „Berl. T." darüber: „Während der Bezirksausschuß deni Beschluss« die Genehmigung versagt hatte, ist derselbe aus eine Beschwerde der Evllegien vom Provinzialrald« genehmigt worden. In den EntscheidungSgründen- wird auSgcsührt. daß der Ausfall der Wahlen im letzten Jahre gezeigt hält«, „daß diejenige» Eiassen der Bevölkerung, di« Lurch Lteuerleistung und unentgeltlich« Verwaltung von Ehrenämtern einen hervorragenden Anihell an der riesige» und stetigen Ent wickelung de« städtischen Gemeindewesen» haben, gegen die Masse der mit gleichem Sliimiirecht ausgerüsteten wenig leinenden kleinen Steuerzahler völlig zurücklretcn müßte». Es stehe zu besorgen, daß «ine rücksichtslose Ausbeulung des vorhandenen UebergcwichtS in kurzer Zeit zu», Schaden de» Gemeinwesen» die gänzliche Ber- draugung der durch Besitz und Bildung in erster Linie zu einer erfolgreichen Thätigkeit in der städtischen Verwaltung berufenen Persönlichkeiten hcrbeiiühren werde." Da infolge diese« Beschlusses von den ca. 700 in der Bürgerrolle verzeichnet«» Personen gegen 200 da« Bürgrr- «cht verli«««, kann ma« der Entscheidung de- Provinzial- ralhS nicht beipflichten. * Bochum, 8. August. (Telegramm.) Die General versammlung des Evangelischen Bunde- war zahl- rrich au« allen Theilen Deutschland« und auch aus dem Auslände besucht. Zum I. Vorsitzenden wurde Graf Wintzingerode gewählt. Consistorialpräsident v. West hoven au« Münster erklärte die Versammlung im Namen vcS Consistorium« siir eröffnet und bezeichnet« »n seiner Er öffnungsrede den Evangelischen Bund als notbw endige LebenSäußeruna der evangelischen Kirche. AlSdann wurde ein Begrüßungtrlegramm an den Kaiser ab gesandt. Pros. Sckolz Berlin hielt einen längeren Vortrag über „Die wellllberwindeude Kraft de« evangelischen Glaubens". Auf Antrag de« Prof. Dr. Beyschlaa-Halle wurde eine Resolution angenommen, in welcber sich die Versammlung gegen die Wieberzulassung der Redemptoristen erklärt. * BreSlau. 7. August. Bekanntlich erfreut sich die frei sinnige VolkSparlei immer noch nicht de« Besitze« eine- anerkannten Parteiprogramm«, vielmebr soll ein solche« erst von dem nach Eisenach berufenen Parteitag beschlossen werden. Von mancherlei Strömungen, welche aus eine stärkere Betonung socialer Forderungen im Gegensätze zu dem Programmentwurf de» ParteivorstandcS abziele», war bereil« »u berichten. Jetzt scheine» auch Leute zu komme», denen der Entwurf in demokratischer Richtung nicht genügt. Be zeichnender Weise war eS der „Vorwärts", der zuerst über Bemühungen! zu ^berichten wußte, die von bier auü auf Gründung einer bürgerlichen ausgesprochen demokratischen Partei gerichtet werden, und zwar soll, dem secialdemokratischen Blatte zufolge, der freireligiöse Prediger Tschirn ein der artiges von ihm auSgcarbeileleS Programm in nächster Zeit der Oeffentlichkeit übergeben wollen. Der Mühe dcS Ver- ösfcnllichenS enthob der „Vorwärts" den Herrn Tschirn, indem er den Wortlaut seine- Entwurf- mitthcille. Bevor man jedoch weiß, ob cS sich um mehr als die Privatarbeit eine» Einzelnen handelt, genügt der Hinweis, daß auch von dieser Seile der Richter'sche Freisinn auf Eoncurrcnz stößt. * Gotha. 8. August. (Telegramm.) Ter Landtag hat heut» 288 000 für ven Ankauf de« Schlosse- Friedrich-thal be- willigt. * München, 7. August. Wir leben im Zeitalter drr Elektricität und der Dampfkraft, und da darf man sich über die rapide Schnelligkeit nicht wundern, mit der die Herren Redemptoristen bei un« wieder auf der Bildflächc er scheinen. Der „A. Awird nämlich au» Gar« gemeldet, daß diesen Sonntag die kirchlichen Feierlichkeiten zum Einzüge der Redemptoristen daselbst unter großer Betheiligung von Geist lichen und der ländlichen Bevölkerung stattgefunden haben. — Im BolkSb ureau des Münchener Volksburea »verein- wurden im Monat Juli in Proeeßsacken 53, in ErbschastS- und Steuersachen 4, in Straf- und Begnadigungssachen lO, in Hypotbrken- und Subhastarionsiachen 8, in PensionSsachrn l, in VerlasscnschastS- und PflegschastSsachen ll» in Unfall- sachen 23, in anderen Sachen 21 Auskünfte erlbeilt. Zwei Gesuche um Verleihung von Stellen wäre» von Erfolg, »nd einem ReclirSversahren in Unfallsachen wurde vom Ver- sickernngSamt staltgegeben; ferner wurde einem Mitglied auf eingelegte Bcnisuna bin die volle Unsallrente »»gesprochen »nd anSbezadlt. Außerdem wurden verschiedene Proeeßsacken kostenlos erledigt. — Die klerikalen Blätter bestreiten die Meldung von einem Verbot de» Paffauer Bischof«, Söbne von Mitglieder» de« Lehrerverem» m da« Knabiuseminar zu Metten auszunehmen. Oesterreich-Ungar«. * Vien, 8. August. (Telegramm.) Bei der gestrigen Promotion: z»d auspioHs imporawri, an der Universität, besprach der Statthalter Graf Kielmannsegg di« letzten
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