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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950110014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895011001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895011001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-10
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BezugSPreiS ß» der Htmptexpedition oder den i« Stadt» Httirk und den Bor^.ün errtchtrteu Aus gabestellen ab geholt: vierteljährlich.-»«.50, bet pveimaliaer täglicher Zustellung in« Hauö >l 5.50. Durch dir Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteljährlich ^S.— Direct» täglich» Kreuzbandiendnug in« Ausland: monatlich 7.50. Dte Morgen-AuSgabe erscheint täglich '/,7Nhr^ die Adend-Ansgabr Wochentag« 5 Uhr. Nedaction und Erpeditto«: A«tzanne«-affe 8. Die Ervedition ist Wochentag» ununterbroche» geüsfaet von früh 8 bi« Abend» 7 Uhr. Filialen: vtt» Kl»«m's Sortim. (Alfred Haha)» Universitätsstrahr I. LontS Lösche. tkatharincnstr. 14, Part, und Königsplatz 7. Morgen-Ausgabe. NWaer TagMall Anzeiger. Drgan für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. 17. Donnerstag den IO. Januar 1895. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, -en einjährig-freiwilligen Dienst betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in 8. 89 flg. der Wehrordnung vom 22. November 1888 wird Folgendes bekannt gemacht: 1) Die Berechtigung zum einjährig-kreiwilligen Dienste darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nach» gesucht werden. L) Junge Leute, welche im Regierungsbezirk Leipzig wohn haft sind und um die Berechtigung zum einjährtn-frct- tvilligen Dienste nachsuchen wollen, haben dies spätestens bis zum 1. Februar Ses ersten MilitairpflichtjahreS bei der Unterzeichneten König!. Prüsungs-Coininlssio» (Roß- vlatz 11, 1 Treppe) schriftlich unter genauer Angabe ihrer Adresse zu thun. 3) Ter Meldung sind beizusügen: u. ein Geburtszeugniß (zu Militairzwecken kostenfrei). d. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die »osten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Tie »LI»tk- hierzu ist «krlxlivltltvl» zu bescheinigen (8- 89, 4d). o. Unbescholtenhcitsausweis bis zur Anmeldung. 4) Der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für den ein jährig-freiwilligen Dienst hat entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen (8. 90), oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Unterzeichneten Königlichen Prüfungs- Commission zu geschehen und sind der Meldung daher entweder ». die Schulzeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden kann, beizusügen, oder d. es ist zu erwähnen, daß dieselben Nachfolgen, in welchem Falle die Einreichung bis zum 1. April aus- gesetzt werden darf, oder o. es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung auszusprechen. In diesem Falle ist ferner anzugeben, in welchen zwei frcmbcn Sprachen der sich Meldende geprüft sein will. Auch hat der sich Meldende einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. 5) Das Gesuch nm Zulassung zu der im Frühjahr statt- sindenden Prüfung ist ebenfalls spätestens bis znm 1. Februar -. As. mit den unter 3ir—o erwähnten Schrist- stücken bei der Königl. Prüfungs-Commission cinzureichen. Leipzig, den 2. Januar 1895. Königliche Prüfunas-Eommisjio» für Einjährig-Freiwillige im Regierungs-Bezirke Leipzig. Hummitzsch, vi. Kutzleb, Oberstlieutenant. Regierungsrath. Graul, S. Bekanntmachung. Zu vermiethen sind sofort a. eine große Wohnung im III. Obergeschoß des städtischen Hausgrundstücks <6» immaische Strafte Nr. 2, bestehend aus 2 Vorder- und 4 Hof-Stube», Küche u. s. w. nebst reichlichem Zubehör, für 900 jährlich, st. eine dergl. im II. Obergeschoß des städtischen Hausgrund stücks Ttmson - Strafte Nr. 10, bestehend aus 4 Stuben, 3 Kammern, Küche u. s. w. und reichlichem Zubehör für 1000 jährlich, jowie vom 1. April l. IS. ab c. das Verkaufsgewölbe Nr. 3 im Grundstücke „Alte Börse", Naschinarkt, für 700 jährlich. Miethgesuche werden aus dem Rathhause, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 8, enrgegengenommen. Leipzig, den 3. Januar 1895. Der Rath -er Stadt Leipzig llr. Georgi. Morche. tlutz- und Lrennholzauction. Freitag, den I I. Januar d. IS. sollen aus dem Mittelwald- schlage im Staditz des vtrasdorser Forftrevieres 6 EichtN-Nutzklötze von 20—45 cw Miltenstärke u. 3—5 m Länge, 11 Eichen- 8 Bncheu- o A»o»m- 2Maftholder- 1 Virkcu- 2 Kicfcrn- 49—95 30-45 18-65 53-59 29 36-43 4- 7 3.5- 6 5— 9 5.5- 7 6 11—13 5 Stück Vichen-Schirrhölzcr, 26 Rmtr. Sichen- l i - Buchen- Brennscheitc und 4 » Ahorn- - 56 Stockholzhaiifcn unter den im Termine öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: Vormittags '/-IO Uhr auf dem Holz- schlage daselbst. Leipzig, am 7. Januar 1895. Le» Raths Aorstdeputation. Hoh-Auction. Montag, den 14. Januar d. A„ sollen von Bormittags 3 Uhr an im Burganer Forstreviere auf dem Mittelwaldschlage im sogenannten Pohlen; dicht am Hundcwasfer der Lützschcnaer (Grenze und der Flnthrinne in Abth. 3 16« starke Langhaufen nnd 262 starke Abraumhanfen unter den im Termine aushäugendeu Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem obengenannten Schlage. Leipzig, am 4. Januar 1895. Des Raths Forstdepntatio». Nutz- und Breiinhoh-Auction. Mittwoch, den 16. Januar I8S5, sollen von Bormittags 6 Uhr an im Forstreviere Connewitz auf dem Abtriebs schlage an der Rödel im Ronnenholzc 1 Rmtr. Sichen - Nutzscheite, 25 » Sichen-, ca. Brennscheitc 1 - Rüster . 7 - Sllcrn- u. - 3 - Linden- sowie » 80 Hansen Abranm- und - 80 Hausen Tchtagreisig (Langhaufen) unter den auf dem Schlage aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: an der Siscnbahnbrücke über die Rödel im Nouuenholze, unweit der nassen Wiese daselbst. Leipzig, am 3. Januar 1895. Des RathS ForsteDrpntatton. tluhljolz-Auction. Donnerstag, den 17. Jannar d. As., sollen die im Forst reviere Connewitz auf dem Abn icböschiagc längs der Rödcl rc. im Nonnenvolze anfbereitete» Niitzklötzr rc. von Vormittags 6 Uhr an unter de» auf dem Holzschlage ausgehangenen Be dingungen und der übliche» Anzahlung meistbietend verkauft werden und zwar: :a. 85 Eichen - Klötze v. 23—87 en» Mittensl. u. 3 —81» Länge, - 18 Weißbuchen- . 22—49 - - - 3 -—4 » - - 2 Ahorn- - - 26—30 - - 3,5—6 - - - 42 Eschen- - . 23—33 - - 2 —8 - - - 7 Rüstern- - - 28-50 - - - 2,5-7 - - - 4 Linden- - » 40—52 » - - 3 —5 « - - 1 Kirschbaum - - 29 - - 5 - - und - 11 Ellern- - » 19—33 » - » 4 —6 » -sowie 124 Sschcn- und Eichcn-Tchirrhölzcr. Zusammenkunft: an der Eisiubahubrücke über die Rödel im Nonnciiholzc unweit der nassen Wiese. Leipzig, den 4. Januar 1895. TcS Raths Forstdepntation. Erledigt bat sich die unterm 21. September vorigen Jahres erlassene Bekannt machung, den am3l.Mai 1844 in Burgliebenau geborenen Handels mann» Friedrich Ackermann betreffend. Leipzig, den 5. Januar 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Armcn-Amt, Abth. II. R. II. II2621. Hentjchel. Rüber. Lehrerin, geprüft für Turnunterricht und weibliche Handarbeiten, für Ostern gesucht. Gehalt 800 Meldungen mit begl. Zeugnißabschriflen bis 28. Januar einzureichen. Effenberg, S-A-, den 8. Januar 1895. Ter Schulvorstand. Clausi. Actendiebstahl. >12. Der Actendiebstahl scheint na i gerade zu einer orga nischen Einrichtung der Socialbemokraue geworden zu sein. Tag für Tag veröffentlicht das eine oder andere social demokratische Blatt Schrinstücke, in deren Besitz es nur durch Nnrevtichteik gelangt sein kann. Der Inhalt der so bekannt gewordenen amtlichen Aktenstücke hat bisher niemals einer Behörde Pcrlcgenheiten bereitet, wohl aber bat man mit nur zu gutem Grunde auf den Ernst der aus den Ent wendungen hervorgehenden Thatsache hingewiesen, daß die Socialdemokratie auch unter den Beamten der politischen Verwaltung Anhänger besitzt und zwar solche, deren „Ziel bewußtsein" bereits soweit ausgebildei ist, daß ne vor schwerer Verletzung derDienstpflicht nicht zur Uckschrecken. Niemand wirb in Zweifel ziehen, daß die bestohlenen Behörden alle An strengungen machen, die Thäter zu ermitteln. Um so schlimmer, daß dies noch in keinem einzigen Falle gelungen zu sein scheint. Ein alberner Einwurf ist es natürlich, wenn den Aemtern, denen Actenstücke, welche die socialdemokratische Agitation betreffen, entfremdet worden sind, gesagt wird, sie trügen gewissermaßen eine Mitschuld, da durch Bekanntgabe der Anreiz zu einer unbefugten Veröffentlichung weggefallen wäre. Unter diesem Gesichtspunkte dürften die Behörden überhaupt kein Aktenstück mehr geheim behandeln, da sie nicht wissen können, für welche Materie die Socialdemokratie sich nicht zu interessiren geruht. Man wirb andere Mittel suchen müssen, dem unleidlichen Zustande, der sehr leicht ein gesäbrlicher werden kann, ein Ende zu machen. Da fragt es sich vor Allem, ob das be stehende Gesetz nicht schon Handhabe» bietet, den sociatdemo- kralischen Dietaclivneii das Geschäft erheblich zu erschweren. 8 92 des Strafgesetzbuchs bedroht die Veröffentlichung von Aktenstücken nur dann, wenn sie das Interesse deö Reiches oder eines Bundesstaates einer anderen Regierung gegenüber schädigt. Und 8- 353 a, der auf die unbefugte Miltheilung anvertrauter oder zugänglicher Schriftstücke ober des Inhalts derselben Strafe setzt, bezieht sich nur aus Beamte des Aus wärtigen Amtes. Nun besteht aber auch ein 8- 259, welcher lautet: „Wer seines Vortheils wegen Sachen, von denen er weiß oder de» Umständen nach annehmen muß, daß sie mittelst einer strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, ankaust, zum Pfände nimmt oder sonst an sich bringt, oder zu deren Absatz bei Anderen mitwirkt, wird als Hehler mit Gefängniß bestraft." Es scheint, daß auch diese Gesetzesbestimmung aus die Veröffentlichung, die wir im Auge haben, aus juristischen Gründen keine Anwendung finden kann, da im anderen Falle die Staatsanwaltschaft ein Einschreiten nicht unterlassen hätte. Aber dem Laienverständniß leuchtet di-se Unmöglichkeit ebenso wenig ein, als sie bem Rechtsgefüht entspricht. Man wird doch nicht sagen wollen, nur das Original eines Actenstückes sei eine „Sache", nicht aber der ab schriftlich entnommene und mitgetheilte Inhalt der selben. Der Einwauv wäre haltlos, denn der Inhalt ist das Essentielle eines geheim zu haltenden Schriftstückes, es kann einen in Geld ausdrückbaren Werth besitzen unk besitzt ihn immer, sobald sich eine Person sinket, die ihn ihres Vor theils halber zu benutzen wünscht. Wenn ein Geschäftsmann von einem Beamten Abschrift eines ihn interessirenden, bei dem Amte eingelanfenen geheimen Actenstückes erwirbt, so ist die „Sache", für die er Bezahlung leistet, doch sicher nicht das Product der Arbeit des Beamten, sondern der Inhalt des abgeschriebenen Actenstückes. Daß die social demokratischen Blätter fremde Actenstücke „ihres Vortheils wegen" an sich bringen und veröffentlichen, wird ebensowenig bestritten werden können. 8- 259 spricht von „Bortheil" schlechtweg, nicht, wie der Betruzsparagrapb, von „VermögenS- vortheil"; ein materieller Gewinn braucht mit dem „Anstchbringen" nicht verbunden zu sein. Der Vortheil der socialdemokratischen Blätter aber liegt auf der Hand: der Besitz von geheimen amtlichen Aktenstücken zeigt ihre Partei im Lichte einer imponirenden, Anhänger werbenden Allgegenwart. Auch wenn man aunimmt, das unbefugte Ancignen und Verwenden des Inhalt- eines Actenstückes sei nicht Diebstahl, so erscheint dem öffentlichen Gewissen die Erwerbung strafbar, denn da- Gesetz aesctz!» oder nach der Bean.te.iv.sc.pl.narordnung s wr das Necbtsgefühl gleickgiltig und sollte es °uch ^ bar b. 8 l Daß ein Rcracl-nr ein von einem Andern r chrswik ^ erlangtes Aktenstück, um sich der Heblere, ämlb'g , mact'-n nickt gegen Entgelt zu erwerben braucht. gebt aus den dorren oder sonst an sich bringt" mit Be,ummthe.t hervor. Mit dieser Feststellung soll übrigens nicht angedeutet werden, R>ß Lieserunaen an den „Vorwärts und andere nabmslos aus socialdemokratischer Begeisterung er,o gen. trotz alledem, wie es wohl d-r Fall se.» muß > -.-1 auf Veröffentlichungen, die nur durch grobe Psl'chtwiv lgkeilci von Beamten mögl.ck sind, nicht angewendel werden ka " , sollte ein Gesetz verbessert werden, daS den Staat gegen eine de bedenklichsten Erscheinungsformen von .Beanikencorn P machtlos macht Daß eine wirksame gesetzliche ^.orkelnu»g gegen die publicistische Verwendung von AmtSgcheminissen auch „ichlsocialdemotralische Blätter behindern könnte M selbst verständlich kein Grund, von der Vorkehrung abzuseben. Deutsches Reich. * Berlin, 8. Januar. Auf der neunten Jahresversamm lung der Mitglieder aller Zweigvereine des ostpreußi, cken la.idwirtbschastl.chen Een t ra lve re.nS, d.e am 20. und 2l. December vorigen Jahres «n Königsberg statt- gesunde», hat, wie nachträglich m.lgetheilt wird, der Haupt- vvrstcher des Eentralvereins, Rittergutsbesitzer Instizrath Reick (Mehlen), eine bemerkenSwerlhe Rede gcbatle». Er betonte die schwere Lage rer ostpreußischrn Landwlrtbschast, warf die Frage der Äbh.tse auf und beantwortete diese wie folgt: Ein wie ein Heilserum wirkendes U n iversa l m i ttel zur Sanirunq der erkrankten Landwirlhickaft giebt eS nicht. Wir müssen also die verschieden» n Krankheitserreger zu erforschen suchen und geeignete praktiiche Mittel zu finden bemüht sein, um die Krankheiisursachen bekänipien oder dock uiiimädlick macken zu könne». Freilich ist das leichter gesagt als geihan. Jin Hinblick auf die vo» uns als Haupturjache des au, uns lallenden A.pdruas angesehenen niedrigen Preise zum Beispiel werden wir zu erwägen haben: einerseits, ob und in wie weil unter Beichranknng dkS KöriierbaurS der Schwerpunkt unseres Betriebe» in die Th:er- auszucht und Tbierhallung zu legen und diese mehr als bisher vor Seuchengesahr behütet werden könne? andererseits, ob und in wie weit die Produktionskosten unserer Feldfrüchie verringert und, unbeschadet, des durch die Handelsvertrüge gegebenen RecktszusianveS bezw. der durch die Äettconjunctur beoingien Geschäftslage, die Preise für unsere Producte dock erhöht werden könne»? Welch ein großes mächtiges Arbeitesetd bietet sich uns aber schon nach allen diesen Richtungen dar! Ich erinnere unter Anderem an die straffere Gestaltung der Viehseuchengesctz- gebung, an die ausgedehntere Verwerlhung der Hilfs mittel, die uns bei unterem Betriebe die Fortschritte der Wissen- schuft und Technik an die Hand geben, an die Herbeiführung aömt- nistrativer und gesivgeberischer Maßnahmen zur Hera»zieh»iig und Schaffung genügender seßhafter Arbeiter, an die Verbilligung des Betriebes durch genossenschastliche Organisation und an die Beschaffung des entsprechenden nothwendigen Personat- credits durch solche, an die erhöhte Veredelung unserer Producte, an die Geltendmachung der Forderung, daß die Sraatsregierung alle landwirthschastlichen Produkte, die sie zu militairischen nnd anderen Zwecken braucht, ausschließlich von in ländischen Laudwirthen kanse. K. Berlin, 9. Januar. (Tel.) Der Kaiser hörte beute Vormittag den Vortrag des Wirklichen Geheimen Ratbes vr. von Lucanus. Er geoenkt, Abends an bem Mittagessen des Osficiercorps des Leib-Garbe-Husaren-Regiments in Potsdam lheilzunebmen. — Die Kaiserin Friedrich wird in der erste» Woche des Februar in England erwartet. — Dte Uebersiedelung des kaiserlichen HofeS vom Neuen Palais nach Berlin erfolgt morgen. V. Berlin, 9. Januar. (Tel.) lieber die gestrige Abend gesellschaft beim Kaiser ist noch zu berichten: Bei der Tafel saß v. Levetzow rechts, Abgeordneter Graf Hompesch links vom Kaiser, der auch geäußert haben soll, das Fehlen der Inschrift „Dem deutschen Volke" auf dem Neichstagsbause sei nicht seine Schuld, er habe davon erst durch die Zeitungen Kenntnis; bekommen. (Hiernach ist anzunekmen, daß die ge- dachte Inschrift demnächst auf dem Reichslagsgebäude an gebracht werben wird. Erst wenn dies geschehen, dürste die Mißstimmung, die das Fehlen der Inschrift in den weitesten Kreisen hervorgerufen hat, vollständig beseitigt sein. Red. d. „L. T.") Berlin, 9. Januar. Aelegramm.) Die „Nordd. dlllg. Zlg." meldet: Heute Mittag traten die zuständigen Ausschüsse des BundesrathS zur Berathung des Gesetzent wurfes wegen anderweitiger Ordnung des Finanzwesens deS Reiches und des Tabakstenergesetzentwnrfes zusammen. — L. Januar. (Telegramm.) Die „Nordd. Allg. Ztg." führt aus: Die Mittheilungen, nach welche bereits die Vorlegung des Zuckerstencrgcsetzes in feste Aussicht ge nommen sei, dürften einigermaßen verfrüht sein. Ent sprechend den Erklärungen des Rcichsschatzsecretairs bei der Etatöberathung im Reichstag, fänden zur Zeit Erörterungen statt, wie dem Ansbruche einer Zuckerkrisis vorgebeugt werde. ^ Berlin, 9. Januar. (Telegramm.) Der „Reichs anzeiger" veröffentlicht den Worllaul des Erlasses, durch welchen der Handelsminister die Handelskammern und kaus- männischen Eorporationen, sowie die höheren Verwaltungö- behvrden mit der Begutachtung der Frage, betreffend die Neuordnung der preutzischen HandrlSIammern, beauftragt. §8 Berlin. 9. Januar. (Privattelearamm) DaS R-ich-.°--g-b-ud- ,u 91^ 3^»""^d ?E,ar. (Privattelegramm.) Die ..Dreckt: »Zum Präsidenten der deutschen 8-lonialgescllschast. dessen Wahl auf der am 15. Januar in ?E7'';"lu>v-nden Vorstandssitzung erfolgen soll, ist der ^ 2 von Mecklenburg aus- rrsebe". Er fft zur Zeit activer Militair, Major und etatS- ^'bgardehusarenregiment; die kaiser- l'che Erlaubniß zur Annahme der Wahl ist also Voraus- X Auzeigttt.PreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. krclamen unter dem Redactionsstrich (4g»» spalten) 50^, vor den Familienaachrichte» (6 gespalten) 40 4. Größere Schriften laut unserem Preis- »crzrichaiß. Tabellarischer und Zsffrrns«tz nach höherem Tarif. Extra-vellagea (gefalzt), nur »st d« Morgen-AuSgabe. ohne Postbefördernn, 60—, mit Posibesürderung 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags »Uhr. Sonn- und Festtags früh V,9 Uhr. Lei den Filialen und Annahmestellen je ein« halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz l« Leipzig 89. Jahrgang. setzung; es wird in den Kreisen der Eolonialgesellschaft indes; mit Bestimmtheit gehofft, daß diese in Anbetracht des Inter esses, welches der Herzog für die colonialen Angelegenheiten bewiesen, ertheilt wird. — So berichtet man uns. Wir möchten dazu bemerken, daß die Wahl des Herzogs wohl nur dann angemessen sein dürfte, wenn er die Absicht hat, dem nächst aus dem activen Militairdienst auszuscheiden: der Präsident der Eolvnialgesellschaft kann unter Umständen auch in die Lage kommen, diese gegen die Regierung vertreten zu sollen, was für einen activen Offioier doch kaum thunlich sein würde." H. Berlin, 9. Januar. (Privattelegramm.) Ju der „National-Zeiinng" nimmt der Dircctor der deutsch-ostafrika nischen Gesellschaft und der Eiscnbahngescllschaft für Deutsch- Ostafrika Herr Lucas das Wort über das (von uns in der gestrigen Abendnummer unter Eolonialnachrichten bereits stizzirte) Schreiben der Evlonial-Abtheilung an die Gesell schaften. Wir ersehen daraus, daß die Gesellschaften zu der Eolonialabtbeiluiig und ihrem Direktor Or. Kayser von jener in den denkbar besten Beziehungen gestanden haben und noch beute sieben; gerade aus diese ausgezeichneten Beziehungen führt Herr Lucas es zurück, daß die Gesellschaften die Bereit willigkeit der Colonialahtbeilung und des Herrn vr. Kayser, die wirtbschastlicken Unternehmungen in den Schutzgebieten auf jede Weise zu unterstützen, in dem ausgiebigsten Maße sich haben ;» Nutzen machen können. „Wie sich aber überall in der Weit selbst die besten Freunde gelegentlich in die Haare ge- ratkcn, so ist es auch in dem zur Erörterung stehenden Fall geschehen: auf eine besonders scharfe Beschwerde der Gesell schaften über die Haltung des kaiserlichen Gouverneurs Herrn Freiherrn von Scheele hat die Eolonial-Abtbeilung in einem Tone geantwortet, der als außergewöhnlich nicht geeignet ist, das Verbältniß zwischen der Eolonial-Abthei- lnng und den Gesellschaften zu ckarakterisiren. In materieller Hinsicht sind die Erhebungen über die in dem Erlaß der Eolonial-Abtbeilung bezeichnten Vorkommnisse in Ostafrika nock nicht abgeschlossen." Diese Worte des Herrn Lucas besagen allerdings gar nicktS, wenn man nicht daraus schließen will, daß die Eolonial Abtheilung die Staatsaufsicht stärker betonen will, als früher. Anlangend den Ursprung der Veröffentlichung des Erlasses der Eolonial-Abtheilung vom 26. Oktober >894 in der „Wiener Arbeiter-Zeitung", so er klärt fick die Veröffentlichung daraus, daß Herrn Lucas das Schriftstück Novmiber 1894 in »i-.em Pheppebahn- wagen gesteh lcu worden ist. Am 8. Januar d. I. ist es der Deutsch Oslafrikanische» Gesellschaft von Wien aus „ein geschrieben" wieder zugestellt worden. Aus der letzteren Be merkung geht hervor, daß nicht nur die Schreibstuben, sondern auch die Pfcrdebaknwagen jetzt von socialdemokratischen Actenmardern unsicher gemacht werden. — Der ReichstagSabgeordnete Kröber (Demokrat) erklärte in einer am Freitag Abend in München abgebaltenen Ver sammlung in Bezug auf das Sitzenbleiben der Social- demvkralen beim Hoch auf den Kaiser: „Ich gebe Ihnen (der Versammlung) das Versprechen, wenn es wieder zu etwas Derartigem kommt, ebenfalls zu demon striren." Sein damaliges Nichtsitzenbleiben entschuldigt er damit, daß er überrascht wurde und einfach automatisch das that, was die Anderen thaten. Er habe seinem Fractionsgenossen Payer einen energischen Vorhalt gemacht wegen dessen tadelnder Bemerkungen über das Sitzenbleiben der Social demokraten. — Wenn Herr Kröber glaubt, auf diese Weise socialdemokratische Wähler für seine Partei zu fangen, so täuscht er sich. — Die „Voss. Ztg." ist boycottirt worden. Im Grundbesitzer - Verein des Schönhauser und der an grenzenden Stadttbeile tbeilte der zweite Vorsitzende Direktor E. Göring dem „Grundeigenthum" zufolge mit, daß in der Presse wieder diejenige Zeitung, die hauptsächlich in Grund besitzerkreisen gelesen und durch Inserate unterstützt würde, zn der Eanalisationsabgabe ein Verhalten an den Tag ge legt habe, das nicht hoch genug zu verurtheilen sei. Es soll nun binnen Kurzem ein Beschluß des Bundes der Berliner Grundbesitzervereine herbeigeführt werden, wonach der „Vosstschen Zeitung" die Inserate und Abonnements aus Hauöbcsitzerkreisen entzogen werden sollen. — Es macht einen eigentbümlichen Eindruck, die Hausbesitzer in den Spuren der Sociatdemokraten wandeln zn sehen. — In den socialdemokratischen Buchhandlungen fanden gestern Haussuchungen statt; es wurde das social demokratische Liederbuch von Kegel mit Beschlag belegt) in demselben sollen einige hier verbotene Lieder enthalten sein. * Schwerin, 8. Januar. Das „Regierungsblatt" veröffentlicht eine Verordnung darüber, wie es bei der Beerdigung von Selbstmördern gehalten werden soll, wenn dieselben Militair- personen sind. Es heißt darin: Nach der niecklenburg-schwerin- scheu Verordnung vom 16. Juli 1890, betreffend die Beerdigung von Selbstmördern, sind die Leichen von Selbstmördern auf Len evangelisch-luthcrischen Kirchhöfen an einem von demjenigen Theile des Kirchhofes, aus welchem die Kirche ihre Todten begräbt, ab gesonderten Platze zu beerdigen, wenn sestgestellt ist, daß der Selbstmord im Zustande ungetrübter Zurechnungsfähigkeit aus geführt ist. Mit den« preußischen Kriegsministcrium hat nun das Schweriner Militairdcpartcment eine Vereinbarung getroffen, daß es ebenso mit Militairpersonrn gehalten werden soll, wenn durch de» Auditeur eine richterliche Entscheidung über den Geisteszustand des Selbstmörders herbeigesührt ist. Hamburg, 9. Januar. (Privattelegramm.) Tw „Hamburger Nachrichten" behandeln heute daS Tbema „Fürst Bismarck und der Culturkampf" eingebend in einem Leitartikel und schreiben nach einer historischen Dar legung der Gründe, die den Fürste» Bismarck veranlaßen, dem damaligen EultusministcrOr. Falk gänzlich freie Hand zu lassen: Im eigentlichen Eulturkampfe hat der frühere Reichskanzler per sönlich eine keineswegs extreme Haltung eingenommen, sondern, durch die auswärtigen Angelegenheiten des Reiches fast ganz in Anspruch genommen, sich darauf beschränkt, die Action deS damaligen preußischen Cultusministerö aus staatspolitischen Gründen nnd im vollsten Vertrauen auf die Fädigkeiten Vr.Falk'S mit seinem Namen zu decken. Auch seine spätere Amts führung bietet den klerikalen Anschuldigungen keine berechtigte Unterla,ze; im Gegentbeil, Fürst Bismarck ist e- gewesen, der die römische Kirche in die Lage gebracht hat, zu einem sehr annehmbaren Frieden mit dem Staate zu gelangen. (Wdh.)
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