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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950118010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895011801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895011801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-18
- Monat1895-01
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Tabellarischer und gissernftch nach höherem Tarif. Extra«Beilage» (gesalzt), a«r »tt de, Morgen-Äu«^^ ohue ^ " ^miahmeschluß fitr Afyei-e«: Abend.Ausgabe: Lormfttaa» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4lHr. Sonn« and Festtag» früh V,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestelleu je eine halbe Stunde früher. Anzeige» find stets au die Erstedtltan zu richten. Druck und Verlag von «. Holz t» Leipzig ^°32. Freitag den 18. Januar 1895. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Nutz- und Lrennhoh-Äuction. Mittwoch, de» S. Februar d. I.. sollen von Vormittags SV, Uhr an im vurgauer Forstreviere auf dem Mittelwald schlage im sogenannten Pohlen,, dicht am Hundewasser der Lützschenaer Grenze und der Aluthrinne in Abth. 3, ?'/- Rmtr. Vtchen-Rutzscheite I. und II. Classe, 871 . Etchen- Brrnnscheite. sowie 4 » Eschen- 9 . Rüstern- 10 . Linoen- 8'/, - Pappel- . 8 - Wetden-Nollen unter den im Termine auShängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem obengenannten Schlage. Leipzig, am 14. Januar 1895. TeS Raths Forst-Deputation. Die städtische Sparkasse beleiht Werthpapiere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. .... Die Sparcassen-Teputation. Gefunden oder als herrenlos angemeldet resp. abgegeben wurden in der Zeit vom 1. bis 15. Januar 1895 folgende Gegenstände: Geldbeträge von 20 und 3 Portemonnaies mit 12 10 2 ^ 7V ^ und 2 27 einige dergl. mit geringeren Beträgen, eine neue silb. Damen-Rcmont.- Uhr mit Etui, zwei verschiedene silb. Cyliuper-Uhrcn mit Kapsel (eine mit Kette), rin goldener Dranring, 1 Corallen- armband, 2 silberne und 2 vergoldete Armreise, ein goldener Ring ohne Stein, ein Horn- und ein Nickelklemmer, 2 »er- schirdene Taschenmesser, eine Meerschaum-Cigarrenspihe, mehrere Leihhausscheine, ein Notenheft, 10 Vogen ausländische Briefmarken. 4 Clichss, eine Anzahl Schlüssel, ein Tisch-- mefser und eine Gabel von Alfenide, ein schwarzfeidener Muff, ein Pelzmnff, «in blauseidenes Halstuch, 2 verschiedene Pompadours mit Inhalt, eine schwarze Stoffhofe, eine neue Damenlatzschürze, ein Packet rothcarrirtes Zeug, 2 einzelne Kinder-Gummischnhe, 1 Paar Schlittschuhe, mehrere Schirme, einige Spazierstöcke, 4 Peitschen, darunter eine Schlitteapeitschr, ein Korb mit Briqurttrs, rin Sack DeStnfectto-y-mittel, rin Ambulance-Eisenstab, eine Eiseuschiene, ein 2rädrkger Hand wagen und rin zugeflogener Kanarienvogel. Zur Ermittelung der Eigenthümer wird dies hierdurch bekannt gemacht. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche vom Oktober bis December 1893 Fundgegenstände bei uns abgegeben haben, auf, dieselben zurückzufordern, andernfalls darüber den Rechten gemäß verfügt werden wird. Leipzig, den 16. Januar 1895. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Ml. Geschäftsräume. Grimmaischer Steinweg 3» Seitengeb. rechts, 3. Stock, Helle, 260 am große Räume für 1600 jährlich sofort zu beziehen: ebendaselbst, Seitengeb. rechts 2. Stock und Quergeb. 2. Stock, 8fenstr. Arbeitssaal u. U. m. Wohnräumen, 1200 jährl., vom I. April 1885 ab; Poststratze 4, Hofgebäude links, 2. u. 3. Stock, 2 Arbeitssäle (16 u. 14 Fenster) für 1000 jährl. vom 1. Januar 188» ab; ebendaselbst» Hofgebäude links, Niederlaasräume im Erdgeschoß, 720 jährl., vom 1. Jannar 1885 ab; Wohnräume. Grimmaischer Steinweg 3, Seitengeb. rechts, 3 zweifenstr., 1 rinsenstr. Zimmer, 1 Kammer, Küche u. s. w., 700 jährlich, sofort zn beziehen; Poststratze 6, 4. Stock, 2 zweifenstr. Zimmer, 2 Kammern u. s. w., 260 jährlich vom 1. Januar 1885 ab: Poststratze 8, 2. Stock, 1 zwei, und 1 dreifenstr. Zimmer, Kammer u. s. w., 300 jährlich, sofort zu beziehen. Grimmaischer Stetnweg 3, Bordergeb. 4. Stock links, 2 zweifenstr. Zimmer, 2 einfenstr. Kammern, Küche u. Zubehör, 280 jährl., sofort zu beziehen. Näheres in der Auskunftsstelle des Postamts 1 am Augustusplatze (Eingang im Posthofe). Lesirksverein Hip2i§-8ta6t. Vvru»n»iiila»g; Vlenstax, Sen 22. 3»nu»r 188», ^beucks 0 Hbr Im 8»»I« ckvr Lest«» LUrxernodulv. loxesvränuox: I. LtLoäesLllbölö^vndaitoll (ek. LilllaäunKslkLrte). II. Vortrag äes Üerrn vr. Otts. vr. Heinrs. Das Urtheil gegen die Oberfeuerwerkerschüler. Von sachkundiger Seite wird uns geschrieben: AuS dem durch den „Reichs-Anzeiger" mitgetheilten Urtheil gegen die m Untersuchungshaft genommenen Ober- feuerwerkerschüler ist zu entnehmen, daß im Ganzen 162 Per sonen verurtheilt worden sind. Unter den verhängten Strafen befindet sich keine einzige Arreststrafe, da solche von den Ge richten der höheren Gerichtsbarkeit, zu denen die Kriegs geeichte gehören, überhaupt nicht verhängt wird. Die Arrest strafen dürfen nach dem Militair-Strafaesetzbuch für daß deutsche Reich vom 20. Juni 1872 nur sechs Wochen oder darunter betraaen, sonst bestehen die militairischen Freiheit- strafen in Gefängniß oder Festungshaft, welche mithin stet mehr als sechs Wochen betragen muß. Die geringste Gefängnißstrafe beträgt daher sechs Wochen und einen Tag, und eine solche ist gegen 131 Oberfeuer Werkerschüler wegen Ungehorsam» verhängt worden. Der Ungehorsam durch Nichtbefolgung, Abänderung oder lieber schreitung eine» Befehls in Dienstsachen kann mit Arrest und m leichteren Fällen sogar diSciplinarisch mit dieser Strafart geahndet werden, tritt eine höhere Strafe ein, so muß auch «in Ungehorsam schwererer Art vorlirgen, wie ihn der A. 03 des Militair-Strafgesetzbuches vorsiebt. Wird danach durch den Ungehorsam ein erheblicher Nachtheil verursacht, so muß strenger Arrest nicht unter vierzehn Tagen oder Gefängniß oder Festungshaft bis zu zehn Jahren, im Felde Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr oder lebenslängliche Freiheitsstrafe eintreten. Daß wirklich ein erheblicher Nachtheil stattgefunden hat, bedarf der thatsächlichcn Feststellung. In den meisten Fällen werden im militairgericllllichen Spruchverfahren die Richter selbst im Stande sem, diese Frage zu würdigen; wo es nicht angcht, muß die Feststellung durch Gutachten er folgen. Diesmal war dies Letztere aber wohl schwerlich nöthig, da sich der erhebliche Nachtbeil auf die Manns- rucht im Heere erstreckte und hierüber jeder Richter sich selbst ein Urtheil bilden konnte. Es sei hierbei ausdrücklich bemerkt, daß nicht nurVorgesetzte, sondern auch Kameraden derBerurtheilten, h. Unterofficiere, die Richter derselben waren. Strenger Arrest konnte ohne gleichzeitige Degradation gegen die An geschuldigten nicht verhängt werden, so daß nur die niedrigste Gefängnißstrafe übrig blieb. Aber auch in der Wahl dieser muß eine milde Auffassung des Kriegsgerichts gefunden werden, das sich gleichzeitig für Anrechnung der Untersuchungs haft auf die volle Strafdauer ausfprach, so daß bei diesen 131 Obcrfeuerwerkerschülern die Strafe als verbüßt anzusehen war und sie nach der Urtheilsverkündigung sofort auf freien Fuß gesetzt und zu ihrem Truppentheil zurückgeschickt werden konnten. Die Untersuchungshaft wurde auch den übrigen 31 Verur teilten angerecknet bis auf einen, den die schwerste Strafe von 5 Jahren und 5 Monaten traf; einem anderen, der zu 5 Jahren und 1 Tag Gefängniß verurtheilt wurde, sind 75 Tage Untersuchungshaft angerechnet worden. Gegen beide wurde gleichzeitig die Ehrenstrafe der Degradation ausgesprochen, auf welche gesetzmäßig neben Gefängniß von längerer als einjähriger Dauer erkannt werden muß. Die anderen 29 Unter- officiere erhielten Gefängnißstrafen von 6 Wochen 2 Tagen bis zu 9 Monaten, und es wurde hierbei in 10 Fällen auf Degradation erkannt, welche nach dem Gesetze neben Gefängniß von einjähriger oder kürzerer Dauer ausgesprochen werden kann. Die Degradation ist die Folge einer strafbaren Handlung, welche die persönliche Würdigkeit mindert und im Interesse der Mannszucht ein Verbleiben im Borgesetzten-Verbältniß nicht zuläßt; sie kann nur gegen Unterofficiere verhängt und eS muß besonders darauf erkannt werden. Aber nur Ge fäagniß von längerer als «einjähriger Dauer, nicht Festungshaft zieht die Degradation nach sich. Die An rechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe, sowie der ganze oder theilweise Erlaß derselben ändert nichts, wenn nur die erkannte Strafe selbst auf mehr als ein Jahr be messen ist. Die Vollstreckung der Strafe der Degradation ist nach tz. 26 des Militair-Strafvollstreckungs-Neglements ohne Förmlichkeiten vorzunebmen; wenn also Angaben auf tauchen, daß den Unterosficieren die Tressen abgetrennt worden seien, so ist dies im gewöhnlich damit verbundenen Sinne un zutreffend. DemVerurtheilten wird vielmehr gleich nach stattgebabter Publikation des Erkenntnisses der mit den Vorgesetzten-Abzeichen versehene Rock abgenommen und ihm der eines Gemeinen gegeben, waS gewöhnlich auf der Kammer des betreffenden Truppentheils geschieht. Ueber die sonstigen Folgen der Degradation herrschen vielfach unrichtige Ansichten. Die Degradation hat nicht nur den Rücktritt in den Stand der Gemeinen, dessen Competenzen dem Degradirten ebenfalls nur zuständig sind, zur Folge, sondern auch den Verlust der durch den Dienst als Unter- ofsicier erworbenen Ansprüche, soweit dieselben durch Richter spruch aberkannt werden können. Der Degradirte verliert also die Versorgungsansprüche, welche er als Unterofficier erworben, behält aber diejenigen eines Gemeinen, falls nicht gleichzeitig gegen ihn auf Versetzung in die 2. Classe deS Soldatenstandes erkannt ist, was bei den Oberfeuer werkerschülern nicht der Fall war. Bereits erworbene Civil- versorgungSscheine sind durch die Degradation an sich nicht verwirkt; sie werden schon bei der Eröffnung der Unter suchung den Inhabern abgenommen und es wird damit nach den betreffenden Vorschriften verfahren; von den Oberfeuer werkerschülern dürste aber wohl noch keiner den Versorgungs schein erworben haben. Uebrigens sei noch besonders darauf hingewiesen, daß die erfolgte Degradation eines Unter- officierS die Wiedererlangung dieser Charge nicht ausschließt, wenn die Verurtheilung — wie im vorliegenden Falle — wegen eines militairischen, nicht entehrenden Vergehens er folgt ist. Da die Oberfcuerwerkerschüler durchweg Capitulanten sind, so ist noch die Frage zu erörtern, wie sich dieses Ver hältnis der Betreffenden nach ihrer Verurtheilung gestaltet. Die einschlägigen Bestimmungen besagen, daß die Capttulation durch den Truppentheil aufgehoben werden kann, sobald der Capitulant in die 2. Classe des Soldatenstandes versetzt oder degradirt, oder sobald er zu einer Freiheitsstrafe von 6 Wochen oder mehr verurtheilt wird. Die Möglichkeit der Aushebung der Capitulation ist also bei sämmtlichen 162 Verurtheilten gegeben; in welchen Fällen sie thatsächlich eintritt, bängt lediglich von dem Ermessen deS Truppentheils ab, welcher in jedem einzelnen Falle zu erwägen haben wird, ob durch die Beibehaltung dieser Capitulanten ein wesentlicher Nutzen für den Dienst zu erwarten ist. Durch die Veröffentlichung des UrtheilS ist eine mili- tairische Angelegenheit zu Ende geführt worden, welche weit über die Grenzen Deutschlands hinaus durch die Art ihrer Behandlung gerechtfertigtes Aufsehen hervorgerufen hat. Nach dem Wortlaut deS Unheils hat es sich aber dabei nur um mehr oder weniger erhebliche Verstöße gegen die Mannes zucht im Heere gehandelt, und von politischen Um trieben ist dabei in keiner Weise die Rede ge wesen. Wenn dies nun auch mit Genuqthuung hat begrüßt werden können, so werden doch auS den Vorkommnissen, welche in viele Familien schwere Sorgen hineingetragen haben und welche anfänglich auch die Manneszucht in einem geringen Theile de» Heeres als erschüttert hinstellen konnten, die nöthigen Lehren gezogen werden müssen, die sich vielleicht zu einer anderweitigen Organisation einzelner militairischer UntrrrichtSanstalten verdichten werden. A. Deutsches Reich. § Leipzig, 17. Januar. . Die freisinnige Preffe bat Staatssecrctair des Auswärtigen Amtes, ^reiberrn - von Bieberstein, wegen s-n'-r Beantwortung der Inter ^-Nation Sasse wahre Weihrauckiopser dargebracht, nicht Worte genug der Zunge finden , den ? beglückwünschen, weil er „dieser Sortc v°n Sabelra,,eler l" eine derbe Zurechtweisung verabreicht habe . M,e Begeisterung für"den Hrn. Staatssecretair ,st aber rasch verflogen Und war fft es der warme Appell den Fr^ wegen der Verstärkung der flotte an den Ne ckstag ricktete der die Lobredner des capr'v,(Milchen Curses abgeküh'lt bat. „So weitgehende Prozecte. wie sie Serr v. Marschall allem Anschein nach im Schluß- äeil seiner Rede vorbereitend anfrollen wollte, muisen aus den triftigsten Gründen zurückgewieicn wrden . ?!eretirt die Franks. Ztg.". Ueber die „Triftigkeit' ihrer Gründe mag sich die „Franks. Ztg." von einem in der Werth- sckätzung des Grasen Caprivi mit ,br übereinstimmenden Blatte, von der „Weser-Ztg.", belehren lassen. Diese Zei tung, die zwar dem Freisinn nabesteht, in Marineangelegen heiten aber von Sachverständigen bedient wird, lagt sich aus Kiel unter dem 14. d. M. Folgendes schreiben: Aelmlich wie es Deutschland gemacht hat. bringen,die Ber- einigten Staaten von Amerika ihren Fronartigen Flotten bau plan von 1889 zur Ausführung. Im Laufe von 15 Jahren soll eine ganz neue Flotte gebaut werden; man richtet sich bei der Ausführung des Bauprogramms so em.,daß man nicht gleich den Bau sämmtlickier Schiffe eines Typs i» nimmt, sondern daß man Berbesserungen bei spateren Bauten desselben Typs vornehmen kann, nachdem Proben und Ber- snche mit den zuerst fertiggestellten Schiffen .vorgenommen sind Die Kosten für die Ausführung des amerikanischen Flottenplans sind auf 266 Millionen Dollars veranschlagt, wenn man aber in Betracht zieht, daß auf Grund der zahlreichen Nenbaiiten Wersten, Docks, Arsenale und befestigte Puncte zur Stutze der Flotte angelegt werden müssen, werden die Gesammtausgaben für die Marine sich über mehr als 3 Milliarden Mark be laufen. Die Amerikaner stehen sonst in dem Rufe, datz sie etwas zugeknöpft sind, wenn es sich um Ausgaben für Flotte Heer handelt, aber man hat drüben oNenbar gemein das Gefühl gebabt, daß eS an der Zeit sei, dteSeevertheidigung zu erweitern und sie so solide als möglich zu machen. Man hört oft die Ansick^ ünßern. daß dir Zeit der großer Panzer vorbei 'ei. Das durckiai/s nicht zutreffend, die amerikanische Zukunftsstotte wird zur Hälfte aus schweren Panzern und zur Hälfte aus modernen Kreuzern bestehen. Nach dem Programm von 1889 sollen gebaut werden 10 Panzerschiffe zu 10000 t, 8 Panzerschiffe zu 8000 t, 12 Panzerschiffe zu 7000 Tonne», 5 Panzerschiffe zu 6000t, 10 Widderschiffe zu 3500t, 9 gepanzerte Kreuzer zu 6250 t, 9 Panzerdeckkrenzer zu 5400 t. S Panzerdeckkreuzer zu 4000 1, 5 besondere Kreuzer zu 1200 t und l5 Torpedokreuzer zu 900 t. Einige von den größten Panzer, schiffen, die bewilligt sind, sind bereits vom Stapel gelassen, einige sind in Bau. der Rest kommt später. Es sind aber nicht nur die Weltmächte ersten Ranges, welche an der Arbeit sind, ihre Flotten zu verjüngen und schlagfertig zu halten, auch die Mächte zweiten Ranges haben in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, die man nicht außer Acht lassen kann Noch während unserer Colonialstreitigkeiten mit Spanien war die spanische Flotte in einem solchen Zustande, daß öffentliche Sammlungen zum Bau von Panzerschiffen veranstaltet wurden. Heute ist Spanim im Besitz von nicht weniger als sechs großen, schwer armirten gepanzerten Kreuzern von 7000 1 mit 20 Knoten Fahrt ein Paar noch größere Panzerschiffe von über 9000 t sind im Bau Hollands Flottenbauplan von 1893. welcher in 10 Jahren a»S' geführt werden soll, wird über 60 Millionen erfordern, obwohl die Ausgaben der Flotte in verhältmüßig engen Grenzen gehalten sinh theils die Blockade der Häfen und Landungsversuche zn verhindern, thcils die besondere Bertheidigung der Zuyderice zu übernehmen." * Berlin, 17. Januar. Das „Gemeindeblatt" veröffent licht den Text der Adresse, welche der hiesige Magistrat zu Neujahr an den Kaiser gerichtet hat. Die Adresse lautet ..Allerdnrchlauchtigster, Großmüchtigster Kaiser und König. Aller, gnädigster Kaiser, König und Herr! Euere Kaiserliche und Königliche Majestät bitten wir, unseren ehrfurchtsvollen Glückwunsch zum Neuen Jahre huldreich auszunebmen; wir sprechen ihn aus in aufrichtiger Treue, er ist im Jahre ver hehre Ansang unseres Werkes und bleibt sein Siegel. Bon Herzen preisen wir Gott für die Beschirmung des Kaiserlichen HauscS. Dem glückliche» Herrscher bringen wir freudigen Dank für die Bewahrung des Friedens. Schwere Berhängnisse haben benachbarte, haben befreundete Länder betroffen; blutig ringen im fernen Osten alte und neue Cultur; die Zuckungen des Erd- balls begleiten die mächtigen Bewegungen des Menschengeschlechtes. Euerer Kaiserlichen und Königlichen Majestät Scepter schuf Raum den fleißigen Händen, dem Sinnen der Geister, den Klängen der Kunst. Schrittweise eröffnet die Natur dem emsigen Forscher den unermeßlichen Porrath ihrer Kräfte für den Gebrauch der Mensch- heit, schrittweise offenbart des Höchsten Gnade dem heiligen Denken die faßbaren Fonnen seligen Glaubens. Jahr um Jahr mehren sich die Bausteine einer großen Zeit; sie harmonisch zu ordnen in langer gesegneter Regierung, sei Euerer Kaiserlichen und Königlichen Maiestät beschieden! Unserer Stadt aber bleibe das Allerhöchste Wohlwollen die fördernde Kraft ihrer Wohlfahrtk Euerer Kaiser- ltchen und Königlichen Majestät allerunterthäniqste, treugehorsamste Magistrat zu Berlin, gez. Zelle." Welch' ein bombastischer Schwulst des Ausdruckes! — be merkt zutreffend der „Hamb. Corr.". * Berlin, 17. Januar. Ueber den Verlauf des parla- Abends beim Reichskanzler wird den „M. N. N." gemeldet: „Die lebhaft angeregte Unter haltung, die ,n bunt wechselnden Gruppen geführt wurde Reihe politischer Tagesfragen, namentlich d,e Pariser KrisiS. Halb scherzhaft, halb im Ernst wmd-n von 2-l «g,„ xwp-ai«. ' Congreßsaale wurde an Einzeltischen gespeist Bier und kalte Küche. Die Tafel LaMchak^ «"^he ^ Empirestil ^ Hohenloheffchen Hausschatz. Hier ließ sich Hohenlohe die Vertreter der Presse nochmals besonders vorstellen, und e« entwickelte sich eine angeregte Unterhaltung. Auf die Pariser Ereignisse zurück kommend meinte Hohenlohe, Briffons Wahl wä e ja eine rad,cale Losung; aber Briffon habe in den Augin ^ ob«!'»?^hler: er habe keine Frau, und da/ Elysöe denkbar! Weiter meinte Hohenlohe, daß amerikanische Sitten in die deutsche Presse Ein- licken sesttlen ihm die Interviews und Person- Übst A ite Di.«"'?-' .bk'sp»lSweise. daß er seinen Kaffee »,» a-/ richtig! Aber unrichtig sei. daß h sich dreimal täglich koche. Uebrigens könne er sich Im eS gab spracht ans Moltke berufen, der eS ebenso gemacht. Erst nach Mitternacht entließ der Reichskanzler seine Gäste." — Bon nationalliberalen Abgeordneten waren u. N. v. Bennigsen, Hammacher, Paasche, Möller, Bötticher, Weber (Heidelberg), Bürklin anwesend. Eine sehr lange Unterredung hatte der Reichskanzler, wie die „M. Z." berichtet, mit dem Centrums- abgcordneten Schaedler. V. Berlin, 17. Januar. (Telegramm.) Der Kaiser begab sich gestern Nachmittag kurz nach 3 Uhr nach dem allen Museum, um daselbst in Gegenwart des Cultus- ministerS vr. Bosse, des Chefs deS Geheimen Civil-Cabinets, des General-Directors der königlichen Museen, Vr. Dchoeue und des Bildhauers BegaS eine große Zahl von Entwürfe» zur Reconstruction des in Pergamon aufgesundenen weib lichen Kopses zu besichtigen. (Bekanntlich hatte der Kaiser einen Preis von 1000 aus seiner Privat- chatnlle für den besten ReconstructionS-Entwurf außgesetzt.) AbendS besuchte er die Vorstellung im Ofernhanse. Heute Vormittag unternahm das Kaiserpaar emen gemeinsamen Spaziergang im Thiergarten. Ins Schloß zurückgekehrt, hörte der Kaiser von 10 Uhr ab den Vortrag des KnegSmnristers und arbeitete dann mit dem Chef des Militair-Cabmets. Mittags hielt er ein Capitcl des hohen Orden» vom Schwarzen Adler ab, welchem die Investitur der neu ernannten Ordensritter voraufging. Nach dieser Feierlichkeit nahm er die Meldung des zur Dienstleistung beim Garde-Kürassierregiment hier eingetrosfenen Herzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg- Schwerin, sowie diejenige des Wirklichen Geheimen Dber- Regiernngs-Naths von Wilmowski entgegen. Zur Früh- stückStafel waren keine Einladungen ergangen. Abends 7 Uhr sindet im Elisabeth-Saal des Schlosses ein Diner für die Ritter deS Ordens vom Schwarzen Adler statt. Prinz und Prinzessin Heinrich, Prinz und Prinzessin Friedriü, Carl von Hessen, Prinz und Prinzessin Adolf zu Schaum du rg-Lippe sind gestern hier eingetroffen UNd haben im Palais der Kaiserin Friedrich Wohnung genommen. Berlin, 17. Januar. (Telegramm.) Der BunVeS- rath bat in seiner heutigen Sitzung die Vorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Zoll- vereintgtmaSverlrageS vom 8. Juli 1867, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. V. Berlin, 17.Jannar. (Telegramm.) Der „Neichsanz." meldet' ^er Wirkt. Geh. Vea.-Ratb und Abtbeilunasdirector irr. Auswärtigen Anne Hundert ist zum. Unterstem secretair im Staatsministerium ernannt worden. lH Berlin, 17. Januar. (Privattelegramm.) Den Mitgliedern des Bnndesratbs und deS Reichstags ist vom Vorstand des deutschen Gastwirthe-BerbandkS eine Denk schrift, betreffend schankgewrrbliche Zeit- und Streit fragen, überreicht worden. Dieselbe umfaßt alle in der Gegenwart brennend gewordenen schankgewcrblichen Fragen und enthält zahlreiche Abänderungsvorschläge. v. Berlin, 17. Januar. (Privattelegramm.) Die „Post" bestätigt die Meldung, daß zum russischen Botschafter in Berlin Fürst Lobanow aus^rsehcn sei. V. Berlin, 17. Januar. (Privattelegramm.) Die »Voss. Ztg." erfährt gegenüber anderslautenden Meldungen, daß Freiherr von Scheie, Gouverneur von Ostafrika, bisher nicht mit Rücklrittsgedanken sich trage. Damit falle zu gleich die Behauptung, Major von Miss mann sei zu seinem Nachfolger ausersehen. L. Berlin, 17. Januar. (Privattelegramm.) Aus Grund der von den Oberlandesgerichten provinzweise aus gestellten Nachweisungen, in denen die Fideikommisse Prcuhetts nach Gesammtslächeninhalt und Grundsteuer-Rein ertrag ohne Trennung der verschiedenen Culturarten (Arcker, Wiesen, Weiden, Waldungen rc.) aufgeslihrt sind, ist nunmehr eine Gesammtübersicht der in Preußen gelegenen Fideikom misse unter Vergleichung mit den nutzbaren Liegenschaften über haupt zusammengestellt worden, aus der sich ergiebt, daß den gesammtcn nutzbaren Liegenschaften Preußens von 33 153 361 Hectar mit 445 193 075Grundsteuer-Reinertrag Familien- fideicommisse in einer Gesammtgröße von 1 835 621 Hectar mit 22 661 965 ^ Grundsteuer-Reinertrag gegenüber stehen, die nach Flächeninhalt 5,54 Proc., nach Grundsteuer- Neinertrag 5,09 Proc. der gesammten nutzbaren Liegen schaften ausmachen. Bei den einzelnen Provinzen schwankt das Verhältniß der Fideicoiniiiisse zu den nutzbaren Liegen schaften insgesammt zwischen 2,08 bis 11,99 Proc. de« Flächeninhaltes und 1,52 bis 9,62 Proc. des Grundsteuer- Reinertrages. — Nach dem preußischen EtatSeutwurfe soll im Ministerium der öffentlichen Arbeiten eine UnterstaatSsecretairstelle neu geschaffen werden. — Die diesjährige 23. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths ist auf den 4. März anbrraumt worden. Auf der Tagesordnung stehen außer geschäftlichen Angelegenheiten: Welche Maßregeln können zur Hebung der Getreidepreise in Deutschland ergriffen werden? — Welches sind die Wirkungen der Beseitigung de» Identi tätsnachweises — in Verbindung mit der Frage der Beseitigung der gemischten Transitläger.— Die Nothwendig- keit der Abänderung 1) des Zuckersteuergesetze», 2) de- BranntweinsteueraesetzeS. — Ueber die gesetzliche Regelung des Verkehrs mit Dünge- und Futter- Mitteln. — Die Errichtung landwirthschastlicher Schöffengerichte. — Vorschläge zur Aenderung der inneren Organisation de« Deutschen LandwirthschastSrath». — Endlich Berichte der Commissionen: brtr. die ländliche Arbeiter frage, die Regelung der Gebräuche im Dünger- und Futter» mittelhandel, das Feuer- und da- Viehversichrrung-wesen. — Bei Beginn des Jahre« 1894 hatten nach dem Bericht der preußischen PrüfungScommission für höhere Ber» waltungSbeamte 71 von der Commission überwiesene Referendare die Prüfung noch nicht vollendet. Dazu kauten die im Jahre 1894 neu überwiesenen 99 Referendare, sv daß im Ganzen 170 Examinanden vorhanden waren. Von ditfen sind wegen ungenügenden Ausfalls beider schriftlichen Arbeiten 3 (gegen 1 im Vorjahre) auf 6 Monate zur besseren Vor bereitung an eine Regierung zurückverwiesen worden, ein Referendar ist gestorben, ein anderer, der zum Landratb ernannt ist, hat auf die Ablegung der Prüfung verzichtet. (!)
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